Überblick

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Ein Kinderreisepass ist grundsätzlich für Reisen ins Ausland (auch innerhalb der EU) erforderlich. In Einzelfällen kann die Ausstellung eines normalen Reisepasses erforderlich sein (z.B. für Reisen in die USA). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Seit dem 01. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt bzw. verlängert werden, jedoch nur bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig, eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.

Details

Voraussetzungen

Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG (Grundgesetz).

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist möglich, wenn das Kind mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.

Ablauf

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgerbüro der Stadt Bornheim gestellt werden. Für die Antragstellung sind die Unterschriften und Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten sowie, ab dem 10. Lebensjahr, die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • bei Erstbeantragung oder Einbürgerung: Geburtsurkunde des Kindes; ansonsten das bisherige Dokument.
  • Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden oder Sie benutzen den Vordruck (siehe "Downloads").
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit noch nicht im Melderegister vermerkt), eine Sterbeurkunde.
  • Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk).
  • bei ledigen Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht: eine Negativbescheinigung des Jugendamtes.
  • Bei Betreuung oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss.

Gebühren

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 Euro
  • Verlängerung oder Aktualisierung 6 Euro

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

EC-Kartenzahlung ist möglich.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Der Kinderreisepass kann am Tag der Antragstellung direkt ausgehändigt werden.

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