Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG (Grundgesetz)
Ablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und einer eventuellen Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei der Antragstellung in Begleitung der unter 16-jährigen Person anwesend sein.
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion.
Seit kurzem ist es möglich, vor Ort ein digitales, biometrietaugliches Lichtbild aufzunehmen. Es kann aus technischen Gründen die Möglichkeit, vor Ort ein Lichtbild aufzunehmen, nicht immer garantiert werden. Insbesondere bei Babys und Kleinkindern ist die Lichtbildaufnahme vor Ort nur eingeschränkt möglich. Bis zum 30.06.2025 werden von allen Personen auch weiterhin ausnahmsweise Papierbilder akzeptiert. Bis zum 31.07.2025 werden von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr weiterhin ausnahmsweise Papierbilder akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Fristen zwingend ein digitales Passbild benötigt wird.
Sie werden postalisch informiert, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass), bei Erstausstellung eines Dokumentes die Geburtsurkunde
- digitales aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (das Foto kann vor Ort aufgenommen werden oder digital über einen QR-Code mitgebracht werden - bitte beachten Sie, dass digitale Lichtbilder nicht über einen USB-Stick oder per E-Mail vorgelegt werden können)
- bei Beantragung nach Eheschließung oder Einbürgerung: Heirats- bzw. Einbürgerungsurkunde
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
- Es genügt, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht sowie den Ausweis (Unterschriftenabgleich) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden oder Sie benutzen den Vordruck.
- Wenn ein Elternteil verstorben ist und dies im Melderegister noch nicht vermerkt ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
- Wenn die Ehe geschieden ist und kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, ist der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) mitzubringen.
- Bei ledigen Elternteilen muss eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden.
- Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, muss die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss mitgebracht werden.
Gebühren
für Personen unter 24 Jahren (6-jährige Gültigkeit) |
22,80 Euro |
für Personen über 24 Jahren (10-jährige Gültigkeit) |
37,00 Euro |
Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro |
Aufnahme eines biometrischen Lichtbildes vor Ort |
6,00 Euro |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis beträgt zwei bis drei Wochen. Eine verbindliche Zusage der Produktions- und Lieferzeiten ist nicht möglich. In dringenden Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird am Tag der Antragstellung ausgehändigt.