Überblick

Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist grundsätzlich am Ort der Hauptwohnung zu stellen. In Ausnahmefällen kann ein Personalausweis auch von einer nichtzuständigen Behörde ausgestellt werden (z.B. wenn kein Wohnsitz im Inland besteht).

Eine Ausweispflicht besteht erst für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Details

Voraussetzungen

Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG (Grundgesetz)

Ablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und einer eventuellen Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei der Antragstellung in Begleitung der unter 16-jährigen Person anwesend sein.

Nach der Beantragung erhalten Sie durch die Bundesdruckerei einen PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion. Dies ist auch die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis abholbereit ist. Der Personalausweis kann erst ausgehändigt werden, wenn Ihnen auch der PIN-Brief vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass), bei Erstausstellung eines Dokumentes die Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • bei Beantragung nach Eheschließung oder Einbürgerung: Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde

Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:

  • Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie den Ausweis (Unterschriftenabgleich) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden oder Sie benutzen den Vordruck.
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist und dies im Melderegister noch nicht vermerkt ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
  • Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, ist der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) mitzubringen.
  • Bei ledigen Elternteilen muss eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden.
  • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, muss die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss mitgebracht werden.

Gebühren

  • für Personen unter 24 Jahren (6-jährige Gültigkeit): 22,80 Euro
  • für Personen über 24 Jahren (10-jährige Gültigkeit): 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. 
EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis beträgt zwei bis drei Wochen. In dringenden Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird am Tag der Antragstellung ausgehändigt.

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