Überblick

Bei Reisen ins Ausland ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“ zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Internetseite des Auswärtigen Amtes wird keine Garantie übernommen. In einigen Ländern muss der Reisepass noch über die Dauer des Aufenthalts hinaus, eine bestimmte Gültigkeit besitzen. Bitte erkundigen Sie Sich rechtzeitig vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist zweckmäßigerweise am Ort der Hauptwohnung zu stellen. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihres Hauptwohnsitzes möglich. Ein Reisepass ist grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Der Reisepass enthält Ihre persönliche Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben (gilt für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres). Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben. Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke).

Ein Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben. Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument, da auch bisherige Einträge nicht mehr gültig sind. Der Reisepass ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.

Gegen eine erhöhte Gebühr besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Reisepasses.

In dringenden Einzelfällen (z.B. kurzfristiger Reiseantritt, der nicht vorhersehbar war) kann auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Der dringende Grund ist nachzuweisen (z.B. Buchungsbestätigung). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Reise, ob ein vorläufiger Reisepass vom Zielland und allen Transitländern akzeptiert wird.

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. (der normale Pass hat nur 32 Seiten.)

Details

Voraussetzungen

Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG (Grundgesetz)

Ablauf

Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Minderjährigen zu stellen.

Bei der Antragstellung ist die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (per Fingerscan) zu leisten.

Seit kurzem ist es möglich, vor Ort ein digitales, biometrietaugliches Lichtbild aufzunehmen. Es kann aus technischen Gründen die Möglichkeit, vor Ort ein Lichtbild aufzunehmen, nicht immer garantiert werden. Insbesondere bei Babys und Kleinkindern ist die Lichtbildaufnahme vor Ort nur eingeschränkt möglich. Bis zum 30.06.2025 werden von allen Personen auch weiterhin ausnahmsweise Papierbilder akzeptiert. Bis zum 31.07.2025 werden von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr weiterhin ausnahmsweise Papierbilder akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Fristen zwingend ein digitales Passbild benötigt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass), bei Erstausstellung eines Dokumentes die Geburtsurkunde
  • digitales aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (das Foto kann vor Ort aufgenommen werden oder digital über einen QR-Code mitgebracht werden - bitte beachten Sie, dass digitale Lichtbilder nicht über einen USB-Stick oder per E-Mail vorgelegt werden können)
  • Bei Beantragung nach Eheschließung bzw. Einbürgerung ist die Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde erforderlich

Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger

  • Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie den Ausweis (Unterschriftenabgleich) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden oder Sie benutzen den Vordruck (siehe unter "Downloads")
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit noch nicht im Melderegister vermerkt) eine Sterbeurkunde
  • Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht besteht, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • bei Ledigen mit alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss

Gebühren

Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6-jährige Gültigkeit) 37,50 Euro
Reisepass für Personen über 24 Jahren (10-jährige Gültigkeit)  70,00 Euro
Zuschlag für Express-Reisepass 32,00 Euro
Zuschlag 48-seitiger Reisepass 22,00 Euro
vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
Aufnahme eines biometrischen Lichtbildes vor Ort 6,00 Euro

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich. 

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Produktionszeit des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. drei bis acht Wochen.

Die Bearbeitungszeit eines Expresspasses beträgt hier in der Regel 72 Stunden (3 Werktage, wenn der Pass-Antrag bis 12 Uhr beim Passproduzenten eingeht).

Eine verbindliche Zusage der Produktions- und Lieferzeiten ist nicht möglich.

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (ein Nachweis der Dringlichkeit, z.B. Buchungsbestätigung, muss nachgewiesen werden) ist sofort möglich.

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