Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.05.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage bzgl. Sachstand zum Beschluss über 549/2018-7 (Umgehungsstraße Bahnhof Bornheim-Hersel) Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre og. kleine Anfrage vom 25.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche der in der Resolution aufgeführten Schritte hat die Verwaltung wann bereits durchgeführt oder beabsichtigt dies wann zu tun? Antwort: Die Verwaltung hat nach der Sitzung mit dem Landesbetrieb Kontakt aufgenommen. Eine niveau- freie (höhenfreie) Querung der L 118 mit der Linie 16 stellt eine erheblich aufwändige Maßnahme dar, mit einem erheblichen Kostenumfang und entsprechenden Planungskosten. Der Landesbe- trieb Straßen NRW hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass weder für eine Pla- nung, noch für eine Umsetzung einer solchen Maßnahme derzeit Mittel zur Verfügung stehen. Dafür wäre eine Aufnahme dieser Maßnahme in das Programm des Landes erforderlich. Aus Sicht der Stadt Bornheim sowie der Beschlusslage im StEA wird eine niveaufreie Lösung für erforderlich gehalten. Um überhaupt eine Chance auf eine Aufnahme in das Landesstraßenpro- gramm zu erhalten, muss die Stadt Bornheim mit einer Planung in Vorleistung gehen müssen. Daraufhin wurde ein Planungsbüro mit einer Machbarkeitsstudie zur niveaufreien Kreuzung der L 118 mit der Bahnstrecke in mehreren Varianten beauftragt. Es befindet sich derzeit in Bearbei- tung. Frage 2: Welche Antworten hat die Verwaltung bislang auf eingeleitete Schritte (Frage 1) erhalten? Antwort: Siehe Beantwortung Frage 1. Frage 3: Dem „Runderlass vom 30. Mai 2014, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 18 vom 23. Juni 2014, S. 326; (Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nord- rhein-Westfalen vom 18. März 2019)“. Ist zu entnehmen, dass das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse mit bis zu 80% fördert, An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - hierunter fallen auch Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Diese Richtlinien traten am 1. Juli 2014 in Kraft und treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Wurde eine solche Förderung bereits beantragt, bzw. ab wann kann, mit Blick auf die o.g. Gel- tungsdauer der Richtlinie, eine solche Förderung beantragt werden? Antwort: Ein Förderantrag setzt eine konkrete Planung einer kommunalen Straße voraus. Hierzu ist ein entsprechendes Projekt noch nicht erkennbar. Frage 4: Können weitere Fördermittel dadurch akquiriert werden, dass diese Umgehungsstraße zu einer neuen Routenführung der Landesstraße 118 (L118n) führen würde? Antwort: Soweit es sich bei der Errichtung einer niveaufreien Kreuzung mit der Linie 16 um eine Maßnah- me des Landes handeln sollte, ist der Straßenbau keine Förderfrage, sondern eine Eisenbahn- kreuzungsmaßnahme mit gesetzlich definierter Kofinanzierung der verschiedenen beteiligten Verkehrsträger. Frage 5: Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) §13 i.V.m. §3 EBKrG sind die Kosten für (Bau-) Maßnahmen zu teilen, wenn diese die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Be- rücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert bzw. die Baumaßnahme den Verkehr an der Kreuzung (derzeitiger Bahnübergang) vermindert oder die Verkehrsentwicklung entlastet. Ist der Verwaltung bekannt, dass sich die HGK aus o.g. Gründen ebenfalls an den Kosten für eine Umgehungsstraße (mit Bahnüberführung) beteiligen müsste? Antwort: siehe Antwort zu Frage 4 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Ausgef.: Schumacher-Lambertz

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Steganlagen und Hausboote am Rheinufer in Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 16.09.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Von wann sind die aktuellsten Verankerungspläne der Steganlagen/Bootsanleger in Hersel und Uedorf und wo liegen diese vor? Antwort: Die Steg- und Bootsanleger in Hersel und Uedorf liegen im Zuständigkeitsbereich des zuständi- gen Schifffahrtsamtes Köln, Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8 in 50668 Köln; www.wsv.de. Das Schifffahrtsamt in Köln ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und Sicherheit der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Rhein zuständig und erteilt entsprechende Genehmigungen für Bootsanleger und –stege und ist ebenfalls für die Überwachung und Kontrollen zuständig. Kon- krete Intervalle für Überprüfungen sind nicht vorgeschrieben. Frage 2: Wurden in den letzten zehn Jahren zusätzliche Anker für einzelne Steganlagen an o.g. Ste- gen/Bootsanlegern beantragt und/oder genehmigt? Antwort: Dies wäre bei der zuständigen Behörde zu erfragen (s. 1). Frage 3: Wann und durch welches Amt/Behörde fand die letzte Brückenbegehung bei den Steganla- gen/Bootsanlegern in Hersel und Uedorf statt? Antwort: Siehe die Beantwortung zu den Fragen 1. und 2.. Der Verwaltung liegen keine Informationen für zuletzt durchgeführte Kontrollen durch das Schifffahrtsamt Köln einzelner Steganlagen auf dem Rhein in Bornheim vor. - 2 – An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz http://www.wsv.de/ - 2 - Frage 4: Hat die Zunahme an Hausbooten bzw. der Unterschied von (Sport-)Boot zu Haus-/Wohnboot Einfluss auf Strömungswiderstand und damit auf die Zuglast, die die Anker der Steganlagen hal- ten müssen? Antwort: Grundsätzlich müssen genehmigte Boots- und Steganlagen einen bestimmten Strömungswider- stand für die dort zulässigen Boote aufnehmen können. Im Rahmen von Kontrollen wird nach Aussage der zuständigen Behörde die zulässige Anleger- kapazität als auch die damit verbundene Einhaltung des Strömungswiderstandes von der Steg- anlage selbst inkl. der Anleger überwacht. Frage 5: Sind der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Unregelmäßigkeiten bzw. sonstige Verstöße an den o.g. Steganlagen bekannt, die im Rahmen von Brückenbegehungen (vgl. Frage 3), Anträ- gen für zusätzliche Anker oder anhand von Plan- Ist-Vergleichen durch die Verwaltung selbst oder eine andere Behörde/Amt in den letzten zehn Jahren festgestellt wurden? Antwort: Es sind der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten und Überschreitungen oder sonstige Verstöße an den Steganlagen bekannt. Eine Mitteilung von Verstößen, die im Zuständigkeitsbereich des Schifffahrtsamtes festgestellt worden sind, ist nicht im Gesetz vorgeschrieben und werden in der Praxis auch nicht behördenübergreifend kommuniziert. Wie bereits in der Sitzung des Rates am 26.04.2018 (Vorlage 203/2018-3) dargelegt, wäre Vo- raussetzung für ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen Hausboote, dass diese dauerhaft orts- fest zu Wohnzwecken genutzt werden. Solange die Boote fahrtüchtig sind, ist ein solcher Nach- weis durch die Verwaltung kaum zu führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Steganlagen und Hausboote am Rheinufer in Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 16.09.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Von wann sind die aktuellsten Verankerungspläne der Steganlagen/Bootsanleger in Hersel und Uedorf und wo liegen diese vor? Antwort: Die Steg- und Bootsanleger in Hersel und Uedorf liegen im Zuständigkeitsbereich des zuständi- gen Schifffahrtsamtes Köln, Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8 in 50668 Köln; www.wsv.de. Das Schifffahrtsamt in Köln ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und Sicherheit der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Rhein zuständig und erteilt entsprechende Genehmigungen für Bootsanleger und –stege und ist ebenfalls für die Überwachung und Kontrollen zuständig. Kon- krete Intervalle für Überprüfungen sind nicht vorgeschrieben. Frage 2: Wurden in den letzten zehn Jahren zusätzliche Anker für einzelne Steganlagen an o.g. Ste- gen/Bootsanlegern beantragt und/oder genehmigt? Antwort: Dies wäre bei der zuständigen Behörde zu erfragen (s. 1). Frage 3: Wann und durch welches Amt/Behörde fand die letzte Brückenbegehung bei den Steganla- gen/Bootsanlegern in Hersel und Uedorf statt? Antwort: Siehe die Beantwortung zu den Fragen 1. und 2.. Der Verwaltung liegen keine Informationen für zuletzt durchgeführte Kontrollen durch das Schifffahrtsamt Köln einzelner Steganlagen auf dem Rhein in Bornheim vor. - 2 – An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz http://www.wsv.de/ - 2 - Frage 4: Hat die Zunahme an Hausbooten bzw. der Unterschied von (Sport-)Boot zu Haus-/Wohnboot Einfluss auf Strömungswiderstand und damit auf die Zuglast, die die Anker der Steganlagen hal- ten müssen? Antwort: Grundsätzlich müssen genehmigte Boots- und Steganlagen einen bestimmten Strömungswider- stand für die dort zulässigen Boote aufnehmen können. Im Rahmen von Kontrollen wird nach Aussage der zuständigen Behörde die zulässige Anleger- kapazität als auch die damit verbundene Einhaltung des Strömungswiderstandes von der Steg- anlage selbst inkl. der Anleger überwacht. Frage 5: Sind der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Unregelmäßigkeiten bzw. sonstige Verstöße an den o.g. Steganlagen bekannt, die im Rahmen von Brückenbegehungen (vgl. Frage 3), Anträ- gen für zusätzliche Anker oder anhand von Plan- Ist-Vergleichen durch die Verwaltung selbst oder eine andere Behörde/Amt in den letzten zehn Jahren festgestellt wurden? Antwort: Es sind der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten und Überschreitungen oder sonstige Verstöße an den Steganlagen bekannt. Eine Mitteilung von Verstößen, die im Zuständigkeitsbereich des Schifffahrtsamtes festgestellt worden sind, ist nicht im Gesetz vorgeschrieben und werden in der Praxis auch nicht behördenübergreifend kommuniziert. Wie bereits in der Sitzung des Rates am 26.04.2018 (Vorlage 203/2018-3) dargelegt, wäre Vo- raussetzung für ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen Hausboote, dass diese dauerhaft orts- fest zu Wohnzwecken genutzt werden. Solange die Boote fahrtüchtig sind, ist ein solcher Nach- weis durch die Verwaltung kaum zu führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.08.2014 betr. Anbringung von Minipollern im Bereich Hellstraße / Ecke Kalkstraße Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 22.08.2014 betreffend Absperrpfosten in Bornheim, Hellstra- ße/Kalkstraße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen erfolgte die Anbringung der Minipoller knapp auf der Fläche des niveau- gleichen Fußweges im Bereich Hellstraße / Kalkstraße? Antwort: Nachdem von Verkehrsteilnehmern Beschwerde geführt, dass der fragliche Gehweg regelmäßig überfahren wird, wurde eine Kontrolle durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bereits Geh- wegschäden eingetreten sind, die auf vermehrtes Überfahren schließen lassen. Um jegliche Gefährdung für Fußgänger auszuschließen, wurde die Angelegenheit anschließend im Straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 04.07.2013 erörtert. Als Ergebnis ordnete der Bürgermeister anschließend die in der Örtlichkeit vorhandenen An- sperrpfosten straßenverkehrsrechtlich an. Frage 2: Wird es seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet, im Auslauf der Hellstraße eine Markierung der Straßenmitte zu veranlassen, da insbesondere die Einmündung Kalkstraße/Hellstraße (Linksabbieger) durch Kfz-Teilnehmer häufig „geschnitten“ wird? Antwort: nein Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst beantworte ich wie folgt: Frage 1: Der Rat beschloss am 17. Dezember 2013 die Haushaltssatzung 2014. Im Verlauf der Beratun- gen im Finanzausschuss hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt unter 1.09.01 (räumliche Planung und Entwicklung) Planungskosten in Höhe von 5.000 Euro für eine Radwegeverbindung durch Roisdorf bis zur Gemeindegrenze Alfter bereitzustellen. Einstimmig wurde dies so auch beschlossen. Wie stellt sich derzeit die Planung der Radwegeverbindung dar? Wann wird diese Planung dem Fachausschuss vorgelegt? Antwort: Es ist beabsichtigt, für einen Radweg vom Haltepunkt Bornheim Mitte über Alfter bis zum Bonner Hauptbahnhof eine gemeinsame Vorplanung in Auftrag zu geben. Die Stadt Bornheim befindet sich hierzu momentan in Abstimmung mit den Kommunen Bonn und Alfter. Sobald eine Planung vorliegt, wird diese dem Fachausschuss vorgelegt. Frage 2: In der VPLA-Sitzung vom 20. November 2013 stellt die SPD den Antrag, dass für die Umplanung und Ausbau der Straßeneinmündung Heiligersstraße/Siegesstraße in Roisdorf 22.500 Euro in das Straßenausbauprogramm für die Folgejahre aufzunehmen ist. Der Fachausschuss beschloss dies einstimmig. Ist diese Straßenbaumaßnahme zwischenzeitlich ins Straßenausbauprogramm aufgenommen worden? Antwort: Der Ausschuss hat am 20.11.2013 beschlossen, die Verbreiterung des Einfahrtradius im Stra- ßeneinmündungsbereich Heilgersstraße für die Folgejahre in das Straßenausbauprogramm auf- zunehmen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Straßenausbauprogramms wird aufgrund der personel- len und finanziellen Leistbarkeit überprüft, welche einzelne Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des örtlich erkennbaren Zustands, der Verkehrssicherheit, u.U. gezahl- ter Vorausleistungen, mögliche Einsparungen durch gemeinsamen Kanal- und Straßenausbau, gewährten Fördermittel in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. Die Maßnahme Straßeneinmündungsbereich Heilgersstraße ist in den Folgejahren des Straßenausbaupro- gramms enthalten. Die Darstellung des Straßenbauprogramms enthält nur die Maßnahmen, die mittelfristig ausgeführt werden. Frage 3: Beschlussprotokolle sind wichtige Unterlagen der Ratsmitglieder für die Nachhaltigkeit und Über- prüfung der im Rat und seinen Ausschüssen gefassten Beschlüsse. Die Sitzungsprotokolle der Finanzausschuss Sitzungen vom 13. März 2014 und 8. Mai 2014 wurden erst im August 2014 vorgelegt. Doch das Protokoll vom 4. Dezember 2013 fehlt immer noch. Die Stadtratsprotokolle vom 17. Dezember 2013; 27. März 2014; 15. Mai 2014 wurden mir erst heute zugestellt. Die Stadtratsprotokolle vom 30. Januar und 2. Juli 2014 fehlen immer noch. Warum werden den Ratsmitgliedern fast 9 Monaten lang zwei wichtige Protokolle (Beschlüsse zum Haushalt) bis heute vorenthalten? Kann die Verwaltung zusagen, dass in der neuen Legislaturperiode die Sit- zungsprotokolle in der jeweils darauf folgenden Rat- oder Ausschuss Sitzung vorliegen? Antwort: Die Niederschrift vom 02.07.2014 ist den Ratsmitgliedern bereits zugegangen. Die übrigen in der Frage erwähnten Niederschriften liegen ebenfalls vor. Die Niederschriften vom 04.12.2013 und 30.01.2014 werden vorgelegt. Nach § 28 Abs. 3 letzter Satz der GeschO sollen Niederschriften innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugeleitet werden. Der Bürgermeister wird die Nieder- schriften den Rats- und Ausschussmitgliedern so weit als möglich innerhalb dieser Frist zuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 27. Februar 2013 beschloss der VPLA dem Rat zu empfehlen gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren zur 2. Änderung des Bebau- ungsplanes 109 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Ferner beschloss der Ausschuss in der gleichen Sitzung eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Ehrental und Reben- garten einzuleiten. Wann beabsichtigen Sie diese Änderungsverfahren dem Ausschuss, bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen? Antwort 1: Das am 27.02.2013 (Vorlage 531/2012-7) vom Rat beschlossene Verfahren hat keine Priorität im Arbeitsprogramm, da andere Aufgaben vorgehen. Zur Zeit sind keine Bauabsichten bekannt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ehrental und Rebengarten wurde nicht beschlossen (Vorlage 090/2013-7). Frage 2: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist? Antwort 2: Die Vorplanung für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein soll 2015 erstellt werden, auf deren Grundlage wird anschließend die erforderliche Grundstücksverfügbarkeit geprüft. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, wann 2014 das Verfahren hierzu eingeleitet wird? Antwort 3: s. Antwort 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen