Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Ein Kinderreisepass ist grundsätzlich für Reisen ins Ausland (auch innerhalb der EU) erforderlich. In Einzelfällen kann die Ausstellung eines normalen Reisepasses erforderlich sein (z.B. für Reisen in die USA). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Seit dem 01. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt bzw. verlängert werden, jedoch nur bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig, eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.