Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sachstände Baugebiete Hersel und Feuerwehrgerätehaus Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich Neuordnung der Grundstücke innerhalb des Bebau- ungsplans He 09 sowie dessen Umsetzung? Antwort: Die Verwaltung bereitet aktuell Entwürfe für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Be- bauungsplan He 09 vor. Dazu wurde bei der HGK die aktuelle Planung bezüglich barrierefreier Ausbau der Bahnsteige und zukünftiger Nutzung des Stellwerkes angefragt. Sollte es unter den Bedingungen der Corona-Pandemie möglich sein, ist auch ein Termin mit dem Eigentümer einer großen Fläche im Plangebiet geplant. Dies ist auch notwendig, um die Altlastenproblematik des Standortes besser einzuordnen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Flächen-Pool.NRW- Standort 1 der Stadt Bornheim 619/2014-Sbo) / Germania Brauerei Hersel? Antwort: Zwischen Flächen-Pool.NRW und dem Eigentümer wurden vorbereitende Gespräche geführt. Die weiteren Verhandlungen wurden anschließend jedoch bilateral geführt, so dass es weiterer Leistungen des Flächenpools nicht bedurfte. Weitere Sachstände und Entwicklungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Frage 3: Existiert bereits ein Konzeptentwurf für die Folgenutzung des Altstandortes des Lidl-Marktes an der L300 (338/2020-7)? Antwort: Es existieren noch keine Konzeptentwürfe, da noch kein umsetzbares Konzept für den Neustand- ort vorliegt. Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Besteht die Möglichkeit, dass, neben dem derzeit laufenden Ausbau des Mittelweges, die Umge- hungsstraße für den Knotenpunkt Hersel (Vgl. 312/2020-7) auch von der L300 her begonnen wird, um so, noch vor Realisierung einer Brücke über die Bahntrassen, Grundstücke zwischen L300 und Bahn zu erschließen? Antwort: Hinsichtlich der Umgehungsstraße wurde zunächst die Machbarkeitsstudie erarbeitet. Darüber hinaus liegen noch keine weiteren Konkretisierungen zu den Vorraussetzungen zur Umsetzung der Planung und darüber hinaus gehenden Flächenaussagen vor. Frage 5: Sind die unter den Fragen eins bis vier genannten Grundstücke grundsätzlich oder unter Aufla- gen, falls ja, welche, geeignet um einen Neubau des Herseler Feuerwehrgerätehauses zu reali- sieren? Antwort: Die Frage kann erst im späteren Verlauf eines noch erforderlichen Planverfahrens beantwortet werden. Damit dürfte erst im Jahr 2022 zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Freigabe der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann die Jennerstraße nach aktuellem Kenntnisstand, Zeitplan und Baufortschritt wieder komplett für den PKW- und Busverkehr freigegeben werden? Antwort: Die Kanalbauarbeiten einschließlich Straßenwiederherstellung in der Jennerstraße zwischen Hemberger Straße und Maaßenstraße sollen im März 2017 soweit abgeschlossen sein, dass noch die Asphaltdeckschicht auf der Strecke Lindenstraße Höhe Krüpelstraße bis Jennerstra- ße/Kreuzung Maaßenstraße hergestellt werden muss. Witterungsbedingt ist die Herstellung ter- minlich noch nicht festlegbar. Des Weiteren befindet sich in der Jennerstraße noch ein Hochbau im Bau, bei dem es immer wieder zu Anlieferungen kommt, die die neue Straßendecke möglicherweise beschädigen könn- ten. Dementsprechend besteht die Empfehlung, die abschließende Fertigstellung dieser Arbeiten abzuwarten. Eine in dieser Zeit mögliche Freigabe der Straße wird noch innerhalb der Verwal- tung abgestimmt. Dies gilt dann auch für den Busverkehr. Allerdings muss die Straße für die Herstellung der Asphaltdeckschicht noch einmal für ca. eine Woche gesperrt werden. Frage: 2 Inwieweit weicht dieser Termin vom ursprünglich bei Beginn der Maßnahme avisierten Fertigstel- lungstermin ab? Antwort: Die Umsetzung der Maßnahme begann in der 28. KW 2015 mit der abschnittsweisen Erneuerung der Wasserleitung. Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme war eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 vorgesehen. Bereits bei der Vorstellung des Projektes wurde deutlich gemacht, dass ein solch komplexes Tiefbauvorhaben zeitlich nur sehr unzureichend vo- rausberechnet werden kann. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - In den Sitzungen des Verwaltungsrates wurde im Bericht des Abwasserwerkes kontinuierlich über den Baufortschritt, die notwendigen Verschiebungen der Bauzeit und deren Gründe berich- tet. Zuletzt wurde in der Sitzung am 24.11.2016 wie folgt berichtet: „Auf Grundlage des inzwischen aktualisierten Bauzeitenplanes wird die Maßnahme in Abhängigkeit von den zu erwartenden Wit- terungsbedingungen voraussichtlich erst Mitte bis Ende Februar 2017 abgeschlossen werden können. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der in diesem erforderlichen Umfang unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials zu nennen. Weiterhin waren die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel sowie zusätzliche Umverlegungen der Gasleitung erforderlich. Durch die zusätzlichen Leistungen und zeitweise widrige Witterungsbedingungen entsteht aller Voraussicht nach eine Verschiebung des Bauen- des von etwa 5 - 6 Monaten.“ Daraus resultierend sollte die Maßnahme Februar bzw. März 2017 fertiggestellt werden, wobei auf witterungsbedingte Verzögerungen hingewiesen wurde. Zudem waren auch der unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials mit den zeit- aufwändigen Zwischenlagerungen weiterhin erforderlich. Die noch zu erledigenden Wasserleitungsarbeiten im Bereich Jennerstraße zwischen Kreuzberg- straße und Rösberger Straße sollen in etwa drei Wochen abgeschlossen sein. In der 8. KW 2017 beginnen dann die Kanalbauarbeiten in der Hemberger Straße. Die Durchfüh- rung dieser Anschluss-Maßnahme wird etwa vier Monate benötigen. Frage 3: Gibt es gegenüber dem Sachstand aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 12.04.2016 (Datum der Antwort: 18.04.2016) sowie dem Sachstand aus dem SBB-Verwaltungsrat vom 24.11.2016 neue Gründe für eine Verzögerung des Baufortschritts? Antwort: Die bisher aufgeführten Gründe für die Bauzeitverschiebung bestehen weiterhin. Bedauerlicher- weise wurden die dafür erforderlichen Zeiträume zur Durchführung der Arbeiten sehr ambitioniert geschätzt. Ergänzend kommt hinzu, dass die Arbeiten im Januar witterungsbedingt nicht wie ge- plant durchgeführt werden konnten. Auch in den anderen Monaten hat es immer wieder witte- rungsbedingte Unterbrechungen der Bauarbeiten gegeben. Verzögerungen gegenüber kalkulierten Fertigstellungs-Terminen können vermieden werden, wenn in die üblicherweise knapp kalkulierten Planungszeiträume von vornherein großzügige Zeitpuffer eingeplant werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.11. 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung Sehr geehrter Herr Müller Ihre kleine Anfrage vom 04.11.2014 betr. Flüchtlingsunterbringung beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Wie viele Personen sind derzeit in Bornheim untergebracht? Antwort: In den Übergangsheimen leben z. Zt. 145 Personen. 2. Frage Für wie viele Personen ist nach einer zumutbaren Belegung Platz in den Einrichtungen? Antwort: In den Übergangsheimen sind alle Zimmer belegt. Eine zumutbare Belegung kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob Einzelpersonen oder Familien untergebracht wer- den müssen. 3. Frage Wie viele Personen muss Bornheim lt. Schlüsselzuweisung aufnehmen? Die Zuweisungen von Flüchtlingen erfolgen nach einem Flächen- und Einwohnerschlüssel, der jährlich neu errechnet wird. Die Höhe der tatsächlichen Zuweisungen von Flüchtlingen wird lau- fend angepasst. Mit Stand 01.11.2014 beträgt die Aufnahmequote 94,62 %. 4. Frage Können aus Gründen der fehlenden Unterbringung Zuweisungen abgelehnt werden? UWG/Forum - 2 - Antwort: Nein. 5. Frage: Wie viel und welchen Personal (Qualifikation) ist vor Ort zur Betreuung eingesetzt? Antwort: Eine Sozialarbeiterin. Der zusätzliche Einsatz von Betreuungspersonal wird derzeit umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen