Kleine Anfragen

559 Ergebnisse

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 801 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.01.2017 betr.: Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ortschaft Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.01.2017 betr. „Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ort- schaft Hersel“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurde ein städtisches Grundstück Ecke Bayerstraße und Rheindorfer Straße in Hersel eingezäunt? Antwort: Das städtische Grundstück Bayerstraße Ecke Rheindorfer Straße liegt in der Wasserschutzzone. Hier entstanden in den letzten Jahren illegale Stellplätze, die sogar mit Kennzeichenbeschilde- rung für Fahrzeuge ausgestattet waren. Das Parken in der Wasserschutzzone auf einer unbefes- tigten Fläche ist aus Umweltschutz-Aspekten nicht hinnehmbar und zudem nicht gestattet. Wegen der Nutzung als Stellflächen entstanden immer wieder Unstimmigkeiten mit der Nachbar- schaft, ebenfalls wurde die Fläche des Öfteren zur unberechtigten Abstellung von abgemeldeten Fahrzeugen oder Campingfahrzeugen genutzt, welches ebenfalls immer wieder zu Unfrieden bei den Anwohnern führte. Um unzulässiges Parken zu verhindern, wird eine bloße Beschilderung der Fläche nicht als aus- reichend angesehen. Eine ständige Überprüfung des Parkverbots ist nicht leistbar. Deshalb wur- de die Aufstellung eines Zauns beauftragt. Bei dem Zaun handelt sich um einen Stabgitterzaun, der bei Bedarf wiederverwendet werden kann. Frage 2: Welche Kosten sind der Stadt unter Berücksichtigung von Material und Arbeitszeit entstanden? Antwort: Die Kosten für den gesamten Zaun mit Tor belaufen sich auf 5.060,22 €. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Unter welchem Titel werden diese Kosten verbucht? Antwort: Die Kosten wurden unter dem Titel Baumaßnahmen Liegenschaften verbucht. (SK 783110/ In- vestitionsprojekt 5.000345.710) Frage 4: Wer hat den Auftrag für die Errichtung der Einzäunung erteilt und genehmigt? Antwort: Die Errichtung des Zaunes erfolgte durch die Stadt Bornheim. Frage 5: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem eingezäunten Gelände? Antwort: Ursprünglich wurde das Grundstück dem Seniorenbeirat für den lange geplanten Generationen- garten angeboten. Dieses Projekt wurde allerdings in dessen Sitzung vom 15.12.2016 erstmal zurückgestellt. Die Verwaltung prüft derzeit eine Anschlussnutzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.01.2017 betr.: Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ortschaft Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.01.2017 betr. „Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ort- schaft Hersel“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurde ein städtisches Grundstück Ecke Bayerstraße und Rheindorfer Straße in Hersel eingezäunt? Antwort: Das städtische Grundstück Bayerstraße Ecke Rheindorfer Straße liegt in der Wasserschutzzone. Hier entstanden in den letzten Jahren illegale Stellplätze, die sogar mit Kennzeichenbeschilde- rung für Fahrzeuge ausgestattet waren. Das Parken in der Wasserschutzzone auf einer unbefes- tigten Fläche ist aus Umweltschutz-Aspekten nicht hinnehmbar und zudem nicht gestattet. Wegen der Nutzung als Stellflächen entstanden immer wieder Unstimmigkeiten mit der Nachbar- schaft, ebenfalls wurde die Fläche des Öfteren zur unberechtigten Abstellung von abgemeldeten Fahrzeugen oder Campingfahrzeugen genutzt, welches ebenfalls immer wieder zu Unfrieden bei den Anwohnern führte. Um unzulässiges Parken zu verhindern, wird eine bloße Beschilderung der Fläche nicht als aus- reichend angesehen. Eine ständige Überprüfung des Parkverbots ist nicht leistbar. Deshalb wur- de die Aufstellung eines Zauns beauftragt. Bei dem Zaun handelt sich um einen Stabgitterzaun, der bei Bedarf wiederverwendet werden kann. Frage 2: Welche Kosten sind der Stadt unter Berücksichtigung von Material und Arbeitszeit entstanden? Antwort: Die Kosten für den gesamten Zaun mit Tor belaufen sich auf 5.060,22 €. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Unter welchem Titel werden diese Kosten verbucht? Antwort: Die Kosten wurden unter dem Titel Baumaßnahmen Liegenschaften verbucht. (SK 783110/ In- vestitionsprojekt 5.000345.710) Frage 4: Wer hat den Auftrag für die Errichtung der Einzäunung erteilt und genehmigt? Antwort: Die Errichtung des Zaunes erfolgte durch die Stadt Bornheim. Frage 5: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem eingezäunten Gelände? Antwort: Ursprünglich wurde das Grundstück dem Seniorenbeirat für den lange geplanten Generationen- garten angeboten. Dieses Projekt wurde allerdings in dessen Sitzung vom 15.12.2016 erstmal zurückgestellt. Die Verwaltung prüft derzeit eine Anschlussnutzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 117 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.01.2017 betr. „Zustellung des Amtsblatts“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 26.01.2017 betr. „Zustellung des Amtsblatts“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Teilen des Stadtgebiets ist eine Zustellung des "Schaufensters" derzeit nicht oder nur eingeschränkt bzw. mit besonderem Aufwand des Verlags möglich? Antwort 1: Für die Zustellung des „Schaufensters“ ist die Rheinische Direkt-Werbung, Köln (RDW) als Ver- teilerunternehmen zuständig. Eine Rücksprache mit der RDW hat ergeben, dass zurzeit keine Orte bekannt sind, in denen eine Zustellung nicht oder nur eingeschränkt bzw. mit besonderem Aufwand möglich ist. Für eine Einzelfallprüfung muss der RDW eine Anschrift gemeldet werden (siehe Antwort 3). Frage 2: Wird die Stadt Bornheim informiert, wenn einzelne Ausgaben des "Schaufenster" und somit des Amtsblatts in einzelnen Straßen nicht zugestellt werden können? Antwort 2: Nein. Frage 3: Welche Möglichkeiten haben Bürger zum Bezug des Amtsblatts, wenn das "Schaufenster" in ihrer Straße nicht oder nur unzuverlässig zugestellt wird? Antwort 3: Um eine bestmögliche Zustellung zu gewährleisten, führt die RDW Routinekontrollen durch. Dar- über hinaus geben Kontrollhaushalte regelmäßig Rückmeldung, ob sie das Wochenblatt erhalten. Wenn Bürgerinnen oder Bürger feststellen, dass sie das Schaufenster nicht erhalten, sollten sie zeitnah die RDW unter 02203/1883-35 oder www.rdw-koeln.de informieren. Das Online- Kontaktformular finden Bürgerinnen und Bürger unter „Kontakt“, „Hinweis zur Zustellung“. Bei der Meldung ist es wichtig, dass Ort, Straße und Hausnummer angegeben werden. Denn nur so An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - kann der entsprechende Zusteller ausfindig gemacht werden. Hinweise über nicht erfolgte Zustel- lungen, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden unverzüglich der RDW mitgeteilt. Dies ist bisher nur wenige Male erfolgt. Die Stadt Bornheim kann sich je Ausgabe bis zu 100 Exemplare liefern lassen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Ausgabe einmal nicht erhalten haben, können diese im Büro der Pressestelle (Raum 350) im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, abholen. Neben der Printausgabe ist das Amtsblatt der Stadt Bornheim auch im Internet einsehbar – so- wohl auf den Seiten der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Amtsblatt“ als auch beim Verlag unter www.schaufenster-bonn.de. Auf der Startseite gelangt man per Klick auf den Button „Unsere Zeitungen und Magazine als ePaper“, der sich rechts oben befindet, zu den aktuellen Ausgaben. Das Amtsblatt der Stadt Bornheim ist Teil der Ausgabe Vorgebirge. Zudem erfolgt ein Aushang des aktuellen Amtsblatts in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathau- ses. Die Vitrine dafür befindet sich vom Haupteingang aus auf der rechten Seite, rechts neben der Treppe, die zum Ratssaal und den Besprechungsräumen führt. Weitere Informationen zur Zustellung finden Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.rdw- koeln.de. Unter „FAQ“, „FAQ für Leser“ werden die am häufigsten genannten Fragen beantwor- tet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 48 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Fußgängerweg St. Angela Hersel Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Bierbaumstraße in Hersel mündet in einen Fußweg, der entlang dem Grundstück der Ursuli- nenschule bis zur Bayerstraße verläuft. Aus welchen Gründen ist dieser Fußweg derzeit ge- sperrt? Antwort: Aufgrund eines Unfalls mit einem Rollstuhl wurde der Weg aus Sicherheitsgründen vorsorglich komplett abgesperrt. Frage 2: Ab wann kann dieser Fußweg wieder freigegeben werden? Antwort: Sobald die Maßnahmen zur Sicherung vom Stadtbetrieb durchgeführt wurden, kann die Sperrung aufgehoben werden. Frage 3: In wieweit wurden die Anwohner und die Leitung des Seniorenhauses St. Angela über die Sper- rung des Fußweges informiert? Antwort: Der Ortsvorsteher und die Geschäftsleitung der Seniorenhauses St. Angela sind Anreger der Sicherungsmaßnahme und wurden in den Arbeitsablauf involviert! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Fußgängerweg St. Angela Hersel Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Bierbaumstraße in Hersel mündet in einen Fußweg, der entlang dem Grundstück der Ursuli- nenschule bis zur Bayerstraße verläuft. Aus welchen Gründen ist dieser Fußweg derzeit ge- sperrt? Antwort: Aufgrund eines Unfalls mit einem Rollstuhl wurde der Weg aus Sicherheitsgründen vorsorglich komplett abgesperrt. Frage 2: Ab wann kann dieser Fußweg wieder freigegeben werden? Antwort: Sobald die Maßnahmen zur Sicherung vom Stadtbetrieb durchgeführt wurden, kann die Sperrung aufgehoben werden. Frage 3: In wieweit wurden die Anwohner und die Leitung des Seniorenhauses St. Angela über die Sper- rung des Fußweges informiert? Antwort: Der Ortsvorsteher und die Geschäftsleitung der Seniorenhauses St. Angela sind Anreger der Sicherungsmaßnahme und wurden in den Arbeitsablauf involviert! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 52 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 330 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 777 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. illegale Müllablagerung in Hemmerich, Rösberger Straße 39 Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.05.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass auf dem Grundstück Rösberger Straße 39 illegal Müll gelagert wird? Antwort: Seit Juli 2016. Zunächst wurde offensichtlich nur Bauschutt / Renovierungsmüll auf dem Gelände abgelagert. Frage 2: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass der auf dem Grundstück gelagerte Müll, vor allem Speise- reste, mittlerweile auch Ratten angezogen hat und dies zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt? Antwort: Durch eine Anwohnerbeschwerde vom 02.05.2017 ist der Verwaltung bekannt, dass sich zwi- schenzeitlich auf dem Grundstück auch Ratten aufhalten sollen. Der Grundstückseigentümer wird durch die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schädlingsbekämp- fung durchzuführen. Antwort 3: Welche Schritte hat der Bürgermeister bereits ergriffen um die illegale Müllablagerung zu unter- binden? Antwort: Nach erfolgter Sachverhaltsermittlung wurde der Vorgang zuständigkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, abgegeben. Für die Durchführung entsprechender ordnungsbehördlicher Maßnahmen ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche weiteren Schritte sind seitens des Bürgermeisters geplant um die illegale Müllablagerung zu unterbinden? Antwort: Eine Zuständigkeit der Verwaltung ist nicht gegeben. Die Verwaltung beabsichtigt allerdings den Grundstückseigentümer im Rahmen der durchzuführenden Schädlingsbekämpfung, über die Zu- lässigkeit zur Ablagerung von Abfällen zu informieren. Frage 5: Welche Fristen sind dem Grundstückseigentümer gesetzt worden und wann kann mit einer Er- satzvornahme gerechnet werden, wenn der Eigentümer nicht kooperiert? Antwort: Die Anordnung und Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, sowie evtl. die Anordnung der Ersatzvornahme zur Entfernung des Mülls obliegt dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als zuständige Behörde. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. illegale Müllablagerung in Hemmerich, Rösberger Straße 39 Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.05.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass auf dem Grundstück Rösberger Straße 39 illegal Müll gelagert wird? Antwort: Seit Juli 2016. Zunächst wurde offensichtlich nur Bauschutt / Renovierungsmüll auf dem Gelände abgelagert. Frage 2: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass der auf dem Grundstück gelagerte Müll, vor allem Speise- reste, mittlerweile auch Ratten angezogen hat und dies zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt? Antwort: Durch eine Anwohnerbeschwerde vom 02.05.2017 ist der Verwaltung bekannt, dass sich zwi- schenzeitlich auf dem Grundstück auch Ratten aufhalten sollen. Der Grundstückseigentümer wird durch die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schädlingsbekämp- fung durchzuführen. Antwort 3: Welche Schritte hat der Bürgermeister bereits ergriffen um die illegale Müllablagerung zu unter- binden? Antwort: Nach erfolgter Sachverhaltsermittlung wurde der Vorgang zuständigkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, abgegeben. Für die Durchführung entsprechender ordnungsbehördlicher Maßnahmen ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche weiteren Schritte sind seitens des Bürgermeisters geplant um die illegale Müllablagerung zu unterbinden? Antwort: Eine Zuständigkeit der Verwaltung ist nicht gegeben. Die Verwaltung beabsichtigt allerdings den Grundstückseigentümer im Rahmen der durchzuführenden Schädlingsbekämpfung, über die Zu- lässigkeit zur Ablagerung von Abfällen zu informieren. Frage 5: Welche Fristen sind dem Grundstückseigentümer gesetzt worden und wann kann mit einer Er- satzvornahme gerechnet werden, wenn der Eigentümer nicht kooperiert? Antwort: Die Anordnung und Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, sowie evtl. die Anordnung der Ersatzvornahme zur Entfernung des Mülls obliegt dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als zuständige Behörde. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 55 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sachstand städt. Grundstücksverkauf Adenauerallee/Bonner Straße Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.03.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann wurden weitere Verhandlungen geführt, wie es der einstimmige Beschluss des StEA vom 02. Dezember 2015 vorsah? Antwort: In der Zeit vom 12/2015 bis 02/2016 wurden weitere Verhandlungen geführt. Darüber hinaus wurde Kontakt zu einem weiteren Interessenten aufgenommen sowie die Entscheidungsfindung bezüglich des Standortes der Rathauserweiterung (vergl. Vorl. 274/2016-6 Sitzung HA im 05/16) vorangetrieben. Frage 2: Wann werden Sie darüber voraussichtlich die Mitglieder des StEA informieren? Antwort: Der Standort Adenauerallee/Bonner Straße wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres erneut Thema im Stadtentwicklungsausschuss sein. Frage 3: Da für den beabsichtigten Erweiterungsbau des Rathauses offensichtlich dieses städtische Grundstück nicht mehr benötigt wird, steht es nach Auffassung des Bürgermeisters weiterhin zum Verkauf an oder soll es zukünftig für eine andere städtische Nutzung zur Verfügung stehen? Antwort: Es ist richtig, dass die städtische Fläche an der Ecke Adenauerallee/Bonner Straße für eine Er- weiterung des Rathauses nicht mehr benötigt wird. Deshalb kann diese Fläche aus der Sicht der Verwaltung anderweitig genutzt werden. Da es sich um eine städtebaulich interessante Fläche handelt, sollte eine künftige Nutzung diesen Aspekt auch berücksichtigen. Aktuell werden die Grundlagen für eine Beschlussfassung des Stadtent- wicklungsausschuss zur zukünftigen Nutzung und einer möglichen Vorgehensweise im Falle ei- ner Verkaufsabsicht zusammengestellt. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Wichtig ist es aus der Sicht der Verwaltung, dass ein Verfahren für eine städtebaulich attraktive Lösung gefunden wird. Frage 4: Einer der Investoren wäre auch bereit, die städtische Park- und Grünfläche entlang der Adenau- erallee zu erwerben. Beabsichtigt der Bürgermeister diese Fläche ebenfalls mit in die Ver- kaufsoption einzubeziehen? Antwort: Ob die städtische Park- und Grünfläche entlang der Adenauerallee verkauft werden soll, hängt von zukünftigen Nutzungskonzepten für sowohl das unbebaute Eckgrundstück als auch des leer- stehenden Bestandsgebäudes ab. Hier sind die Bedarfe an Stellplätzen von Belang. Frage 5: Wenn im Jahr 2018 der Neubau des Einkaufzentrums SUTI abgeschlossen ist, wäre es da nicht im Interesse einer abgeschlossenen Gewerbeentwicklung im Roisdorfer Bereich des 2009 be- schlossenen Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Bornheim, wenn dann auch die heute leerstehenden Gewerbeflächen entlang der Adenauerallee wieder einer Nutzung zuge- führt würden? Antwort: Ja, eine Nutzung der leerstehenden Gewerbeflächen ist bereits heute im Interesse der Stadt Bornheim. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engem Kontakt mit dem Eigen- tümer und unterstützt ihn bei der Umsetzung seiner Konzepte. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 48 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.02.2017 betr. Fußgängerüberquerung L 300 in Widdig Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 27.02.2017 betr. Fußgängerüberquerung L 300 in Widdig beantworte ich wie folgt: Frage 1: Liegen der Verwaltung Beschwerden / Anregungen von Bürgern für das Überqueren der L300 in Widdig zur Stadtbahnhaltstelle der Linie 16 vor? Falls ja, wie viele und welche Anregungen? Antwort 1: Der Verwaltung lagen bis zum 26. Februar 2017 keine Beschwerden / Anregungen von Bürgern für das Überqueren der L300 in Höhe der Bahnhaltestelle der Linie 16 in Widdig vor. Ein Antrag vom 26. Februar 2017 bittet um Überprüfung, in wieweit die Anbringung eines Fußgängerüber- weges (Zebrastreifen) oder die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel möglich ist. Frage 2: Wie sicher schätzt die Verwaltung die derzeitige Überquerung mit Hilfe der Verkehrsinsel ein - auch mit Hinblick auf die Nutzung durch Kinder und Jugendliche und den dort gefahrenen Ge- schwindigkeiten der KFZ? Gibt es Erkenntnisse über mögliche Gefahren? Antwort 2: Die Verwaltung hält die derzeitige Querungsmöglichkeit der L300 an der Querungsinsel der Bahnhaltestelle Widdig für sicher. Die bauliche Gestaltung und Ausführung der Querungsinsel ist so konzipiert, dass eine sichere Überquerung der Straße für alle Altersgruppen ermöglicht wird. Eine Anfrage bei der zuständigen Polizeidirektion für Verkehr ergab, dass im fraglichen Bereich weder Auffälligkeiten über Geschwindigkeitsüberschreitungen noch über Verkehrsunfälle vorliegen. Frage 3: In wieweit wäre es möglich, auf Höhe der Fußgängerinsel die L300 mit einem Zebrastreifen zu versehen? An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 3: Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist die Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ oder Zebrastreifen) an der Querungsinsel in Höhe der Bahnhaltestelle Widdig nicht möglich. Gemäß den geltenden Bestimmungen sind Fußgängerüberwege nicht auf Vorfahrtsstraßen zu errichten. Die o.g. Querungsinsel der L300 befindet sich durch das vorhandene VZ 306 (Vorfahrtstraße) StVO auf einer ausgewiesenen Vorfahrtsstraße. Die Errichtung eines FGÜ ist somit nicht zuläs- sig. Frage 4: In wieweit wäre es möglich, die Kreuzung Germanenstraße / L300 mit einer Bedarfsampel für den Fußgängerverkehr zu versehen? Antwort 4: Die geringe Anzahl der fußläufigen Straßenquerungen in Relationen zu den Kraftfahrzeugen im Kreuzungsbereich der Germanenstraße / L300 geben aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht kei- nen Anlass zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage. Frage 5: Gibt es entlang der L300 auf Bornheimer Stadtgebiet noch andere Fußgängerüberwege, die aus Sicht der Stadtverwaltung verkehrssicherer gestaltet werden sollten? Falls ja, welche Gründe können dafür aufgeführt werden? Antwort 5: Derzeit befinden sich im Stadtgebiet auf der L300 fünf weitere Querungsinseln, bei der sich aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Sicherheitsbedenken ergeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 48 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen