Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG (Grundgesetz)
Ablauf
Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Minderjährigen zu stellen.
Bei der Antragstellung ist die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (per Fingerscan) zu leisten.
Seit kurzem ist es möglich, vor Ort ein digitales, biometrietaugliches Lichtbild aufzunehmen. Es kann aus technischen Gründen die Möglichkeit, vor Ort ein Lichtbild aufzunehmen, nicht immer garantiert werden. Insbesondere bei Babys und Kleinkindern ist die Lichtbildaufnahme vor Ort nur eingeschränkt möglich. Bis zum 30.06.2025 werden von allen Personen auch weiterhin ausnahmsweise Papierbilder akzeptiert. Bis zum 31.07.2025 werden von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr weiterhin ausnahmsweise Papierbilder akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Fristen zwingend ein digitales Passbild benötigt wird.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass), bei Erstausstellung eines Dokumentes die Geburtsurkunde
- digitales aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (das Foto kann vor Ort aufgenommen werden oder digital über einen QR-Code mitgebracht werden - bitte beachten Sie, dass digitale Lichtbilder nicht über einen USB-Stick oder per E-Mail vorgelegt werden können)
- Bei Beantragung nach Eheschließung bzw. Einbürgerung ist die Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde erforderlich
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger
- Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie den Ausweis (Unterschriftenabgleich) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden oder Sie benutzen den Vordruck (siehe unter "Downloads")
- Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit noch nicht im Melderegister vermerkt) eine Sterbeurkunde
- Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht besteht, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
- bei Ledigen mit alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
- bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss
Gebühren
Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6-jährige Gültigkeit) |
37,50 Euro |
Reisepass für Personen über 24 Jahren (10-jährige Gültigkeit) |
70,00 Euro |
Zuschlag für Express-Reisepass |
32,00 Euro |
Zuschlag 48-seitiger Reisepass |
22,00 Euro |
vorläufiger Reisepass |
26,00 Euro |
Aufnahme eines biometrischen Lichtbildes vor Ort |
6,00 Euro |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Produktionszeit des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. drei bis acht Wochen.
Die Bearbeitungszeit eines Expresspasses beträgt hier in der Regel 72 Stunden (3 Werktage, wenn der Pass-Antrag bis 12 Uhr beim Passproduzenten eingeht).
Eine verbindliche Zusage der Produktions- und Lieferzeiten ist nicht möglich.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (ein Nachweis der Dringlichkeit, z.B. Buchungsbestätigung, muss nachgewiesen werden) ist sofort möglich.