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Antragsformular Förderprogramm: Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz 1. Angaben zu dem/der Antragstellenden Bitte ankreuzen: Eigentümer/in der Fläche Pächter/in der Fläche Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Ansprache Vorname Name Straße und Hausnr. Postleitzahl und Stadt E-Mail-Adresse Telefonnummer Vor- und Nachname des Kontoinhabenden (für die Überweisung des Zuschusses) IBAN des Bankkontos (für die Überweisung des Zuschusses) 2. Angaben zur Maßnahme und zur Fläche, auf der die Dauerkultur angepflanzt werden soll Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Ortschaft Größe in ha Flurstück/e Geplantes Datum der Pflanzung 3. Erklärungen Mit der Unterschrift erklärt der/die Antragstellende, dass … • … mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. • … keine weitere öffentliche Förderung für die Durchführung der Maßnahme genutzt wird und auch nicht geplant ist, eine weitere öffentliche Förderung einzuwerben. • … die Gesamtfinanzierung bei Gewährung der beantragten Förderung gesichert ist. 4. Als Anhang beizufügende Dokumente: • Ausgefüllter Antrag • Lageplan oder andere geeignete Verortung der Bepflanzung • Bei Eigentum: Eigentumsnachweis • Bei Pacht: Pachtvertrag und Einverständnis (Unterschrift) des/der Eigentümers/in • Schriftlicher Nachweis zur erfolgten Konsultation der Miscanthus Society oder einer adäquaten Beratungsinstitution, die ausreichend Fachkenntnisse über Miscanthus x giganteus hat. • Bescheinigung des Finanzamtes bezüglich Vorsteuerabzug 5. Datenschutzerklärung und Belehrung Im Rahmen des Förderprojekts behält sich die Stadt Bornheim vor, Fotos und Luftbilder von der geförderten Fläche zu erstellen sowie wissenschaftliche Messungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Diese können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Presseartikel, Website oder Social Media) veröffentlicht werden. Es werden nur personenbezogenen Daten des Flächeneigentümers oder Pächters veröffentlicht, wenn Sie damit einverstanden sind: Ja, ich bin einverstanden. Nein, ich bin nicht einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten erhalten Sie unter https://www.bornheim.de/datenschutz oder auf Anfrage. __________________________________________ Datum und Unterschrift des Pächters/der Pächterin (falls gegeben) __________________________________________ Datum und Unterschrift des Eigentümers/der Eigentümerin https://www.bornheim.de/datenschutz Antragsformular Förderprogramm: Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz 1. Angaben zu dem/der Antragstellenden Bitte ankreuzen: Eigentümer/in der Fläche Pächter/in der Fläche Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Ansprache Vorname Name Straße und Hausnr. Postleitzahl und Stadt E-Mail-Adresse Telefonnummer Vor- und Nachname des Kontoinhabenden (für die Überweisung des Zuschusses) IBAN des Bankkontos (für die Überweisung des Zuschusses) 2. Angaben zur Maßnahme und zur Fläche, auf der die Dauerkultur angepflanzt werden soll Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Ortschaft Größe in ha Flurstück/e Geplantes Datum der Pflanzung 3. Erklärungen Mit der Unterschrift erklärt der/die Antragstellende, dass … • … mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. • … keine weitere öffentliche Förderung für die Durchführung der Maßnahme genutzt wird und auch nicht geplant ist, eine weitere öffentliche Förderung einzuwerben. • … die Gesamtfinanzierung bei Gewährung der beantragten Förderung gesichert ist. 4. Als Anhang beizufügende Dokumente: • Ausgefüllter Antrag • Lageplan oder andere geeignete Verortung der Bepflanzung • Bei Eigentum: Eigentumsnachweis • Bei Pacht: Pachtvertrag und Einverständnis (Unterschrift) des/der Eigentümers/in • Schriftlicher Nachweis zur erfolgten Konsultation der Miscanthus Society oder einer adäquaten Beratungsinstitution, die ausreichend Fachkenntnisse über Miscanthus x giganteus hat. • Bescheinigung des Finanzamtes bezüglich Vorsteuerabzug 5. Datenschutzerklärung und Belehrung Im Rahmen des Förderprojekts behält sich die Stadt Bornheim vor, Fotos und Luftbilder von der geförderten Fläche zu erstellen sowie wissenschaftliche Messungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Diese können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Presseartikel, Website oder Social Media) veröffentlicht werden. Es werden nur personenbezogenen Daten des Flächeneigentümers oder Pächters veröffentlicht, wenn Sie damit einverstanden sind: Ja, ich bin einverstanden. Nein, ich bin nicht einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten erhalten Sie unter https://www.bornheim.de/datenschutz oder auf Anfrage. __________________________________________ Datum und Unterschrift des Pächters/der Pächterin (falls gegeben) __________________________________________ Datum und Unterschrift des Eigentümers/der Eigentümerin https://www.bornheim.de/datenschutz

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Bescheinigung zur erfolgten Konsultation bezüglich Miscanthus x giganteus Förderprogramm: Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz Der/die Antragstellende hat sich bei folgender Institution beraten lassen: __________________________________________________________________________ Name der Beratungsinstitution in Druckbuchstaben (Miscanthus Society oder adäquate Beratungsinstitution, die ausreichend Fachkenntnisse über die Dauerkultur Miscanthus x giganteus hat) Mit der Unterschrift bestätigen der/die Antragstellende und der/die Beratende, dass die Beratung vor der Bestellung der Rhizome erfolgt ist und dass insbesondere die folgenden Aspekte ausreichend besprochen wurden: • Anforderungen und zu beachtende Kriterien bei der Bestellung und dem Umgang mit Miscanthus-Rhizomen (insbesondere Empfindlichkeit gegenüber Austrocknung) • Maßnahmen der Unkrautbekämpfung vor der Pflanzung, einschließlich der Notwendigkeit eines unkrautfreien Pflanzbetts • Geeignete Bodenbearbeitung und Pflanzbettbereitung (feinkrümelige Bodenschicht, ausreichende Bearbeitungstiefe, Vermeidung von Bodenverdichtungen) • Fachgerechte Pflanzung der Rhizome (Pflanzzeitpunkt, Pflanztiefe, Reihen- und Pflanzenabstände sowie Andrücken des Bodens) • Risiken durch Schädlinge, insbesondere Drahtwürmer, sowie vorbeugende und begleitende Maßnahmen in Risikosituationen • Unkrautbekämpfung nach der Pflanzung (insbesondere zeitliche Abfolge) • Rechtliche und standortbezogene Rahmenbedingungen (z. B. Gewässerrandstreifen, Parzellenstruktur, Wild- und Verbissschutz) _________________________________ _________________________________ Name der/des Antragstellenden Name der/des Beratenden _________________________________ _________________________________ Datum und Unterschrift der/des Datum und Unterschrift der/des Antragstellenden Beratenden Bescheinigung zur erfolgten Konsultation bezüglich Miscanthus x giganteus Förderprogramm: Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz Der/die Antragstellende hat sich bei folgender Institution beraten lassen: __________________________________________________________________________ Name der Beratungsinstitution in Druckbuchstaben (Miscanthus Society oder adäquate Beratungsinstitution, die ausreichend Fachkenntnisse über die Dauerkultur Miscanthus x giganteus hat) Mit der Unterschrift bestätigen der/die Antragstellende und der/die Beratende, dass die Beratung vor der Bestellung der Rhizome erfolgt ist und dass insbesondere die folgenden Aspekte ausreichend besprochen wurden: • Anforderungen und zu beachtende Kriterien bei der Bestellung und dem Umgang mit Miscanthus-Rhizomen (insbesondere Empfindlichkeit gegenüber Austrocknung) • Maßnahmen der Unkrautbekämpfung vor der Pflanzung, einschließlich der Notwendigkeit eines unkrautfreien Pflanzbetts • Geeignete Bodenbearbeitung und Pflanzbettbereitung (feinkrümelige Bodenschicht, ausreichende Bearbeitungstiefe, Vermeidung von Bodenverdichtungen) • Fachgerechte Pflanzung der Rhizome (Pflanzzeitpunkt, Pflanztiefe, Reihen- und Pflanzenabstände sowie Andrücken des Bodens) • Risiken durch Schädlinge, insbesondere Drahtwürmer, sowie vorbeugende und begleitende Maßnahmen in Risikosituationen • Unkrautbekämpfung nach der Pflanzung (insbesondere zeitliche Abfolge) • Rechtliche und standortbezogene Rahmenbedingungen (z. B. Gewässerrandstreifen, Parzellenstruktur, Wild- und Verbissschutz) _________________________________ _________________________________ Name der/des Antragstellenden Name der/des Beratenden _________________________________ _________________________________ Datum und Unterschrift der/des Datum und Unterschrift der/des Antragstellenden Beratenden

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Bescheinigung des Finanzamtes _________ zur Vorlage bei der Stadt Bornheim Förderantrag vom _________ (bitte Ablichtung des Antrags dem Finanzamt vorlegen) Maßnahme: Anpflanzung von Miscanthus x giganteus (Dauerkultur) im Stadtgebiet der Stadt Bornheim zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz A. Angaben zur Person Name, Vorname / Firma Geburtstag / Gründungsdatum Rechtsform PLZ, Wohnort / Firmensitz, Straße, Hausnummer B. Angaben zum Vorsteuerabzug Dem/der Antragstellenden steht für die im Rahmen der beantragten Fördermaßnahme bezogenen Leistungen kein Vorsteuerabzug nur ein anteiliger Vorsteuerabzug in Höhe von v.H. zu. Begründung: Der Vorsteuerabzug steht dem Antragstellenden für die nachfolgend beschriebenen Leistungsbezüge Beschreibung der Leistungsbezüge (ggf. auf gesondertem Blatt) nicht zu, weil der Antragsteller nicht unternehmerisch tätig ist und durch die geförderte Maßnahme auch nicht unternehmerisch tätig wird. der Antragsteller zwar unternehmerisch tätig ist, der Vorsteuerabzug aber nach § 15 UStG ausgeschlossen ist. nur teilweise zu, weil die Leistungen im Rahmen der beantragten Fördermaßnahme vom Antragsteller nur teilweise für eine unternehmerische Tätigkeit bezogen werden. Diese Bescheinigung dient ausschließlich der Verwendung im Rahmen des oben genannten Förderantrags. Sie entfaltet für etwaige Steuerfestsetzungen keine Bindungswirkung. (Siegel des Finanzamtes) ____________________ (Unterschrift) Nur gültig im Original, ohne Streichungen, mit Dienstsiegel und Unterschrift oder als beglaubigte Fotokopie. Bescheinigung des Finanzamtes _________ zur Vorlage bei der Stadt Bornheim Förderantrag vom _________ (bitte Ablichtung des Antrags dem Finanzamt vorlegen) Maßnahme: Anpflanzung von Miscanthus x giganteus (Dauerkultur) im Stadtgebiet der Stadt Bornheim zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz A. Angaben zur Person Name, Vorname / Firma Geburtstag / Gründungsdatum Rechtsform PLZ, Wohnort / Firmensitz, Straße, Hausnummer B. Angaben zum Vorsteuerabzug Dem/der Antragstellenden steht für die im Rahmen der beantragten Fördermaßnahme bezogenen Leistungen kein Vorsteuerabzug nur ein anteiliger Vorsteuerabzug in Höhe von v.H. zu. Begründung: Der Vorsteuerabzug steht dem Antragstellenden für die nachfolgend beschriebenen Leistungsbezüge Beschreibung der Leistungsbezüge (ggf. auf gesondertem Blatt) nicht zu, weil der Antragsteller nicht unternehmerisch tätig ist und durch die geförderte Maßnahme auch nicht unternehmerisch tätig wird. der Antragsteller zwar unternehmerisch tätig ist, der Vorsteuerabzug aber nach § 15 UStG ausgeschlossen ist. nur teilweise zu, weil die Leistungen im Rahmen der beantragten Fördermaßnahme vom Antragsteller nur teilweise für eine unternehmerische Tätigkeit bezogen werden. Diese Bescheinigung dient ausschließlich der Verwendung im Rahmen des oben genannten Förderantrags. Sie entfaltet für etwaige Steuerfestsetzungen keine Bindungswirkung. (Siegel des Finanzamtes) ____________________ (Unterschrift) Nur gültig im Original, ohne Streichungen, mit Dienstsiegel und Unterschrift oder als beglaubigte Fotokopie.

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Klimafolgenanpassung Hochwasser, Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge Starkregenvorsorge Kostenlose Starkregenberatung Wasser-Risiko-Check 2.0 Hochwasser: Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Rhein Downloads Weiterführende Links Starkregenvorsorge Die Stadt Bornheim hat umfangreiche Informationen zu Hochwasser, Hochwasserschutz, Starkregen, möglichen Gefahrenpunkten und Vorsorge zusammengestellt. Auch die Verbraucherzentrale NRW , das Abwassernetzwerk Rheinland und das Hochwasser-Kompetenz-Centrum stellen weitere Informationen zur Verfügung, z.B den Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer (darin enthalten auch das Thema „Rückstauschutz“ und zudem eine Checkliste , die hilft, eine Selbstbeurteilung vorzunehmen) und die Broschüre "So schütze ich mich und mein Haus" . Kostenlose Starkregenberatung Sollte dabei festgestellt werden, dass das eigene Haus gefährdet ist, bietet Bärbel Ortwein vom Stadtbetrieb Bornheim eine kostenfreie Starkregenberatung bzw. Objektschutzberatung vor Ort an. Termine können telefonisch montags bis donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr unter der Rufnummer 02227 9320-78 vereinbart oder per E-Mail an starkregenberatung(at)sbbonline.de abgestimmt werden. Durch die Starkregenberatung erfahren Sie, welche vorbeugenden Maßnahmen Sie treffen können, um Ihr Eigentum vor den zunehmenden Extremwettereignissen zu schützen. Flyer Stadt und Stadtbetrieb haben gemeinsam einen Flyer mit vielen Hinweisen zusammengestellt, wie man sich vor Überschwemmungsschäden und Rückstau aus dem Kanal schützen kann. Der Flyer wurde mit der Abwasserrechnung 2021 an alle Grundstückseigentümer verschickt. Er kann auch hier heruntergeladen werden: Flyer zur Starkregenvorsorge (2021) Flyer "Überschwemmungen - was tun?" (2016) Zudem hat die Stadt ein Merkblatt mit Informationen zusammengestellt, was es zu beachten gilt, wenn man an einem Bach bauen will: Bauen am Gewässer (2022) Videos & mehr Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat ein Video Starkregen, wie man Gebäude davor schützt und der Erftverband einen Rück­stausicherung- und Über­flutungs­schutz­film veröffentlicht. Webinare zu dem Thema finden Sie u.a. auf den Seiten des Abwassernetzwerk Rheinland und der Verbraucherzentrale NRW . Herstellerbeispiele zur Starkregenvorsorge finden Sie z.B. auf den Seiten des HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V. > Weitere Informationen mit FAQ zur Starkregenvorsorge gibt es auf der Webseite des Stadtbetriebs: www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge Wasser-Risiko-Check 2.0 Neues Jahr, neues Tool Wasser-Risiko-Check Zum Start des neuen Jahres 2025 präsentiert sich der Wasser-Risiko-Check in seiner verbesserten Version 2.0: einfacher, informativer und übersichtlicher. Das interaktive Online-Tool unterstützt Hauseigentümer, Bauherren, Architekten und Handwerker dabei, die Gefährdung ihrer Immobilien durch Starkregen und Hochwasser zu bewerten. Es schlägt auch spezifische Schutzmaßnahmen vor, die auf den jeweiligen Gebäudetyp zugeschnitten sind. Bereits sieben Kommunen nutzen den Wasser-Risiko-Check: Bornheim, Bergisch Gladbach, Duisburg, Essen, Köln, Mülheim an der Ruhr und Troisdorf. Was ist neu? Die Version 2.0 bietet zahlreiche Verbesserungen, um die Nutzung noch attraktiver zu gestalten: Sofortige Visualisierung: Nach Eingabe der Adresse erhalten Nutzer*innen eine erste Übersicht über die Gefährdungssituation. Sie können zwischen den Kartenansichten "Starkregen" und "Hochwasser" wechseln. Präzisere Fragen: Der überarbeitete Fragenkatalog unterscheidet nun klar zwischen Neubau und Bestand, was zu genaueren und individuelleren Ergebnissen führt. Maßnahmen-Matrix: Nutzer*innen erhalten eine übersichtliche, individuell erstellte Maßnahmenmatrix, die sinnvolle Handlungsoptionen strukturiert darstellt. Feedbackmöglichkeit: Eine neue Feedbackfunktion ermöglicht es Anwender*innen, direkt Anregungen, Kritik oder Lob zu äußern. Diese Rückmeldungen fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung des Tools ein. Der Wasser-Risiko-Check richtet sich nicht nur an Hauseigentümer, sondern auch an Bauherren, Architekten und Handwerker, die von den umfassenden Informationen des Tools profitieren können. Sowohl bei Bestandsobjekten als auch bei Neubauprojekten kann es bereits in der Planungsphase wertvolle Unterstützung bieten. Interessierte können den Wasser-Risiko-Check 2.0 ab sofort unter www.wasser-risiko-check.de ausprobieren und von den neuen Funktionen profitieren. Für Fragen zum Tool oder Hochwasserschutz steht Ihnen die Starkregenberatung beim Stadtbetrieb Bornheim zur Verfügung – telefonisch donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr oder per E-Mail an starkregenberatung(at)sbbonline.de . Hochwasser: Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Rhein Hochwasser in Hersel. FOTO: STADT BORNHEIM Bei Hochwasser am Rhein trifft die Stadt Bornheim Schutzmaßnahmen. Grundlage für die Maßnahmen ist der Plan zur Gefahrenabwehr bei Hochwasser der Stadt Bornheim. Demnach sind folgende Pegelstände (bezogen auf Bonn) wichtige Gradmesser: 6,10 Meter: Sperrungen: Hersel, Verbindungsweg zwischen Auenweg und Leinpfad (an der südlichen Seite des Sportplatzes) Hersel/Uedorf/Widdig, Leinpfad ab Ecke Siegstraße/Bayerstraße Widdig, Zufahrt zur Nato-Rampe in Höhe Lichtweg/Ecke Sankt-Georg-Straße Widdig, Schenkgasse an der Einmündung Rheinuferweg Widdig, Schweizstraße an der Abfahrt zum Leinpfad Widdig/Uedorf, Fußwege zum Rheinuferweg 6,10 Meter: Absichern der Treppen zum Rhein: Widdig, Römerstraße neben dem Hotel „Rheinterrassen“ Hersel, Rheinstraße im Sackgassenbereich 7,45 Meter: Sperrungen: Hersel, Siegstraße an der Einmündung Weingarten Hersel, Bayerstraße an der Einmündung Weingarten Hersel, Auenweg an der Einmündung in den Engländerweg Hersel, Grüner Weg an der Abzweigung der Rheindorfer Straße Hersel, Fuß- und Radweg in Höhe des Jugendspielplatzes 9,00 Meter: Bereitstellen von Sandsäcken und Räumung von Häusern (soweit erforderlich) 9,20 Meter: Errichtung von Sandsackwällen und Auspumpen von Kellern (soweit erforderlich) Bei Hochwasser werden grundsätzlich die Rheinuferböschung und die Absperrungen überwacht und die Beleuchtung über Nacht wird sichergestellt. Eine Übersicht der Pegelstände ist auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.wsv.de) unter "Service/Wasserstände" jederzeit abrufbar. Eine automatische Ansage über die Pegelstände in Bonn erhält man unter Telefon: 0228 19429. Weitere Informationen zum Rhein und seinem Überschwemmungsgebiet erhalten Sie hier. Überschwemmungen sind nicht nur am Rhein möglich. Bei sturzflutartigen Unwettern können sie an verschiedensten Stellen im Stadtgebiet auftreten – durch Wasseraustritt aus der Kanalisation, überlaufende Bäche und oberflächlich abfließendes Wasser. Mehr dazu hier. Wichtige Tipps zur Hochwasservorsorge liefert das Infoblatt der Stadt Bornheim. Das Infoblatt kann man am Umwelttelefon der Stadtverwaltung Bornheim kostenlos anfordern unter 02222 945-310. Der Versand erfolgt per Post oder E-Mail. Downloads Infoblatt: Tipps zur Hochwasservorsorge Maßnahmenplan: Gefahrenabwehr bei Hochwasser Weiterführende Links Nähere Informationen zum Hochwasserschutz, Starkregen, möglichen Gefahrenpunkten und Vorsorge sowie Wiederaufbauhilfe finden Sie HIER

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Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim 2026 Ehrenamtliches Engagement ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in unserer Stadt – sei es in der unmittelbaren Nachbarschaft, in ihrem Ort, in Vereinen, in der Kirche, in privaten Initiativen oder in der freiwilligen Feuerwehr und in den Rettungsdiensten. Dieses vorbildliche Engagement verbindet die Menschen in Bornheim und bereichert das Zusammenleben in unserer Stadt. Um dieses ehrenamtliche Engagement in Bornheim angemessen zu würdigen und sichtbar zu machen, verleiht die Stadt Bornheim zum vierten Mal die Ehrenamtsmedaille. Auf der Vorderseite der silberfarbenen Ehrenamtsmedaille ist das Logo „Bornheim ming Stadt met Haetz“ abgebildet. Die Verleihung findet im festlichen Rahmen beim Bornheimer Ehrenamtstag statt, zu dem die Stadt Bornheim alle ehrenamtlich Engagierten mit Begleitung herzlich am Sonntag, 29. November 2026, um 15 Uhr ins Forum des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, einlädt. Mehr erfahren Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Verleihung der Ehrenamtsmedaille 2026 der Stadt Bornheim Vorschlag zur Ehrung: Vorschlagsberechtigt sind alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vereine, Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz in der Stadt Bornheim haben. Selbstvorschläge sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können natürliche Personen, die sich in der Stadt Bornheim in besonderer Weise durch ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Es sind keine Vorbedingungen an Alter, Geschlecht, Amt oder Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Organisation oder Initiative gestellt. Einreichung der Vorschläge: Bis zum 20. Mai 2026 konnten Bürgerinnen und Bürger für eine Auszeichnung mit der Ehrenamtsmedaille vorgeschlagen werden. Auswahl der Preisträger*innen und Preisverleihung: Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt durch den Ausschuss für Kultur, Ehrenamt und Feuerwehr. Richtlinien Richtlinien für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Datenschutz Datenschutzhinweis Das sind die Preisträger 2025: Preisträger Günter Dumjahn Günter Dumjahn Günter Dumjahn hat sich über vier Jahrzehnte um den Turn- und Sportverein Germania Hersel 1910 e.V. verdient gemacht. Er baute Ende der 1980er Jahre die Fußball-Jugendabteilung des Vereins auf und leitete diese erfolgreich 20 Jahre. Er wurde zum Mentor und zur Vertrauensperson von unzähligen Kindern und Jugendlichen. Danach prägte er zunächst als 2. Vorsitzendender und dann als 1. Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstands die Geschicke des TuS Germania Hersel und begleitete die Verlegung des Sportplatzes vom Rhein an die Erftstraße mit neuer Kunstrasenanlage und neuem Vereinsheim. Unter seiner Führung wuchs auch die Mitgliederzahl stets an und sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement trug maßgeblich dazu bei, dass der TuS Germania Hersel heute so beliebt und erfolgreich ist. Preisträgerin Gabriele Eusterholz Gabriele Eusterholz Gabriele Eusterholz setzt sich seit vielen Jahren unermüdlich für die Belange der Widdiger Dorfgemeinschaft ein und fördert den sozialen Zusammenhalt und die Vernetzung der Menschen in Widdig. Sie organisiert Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren, plant Ausflüge und Wallfahrten und trägt somit zur aktiven Teilhabe älterer Menschen am Dorfleben bei. Für Gabriele Eusterholz hat der persönliche und generationenübergreifende Austausch einen hohen Stellenwert und so gestaltete sie den „Schwaade Jade“, eine liebevoll gestalteten Sitzecke am Kirchplatz, an der Jung und Alt zusammen kommen. Darüber hinaus fördert sie gemeinsam mit ihrem Team als Sprecherin der kfd Widdig das religiöse und soziale Miteinander im Ort. Frau Eusterholz steht dabei allen Bürgerinnen und Bürgern in Widdig stets als verlässliche Ansprechpartnerin zur Seite. Preisträger Otto Ganser Otto Ganser 1991 richtete Otto Ganser mit ehrenamtlichen Mitstreitern und seiner Frau aus eigenen finanziellen Mitteln ein professionelles Radiostudio in seinem Privathaus ein. Das damals gegründete Studio Merten ist 33 Jahre später nicht mehr aus Bornheim und der regionalen Medienlandschaft wegzudenken. Jeden zweiten Donnerstagabend werden die im Bürgerradio Studio Merten produzierten Sendungen über den Sender Radio Bonn-Rhein-Sieg ausgestrahlt. Otto Ganser begrüßte in seinem Radiostudio bereits Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker, Künstler, Heimatforscher, Geschäftsleute und Menschen von nebenan. Durch seine ruhige und besonnene Art sowie seinen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Studiogästen schafft er eine unnachahmlich entspannte Gesprächsatmosphäre, die die Hörerinnen und Hörer stets in den Bann zieht. Mehr erfahren

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