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Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Wirtschaftsministerium Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners (Eine Übersetzung aus dem Niederländischen) Aktualisierung 2013 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 2 Bei dem nachfolgenden Dokument handelt es sich um die wortgetreue Übersetzung der im Jahr 2013 überarbeiteten Fassung eines niederländischen Leitfadens zur Eindämmung des Eichenprozessions- spinners 1 . Der Leitfaden wurde im Jahr 2008 erstmalig von der Niederländischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht und beschreibt ein stufenweises Vorgehen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Die vorliegende Übersetzung wurde durch Mittel des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg finanziert und durch die Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz autorisiert. 1 Download der holländischen Vorlage: http://www.nvwa.nl/txmpub/files/?p_file_id=2000846 http://www.nvwa.nl/txmpub/files/?p_file_id=2000846 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 3 Über diesen Leitfaden Die Eindämmung des Eichenprozessionsspinners ist in der Praxis keine einfache Aufgabe. Um gesundheitlichen Risiken vorzubeugen ist es wichtig, im richtigen Moment die optimalen Entscheidungen zu treffen. Zunächst muss eine Antwort auf zwei Fragen gegeben werden: Wo befindet sich der Eichenprozessionsspinner im Verwaltungsgebiet? Tritt der Eichenprozessionsspinner in Mengen auf, die zu einem Problem führen können? Zur Beantwortung dieser Fragen spielen Beobachtung und Registrierung eine wichtige Rolle. Daraufhin ist abzuwägen, welche Eindämmungsmethoden angewendet werden, wobei unerwünschte ökologische Effekte vermieden werden müssen. Mit diesem aktualisierten Leitfaden werden Bausteine für professionelle Verantwortungsträger geliefert, um gut begründete Verwaltungsentscheidungen zu treffen. Der Kern des Leitfadens besteht aus einem Stufenplan, der ein ökologisch nachhaltiges Gleichgewicht unter möglichst geringer Belastung für Mensch und Tier anstrebt. Stufe 1: Risiko-Analyse Wo befinden sich anfällige Bepflanzungen, wo können Gesundheitsrisiken auftreten und wo gelten Beschränkungen für die Bekämpfung im Hinblick auf ökologische Risiken? Stufe 2: Beobachtung und Registrierung Beobachten und Registrieren von (potentiellem) Ausmaß des Befalls bevor, während und am Ende der Befallssaison. Stufe 3: Eindämmung Abwägen der Lage im Hinblick auf die Entscheidung über Eingreifen oder Nichteingreifen und die Wahl der Bekämpfungsmethoden. Neben dem ausgearbeiteten Stufenplan bietet dieser Leitfaden Auskunft über den Eichenprozessionsspinner, die zu treffenden Vorkehrungen bei der Bekämpfung, über die Beseitigung von Raupenrückständen, den juristischen Rahmen sowie Empfehlungen zur Organisation und zur Kommunikation der Entscheidungsinstanzen. Eichenprozessionsspinner (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 4 Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrundinformation 6 1.1 Geschichte 7 1.2 Von der Raupe zum Falter 7 1.3 Erkennen der Raupe 9 1.4 Bodennester 9 1.5 Natürliches Gleichgewicht 10 1.6 Eichen in den Niederlanden 10 Schäden 10 Wirtspflanzen 11 1.7 Andere Prozessionsspinner 13 2. Gesundheitsrisiken 14 2.1 Beschwerden bei Menschen 15 Wie geht man vor, wenn Beschwerden auftreten? 15 Vermeiden Sie Kontakt 16 Andere Raupen 17 2.2 Beschwerden bei Haus- und Nutztieren 17 3. Stufenplan zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners 18 3.1 Stufe 1: Risiko-Analyse 19 Anwesenheit anfälliger Bepflanzungen 19 Anwesenheit von Menschen 19 Anwesenheit von Haus- und Nutztieren 19 Ökologische Abwägung 20 3.2 Stufe 2: Beobachtung und Registrierung 20 Fallen 21 Nachkontrolle 22 Schlupf 22 Ausmaß des Befalls während der Saison 23 Kontrolle der Effektivität der Bekämpfung 23 Austausch von Erfahrung und Daten 23 3.3 Stufe 3: Eindämmung 25 Nichts Tun 25 Warnen der Öffentlichkeit 25 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855235 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855245 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855251 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 5 Absperren eines befallenen Gebietes 26 Biologische Bekämpfung mit Bakterienpräparaten (April-Mai) 26 Biologische Bekämpfung mit insektenparasitären Nematoden (April-Mai) 28 Mechanische Bekämpfung: Absaugen (Mai bis August - Raupen, Nester und alte Nester) 29 Thermische Bekämpfung: Abflammen (Mai bis Juli) 30 Kombination von mechanischer und thermischer Bekämpfung: Absaugen und Veraschen 31 3.4 Schema über die Eindämmung des Eichenprozessionsspinners 33 4. Vorsichtsmaßnahmen bei der Durchführung 35 4.1 Verkehrssicherungsmaßnahmen 36 4.2 Warnen der Öffentlichkeit 36 4.3 Bekämpfung mit einem biologischen Mittel 36 4.4 Absaugen 37 4.5 Abflammen 37 4.6 Andere Maßnahmen an und unter Eichen 37 4.7 Gesundheitsbeschwerden 38 5. Entsorgung von Raupenrückständen 39 5.1 Absaugen und Aufnahme in Jauchefässern mit Wasser 40 5.2 Absaugen und Ablagern von trockenen Raupenrückständen in Containern 41 5.3 Absaugen und Veraschen 41 5.4 Manuelle Beseitigung und Aufnahme in Plastikbeuteln 41 5.5 Tote Raupenrückstände nach Spritzbehandlung und nach Verbrennen 42 6. Gesetzlicher Rahmen 43 7. Organisation 45 7.1 Aufklärung der Entscheidungsträger und Behörden 46 7.2 Budget 46 7.3 Drehbuch 47 7.4 Vergabeprozess, Angebot, Ausführungskontrolle 47 7.5 Berichterstattung und Evaluation 48 8. Kommunikation 49 8.1 Interne Kommunikation 50 8.2 Externe Kommunikation 50 9. Wo erhält man mehr Information? 53 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855274 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855282 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855288 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855289 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855295 file://uba/gruppen/IV1.2/Doc/5-Fachthemen/SBK/EPS/Leitfäden/Leitfaden%20NL/Leitfaden_2013/2014_11_26_Leitfaden_EPS_NL_deutsch.doc%23_Toc404855298 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 6 1. Hintergrundinformation Der Eichenprozessionsspinner ist eine einheimische Art, die früher regional begrenzt in den südlichen Provinzen der Niederlande Probleme verursachte. Im zwanzigsten Jahrhundert zeigte sich die Raupe nicht oft, bis 1996 ein großer Ausbruch in der Provinz Zuid-Brabant stattfand. Die Raupen leben an verschiedenen Eichenarten. Sie bewegen sich in großen Gruppen in Prozessionen oder sitzen dicht aufeinander. In den späteren Entwicklungsstadien bilden Gespinste am Stamm oder in den Astgabelungen der Eiche. Eichenbestände an Straßen entlang von Wassergräben und Alleen stellen einen attraktiven Lebensraum dar. Die Temperatursteigerung im Frühling und Sommer in den letzten zwanzig Jahren trägt zur Verbreitung über die ganzen Niederlande bei. Junge Eichenprozessionsspinner (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 6 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 7 1.1 Geschichte Seit 1991 treten in den Niederlanden im direkten Wohn- und Lebensumfeld der Menschen regelmäßig Probleme auf, die vom Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) verursacht werden. Vor dieser Zeit gab es nur gelegentliche Meldungen, obwohl der Eichenprozessionsspinner in den Niederlanden bereits vorkam 1 . In den Niederlanden sind die Zunahme der Verbreitung des Eichenprozessionsspinners, Massenvermehrungen sowie die damit zusammenhängenden Probleme einem Zusammenspiel verschiedener Faktoren zuzuschreiben. Zu diesen Faktoren gehören unter anderen: die Zunahme der Bevölkerung, der vielfältige Anbau von Eichen entlang von Straßen, die Abwesenheit von Unterwuchs bei dieser Pflanzung sowie die Klimaänderung. Diese Raupenart hat sich jetzt definitiv in allen Provinzen angesiedelt. Auch in anderen Ländern wie Belgien, Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Österreich verursacht die Raupe in zunehmendem Maße Probleme. 2006 wurde die Raupe zum ersten Mal in England beobachtet: Sie war mit importierten Eichen vom europäischen Festland mitgebracht worden. Eine Ausrottung der Tierart ist nicht möglich. Es wurde festgestellt, dass sie sich überall den niederländischen Gegebenheiten anpassen kann. Lokale Umstände beeinflussen das Wachstum der Populationen und man kann nicht von einer einheitlichen Situation in den ganzen Niederlanden sprechen. Trotzdem scheinen in ganz Europa in bestimmten Jahren mehr Probleme aufzutreten als in anderen Jahren. So traten 1996 und 2007 außer in den Niederlanden auch in anderen Regionen innerhalb Europas Massenvermehrungen auf. 1.2 Von der Raupe zum Falter Der Eichenprozessionsspinner ist die Larve eines Nachtfalters. Im Zeitraum von Juli bis September schlüpft der unauffällige Nachtfalter aus der Puppe. Die Weibchen der Schmetterlinge bewegen sich in der Regel über eine Strecke von 2 bis 4 km auf der Suche nach Wirtspflanzen für die Eiablage, können manchmal aber auch Strecken von 7 bis 10 km zurücklegen. Viele Weibchen legen ihre Eier in der direkten Umgebung der Stelle ab, wo sie aus der Puppe geschlüpft sind. Geschätzt wird, dass das Areal sich durchschnittlich um 7,5 km pro Jahr erweitert. Männchen können sich über noch größere Entfernungen fortbewegen und werden auch in Gebieten angetroffen, wo (noch) keine Weibchen anwesend sind 2 . Die Weibchen legen ihre befruchteten Eier ab, nachdem sie sich gepaart haben. Dies geschieht kurz nach dem Schlüpfen der Falter. Die Männchen werden durch einen Geruchsstoff (Pheromon), den die Weibchen ausscheiden, angezogen. Die Weibchen legen ihre Eier in Eipaketen von 30 bis 300 Eiern auf ein- oder zweijährigen Zweigen aller Eichenarten ab (siehe Kapitel 1.6 für mehr Informationen über Eichen). Manchmal werden auch Eipakete auf älteren Ästen oder am Stamm der Eiche gefunden. Im Frühling schlüpfen die orangefarbenen Raupen des ersten Entwicklungsstadiums aus den Eipaketen. Bei günstigen Wetterlagen wird der Schlupf der Raupen dieses Stadiums ab April gemeldet. In den Eipaketen haben sich die kleinen Raupen schon im Herbst entwickelt. Ob die Raupen derjenigen Eipakete, die später im Herbst abgelegt wurden, im Frühling auch später schlüpfen, ist nicht bekannt. Die Raupen schlüpfen regional nicht alle gleichzeitig. Aber alle Raupen eines Eipakets schlüpfen in der Regel zum gleichen Zeitpunkt und entwickeln sich mit der gleichen Geschwindigkeit. Während des milden Winters 2012-2013 schlüpften in Teilen der Provinz Zuid- Holland 10% der Raupen schon vor der schweren Frostperiode im Februar. Dies deutet auf eine große Flexibilität hin, auch auf extreme Situationen zu reagieren. Auch die damit erzielte Risikostreuung zeigt, dass dieses Insekt sehr anpassungsfähig ist. Die jungen Larven können Perioden leichten Frostes und ohne Nahrung (keine 2 F. Groenen & N. Meurisse, 2012. Historical distribution of the oak processionary moth Thaumetopoea processionea in Europe suggests recolonization instead of expansion. Agricultural and Forest Entomology vol. 14 (2), p. 147-155. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 8 aufgesprungenen Blattknospen der Eiche) gut überstehen 3 . Während der Kälteperiode im Februar 2012 war jedoch der starke Frost für diese jungen, frisch geschlüpften Larven tödlich. Lebenszyklus des Eichenprozessionsspinners mit rot markierter Periode, in der mit höchster Wahrscheinlichkeit Probleme zu erwarten sind (Bild: NVWA) Eine Erklärung für die Tatsache, dass Kolonien von Raupen sowohl im jungen Stadium als auch im älteren Stadium vorkommen können, wird in einer kürzlich erschienenen Veröffentlichung beschrieben4. Die Autoren gehen davon aus, dass alle Raupen an einem bestimmten Ort innerhalb weniger Tage schlüpfen. Die Entwicklung der Raupen auf den am schnellsten austreibenden Eichen hat einen Vorsprung gegenüber der Entwicklung der Raupen auf den später austreibenden. Solange die Knospen noch geschlossen sind, gibt es keine Nahrung für die Raupen und sie entwickeln sich auch nicht. Die Raupen können mindestens zwei Wochen ohne Nahrung überbrücken. Ältere Raupenkolonien können sich auch zu einer benachbarten Eiche bewegen, somit können Kolonien verschiedenen Alters auf einem Baum vorkommen. Regional kann es Entwicklungsunterschiede geben, indem Eipakete durch unterschiedliche externe Bedingungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten schlüpfen. Generell wird das Schlüpfen in der Provinz Limburg früher festgestellt als zum Beispiel in der Provinz Drenthe. Die Farbe der Raupen ändert sich in graugrün mit einem helleren Bereich an den Seiten. Ab dem dritten Stadium werden die ersten Brennhaare ausgebildet. Neben den langen Haaren (von bis zu 10 mm) entstehen, in Bürsten angeordnet, die kurzen Brennhaare mit Abmessungen von 0,1 bis 0,3 mm5. Diese Brennhaare sind für die Gesundheitsbeschwerden verantwortlich. Mit jedem darauffolgenden Raupenstadium (vierten, fünften und sechsten Stadium) nimmt die Zahl der Bürsten mit Brennhaaren zu. 3 N. Meurisse, G. Hoch, A. Schopf, A. Battisti, J.C. Grégoire, 2012. Low temperature tolerance and starvation ability of the oak processionary moth: implications in a context of increasing epidemics. Agricultural and Forest Entomology. Vol. 14 (3), p. 239- 250. 4 E. Wagenhoff & H. Veit. 2011. Five years of continuous Thaumetopoea processionea monitoring: Tracing population dynamics in an arable landscape of south-western Germany. Gesunde Pflanzen, online 27 April, Springer Link 5 L. Fenk, B. Vogel, H. Horvath. 2007. Dispersion of the bio-aerosol produced by the oak processionary moth. Aerobiologia 23, p. 79-87. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 9 Ab Mitte Mai bis Juli kann man den Eichenprozessionsspinner in großen Mengen auf Stämmen antreffen. Auch findet man sie in spezifischen Nestern aus dichten Gespinsten, die aus Häuten, Exkrementen und Brennhaaren bestehen und in den Astgabelungen hängen. Nachts gehen die Eichenprozessionsspinner in den Baumkronen im „Gänsemarsch“ (Prozession) auf Nahrungssuche (Eichenblätter). Die Raupen durchlaufen insgesamt sechs Stadien, bevor sie sich in den Nestern verpuppen. Die Puppen haben eine rotbraune Farbe. Günstige Wetterlagen können die Entwicklung von der Raupe zum Schmetterling beschleunigen. Im Allgemeinen verläuft die Entwicklung synchron. Das heißt, dass die Raupen in einer Kolonie meistens im gleichen Stadium angetroffen werden. Auch die Häutung findet in einer Kolonie gleichzeitig statt. Während dieser Phase sind die Raupen unbeweglich und nur vom Gespinst und von den Brennhaaren, die mit den Häuten zurückbleiben, geschützt. Nach der Häutung kommt eine Raupe des nächsten Stadiums zum Vorschein, wiederum mit einer größeren Anzahl von Bürsten mit Brennhaaren. 1.3 Erkennen der Raupe Die Rückseite der ausgewachsenen Raupen ist blaugrau und die Bauchseite grüngrau. Der Kopf ist schwarzbraun. Der Körper ist mit langen, weißen Haaren bedeckt. An der Rückenseite hat die Raupe Segmente mit hunderttausenden, kurzen, sich sehr leicht ablösenden Brennhaaren, sogenannten Bürsten. Diese „Mikrohaare“ sind mit dem Auge kaum wahrnehmbar. Die Raupen im letzten Stadium können eine Länge von ca. 3 cm erreichen. Sie leben immer in Gruppen. Neben den Raupen haben auch die Falter eine Körperbehaarung, die Reizungen verursacht. Andere Arten, mit denen der Eichenprozessionsspinner verwechselt werden kann, sind die Raupen des Goldafters, des Schwammspinners und der Gespinstmotte. Die Gespinstmotte ist unschädlich, kann aber in großer Zahl vorkommen und ganze Bäume, Autos und Spielgeräte mit Gespinst überdecken. Die Raupe des Schwammspinners dagegen hat Haare, die Reizungen verursachen, die aber dennoch in den Niederlanden selten Probleme hervorrufen. Die Behaarung des Goldafters und die ihrer Raupe führt ebenfalls zu Reizungen. Diese Probleme treten gelegentlich an der niederländischen Küste auf. Bei einem Mangel an Nahrung, in diesem Fall Sanddorn, kommen die Raupen manchmal massenhaft auf den Strand. 1.4 Bodennester 2010 wurden in den Niederlanden zum ersten Mal Bodennester gefunden. Die Raupen graben sich in den Boden am Fuß des Eichenstammes ein und halten sich dort tagsüber dicht aufeinander gedrängt auf. Nachts ziehen sie auf den Baum, um Blätter zu fressen. Die Vermutung besteht, dass diese Bodennester bei hohen Tagestemperaturen (30C und höher) entstehen. Vermutlich mögen die Raupen die hohen Temperaturen nicht und suchen deshalb einen kühlen Unterschlupf. Wenn die Temperaturen sinken, bauen die Raupen wieder Nester am Baum. Bei andauernd hohen Temperaturen kann auch die Verpuppung am Boden stattfinden. Manchmal ist ein Nest im Boden eingegraben und an der Oberseite mit Gespinst, das sich zur Hälfte am Baumstamm befindet, abgedeckt. Im Boden selbst wird von den Raupen kein Gespinst gebildet. Die Unterart T.processionea subsp. pseudosolitaria, die im Osten und Südosten Europas vorkommt, macht ebenfalls Bodennester, ebenso der Pinien-Prozessionsspinner, T. pityocampa. Als Unterstützung bei der Erkennung des Eichenprozessionsspinners hat die NVWA ein Informationsblatt bereitgestellt. Dieses ist unter dem Punkt „Erkennung des Eichenprozessionsspinners“ auf www.nvwa.nl\eikenprocessierups einzusehen. Außerdem hat die NVWA ein Informationsblatt zum Goldafter bereitgestellt. Dieses ist unter dem Punkt „Verwechslung mit anderen Raupen möglich“ auf www.nvwa.nl\eikenprocessierups einsehbar. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 10 1.5 Natürliches Gleichgewicht Insektenpopulationen können von ihren natürlichen Feinden auf einem bestimmten Niveau gehalten werden. Man spricht dann von einem stabilen Gleichgewicht. In der Natur gibt es allerdings auch Situationen, in denen sich Insekten über mehrere Jahre explosiv vermehren können. Die Populationen der natürlichen Feinde vergrößern sich nicht schnell genug, um eine solche Explosion einzudämmen. Später bricht die Population wegen Nahrungsmangel bzw. durch ein Übermaß an natürlichen Feinden zusammen. In dieser Situation zeigt die Anzahl der Schädlinge und deren natürliche Feinde Wellenbewegungen mit starken Schwankungen nach oben und nach unten. Externe Faktoren, wie veränderte Wetterverhältnisse, Diversität oder Monokultur der Wirtspflanzen, können das Zusammenspiel zwischen Schädling und natürlichen Feinden beeinflussen. Auch in Wäldern und entlang von Waldrändern kann sich eine Population von Eichenprozessionsspinnern über die Jahre vermehren, bevor Nahrungsmangel und natürliche Feinde, wie zum Beispiel Parasiten (Schlupfwespen, Raupenfliegen) und Prädatoren (Vögel, Fledermäuse, Käfer, Raubwanzen, Larven der Florfliegen) einen Zusammenbruch dieser Population verursachen. Schließlich wird dem Eichenprozessionsspinner die Lebensgrundlage entzogen und er bekommt danach längere Zeit keine Chance mehr, sich zu entwickeln. In einer städtischen Umgebung kann ein derartiges Anwachsen einer Population der Eichenprozessionsspinner wegen der Gesundheitsrisiken nicht hingenommen werden. Das Eindämmen der Population bis zu einem für den Menschen akzeptablen Niveau kann momentan nur mit den heutigen Eindämmungsmaßnahmen erreicht werden. Manche dieser Methoden haben unerwünschte Nebeneffekte auf andere Schmetterlingsarten. In Zukunft können diese Maßnahmen möglicherweise durch die Stimulierung natürlicher Feinde ersetzt werden, indem zum Beispiel die Straßenränder anders bepflanzt werden. Außerdem kann das aktive und gezielte Aussetzen von selektiven, natürlichen Feinden in Erwägung gezogen werden. Diese könnten innerhalb kurzer Zeit den Ausbruch einer Plage verhindern, indem sie eine Population von Eichenprozessionsspinnern dezimieren, ohne andere Organismen zu gefährden. Im Acker- und Gartenbau wird diese Art der Bekämpfung schädlicher Insekten erfolgreich angewendet. Die große Anzahl von Eichen, die in den letzten dreißig Jahren vor allem entlang Straßen mit Wassergräben und Alleen angepflanzt wurden, lässt für die Eichenprozessionsspinner eine attraktive Monokultur entstehen. Diversität an Baumarten bietet mehr "Risikostreuung", auch was andere Schädlinge und Krankheiten betrifft6. 1.6 Eichen in den Niederlanden Schäden Der Eichenprozessionsspinner kann sich, wenn er in großer Anzahl auftritt, zu einem ernsten Problem entwickeln. In betroffenen Gebieten können Eichen zum Teil oder komplett kahlgefressen werden. Der Kahlfraß tritt im Frühjahr in Erscheinung. Dies deutet aber nicht immer auf die Anwesenheit der Eichenprozessionsspinner hin, sondern kann auch die Folge vom Fraß anderer Raupen wie des Kleinen und Großen Frostspanners sein. Der Fraß des Großen Frostspanners ist früher in der Saison sichtbar als der Fraß des Eichenprozessionsspinners. Dieser zeigt sich meistens erst ab Mitte bis Ende Mai. Die Eiche besitzt die Fähigkeit, nach dem Kahlfraß neue Blätter zu entwickeln, der sogenannte Johannistrieb. Dieser neue Trieb scheint anfälliger für Mehltaubefall zu sein als die ursprünglichen Blätter. Fraßschaden in aufeinanderfolgenden Jahren kann zur Folge haben, dass die Bäume schwächer werden und anfälliger für sekundäre Angreifer, wie zum Beispiel den Zweipunktigen Eichenprachtkäfer und für Schwächeparasiten. Wenn kein Eichenblatt mehr vorhanden ist, bewegen sich die Raupen auf der Suche nach Nahrung in einer Prozession über den Boden oder überhängende Äste und landen schließlich in anderen Bäumen, wie Linden, Erlen, Buchen, Edelkastanien und Birken. In Deutschland werden gelegentlich Schäden an Trauben gemeldet. Ob sich die Eichenprozessionsspinner auf diesen Pflanzen zu fruchtbaren Weibchen und Männchen entwickeln können, ist unsicher. Bei Fraßschaden in Kombination mit Trockenheit kann der 6 H. Jactel & E. G. Brockerhoff . 2007. Tree diversity reduces herbivory by forest insects. Ecology Letters, Vol. 10 ( 9), p. 835–848. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 11 Eichelertrag im Herbst niedriger ausfallen. Dies kann sich wiederum indirekt auf die Verfügbarkeit von Nahrung für Tiere wie Mäuse, Eichhörnchen und Wildschweine auswirken. Wirtspflanzen Oft wird die Frage gestellt, ob alle Eichenarten vom Eichenprozessionsspinner kolonisiert werden. Der Eichenprozessionsspinner hat eine leichte Präferenz für die einheimische Sommereiche, Quercus robur, aber er kommt auch auf der Traubeneiche, Quercus petraea, und der Ungarischen Eiche, Quercus frainetto vor. Andere europäische Eichensorten werden ebenfalls kolonisiert und in Ungarn kann beobachtet werden, dass der Eichenprozessionsspinner die Zerreiche, Quercus cerris, bevorzugt. Die Roteiche, Quercus rubra, ist für den Eichenprozessionsspinner weniger attraktiv, aber aus Mangel an Alternativen, wird auch diese kolonisiert (siehe Tabelle 1). Der Eichenprozessionsspinner im fünften und sechsten Stadium liebt es, sich am Stamm des Baumes anzusammeln. Hieraus könnte man die Schlussfolgerung ziehen, dass säulenförmige Eichen (u.a. Fastigiata) mit Ästen, die fast den Boden berühren, weniger attraktiv sind. Jedoch wird auch in diesen Säuleneichen der Eichenprozessionsspinner angetroffen. Auch in monumentalen Eichen können Nester des Eichenprozessionsspinners angetroffen werden (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 12 Tabelle 1. Liste der Eichenarten, Formen und Varietäten, auf denen der Eichenprozessionsspinner in den Royal Botanic Gardens in Kew (Großbrittannien) 2008 beobachtet wurde. Quercus species, Hybride oder Form ursprüngliche Verbreitung acutissima Carruth. S. and C. China alba L. SE Canada/ Eastern USA brantii Lindl. E and SE Anatolia, Syria, N Iraq and Iran castaneifolia C.A.Mey. Caucasus/Iran cerris L. S Europe/ Asia Minor cerris L. „Laciniata‟ S Europe/ Asia Minor ellipsoidalis E.J.Hill NE USA frainett o Ten. S. Italy, Turkey, Balkans hartwissiana Steven Turkey, N & E Anatolia, Bulgaria, W Transcaucasia macranthera Fisch.& C.A.Mey Caucasus/ N Iran mongolica Fisch. ex.Turcz. Japan, Sakhalin, Kuriles petraea (Matt .) Liebl. W,C, SE Europe/ Asia Minor prinus L. E. USA pubescens Willd. W, C and S Europe robur L. Eur/Cauc/Asia Minor/N Africa robur f. purpurascens Eur/Cauc/Asia Minor/N Africa robur „Fastigiata‟ Eur/Cauc/Asia Minor/N Africa robur „Fastigiata Grangei‟ garden origin variabilis Blume China, Japan, Korea x haynaldiana hybrid frainett o x robur origin not known x hispanica Lam. „Fulhamensis‟ hybrid garden origin of cerris and suber x hispanica Lam. „Lucombeana‟ hybrid garden origin of cerris and suber x turneri Wild. hybrid of ilex and robur garden origin NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 13 1.7 Andere Prozessionsspinner Weltweit gibt es ungefähr 41 Prozessionsraupenarten (Thaumetopoea-Spezies). Die Raupen besitzen alle die charakteristischen Bürsten mit Brennhaaren. Alle Prozessionsraupenarten sind univoltin, das heißt, dass sie eine Generation pro Jahr erzeugen. Die Raupen orientieren sich stark auf bestimmte Wirtspflanzen und sind entweder monophag, wie der Eichenprozessionsspinner, der nur auf Eichen (Quercus Arten) lebt, oder oligophag, wie der Pistazien-Prozessionsspinner, Thaumetopoea solitaria, der auf Cypressus, Fraxinus und Pistachio vorkommen kann. Es gibt Arten, die in Form eines Eies überwintern. Diese Raupen schlüpfen im Frühling und verpuppen sich im selben Jahr. Dies sind die sogenannten "Sommerarten". Hierzu gehören T. pinivora, T. processionea, T. bonjeani, T. solitaria und T. herculeana. Es gibt auch Arten, deren Eipakete vor dem Winter schlüpfen und deren junge Raupen anschließend überwintern. Ihre Verpuppung findet im Frühling statt. Dies sind die sogenannten "Winterarten". Hierzu gehören T. pityocampa, T. Wilkinsoni und T. jordana. Diese Arten leben in Mittelmeergebieten mit milden Wintern. In Portugal wurde beobachtet, dass T. pityocampa sich angepasst hat und auch in höher gelegenen Gebieten mit kalten Wintern vorkommt. Hier überwintert sie als Puppe und verbringt ihr larvales Stadium während des Sommers 7 . Diese Art verbreitet sich immer weiter Richtung Norden und wurde schon in Frankreich an der belgischen Grenze beobachtet. In Zukunft besteht auch in den Niederlanden die Gefahr, dass sich dieser Pinien- Prozessionsspinner, der Pinus Arten kolonisiert, hier etabliert, da er sich offensichtlich an kältere Bedingungen anpassen kann. Neben der natürlichen Verbreitung und Ansiedlung von Arten aus Süd- und Mitteleuropa kann auch der Mensch ihre Verbreitung beeinflussen. Die Einfuhr des Eichenprozessionsspinners in England durch den Import von Eichen vom europäischen Festland ist ein anschauliches Beispiel hierfür. Ein vergleichbares Risiko besteht auch in den Niederlanden, zum Beispiel das Risiko der Einfuhr von T. pityocampa durch den Import von Pinus Arten und von T. solitaria durch den Import von Cypressus und Fraxinus Arten. 7 H.Santos, C. Burban, J. Rousselet, J. P. Rossi, M. Branco, C. Kerdelhué, 2011. Incipient allochronic speciation in the pine processionary moth (Thaumetopoea pityocampa, Lepidoptera, Notodontidae). J. Evol. Biol. 24, p. 146-158. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 14 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 14 2. Gesundheitsrisiken Der Eichen-Prozessionsspinner hat vom dritten bis zum sechsten Stadium Bürsten mit Brennhaaren. Eine Berührung der Raupen kann zu Reizungen führen, die Haare verbreiten sich allerdings auch durch die Luft. Die Brennhaare haben Widerhäkchen, mit denen sie sich in der Haut festsetzen. Sie sind hohl und enthalten einen Stoff, der ebenfalls zu einer pseudo-allergischen Reaktion beiträgt. In seltenen Fällen kann eine ernsthafte allergische Reaktion auftreten. Auch Tiere können Probleme durch die Brennhaare bekommen, zum Beispiel durch das Fressen von Gras oder Heu aus Wiesen, die von schwer infizierten Eichen umgeben sind. Hunde können beim Ausführen am Wegrand mit abgefallenen Nestern in Berührung kommen. Eichen-Prozessionsspinner im sechsten Stadium mit dunklen Bürsten mit Brennhaaren und langen, nicht-reizenden Haaren. (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 15 2.1 Beschwerden bei Menschen Gesundheitsrisiken treten vor allem in der Periode auf, in der die Eichenprozessionsspinner Brennhaare entwickeln (Mitte Mai-Juni) und bei weiterer Verbreitung dieser Brennhaare aus leeren Nestern (Juli-September). Darüber hinaus können Brennhaare aus alten Nestern das ganze Jahr hindurch Probleme verursachen. Auch ohne direkten Kontakt mit der Raupe kann es zu Beschwerden kommen. Die Brennhaare werden vom Wind verweht und geraten auf diesem Weg auf die Haut oder in die Kleidung. Die Haare (± 700.000 pro Raupe) des Eichenprozessionsspinners können leicht in die oberen Hautschichten, Augen und oberen Atemwege eindringen. Die Brennhaare verursachen kleine, schmerzhafte Wunden. Der Großteil der Beschwerden hat mit Hautreaktionen zu tun. Nach direktem Kontakt mit den Brennhaaren treten innerhalb von acht Stunden die typischen Beschwerden auf: ein schmerzhafter Hautausschlag mit heftigem Juckreiz, wobei auch Schwellungen, Pickel sowie mit Flüssigkeit gefüllte Bläschen, die sich entzünden können, entstehen. Diese Hautreizungen können bis zu zwei Wochen andauern. Das Ausmaß und der Schweregrad sind von Person zu Person sehr unterschiedlich. Man sieht aber, dass Personen stärker reagieren, wenn sie schon früher Kontakt mit den Brennhaaren hatten. In geringerem Maße treten Beschwerden an den Augen und den oberen Atemwegen (1-5%) auf, eventuell in Kombination mit Hautbeschwerden. Brennhaare, die in die Augen eindringen, verursachen meistens eine heftige Reaktion der Bindehaut oder der Hornhaut, die in manchen Fällen eine Entzündung mit Schmerzen, Reizungen, Juckreiz und Rötung zur Folge haben. In manchen Fällen dringen die Brennhaare tiefer in das Auge ein und müssen operativ entfernt werden. Das Einatmen der Brennhaare kann Beschwerden der oberen Atemwege wie Reizungen, Husten und schleimigen Auswurf verursachen. Anfänglich ähneln diese Beschwerden denen einer Erkältung, manchmal werden sie auch von Halsschmerzen und Kurzatmigkeit begleitet. In manchen Fällen entwickeln sich chronische aspezifische respiratorische Leiden und eine pseudo-allergische Bronchitis. Außerdem können allgemeine Beschwerden, wie Fieber, Unwohlsein, Schwindel und Erbrechen, auftreten. Diese Fälle sind allerdings selten. Es lässt sich nicht vorhersagen, zu welchen Beschwerden der Kontakt mit den Brennhaaren im Einzelfall führt. Prinzipiell stellt aber jeder Kontakt ein gesundheitliches Risiko dar (pseudo- allergische Reaktion)8. Weiterhin sieht man, dass Personen heftiger reagieren, wenn schon ein früherer Kontakt mit den Brennhaaren stattgefunden hat. Dies deutet auf eine allergische Reaktion hin. Mittlerweile ist auch bekannt, dass eine Minderheit der Menschen nach Kontakt mit den Brennhaaren eine allergische Überempfindlichkeit zu einem Stoff, der sich in den hohlen Brennhaaren befindet, entwickeln kann (Sensibilisierung). Dieser Stoff heißt Thaumetopoein. Die Beschwerden treten bei diesen Menschen nach Kontakt mit den Brennhaaren sehr schnell auf (innerhalb von einer halben Stunde) und können auch viel heftiger ausfallen. Symptome, die bei einer allergischen Reaktion auf die Brennhaare auftreten, sind Nesselsucht mit Juckreiz und Schmerzen, heuschnupfenartige Beschwerden und allgemeine Beschwerden wie Unwohlsein, Fieber, Schwindel und Erbrechen. In seltenen Fällen führen solche Reaktionen sogar zu Rhythmusstörungen oder zu einem anaphylaktischen Schock, wie sie auch bei anderen Allergien auftreten können. Wie geht man vor, wenn Beschwerden auftreten? Kratzen oder reiben Sie nicht nach Berührung der Raupen oder der Raupenhaare, sondern waschen oder spülen Sie die Haut oder Augen gründlich mit Wasser aus. Waschen Sie eventuell auch die Kleidung (am besten bei 60C). Die Beschwerden verschwinden im Allgemeinen innerhalb von zwei Wochen. Eine milde Creme zum Beispiel mit Menthol oder ein Gel mit Aloe Vera kann Erleichterung bringen. Nehmen Sie bei starken Beschwerden Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf. Es empfiehlt sich, die Probleme beim zuständigen Förster, bei der Gemeinde oder beim regionalen Gesundheitsdienst zu melden. Das RIVM (Niederländisches Forschungsinstitut für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz) hat zusammen mit den regionalen Gesundheitsdiensten (GGD) eine Richtschnur mit Informationen über die 8 H.Jans & E. Franssen, 2008. De brandharen van de eikenprocessierups, een reëel probleem voor de huisarts. Huisarts & Wetenschap 51 (8), p. 396-399. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 16 Gesundheitsbeschwerden entwickelt, die der Eichenprozessionsspinner verursacht9. Diese Richtschnur unterstützt die Rolle der GGD bei der Problematik. Die GGD richtet sich mit Ratschlägen an Gemeinden, klärt auf über Gesundheitsrisiken, über die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, sowie über die Eindämmungsmaßnahmen. Daneben hat die GGD die Aufgabe, Bürger über Gesundheitsaspekte, die Behandlung der Beschwerden und deren Vorbeugung zu informieren. Vergrößerung der Brennhaare (Bild: WUR-Alterra) Vermeiden Sie Kontakt Es ist wichtig, dass jeder Kontakt mit den Brennhaaren und den Raupen vermieden wird. Auch wenn man sich in einem Abstand von wenigen Metern von einem mit Raupen befallenen Baum befindet, besteht bei entsprechenden Windverhältnissen die Gefahr, dass man großen Mengen an Brandhaaren ausgesetzt wird. Niedrige Konzentrationen der Brennhaare können mit dem Wind in einem Umkreis von 200 bis 500 Metern verbreitet werden10. Vermeiden Sie auch den Kontakt mit Raupenrückständen aus vergangenen Jahren, da 'alte' Brennhaare ihre schädliche Wirkung länger als fünf Jahre behalten. 9 M. van Ass, A.E.M. Franssen, H.W.A. Jans, S. van der Lelie, K. Schoeters, A.J.H. van Vliet, N.E. van Brederode, 2008. Richtlijn Eikenprocessierups voor GGD‟en RIVM rapport 609330007, 45 pp. 10 L.Fenk, B. Vogel, H.Horvath, 2007. Dispersion of the bio-aerosol produced by the oak processionary moth. Aerobiologia 23, p. 79-87. Auf der Webseite des RIVMs ist ein "Toolkit" mit Informationen und Kommunikationsmitteln für Vermittler zu finden, die im Bereich Gesundheit und Umwelt arbeiten. Dieses "Toolkit" ist verfügbar unter: http://toolkits.loketgezondleven.nl/milieu_en_leefomgeving/?page_id=159. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 17 Wie Menschen mit Brennhaaren in Kontakt kommen, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. So können die Brennhaare auf die Wäsche gelangen, die an einer Wäscheleine in der Nähe von befallenen Eichen getrocknet wird. Auch beim Falten eines Zeltes, das in der Nähe von befallenen Eichen stand, kann man den Brennhaaren ausgesetzt werden. Ebenso kann aufwirbelnder Staub beim Wandern auf Pfaden in der Nähe von befallenen Eichen zu Beschwerden führen. Andere Raupen Im Mittelmeerraum kann man dem Pinien-Prozessionsspinner begegnen. Diese Raupe gehört zur gleichen Familie wie der Eichenprozessionsspinner, hat vergleichbare Haare und zeigt das gleiche Verhalten, kommt jedoch speziell auf Kiefernarten vor. Die Raupen des Goldafters haben in den letzten Jahren in der niederländischen Küstengegend gelegentlich für Probleme gesorgt, indem sie massenweise zur Nahrungssuche an den Strand gewandert sind. Eine Berührung dieser Raupen kann zu vergleichbaren Beschwerden führen. In den Niederlanden gibt es nur wenige andere Raupenarten, die Gesundheitsbeschwerden verursachen. Allgemein gilt die Regel, dass man mit dem Berühren von behaarten Raupen zurückhaltend sein muss. 2.2 Beschwerden bei Haus- und Nutztieren Auch für Haus- und Nutztiere bestehen Gesundheitsrisiken11. Beschwerden können zum Beispiel auftreten, wenn das Vieh unter Eichen mit Raupennestern grast oder wenn Gras oder Heu aus der direkten Umgebung von kolonisierten Eichen als Futter verwendet wird. An Pferden wurde beobachtet, dass sie nach dem Fressen von mit Brennhaaren infiziertem Heu sowohl lokale, wie auch allgemein unspezifische Krankheitssymptome entwickelten. Dabei kam es zu Schwellung der Lippen mit Blasen im Mund und entzündeten Augen, sowie des Kopfes und des Halses mit schwerem Juckreiz und Pickeln12. Für Grundstücke angrenzend an Wege, Alleen oder an andere Stellen mit befallenen Bäumen, auf denen Kühe, Schafe oder Pferde grasen, wird angeraten, einen Abstand von mindestens 10-15 m zu den Eichen einzuhalten. Je nach Windgeschwindigkeit, Windrichtung und Größe der Eichenprozessionsspinnerpopulation, muss dieser Abstand größer sein. Momentan sind hierzu aber noch keine genauen Daten bekannt. Auch Hunde können durch das Beißen in heruntergefallene Nester schwere Verletzungen am Mund, an der Zunge und an der Mundschleimhaut erleiden. Durch Herumtollen im Gras können Katzen und Hunde Brennhaare aufnehmen. Diese Brennhaare geraten anschließend durch direkten Kontakt mit dem Tier oder indirekt über den Teppich und über die Möbel auf die Menschen und führen somit nicht nur beim Haustier, sondern auch beim Menschen zu Beschwerden. Wenn bei Haus- und Nutztieren Probleme auftreten, nehmen Sie Kontakt mit dem Tierarzt auf. Dieser soll den Fall beim Gezondheidsdienst voor Dieren (Veterinäramt) in Deventer in den Niederlanden (www.gddeventer.com) melden. Auf diese Weise erhalten wir mehr Einblick in das Auftreten von Gesundheitsbeschwerden bei Tieren, die durch den Eichenprozessionsspinner verursacht werden. 11 H.W.A.Jans, A.E.M. Franssen, 2008. De brandharen van de eikenprocessierups, (Thaumetopoea processionea L.), een mogelijk probleem voor dieren? Tijdschrift voor Diergeneeskunde 133 (10), p. 424-429. 12 Kees Kalis, 2007. Eikenprocessierups veroorzaakt ziekte bij paarden door besmet hooi GD Veterinair nieuwsbrief voor practici. Jaargang 13 (9), p. 1. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 18 Parkplatz bei einer Naturlandschaft angrenzend an eine Gaststätte und Ponywiese: ein Risiko Gebiet. (Bild: NVWA) 3. Stufenplan zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners Um eine effektive und verantwortbare Eindämmung des Eichenprozessionsspinners zu erreichen, wurde ein Stufenplan entwickelt. Dieser Stufenplan bietet eine Grundlage für durchdachte und abgewogene Verwaltungsentscheidungen. Es lassen sich drei Schritte unterscheiden: die Risiko-Analyse, die Beobachtung und die Eindämmung. Relevante Entscheidungsfaktoren werden in einer Übersicht dargestellt. Außerdem wird im Entscheidungsbaum schematisch dargestellt, welche Kriterien zur Auswahl einer oder mehrerer Bekämpfungsmaßnahmen führen. Zu diesen gehören die mechanische, thermische und biologische Bekämpfung. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 18 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 19 3.1 Stufe 1: Risiko-Analyse Die erste Stufe besteht aus der Analyse der Risiken (Siehe Tabelle 2). Wo befinden sich die für den Eichenprozessionsspinner anfälligen Bepflanzungen (Eichen) im Beobachtungsgebiet. In welchen Gebieten sind (viele) Menschen anwesend, die mit den Brennhaaren in Berührung kommen können? Wo gelten aufgrund ökologischer Zielvorgaben Beschränkungen für den Einsatz bestimmter Bekämpfungsmethoden gegen den Eichenprozessionsspinner? Anwesenheit anfälliger Bepflanzungen Die anfälligsten Bepflanzungen sind Monokulturen der Eichen, besonders der einheimischen Sommereiche, Quercus robur, Traubeneiche, Quercus petraea, sowie der Ungarischen Eiche, Quercus frainetto, aber auch andere Eichen wie die Sumpf-Eiche, Quercus palustris, und die Roteiche, Quercus rubra, werden kolonisiert. Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt junge und halb ausgewachsene Eichen entlang von Straßen in einer offenen Landschaft mit wenig Unterwuchs anderer Pflanzenarten. Solitäre Eichen können auch von Eichenprozessionsspinnern kolonisiert werden. Besonders Plätze an Straßen, Mauern, Straßenpflaster, Rasen und Sandböden sind bei sonnigem Wetter im Frühling wegen der Wärmeabstrahlung des Untergrundes attraktiv. Anwesenheit von Menschen Der Umfang des Gesundheitsrisikos ist von der Anwesenheit der Menschen abhängig. An Orten, wo sich eine große Anzahl von Menschen vorübergehend aufhält ebenso wie an Orten, wo eine kleinere Anzahl dauerhaft anwesend ist (z.B. im Wohnumfeld), ist das Risiko von nachteiligen Gesundheitseffekten groß. Wo nur selten Menschen anzutreffen sind, ist dieses Risiko gering. Anwesenheit von Haus- und Nutztieren Beim Grasen auf Wiesen in der direkten Umgebung von mit Eichenprozessionsspinnern kolonisierten Eichen, bestehen gesundheitliche Risiken für Nutztiere. An Strecken entlang von Eichen, an denen Hunde ausgeführt werden, sind die Haustiere gefährdet. Tabelle 2. Risiko-Analyse, Übersicht I: Stark frequentierte Gebiete oder Gebiete, wo Menschen längere Zeit verbleiben: hohes Risiko • rund um Einkaufszentren, Alters- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen und Kitas; • in der Nähe von Wohnungen, Büros und Arbeitsplätzen; • an stark frequentierten Fahrrad- und Wanderwegen; • in der Umgebung von Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel; • auf Campingplätzen, Ferienbauernhöfen und (intensiv genutzten) Naherholungsgebieten, stark frequentierten Parkplätzen; • während Veranstaltungen (zum Beispiel Wandermärschen). II: Gebiete, wo Haus- und Nutztiere gefährdet sind • Bauernhöfe mit intensiver Beweidung; • Reitschulen, Kinderbauernhöfe (Streichelzoos); • Ausführstrecken für Hunde. III: Gebiete, wo keine oder wenige Menschen hinkommen: wenig Risiko • Wald- und Naturgebiete; • Gebiete mit extensiver Landwirtschaft. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 20 Ökologische Abwägung In diesem Leitfaden wird nicht näher auf den möglichen Einsatz zugelassener, chemischer Bekämpfungsmittel eingegangen, da diese Mittel nicht als erste Wahl für die Anwendung im grünen Raum in Frage kommen. Wenn der Verwalter des Areals sich für die Bekämpfung der Raupe mit einem biologischen Mittel - wie den Einsatz eines Bakterienpräparats oder insektenparasitärer Nematoden - entscheidet, werden unbeabsichtigt auch andere Schmetterlingsarten gefährdet. Vor allem die Raupen der Tag- und Nachtfalter sind durch die biologischen Bekämpfungsmittel bedroht. Alle Verwalter sind gesetzlich verpflichtet zu vermeiden, dass geschützte Arten durch die gewählte Bekämpfungsmethode geschädigt werden (siehe Kapitel 6 'Gesetzlicher Rahmen'). Diese Schäden können bei geschützten Arten auf der Eiche oder im Unterwuchs auftreten. Zu diesen geschützten Arten, deren Raupen während der Entwicklungsperiode des Eichenprozessionsspinners an und in der direkten Umgebung von Eichen leben, gehören der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, der Braune Eichen-Zipfelfalter, der Wachtelweizen- Scheckenfalter und der Gelbwürfelige Dickkopffalter. Auf der Webseite der niederländischen Vlinderstichting (Schmetterlingsstiftung) werden Verbreitungskarten der genannten geschützten Schmetterlinge zur Verfügung gestellt (siehe Kapitel 9 'Wo erhält man mehr Information?'). Den Verwaltern stehen diese Karten für ihre ökologische Abwägung zur Verfügung. Die Anwendung biologischer Bekämpfungsmittel an Orten, wo geschützte Schmetterlingsarten vorkommen, ist nach dem niederländischen Flora- und Faunagesetz strafbar. Von einigen niederländischen Provinzen fehlten im Jahr 2012 noch die Verbreitungskarten. Sie sollen die Expertengruppe bei ihren Anstrengungen unterstützen, diese Informationen für die ganzen Niederlande verfügbar zu machen. Damit kann der Bedarf an dieser Information ermittelt und bei der Anlaufstelle Eichenprozessionsspinner der NVWA (niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz) oder bei der Vlinderstichting (Schmetterlingsstiftung) gemeldet werden. Neben der Klasse der geschützten Arten wird im niederländischen Flora- und Faunagesetz auch eine Klasse mit Arten der 'roten Liste' aufgeführt. Diese Arten sind als selten oder bedroht eingestuft, gelten jedoch nicht als geschützt. Wenn diese Arten vorkommen, kann eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit biologischen Mitteln durchaus durchgeführt werden, vorausgesetzt aber, dass die Sorgfaltspflicht beachtet wird. Das heißt, dass aufgrund der Daten über die Populationsdichte des Eichenprozessionsspinners eine sorgfältige Abwägung zu erfolgen hat, ob eine Bekämpfung mit biologischen Mitteln unumgänglich ist. Darüber hinaus muss auch bei der Zeitplanung der Bekämpfung Sorgfalt angewendet werden (siehe auch Kapitel 3.3 'Stufe 3: Eindämmung'). Nach dem niederländischen Flora- und Faunagesetz muss bei Spritzbehandlungen auch auf andere, in den Bäumen lebende oder verbleibende Tiere wie Fledermäuse, nistende Vögel und Eichhörnchen Rücksicht genommen werden. Der Sprühdruck einer Baumnebelspritze kann bewirken, dass Nester aus dem Baum geblasen werden. Auch hier muss das Sorgfaltsprinzip beachtet werden. Verwalter von Naturgebieten und Biotopverbänden wenden in der Regel keine biologischen Bekämpfungsmittel an. 3.2 Stufe 2: Beobachtung und Registrierung Unter Beobachtung wird das Sammeln von Daten über die Anwesenheit und Anzahl von Schmetterlingen, Eipaketen, Raupen sowie Nestern des Eichenprozessionsspinners verstanden. Das regelmäßige, aktive Inspizieren der Eichen auf die Anwesenheit vor allem von Raupen und Nestern ist erforderlich, um Informationen über den Umfang der Verbreitung und über das Ausmaß des Befalls zu erhalten. Aufgrund dieser Information kann hinsichtlich folgender Punkte eine Entscheidung getroffen werden: 1. die Durchführung von Bekämpfungsmaßnamen Ja oder Nein; 2. die optimale Zeitplanung für die Anwendung der unterschiedlichen Bekämpfungsmaßnahmen; 3. die Evaluation der Effektivität der Maßnahmen, um so gegebenenfalls über eine Fortsetzung der Maßnahmen zu entscheiden. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 21 Beobachtung ist vor allem in stark frequentierten Gebieten wichtig oder in Gebieten, wo Menschen längere Zeit verbleiben. Außerdem ist es sinnvoll, Informationen über das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners in nahe gelegenen Naturgebieten zu sammeln, um die Gefahren für benachbarte Wohngebiete einschätzen zu können. Im Folgenden werden verschiedene Vorgehensweisen besprochen, beginnend mit der Stadium des Falterstadiums. Fallen Mittels Pheromon- oder Lichtfallen können ab Anfang/Mitte Juli bis Ende September Schmetterlinge gefangen werden. Diese Methode dient dazu, eine Einschätzung der Anzahl der anwesenden Schmetterlinge und künftiger Eipakete zu erhalten. Die Anwesenheit einer Raupenpopulation des Eichenprozessionsspinners kann durch den Fund von Weibchen oder Männchen in den Lichtfallen oder durch das Antreffen männlicher Schmetterlinge in den Pheromonfallen nachgewiesen werden. Werden wenige weibliche Exemplare in den Lichtfallen vorgefunden, sind zur Einschätzung der Population Pheromonfallen vorzuziehen. Dafür sind sogenannte Trichterfallen am besten geeignet. Die Männchen geraten in diese Fallen mittels Anziehung durch das künstliche weibliche Pheromon in einer slow-release Kapsel. Es besteht ein Unterschied zwischen abgeflogenen und nicht- abgeflogenen Männchen. Die Männchen, die "frisch" aussehen, kommen aus Nestern in der Umgebung. Bei einem Fang lässt sich ein Zusammenhang feststellen zwischen dem Verhältnis abgeflogener und nicht- abgeflogener Männchen und der Populationsdichte im darauffolgenden Jahr. Das Vorfinden eines frischen Männchens deutet auf die Anwesenheit von einem oder mehreren Nestern in der Umgebung hin. Auch der Fund von fünf oder mehr abgeflogenen Exemplaren, deutet auf eine große Wahrscheinlichkeit hin, dass Weibchen ihre Eipakete in der Nähe abgelegt haben. Die Fallen haben einen Wirkungsradius von 50 m und sollten vorzugsweise alle zwei bis vier Wochen entleert werden. Es ist empfehlenswert, sie an einer Rolle hoch oben in die Baumkrone zu hängen - die Effektivität ist dann viel größer, als wenn sie nur wenige Meter vom Boden entfernt hängen. Bei Zunahme der Population kann der Fang in einer Pheromonfalle auf weit über hundert Exemplare von Männchen des Eichenprozessionsspinners ansteigen. Das angewendete Pheromon wirkt spezifisch auf die Männchen des Eichenprozessionsspinners und zieht keine anderen Schmetterlinge an. Es können aber "Beifänge" anderer Schmetterlingsarten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wenn diese zum Beispiel bei Regen einen Unterschlupf suchen. Pheromonfallen können zur Erfassung des Eichenprozessionsspinners in neuen Gebieten verwendet werden, sie sind außerdem ein Indikator für die Populationsdichte in bereits kolonisierten Gebieten. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine große Zahl von Fallen (mindestens fünf bis zehn) mit 100 bis 200 Meter Zwischenraum über ein Gebiet verteilt oder entlang von einer Eichenallee aufzuhängen und die Fänge von einem Experten oder einer spezialisierten Firma analysieren zu lassen. Der Einsatz von Pheromonfallen als Bekämpfungsmittel ist nicht erlaubt. Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Pheromonfallen müssten sehr viele solcher Fallen aufgehängt werden. Hierdurch könnten viele Männchen, noch bevor die Paarung stattfinden kann, gefangen werden. So könnten weniger Weibchen befruchtet werden und damit weniger Eipakete abgelegt werden. Für diese Anwendung ist eine Zulassung des niederländischen College Toelating Gewasbeschermingsmiddelen en Biociden (Amt für Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden) erforderlich. Diese Zulassung ist momentan nicht vorhanden. Der Gebrauch von Pheromonfallen soll darum als Hilfsmittel betrachtet werden, um Information über den Umfang einer (künftigen) Population und die Effektivität einer Raupenbekämpfung zu erhalten. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 22 Nachkontrolle Alte Nester Die Registrierung der Fundorte und die Ermittlung der Nesteranzahl in einem Gebiet durch die zuständige Behörde ist wichtig, um Informationen darüber zu erhalten, wie sich die Raupe über Jahre hinweg in einem bestimmten Gebiet verbreitet. Diese Information ist außerdem nützlich zur Unterstützung bei der Planung von neuen Beobachtungen im folgenden Jahr. Die Nachkontrolle der Bäume während der Wintersaison besteht vor allem in der Inspizierung alter Nester hinsichtlich der Ergebnisse durchgeführter Bekämpfungsmaßnahmen, in der Inspizierung bereits entfernter Nester sowie in der Kontrolle der Schmetterlingsfänge in Pheromonfallen. Durch diese Nachkontrolle wird eine Übersicht über das erwartete Ausmaß des Befalls im darauffolgenden Jahr geschaffen. Eipakete Die Probenahme von Ästen während des Baumschnitts im Winter und das Kontrollieren der Anwesenheit von Eipaketen kann ebenfalls eine Einschätzung der Populationsdichte für das darauffolgende Jahr liefern. Zwei bis drei Eipakete pro 10 Meter Äste können als kritische Grenze angesehen werden. Wenn diese Grenze überschritten wird, muss eine Eindämmungsstrategie geplant werden. Schlupf Im Frühjahr (März) werden Bäume mit Eipaketen lokalisiert und wöchentlich auf die Schlupf von Raupen des ersten Stadiums kontrolliert. So erhält man lokale Informationen über den Zeitpunkt der Schlupf. In Kombination mit Temperaturdaten ermöglicht dies eine Prognose über die Entwicklung der Stadien, in denen die Spritzmethode effektiv angewendet werden kann. Außerdem erhält man Informationen über das Überleben der Eipakete. Eine andere Methode besteht darin, dass im März Äste mit Eipaketen gesammelt werden, diese an einem leicht zugänglichen Ort mit vergleichbaren klimatischen Bedingungen ins Wasser gestellt werden und auf Schlupf kontrolliert werden. Großes Nest mit Häuten weist auf eine große Zahl von Eichenprozessionsspinnern hin (Bild: NVWA) Hohe Konzentration an Häuten des Eichen- Prozessionsspinners (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 23 Ausmaß des Befalls während der Saison Die Entscheidung, ob und in welcher Weise Eindämmungsmaßnahmen ausgeführt werden, wird bestimmt durch: 1. die Einschätzung des Ausmaßes des Befalls, wie beschrieben in den Kapiteln Fallen, Nachkontrolle und Schlupf. 2. das Überleben der jungen Raupen während der ersten zwei Wochen nach der Schlupf. Während der Saison muss eine Entscheidung über Eingreifen oder Nicht-Eingreifen auf der Prognose über das erwartete Ausmaß des Befalls beruhen. Wichtig dabei sind der Umfang und die Anzahl der Nester. Feste Kriterien hierfür sind noch nicht entwickelt worden und die Einschätzung wird momentan auf individuelles Wissen und persönliche Erfahrung begründet. Ein wichtiges Indiz stellen dafür die Anzahl der Nester unter den ersten Astgabelungen dar. Falls bei insgesamt 10 Bäumen unter einer oder unter mehreren der fünf ersten Astgabelungen insgesamt fünf oder mehr Nester (mit der Größe eines Tennisballs) aufgefunden werden bzw. ein oder mehrere Nester mit der Größe eines Fußballs, ist das zu erwartende Ausmaß des Befalls groß. Dadurch besteht das Risiko, dass Probleme auftreten. Falls weniger Nester beobachtet werden (2-4 Nester mit der Größe eines Tennisballs über insgesamt zehn Bäume), ist das erwartete Ausmaß gering. Kontrolle der Effektivität der Bekämpfung Nach der Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen, egal ob dies Spritzbehandlungen, Abflammen oder Absaugen betrifft, muss die Effektivität der Behandlung kontrolliert werden, indem eine gezielte Beobachtung vorgenommen wird. Wenn nötig muss die Behandlung fortgeführt werden, indem die Nester manuell entfernt werden. Eine Bekämpfung gilt als effektiv, wenn eine Population auf wenige kleine Nester (mit der Größe eines Tennisballs) beschränkt bleibt. Eine hundertprozentige Abtötung ist nicht realisierbar. Austausch von Erfahrung und Daten Rücksprache mit Behörden (Nachbargemeinden, der niederländischen obersten Straßen- und Wasserbaubehörde 'Rijkswaterstaat', Provinzen, dem Wasserwirtschaftsverband, Naturorganisationen, usw.), die nahe gelegene Gebiete verwalten, ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise schafft man sich ein deutliches Bild der Problematik und kann Erfahrungen austauschen. Der Eichenprozessionsspinner nimmt keine Rücksicht auf Gemeinde- oder Staatsgrenzen. Entscheidung 1 Falls die Beobachtung - mit Pheromonfallen, einer Nachkontrolle im Herbst und einer Kontrolle der Eipakete - den Nachweis erbringt, dass das Ausmaß des Befalls groß sein wird, kann die Bekämpfung mit einem biologischen Mittel erwogen werden. In diesem Fall kann die Bekämpfung gezielt und in einem frühzeitigen Stadium erfolgen, damit man die Probleme rechtzeitig unter Kontrolle bringt. Bevor eine Spritzbehandlung ausgeführt wird, muss man einen guten Überblick haben, 1) wo der Eichenprozessionsspinner tatsächlich anwesend ist, 2) ob es sich hier um stark frequentierte Gebiete handelt und 3) keine geschützten Schmetterlingsarten nachzuweisen sind. Falls letzteres der Fall ist, ist eine Bekämpfung mittels Spritzung mit einem biologischen Mittel auf Basis von Bacillus thuringiensis oder mittels Anwendung insektenparasitärer Nematoden nach dem niederländischen Flora- und Faunagesetz nicht erlaubt. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 24 Entscheidung 2 Die Beobachtung und Registrierung der neuen Nester ist notwendig zur Evaluation der ausgeführten biologischen Bekämpfung und zur Analyse der Orte, wo eventuell eine mechanische Bekämpfung ausgeführt werden muss. Die Analyse der Anzahl und der Größe der Nester Ende Mai bis Anfang Juni wird für die Planung der manuellen Beseitigung, des Absaugens und der Kombination aus Absaugen und Veraschen verwendet. Für die Bekämpfung mit biologischen Mitteln ist es dann zu spät (siehe 3.3 Stufe 3 Eindämmung). Es ist wichtig, die Aufzeichnung der Beobachtungen mit Bezug auf alle einzelnen Schritte im Beobachtungsprozess in einem "Logbuch" oder in einer Datenbank festzuhalten, damit man ein Gesamtbild der Orte mit stark befallenen Bäumen, den zu erwartenden Befall und den notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen erhält (siehe Tabelle 3). Es ist empfehlenswert, die Instanz, die für die Bekämpfung zuständig ist, auch den Beobachtungsprozess durchführen zu lassen oder die Kontrollen in die eigenen Planung aufzunehmen. Für eine qualifizierte Einschätzung der Befallsstärke werden, neben den Daten aus dem letzten Jahr, vorzugsweise auch Daten aus vorangegangenen Jahren benutzt. Hierdurch wird deutlich, welche Bepflanzungen selten oder nie, und welche regelmäßig vom Eichenprozessionsspinner befallen werden. Verschiedene Daten- Registrierungssysteme, die die Tätigkeiten konstruktiv unterstützen können, sind verfügbar. Systeme, die von Einrichtungen benutzt werden, sind unter anderen Digidis, Zieplaweb, und GAN (Gegevensautoriteit natuur). Wahrnehmungen durch Freiwillige sind auf folgenden Webseiten einzusehen: www.waarneming.nl, www.natuurkalender.nl und www.vlindernet.nl. Die Information über die Anwesenheit des Eichenprozessionsspinners kann in GIS Plänen von Verwaltungsgebieten oder in Übersichten aus Google Earth verarbeitet werden. Es wird empfohlen, die Verbreitungskarten mit den Informationen über die ergriffenen Maßnahmen auf den lokalen Webseiten zu veröffentlichen und sie damit auch den Anwohnern zugänglich zu machen. Tabelle 3. Beispiel für eine Aufzeichnung relevanter Informationen über das Vorkommen und Bekämpfen des Eichenprozessionsspinners in einem "Logbuch" oder in einer Datenbank S tr a ß e n N r . / N / A N u m m e r * ) S tr a ß e n b e z e ic h n u n g G P S K o o r d in a te n E v tl . e r g ä n z t m it H m * ) / H a u s n r ./ L a te r n e n p fa h l N r . N .P .A . L M R 1 L ä n g e k m B a u m H ö h e m M a ß n a h m e 2 D u r c h fü h r u n g D a tu m U h r z e it W e tt e r ° C W in d A k ti o n 1 ./ 2 ./ 3 . B e s c h r e ib u n g A n z a h l d e r R a u p e n / N e s te r 1 links, Mitte oder rechts 2 Spritzbehandlung (Mittel),Abflammen, Absaugen *) Anm. d. Übers.: direkt aus dem Niederländischen übernommen, da keine bekannte Abkürzung NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 25 3.3 Stufe 3: Eindämmung Der Verwalter muss zunächst eine Entscheidung treffen, ob eingegriffen werden muss oder nicht. Wenn ja, so hat er die Wahl aus verschiedenen Methoden, um die Probleme durch den Eichenprozessionsspinner einzudämmen. Die Entscheidung ist von den Ergebnissen der Risiko-Analyse und des Beobachtungsprozesses abhängig. • Nichts Tun • Warnen der Öffentlichkeit • Absperren des befallenen Gebietes • Biologische Bekämpfung (Spritzen mit Bacillus thuringiensis) (April-Mai) • Biologische Bekämpfung mit insektenparasitären Nematoden (April-Mai) • Mechanische Bekämpfung: Absaugen • Thermische Bekämpfung: Abflammen • Kombination von mechanischen und thermischen Methoden: Absaugen und Veraschen In diesem Leitfaden wird nicht näher auf den möglichen Einsatz zugelassener chemischer Mittel eingegangen. Diese Mittel sind weniger selektiv als die vorhandenen biologischen Mittel. Der Einsatz chemischer Mittel ist möglicherweise langfristig kontraproduktiv, da auch die natürlichen Feinde des Eichenprozessionsspinners angegriffen werden. Außerdem passt dies nicht zur allgemeinen Herangehensweise der verantwortlichen Instanzen, den Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel der Umwelt weitest möglich zu beschränken. Auch werden Mittel, die in den Niederlanden unter der "Regeling Uitzondering Gewasbeschermingsmiddelen" (Pflanzenschutzmittel-Ausnahmeverordnung) fallen, wie Knoblauchprodukte, hier nicht behandelt. Die Expertengruppe hat keine Informationen über die Effektivität dieser Art von Mitteln. Momentan steht diese Verordnung auf europäischer Ebene zur Debatte und möglicherweise ist künftig weiterer Forschungsaufwand für die Zulassung dieser Art von Mitteln erforderlich. (Siehe www.ctgb.nl für den aktuellen Stand.) Nichts Tun Bei einem geringen Befall in Gebieten mit wenigen Menschen kann man sich auf allgemeine Informationen auf permanenten Beschilderungen beschränken, wie diese bei Eingängen vieler Wald- und Naturgebiete anzutreffen sind. Erholungsgebiete, Campingplätze, Fahrrad- und Wanderwege sowie Veranstaltungen, die regelmäßig oder auch nur einmalig in dem Gebiet stattfinden, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden. Möglicherweise muss in diesen Fällen doch eine Bekämpfung erwogen werden. Warnen der Öffentlichkeit Diese Maßnahme reicht aus, falls in die befallenen Gebiete relativ wenige Menschen kommen, und die Befallsstärke nur als mittelmäßig eingestuft ist. Im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht warnt der Verwalter des Gebietes die unmittelbar Betroffenen sowie die Öffentlichkeit. Es gibt dazu folgende Möglichkeiten: Warnschilder, Webseiten, Berichterstattung in regionalen Medien oder eine Kombination der Möglichkeiten. Siehe weiter unter "Kommunikation". NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 26 Warnen der Öffentlichkeit und Markierung für künftige Aktion (Bild: NVWA) Absperren eines befallenen Gebietes Bei einer hohen Befallsstärke sollten Teile von Wald- und Naturgebieten vorübergehend abgesperrt werden. Dies gilt auch im Besonderen während der Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme. So können auch touristisch genutzte Fahrradwege vorübergehend umgeleitet werden. Biologische Bekämpfung mit Bakterienpräparaten (April-Mai) Die Spritzbehandlung mit einem biologischen Bekämpfungsmittel gegen den Eichenprozessionsspinner soll durchgeführt werden, wenn sich die Raupe im zweiten oder dritten larvalen Stadium befindet. Eine genaue Beobachtung vorab ist notwendig, um festzustellen, wann die Raupen aus den Eipaketen schlüpfen. In den Niederlanden wird landesweit bekanntgegeben, wann die ersten Raupen im Frühjahr registriert wurden (siehe www.nvwa.nl\eikenprocessierups und www.natuurbericht.nl). Einige Wochen später kann eine Spritzbehandlung stattfinden. Auch Raupen im vierten bis zum sechsten Stadium können bei Aufnahme des Mittels noch getötet werden, sie sind jedoch unempfindlicher gegen das Mittel und die Effektivität ist dadurch geringer. Diese späte Spritzung ist auch deshalb schlecht zur Eindämmung der Problematik geeignet, da die bereits zahlreich vorhandenen Brennhaare durch das Spritzen zusätzlich verbreitet werden. Außerdem ist die Blattkrone, in der sich die Raupen aufhalten in dieser Periode bereits zu dicht, um noch eine ausreichende Beschichtung auf den Blattoberflächen zu erreichen. Die Spritzbehandlung kann am besten bei einer Blattentfaltung von 50-70% stattfinden. Die Raupen werden durch das Fressen der behandelten Blätter getötet. Die Spritzung gegen die Raupen selbst hat keine Abtötung zur Folge. Die Bekämpfung wird am besten mittels einer unter Sprühdruck erzeugten Vernebelung eines Bakterienpräparats ausgeführt (siehe Tabelle 4). Hierdurch bilden sich kleine Tropfen, die gleichmäßig über das Blatt verteilt werden. Wichtig ist, nicht nur die äußere Baumkrone zu behandeln, sondern auch die darunter liegenden Lagen. In der Praxis wird mit einer elektrostatischen Lade-Einheit gearbeitet. Hierdurch wird die Verdriftung eingedämmt, es entsteht ein günstigeres Tropfenspektrum und die Tropfen werden besser über das Blatt verteilt. Hierdurch vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit, dass die mit dem Mittel besprühten Blätter gefressen werden. Bei schlechter zugänglichem Gelände kann ein kleiner Traktor (Schmalspur) mit einer kleineren Spritzeinheit und einer flexiblen Spritzdüse eingesetzt werden. Beim Fahren mit der Baumnebelspritzeinheit muss die Geschwindigkeit genau betrachtet werden. Bei einer zu hohen Geschwindigkeit wird die Beschichtung geringer und das Ergebnis fällt dementsprechend ungünstiger aus. Bei Bepflanzungen mit einer Höhe von weniger als 25 Meter ist eine rechtzeitig ausgeführte, einmalige Spritzung NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 27 für eine effektive Abtötung ausreichend. Bei höheren Bepflanzungen und in Infektionsherdgebieten13 kann die Behandlung innerhalb von circa zehn Tagen nach der ersten Behandlung wiederholt werden, es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass die Raupen in ausreichendem Maße abgetötet worden sind. Das biologische Mittel reagiert empfindlich auf Regen und auf den Einfluss von UV-Strahlung. Es empfiehlt sich, die Vernebelungsbehandlung an Tagen, an denen im Tagesverlauf eine Temperatur von zumindest 15°C erreicht wird, auszuführen. Raupen sind dann - auch nachts bei Temperaturen unter 15°C - gefräßiger und nehmen somit an diesen Tagen mehr Blätter mit dem Bt-Insektizid auf. Dabei darf nicht zu viel Wind wehen (durchschnittlich vorzugsweise weniger als 3 m pro Sekunde), um die Verdriftung zu beschränken. Die Behandlungen können auch nachts ausgeführt werden (weniger Menschen anwesend; relativ windstill). Im Hinblick auf die Umwelthygiene ist Spritzgranulat benutzerfreundlicher als Spritzpulver, da sich dies besser mit Wasser vermischt. Baumnebelspritzeinheit für das Vernebeln von Bt-Präparaten (Bild: Leon van de Heuvel, Sittard-Geleen, die Niederlande) 13 Ein Infektionsherdgebiet ist ein Gebiet mit einem sehr schweren Befall von Raupennestern aus dem vergangenen Jahr: Dies ist der Fall, wenn in jedem Baum (alte) Raupennester vorhanden sind und diese nicht vor dem Ausfliegen der Schmetterlingen entfernt wurden. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 28 Tabelle 4. Zugelassene Produkte von Bakterienpräparaten mit Bacillus thuringiensis (Bt) Markenname (Zulassungsnummer) Konzentration (aktive Einheiten/mg) Dosierung (/100 Liter) Beschreibung DELFIN (10944N) 32.000 50 g In Wasser dispergierbares Granulat DiPel (5845N) 16.000 100 g Spritzpulver DiPel ES (11425N) 17.600 90 mL Suspensionskonzentrat Scutello (11420N) 16.000 100 g Spritzpulver Scutello L (11695N) 17.600 90 mL Suspensionskonzentrat Turex (11702N) 25.000 50 g Spritzpulver Xen Tari WG(12437N) 15.000 100 g In Wasser dispergierbares Granulat Biologische Bekämpfung mit insektenparasitären Nematoden (April-Mai) In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden zur Bekämpfung der jungen Stadien der Raupe des Eichenprozessionsspinners in mehreren Gemeinden Experimente mit insektenparasitären Nematoden der Art Steinernema feltiae durchgeführt. Da die Ergebnisse positiv ausfielen, war geplant, diese Anwendungen im Jahr 2013 auszuweiten. Insektenparasitäre Nematoden sind Makroorganismen, die nicht unter die Zulassungskriterien für chemische Pflanzenschutzmittel und Bioziden fallen. Mikroorganismen wie Pilze und Bakterien, die als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, aber auch zu den natürlichen Feinden gehören, fallen dagegen schon unter die Zulassungsgesetzgebung. Die Nematoden gehören zur gleichen Kategorie wie die parasitären Schlupfwespen und Raubkäfer. Man darf jedoch Organismen nicht einfach in die Natur aussetzen, da dies nach dem niederländischen Flora- und Faunagesetz verboten ist. Es gibt allerdings einige natürliche Feinde, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde und die in der niederländischen 'Freistellung geschützte Tier- und Pflanzenarten im Flora- und Faunagesetz, Anhang 5' aufgenommen wurden (siehe hierzu auch "Gesetzlicher Rahmen der Eichenprozessionsspinnerproblematik" auf der Webseite www.nvwa.nl\eikenprocessierups). Hierzu gehört auch die Nematode Steinernema feltiae, die von Natur aus in den Niederlanden vorkommt. Diese Nematode tötet Schmetterlingsraupen, indem sie durch deren natürliche Körperöffnungen (Mund, Anus und Luftlöcher) eindringt. Für eine effiziente Wirkung der Nematoden, ist es wichtig, dass diese direkt auf die Raupen oder in deren unmittelbare Nähe geraten. Hierzu wurde eine spezielle Substanz und Spritzapparatur entwickelt. Vorzugsweise wird nach 18 Uhr gespritzt, da dann die optimalen Bedingungen für die Bedeckung und das Überleben der licht- und austrocknungsempfindlichen Nematoden bestehen. Die Nematode kann früher in der Saison ausgebracht werden (bei über 5°C) und hat eine deutlich kürzere Residualwirkung als Bakterienpräparate. Hierdurch verringert sich das Risiko, dass andere Schmetterlingsarten getötet werden. Dennoch gilt auch für die Anwendung der Nematoden, dass geschützte Arten nicht gefährdet werden dürfen und dass, wenn Arten der "roten Liste" in einem anfälligen Stadium zum gleichen Zeitpunkt anwesend sind, eine sorgfältige Abwägung über die Notwendigkeit dieser Anwendung stattzufinden hat. Die Nematoden können auch Raupen der späteren Stadien infizieren und töten. Dabei wird sie mittels Injektion in die (Boden)Nester eingebracht, was zum Tod der Raupen führt. Von der Verwendung der Nematoden in späteren Stadien, (L4, L5 und L6), wird allerdings abgeraten (siehe IV). NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 29 Mechanische Bekämpfung: Absaugen (Mai bis August - Raupen, Nester und alte Nester) Der Einsatz eines Jauchefasses (zu einem 1/4 mit Wasser gefüllt), ausgestattet mit einer Vakuumpumpe, ist eine Methode zum Aufsaugen größerer Mengen von Raupen und Nestern. Durch kleine Anpassungen an den Saugmund (Verkleinerung des Ansaugmunds, flexibler Schlauch und Saugrohre aus Kunststoff mit abschließbarer Klappe) können diese Jauchefässer eingesetzt werden. Nach dem Absaugen muss der Brei aus Raupe- und Nestrückständen als ätzender Betriebsabfall abgelagert werden. Das Ausleeren des Tanks soll an einem dafür zugeteilten und reservierten Platz geschehen (Siehe Kapitel 5 'Entsorgung von Raupenrückständen'). Verbrennen ist wegen der großen Wassermenge in dem Brei nicht möglich. Es sind praktische "Staubsauger" auf dem Markt, mit denen die Raupen und die Nester "trocken" in Säcken aufgesaugt werden. Die vom Staubsauger ausgeblasene Luft wird mittels eines Filters mit einer Maschenweite von 100 µm gefiltert. Hierdurch gelangen die Haare nicht in die Atmosphäre. Der Staubsauger ist einfach auf einer Hebebühne zu befestigen. An Stellen, wo kein geeigneter Platz für eine Hebebühne ist, kann der Staubsauger vom Boden aus eingesetzt werden, vor allem zum Wegsaugen von niedriger gelegenen Nestern. Die Säcke müssen in Plastikfässern, die mit einem Deckel zur Vermeidung freikommender Haare abgeschlossen sind, bei einer Müllverbrennungsanlage abgegeben werden. Hier müssen diese separat verbrannt werden (Siehe Kapitel 5 'Entsorgung von Raupenrückständen'). Seit den letzten Jahren wurden diverse Maschinen auf den Markt gebracht, mit denen man dem Eichenprozessionsspinner und seine Nester auf gefahrlose Weise entfernen kann. Hierbei befindet sich der Bediener der Maschine in einer Überdruckkabine aus der heraus eine Saugeinrichtung bedient wird. Dabei ergibt sich eine physische Trennung und der ausführende Mitarbeiter kommt nicht mit den Brennhaaren in Kontakt. Die Saugeinheit ist mit einem doppelten Boden versehen und ermöglicht es dadurch, ohne mit den aufgesaugten Raupen, Nestern und Brennhaaren in Berührung zu kommen, mit minimalen zusätzlichen Schutzmaßnahmen die gefüllten Auffangbehälter auszuwechseln. Eine Überdruckkabine kann auch auf einer Hebebühne befestigt werden. Solche Einheiten bieten viele Möglichkeiten, weil sie leicht zu transportieren sind, man damit einfach auf größeren Höhen arbeiten kann und sich außerdem die Arbeitsbedingen verbessern. Handliche kleine Saugeinheit für schwieriges Gelände oder zum Einsatz auf einer Hebebühne. (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 30 Das manuelle Beseitigen von Nestern kann von Baumkletterern ausgeführt werden. Mit einer Sprühdose mit Tapetenkleister werden die Nester eingesprüht und fixiert. Anschließend werden die Nester vorsichtig in einem Plastikbeutel beseitigt. Diese Beutel werden danach in einem Fass gesammelt und abtransportiert und bei einer Müllverbrennungsanlage abgegeben. Hier sollten diese separat verbrannt werden. Es muss kontrolliert werden, ob die Zahl der Raupen in ausreichendem Maße abgenommen hat. Eventuell soll die Behandlung ein paar Mal wiederholt werden, um zu verhindern, dass von Raupen, die später vom Baum herabsteigen, noch eine nennenswerte Gefahr ausgeht. Thermische Bekämpfung: Abflammen (Mai bis Juli) Die thermische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist arbeitsintensiv und besitzt viele Nachteile. Die Methode wird hier zwar noch erläutert, Methoden der mechanischen Beseitigung werden jedoch bevorzugt. Wenn die Raupen sich am Baumstamm ansammeln, kann mit dem Abflammen der Raupen begonnen werden. Hierbei soll die Flamme niemals senkrecht auf den Stamm gerichtet sein, sondern parallel am Stamm gleichmäßig bewegt werden. Es ist empfehlenswert, so hoch wie möglich anzufangen und von oben nach unten zu arbeiten. Es sollte mit dem gelben Teil der Flamme gearbeitet werden und die heruntergefallenen Raupen sollen nachgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Brennhaare durch die aufwirbelnde, warme Luft nicht verweht werden und dass keine Feuer am Straßenrand entstehen. Verwenden Sie beim Abflammen speziell zu diesem Zweck ausgestattete Propanbrenner. Das Beseitigen von Gespinstrückständen kann ebenfalls mittels Abflammen ausgeführt werden, dabei besteht jedoch die Gefahr, dass durch herumwirbelnde warme Luft viele Haare in die Atmosphäre gelangen. Eine Nachkontrolle der Effektivität der Behandlung ist notwendig: Oft ist es erforderlich, die Behandlung einige Male zu wiederholen. Vom Abflammen bei jungen Bäumen wird wegen der Gefahr der Verletzung der Rinde abgeraten. Auch ist es ein Nachteil, dass bei der Durchführung dieser Methode große Mengen an Brennhaaren durch die thermische Aktivität in die Atmosphäre gelangen. Außerdem bleiben unter den Bäumen am Straßenrand Raupenrückstände zurück, die später Probleme verursachen können, zum Beispiel beim Mähen der Straßenränder. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 31 Kombination von mechanischer und thermischer Bekämpfung: Absaugen und Veraschen Seit einigen Jahren ist das sogenannte 'Raupenkrematorium' auf dem Markt. Mittels Absaugen gelangen die Raupen über eine Vorratskammer in einen Verbrennungsofen. Hier werden sie bei einer Temperatur von ungefähr 600°C mit Infrarotstrahlung verbrannt. Es ist anzunehmen, dass die Aschenrückstände bei der Verbrennung unter diesen Bedingungen keine schädlichen Haare mehr enthalten und somit keine spezielle Müllbeseitigung mehr notwendig ist. Die zurückbleibenden Reste können als Betriebsmüll zu einer genehmigten Müllkippe gebracht werden. Anhand der Entscheidungsfaktoren in Tabelle 5 kann der Verwalter mithilfe der Risiko-Analyse und der Ergebnisse der Beobachtungsphase eine Entscheidung über die Maßnahme(n) treffen, mit denen der Eichenprozessionsspinner bekämpft wird. In Kapitel 3.4 wird ein Schema für die verschiedenen Situationen und die dazugehörenden Maßnahmen gezeigt. Absaugen und Veraschen: das 'Raupenkrematorium' (Bild: WUR-Alterra) Der “Bugbuster”, eine neue Entwicklung: eine Saugeinheit auf einer Hebebühne mit Kabine (foto: Arnold van der Staak, Enschede, Die Niederlande) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 32 Tabelle 5. Relevante Entscheidungsfaktoren zu den verschiedenen Bekämpfungsmethoden Bekämpfungsmethode Relevante Entscheidungsfaktoren Biologische Bekämpfung mit Bakterienpräparaten oder Nematoden Mitte-Ende April bis Ende Mai - Raupen • Registrierung des Schlupfs und Beobachtung der Raupen zu Beginn der Saison • Bt anwenden auf Raupen im zweiten und dritten Stadium. Nematoden können möglicherweise früher angewendet werden. • Anwenden falls der zu erwartende Befall groß ist in Bäumen > 8 m und in Infektionsherdgebieten in allen Bäumen, wenn die Wetterlage nach der Schlupf für die Raupen günstig ist. • Bt anwenden bei 50-70% Blattentfaltung; Nematoden können früher angewendet werden. • Nachkontrolle der Effektivität durchführen. Eventuell Behandlung 1x wiederholen oder später in der Saison eine andere Methode anwenden. • Nicht anwenden in Gebieten, wo keine oder wenige Menschen hinkommen. • Nicht anwenden in Gebieten, wo empfindliche, geschützte Schmetterlinge vorkommen. Anwendung sorgfältig abwägen, falls Arten der "Roten Liste" vorkommen. Diese Gebiete sind auf Verbreitungskarten angezeigt (www.vlinderstichting.nl). • Nicht anwenden, falls eigene ökologische Zielvorgaben überwiegen (siehe Risiko- Analyse). • Bt nicht anwenden in Grundwasserschutzgebieten. • Kein Abtransport von Raupenrückständen notwendig. Absaugen Mai - August - Raupen und Nester + alte Nester • In allen Gebieten anwendbar, zum Beispiel kleine Saugeinheiten. • Beobachtung der Raupen/Nester bevor und während der Befallssaison. • Nachkontrolle der Effektivität durchführen und eventuell die Behandlung wiederholen. • Abtransport der Raupenrückstände erforderlich. • Beachten Sie die richtige Entsorgung von Raupenrückständen gemäß gesetzlicher Vorgaben (siehe Kapitel 5 'Entsorgung von Raupenrückständen') • Achten Sie auf den richtigen Schutz des Ausführenden. Manuelle Beseitigung in Beuteln nach Kleisterbehandlung Mai - August - Nester + alte Nester • Vor allem für einzelne und schwer zu erreichende Bäume. • Abtransport von Raupenrückständen erforderlich. • Beachten Sie die richtige Entsorgung von Raupenrückständen gemäß Gesetzgebung (siehe Kapitel 5 'Entsorgung von Raupenrückständen') • Achten Sie auf den richtigen Schutz des Ausführenden. Absaugen und Veraschen Mai - August - Raupen und Nester + alte Nester • Entlang von Straßen anzuwenden (große Einheit) • Beobachtung der Raupen/Nester bevor und während der Befallssaison. • Nachkontrolle der Effektivität durchführen und eventuell die Behandlung wiederholen. • Ascherückstände können bei einer genehmigten Müllkippe als Betriebsmüll entsorgt werden. • Achten Sie auf den richtigen Schutz des Ausführenden. Abflammen Mai – Juli - Raupen und Nester • Nicht an jungen Bäumen anwenden. • Beobachtung der Raupen/Nester bevor und während der Befallssaison. • Nachkontrolle der Effektivität durchführen und eventuell die Behandlung wiederholen. • Achten Sie während der Ausführung darauf, dass die Brennhaare nicht verwehen. • Beachten Sie die Sicherheitsvorkehrungen, vermeiden Sie die Entstehung von Feuern am Straßenrand. • Beachten Sie geeignete feuerbeständige Schutzkleidung des Ausführenden. • Achten Sie auf verbrannte Raupenrückstände am Straßenrand. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 33 3.4 Schema über die Eindämmung des Eichenprozessionsspinners Ökologische Abwägung: nicht anwenden bei Anwesenheit geschützter Schmetterlingsarten * Kriterien zur Einschätzung ob die Befallsstärke groß oder gering ist • Anzahl der alten Nester aus dem vorangegangenen Herbst • Schmetterlingsfänge im Vorjahr • Problemmeldungen im Vorjahr • Wetterlage im April • Vorkommen in angrenzenden Gebieten im Vorjahr • Beobachtungen von Raupen/Nestern während der Saison • Durchgeführte Bekämpfungsmethoden und deren Intensität Im Vorjahr • Problemmeldungen in der Saison Befallsstärke Befall gering* Befall hoch* Problemwahrscheinlichkeit Wenige Menschen kurz anwesend Viele Menschen kurz bzw. wenige Menschen längere Zeit anwesend Wenige Menschen kurz anwesend Viele Menschen kurz bzw. wenige Menschen längere Zeit anwesend Maßnahme Nichts Tun Informieren Warnen Nichts Tun Informieren Warnen (Absaugen/Abflammen) Absperren oder Informieren Warnen Absaugen/Abflammen Absaugen/Abflammen Wiederholen Biologische Bekämpfung Bis zu 25 m Höhe 1 x > 25 m 1x oder 2x Zeitraum Ende Mai-September Ende Mai-September Ende Mai-September Ende Mai-Anfang August Alte, leere Nester: Herbst April-Mai (Nematoden) +/- Ende April bis +/- Anfang Juni (Bakterie; Blattentfaltung 50-70%) Indikator* Raupen/Nester Pheromonfallen Raupen/Nester Pheromonfallen Raupen/Nester Pheromonfallen Raupen/Nester Pheromonfallen (Eipakete)) Raupen/Nester Pheromonfallen (Eipakete)) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 34 Es ist wichtig, möglichst viele Nester zu entfernen, bevor die Schmetterlinge ausfliegen. Auf diese Weise kann einer Zunahme der Raupenanzahl im nächsten Jahr vorgebeugt werden. Auch ist es sinnvoll, die leeren Nester zu entfernen, da diese immer noch ein Restrisiko darstellen, zum Beispiel bei Wartungsarbeiten an den Bäumen. Da manche Auftraggeber Sparmaßnahmen anstreben, verzichten sie auf den Einsatz einer Hebebühne und beschränken sich auf die Beseitigung der Nester, die sich unterhalb einer bestimmten Maximalhöhe befinden. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass man den Problemen damit nur unzureichend begegnet. Die Schmetterlinge aus den zurückgebliebenen Nestern sorgen wieder für Nachkommenschaft und somit für einen neuerlichen Raupenbefall im nächsten Jahr. Rückstände von Nestern aus vorangegangenen Jahren (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 35 4. Vorsichtsmaßnahmen bei der Durchführung Bei der Durchführung der verschiedenen Aktionen müssen die allgemeinen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Auftraggebern wird empfohlen, die ausführenden Mitarbeiter auf die genaue Anwendung der Vorschriften zu kontrollieren. Es gibt unter den verschiedenen Firmen große Unterschiede in Sachverstand und Erfahrung bei der Bekämpfung des Eichen- Prozessionsspinners. Sorgfältiges Arbeiten während des Spritzens in öffentlichen Grünanlagen ist wichtig. Unzureichender Schutz bei der Ausführung von Tätigkeiten wie Abflammen und Absaugen kann die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden. Von passendem Schutz während des Brennens ist hier keine Rede! (Bild: Kuppen Boomverzorging) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 35 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 36 4.1 Verkehrssicherungsmaßnahmen Bei allen Tätigkeiten müssen die gängigen Verkehrssicherungsmaßnahmen angewendet werden (konform CROW 96a und b). Es ist empfehlenswert, ein Schild auf dem Traktor zu befestigen, auf dem der Grund der Tätigkeiten erklärt wird (zum Beispiel "Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners"). Sorgen Sie dafür, dass die Arbeiten entlang von öffentlichen Straßen für die Bürger deutlich sichtbar angezeigt werden, damit sie nicht unbeabsichtigt mit dem Sprühnebel oder mit eventuell freikommenden Brennhaaren in Berührung kommen. Unterbrechen Sie die Spritzung wenn möglich, wenn Fahrradfahrer oder Fußgänger in die Nähe kommen. Manchmal ist es erforderlich, einen Straßenabschnitt vorübergehend abzusperren. Bei der Zeitplanung soll besonders auf die Perioden mit hohem lokalen Verkehrsaufkommen geachtet werden. Zu diesen Zeiten sollten möglichst wenig Arbeiten ausgeführt werden, damit Gesundheitsrisiken minimiert werden. 4.2 Warnen der Öffentlichkeit Auch in Gebieten die nur von wenigen Menschen frequentiert werden aber in hohem Maß von dem Schädling befallen sind, muss der zuständige Verwalter des Geländes im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht die Betroffenen sowie die Öffentlichkeit warnen. Es gibt dazu folgende Möglichkeiten: Warnschilder, Webseiten, Berichterstattung in regionalen Medien oder eine Kombination dieser Möglichkeiten (Siehe Kapitel 8 'Kommunikation'). 4.3 Bekämpfung mit einem biologischen Mittel Entscheidend ist, dass überall dort, wo Menschen sich längerfristig aufhalten, und wo die der Befall durch den Eichenprozessionsspinner groß ist, ausschließlich Methoden zur Anwendung kommen, die nur minimale Schäden an der ökologischen Qualität der Bäume und der Lebensräume verursachen. Derjenige, der die Bekämpfung durchführt, muss im Besitz der geeigneten Lizenzen sein. Die Bekämpfung wird mittels Vernebelung eines Bakterienpräparats während des zweiten oder dritten larvalen Stadiums ausgeführt oder mittels Spritzen insektenparasitärer Nematoden mit einem zu diesem Zweck für Bäume angepassten Vernebler. Aufgrund der bei der Vernebelung möglichen Verdriftung des Bekämpfungsmittels sowie der eventuellen Verwehung von Brennhaaren aus alten Nestern müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, damit keine Personen und Tiere dem Nebel ausgesetzt werden. Im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht (Niederländisches Umweltschutzgesetz Art 10.1) haben die Verwalter von Grünflächen wie Gemeinden und Provinzen die Pflicht, Anwohner und Passanten zu informieren, wo und wann mit (biologischen) Bekämpfungsmitteln bekämpft wird. Anwohner und Passanten können so frühzeitig für sich selbst und ihre Tiere die nötigen Vorkehrungen treffen, zum Beispiel indem grasendes Vieh auf Abstand von befallenen Eichen gehalten wird. Beim Spritzen der jungen Raupen besteht normalerweise kein Risiko für Kontakt mit den Brennhaaren. Es kann aber durchaus vorkommen, dass sich in den Eichen noch alte Nester aus dem Vorjahr befinden. Durch die Sprühkraft des Verneblers können Brennhaare aus diesen alten Nestern freikommen und zur Gefahr werden. Zum Spritzen wird ein Traktor mit einem Vernebler verwendet. Beim Mischen und Vernebeln der Spritzlösung sollen Schutzanzug, Atemschutz, Vollgesichtsschutz und geeignete Handschuhe getragen werden. Diese Vorkehrungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Spritzmaschine muss mit einem elektrischen Flüssigkeitsabschluss versehen sein, damit die Zufuhr der Spritzlösung sofort unterbrochen werden kann, wenn Passanten vorbeikommen. Der Traktor soll mit einer Überdruckkabine mit Kohlenstofffiltern ausgestattet sein, damit die Spritzlösung nicht eindringen kann. Es empfiehlt sich, eine Kamera zu installieren, damit Passanten vom Anwender frühzeitig gesehen werden. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 37 4.4 Absaugen Beim Absaugen, wenn der Anwender in direkten Kontakt mit den Brennhaaren kommen kann, und auch beim Abladen der Raupenrückstände aus dem Jauchefass, sowie beim Wechseln der Fässer, die bei der Methode des "trockenen Absaugens" gefüllt worden sind, müssen eine Überdruckmaske mit Gebläse-Einheit für die externe Luftzufuhr und P3-Filter, ein Einweg-Schutzanzug, Einweghandschuhe (mehrere Paare pro Tag), feste Überziehhandschuhe (ein Paar pro Tag) und Stiefel getragen werden (siehe Tabelle 6). Tabelle 6. Art der Schutzbekleidung und die dazugehörenden NEN-EN Normen zur Beseitigung von Raupen und Nestern. Schutzbekleidung Spezifikation Umschreibung Überdruckmaske NEN-EN 146 Vollgesichtsschutz, Schutz bis zu den Schultern in Kombination mit Gebläse-Einheit Filter NEN-EN 143 P3 Filter, mind. 2 Stück Filter für Überdruckmaske Gebläse-Einheit für Überdruckmaske NEN-EN 146 > 120 l/min Durchsatz externe Luftzufuhr Einweg-Schutzanzug NEN-EN ISO 13982-1 (&2) Type 5 NEN-EN 13034 Type 6 Körperschutz mit Kapuze, Reißverschluss und Gummiband in den Ärmeln und Hosenbeinen Handschuhe NEN-EN 420; PVC; Kategorie 2 35 cm Schaft Unterhandschuhe NEN-EN 420; Baumwolle; Kategorie 1 Zum besseren Tragekomfort bei Verwendung des PVC-Handschuhs Stiefel NEN-EN 345 S4; Sicherheitsgummi- stiefel mit Stahlkappe 4.5 Abflammen Der ausführende Mitarbeiter muss beim Abflammen, wenn er direkt mit den Brennhaaren in Berührung kommen kann, mit einer ledernen Überdruckmaske mit Gebläse (externe Luftzufuhr) und P3-Filter ausgestattet sein, ebenso wie mit einem Einweg-Brandschutzanzug, brandhemmender Unterbekleidung, Einweghandschuhen (mehrere Paare pro Tag), Überziehhandschuhen aus Leder (ein Paar pro Tag), Stiefeln und Feuerlöscher. 4.6 Andere Maßnahmen an und unter Eichen Bei Maßnahmen an und unter Eichen, in denen sich möglicherweise Brennhaare bzw. alte Nester des Eichenprozessionsspinners befinden, ist größte Vorsicht geboten. Das Beschneiden solcher Bäume wird deshalb vorzugsweise in der blattlosen Zeit ausgeführt. Daneben muss man auch während der Raupensaison bei Mäharbeiten unter Bäumen mit dem Vorkommen von Brennhaaren rechnen. Außerdem kann infiziertes geschnittenes Gras ein Risiko darstellen. Eine richtige Wolke aus Brennhaaren entsteht, wenn mit einer Motorsense durch ein altes Nest gemäht wird, das im langen Gras unter einem Baum gelandet ist. Das Zerkleinern von abgeschnittenem Holz, an dem sich noch Rückstände von Nestern befinden, verursacht ebenfalls eine Brennhaarwolke. Daher sollten die Nester auf eine sichere Weise beseitigt werden, bevor die Mäh- oder Schneidearbeiten durchgeführt werden. Oft wird ein Absperrband verwendet, um Eichen mit Nestern zu markieren. Auch bei der Entfernung dieser Bänder müssen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, da nämlich die Gefahr besteht, dass sich Raupen über das Band bewegt haben und Brennhaare darauf zurückgelassen haben. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 38 4.7 Gesundheitsbeschwerden Bei Hautreizungen muss der Mitarbeiter die Bekämpfungstätigkeiten einstellen. Auch bei anderen Tätigkeiten an der Eiche (z.B. Schneiden) muss hierauf geachtet werden. Bei schweren Gesundheitsbeschwerden sollte rechtzeitig ein Haus- oder Betriebsarzt konsultiert werden. Im Erste-Hilfe-Verbandskasten sollten eine lindernde Salbe mit Menthol sowie eine Augenspüllösung vorhanden sein. Die Bekämpfungsmaßnahmen finden oft unter warmen bis sehr warmen Bedingungen statt. Es ist sehr wichtig, dass der Mitarbeiter gut über die Notwendigkeit der persönlichen Schutzbekleidung aufgeklärt wird. Die Versuchung ist groß, hierüber zu leichtfertig zu denken und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu unterlassen. Juckreiz sowie ein roter Hautausschlag sind die Folge. Schließlich kann sich die Empfindlichkeit über die Jahre hinweg verschlimmern, wodurch letztlich sogar die Gefahr der Arbeitsunfähigkeit droht. Ausführende Mitarbeiter müssen bei der Ausführung die geeignete Schutzbekleidung tragen (Bild: NVWA) Für Informationen über gesundes und sicheres Arbeiten im Agrar- oder im Naturbereich siehe http://www.stigas.nl. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 39 5. Entsorgung von Raupenrückständen Bei den mechanischen und thermischen Bekämpfungsmethoden des Eichen- Prozessionsspinners wird jeweils eine nach dem Umweltschutzgesetz spezifizierte Abfallsorte produziert. Dieser Abfall enthält Häute, Brennhaare, Exkremente und Gespinstnester. Wegen der Anwesenheit von Brennhaaren muss sorgfältig mit diesem Abfall umgegangen werden. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind vor allem geboten im Umgang mit dem Brei, der nach dem Einsaugen in das Jauchefass mit Wasser entsteht, oder mit den Rückständen, die bei der "trockenen" Saugmethode in den Saugeinheiten zurückbleiben. Trockener Abfall muss in gut verschlossenen Fässern bei einer Müllverbrennungsanlage abgegeben werden. Die Gefahr, dass Mitarbeiter der Anlagen dem Material ausgesetzt werden, ist zu vermeiden. Die vorschriftsmäßige Entsorgung des Abfalls sollte vom Auftraggeber kontrolliert werden. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 39 Mechanische Beseitigung von Nestern und Raupen durch Einsaugen in ein Jauchefass, einen Container oder in eine Veraschungsvorrichtung (Bild: Provinz Noord-Brabant) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 40 5.1 Absaugen und Aufnahme in Jauchefässern mit Wasser Das Aufsaugen und das darauffolgende Aufnehmen in Jauchefässern, die zum Teil mit Wasser gefüllt sind, ergibt nasse Raupenrückstände. Hierfür gilt der Europäische Abfallkatalog EAV Code 20 02 01 (Städtischer Abfall/Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle/biologisch abbaubare Abfälle). Diese wässrige Mischung mit Raupen, Brennhaaren und Gespinstnestern hat einen derart niedrigen kalorischen Wert, dass sie nicht verbrannt werden kann. Momentan ist noch unbekannt, ob die Brennhaare durch Kompostieren oder Vergären ihre hautreizende Wirkung verlieren. Die nassen Raupenrückstände können aber abgelagert werden. Die Einrichtung (z. B. eine reguläre Müllkippe) soll dazu eine Genehmigung für diese Abfallsorte haben. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass dieser Abfall auf eine derartige Weise behandelt und abgedeckt wird, dass anschließend während acht Jahren für Mensch und Tier kein Kontakt mit den Brennhaaren möglich ist. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: A. Abgeben bei regulären Müllkippen Der Abfall kann bei einer regulären Müllkippe abgegeben werden. Die Müllkippe benötigt hierzu eine Genehmigung. In dieser Genehmigung kann eine Ausnahmeregelung für ein Ablagerungsverbot explizit genannter Abfallstoffe enthalten sein, falls dies "im Belang der zweckmäßigen Abfallverwaltung" erforderlich ist. Es ist empfehlenswert, dass Müllkippen, die diese Abfallstoffe - nasse Raupenrückstände - verarbeiten wollen, überprüfen, ob hierzu eine entsprechende Bestimmung in ihre Genehmigung aufgenommen wurde, und dass sie rechtzeitig, am Anfang der Saison des Eichenprozessionsspinners eine allgemeine Erlaubnis für diesen Zeitraum beantragen. Diese Erlaubnis ist in den Niederlanden beim Provinzialausschuss der zuständigen Provinz zu beantragen. B. Ablagern außerhalb regulärer Müllkippen In manchen Provinzen besteht die Möglichkeit, eine Befreiung vom Ablagerungsverbot zu erhalten, und die nassen Raupenrückstände außerhalb einer Einrichtung unter bestimmten Voraussetzungen in den Boden einzubringen ('Einrichtung' wie im niederländischen Umweltschutzgesetz festgelegt). Der Provinzialausschuss ist für die Erteilung dieser Befreiung zuständig. Diese wird nicht erteilt, wenn am Ort des Absaugens bereits eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit chemischen Mitteln stattgefunden hat. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die genauen Regeln und deren Anwendung in der Provinz aufklären zu lassen. Falls eine Befreiung vom Ablagerungsverbot notwendig ist, muss der Antrag in manchen Provinzen bereits im Herbst des vorangegangenen Jahres vorliegen, damit diese rechtzeitig erteilt werden kann. Für das Ablagern von nassen Raupenrückständen gelten bestimmte Bedingungen (Siehe Tabelle 7). Tabelle 7. Übersicht der Schwerpunkte zur Ablagerung von nassen Raupenrückständen. Allgemeine Empfehlungen und Anforderungen an die Ablagerung von in Fässern gesammelten Raupenrückständen: • Wählen Sie wenn möglich eine Ablagerungsstelle innerhalb einer bereits bestehenden Einrichtung, in der das Ablagern erlaubt ist. • Das Einbringen von Raupenrückständen in den Boden ist in Grundwasserschutzgebieten nicht erlaubt. • Heben Sie eine Grube aus (1,5 bis 2 m Tiefe) an einer für die Öffentlichkeit unzugänglicher Stelle, vorzugsweise in einem sandigen Untergrund. • Der Boden der Grube muss oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. • Die Grube darf während der Arbeiten und anschließend während einer Periode von sechs bis acht Jahren nicht zugänglich für Unbefugte sein. • Decken Sie die Grube zwischenzeitlich ab. • Decken Sie die Grube nach der Saison mit einer Erdschicht von mindestens 50 cm ab. • Markieren Sie die Stelle der Grube, damit diese auch nach acht Jahren wieder auffindbar ist. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 41 5.2 Absaugen und Ablagern von trockenen Raupenrückständen in Containern Beim Absaugen mit einem dazu angepassten (industriellen) Staubsauger mit Staubsaugerbeuteln wird Abfall in der Form von sogenannten trockenen Raupenrückständen produziert. Durch die Verwendung von Staubsaugerbeutel fallen diese unter den EAK (Europäischen Abfallkatalog) Code 20 02 03 (städtischer Abfall/Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle/andere nicht biologisch abbaubare Abfälle). Diese trockenen Raupenrückstände können in einer gängigen Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Sie müssen dabei so verpackt sein, dass in den Schritten von der Annahme des Abfalls bis zur eigentlichen Verbrennung keine Brennhaare freikommen können. Die Säcke werden am besten in hermetisch abzuschließenden Kunststofffässern gesammelt und auf dem Etikett mit der Angabe der EAK Code 20 02 03 gekennzeichnet. Außerdem muss das Gefahrensymbol "Xi", reizend, nach der CLP-Verordnung angegeben werden. Die Fässer mit dem Inhalt sollten direkt und unbeschädigt in einem separaten Produktionsvorgang verbrannt werden. 5.3 Absaugen und Veraschen Nach dem Absaugen mit einem dazu angepassten industriellen Staubsauger gelangen die Raupenrückstände in die Vorkammer einer mobilen Verbrennungsanlage. Anschließend werden sie direkt chargenweise in einem Infrarot beheizten Ofen eingelagert. Dort werden sie verascht. Die trockenen Raupenrückstände werden auf diese Weise in einen Ascherest, EAK Code 19 01 12 (Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen/ Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, mit Ausnahme derjenigen, die gefährliche Stoffe enthalten), umgesetzt. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei dieser Methode Aschereste entstehen, die keine gesundheitsgefährdenden Brennhaare mehr enthalten. Die Aschereste müssen anschließend bei einer regulären Müllkippe abgegeben werden. Aufgrund ihres Gehalts an Schwermetallen ist es nicht möglich, sie auf eine andere Weise zu entsorgen. 5.4 Manuelle Beseitigung und Aufnahme in Plastikbeuteln Nester können, eventuell vorab mit einem abbaubaren Kleister mit Stärke eingesprüht, in Plastikbeuteln aufgenommen werden. Es geht hier um sogenannte trockene Raupenrückstände, die jedoch wegen der Anwesenheit von Plastikbeuteln unter EAK Code 20 02 03 (städtischer Abfall/Garten- und Parkabfälle, einschließlich Friedhofsabfälle/andere nicht biologisch abbaubare Abfälle) fallen. Diese trockenen Raupenrückstände können in einer gängigen Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Sie müssen dabei so verpackt sein, dass in den Schritten von der Annahme des Abfalls bis zu der eigentlichen Verbrennung keine Brennhaare freikommen können. Die Plastiksäcke werden am besten in hermetisch abzuschließenden Kunststofffässern gesammelt und auf dem Etikett mit der Angabe der EAK Code 20 02 03 gekennzeichnet. Dazu muss das Gefahrensymbol "Xi", reizend, nach der CLP-Verordnung angegeben werden. Die Fässer mit dem Inhalt sollten direkt und unbeschädigt in einem separaten Produktionsvorgang verbrannt werden. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 42 5.5 Tote Raupenrückstände nach Spritzbehandlung und nach Verbrennen Nach dem Spritzen mit Bakterienpräparaten oder insektenparasitären Nematoden fallen die toten Raupen unter dem Baum auf den Boden und werden durch natürliche Prozesse abgebaut. Das Spritzen wird in der Regel durchgeführt, wenn die Raupen noch nicht viele Brennhaare besitzen. Schädliche Folgen sind bis jetzt nicht bekannt. Beim Verbrennen wird das Raupenmaterial zum Teil "in Rauch umgesetzt". Die übrigen Rückstände einschließlich der verwehten Brennhaare werden nicht eingesammelt und bleiben also am Straßenrand unter dem Baum zurück. Diese Rückstände werden langsam, auf natürliche Weise abgebaut und in den Boden ausgespült. Die Brennhaare können aber im Boden noch lange Zeit intakt bleiben. Umgraben der Erde kann deshalb nachträglich zur Freisetzung der Brennhaare führen. Abgebrannte Raupenrückstände am Straßenrand (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 43 6. Gesetzlicher Rahmen Das Gesundheitsrisiko ist der unmittelbare Grund für die umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners. Die Anwesenheit dieser Raupe in öffentlichen Grünanlagen hat die Konsequenz, dass man mit einem breiten Spektrum an gesetzlichen Bestimmungen in Berührung kommt. In diesem Leitfaden wird ein kurzer Überblick über den gesetzlichen Rahmen mit Bezug auf die Eichen-Prozessionsspinnerproblematik gegeben. 2011 ist ein Bericht erschienen, in dem diese Problematik ausführlicher behandelt wird. Eichen-Prozessionsspinner im fünften Stadium (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 43 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 44 Eigentümer von Eichen haben wegen der Gefahr für die Volksgesundheit eine Sorgfaltspflicht, den Problemen mit dem Eichenprozessionsspinner angemessen entgegenzutreten. Diese Sorgfaltspflicht umfasst adäquate Vorsorgemaßnahmen, wie die Bekämpfung an Stellen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko sowie das Aufklären und Warnen der Bürger. Die Sorgfaltspflicht muss anhand des niederländischen Leitfadens im konkreten Fall auf angemessene Weise ausgeführt werden. Sie basiert auf dem niederländischen Rechtssystem und der niederländischen Haftpflichtrechtsprechung, in erster Linie auf dem Artikel 6:162 im Bürgerlichen Gesetzbuch über allgemeine Bestimmungen zum unrechtmäßigen Handeln (dem "Schadenersatzparagraphen"). Zusätzlich können weitere öffentlich-rechtliche Grundlagen für die Sorgfaltspflicht zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners gefunden werden in: • Art. 5.1.1 Absatz 2 sub d Modell-Bauordnung VNG (Verein der Niederländischen Gemeinden) (Zustand von offenen Grundstücken und Terrains; Anwesenheit schädlichen oder hinderlichen Tieren) in Zusammenhang mit Art. 8 Absatz 2 sub b unter 5 Wohnungsbaugesetz • Art. 1a Wohnungsbaugesetz Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners kann die (Sorgfaltspflicht-)Bestimmungen folgender niederländischer Gesetze und Reglungen berühren: •Art. 6:162 Bürgerliches Gesetzbuch, die allgemeine Bestimmung zum unrechtmäßigen Handeln (der "Schadenersatzparagraph") in Bezug auf die Sorgfaltspflicht. • Art. 2 Flora- und Faunagesetz (siehe auch Kapitel 3.1) • Art. 36, 37 Tierschutz und -gesundheitsgesetz • Art. 10.1 Umweltschutzgesetz • Art. 13 Bodenschutzgesetz • Art. 18 Pflanzenschutzgesetz • Art. 4 Beschluss über Ablagerungen in der offenen Zucht und Viehhaltung • Art. 2.1 Beschluss über Ablagerungen außerhalb von Einrichtungen • Art. 3, 10, 11, 32 Arbeitsschutzgesetz • Art. 5 Straßenverkehrsrecht Es führt zu weit, diese Gesetzgebung hier zu behandeln. Für weitere Informationen wird auf den Bericht "Juridisch Kader in relatie tot Eikenprocessierups-Problematiek“ von B.M.Visser und A.V.K.Goudzwaard (2011) verwiesen. 2011 wurde ein Bericht über den juristischen Rahmen mit Bezug auf die Eichen-Prozessionsspinnerproblematik veröffentlicht. Es gibt im Bericht eine Liste von häufigen Fragen und Antworten, das sogenannte "FAQ sheet" (für weitere Auskünfte siehe www.nvwa.nl\eikenprocessierups). NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 45 7. Organisation Es fängt mit dem Antreffen von Nestern des Eichen-Prozessionsspinners an. Was nun? Das Risiko, dass das Problem unterschätzt wird, ist sehr groß. Anfangs gibt es nur sehr wenige Nester, aber nach ein paar Jahren wird man unerwartet mit einem Ausbruch der Plage konfrontiert. Eine gute Vorbereitung ist deshalb sehr wichtig. Die Koordination muss bei einem zentralen Ansprechpartner liegen. Das Vorhandensein eines Drehbuchs und eines guten Beobachtungs- und Überwachungssystems unterstützt die Aufgabe. Vergeben Sie den Auftrag an eine Firma mit ausreichend Erfahrung und Sachverstand und behalten Sie selbst die Leitung. Evaluieren Sie den Ablauf am Ende der Saison. Erfahrungsaustausch zwischen Gemeinden (Bild: NVWA) NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 45 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 46 7.1 Aufklärung der Entscheidungsträger und Behörden Entscheidungsträger und Behörden müssen gut über das Problem aufgeklärt werden. So braucht zum Beispiel der Gemeindevorstand die Informationen, um die Folgen für seine Politik einschätzen zu können. Wenn eine Behörde zum ersten Mal mit der Problematik konfrontiert wird, wird diese oft unterschätzt. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass effektive Maßnahmen erst Jahre später vorgenommen werden, wenn bei den Bürgern bereits Gesundheitsbeschwerden auftreten und Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Wenn aber rechtzeitig ein Budget für Beobachtungs- und Registrationsprozesse eingeplant wird, kann sofort, wenn die Anzahl der Eichenprozessionsspinner zunimmt, eingegriffen werden. Seit einigen Jahren haben in den Niederlanden Themen wie "grüne Stadt", "Gesundheit und Bewegung" und die Folgen der Klimaänderung stark an Aufmerksamkeit gewonnen. Aufgrund der Wetterbedingungen der letzten Jahre ist mit dem verstärkten Auftreten von Eichenprozessionsspinner und weiteren Problemen mit Bäumen zu rechnen. Der Umfang der Problematik führt dazu, dass regional viele verschiedene Abteilungen und Instanzen beteiligt sind (siehe Tabelle 8). Daher empfiehlt es sich, einen zentralen Ansprechpartner für die Koordination zu benennen. Tabelle 8. Die Folgen und Probleme einer Eichenprozessionsspinnerplage können sehr divers sein. • Untergrabung des positiven Bildes der grünen Stadt und der freien Natur • Einschränkung der Wohnqualität • Negative Auswirkungen auf den Tourismus • Auswirkungen auf Veranstaltungen • Arbeitsausfall durch Krankheit • Negative Folgen auf die Fauna durch die Anwendung von Bekämpfungsmitteln • Soziale Unruhe • Kontamination von Obst und Gemüse, zum Beispiel aus Schrebergärten • Kontamination von Kompost, Heu und Silofutter • Risiken bei der Abfuhr und Entsorgung von Raupenrückständen • Auswirkungen auf den Handel und den Export von Baumzuchtprodukten. 7.2 Budget Für das Beobachten, die Durchführung von Maßnahmen, die Beratung sowie die Kommunikation fallen Kosten an. Trotz der Tatsache, dass die Probleme im Wesentlichen mit Gesundheitsbeschwerden zu tun haben, gehen diese Kosten oft zulasten des Budgets für öffentliche Grünanlagen. Das frühzeitige Bereitstellen von finanziellen Mitteln für die Eichenprozessionsspinnerproblematik ist notwendig. Geschieht dies nicht, kann dies nämlich negative Auswirkungen auf die Durchführung effektiver Maßnahmen zur Folge haben und dann steht man plötzlich vor unvorhergesehenen Ausgaben. Eine landesweite Umfrage durch die jetzige NVWA Divisie Landbouw en Natuur (NVWA Abteilung Landwirtschaft und Natur) 2007 ergab, dass 52% der Gemeinden Kosten im Bereich zwischen 1000€ und 10.000€ hatten und 25% der Gemeinden Kosten zwischen 10.000€ und 50.000€. In Einzelfällen haben Gemeinden in den letzten Jahren sogar über 200.000€ für die Eindämmung des Eichenprozessionsspinners ausgegeben. Die Kosten für die Gemeinden sind unterschiedlich, je nach der Anzahl von Eichen an Risiko-Orten und der Größe der Gemeinde. Da sich die Problematik in den letzten Jahren in den Niederlanden vergrößert hat, sind auch die Kosten in den meisten Gemeinden dementsprechend angestiegen. Für viele Gemeinden werden diese Kosten im Bereich zwischen 10.000 und 50.000€ liegen, aber auch Ausgaben über 50.000€ sind keine Ausnahme mehr. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 47 7.3 Drehbuch Es wird empfohlen, ein Drehbuch für die Durchführung der verschiedenen Arbeitsschritte nach dem Antreffen des Eichenprozessionsspinners zu erarbeiten. Hierunter fallen die Beobachtungsstufe, die Beauftragungsprozedur zur Ausführung der Bekämpfungsmaßnahmen, die interne und externe Kommunikation, usw. Man kann die bei der Evaluation der vergangenen Saison gesammelten Erfahrungen im Drehbuch aufnehmen und diese neu erworbenen Kenntnisse in der kommenden Saison anwenden. Ein Drehbuch ist ebenfalls sehr praktisch bei der Übertragung von Aufgaben auf andere Mitarbeiter. Es ist wichtig, dass das Wissen und die Erfahrung innerhalb der Organisation erhalten bleiben. 7.4 Vergabeprozess, Angebot, Ausführungskontrolle Es muss eine klare Aufgabenstellung von Auftraggeber zum Auftragnehmer geben. Wer führt welche Teile des Stufenplans zur Eindämmung aus? Wird alles in Auftrag gegeben oder werden manche Teile selbst ausgeführt? Vereinbarungen zu den folgenden inhaltlichen Tätigkeiten sind wichtig: • Risiko-Analyse, Beobachten und Registrieren, Wahl der Eindämmungsmaßnahmen, Kontrolle der Effektivität, Evaluierungen • Das Erstellen einer digitalen Übersicht zu Bepflanzungen, Risikogebieten, Gebieten mit geschützten Schmetterlingsarten oder mit Arten der roten Liste • Digitale Registrierung der Beobachtungen. Registrierung wo, wann, welche Eindämmungsmaßnahmen ausgeführt worden sind sowie ihre Effektivität Es ist wichtig, dass der Auftraggeber die Leitung behält und auch an der Kontrolle der Qualität der Ausführung beteiligt ist. Zum Beispiel: • Schauen Sie vor Ort nach, wenn gespritzt wird • Kontrollieren Sie in Gebieten, wo gespritzt wurde, ob später in der Saison noch Nester angetroffen werden • Verfolgen Sie, ob eventuell Probleme gemeldet werden • Kontrollieren Sie, ob dringende Eindämmungsmaßnahmen auch rechtzeitig vom Auftragnehmer ausgeführt worden sind • Kontrollieren Sie, ob der Auftragnehmer passende Sicherheitsmaßnahmen trifft (vor allem zum Schutz der ausführenden Mitarbeiter und Passanten) • Erkundigen Sie sich beim Auftragnehmer, ob der Abfall vorschriftsmäßig verarbeitet wird Es gibt in den Niederlanden einige Firmen, die sich auf die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners spezialisiert haben. Momentan wird eine Diskussion über die Einführung eines "Qualitätssiegels zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners" geführt, damit eine sorgfältige Ausführung der Tätigkeiten garantiert werden kann. Dieses Qualitätssiegel kann aber nur zustande kommen, wenn die Auftraggeber dieses von den Firmen in dieser Branche verlangen. Ein Beispiel von einem Drehbuch wurde von der niederländischen Gemeinde Sittard-Geleen aufgestellt und ist einsehbar auf www.nvwa.nl\eikenprocessierups. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 48 Manche Instanzen trennen die Ausschreibung von Aufträgen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners von den anderen Ausschreibungen. Somit kann der Auftrag gesondert an eine dafür ausgestattete und spezialisierte Firma vergeben werden. Zurzeit wird in den Niederlanden ein neues Ausschreibungsgesetz formuliert. Mit der Einführung dieses Gesetzes sollen die administrativen Vorgaben erheblich vereinfacht und unnötiges Zusammenfassen von Tätigkeiten vermieden werden, was dazu führen soll, dass die Anforderungen mit der Aufgabe im Verhältnis stehen. Das Zusammenfassen der Tätigkeiten muss laut dem Gesetzesentwurf begründet werden und verhältnismäßig sein. Für "grüne" Unternehmen ist es im Moment noch schwer, sich für solche Aufträge zu bewerben, da die zusammengefassten Tätigkeiten oft wenig miteinander zu tun haben, wie dies zum Beispiel beim Abführen von Abfall und der Wartung von Grünanlagen der Fall ist. Ein Verhältnismäßigkeitsratgeber mit Richtlinien, die die finanziell-wirtschaftlichen und technischen Anforderungen in Verhältnis zum auszuschreibenden Auftrag bringen, ist in Entwicklung. 7.5 Berichterstattung und Evaluation Aufgrund der Beobachtungen während der Raupensaison und im nachfolgenden Herbst werden Überlegungen angestellt, wie die Auswirkungen auf das kommende Jahr sein können. Die Evaluierung des gesamten Ablaufs, die Anpassung des Drehbuchs und die Berichterstattung an die Entscheidungsträger (Gemeindevorstand) werden dazu beitragen, dass sich das Wissen über den Eichenprozessionsspinner weiter verbreitet. Auch die Budgetreservierungen für das folgende Jahr können darauf basiert werden. An der Evaluierung können verschiedene Parteien beteiligt sein. Die Eindämmung liegt nämlich nicht nur in der Verantwortung der Abteilung für öffentliche Grünanlagen, sondern auch in der Abteilung für Volksgesundheit sowie in der Abteilung, die zuständig für Natur und Landschaft ist. Treten Sie in Kontakt mit anderen Gebietsverwaltern, die ebenfalls mit dieser Problematik zu tun haben, beziehen Sie die regionalen Gesundheitsdienste mit ein und tauschen Sie Erfahrungen aus. Eine effiziente Vorgehensweise im nächsten Jahr wird nämlich auch von einer guten Zusammenarbeit in der Region bestimmt. Austausch von Kenntnissen: Mitarbeiter von Provinzen und Gemeinden in Drenthe sind auf Arbeitsbesuch bei der Provinz Noord-Brabant und der Gemeinde Helmond (Bild: NVWA). NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 49 . Feldarbeit über den Eichen-Prozessionsspinner in Diever, Niederlande, organisiert von der Arbeitsgruppe "Kenntnisse der Natur der Forstverwaltung", Juni 2012 (Bild: NVWA) 8. Kommunikation Innerhalb der behördlichen Organisationen sind verschiedene Abteilungen mit der Eichen-Prozessionsspinnerproblematik befasst. So sollte bei der zentralen Anlaufstelle für die verschiedenen Instanzen ein Protokoll für die Bearbeitung von Meldungen verfügbar sein. Die Mitarbeiter der Abteilung der öffentlichen Grünanlagen sind über die Erkennung des Eichen-Prozessionsspinners zu instruieren, was ein frühzeitiges Eingreifen mit Gegenmaßnahmen ermöglicht. Aufklärung der Bürger, insbesondere der in der Natur Erholung Suchenden schafft Klarheit. Gespräche mit benachbarten Instanzen über das Ausmaß der Plage und die Vorgehensweise führt zu einer Wissenszunahme und mehr Effizienz. In regionalen und landesweiten Netzwerken kann ebenfalls ein Erfahrungsaustausch stattfinden. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 49 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 50 8.1 Interne Kommunikation Es ist wichtig, dass die eigenen Mitarbeiter gut über die Politik der Organisation und die auszuführenden Maßnahmen informiert sind. Auch ist es wichtig, dass intern geregelt ist, wie bei Meldungen von Bürgern oder Dritten bezüglich des Vorkommens des Eichenprozessionsspinners, sowie bei Meldungen über Gesundheitsbeschwerden, vorgegangen wird. Eine Instruktion der Person, die die Meldungen entgegennimmt, kann dabei hilfreich sein. Selbstverständlich müssen Mitarbeiter der Abteilung für öffentliche Grünanlagen in der Lage sein, den Eichenprozessionsspinner zu erkennen. Vor allem die Mitarbeiter, die noch nie zuvor mit dem Eichenprozessionsspinner zu tun hatten, müssen gut vorbereitet werden, zum Beispiel indem sie an einem Kurs für ausführende Mitarbeiter teilnehmen. Sowohl für die Entgegennahme der Meldungen und Beschwerden als auch für das Umgehen mit dem Eichenprozessionsspinner und den notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen werden von dem niederländischen Kennis en Adviescentrum Dierplagen (Zentrum für Wissen und Beratung bei Tierplagen) Kurse angeboten (www.kad.nl). Außerdem wird dem Eichenprozessionsspinner während der "Regionalen Grüntage", die regelmäßig in den Niederlanden organisiert werden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet (www.regionalegroendagen.nl). Im Rahmen dieser Veranstaltung bieten auch diverse Firmen Kurse an. 8.2 Externe Kommunikation Ein gutes Aufklärungsangebot zeigt sich darin, dass man die entsprechenden Zielgruppen erreicht. Der Bürger will wissen, was er erwarten kann, und welche Maßnahmen ergriffen werden. Für wen? Bei der externen Kommunikation sind folgende Zielgruppen wichtig: • Anwohner • Besucher • Privateigentümer von Eichen • Verwalter der angrenzenden Areale • Organisatoren von Veranstaltungen (eventuell zu verbinden mit der Vergabe der Genehmigungen) Wann? In der Periode, in der der Eichenprozessionsspinner aktiv ist, müssen die Menschen zu verschiedenen Zeitpunkten informiert werden: • kurz bevor und während der Periode der erstmöglichen Bekämpfung mittels Spritzen (ab ca. Ende April/Anfang Mai) • in der Periode, in der die Brennhaare der Raupen des vierten bis zum sechsten Stadiums aus den Nestern Probleme verursachen können • während der Bekämpfung mittels Entfernung der Nester Für Meldungen über die Schlupf und die Entwicklung der verschiedenen Stadien des Eichen- Prozessionsspinners, siehe www.natuurbericht.nl. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 51 Worüber? Die Aufklärung sollte beinhalten: • was genau der Eichenprozessionsspinner ist • wie man vorgehen muss, wenn der Eichenprozessionsspinner angetroffen wird • was man vor allem unterlassen muss • welche Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung vorgenommen werden • wie man Gesundheitsbeschwerden vorbeugen kann • wie man vorgeht, wenn Gesundheitsbeschwerden auftreten • wo Probleme gemeldet werden können und wo mehr Information verfügbar ist • wo eventuell zusätzliche Informationen verfügbar sind • welche Gefahren für die Viehhaltung bestehen (infiziertes Heu) Auf welche Weise? Kommunizieren Sie wenn nötig über mehrere Kanäle: • über allgemeine Medien, vor allem über Anzeigenblätter, lokale/regionale Fernsehsender und Webseiten, sowie durch die Verteilung von Faltblättern • über Informationsschilder bei Zugängen zu Erholungsgebieten Übrige Hinweise: • Besprechen Sie das Thema auf Bürgerversammlungen, im Gemeinderat, usw. • Informieren Sie Schulen und Kindertagesstätten • Informieren Sie Vereine, zum Beispiel Fahrrad- und Wanderklubs, Reitvereine, Angelvereine, usw. • Informieren Sie die Organisatoren von Veranstaltungen (zum Beispiel bei Wander- und Fahrradtouren) • Informieren Sie Landwirte • Besprechen Sie das Thema mit regionalen Natur- und Umweltschutzorganisationen Ein Tool Kit mit Informationen für Instanzen und Faltblatt für die Öffentlichkeit wurde vom RIVM (dem Niederländischen Forschungsinstitut für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz) entwickelt. Dieser ist auf der Website http://toolkits.loketgezondleven.nl/toolkits/?page_id=158 verfügbar. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 52 Private Baumbesitzer Privatpersonen, die vom Eichenprozessionsspinner befallene Bäume besitzen, sind selbst für die Bekämpfung verantwortlich. Die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen sollte jedoch nicht an Privatpersonen übertragen werden, da die Gefahr besteht, dass diese unsachgemäß ausgeführt wird. Verwaltern wird empfohlen, auch auf angrenzenden Privatgrundstücken (eventuell gegen eine Vergütung) die Nester zu beseitigen. Das Anwenden biologischer Mittel, die unter das Pflanzenschutzgesetz fallen, wie zum Beispiel Bakterienpräparate, ist auf Privatgelände nicht erlaubt. Hierzu gibt es momentan keine Zulassung. Die Bürger über die Lage aufklären, ist sehr wichtig (Bild: NVWA) Verwalter von angrenzenden Arealen Regelmäßige Gespräche mit anderen beteiligten Verwaltern in der Region (Gemeinden, Provinz, der obersten Straßen- und Wasserbaubehörde, Wasserverbänden, Verbänden von Erholungsgebieten, Naturorganisationen, privaten Landbesitzern, ausländischen Organisationen in der Europaregion, usw.) werden dringend empfohlen. Der gegenseitige Informationsaustausch und das Abstimmen der Vorgehensweise vergrößert das Wissen und unterstützt eine effektivere Kontrolle und Ausführung der Maßnahmen. Zusammenarbeit bei der Bekämpfung kann mittelfristig eine höhere Effektivität erzielen, sowie kurzfristig zu einer tatsächlichen Kosteneinsparung führen, zum Beispiel bei einer gemeinsamen Auftragsvergabe an ausführende Unternehmen. Landesweite Expertengruppe "Eichenprozessionsspinner" Die landesweite Expertengruppe will ein Netzwerk mit regionalen Vertretern bilden, die das Bindeglied zwischen den Instanzen in ihrer Region bilden. Ziel dieses Netzwerkes ist, das Wissen über alle Aspekte der Eichenprozessionsspinnerproblematik so breit wie möglich verfügbar zu machen. Daneben soll es die Anwendung kosteneffektiver und nachhaltiger Eindämmungsmaßnahmen bei Erhaltung der Artenvielfalt anregen. Möglichst viele Instanzen werden auf realisierbare Methoden und Techniken, die sich als effektiv erwiesen haben, aufmerksam gemacht und neue Formen von Zusammenarbeit zwischen Beteiligten werden stimuliert. Siehe für weitere Auskünfte www.nvwa.nl\eikenprocessierups. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 53 Frisch geschlüpfte Eichen-Prozessionsspinner aus dem ersten Stadium bleiben dicht beieinander und bewegen sich in Prozession (Bild: NVWA) 9. Wo erhält man mehr Information? Auf diversen Webseiten sind Informationen auffindbar. In Fachzeitschriften wird der Problematik regelmäßig Aufmerksamkeit gewidmet und es werden jährlich von Firmen und regionalen Netzwerken Versammlungen organisiert. NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 53 NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 54 Auf der Webseite www.nvwa.nl/eikenprocessierups wurden die aktuellsten Informationen über den Eichenprozessionsspinner zusammengestellt. Sie finden hier relevante Informationen und Links, zum Beispiel eine Übersicht der Eindämmungsmethoden und ihre Vor- und Nachteile, ein Infosheet zum Eichenprozessionsspinner und den Bericht über den juristischen Rahmen mit Bezug auf die Eichenprozessionsspinnerproblematik. Ein Spektrum an Dokumentationen ist auf der Webseite www.groenkennisnet.nl erhältlich, nachdem man unter 'zoeken' das Stichwort 'eikenprocessierups' eingegeben hat. Außerdem ist unter www.groenkennisnet.nl/dossiers/Pages/eikenprocessierups.aspx ein Dossier zum Eichenprozessionsspinner aufgenommen. Unter www.natuurportal.nl wird Wissen über Land- und Forstwirtschaft sowie Landschaftsverwaltung aus Forschung und Praxis zur Verfügung gestellt. Sie haben hier die Möglichkeit, gezielt auf Wissensseiten, in Forschungsberichten und in Praxisratschlägen zu suchen. Naturportal wird von "het Bosschap" in Zusammenarbeit mit Verwaltungsorganisationen und grünen Bildungseinrichtungen koordiniert. Der "Natuurkalender" ist ein Beobachtungsprogramm, das ökologische Änderungen in Bezug auf das Klima bildlich darstellt. Beobachtungen des Eichenprozessionsspinners, die bei "Natuurkalender" eingehen, werden auf dieser Seite in einer Karte angezeigt. "Vlindernet" (www.vlindernet.nl) ist eine Informationsseite der niederländischen "Vlinderstichting" (Schmetterlingsstiftung) und der Arbeitsgruppe Vlinderfaunistiek (Schmetterlingsfaunistik) für alle in den Niederlanden vorkommenden Tagfalter und große Nachtfalter. Auch ist hier eine Verbreitungskarte des Eichenprozessionsspinners verfügbar. Auf der Seite des niederländischen College Toelating Gewasbeschermingsmiddelen en Biociden (Amt für Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden), www.ctgb.nl, sind Informationen über die zugelassenen Pflanzenschutzmittel und ihre Anwendungsvorschriften zu finden. Auf der Webseite der niederländischen Vlinderstichting (der Schmetterlingsstiftung) werden Verbreitungskarten von geschützten Schmetterlingsarten zur Verfügung gestellt: www.vlinderstichting.nl/eikenprocessierups Auf den Webseiten von diversen Instanzen, wie Gemeinden und Provinzen sind Informationen über den Eichenprozessionsspinner, Vorschriften zur Abfallentsorgung und weitere Vorschriften zu finden. Das Tool Kit Eichenprozessionsspinner enthält Informationen und Kommunikationshilfsmittel und richtet sich vor allem an Vermittler, die im Bereich Umwelt und Gesundheit tätig sind: www.toolkits.loketgezondleven.nl/milieu_en_leefomgeving/?page_id=159 Für Informationen über gesundes und sicheres Arbeiten im Agrar- oder im Naturbereich siehe http://www.stigas.nl. Allgemeine Informationen, u.a. zum Thema Ausschreibungen, finden Sie auf der Seite des CROWs, der niederländischen Plattform für Infrastruktur, Verkehr, Transport und öffentlichen Raum. Siehe auch www.crow.nl. Das niederländische Kennis en Adviescentrum Dierplagen (Zentrum für Wissen und Beratung bei Tierplagen) bietet verschiedene Kurse zum Thema Ungezieferbekämpfung an, auch im Hinblick auf den Eichenprozessionsspinner. Siehe auch www.kad.nl. Wissenszentrum Eichenprozessionsspinner ist eine Zusammenarbeit der WUR (Wageningen Universität und Forschung) Lehrstuhlgruppe Umweltsystemanalyse, Kuppen Baumpflege, Biocontrole Beratung & Forschung, Jans Consultancy und GGD (Gesundheitsdienst) Amsterdam. Siehe auch www.fsd.nl/eikenprocessierups. Aktuelle Informationen zur Schlupf und der verschiedenen Entwicklungsstadien des Eichenprozessionsspinners sind verfügbar auf www.natuurbericht.nl. http://www.natuurbericht.nl/ NVWA Leitfaden zur Eindämmung des Eichen-Prozessionsspinners Aktualisierung 2013 Seite 55 Impressum Die jetzige Ausgabe des Leitfadens wurde von Vertretern der Eichenprozessionsspinner Expertengruppe aufgrund neuer Erkenntnisse und Praxiserfahrungen aktualisiert. Verweisen Sie folgendermaßen auf diesen Bericht: Fransen, J.J., 2013. Leidraad Beheersing Eikenprocessierups Update 2013. Expertgroep Eikenprocessierups. NVWA - Alterra, 51 pp ©LeidraadUpdate 2013 NVWA / Alterra Dies ist eine Veröffentlichung von: Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz) / Alterra 2013 Verantwortliche Instanzen können sich für Fragen bezüglich der Eindämmung und Bekämpfung des Eichen- Prozessionsspinners wenden an die Anlaufstelle Eichen-Prozessionsspinner, Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (die Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz), Telefon: 0800-0488, E-Mail: info@nvwa.nl oder www.nvwa.nl unter “ Melden voor Burgers” (Bericht an die Bürger). Für Fragen bezüglich Gesundheitsbeschwerden, die möglicherweise mit dem Eichen-Prozessionsspinner zu tun haben, nehmen Sie Kontakt mit ihrem regionalen Gesundheitsdienst auf, siehe auch http://www.ggd.nl/ unter "Vind een GGD bij u in de buurt" ("Finden Sie einen Gesundheitsdienst in Ihrer Nähe "). http://www.ggd.nl/

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Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung 0 11.580 11580 Die Maßnahme "Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung" gilt für jedes Funktionselement Stadt Bonn- Tiefbauamt A(st) H d D _ 3 5 7 HdD_357 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 120 Rechen vor der Verrohrung Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 C H d D _ 3 0 HdD_30 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 180 Brücke privat 50.000 C H d D _ 2 9 HdD_29 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 330 11 Rahmenprofil, Sohlsubstrat vorhanden Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 C H d D _ 2 8 HdD_28 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 450 6 Brücke, Böschung gepflastert Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 C H d D _ 2 7 HdD_27 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 520 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 C H d D _ 2 6 HdD_26 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 750 3 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 B H d D _ 2 5 HdD_25 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 780 3 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 B H d D _ 2 4 HdD_24 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 890 11 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 B H d D _ 2 3 HdD_23 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 1.200 49 Durchlass, Trogprofil Stadt Bonn- Tiefbauamt 200.000 C H d D _ 2 2 HdD_22 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 1.230 Sohlabstürze Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 A H d D _ 2 1 HdD_21 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 1.260 Sohlabstürze Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 A H d D 3 5 8 HdD358 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 2.400 Rechen vor der Verrohrung Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 C H d D _ 2 0 HdD_20 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 3.400 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 C H d D _ 1 6 HdD_16 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.530 34 Durchlass Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 B H d D _ 1 8 HdD_18 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 3.670 Sohlabstürze Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 B H d D _ 1 7 HdD_17 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 3.690 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 B Karte 1: Katzenlochbach FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 1 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D 3 5 9 HdD359 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 4.280 1 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 B H d D _ 1 2 HdD_12 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 5.100 12 Brücke, Pegelmessung Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 C H d D 3 6 0 HdD360 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 6.220 1 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 B H d D 3 6 1 HdD361 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 6.950 1 Brücke Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 C H d D 3 6 2 HdD362 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.300 16 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 C H d D _ 1 1 HdD_11 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.450 16 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 C H d D _ 3 HdD_3 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.540 15 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 30.000 C H d D _ 2 HdD_2 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.630 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 50.000 C H d D _ 1 HdD_1 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.720 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 10.000 C H d D 3 6 3 HdD363 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.220 12 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 B H d D _ 4 HdD_4 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.260 9 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 B H d D _ 5 HdD_5 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.970 14 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 100.000 B H d D _ 6 HdD_6 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.130 18 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 B H d D _ 7 HdD_7 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.370 18 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 B H d D 3 6 4 HdD364 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.590 12 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 B H d D _ 8 HdD_8 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.600 15 Durchlass Professorweg Landesbetrieb Wald und Holz NRW 100.000 B H d D 3 6 5 HdD365 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.660 7 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 7.500 B H d D _ 9 HdD_9 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 11.220 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 5.000 B H d D _ 1 0 HdD_10 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 11.430 17 Durchlass Landesbetrieb Wald und Holz NRW 100.000 B K a tz e n lo ch b a ch FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 2 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_20_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten -1.600 -300 1300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_20_MN2 Anlage einer Sekundäraue -1.600 -300 1300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 225 292.500 C SU_20_MN3 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen -1.600 -300 1300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 13.000 C SU_20_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens -1.600 -300 1300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 65.000 C SU_20_MN5 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung -1.600 -300 1300 1.300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 1750 2.275.000 C AS_19_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 150 510 360 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B AS_19_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 150 510 360 360 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_16_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 510 1.200 690 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 6.900 B SU_16_MN2 Totholz belassen/einbringen 510 1.200 690 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 20.700 B SU_16_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 510 1.200 690 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_16_MN4 Aufweitung des Gerinnes 510 1.200 690 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 77.970 B SU_16_MN5 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 510 1.200 690 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_16_MN7 Neutrassieren des Gewässerlaufs 990 1.190 200 Stadt Bonn- Tiefbauamt 165 33.000 B SU_16_MN6 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 510 1.200 690 690 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 34.500 B TS_14_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 1.200 1.620 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) TS_14_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 1.200 1.620 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 4.200 B TS_14_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 1.200 1.620 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) TS_14_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 1.200 1.620 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 4.200 B TS_14_MN5 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 1.200 1.620 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 21.000 B TS_14_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 1.200 1.620 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B TS_14_MN8 Totholz belassen/einbringen 1.200 1.620 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 5 0 Maßnahme nicht möglich TS_14_MN7 Aufweitung des Gerinnes 1.200 1.620 420 420 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 47.460 B SU_12_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 2.430 3.350 920 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 230.000 A C B B C Planfestgestellte Maßnahme, Finanzierung nur bis 2018 gesichert, somit muss Maßnahme bis 2018 durchgeführt werden. (Zeitraum B). Totholz unerwünscht, da Möglichkeit der Abdrift in die Verrohrungen besteht. H M W B H M W B H M W B H M W B 173.070 251 B 76.860 183 C 2.645.500 2.035 C 0 0 A § 6 2 /§ 3 0 /N SG /V SG /F FH K a tz e n lo ch b a ch SU _ 2 0 K a tz e n lo ch b a ch A S_ 1 9 K a tz e n lo ch b a ch SU _ 1 6 K a tz e n lo ch b a ch TS _ 1 4 vorliegenden Vorentwurf berücksichtigen FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 3 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_12_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 2.430 3.350 920 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A SU_12_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 2.430 3.350 920 920 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) AS_11_MN3 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 3.350 3.650 300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 15.000 B AS_11_MN2 Extensivierung der Nutzung 3.350 3.650 300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 75.000 B AS_11_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.350 3.650 300 300 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A SU_10_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 3.650 4.740 1090 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 272.500 B SU_10_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 3.650 4.740 1090 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 10.900 B SU_10_MN3 Totholz belassen/einbringen 3.650 4.740 1090 Stadt Bonn- Tiefbauamt 5 5.450 B SU_10_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.650 4.740 1090 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_10_MN6 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 3.670 3.930 260 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 13.000 B SU_10_MN5 Extensivierung der Nutzung 3.650 4.740 1090 1.090 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 272.500 B AS_9_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 4.740 5.260 520 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) AS_9_MN2 Belassen und Schützen der naturnahen Sohl-/ Uferstrukturierung und Dynamik 4.740 5.260 520 509 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_8_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 5.260 6.430 1170 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 292.500 B SU_8_MN2 Totholz belassen/einbringen 5.260 6.430 1170 Stadt Bonn- Tiefbauamt 5 5.850 B SU_8_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.260 6.430 1170 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B A A A A A N W B N W B N W B N W B N W B § 6 2 /§ 3 0 /N SG /V SG /F FH N SG /V SG /F FH N SG /V SG /F FH N SG /V SG /F FH § 6 2 /§ 3 0 /N SG /V SG /F FH K a tz e n lo ch b a ch A S_ 9 K a tz e n lo ch b a ch SU _ 8 SU _ 1 2 K a tz e n lo ch b a ch 230.000 250 A 90.000 300 574.350 527 C K a tz e n lo ch b a ch A S_ 1 1 K a tz e n lo ch b a ch SU _ 1 0 Extensivierung Prioritär behandeln; Pferde und Rinder nutzen Bach als Tränke; großes Konfliktpotenzial mit den Nutzern. Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept 0 0 A C Extensivierung Prioritär behandeln; Pferde und Rinder nutzen Bach als Tränke; großes Konfliktpotenzial mit den Nutzern. Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept Extensivierung Prioritär behandeln; Pferde und Rinder nutzen Bach als Tränke; großes Konfliktpotenzial mit den Nutzern. Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept A Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 4 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_8_MN4 Extensivierung der Nutzung 5.260 6.430 1170 1.170 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 292.500 B AS_7_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.430 7.040 610 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A AS_7_MN3 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 6.430 7.040 610 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 6.100 B AS_7_MN4 Extensivierung der Nutzung 6.430 7.040 610 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 152.500 B AS_7_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 6.430 7.040 610 610 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_6_MN1 Belassen und Schützen der naturnahen Sohl-/ Uferstrukturierung und Dynamik 7.040 8.300 1260 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_6_MN2 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 7.040 8.300 1260 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_6_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 7.040 7.500 460 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 23.000 B SU_6_MN5 Extensivierung der Nutzung 7.040 7.500 460 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 115.000 B SU_6_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 7.040 8.300 1260 1.260 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) DG_5_MN1 Rückstau rückbauen/minimieren 8.300 8.500 200 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 50.000 N W B C DG_5_MN2 Sicherung und Optimierung des Fischaufstiegs/- abstiegs 8.300 8.500 200 200 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 N W B C A A C Rückbau der Teiche. Artenschutz beachten, speziell Amphibienschutz. K a tz e n lo ch b a ch A S_ 7 K a tz e n lo ch b a ch SU _ 6 K a tz e n lo ch b a ch D G _ 5 N W B N W B § 6 2 /§ 3 0 /N SG /V SG /F FH 100.000 500 § 6 2 /§ 3 0 /N SG /V SG /F FH 158.600 260 A 138.000 110 A 590.850 505 Extensivierung Prioritär behandeln; Pferde und Rinder nutzen Bach als Tränke; großes Konfliktpotenzial mit den Nutzern. Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept Extensivierung Prioritär behandeln; Pferde und Rinder nutzen Bach als Tränke; großes Konfliktpotenzial mit den Nutzern. Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 5 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen AS_4_MN1 Rückstau rückbauen/minimieren 8.500 8.740 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 60.000 B AS_4_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 8.500 8.740 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) AS_4_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 8.500 8.740 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B AS_4_MN4 Totholz belassen/einbringen 8.500 8.740 240 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 5 1.200 B SU_23_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 8.740 11.580 2840 Stadt Bonn- Tiefbauamt 125 355.000 B SU_23_MN2 Totholz belassen/einbringen 8.740 11.580 2840 Stadt Bonn- Tiefbauamt 5 14.200 A SU_23_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 8.740 11.580 2840 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_23_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 8.740 11.580 2840 2.840 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung 0 11.080 11080 Die Maßnahme "Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung" gilt für jedes Funktionselement WVSV A(st) H d D _ 3 3 2 HdD_332 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 810 Verrorhung komplett in Ortslage bzw. unter Bebauung, somit Offenlegung nicht möglich bzw. in keiner Relation zum Nutzwert. WVSV 0 H M W B Maßnahme nicht möglich H d D _ 3 2 0 HdD_320 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.000 Wird entfernt im Rahmen der Umsetzung der Planfeststellung (noch Grunderwerb erforderlich) Betonfertigteilbrücke, Böschung mit Beton-Verbundpflaster WVSV 5.000 H M W B B H d D _ 3 4 5 HdD_345 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 2.450 Auslaufbauwerk zur Beschickung von nicht mehr benötigtem Absatzbecken, in Auflösung begriffen. Passive Maßnahme: Verfallenlassen WVSV 0 H M W B A H d D _ 3 4 6 HdD_346 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 2.490 Einlaufbauwerk zur Beschickung von nicht mehr benötigtem Absatzbecken, in Auflösung begriffen. Passive Maßnahme: Verfallenlassen WVSV 0 H M W B A H d D _ 6 7 HdD_67 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 4.800 70 DB-Damm und Wirtschaftsweg DB/ Stadt Bornheim 1750 122.500 122.500 H M W B C H d D _ 6 5 HdD_65 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 5.120 Eichendorffstraße Stadt Bornheim 0 100.000 H M W B B Karte 2: Alfterer Bornheimer Bach A A K a tz e n lo ch b a ch A S_ 4 K a tz e n lo ch b a ch SU _ 2 3 N W B § 6 2 /§ 3 0 /N SG /V SG /F FH N W B N SG /V SG /F FH 369.200 130 B 61.200 255 B Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept. Artenschutz beachten, speziell Amphibienschutz. Im NSG keine Eingriffe nur Entfernen der Befestigungen; MN im Kompensationsflächenkonzept FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 6 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 3 4 7 HdD_347 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 5.130 Hauptsammler; Rückstau Stadt Bornheim 0 30.000 H M W B B H d D _ 6 4 HdD_64 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 5.420 Brücke Stadion-Schulhof; verschlammte Sohle, geringe Fließgeschwindigkeit Stadt Bornheim 7.500 H M W B C H d D _ 5 7 HdD_57 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 6.440 20m Verrohrung, teilweise offenzulegen Einmündung Wolfsbach Stadt Bornheim 7.500 H M W B B H d D _ 5 6 HdD_56 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 6.700 Brücke/Durchlass Heilgersstraße Stadt Bornheim EFP H M W B B prüfen H d D _ 5 5 HdD_55 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 6.870 170 Prüfung und gegebenfalls Anlage einer Substratauflage, Offenlegung unrealistisch, Verrohrung z.T. bis zu 5m unterhalb der Geländeoberkante. WVSV 1750 297.500 EFP H M W B B prüfen H d D _ 4 0 HdD_40 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.310 Durchlass Brunnenallee und Vorgebirgsbahn Stadt Bornheim/ Häfen- und Güterverkehr Köln AG 0 200.000 H M W B C H d D _ 5 4 HdD_54 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 7.340 Sohlrampe vor der Brunnenallee, Raue Rampe 1,1m; verschlammte Sohle WVSV 0 10.000 H M W B B H d D _ 3 3 8 HdD_338 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 7.720 privat 0 7.500 H M W B C H d D _ 3 9 HdD_39 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.940 Durchlass durch die Vorgebirgsbahn Häfen- und Güterverkehr Köln AG 0 200.000 H M W B C H d D _ 5 3 HdD_53 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 7.980 Querbauwerk mit sohlennahem Abfluss WVSV 0 10.000 H M W B B H d D _ 3 3 9 HdD_339 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 8.300 274 Hochwasserschutz beachten Verrohrung Stühleshof-Bhf. Alfter Gemeinde Alfter 1.750 479.500 EFP H M W B B prüfen H d D _ 3 3 1 HdD_331 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.470 privat 0 5.000 H M W B C H d D _ 3 8 HdD_38 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.640 Wirtschaftsweg oberhalb RRB Stühleshof Gemeinde Alfter 0 5.000 H M W B B H d D _ 3 7 HdD_37 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.800 Brücke in der Gärtnerei privat 0 5.000 H M W B C H d D 3 8 5 HdD_385 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.760 Maßnahme Sommer 2011, abschließend fertig gestellt. Entwicklungspflege läuft Gemeinde Alfter 0 0 H M W B bereits durchgeführt H d D _ 5 0 HdD_50 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 9.830 privat 0 5.000 H M W B B A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 7 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 4 9 HdD_49 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 9.840 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 8 HdD_48 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 9.880 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 7 HdD_47 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 9.890 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 6 HdD_46 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 9.900 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 5 HdD_45 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.930 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 4 HdD_44 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 9.970 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 3 HdD_43 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 10.000 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 2 HdD_42 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 10.100 privat 0 5.000 H M W B B H d D _ 4 1 HdD_41 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 10.150 z.T. kaputt privat 0 7.500 H M W B A H d D _ 3 5 HdD_35 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.200 Durchlass Schlebendgesweg Gemeinde Alfter 0 7.500 H M W B C H d D _ 3 5 0 HdD_350 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 10.310 Amphibien, Artenschutz beachten WVSV 0 10.000 H M W B C H d D _ 3 4 9 HdD_349 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 10.350 Amphibien, Artenschutz beachten WVSV 0 10.000 H M W B C H d D _ 3 2 HdD_32 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.500 Durchlass durch Wirtschaftsweg Gemeinde Alfter 5.000 H M W B C H d D _ 3 3 HdD_33 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.610 Durchlass durch Wirtschaftsweg (Fußweg) Gemeinde Alfter 5.000 H M W B B H d D _ 3 1 HdD_31 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 11.050 Artenschutz beachten privat 5.000 H M W B B H d D _ 5 8 HdD_58 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung Wolfsbach am Einlauf befinden sich eine Schwelle und eine Hochwasserentlastung; teilweise Offenlage in A möglich Stadt Bornheim 7.500 H M W B A H d D _ 3 5 1 HdD_351 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks Wolfsbach mehrere Geröllfänge im Wolfsbach; kein Rückbau, wurden zur Rückhaltung von Material und zur Sohlaufhöhung eingebracht Stadt Bornheim 0 H M W B Maßnahme nicht möglich FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 8 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 5 9 HdD_59 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung Wolfsbach Entfernung der Verrohrung Stadt Bornheim 7.500 H M W B B H d D _ 6 0 HdD_60 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung Wolfsbach Stadt Bornheim 7.500 H M W B B SU_51_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 1.740 3.110 1370 WVSV 0 A(st) SU_51_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 1.740 3.110 1370 z.T. schon erfolgt, aber voraussichtlich nicht bis 2012 abgeschlossen WVSV 0 B SU_51_MN4 Sohl-/Uferverbau entfernen 1.800 2.750 950 ist 2006 umgesetzt worden (oberhalb km 2,75) WVSV 10 0 bereits durchgeführt SU_51_MN6 Totholz belassen/einbringen 1.800 3.100 1300 soweit mit Abflussgeschehen vereinbar WVSV 30 39.000 A Siehe Uferstreifen (Stellungnahme der Ortsbauernschaft Hersel- Uedorf-Graurheindorf) SU_51_MN7 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 2.200 2.750 550 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. WVSV 100 55.000 C Maßnahme ist ersatzlos zu streichen. Durch diese Maßnahmen würden neue Rückzugsmöglichkeiten für Kaninchen geschaffen. Hierdurch würde sich die ohnehin schon für die Landwirtschaft unzumutbare Situation noch weiter verschärfen. Sie fressen große Teile des Aufwuchses auf den Getreide- und Gemüseflächen. Im Übrigen würden durch die geplanten Maßnahmen unwirtschaftliche Restflächen und Anschneidungen entstehen, die insgesamt zu erheblichen Flächenverlusten führen würden. (Ortsbauernschaft Hersel-Uedorf-Graurheindorf) SU_51_MN10 Anlage von Initialgerinnen 1.800 2.200 400 planfestgestellt WVSV 82,5 33.000 B SU_51_MN11 Neutrassieren des Gewässerlaufs 2.750 3.100 350 vgl. Entwurfsplanung WVSV 165 57.750 C SU_51_MN12 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 2.750 3.100 350 vgl. Entwurfsplanung WVSV 250 87.500 C SU_51_MN9 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 1.800 2.200 400 wie planfestgestellt WVSV 150 60.000 B SU_51_MN8 Anlage einer Sekundäraue 2.180 2.780 600 1.370 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. WVSV 450 270.000 C Siehe Uferstreifen (Stellungnahme der Ortsbauernschaft Hersel- Uedorf-Graurheindorf) AS_49_MN1 Totholz belassen/einbringen 3.100 3.600 500 soweit mit Abfussgeschehen vereinbar WVSV 30 15.000 A AS_49_MN2 Aufweitung des Gerinnes 3.100 3.600 500 In Abstimmung mit Entwurfsplanung: gilt für gesamten AS. WVSV 113 56.500 C AS_49_MN5 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 3.200 3.580 380 500 WVSV 150 57.000 C SU_48_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 3.680 4.640 960 WVSV 0 A(st) SU_48_MN2 Totholz belassen/einbringen 3.680 4.640 960 WVSV 30 28.800 A(st) SU_48_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 3.680 4.640 960 z.T. schon erfolgt, aber voraussichtlich nicht bis 2012 abgeschlossen WVSV 0 B C C B H M W B H M W B A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch SU _ 5 1 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch A S_ 4 9 602.250 440 C 128.500 257 C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 9 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_48_MN4 Extensivierung der Nutzung 3.680 4.640 960 WVSV 250 240.000 C SU_48_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.680 4.640 960 bis zur Umsetzung weitergehender Planungen WVSV 0 A (st) SU_48_MN7 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 4.500 4.700 200 links des Baches, fraglich, ob Verlagerung des Wirtschaftsweges möglich WVSV 50 10.000 C SU_48_MN10.1 Aufweitung des Gerinnes 4.000 4.500 500 WVSV 113 56.500 B rechts des Baches, Handlungsbedarf wegen Überschwemmungen bei Einmündung Reinwasserkanal, 3,6-4,0 rechts des Baches, evtl. auch 4,5-4,6 (Beginn des Kläranlagen-Geländes (Mohr) SU_48_MN11.1 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 4.000 4.500 500 WVSV 150 75.000 B rechts des Baches, Handlungsbedarf wegen Überschwemmungen bei Einmündung Reinwasserkanal, vgl. Anmerkung zu Sekundäraue bei AS49; 3,6-4,0 rechts des Baches, vtl. Auch 4,5-4,6 (Beginn des Kläranlagen-Geländes) (Mohr) SU_48_MN9 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 3.680 4.640 960 Gehölzsäume sind beidseitig vorhanden, müssen ggf. bei Zurückverlegung des Deiches einseitig entfernt und neu angelegt werden (Mohr) WVSV 10 9.600 C SU_48_MN10.2 Aufweitung des Gerinnes 3.600 4.000 400 WVSV 113 45.200 C rechts des Baches, Handlungsbedarf wegen Überschwemmungen bei Einmündung Reinwasserkanal, 3,6-4,0 rechts des Baches, evtl. auch 4,5-4,6 (Beginn des Kläranlagen-Geländes (Mohr) SU_48_MN11.2 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 3.600 4.000 400 960 WVSV 150 60.000 C rechts des Baches, Handlungsbedarf wegen Überschwemmungen bei Einmündung Reinwasserkanal, vgl. Anmerkung zu Sekundäraue bei AS49; 3,6-4,0 rechts des Baches, vtl. Auch 4,5-4,6 (Beginn des Kläranlagen-Geländes) (Mohr) AS_47_MN1 Totholz belassen/einbringen 4.640 4.660 20 umzusetzen, soweit mit Abflussgeschehen vereinbar WVSV 30 600 A AS_47_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 4.640 4.660 20 Belassen ist sofort möglich, Fördern bedarf weiterer Detailplanung WVSV 0 A(st) AS_47_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 4.650 4.750 100 250 In Abstimmung mit Entwurfsplanung. Gilt für gesamten AS. WVSV 30 3.000 C links des Baches ab Kläranlage, fraglich, ob Verlagerung des Wirtschaftsweges möglich (Mohr) SU_46_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 4.900 5.100 200 Abschnitt im Diergardt'schen Park WVSV 0 A(st) SU_46_MN2 Totholz belassen/einbringen 4.660 5.370 710 erscheint im Siedlungsbereich aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht umsetzbar (Mohr) WVSV 30 EFP B prüfen SU_46_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 4.660 5.370 710 bei Umtrieb standortgerechter Ersatz, z.T. schon erfolgt, aber voraussichtlich nicht bis 2012 abgeschlossen WVSV 0 B SU_46_MN4 Anlage einer Sekundäraue 4.660 5.370 710 Knappe verfügbare Fläche somit eventuell nur aufweitung des Gerinnes möglich. WVSV 275 EFP B prüfen SU_46_MN5 Aufweitung des Gerinnes 5.100 5.500 400 Privatflächen erforderlich; 5,1-5,5 Bachbegleitwege im Eigentum der Stadt denkbare Maßnahme (vgl. Studie Blasy & Ros: Aufweitung rechts), falls vorstehende Maßnahmen für Strahlursprung nicht ausreichen, Privatflächen erforderlich. WVSV 113 45.200 B SU_46_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 4.660 5.370 710 im Diergard'schen Park möglich; entlang der Sportanlagen nur eingeschränkt, hier Einzelfallprüfung WVSV 0 A (st) SU_46_MN7 Rückstau rückbauen/minimieren 4.660 5.370 50 vor dem Durchlass Eichendorffstraße quert Hauptsammler, Rückstau bei höherer Wassserführung, Umbau durch das Abwasserwerk wünschenswert, aber sehr kostenintensiv (Mohr) WVSV 250 12.500 C B B C C H M W B C C B H M W B H M W B A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch SU _ 4 8 A S_ 4 7 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch SU _ 4 6 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch 3.600 3 419.900 437 FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 10 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_46_MN9 Aufweitung des Gerinnes 4.900 5.100 200 710 denkbare Maßnahme (vgl. Studie Blasy & Ros: Aufweitung rechts), falls vorstehende Maßnahmen für Strahlursprung nicht ausreichen, Privatflächen erforderlich. WVSV 113 22.600 C A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch A S_ 4 5 AS_45_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.370 5.570 204 204 soweit mit notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (insbes. Entschlammung) vereinbar. Jedoch Einzelfallprüfung nötig WVSV B 0 0 0 A H M W B B SU_43_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 5.600 6.100 500 nur bei Abgängigkeit durch standortgerechte Gehölze ersetzen WVSV 0 A(st) SU_43_MN2 Anlage einer Sekundäraue 5.570 6.030 460 nur falls Freiflächen am Schwimmbad nicht mehr für dieses benötigt und zumindest Randflächen nicht anderweitig überplant werden (Mohr) WVSV 275 EFP B prüfen SU_43_MN3 Aufweitung des Gerinnes 5.570 6.030 460 WVSV 113 51.980 B SU_43_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.570 6.030 460 soweit mit notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (insbes. Entschlammung) vereinbar. Jedoch Einzelfallprüfung nötig WVSV 0 C SU_43_MN6 Rückstau rückbauen/minimieren 5.570 6.030 50 WVSV 250 12.500 C SU_43_MN7 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 5.570 6.030 460 500 falls Freiflächen am Schwimmbad nicht mehr für dieses benötigt und zumindes Randflächen nicht anderweitig überplant werden. (Mohr) MN ohne Einschränkung durchführbar. (Eibelshäuser) WVSV EFP B zusätzlich aufgenommen (BUND); prüfen AS_148_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 6.040 6.250 210 Komplett in Ortslage, mit Gewässernaher Bebauung. Somit MN hinfällig WVSV 0 Maßnahme nicht möglich AS_148_MN2 Totholz belassen/einbringen 6.040 6.250 210 erscheint im Siedlungsbereich aus Gründen des Hochwasserschutzes nur schwer umsetzbar (Mohr) WVSV 30 EFP B prüfen AS_148_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 6.040 6.250 210 gut gewachsene, aber nicht standortgerechte Bäume im Siedlungsberech nur bei Abgängigkeit durch standortgerechte Gehölze ersetzten (Mohr) WVSV 0 A(st) AS_148_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 6.040 6.250 210 WVSV 10 2.100 A (st) AS_148_MN5 Aufweitung des Gerinnes 6.040 6.250 210 210 in Teilabschnitten denkbar, wenn mit Gestaltungsvorstellungen des Grundstückseigentümers vereinbar (Mohr) WVSV 113 23.730 C A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch D S_ 4 2 DS_42_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.250 6.450 200 200 Komplett in Ortslage, mit Gewässernaher Bebauung. Somit MN hinfällig bzw. nur punktuell möglich. WVSV C 0 0 EFP A H M W B B prüfen SU_39_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 6.400 7.130 730 keine Aue Vorhanden, Gewässerumfeld freihalten WVSV 0 A(st) SU_39_MN2 Totholz belassen/einbringen 6.400 7.130 730 soweit mit Abflussgeschehen vereinbar (Geröllfänge müssen geräumt werden) WVSV 30 21.900 A SU_39_MN4 Extensivierung der Nutzung 6.400 7.130 730 Soll bis 2015 umgesetzt werden (2. WS) WVSV 250 182.500 A 80.300 113 B C C H M W B C H M W B H M W B N SGC SU _ 4 3 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch A S_ 1 4 8 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch SU _ 3 9 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch 25.830 123 C 64.480 129 FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 11 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_39_MN7 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 6.920 7.140 220 Oberlauf; auf ca. 100 m auf Flurstück 237 (ober- und unterhalb bereits Gehölze vorhanden) (Mohr) WVSV 50 11.000 B SU_39_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.400 7.130 730 730 Eintiefungstendenz wird in Abstimmung mit ULB und UWB bekämpft, sowie bei Notwendigkeit Weg geschützt WVSV 0 A (st) TS_41_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 6.450 6.740 290 sofern vorhanden: gut gewachsene, aber nicht standortgerechte Bäume im Siedlungsbereich nur bei Abgängigkeit durch standortgerechte Gehölze ersetzen (Mohr) WVSV 0 A(st) TS_41_MN3 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 6.450 6.740 290 nur wenn Aufweitung des Gerinnes nicht möglich (für beides nicht genug Platz) (Mohr) WVSV 50 14.500 C TS_41_MN5 Aufweitung des Gerinnes 6.450 6.740 290 auf ca. 100 m Länge ab Brücke Freiherr-vom-Stein-Straße bachaufwärts bereits 2004/05 erfolgt, in weiteren Teilabschnitten (vgl. Studie) in Abhängigkeit von Grunderwerb möglich (Mohr) WVSV 113 32.770 B TS_41_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.450 6.740 290 290 Links des Baches Weg, rechts mehr Möglichkeiten, Einzelfallprüfung WVSV 0 B AS_37_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 6.950 7.350 400 Belange des Mineralwasserbetriebs beachten WVSV 10 4.000 C AS_37_MN3 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 6.950 7.350 400 WVSV 0 A(st) AS_37_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 6.950 7.350 400 WVSV 50 20.000 C AS_37_MN2 Aufweitung des Gerinnes 6.950 7.350 400 400 lin ks Rechts vom Gewässer befindet sich auf der ganzen Strecke ein dammartiger Hauptsammler WVSV 113 45.200 C SU_36_MN1.1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 7.350 8.000 650 WVSV 0 A(st) SU_36_MN10 Rückstau rückbauen/minimieren 7.350 8.160 50 WVSV 250 0 B wenn Sandfang gemeint: vgl. HdD 53, ist hier erforderlich, Absturz ca. 20 cm? (Mohr); prüfen SU_36_MN11 Neutrassieren des Gewässerlaufs 7.350 8.160 810 evtl. nach dem Durchlass HGK, nur rechts des Baches möglich, viel Grunderwerb erforderlich WVSV 165 133.650 C SU_36_MN12.2 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 7.350 8.160 810 o h k m 8 r e ch ts , u h km 7 ,6 li n ks 7,8-7,9 2006; Baumhecke angelegt (HGK) in den übrigen Bereichen nach dem Durchlass HGK, nur rechts des Baches möglich (Grunderwerb erforderlich), links Bahndamm dessen Stabilität erhalten werden muss (Mohr) WVSV 50 40.500 C SU_36_MN12.1 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 7.800 7.900 100 7,8-7,9 2006; Baumhecke angelegt (HGK) in den übrigen Bereichen nach dem Durchlass HGK, nur rechts des Baches möglich (Grunderwerb erforderlich), links Bahndamm dessen Stabilität erhalten werden muss (Mohr) WVSV 50 0 bereits durchgeführt SU_36_MN2 Entwicklung einer Primäraue 7.550 8.000 450 re ch ts nur rechts des Baches möglich, viel Grunderwerb erforderlich (Mohr) WVSV 100 45.000 C SU_36_MN4 Totholz belassen/einbringen 7.350 8.160 810 soweit mit Abflussgeschehen vereinbar WVSV 30 24.300 A SU_36_MN7 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 7.350 8.160 810 nur rechts des Baches möglich, viel Grunderwerb erforderlich, möglich bei Neutrassierung (Mohr) WVSV 125 101.250 C C C B C H M W B A S_ 3 7 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch SU _ 3 6 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch TS _ 4 1 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch B 69.200 173 215.400 295 47.270 163 C H M W B H M W B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 12 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_36_MN8.1 Aufweitung des Gerinnes 7.800 7.900 100 7,8-7,9 2006; Gerinne aufgeweitet (HGK); in den übrigen Bereichen nach Durchlass HGK, nur rechts des Baches möglich (Grunderwerb erforderlich), links Bahndamm, dessen Stabilität erhalten bleiben muss (Mohr) WVSV 113 0 bereits durchgeführt SU_36_MN8.2 Aufweitung des Gerinnes 7.350 8.160 810 7,8-7,9 2006; Gerinne aufgeweitet (HGK); in den übrigen Bereichen nach Durchlass HGK, nur rechts des Baches möglich (Grunderwerb erforderlich), links Bahndamm, dessen Stabilität erhalten bleiben muss (Mohr) WVSV 113 91.530 C SU_36_MN9 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 7.350 8.160 810 810 nicht von Bhf. bis Bahnunterführung; unterhalb Bahndamm Entwicklungstendenz nach rechts zu teifergelegenem Bereich (Fr. Weischer) WVSV 0 A (st) TS_32_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 8.570 8.980 410 Rasengittersteine in der Böschung bei Gärtnerei Stein, bachaufwärts Hüttchen WVSV 10 4.100 B TS_32_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 8.570 8.980 410 Bereich der Gärtnerei WVSV 0 A (st) TS_32_MN3 Extensivierung der Nutzung 8.570 8.980 410 WVSV 125 51.250 B TS_32_MN5 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 8.570 8.980 410 km 8,8-9,0 mangels Zuständigkeit praktisch keine Unterhaltung WVSV 0 A (st) TS_32_MN6 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 8.800 9.000 200 spätestens bei Aufstellung eines Bebauungsplans (im FNP Wohnbauläche ausgewiesen) WVSV 50 10.000 B TS_32_MN7.1 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 8.700 8.800 Anpflanzung oberhalb km 8,8 im Frühjar 2012 geplant WVSV 10 0 A TS_32_MN7.2 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 8.570 8.980 410 413 gilt für ges. TS (außer km 8,7-8,8) WVSV 10 4.100 B TS_30_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 9.720 9.810 100 WVSV 0 A(st) TS_30_MN2 Anlage einer Sekundäraue 9.720 9.810 100 WVSV 225 0 bereits durchgeführt TS_30_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 9.720 9.810 100 z.T. schon durchgeführt, siehe MN10 WVSV 0 A(st) TS_30_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 9.720 9.810 100 WVSV 30 0 bereits durchgeführt TS_30_MN6 Standortuntypische Gehölze entfernen 9.720 9.810 100 WVSV 0 bereits durchgeführt TS_30_MN7 Aufweitung des Gerinnes 9.720 9.810 100 WVSV 113 0 bereits durchgeführt Der ehemals wegebegleitend als Graben geführte Mirbach, erhält auf einer Länge von ca. 110 Meter und in einem 15 Meter breiten Streifen einen leicht geschwungen Verlauf mit unterschiedlichen Uferneigungen. Aufhebung von mehreren Überfahrten. Auf Höhe der neugebauten Jakob-Reuter-Straße wird der Mirbach auf 10,60 Meter durch einen Durchlass 1,00 x1,20 m mit kiesigem Sohlsubstrat geführt. Im Uferbereich Pflanzung von standorttypischen Gehölzen und Feuchtwieseneinsaat. C B 69.450 168 C 436.230 539 allgemein SU 36: Planung zum Entlastungsgraben Schlossweg besonders im Einmündungsbereich in den Alfterer-Bornheimer Bach berücksichtigen und abstimmen (Fr. Weischer). allgemein TS32: km 8,6 - 8,7 (Höhe RRB für Kanalisation): Bach tief eingeschnitten, von Gehölzen begleitet, am Bach selbst kein Handlungsbedarf. Links hohe Böschung, rechts RRB Stühleshof und Bebauung, daher kein Platz für Maßnahmen im Umfeld. Forderung an die Landwirtschaft / Gärtnerei, Beratung der LWK mit einbeziehen. (Mohr) H M W B TS _ 3 2 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch TS _ 3 0 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch H M W B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 13 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen TS_30_MN8 Neutrassieren des Gewässerlaufs 9.720 9.830 100 Maßnahme Sommer 2011, abschließend fertig gestellt. Entwicklungspflege läuft WVSV 0 bereits durchgeführt Ausgleichsmaßnahme im B-Plangebiet 072 "Auf der Mierbache, oberhalb der Verrohrung in der Ortslage Alfter. Folgemaßnahmen: kurz- mittelfristig Schaffung eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb des Plangebiets zum Schutz der geplanten Bebauung. (konkrete Planung erst nach Vorliegen der Ergebnisse des Niederschlagsabflussmodells, das von der Bezirksregierung beauftragt wurde. TS_30_MN11 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 9.720 9.830 100 100 WVSV 0 bereits durchgeführt AS_29_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 9.830 10.500 670 Anlieger veranlassen Verbau zu entfernen WVSV 10 6.700 B AS_29_MN2 Totholz belassen/einbringen 10.200 10.500 300 nicht entlang Mirbachstraße, oberhalb wird ohnehin kein Totholz entfernt WVSV 30 9.000 A (st) AS_29_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 10.200 10.500 300 Forderung an Grundstückseigentümer, evtl. als Ausgleichsmaßnahme bei Anlage HRB WVSV 0 B AS_29_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 9.830 10.470 640 WVSV 30 19.200 C AS_29_MN5 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 9.830 10.470 640 WVSV 10 6.400 C AS_29_MN6.1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 10.200 10.470 270 gilt für restlichen Abschnitt des AS 29 WVSV 0 A(st) AS_29_MN6.2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 9.830 10.200 370 WVSV 0 C SU_28_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 10.500 11.080 580 WVSV 0 A(st) SU_28_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 10.500 11.080 580 Forderung an Grundstückseigentümer, ggf. auch Erwerb und als Maßnahme des Unterhaltungspflichtigen, zumindest der Fichtenforste im Nahbereich der Quelle (Mohr) WVSV 0 B SU_28_MN3 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 1.050 1.080 30 wichtig um Einträge von den landwirtschaftlichen Flächen zu verringern, erfordert Grunderwerb WVSV 50 1.500 B SU_28_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 10.500 11.080 580 WVSV 0 A (st) SU_28_MN5 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 1.050 1.080 30 wichtig um Einträge von den landwirtschaftlichen Flächen zu verringern, erfordert Grunderwerb WVSV 10 300 B SU_28_MN6 Rückstau rückbauen/minimieren 10.470 11.080 50 ehm. Fischteiche, Eigentümer ist von Aufsichtsbehörde dazu zu veranlassen, Verfahren wird voraussuchtlicht 2012 eingeleitet. Artenschutz beachten (Amphibien?)! (Mohr) WVSV 250 12.500 A SU_28_MN8 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 10.500 11.080 580 580 erhalt der Feuchtgebiete in der Nähe des Baches WVSV 125 72.500 B Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung 0 17.100 17100 Die Maßnahme "Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung" gilt für jedes Funktionselement Stadt Bonn- Tiefbauamt A(st) H d D _ 3 1 3 HdD_313 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 0 0 Entfällt bei Neutrassierung ( Zurückgestellt wegen geplanter Verlegung der Hardtbach Mündung) Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B C Karte 3: Hardtbach B B H M W B 86.800 150 B A S_ 2 9 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch SU _ 2 8 A lf te re r- B o rn h e im e r B a ch H M W B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 14 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 3 1 2 HdD_312 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10 0 Entfällt bei Neutrassierung ( Zurückgestellt wegen geplanter Verlegung der Hardtbach Mündung) Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B C H d D _ 3 1 1 HdD_311 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 70 23 Entfällt bei Neutrassierung ( Zurückgestellt wegen geplanter Verlegung der Hardtbach Mündung) Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 3 1 0 HdD_310 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 80 9 Entfällt bei Neutrassierung ( Zurückgestellt wegen geplanter Verlegung der Hardtbach Mündung) Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B C H d D _ 3 0 9 HdD_309 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 110 1 Entfällt bei Neutrassierung ( Zurückgestellt wegen geplanter Verlegung der Hardtbach Mündung) Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 3 0 8 HdD_308 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 180 0 Entfällt bei Neutrassierung ( Zurückgestellt wegen geplanter Verlegung der Hardtbach Mündung) Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B C H d D _ 3 0 7 HdD_307 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 790 3 Neue Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B C H d D _ 3 0 6 HdD_306 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 1.120 12 Rauhe Sohlrampe Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 3 0 5 HdD_305 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 1.400 3 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B C H d D _ 3 0 4 HdD_304 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 1.540 53 A565 Brücke Straßenbaulastträger 200.000 H M W B B H d D _ 3 0 3 HdD_303 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 1.590 3 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B C H d D _ 3 0 2 HdD_302 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.180 6 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B C H d D _ 3 0 1 HdD_301 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.360 18 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 3 0 0 HdD_300 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.590 18 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B C H d D _ 2 9 9 HdD_299 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.770 24 Durchlass Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 9 8 HdD_298 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.820 4 Brücke Magnetfabrik 5.000 H M W B C H d D _ 1 6 2 HdD_162 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.070 96 Durchlass Stadt Bonn- Tiefbauamt 1750 168.000 168.000 H M W B C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 15 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 2 9 7 HdD_297 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.100 23 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 9 6 HdD_296 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.140 6 Brücke Brenner & Klaud 5.000 H M W B C H d D _ 2 9 5 HdD_295 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.300 19 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 9 4 HdD_294 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.500 4 Brücke Fa. Nonnenbücher 5.000 H M W B C H d D _ 3 5 3 HdD_353 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.550 4 Brücke SWB 5.000 H M W B C H d D _ 2 9 3 HdD_293 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.580 41 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 9 2 HdD_292 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.630 17 Brücke SWB 200.000 H M W B C H d D _ 2 9 1 HdD_291 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.690 12 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 9 0 HdD_290 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.810 3 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B C H d D _ 2 8 9 HdD_289 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.860 50 Durchlass SWB / DB 200.000 H M W B C H d D _ 2 8 8 HdD_288 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.930 139 Durchlass Stadt Bonn- Tiefbauamt 1750 243.250 243.250 H M W B C H d D _ 3 5 4 HdD_354 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 4.345 Sandfänge Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 C H d D _ 2 8 7 HdD_287 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 4.390 10 Brücke BBK 75.000 H M W B C H d D _ 2 8 6 HdD_286 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 4.520 13 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 8 5 HdD_285 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 4.730 2 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B C H d D _ 2 8 4 HdD_284 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 5.190 11 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 75.000 H M W B C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 16 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 2 8 2 HdD_282 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 5.410 35 Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 8 1 HdD_281 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 5.680 6 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B C H d D _ 3 5 5 HdD_355 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 5.953 1 Kanal Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B C H d D _ 2 8 0 HdD_280 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 6.220 10 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B C H d D _ 2 7 9 HdD_279 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 6.440 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B C H d D _ 2 7 8 HdD_278 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 6.900 0 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B B H d D _ 2 7 7 HdD_277 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.030 3 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 H M W B B H d D _ 2 7 6 HdD_276 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 7.250 0 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 H M W B C H d D _ 2 7 5 HdD_275 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.260 11 Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 7 4 HdD_274 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.500 12 Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B B H d D _ 2 7 3 HdD_273 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.600 4 Privatbrücke Pinsdorf 5.000 H M W B C H d D _ 2 7 2 HdD_272 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.930 3 Fußgängerbrücke, Höhe Maarbachstraße, könnte zeitnah saniert werden Gemeinde Alfter 5.000 H M W B B Vermutlich unschädlich (Fr. Weischer) H d D _ 2 7 1 HdD_271 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.390 15 Alfterer Straße Gemeinde Alfter 75.000 H M W B B H d D _ 1 6 3 HdD_163 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.460 0 kleiner Absturz Gemeinde Alfter 10.000 H M W B C H d D _ 2 7 0 HdD_270 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.820 29 Alma-Brücke, K12 privat 1750 50.750 50.750 H M W B B H d D _ 2 6 9 HdD_269 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.880 14 Bahndamm privat 200.000 H M W B B H d D _ 1 6 1 HdD_161 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.610 16 Zur Degensmühle Gemeinde Alfter 75.000 H M W B C H d D _ 1 5 9 HdD_159 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.080 28 B56 Straßenbaulastträger 200.000 H M W B C H a rd tb a ch FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 17 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 1 6 0 HdD_160 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.300 10 Brücke Henri-Spaak-Straße Gemeinde Alfter/ Stadt Bonn- Tiefbauamt 75.000 H M W B C H d D _ 1 5 8 HdD_158 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 11.280 2 Brücke; aktuell Antrag auf Baugenehmigung für Sanierung beim RSK eingereicht. Gemeinde Alfter 7.500 H M W B A H d D _ 1 5 6 HdD_156 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 11.680 16 Bahndamm DB Netz AG 200.000 H M W B C H d D _ 1 5 7 HdD_157 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 11.900 385 möglicherweise Optimierung Auslaufbereich Verrohrung Deutsche Steinzeug AG EFP H M W B B prüfen H d D _ 3 8 1 HdD_381 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 12.450 Rückbau von Überfallgittern und Kappung eines Gitters (2001, 2004) Gemeinde Alfter (z. T. Hardtbachpaten) 0 H M W B bereits durchgeführt H d D _ 1 5 4 HdD_154 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 12.670 Gemeinde Alfter 7.500 H M W B C H d D _ 1 5 3 HdD_153 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 12.700 Gemeinde Alfter 7.500 H M W B B H d D _ 3 8 2 HdD_382 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 12.720 Rückbau von Überfallgittern und Kappung eines Gitters. (2001, 2004) Gemeinde Alfter (z. T. Hardtbachpaten) 0 H M W B bereits durchgeführt H d D _ 3 8 3 HdD_383 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 12.850 Rückbau von Überfallgittern und Kappung eines Gitters. (2001, 2004) Gemeinde Alfter (z. T. Hardtbachpaten) 0 H M W B bereits durchgeführt H d D _ 1 5 2 HdD_152 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 13.000 68 privat (Tonbergbau Braun) 1750 119.000 119.000 H M W B C H d D _ 1 5 1 HdD_151 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 13.180 privat (Tonbergbau Braun) 75.000 H M W B C H d D _ 1 5 0 HdD_150 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 13.700 25 Gemeinde Alfter 100.000 H M W B C H d D _ 8 4 HdD_84 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.330 0 Hünnesbach Gemeinde Alfter 200.000 H M W B C H d D _ 8 3 HdD_83 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.350 0 Hünnesbach Gemeinde Alfter 50.000 H M W B C H d D _ 8 2 HdD_82 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 14.450 48 Hünnesbach privat 5.000 H M W B C H d D _ 8 1 HdD_81 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.510 0 Hünnesbach privat 5.000 H M W B C H d D _ 8 0 HdD_80 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.610 0 Hünnesbach privat 5.000 H M W B C H d D _ 7 9 HdD_79 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.710 0 Hünnesbach Gemeinde Alfter 5.000 H M W B C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 18 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 7 8 HdD_78 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.750 0 Hünnesbach privat 50.000 H M W B C H d D _ 7 7 HdD_77 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 14.970 67 Hünnesbach privat 1750 117.250 7.500 H M W B C H d D _ 7 6 HdD_76 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 15.320 24 Hünnesbach privat 7.500 H M W B C H d D _ 7 5 HdD_75 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 15.350 12 Hünnesbach privat 7.500 H M W B C H d D _ 7 4 HdD_74 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 15.430 0 Hünnesbach privat 5.000 H M W B C H d D _ 7 3 HdD_73 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 15.560 0 Durchlass; Hünnesbach Gemeinde Alfter 5.000 H M W B C H d D _ 7 2 HdD_72 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 15.640 10 Durchlass; Hünnesbach Stadt Bonn 50.000 H M W B C H d D _ 3 5 6 HdD_356 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 15.800 8 Durchlass; Rehsprungbach Stadt Bonn 0 H M W B bereits durchgeführt H d D _ 7 0 HdD_70 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 16.390 7 Durchlass; Rehsprungbach Stadt Bonn 5.000 H M W B C H d D _ 7 1 HdD_71 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 16.850 24 Durchlass; Rehsprungbach Stadt Bonn 50.000 H M W B C H d D _ 6 9 HdD_69 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 17.100 0 Durchlass; Rehsprungbach Stadt Bonn 5.000 H M W B C H d D _ 3 3 5 HdD_335 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung Hardtbach- westlicher Oberlauf 28 westl. Quellbach Gemeinde Alfter/ Straßen NRW 100.000 H M W B C H d D _ 3 3 4 HdD_334 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung Hardtbach- westlicher Oberlauf 15 westl. Quellbach privat 7.500 H M W B C H d D _ 3 5 2 HdD_352 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung Hardtbach- westlicher Oberlauf westl. Quellbach privat 7.500 H M W B C H d D _ 3 3 3 HdD_333 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses Hardtbach- westlicher Oberlauf 5 westl. Quellbach privat 7.500 H M W B C H d D _ 3 3 7 HdD_337 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses Hardtbach- westlicher Oberlauf 6 westl. Quellbach privat 7.500 H M W B C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 19 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 3 3 6 HdD_336 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses Hardtbach- westlicher Oberlauf 10 westl. Quellbach Gemeinde Alfter 7.500 H M W B C AS_88_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 0 521 521 Stadt Bonn 0 C AS_88_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 0 521 521 Stadt Bonn 10 5.210 C AS_88_MN3 Neutrassieren des Gewässerlaufs 0 521 521 521 Stadt Bonn 165 0 C SU_87_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 521 1.500 314 Im Bereich Stationierung 835 m - 1500 m Entfernung des Sohlverbaus schon erfolgt. (Umsetzung: 835m - 1032m 2009/2010 bzw. 1035m - 1500m 2001/2002) Stadt Bonn / Bonner Hafenbetriebe 10 3.140 C SU_87_MN2 Totholz belassen/einbringen 521 1.500 979 Stadt Bonn 30 29.370 C SU_87_MN3 Anlage einer Sekundäraue 521 1.500 314 Im Bereich Stationierung 835 m - 1500 m Anlage einer Sekundäraue schon erfolgt. (Umsetzung: 835m - 1032m 2009/2010 bzw. 1035m - 1500m 2001/2002) Stadt Bonn / Bonner Hafenbetriebe 275 86.350 C SU_87_MN4 Aufweitung des Gerinnes 521 1.500 979 Stadt Bonn 113 110.627 C SU_87_MN5 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 521 1.500 979 979 Kompletten SU 87 bei Bachverlegung (Siehe AS_88) sofort mit einbeziehen. Stadt Bonn 0 C TS_86_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 1.500 1.800 300 Stadt Bonn 0 A(st) TS_86_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 1.500 1.800 300 Stadt Bonn 10 3.000 C TS_86_MN3 Totholz belassen/einbringen 1.500 1.800 300 Stadt Bonn 30 9.000 C TS_86_MN4 Standortuntypische Gehölze entfernen 1.500 1.800 300 Stadt Bonn 0 A(st) TS_86_MN5 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 1.500 1.800 300 Stadt Bonn 10 3.000 C TS_86_MN6 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 1.500 1.800 300 Stadt Bonn 50 15.000 C TS_86_MN7 Aufweitung des Gerinnes 1.500 1.800 300 300 Stadt Bonn 113 33.900 C AS_85_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 1.800 2.150 350 Stadt Bonn 0 A(st) AS_85_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 1.800 2.150 350 Stadt Bonn 10 EFP B prüfen AS_85_MN3 Neutrassieren des Gewässerlaufs 1.800 2.150 350 350 MN komplett in Ortslage, keine Flächen um Neutrassierung zu realisieren. Stadt Bonn 165 0 Maßnahme nicht möglich SU_83_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 2.150 2.760 610 Stadt Bonn 10 6.100 C SU_83_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 2.150 2.760 610 Stadt Bonn 0 A(st) SU_83_MN3 Aufweitung des Gerinnes 2.150 2.760 610 Stadt Bonn 113 68.930 C SU_83_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 2.150 2.760 610 610 Stadt Bonn 0 C AS_82_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 2.760 3.320 560 Stadt Bonn 0 A(st) H M W B H M W B H M W B H M W B C C C 75.030 123 B B B H M W B H M W B 229.487 234 C 5.210 10 C A S_ 8 5 H a rd tb a ch H a rd tb a ch SU _ 8 3 H a rd tb a ch A S_ 8 2 TS _ 8 6 H a rd tb a ch A S_ 8 8 H a rd tb a ch H a rd tb a ch SU _ 8 7 63.900 213 C 0 0 C Planung einer Neutrasierung im Mündungsbereich, im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Graurheindorf. FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 20 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen AS_82_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 2.760 3.320 560 560 Stadt Bonn 0 B TS_81_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 3.320 3.550 230 Stadt Bonn 10 2.300 C TS_81_MN2 Totholz belassen/einbringen 3.320 3.550 230 Stadt Bonn 30 6.900 C TS_81_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 3.320 3.550 230 Stadt Bonn 0 A(st) TS_81_MN4 Aufweitung des Gerinnes 3.320 3.550 230 230 Stadt Bonn 113 25.990 C TS_81_MN5 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.320 3.550 230 230 Stadt Bonn EFP B prüfen AS_80_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 3.550 3.980 430 Stadt Bonn 10 4.300 C AS_80_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 3.550 3.980 430 Stadt Bonn 0 A(st) AS_80_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.550 3.980 430 Stadt Bonn 0 C AS_80_MN4 Totholz belassen/einbringen 3.550 3.980 430 Stadt Bonn 30 12.900 C AS_80_MN5 Aufweitung des Gerinnes 3.550 3.980 430 430 Stadt Bonn 113 48.590 C SU_78_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 3.970 5.030 1060 MN komplett in Ortslage, keine Flächen um MN zu realisieren. Stadt Bonn 125 0 Maßnahme nicht möglich SU_78_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 3.970 5.030 1060 Entfernung der Sohlschalen und Uferabflachung im Bereich 4080m - 4590m schon im Jahr 2002/03 erfolgt. Stadt Bonn 10 10.600 C SU_78_MN3 Totholz belassen/einbringen 3.970 5.030 1060 Totholz unerwünscht, da Möglichkeit der Abdrift in die Verrohrungen besteht bzw. Verklausungen an Brücken möglich sind und somit der Hochwasserschutz beeinträchtigt wird. Stadt Bonn 30 0 Maßnahme nicht möglich SU_78_MN4 Standortuntypische Gehölze entfernen 3.970 5.030 1060 Stadt Bonn 0 Maßnahme nicht möglich SU_78_MN5 Entwicklung einer Primäraue 3.970 5.030 1060 Stadt Bonn 100 106.000 C SU_78_MN6 Aufweitung des Gerinnes 3.970 5.030 1060 1.060 Stadt Bonn 113 119.780 C AS_77_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.030 5.430 400 Stadt Bonn 0 B AS_77_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 5.030 5.430 400 400 Stadt Bonn 0 A(st) SU_76_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 10 7.900 C SU_76_MN2 Totholz belassen/einbringen 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 30 23.700 C SU_76_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 0 A(st) SU_76_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 50 39.500 C SU_76_MN5 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 10 7.900 C SU_76_MN6 Anlage einer Sekundäraue 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 275 217.250 C SU_76_MN7 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 150 118.500 C B H M W B H M W B H M W B H M W B H M W B C C C C C H M W B 0 0 A Innerhalb städtischer Kleingartenanlage. Maßnahmen teilweise nur auf der rechten Seite möglich. Zwischen km 5,5 und 5,7 Flächen für kompensationsmaßnahmen. Bestehende Planung oberhalb der Bornheimer Straße. Entfernung der Sohlschalen und Uferabflachung im Bereich 3360m - 3500m schon im Jahr 2002 erfolgt. 236.380 223 C 0 0 A 35.190 153 B 65.790 153 C H a rd tb a ch SU _ 7 8 A S_ 7 7 H a rd tb a ch SU _ 7 6 H a rd tb a ch H a rd tb a ch A S_ 8 2 H a rd tb a ch TS _ 8 1 A S_ 8 0 H a rd tb a ch C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 21 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_76_MN8 Aufweitung des Gerinnes 5.430 6.220 790 Stadt Bonn 113 89.270 C SU_76_MN9 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.430 6.220 790 790 Stadt Bonn 0 C AS_75_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.220 6.560 340 Stadt Bonn 0 B AS_75_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 6.220 6.560 340 340 Stadt Bonn 0 A(st) SU_74_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 6.560 7.200 640 Stadt Bonn 0 A(st) SU_74_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 6.560 7.200 640 Stadt Bonn 10 6.400 B SU_74_MN3 Totholz belassen/einbringen 6.560 7.200 640 Stadt Bonn 30 19.200 B SU_74_MN4 Aufweitung des Gerinnes 6.560 7.200 640 Stadt Bonn 113 72.320 B SU_74_MN5 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.560 7.200 640 640 Stadt Bonn 0 B AS_73_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 7.200 7.470 270 Stadt Bonn 0 A(st) AS_73_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 7.200 7.470 270 270 Stadt Bonn 0 B SU_72_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 7.470 8.050 580 Komplett in Ortslage, mit Gewässernaher Bebauung. Somit MN hinfällig Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 Maßnahme nicht möglich SU_72_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 7.470 8.050 580 km 8,1 - Gemeindegrenze: wilder Verbau entfernen, falls notwendig durch ökologische Sicherung ersetzen. Teilweise Aufforderung der Eigentümer durch die Aufsichtsbehörde Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 10 5.800 B SU_72_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 7.470 8.050 580 Km 8,05: alte Hybridpappeln entfernen. Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 A(st) SU_72_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 7.470 8.050 580 km 8,1 - Gemeindegrenze Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 10 5.800 B SU_72_MN5 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 7.470 8.050 580 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 50 29.000 C SU_72_MN6 Aufweitung des Gerinnes 7.470 8.050 580 Nur punktuell möglich Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 113 65.540 C SU_72_MN7 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 7.470 8.050 580 580 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 B AS_71_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 8.050 8.380 330 Gemeinde Alfter 0 B AS_71_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 8.050 8.380 330 Gemeinde Alfter 0 A(st) AS_71_MN3 Sohl-/Uferverbau entfernen 8.050 8.380 330 330 Gemeinde Alfter 10 3.300 B SU_70_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 8.380 9.050 670 Parkplätze: besonders hoher Nutzungsdruck (Müll, Niedertreten der Ufergehölze) Gemeinde Alfter 0 A(st) SU_70_MN2 Anlage einer Sekundäraue 8.380 9.050 670 Komplett in Ortslage, mit Gewässernaher Bebauung. Somit MN hinfällig Gemeinde Alfter 275 0 Maßnahme nicht möglich SU_70_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 8.380 9.050 670 Gemeinde Alfter 0 C B B B C C B H M W B H M W B H M W B 153 B 0 0 A H a rd tb a ch A S_ 7 1 H M W B SU _ 7 4 H a rd tb a ch A S_ 7 5 H a rd tb a ch A S_ 7 3 H a rd tb a ch H a rd tb a ch SU _ 7 2 504.020 638 0 0 A 97.920 106.140 183 B 3.300 10 A H M W B wilder Verbau entfernen, falls notwendig durch ökologische Sicherung ersetzen. Teilweise Aufforderung der Eigentümer durch die Aufsichtsbehörde. sanierungsbedürftigen bachbegleitenden Weg sanieren. Gutachten vorhanden,Weg soll entsiegelt werden. "Freihalten der Aue", "Aufweitung des Gerinnes" nur punktuell realisierbar (B-Plan 051) FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 22 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_70_MN4 Sohl-/Uferverbau entfernen 8.900 9.060 160 Gemeinde Alfter 10 1.600 B an Hausgärten ungenehmigte Ufersicherung durch Eigentümer entfernen lassen, ggf. durch ökologische Sicherung ersetzen. Aufforderung durch Aufsichtsbehörde. Unterhalb der Brücke (km 8,9-8,8) vermutlich nicht möglich (Fr. Weischer) SU_70_MN5 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 8.400 8.550 150 Gemeinde Alfter 50 7.500 C SU_70_MN6 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 8.700 8.800 100 Gemeinde Alfter 50 5.000 B SU_70_MN7 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.689 8.765 76 Landesbaubetrieb Straßen NRW 0 bereits durchgeführt SU_70_MN8 Neutrassieren des Gewässerlaufs 8.689 8.765 76 670 Landesbaubetrieb Straßen NRW 0 bereits durchgeführt AS_69_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 9.050 9.370 320 Gemeinde Alfter 0 B AS_69_MN3 Sohl-/Uferverbau entfernen 9.050 9.370 320 Gemeinde Alfter 10 3.200 C AS_69_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 9.050 9.370 320 Gemeinde Alfter 30 9.600 C AS_69_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 9.050 9.370 320 320 Gemeinde Alfter 0 C TS_68_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 9.370 9.960 590 Gemeinde Alfter 10 5.900 C Uferbefestigung nach Prüfung durch ökologische Sicherung tauschen, wo notwendig. Wilder Verbau entfernen. Aufforderung des Eigentümers durch Aufsichtsbehörde (Fr. Weischer) TS_68_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 9.370 9.960 590 Gemeinde Alfter 0 A(st) TS_68_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 9.370 9.960 590 Altlast beachten. Gehölzbestände im Uferbereich in Besitz der Stadt Alfter. Gemeinde Alfter 0 C Sohlstruktur steht im Vordergrund, Ufer müssen meistenteils vor Erosion geschützt werden (angrenzende Gewerbebetriebe) (Fr. Weischer) TS_68_MN4 Aufweitung des Gerinnes 9.370 9.960 590 Komplett in Ortslage, mit Gewässernaher Bebauung. Somit MN hinfällig Gemeinde Alfter 113 0 Maßnahme nicht möglich ist hier nicht möglich, auch im nördlichen Teilabschnitt, möglich evtl. im anschließenden AS 69, falls hier notwendig (Fr. Weischer) TS_68_MN5 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 9.370 9.960 590 590 Gemeinde Alfter 10 5.900 C nur sehr punktuell, aber wo möglich soll Ufergehölz ergänzt werden (Fr. Weischer) AS_67_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 9.960 10.370 410 Gemeinde Alfter 0 A(st) AS_67_MN2 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 9.960 10.370 310 km 10,0 - 10,1: nördlich der B 56 kein Platz für Uferrandstreifen am linken Ufer, Gehölze sind vorhanden (Fr. Weischer) Gemeinde Alfter 30 9.300 B AS_67_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 9.960 10.370 410 Gemeinde Alfter 10 4.100 B AS_67_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 9.960 10.370 410 Gemeinde Alfter 0 B AS_67_MN5 Sohl-/Uferverbau entfernen 9.960 10.370 410 410 wilder Verbau entfernen. Aufforderung des Eigentümers durch Aufsichtsbehörde. Falls erforderlich Ersatz durch ökologische Ufersicherung Gemeinde Alfter 10 4.100 B SU_64_MN1 Totholz belassen/einbringen 10.370 11.110 740 km 10,6 - 10,4: Totholz befestigen/beobachten ansonsten ist dauerhaft natürlicherweise Totholz enthalten Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 30 22.200 A (st) SU_64_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 10.360 10.700 340 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 A(st) SU_64_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 10.370 11.110 740 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 B SU_64_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 10.370 11.110 740 bezieht sich auf das linke Gewässerumfeld, erforderlicher Grunderwerb evtl. schon in 2012 (A) Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 50 37.000 B SU_64_MN5 Entwicklung einer Primäraue 10.370 11.110 740 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 0 B 14.100 21 43 B A A C 11.800 20 B B 17.500 H M W B H M W B H M W B H a rd tb a ch SU _ 7 0 B C C H a rd tb a ch TS _ 6 8 H a rd tb a ch A S_ 6 7 H a rd tb a ch SU _ 6 4 H a rd tb a ch A S_ 6 9 Hinweis: Zuwegung für Gewässerunterhaltun sicherstellen, könnte gleichzeitig den Aspekt eines pädagogisch sinnvollen Wanderweges am linken Ufer entsprechen (s. KNEF). Prioritär umsetzen. (Fr. Weischer) Günstige Besitzverhältnisse, aber weiterer Grunderwerb nötig. (Fr. Weischer) Abbruch Brückenbauwerk und Anlage einer neuen Fußgängerbrücke Verlegung des Hardtbaches (Fr. Weischer). Im Rahmen des Ausbaus der L 113 , Talbrücke (Fr. Weischer) 12.800 40 B H M W B H M W B Altlast im Bereich Schöntalweg. N-O Ende der Str. "Zur Ölmühle": neue Flächen in Besitz Alfters. FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 23 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_64_MN6 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 10.370 11.110 740 740 Laut KNEF Hinweise auf temporär wasserführende Altarme in diesem Abschnitt Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 125 92.500 B AS_63_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 11.110 11.330 220 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 A(st) AS_63_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 11.110 11.330 220 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 0 B AS_63_MN3 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 11.110 11.330 220 220 Stadt Bonn / Gemeinde Alfter 10 2.200 B H a rd tb a ch SU _ 6 2 SU_62_MN1 Anlage einer Sekundäraue 11.350 11.700 350 Verlauf hier i. O., Problem Nutzung zu nah am Ufer. Gemeinde Alfter 225 0 Maßnahme nicht möglich SU_62_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 11.330 11.970 640 Gemeinde Alfter 0 B SU_62_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 11.330 11.970 640 Gemeinde Alfter 0 A(st) SU_62_MN4.1 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 11.700 11.900 200 Gemeinde Alfter 50 10.000 B SU_62_MN4.2 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 11.350 11.700 350 Gemeinde Alfter 50 17.500 C SU_62_MN5 Totholz belassen/einbringen 11.350 11.700 350 Gemeinde Alfter 30 10.500 B SU_62_MN6 Sohl-/Uferverbau entfernen 11.330 11.970 640 wilder Verbau entfernen. Aufforderung des Eigentümers durch Aufsichtsbehörde Gemeinde Alfter 10 6.400 B SU_62_MN7 Aufweitung des Gerinnes 11.700 12.000 300 640 Gemeinde Alfter 113 33.900 B H a rd tb a ch D G _ 6 1 DG_61_MN1 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 12 12 385 385 möglicherweise Optimierung der Sohle der Verrohrung Deutsche Steinzeug AG 1705 0 EFP H M W B B prüfen AS_60_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 12.360 12.680 237 337 Gemeinde Alfter 0 H M W B B kaum Potential, links Gewerbe, rechts Bahnhof u. Parkplatz, Einlaufsituation in Verrohrung. Nur im geringen Umfang möglich (Fr. Weischer). AS_60_MN2 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 12.500 12.650 150 337 Gemeinde Alfter 50 7.500 B siehe Angebot BUND, ggf. hier Zaun versetzen o. entfernen (Fr. Weischer). SU_59_MN1.1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 13.150 13.300 150 Gemeinde Alfter 0 A(st) Abschnitt im LSG u. Gemeindeeigentum. Keine sonstigen Planungen (Fr. Weischer). SU_59_MN3.1 Totholz belassen/einbringen 13.150 13.300 150 Gemeinde Alfter 30 4.500 A (st) Abschnitt im LSG u. Gemeindeeigentum. Keine sonstigen Planungen (Fr. Weischer). SU_59_MN5.1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 13.150 13.300 150 Gemeinde Alfter 0 A (st) Abschnitt im LSG u. Gemeindeeigentum. Keine sonstigen Planungen (Fr. Weischer). SU_59_MN2.2 Sohl-/Uferverbau entfernen 12.900 13.150 250 Gemeinde Alfter 10 2.500 C wie schon die Anmerkung für den südlichen Bereich im aktuellen Entwurf. Gilt nur nicht bis ganz zum Ende des SU59 (s. 13,3-13,15) (Fr. Weischer). SU_59_MN3.2 Totholz belassen/einbringen 12.900 13.150 250 Gemeinde Alfter 30 0 Maßnahme nicht möglich SU_59_MN5.2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 12.900 13.150 250 Gemeinde Alfter 0 C SU_59_MN6.2 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 12.900 13.150 250 Gemeinde Alfter 50 12.500 C 151.700 205 2.200 10 78.300 122 7.500 22 A C H a rd tb a ch nicht für km 12,5 - 12,4,da kaum Potential, links Gewerbe, rechts Bahnhof u. Parkplatz, Einlaufsituation in Verrohrung. Nur im geringen Umfang möglich. Städtische Kleingartensiedlung. A S_ 6 3 H a rd tb a ch SU _ 6 2 SU _ 5 9 BP "065 Kumpelsgarten" beachten. Maßnahmen außerhalb des Gewässers nur umsetzbar wenn mit DB und B-Plan vereinbar H a rd tb a ch A S_ 6 0 H a rd tb a ch H M W B C H M W B B A C C km 11,9 - km 11,7 Abschnitt B-Plan Gartenweg - Auslauf der Verrohrung optimieren sofern zielführend (Fr. Weischer)H M W B B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 24 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_59_MN1.3 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 12.700 12.900 200 Gemeinde Alfter 0 A(st) SU_59_MN2.3 Sohl-/Uferverbau entfernen 12.700 12.900 200 Gemeinde Alfter 10 2.000 B SU_59_MN3.3 Totholz belassen/einbringen 12.700 12.900 200 Gemeinde Alfter 30 6.000 B SU_59_MN4.3 Aufweitung des Gerinnes 12.700 12.900 200 Gemeinde Alfter 113 EFP B prüfen SU_59_MN5.3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 12.700 12.900 200 Gemeinde Alfter 0 B SU_59_MN6.3 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 12.700 12.900 200 673 Gemeinde Alfter 50 10.000 B AS_57_MN1 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 13.360 14.350 990 Gemeinde Alfter 10 9.900 B AS_57_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 13.360 14.350 990 Gemeinde Alfter 0 B AS_57_MN3 Sohl-/Uferverbau entfernen 13.500 13.700 200 Gemeinde Alfter 10 2.000 C AS_57_MN4 Sohl-/Uferverbau entfernen 13.900 14.100 200 990 Gemeinde Alfter 0 B wilder Verbau entfernen. Aufforderung des Eigentümers durch Aufsichtsbehörde (Fr. Weischer). SU_152_MN1 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 14.180 15.040 860 Gemeinde Alfter 10 8.600 C SU_152_MN2 Extensivierung der Nutzung 14.180 15.040 860 Gemeinde Alfter 250 215.000 C SU_152_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 0 245 245 Gemeinde Alfter 0 C SU_152_MN4 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 14.180 15.040 860 Gemeinde Alfter 50 43.000 C SU_152_MN5 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 14.180 15.040 860 860 Gemeinde Alfter 0 A(st) SU_56_MN1 Totholz belassen/einbringen 14.350 17.100 2750 Gemeinde Alfter/Stadt Bonn 30 82.500 C SU_56_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 14.350 17.100 2750 Gemeinde Alfter/Stadt Bonn 0 0 A(st) SU_56_MN3 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 14.350 17.100 2750 Gemeinde Alfter/Stadt Bonn 50 137.500 C SU_56_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 14.350 17.100 2750 Gemeinde Alfter/Stadt Bonn 10 27.500 C SU_56_MN5 Extensivierung der Nutzung 14.350 17.100 2750 Gemeinde Alfter/Stadt Bonn 125 343.750 C SU_56_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 14.350 17.100 2750 Gemeinde Alfter/Stadt Bonn 0 0 C SU_56_MN7 Rückstau rückbauen/minimieren 14.350 17.100 50 2.750 Gemeinde Alfter/Stadt Bonn 250 EFP B Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung Die Maßnahme "Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung" gilt für jedes Funktionselement A(st) H d D _ 2 0 2 HdD_202 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 720 36 Durchlass Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C 11.900 12 266.600 310 H a rd tb a ch A S_ 5 7 H a rd tb a ch SU _ 1 5 2 H a rd tb a ch SU _ 5 6 Wasserführung oberhalb Vollmershoven fraglich Wasserführung oberhalb Vollmershoven fraglich Karte 4: Godesberger Bach H M W B H M W B H M W B C A N SG /V SG /F FH C C 215591.250 B 37.500 56 Der Hardtbach/Hünnesbach führt in dem Bereich km 15-15,5 seit vielen Jahren kein Wasser. Die einzige Wasserversorgung des Hünnesbaches kommt heute nur noch nach Niederschlägen (Landwirtschaft, Paßmann). Ich habe in den letzten Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass der Hardbach oberhalb der Ortslage Volmershoven nie Wasser geführt hat (Freischem). Oberhalb Volmershoven lässt sich der Bach nur noch als Flutgraben bezeichnen. Verweis auf Diplomarbeit von Herrn Wildner, 1999 (Herr Esser). MN7 prüfen Hardtbach führt oberhalb der Ortslage Volmershoven kein Wasser Hr. Freischem). Verweis auf Diplomarbeit von Herrn Wildner, 1999 (Esser). B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 25 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 3 1 5 HdD_315 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 1.200 167 Verrohrung Stadt Bonn- Tiefbauamt 1750 292.250 292.250 H M W B C H d D _ 1 4 6 HdD_146 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 1.680 7 Brücke, wird entfernt Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B B H d D _ 1 4 5 HdD_145 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 1.820 42 Durchlass Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 3 1 4 HdD_314 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 2.000 676 Verrohrung. Komplett in Ortslage, Offenlegung nicht möglich Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 H M W B Maßnahme nicht möglich H d D _ 1 3 7 HdD_137 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.300 5 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B B H d D _ 3 7 5 HdD_375 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses Venner Bach Marienforster Straße Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B B H d D _ 3 7 6 HdD_376 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses Venner Bach Marienforster Allee Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B B H d D _ 1 3 0 HdD_130 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 5.040 hoher Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B C Rückbau würde zu Tiefenerosion führen und somit besteht die Möglichkeit der Schädigung der landwirtschaftlichen Flächen. (Landwirtschaft, Huttrop) H d D _ 1 2 8 HdD_128 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 6.695 Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B B H d D _ 1 2 7 HdD_127 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 6.830 Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 H M W B B H d D _ 1 2 3 HdD_123 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 7.850 kleiner Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 H M W B B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 26 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 1 2 2 HdD_122 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.000 kleiner Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 H M W B B H d D _ 1 2 1 HdD_121 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.050 Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 H M W B B H d D _ 1 1 9 HdD_119 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.200 hoher Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30.000 H M W B B H d D _ 1 2 0 HdD_120 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.280 Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 H M W B B H d D _ 1 1 8 HdD_118 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.320 hoher Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30.000 H M W B B H d D _ 4 0 4 HdD_404 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.380 hoher Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30.000 H M W B C H d D _ 1 1 2 HdD_112 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 9.220 Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 H M W B B H d D _ 1 0 8 HdD_108 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 9.330 Absturztreppe Gemeindewerke Wachtberg, AöR 100.000 H M W B B H d D _ 1 0 9 HdD_109 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.370 23 Brücke über L158, direkt unterhalb erster Absturz von HdD_108 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 100.000 H M W B B H d D _ 1 0 5 HdD_105 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 10.740 2 Abstürze Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30.000 H M W B C H d D _ 4 0 5 HdD_405 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.750 9 Brücke mit Betonsohle Gemeindewerke Wachtberg, AöR 50.000 H M W B C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 27 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 1 0 3 HdD_103 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 11.090 sehr hoher Absturz, Altes Recht; aktive Mühle Gemeindewerke Wachtberg, AöR 100.000 H M W B C H d D _ 1 0 2 HdD_102 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 11.190 Absturz, Altes Recht; Kreis Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30.000 H M W B C Rückbau kommt nicht in Frage, für Holzabfuhr unverzichtbar. Bachlauf trifft Durchlass nicht, Stauung (Hr. v.Loe) H d D _ 9 6 HdD_96 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.360 7 Durchlass Gemeindewerke Wachtberg, AöR 7.500 H M W B C Wege zur Nutzung der anliegenden Landwirtschaftlichen Flächen nötig. (Landwirtschaft, Weißweiler) H d D _ 9 5 HdD_95 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.440 5 Unverzichtbar: einziger Zugang zur Beweidung des Grünlandes östlich des Arzdorfer Baches (Hr. Welsch) Kein Substrat, enge Volumen Gemeindewerke Wachtberg, AöR 7.500 H M W B C Wege zur Nutzung der anliegenden Landwirtschaftlichen Flächen nötig. (Landwirtschaft, Weißweiler) H d D _ 9 4 HdD_94 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.630 17 Durchlass, kein Substrat, gemauerte Sohle Gemeindewerke Wachtberg, AöR 100.000 H M W B C H d D _ 4 0 6 HdD_406 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 14.636 Absturz Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 H M W B C H d D _ 9 1 HdD_91 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 14.990 Durchlass Gemeindewerke Wachtberg, AöR 7.500 H M W B C Wege zur Nutzung der anliegenden Landwirtschaftlichen Flächen nötig. (Landwirtschaft, Weißweiler) H d D _ 8 9 HdD_89 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 15.550 Durchlass Gemeindewerke Wachtberg, AöR 50.000 H M W B C H d D _ 8 8 HdD_88 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 15.630 Durchlass Gemeindewerke Wachtberg, AöR 7.500 H M W B C H d D _ 8 7 HdD_87 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 15.660 Durchlass Gemeindewerke Wachtberg, AöR 7.500 H M W B C H d D _ 8 6 HdD_86 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 15.690 Durchlass Gemeindewerke Wachtberg, AöR 7.500 H M W B C AS_119_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 0 620 620 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 6.200 B G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 1 1 9 C H M W B A FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 28 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen AS_119_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 0 620 620 620 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 6.200 B TS_116_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 850 1.090 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 2.400 C TS_116_MN2 Totholz belassen/einbringen 850 1.090 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 7.200 C TS_116_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 850 1.090 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) TS_116_MN4 Aufweitung des Gerinnes 850 1.090 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 27.120 C TS_116_MN5 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 850 1.090 240 240 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 C TS_113_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 1.360 1.800 440 Stadt Bonn- Tiefbauamt C 10 4.400 B TS_113_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 1.360 1.800 440 Stadt Bonn- Tiefbauamt C 0 A(st) TS_113_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 1.360 1.800 440 440 Stadt Bonn- Tiefbauamt C 0 B G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 1 1 0 AS_110_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 2.660 3.010 350 350 Stadt Bonn- Tiefbauamt C 10 3.500 3.500 10 A H M W B B SU_109_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 3.010 3.880 870 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 1 1 9 G o d e sb e rg e r B a ch TS _ 1 1 6 G o d e sb e rg e r B a ch TS _ 1 1 3 C 12.400 20 C 4.400 H M W B H M W B H M W B 10 A 36.720 153 A C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 29 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_109_MN2 Totholz belassen/einbringen 3.010 3.880 870 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 26.100 B SU_109_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 3.010 3.880 870 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_109_MN5 Sohl-/Uferverbau entfernen 3.010 3.880 870 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 EFP B SU_109_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.010 3.880 870 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_109_MN6 Aufweitung des Gerinnes 3.010 3.880 870 870 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 EFP B AS_108_MN1 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 3.880 4.370 490 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 4.900 C Bedeutet Flächenverlust und somit nicht zu akzeptieren (Landwirtschaft, Huttrop) AS_108_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.880 4.370 490 490 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_107_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 4.340 4.880 540 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_107_MN2 Totholz belassen/einbringen 4.340 4.880 540 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 16.200 B SU_107_MN3 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 4.340 4.880 540 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 27.000 C SU_107_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 4.340 4.880 540 540 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 5.400 C AS_106_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 4.370 5.400 1030 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B Intensivere Maßnahmen auf der Grünland abgewandten Bachseite möglich. Speziel richtung Spazierweg Marienforster Promenade. Beispielweise Bach km 3,6: Verbesserung QBW Mühlengraben; MN5 und MN6 prüfen G o d e sb e rg e r B a ch SU _ 1 0 9 A S_ 1 0 8 G o d e sb e rg e r B a ch SU _ 1 0 7 G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 1 0 6 G o d e sb e rg e r B a ch 3026.100 48.600 90 A A C B 4.900 10 A C B Insgesamt abzulehnen, da Flächenverlust nicht über Ersatzflächen zu kompensieren ist. Möglicherweise Ersatzweise SU Anlage im Waldbereich. (Landwirtschaft, Huttrop) A H M W B H M W B H M W B H M W B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 30 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen AS_106_MN2 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 4.370 5.400 1030 1.030 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 30.900 C Eventuell geplante Saum und Uferstreifen sind aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren. (Landwirtschaft, Huttrop) SU_102_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 5.400 7.620 2220 Stadt Bonn- Tiefbauamt/ Gemeindewerke Wachtberg, AöR 125 277.500 § 6 2 /§ 3 0 C SU_102_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 5.400 7.620 2220 Stadt Bonn- Tiefbauamt/ Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 22.200 § 6 2 /§ 3 0 C SU_102_MN3 Totholz belassen/einbringen 5.400 7.620 2220 Stadt Bonn- Tiefbauamt/ Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 66.600 § 6 2 /§ 3 0 C SU_102_MN4 Standortuntypische Gehölze entfernen 5.400 7.620 2220 Stadt Bonn- Tiefbauamt/ Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 A(st) SU_102_MN5 Extensivierung der Nutzung 5.400 7.620 2220 Stadt Bonn- Tiefbauamt/ Gemeindewerke Wachtberg, AöR 125 277.500 § 6 2 /§ 3 0 C SU_102_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.400 7.620 2220 2.220 Stadt Bonn- Tiefbauamt/ Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 C AS_99_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 7.620 7.990 370 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) AS_99_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 7.620 7.990 370 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 B G o d e sb e rg e r B a ch D S_ 1 0 1 DS_101_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 7.990 8.220 230 Gemeindewerke Wachtberg, AöR B 0 0 0 A § 6 2 /§ 3 0 H M W B B C A A S_ 1 0 6 G o d e sb e rg e r B a ch 643.800 290 0 0 H M W B H M W B SU _ 1 0 2 G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 9 9 G o d e sb e rg e r B a ch C B B 30.900 30 A H M W B § 6 2 /§ 3 0 FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 31 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 1 0 0 AS_100_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 8.220 8.600 380 380 Gemeindewerke Wachtberg, AöR C 0 0 0 A H M W B B SU_97_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 8.600 9.600 1000 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 SU_97_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 8.600 9.600 1000 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 10000 SU_97_MN3 Totholz belassen/einbringen 8.600 9.600 1000 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 30000 SU_97_MN4 Standortuntypische Gehölze entfernen 8.600 9.600 1000 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 SU_97_MN5 Extensivierung der Nutzung 8.600 9.600 1000 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 250 250000 SU_97_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 8.600 9.600 1000 1.000 Gemeindewerke Wachtberg, AöR B 0 AS_96_MN1 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 9.600 11.230 1630 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 16.300 § 6 2 /§ 3 0 B AS_96_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 9.600 11.230 1630 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 A(st) AS_96_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 9.600 11.230 1630 1.630 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 B SU_94_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 11.230 13.910 2680 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Gemeindewerke Wachtberg, AöR B 125 335.000 § 6 2 /§ 3 0 C SU_94_MN2 Totholz belassen/einbringen 11.230 13.910 2680 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 80.400 § 6 2 /§ 3 0 B SU_94_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 11.230 13.910 2680 Pappeln entfernen (Hr. v. Loe) Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 A(st) SU_94_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 11.230 13.910 2680 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 B SU_94_MN5 Extensivierung der Nutzung 11.230 13.910 2680 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 125 335.000 § 6 2 /§ 3 0 C Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der A B B B 16.300 10 H M W B H M W B H M W B A S_ 9 6 G o d e sb e rg e r B a ch SU _ 9 4 G o d e sb e rg e r B a ch G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 9 7 Einleitungen des WBV Arzdorf innerhalb des Funktionselements (Landwirtschaft, Weißweiler). km 13,5 - 12: westliche Grünlandflächen dienen als Futtergrundlage. Keine Beeinträchtigung gewünscht. Entwicklung Uferstreifen mit Eigentümern, Bewirtschaftern absprechen (Hr. Welsch).Vorsicht bei Totholz: Es darf nicht zu Überschwemmung,Staunässe kommen, da lw. Nutzung. Eigentumsgrenzen beachten. Keine Beeinträchtigung der ldw. Nutzung! Auestruktur ist nicht mit lw. Nutzung in Einklang zu bringen, enge Abstimmung erforderlich. Intensive Nutzung notwendig (Hr. v. Loe). C B § 6 2 /§ 3 0 290 C 290000 FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 32 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_94_MN6 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 11.230 13.910 2680 2.680 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 50 134.000 § 6 2 /§ 3 0 C G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 9 3 AS_93_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 13.910 14.250 340 340 Gemeindewerke Wachtberg, AöR C 0 0 0 A H M W B B Einleitungen des WBV Arzdorf innerhalb des Funktionselements (Landwirtschaft, Weißweiler) SU_92_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 14.250 14.780 530 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 125 66.250 C SU_92_MN3 Sohl-/Uferverbau entfernen 14.250 14.780 530 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 5.300 C SU_92_MN4 Totholz belassen/einbringen 14.250 14.780 530 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 15.900 C SU_92_MN5 Standortuntypische Gehölze entfernen 14.250 14.780 530 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) SU_92_MN6 Extensivierung der Nutzung 14.250 14.780 530 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 250 132.500 C SU_92_MN7 Aufweitung des Gerinnes 14.250 14.780 530 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 113 59.890 C SU_92_MN8 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 14.250 14.780 530 530 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 C AS_90_MN1 Standortuntypische Gehölze entfernen 14.780 15.200 420 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) AS_90_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 14.780 15.200 420 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 C Landwirtschaft vorliegen. 884.400 B H M W B G o d e sb e rg e r B a ch SU _ 9 2 279.840 528 C Einleitungen des WBV Arzdorf innerhalb des Funktionselements (Landwirtschaft, Weißweiler). MN1, MN6, MN7 nicht akzeptiert, da Flächen die Futtergrundlage für Betrieb darstellen (Hr. Welsch) 330 FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 33 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen AS_90_MN3 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 14.780 15.200 420 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 4.200 B AS_90_MN4 Sohl-/Uferverbau entfernen 14.780 15.200 420 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 4.200 B AS_90_MN5 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 14.780 15.200 420 420 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 12.600 B SU_89_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 15.200 15.720 520 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 5.200 B SU_89_MN2 Totholz belassen/einbringen 15.200 15.720 520 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 15.600 C Es darf nicht zu Überschwemmung, Staunässe kommen, da lw. Nutzung (Hr. v. Loe). SU_89_MN3 Standortuntypische Gehölze entfernen 15.200 15.720 520 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) SU_89_MN4 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 15.200 15.720 520 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 150 78.000 C Eigentumsgrenzen berücksichtigen. Rückschnitt auf Eigentümerseite muss möglich bleiben (Hr. v. Loe) SU_89_MN5 Aufweitung des Gerinnes 15.200 15.720 520 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 113 58.760 C SU_89_MN6 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 15.200 15.720 520 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 5.200 C Gefahr der Beeinträchtigung lw. Nutzung. Drainagen werden unwirksam.Staunässe, Schattenbildung, wertminderung (Hr. v. Loe) SU_89_MN7 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 15.200 15.720 520 Umsetzung erst in Zeitraum "C", da Einwände seitens der Landwirtschaft vorliegen. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 50 26.000 C Uferrandstreifen führt zu Wertminderung. Nur in Abstimmung mit Bewirtschaftern (Hr. v. Loe) SU_89_MN8 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 15.200 15.720 520 520 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 Maßnahme nicht möglich Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung 0 Die Maßnahme "Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung" gilt für jedes Funktionselement A(st) C B 363 G o d e sb e rg e r B a ch A S_ 9 0 G o d e sb e rg e r B a ch SU _ 8 9 H M W B H M W B Karte 5: Mehlemer Bach 21.000 50 B Einleitungen des WBV Arzdorf innerhalb des Funktionselements (Landwirtschaft, Weißweiler) 188.760 C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 34 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 2 3 7 HdD_237 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 160 338 Sehr lange Verrohrung. Komplett in Ortslage, Offenlegung nicht möglich Stadt Bonn- Tiefbauamt 1749 0 0 H M W B Maßnahme nicht möglich H d D _ 2 3 6 HdD_236 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 510 68 geringe Substratauflage; mehrere Eigentümer; wenn bachbegleitender Weg aufzuheben wäre könnte Sohle verbreitert und mehr Substrat eingebracht werden Straßenbaulastträger 1750 119.000 200.000 H M W B C H d D _ 2 3 5 HdD_235 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 610 42 Bebauung, Denkmalschutz somit Offenlegung nicht möglich. Stadt Bonn- Tiefbauamt 1751 0 0 H M W B Maßnahme nicht möglich H d D _ 2 2 7 HdD_227 Rückbau/ Umbau eines Querbauwerk 2.785 Pegelanlage und kleiner Absturz, ca. 15 cm Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 C H d D _ 4 0 2 HdD_403 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.790 8 Brücke, ohne Substratauflage Gemeindewerke Wachtberg, AöR 5.000 C H d D _ 2 2 6 HdD_226 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.940 8 Brücke, ohne Substratauflage Gemeindewerke Wachtberg, AöR 50.000 B H d D _ 3 1 9 HdD_319 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 3.680 Absturz , ca. 10cm Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10.000 B H d D _ 2 2 1 HdD_221 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 4.200 32 Brücke Konrad-Adenauer-Straße, ohne Substratauflage Straßenbaulastträger 100.000 C H d D _ 3 1 8 HdD_318 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 4.430 Absturz, ca. 120cm Straßenbaulastträger 100.000 C H d D _ 2 2 0 HdD_220 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 4.500 46 Brücke Konrad-Adenauer-Straße, ohne Substratauflage Straßenbaulastträger 100.000 C H d D _ 3 1 7 HdD_317 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 4.530 Absturz, ca.40cm Straßenbaulastträger 30.000 C H d D _ 2 1 8 HdD_218 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 5.110 36 geringe Substratauflage Straßenbaulastträger 100.000 B H d D _ 2 1 6 HdD_216 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 5.840 6 Durchlass, zwei Rohre nebeneinander Gemeindewerke Wachtberg, AöR 5.000 C M e h le m e r B a ch N W B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 35 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 4 0 1 HdD_402 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 6.900 Durchlass, mit Niveaudifferenz unterwasser Gemeindewerke Wachtberg, AöR 5.000 B H d D _ 2 1 5 HdD_215 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.460 6 Rohrdurchlass ohne Substratauflage Gemeindewerke Wachtberg, AöR 5.000 B H d D _ 2 1 4 HdD_214 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.720 6 Brücke, extreme Verengung bzw. Verklausung an Wehranlage bzw. Schieber. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 50.000 B H d D _ 2 1 3 HdD_213 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.990 5 Fußweg, sehr kleiner Rohrdurchlass Gemeindewerke Wachtberg, AöR 7.500 B H d D _ 4 0 1 HdD_401 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 8.765 Absturz, ca. 40cm Stadt Remagen; Rheinland-Pfalz 10.000 EFP B prüfen H d D _ 2 1 2 HdD_212 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 8.770 6 Rohrdurchlass ohne Substratauflage Stadt Remagen; Rheinland-Pfalz 7.500 EFP B prüfen H d D _ 2 1 1 HdD_211 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 9.740 20 Durchlass, ohne Substratauflage; in DG_121_MN7 zusammengefasst. MN innerhalb der DG Strecke. MN erst umsetzbar wenn ingesamt Verbesserung innerhalb der DG geplant. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 Maßnahme nicht möglich H d D _ 3 9 9 HdD_399 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 9.750 325 sehr lange Verrohrung, Umbau aus hydraulischen Gründen; in DG_121_MN7 zusammengefasst. MN innerhalb der DG Strecke. MN erst umsetzbar wenn ingesamt Verbesserung innerhalb der DG geplant. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 Maßnahme nicht möglich H d D _ 3 9 8 HdD_398 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.140 4 keine Substratauflage; in DG_121_MN7 zusammengefasst. MN innerhalb der DG Strecke. MN erst umsetzbar wenn ingesamt Verbesserung innerhalb der DG geplant. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 Maßnahme nicht möglich H d D _ 3 9 7 HdD_397 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.390 Rohrdurchlass ohne Substrat, Umbau aus hydraulichen Gründenkeine Substratauflage; in DG_121_MN7 zusammengefasst. MN innerhalb der DG Strecke. MN erst umsetzbar wenn ingesamt Verbesserung innerhalb der DG geplant. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 Maßnahme nicht möglich H d D _ 3 9 6 HdD_396 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.450 10 Rohrdurchlass ohne Substrat, Umbau aus hydraulichen Gründen; in DG_121_MN7 zusammengefasst. MN innerhalb der DG Strecke. MN erst umsetzbar wenn ingesamt Verbesserung innerhalb der DG geplant. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 Maßnahme nicht möglich H d D _ 3 9 5 HdD_395 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 10.560 3 Rohrdurchlass, Gewässer im Drainagebereich künstlich verlängert; in DG_121_MN7 zusammengefasst. MN innerhalb der DG Strecke. MN erst umsetzbar wenn ingesamt Verbesserung innerhalb der DG geplant. Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 Maßnahme nicht möglich AS_134_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 330 700 370 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 3.700 H M W B C N W B N W B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 36 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen AS_134_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 330 700 370 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 H M W B A(st) AS_134_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 330 700 370 370 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 H M W B B TS_135_MN3 Aufweitung des Gerinnes 700 1.190 490 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 55.370 B TS_135_MN2 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 700 1.190 490 Stadt Bonn- Tiefbauamt 50 24.500 B TS_135_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 700 1.190 490 490 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 4.900 84.770 173 C B SU_133_MN1 Totholz belassen/einbringen 1.190 2.300 1110 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 33.300 B SU_133_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 1.190 2.300 1110 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_133_MN3 Sohl-/Uferverbau entfernen 1.190 2.300 1110 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 11.100 B SU_133_MN4 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 1.190 2.300 1110 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_133_MN5 Aufweitung des Gerinnes 1.190 2.300 1110 1.110 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 125.430 B AS_132_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 2.300 3.080 780 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 7.800 B AS_132_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 2.300 3.080 780 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 B AS_132_MN3 Aufweitung des Gerinnes 2.300 3.080 780 780 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 113 88.140 B B C A 3.700 M e h le m e r B a ch A S_ 1 3 4 M e h le m e r B a ch TS _ 1 3 5 M e h le m e r B a ch N W B 10 B N W B N W B M e h le m e r B a ch A S_ 1 3 2 SU _ 1 3 3 A 169.830 153 B 95.940 123 B FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 37 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_131_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) SU_131_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 8.000 B SU_131_MN3 Totholz belassen/einbringen 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 24.000 B SU_131_MN4 Standortuntypische Gehölze entfernen 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) SU_131_MN5 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 150 120.000 B SU_131_MN6 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 50 40.000 B SU_131_MN7 Aufweitung des Gerinnes 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 113 90.400 B SU_131_MN8 Anlage von Initialgerinnen 3.080 3.880 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 82,5 66.000 B SU_131_MN9 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.080 3.880 800 800 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 B AS_129_MN1 Totholz belassen/einbringen 3.880 4.600 720 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 21.600 B AS_129_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 3.880 4.600 720 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) AS_129_MN3 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.880 4.600 720 720 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 B SU_127_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 4.600 5.470 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) B A S_ 1 2 9 M e h le m e r B a ch A N W B N W B M e h le m e r B a ch SU _ 1 3 1 A 21.600 30 A 348.400 436 C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 38 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_127_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 4.600 5.470 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 8.700 B SU_127_MN3 Totholz belassen/einbringen 4.600 5.470 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 26.100 B SU_127_MN4 Standortuntypische Gehölze entfernen 4.600 5.470 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) SU_127_MN5 Anlage einer Sekundäraue 4.600 5.470 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 275 239.250 B SU_127_MN6 Neutrassieren des Gewässerlaufs 4.600 5.470 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 165 143.550 B SU_127_MN7 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 4.600 5.470 870 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 B AS_125_MN1 Totholz belassen/einbringen 5.470 6.340 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 26.100 B AS_125_MN2 Standortuntypische Gehölze entfernen 5.470 6.340 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 A(st) AS_125_MN3 Extensivierung der Nutzung 5.470 6.340 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 125 108.750 B AS_125_MN4 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.470 6.340 870 870 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 B SU_123_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 6.340 9.800 3460 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 A(st) SU_123_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 6.340 9.800 3460 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 10 34.600 § 6 2 /§ 3 0 B SU_123_MN3 Totholz belassen/einbringen 6.340 9.800 3460 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 30 103.800 § 6 2 /§ 3 0 B A B A S_ 1 2 5 M e h le m e r B a ch N W B M e h le m e r B a ch SU _ 1 2 7 N W B 417.600 480 C 134.850 155 C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 39 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_123_MN4 Standortuntypische Gehölze entfernen 6.340 9.800 3460 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 A(st) SU_123_MN5 Extensivierung der Nutzung 6.340 9.800 3460 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 250 865.000 § 6 2 /§ 3 0 B SU_123_MN6 Aufweitung des Gerinnes 6.340 9.800 3460 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 113 390.980 § 6 2 /§ 3 0 B SU_123_MN7 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.340 9.800 3460 3.460 Gemeindewerke Wachtberg, AöR 0 § 6 2 /§ 3 0 B Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung 0 8.630 8630 Die Maßnahme "Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung" gilt für jedes Funktionselement A(st) H d D _ 3 5 2 HdD_352 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 0 raue Rampe, bei Mittelwasser nicht durchgängig. Gesamter Abschnitt aufgrund Sohlverbau nicht durchgängig Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B C H d D _ 3 8 4 HdD_384 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 20 Stützschwelle, bei Mittelwasser nicht durchgängig. Gesamter Abschnitt aufgrund Sohlverbau nicht durchgängig Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B C H d D _ 2 6 8 HdD_268 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 180 6 Brücke, Wirtschaftsweg; keine Substratauflage, Ufer unterbrochen. Gesamter Abschnitt aufgrund Sohlverbau nicht durchgängig Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B C H d D _ 2 6 7 HdD_386 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 290 Absturz (20 cm). Gesamter Abschnitt aufgrund Sohlverbau nicht durchgängig Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B C H d D _ 2 6 7 HdD_267 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 320 83 Deich, lange Verrohrung ohne Substrat; auf kleinerer Teilstrecke Offenlage möglich. Gesamter Abschnitt aufgrund Sohlverbau nicht durchgängig Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 6 6 HdD_266 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 600 11 geringe Substratauflage Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.00 H M W B C H d D _ 2 6 5 HdD_265 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 750 8 geringe Substratauflage Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.01 H M W B C H d D _ 2 6 4 HdD_264 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 900 20 Niederkasseler Straße /L16n; geringe Substratauflage. Gesamter Abschnitt aufgrund Sohlverbau nicht durchgängig Straßenbaulastträger 100.000 H M W B C H d D _ 2 5 9 HdD_259 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 2.570 59 A59, geringe Substratauflage. Möglichkeit der Einbringung von Substrat prüfen. Umbau des gesamten Durchlass steht nicht in Relation zum Nutzen. Straßenbaulastträger 200.000 EFP H M W B B prüfen H d D _ 2 5 8 HdD_258 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 2.890 319 Verrohrung ohne Substrat, keine Offenlage möglich. Prüfen auf Sohlverbesserung. Stadt Bonn- Tiefbauamt 1750 558.250 EFP H M W B B prüfen A N W B Karte 6: Vilicher Bach M e h le m e r B a ch SU _ 1 2 3 1.394.380 403 C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 40 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 3 4 2 HdD_342 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 3.145 hoher Absturz (60 cm) Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B A H d D _ 3 4 3 HdD_343 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 3.380 Breite Stützschwelle mit Gitter (0,05m) Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B B H d D _ 2 5 6 HdD_256 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.700 23 Brücke Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B B H d D _ 2 5 5 HdD_255 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 3.950 12 Brücke Siegburger Straße Straßenbaulastträger 100.000 H M W B C H d D _ 2 5 0 HdD_250 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 4.570 31 Reinold-Hagen-Str., glattes Rohr, ohne Substrat Stadt Bonn- Tiefbauamt 200.000 H M W B C H d D _ 2 4 7 HdD_247 Rückbau/ Umbau einer Verrohrung 5.620 471 lange Verrohrung, Kanalisierung. Komplett in Ortslage mit daraufliegender Infrastruktur bzw. Bebauung. Stadt Bonn- Tiefbauamt 1750 0 0 H M W B Maßnahme nicht möglich H d D _ 3 8 8 HdD_388 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 5.860 hoher Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 100.000 H M W B C H d D _ 2 4 3 HdD_243 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 6.450 5 Waldweg, Durchlass Stadt Bonn- Tiefbauamt 5.000 H M W B A H d D _ 2 4 1 HdD_241 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 6.780 19 Rohrdurchlass ohne Substrat Stadt Bonn- Tiefbauamt 7.500 H M W B B H d D _ 3 8 9 HdD_389 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 6.820 Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 H M W B B H d D _ 3 9 0 HdD_390 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 6.830 Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 H M W B B H d D _ 3 9 1 HdD_391 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 6.910 Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 30.000 H M W B B H d D _ 2 4 0 HdD_240 Anlage eines Umgehungsgerinnes 7.010 lange und sehr steile Verrohrung Stadt Bonn- Tiefbauamt 50.000 H M W B B H d D _ 3 9 2 HdD_392 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 7.010 sehr hoher Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 75.000 H M W B B H d D _ 3 9 3 HdD_393 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 7.180 Wehr Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B B H d D _ 3 9 4 HdD_394 Rückbau/Umbau eines Querbauwerks 7.190 Absturz Stadt Bonn- Tiefbauamt 10.000 H M W B B V il ic h e r B a ch FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 41 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen H d D _ 2 3 9 HdD_239 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.200 10 Rohrdurchlass, kein Substrat Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 7.500 H M W B B H d D _ 2 3 8 HdD_238 Prüfung und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses 7.450 4 Rohrdurchlass, kein Substrat, Niveaudifferenz unterwasser Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 7.500 H M W B B AS_147_MN1 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 0 900 900 Stadt Bonn- Tiefbauamt 125 112.500 C AS_147_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 0 900 900 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 9.000 C AS_147_MN3 Totholz belassen/einbringen 0 900 900 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 27.000 C AS_147_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 0 900 900 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 9.000 C AS_147_MN5 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 0 900 900 900 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 27.000 C SU_146_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 900 2.700 1800 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_146_MN2 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 900 2.700 1800 Stadt Bonn- Tiefbauamt 125 EFP B SU_146_MN3 Sohl-/Uferverbau entfernen 900 2.700 1800 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 EFP B SU_146_MN4 Totholz belassen/einbringen 900 2.700 1800 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 EFP B SU_146_MN5 Extensivierung der Nutzung 900 2.700 1800 Stadt Bonn- Tiefbauamt 125 EFP B SU_146_MN7 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 900 2.700 1800 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 EFP B SU_146_MN6 Aufweitung des Gerinnes 900 2.700 1800 1.800 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 EFP B AS_145_MN1 Sohl-/Uferverbau entfernen 2.700 3.170 470 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 4.700 B AS_145_MN2 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 2.700 3.170 470 470 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 4.700 B Planung z.Zt. auf Eis gelegt Maßnahmen komplett an Ausbau der S13 gekoppelt; prüfen H M W B Profilhöhe der Verrohrung 1.80m, eventuell Einbringen eines Sohlensubstrats möglich H M W B H M W B V il ic h e r B a ch A S_ 1 4 7 SU _ 1 4 6 V il ic h e r B a ch A S_ 1 4 5 V il ic h e r B a ch 184.500 205 C B C B Planung z.Zt. auf Eis gelegt Maßnahmen komplett an Ausbau der S13 gekoppelt. Denkmalschutz im Bereich der Burg Lede beachten (km 1,5 - 2,4), Bei entsprechender Umsetzung, Denkmalbehörde beteiligen. 0 0 C 9.400 20 A Maßnahmen mit Ausgleichplanung für S13 abstimmen. Zusätzlich im Mündungsbereich mit dem UFP Rhein Hauptlauf abstimmen. FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 42 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_144_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_144_MN2 Sohl-/Uferverbau entfernen 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 9.800 B SU_144_MN3 Totholz belassen/einbringen 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 29.400 B SU_144_MN4 Gehölzsaum anlegen oder ergänzen 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 9.800 B SU_144_MN5 Entwicklung/Anlage eines Uferstreifens 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 100 98.000 B SU_144_MN6 Aufweitung des Gerinnes 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 113 110.740 B SU_144_MN7 Anlage von Initialgerinnen 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 82,5 80.850 B SU_144_MN8 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 3.170 4.150 980 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_144_MN9 Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 3.400 3.950 550 1.035 Stadt Bonn- Tiefbauamt 150 82.500 B V il ic h e r B a ch A S_ 1 4 3 AS_143_MN1 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 4.150 4.200 50 83 Stadt Bonn- Tiefbauamt B 0 0 0 A H M W B B SU_142_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 4.200 5.400 1200 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_142_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 4.200 5.400 1200 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_142_MN3 Totholz belassen/einbringen 4.200 5.400 1200 1.200 Totholz unerwünscht, da Möglichkeit der Abdrift in die Verrohrungen besteht bzw. Verklausungen an Brücken möglich sind und somit der Hochwasserschutz beeinträchtigt wird. Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 0 Maßnahme nicht möglich AS_140_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 5.860 6.510 650 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) AS_140_MN2 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 5.860 6.510 650 635 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B H M W B H M W B H M W B V il ic h e r B a ch SU _ 1 4 4 SU _ 1 4 2 V il ic h e r B a ch A S_ 1 4 0 V il ic h e r B a ch C B Planung besteht (NRW Urban) 421.090 407 0 0 A 0 0 A C C FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 43 Umsetzungsfahrplan Bonn / Rhein Sieg Kreis - Kooperation KOE_51 G e w äs se r Fu n kt io n se le m e n t Maßnahmen- kürzel Maßnahmenbezeichnung Stationie- rung (m) Stati- onie- rung bis (m) Länge je Maßnahme Länge FE G e w äs se rs e it e Erläuterung Maßnahmen- träger Priori- sierung Ökologie( Stufe 1) Preis/m Kosten- rechnung Gesamt- kosten FE Kosten/m FE Kosten- Priori- sierung Sc h u tz ge b ie te N W B / H M W B Priorität zeitl. Umsetzung (FE) Stellungnahmen SU_137_MN1 Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten 6.510 8.630 2120 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 A(st) SU_137_MN2 Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern 6.510 8.630 2120 Stadt Bonn- Tiefbauamt 125 265.000 B SU_137_MN3 Sohl-/Uferverbau entfernen 6.510 8.630 2120 Stadt Bonn- Tiefbauamt 10 21.200 B SU_137_MN4 Totholz belassen/einbringen 6.510 8.630 2120 Stadt Bonn- Tiefbauamt 30 63.600 B SU_137_MN5 Extensivierung der Nutzung 6.510 8.630 2120 Stadt Bonn- Tiefbauamt 125 265.000 B SU_137_MN6 Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung 6.510 8.630 2120 Stadt Bonn- Tiefbauamt 0 B SU_137_MN7 Rückstau rückbauen/minimieren 7.010 7.130 50 2.120 Stadt Bonn- Tiefbauamt 250 12.500 B Abkürzungen SWB Stadtwerke Bonn WVSV Wasserverband südliches Vorgebirge BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe DB Deutsche Bahn AG HGK Häfen- und Güterverkehr Köln AG HMWB erheblich veränderte Gewässer NWB natürliche Wasserkörper FFH FFH Gebiete NSG Naturschutzgebiete §62/§30 Biotop gesetzlich geschütztes Biotop (nach §62/§30) EFP Einzelfallprüfung H M W B V il ic h e r B a ch SU _ 1 3 7 NSG-/FFH-Gebiet: keine MN die selbst Eingriffe darstellen möglich v.a. Entfernung von Befestigung; MN am Holzlarer See sind zu berücksichtigen (Planungen liegen vor) Bei eventuellem Rückbau des Holzlarer Sees Artenschutz beachten, speziell Amphibienschutz. § 6 2 /§ 3 0 /N SG /F FH 627.300 296 CA FE = Funktionselement, SU = Strahlursprung, TS = Trittstein, AS = Aufwertungsstrahlweg, DS = Durchgangsstrahlweg, DG = Degradationsstrecke; HdD = Herstellung der Durchgängigkeit erforderlich 44

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Umsetzungsfahrplan Kooperation Bonn/Rhein-Sieg Kreis PE_ KOE_51 Bonn, März 2012 Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 2 Der Umsetzungsfahrplan wurde gefördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Auftraggeber: Stadt Bonn Berliner Platz 1 53111 Bonn Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Bearbeitung: Dipl. Geogr. Frank Lippert Dr. Dipl. Biol. Maria Dommermuth Dipl. Geogr. Ronja Wolter Dipl. Geogr. Anne Voigtländer Bastian Arnold Prof. Dr. Thomas Zumbroich Zumbroich GmbH & Co. KG Breite Straße 21 - 53111 Bonn www.zumbroich.com Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 3 Inhalt Zusammenfassung.......................................................................................................... 5 Abkürzungsverzeichnis: ................................................................................................. 6 1 Einleitung ...................................................................................................... 7 2 Vorgehensweise........................................................................................... 8 2.1 Die Kooperation ............................................................................................8 2.2 Ablauf und Inhalte der Kooperationsveranstaltungen .................................11 2.3 Planungsraum .............................................................................................16 2.3.1 Namen der Bachläufe..................................................................................17 3 Beschreibung des Planungsraums ..........................................................18 3.1 Fließgewässertypen ....................................................................................21 3.2 Wasserwirtschaftliche Eingriffe der Vergangenheit .....................................26 4 Strahlwirkungskonzept .............................................................................30 4.1 Methodik.....................................................................................................30 4.2 Vorgehensweise Strahlwirkungskonzept.....................................................31 4.3 Ergebnis Strahlwirkungskonzept .................................................................32 4.3.1 Schutzgebiete (Naturschutz- und Natura2000-Gebiete)..............................34 4.3.2 Biologische Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos .............36 4.4 Funktionselemente nach Strahlwirkungskonzept........................................37 4.5 Biologische Überprüfung von Strahlursprüngen..........................................42 5 Maßnahmenkonzept ..................................................................................44 5.1 Programmmaßnahmen und Maßnahmentypen ...........................................44 5.2 Maßnahmenbenennung ..............................................................................46 5.3 Die sechs Untersuchungsgewässer.............................................................49 5.3.1 Katzenlochbach...........................................................................................49 5.3.2 Alfterer-Bornheimer Bach............................................................................50 5.3.3 Hardtbach ...................................................................................................51 5.3.4 Godesberger Bach ......................................................................................52 Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 4 5.3.5 Mehlemer Bach...........................................................................................53 5.3.6 Vilicher Bach ...............................................................................................54 6 Priorisierung und Kostenschätzung ........................................................56 6.1 Beschreibung des Priorisierungsansatzes ...................................................56 6.1.1 Zeitliche Priorisierung der Maßnahmen zur Entwicklung von Funktionselementen (ohne HdD-Maßnahmen)............................................56 6.1.2 Vorgehensweise bei der zeitlichen Priorisierung der Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (HdD-Maßnahmen)..................................63 6.1.3 Zu prüfende und nicht durchführbare Maßnahmen.....................................64 6.2 Priorisierungsergebnisse.............................................................................65 7 Kostenschätzung .......................................................................................66 7.1 Einzelpreise.................................................................................................66 7.2 Gesamtkosten.............................................................................................68 8 Fazit und Ausblick......................................................................................69 9 Literatur ......................................................................................................70 Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 5 Zusammenfassung Das Land NRW hat für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie das Instrument der Umsetzungsfahrpläne eingeführt. Das vorliegende Dokument stellt den Abschlussbe- richt für den Umsetzungsfahrplan der Kooperation Bonn/Rhein-Sieg Kreis (PE_ KOE_51) dar. Die Erarbeitung erfolgte gemeinsam in einer Kooperation aus Gebietskörperschaften, Fachbehörden und anderen Betroffenen z.B. aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz und der Siedlungswasserwirtschaft. Die Arbeit der Kooperation erfolgte in Workshops und Arbeitskreisen. Die Organisation und Moderation des Planungsprozesses innerhalb der Kooperation oblag der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis unter Beteiligung des Planungsbüros Zumbroich aus Bonn. Inhaltlicher Schwerpunkt des Umsetzungsfahrplans ist die Abstimmung konkreter Maß- nahmen zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL. Grundlage dafür bildet das Strahlwirkungskonzept, das für alle berichtspflichtigen Was- serkörper aufgestellt wurde. Dazu zählen auch erheblich veränderte Wasserkörper, um auch hier trotz bisher nicht genau definierter Qualitätsziele eine gute Planungsbasis zu schaffen. Neben den notwendigen Maßnahmen wurden im Umsetzungsfahrplan auch Fragen zur Finanzierung und zur Reihenfolge der Maßnahmenumsetzung (Priorisierung) betrachtet. Dabei wurden solche Maßnahmen besonders wichtig erachtet, bei denen eine hoher ökologischer Nutzen und eine gute Kosteneffizienz zu erreichen ist. Insgesamt sind im Umsetzungsfahrplan über 700 Einzelmaßnahmen festgelegt worden, die 18 Maßnahmentypen zuzuordnen sind. Für die Realisierung gelten mehrere Bedin- gungen. So soll die im Jahr 2008 zwischen dem MUNLV NRW, den Landschaftsverbänden, der Landwirtschaftskammer und den Wasser- und Bodenverbänden geschlossene Rahmen- vereinbarung über „Grundsätze zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nord- rhein Westfalen“ zugrunde gelegt werden. Außerdem gilt bei der Umsetzung von Maßnahmen im hydromorphologischen Bereich das Prinzip der Freiwilligkeit. Der Umsetzungsfahrplan ersetzt nicht die erforderlichen Genehmigungen, die zur Durchführung von Einzelmaßnahmen durch die zuständigen Fachbehörden erteilt wer- den müssen. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 6 Abkürzungsverzeichnis: EG-WRRL: Europäische Wasserrahmenrichtlinie UFP: Umsetzungsfahrplan SWK: Strahlwirkungskonzept FE: Funktionselement nach SWK SU: Strahlursprung TS: Trittstein AS: Aufwertungsstrahlweg DS: Durchgangsstrahlweg DG: Degradationsstrecke HdD: Maßnahme zur Herstellung der Durchgängigkeit OFWK: Oberflächenwasserkörper WKG: Wasserkörpergruppe HMWB: Highly Modified Waterbody – stark veränderter OFWK gemäß EG-WRRL NWB: Natural Waterbody – natürlicher OFWK gemäß EG-WRRL NSG: Naturschutzgebiet FFH: Schutzgebiet nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie EFP: Einzelfallprüfung Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 7 1 Einleitung Das Land NRW hat 2009 für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Programms „Lebendige Gewässer“ das Instrument der Umsetzungsfahrpläne eingeführt, die bis März 2012 aufzustellen sind. Sie dienen der Erreichung der im Bewirtschaf- tungsplan verbindlich eingeführten Bewirtschaftungsziele. Die Betrachtung erfolgt erstmalig für ganze Wassereinzugssgebiete. Die Umsetzungsfahrpläne, die flächendeckend für Nordrhein-Westfalen erarbeitet wer- den, sollen verschiedenen Zielen dienen. Sie sind Grundlagen für weitergehende Pla- nungen bzw. für Detailkonzepte, für zusammenfassende Berichte sowie für sonstige landesweite bzw. behördeninterne Zwecke. Ferner sind sie ein Instrument, um den Um- setzungsstand von Maßnahmen zu erfassen. Die Federführung für die Erstellung des vorliegenden Umsetzungsfahrplans für das Ko- operationsgebiet KOE 51 übernahmen gemeinsam die Stadt Bonn und der Rhein – Sieg- Kreis. Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung einer „regionalen Kooperation“. Dabei handelt es sich um Projekt begleitende Arbeitskreise, an denen neben den zuständigen was- serwirtschaftlichen Akteuren (Wasserverbände, Wasserbehörden) auch weitere Vertre- ter z.B. aus Naturschutz, Landwirtschaft, Denkmalschutz und sowie weitere Betroffene beteiligt waren. Im Rahmen der Tätigkeit der Kooperation haben zwei Workshops, mehrere Abstim- mungsgesprächen auf Arbeitsebene sowie eine Abschlussveranstaltung stattgefunden, in denen der Umsetzungsfahrplan entwickelt wurde. Im Ergebnis wurde ein priorisierter Katalog sinnvoller, kosteneffizienter Maßnahmen zur Aufwertung der hydromorphologischen Situation an den Gewässern erstellt, mit dem die Bewirtschaftungsziele für die verschiedenen Wasserkörper nach derzeitigem Kennt- nisstand innerhalb der durch die EG-WRRL gesetzten Fristen erreicht werden können. Wesentliche fachliche Grundlage für die Durchführung der Kooperation und Erstellung des Umsetzungsfahrplanes waren vorliegende Planungen, die jedoch nicht in allen Fäl- len für alle Gewässer vorlagen unter anderem: - Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm - Landschaftspläne, Gewässerunterhaltungspläne - Schutzgebiete (Trinkwasser, Natura 2000) - Gewässerstrukturgütedaten und Strukturgütekarte - Querbauwerkskataster - Bachentwicklungsplan. - Konzepte zur naturnahen Entwicklung für Hardtbach und Alfterer-Bornheimer Bach. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 8 2 Vorgehensweise Die Vorgehensweise der vorliegenden Planung folgt den Vorgaben des Musterumset- zungsfahrplanes des Landes NRW (MKULNV 2011). „Der Umsetzungsfahrplan soll eine Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie die bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und – unterhaltung geben. Er ist ein Beitrag zur Planungssicherheit für die Maßnahmenträger und die politisch Verantwortlichen vor Ort und ermöglicht eine Vorausschau auf behörd- liche Verwaltungsaufgaben und den Fördermittelbedarf. Der Umsetzungsfahrplan dient folgenden Zwecken: 1. Er soll die im Bewirtschaftungsplan aufgezeigten Finanzierungs- und Planungsvorbe- halte ausräumen, indem er transparent aufzeigt, wie die Bewirtschaftungsziele bis 2027 erreicht werden sollen. Er dient in diesem Sinne als Hilfsinstrument zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele. 2. Er soll die seit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Maßnah- men zur ökologischen Gewässerentwicklung dokumentieren. Er ist damit eine Grundla- ge für den 2012 anzufertigenden Zwischenbericht zur Umsetzung des Maßnahmenpro- gramms. Der Zwischenbericht ist an die EU-Kommission abzugeben, gleichzeitig ist ein Zwischenbericht zur Information von Politik und Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. 3. Er soll für die Maßnahmen der Folgejahre den Fördermittelbedarf annoncieren und wird damit ein wesentliches Kriterium bei zukünftigen Förderentscheidungen sein.“ MKUNLV, 2011 2.1 Die Kooperation Die Erarbeitung des Umsetzungsfahrplanes erfolgte gemeinsam mit allen Betroffenen in einer sog. Kooperation. Hieran beteiligt waren neben der Stadt Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis die Gemeinde Alfter, die Gemeindewerke Wachtberg, der Wasserverband Südliches Vorgebirge, Fachbehörden und andere Betroffene z.B. aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz, der Fischerei sowie der Siedlungswasserwirtschaft. Die Arbeit der Kooperation erfolgte in Workshops und Abstimmungsgesprächen auf Arbeitsebene. Die Organisation und Moderation des Planungsprozesses innerhalb der Kooperation oblag der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis unter Beteiligung des Planungsbüros Zumbroich aus Bonn. Die Bezirksregierung Köln begleitete intensiv die Kooperation. Die Kooperation setzte sich aus folgenden Institutionen und Einzelpersonen zusammen: Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 9 Tab. 1: Teilnehmer der Kooperation Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Teilnehmer der Kooperation Bezirksregierung Köln Bundesstadt Bonn, Amt für Stadtgrün Bundesstadt Bonn, Planungsamt Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt Bundesstadt Bonn, Untere Fischereibehörde Bundesstadt Bonn, Untere Landschaftsbehörde BUND KG Bonn Fischereibeauftragter der Stadt Bonn Gemeinde Alfter, Regional- und Umweltplanung Gemeindewerke Wachtberg, Abwasserbeseitigungsbetrieb Hardtbachpaten Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Lengsdorfer Bachfreunde e.V. Regionalgas Euskirchen GmbH&Co.KG Rheinischer Fischereiverband Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz UWB Rhein-Sieg-Kreis, Untere Landschaftsbehörde SGD Nord, Rheinland-Pfalz Stadtförsterei Bonn Wasserverband südliches Vorgebirge, Stadt Bornheim Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 10 Tab. 2: Sonstige eingeladene Teilnehmer der Kooperation Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Sonstige eingeladene Teilnehmer der Kooperation Bundesstadt Bonn, Stabsstelle Liegenschaftsmanagement, Fischereipachten Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, Freiraumplanung, Amt 61-11 Bundesstadt Bonn, Untere Denkmalbehörde Bundesstadt Bonn, Untere Fischereibehörde Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Gemeinde Alfter Gemeinde Wachtberg Gewässerschutz- und Anglerverein Bornheim 1999 e.V Grundbesitzerverband NRW Industrie- und Handelskammer zu Bonn Kreisverwaltung Ahrweiler Kreisbauernschaft Rhein-Sieg Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle für Agrarstruktur Köln Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis Landwirtschafskammer NRW, Tiergesundheitsdienst Mühlenverband Rhein-Erft-Ruhr e.V. Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V. Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rhein-Sieg-Kreis, Planungsamt Sportangler Verein Bad Godesberg 1922 e.V. Stadt Bornheim Stadt Remagen Waldbauernverband NRW Wassernetz NRW Wasserverband Südliches Vorgebirge Zweckverband Naturpark Rheinland Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 11 2.2 Ablauf und Inhalte der Kooperationsveranstaltungen Zunächst erarbeitete das Planungsbüro ein Strahlwirkungskonzept für die Gewässer des Kooperationsgebietes und traf auf Grundlage eines „Muster-Umsetzungsfahrplanes“ (MKUNLV 2011) eine Vorauswahl des Maßnahmenpools. Im ersten Workshop erfolgte die Erläuterung der anstehenden Aufgaben sowie der fach- lichen und rechtlichen Grundlagen für den Umsetzungsfahrplan. Außerdem wurden der weitere Arbeitsprozess sowie Regeln für die Kooperation mit den Teilnehmern abge- stimmt. Es wurden die bis dahin vom Planungsbüro erarbeiteten Ergebnisse vorgestellt und in- nerhalb der Kooperation diskutiert. Während der nachfolgenden Bearbeitungsphase hatten die Kooperationsmitglieder Gelegenheit, Stellungnahmen einzubringen. Foto 1: Diskussion der Maßnahmenkarten (Foto: Planungsbüro Zumbroich) Im weiteren Verlauf wurden die Maßnahmenvorschläge eingearbeitet. Es fanden Einzel- termine bei den Kooperationspartnern und ein zweiter Workshop für alle Beteiligten statt, bei dem insbesondere die Maßnahmenpriorisierung abgestimmt wurde. Auch hier bestand im Anschluss wieder die Möglichkeit, zu dargestellten Inhalten Stellung zuneh- men. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 12 Foto 2: Maßnahmenverortung auf Arbeitskarten (Foto: Planungsbüro Zumbroich) Zusätzlich zu den dargestellten Veranstaltungen der gesamten Kooperation wurden in Abstimmungsgesprächen auf Arbeitsebene weitere fachliche Aspekte behandelt. Dazu zählte insbesondere die Durchgängigkeit für Organismen von sämtlichen Durchlässen und Wanderhindernissen im Kooperationsgebiet. Hierzu erstellte das Planungsbüro eine umfangreiche Fotodokumentation mit Vorab-Beurteilung auf Grundlage von Gewässer- begehungen. Die Ergebnisse der Veranstaltungen sind protokolliert worden. Die Protokolle und weite- re relevante Unterlagen, die während der Projektphase erarbeitet wurden, sind dem Umsetzungsfahrplan als Anlagen beigefügt. Gleiches gilt auch für alle Stellungnahmen. Maßnahmenbezogene Stellungnahmen wur- den zudem in die tabellarische Darstellung der notwendigen Maßnahmen eingefügt und zeigen somit Synergie- bzw. Konfliktpotentiale auch an dieser Stelle auf. Der Mitwirkungsprozess bestand damit aus den im Rahmen der Kartenarbeit sowie im Plenum während der beiden Workshops geäußerten Stellungnahmen, den im Rahmen der Rückmeldefristen nach den Workshops abgegebenen Stellungnahmen, den Äuße- rungen während der Abstimmungsgespräche auf Arbeitsebene und der Bearbeitung durch das Planungsbüro erstellter Tabellen durch die Kooperationsteilnehmer. Die getä- tigten Aussagen wurden zusätzlich in einer Datenbank festgehalten. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 13 Abb. 1: Arbeitsschritte zur Erstellung des Umsetzungsfahrplanes Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 14 Die externe Beratung durch das Planungsbüro besaß ihre Aufgabe in folgenden Arbeits- schritten. - Maßnahmenidentifizierung auf Grundlage vorhandener Unterlagen und im Rahmen der in den Workshops eingebrachten Vorschläge, - Maßnahmenbewertung und –priorisierung bzgl. ökologischer Wirksamkeit, Kosten bzw. Kosteneffizienz und Machbarkeit sowie Synergiepotentialen zu anderen rele- vanten Fachgebieten, dabei Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit. Datum Thema Art der Veranstaltung Ort Teilnehmer 16.11.2011 Umsetzungsfahrplan Informations- veranstaltung Rathaus Born- heim Umweltaus- schuss 24.11.2011 Strahlwirkungskon- zept und Umset- zungsfahrplan 1. Workshop Stadthaus Bonn Kooperation 24.11.2011 Umsetzungsfahrplan Informations- veranstaltung Gemeinde Alfter Umwelt- ausschuss 1.2.2012 Strahlwirkungskon- zept und Umset- zungsfahrplan Informationsgespräch Landwirtschaft Vertreter der Landwirtschaft 14.2.2012 Umsetzungsfahrplan 2. Workshop Stadthaus Bonn Kooperation 15.3.2012 Umsetzungsfahrplan Ausschusssitzung Gemeinde Alfter Umwelt- ausschuss 26.3.2012 Umsetzungsfahrplan Abschlussveranstaltung Stadthaus Bonn Kooperation Tab. 3: Im Rahmen der Aufstellung des Umsetzungsfahrplanes durchgeführte Veranstaltungen Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 15 Planungsgrundlagen In der nachfolgenden Aufstellung werden die wesentlichen für den Umsetzungsfahrplan relevanten Arbeitsgrundlagen aufgeführt: - Arbeitshilfe „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“ LANUV Arbeitsblatt 16 (LANUV NRW 2011) - Umsetzungsfahrpläne zur Umsetzung der EG-WRRL in NRW. Stand: Oktober 2011 (MUNLV NRW 2009d) - Muster-Umsetzungsfahrplan zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen, Vers. 2.2, Stand Mai 2011 (MKULNV 2011) - Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Nordrhein-Westfalen 2009-2015 (MUNLV 2009a) - Konzept zur naturnahen Entwicklung des Hardtbaches (Strecke auf dem Gemein- degebiet Alfter) (Gemeinde Alfter 2000). - Konzept zur naturnahen Entwicklung des Roisdorfer-Bornheimer Bachs (Wasserver- band südliches Vorgebirge 2005) Weitere wesentliche fachliche Grundlagen für die Erstellung des Umsetzungsfahrplanes waren Planungen, die jedoch nicht in allen Fällen für alle Gewässer vorlagen. - Landschaftspläne, Gewässerunterhaltungspläne - Schutzgebiete (Trinkwasser, Natura 2000) - Gewässerstrukturgütedaten und Strukturgütekarte - Querbauwerkskataster - Bachentwicklungsplan. - Konzepte zur naturnahen Entwicklung für Hardtbach (Gemeinde Alfter) und Alf- terer-Bornheimer Bach (Stadt Bornheim). Für das Bonner Stadtgebiet wurde in der Vergangenheit auf die Erstellung von KNEFs verzichtet. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 16 2.3 Planungsraum Das Kooperationsgebiet KOE_51 besteht aus den in der nachfolgenden Tabelle darge- stellten Fließgewässern, für die eine Berichtspflicht gemäß Wasserrahmenrichtlinie be- steht. Tab. 4: Berichtspflichtige Fließgewässer im Planungsraum. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 17 2.3.1 Namen der Bachläufe Alle sechs untersuchten Gewässer besitzen zwei oder mehr unterschiedliche Namen für Teilabschnitte. Am Hardtbach existieren bis zu sieben verschiedene Bachabschnitts- Namen. Tab. 5: Namen der Gewässer Gewässer Zusatzname Ofwk-Kürzel Anfang (m) Ende (m) Rheindorfer Bach, Dransdorfer Bach DE_NRW_27198_0 0 5550 Der Alte Bach, Hardtbach DE_NRW_27198_5548 5550 11980 Hardtbach Hardtbach, Hünnesbach, Rehsprungbach DE_NRW_27198_11978 11980 17090 Lengsdorfer Bach, Endenicher Bach DE_NRW_271982_0 0 2500 Katzenlochbach Lengsdorfer Bach, Katzenlochbach DE_NRW_271982_2500 2500 11580 DE_NRW_27312_0 0 5100 Roisdorf-Bornheimer Bach, Alfterer Bornhei- mer Bach DE_NRW_27312_5100 5100 8400 Alfterer Born- heimer Bach Görresbach, Mirbach DE_NRW_27312_8400 8400 11650 Mehlemer Bach DE_NRW_27194_0 0 1190 Mehlemer Bach Mehlemer Bach, Züllighovener Bach, Kern- bach DE_NRW_27194_1188 1190 10670 Godesberger Bach DE_NRW_27196_0 0 2960 Godesberger Bach Godesberger Bach, Arzdorfer Bach DE_NRW_27196_2960 2960 16180 Vilicher Bach, Mühlenbach DE_NRW_271972_0 0 4160 Vilicher Bach Vilicher Bach, Mühlenbach, Holtorfer Bach, Wielesbach DE_NRW_271972_4160 4160 8630 Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 18 3 Beschreibung des Planungsraums Der Planungsraum stellt ein einzigartiges Landschaftensemble dar. Er liegt im Übergangsbereich des Mittelrhein-Engtales mit dem Bad Godesberger Taltrichter zur weiträumigen Talaufweitung der Köln-Bonner Bucht. Das vulkanische Siebengebirge wird südöstlich tangiert, während südwestlich der Anstieg des Rheini- schen Schiefergebirges mit seinen devonischen Festgesteinen anschließt. Von landschaftsbildprägender Bedeutung sind die während der Eiszeiten entstandenen Rheinterrassen, die hier ausgedehnte, treppenartig gestaffelte, Verebnungsflächen pa- rallel zum Rhein darstellen. Man unterteilt sie – von alt nach jung – in Hauptterrasse (z.B. Kottenforst und Ennert), Mittelterrasse und Niederterrasse. Aus den Kaltzeiten stammen auch die auf weiten Flächen verbreiteten Lössablagerun- gen und Hochflutlehme, die Grundlage für die Fruchtbarkeit der hiesigen Böden darstel- len. Die im Umsetzungsfahrplan betrachteten Gewässer verlaufen überwiegend auf der Ter- rassenlandschaft. Lediglich Godesberger und Mehlemer Bach entwässern mit ihren O- berläufen Einzugsgebiete auf devonischem Festgestein. Kleinräumig treten feinklastische tertiäre Tonschichten zwischen Grundgebirge und darauf liegenden Terrassensedimenten auf. Sie stellen z.B. das abgebaute Material beim Alaunbergbau am Vilicher Bach dar. Diese geologischen und geomorphologischen Verhältnisse schaffen grundlegende Rah- menbedingungen für die Gewässerentwicklung. Während die devonischen Festgesteine eine geringe Wasserdurchlässigkeit besitzen, sind die Terrassen aus kiesig-sandigen Sedimenten mit z.T. lehmigen Deckschichten aufgebaut. Die tertiären Tonschichten sind oft der Stauhorizont von Quellaustritten. Mit dieser naturräumlichen Ausstattung variieren die Gewässertypen der betroffenen Bäche auf relativ kleinem Raum. So haben die „Terrassengewässer“ ein treppenartiges Längsprofil, da sie an den Terras- senkanten steiler abfallen als auf den Terrassenflächen. Eine Besonderheit stellt der Alfterer-Bornheimer Bach dar, der ursprünglich (vor den ersten Wasserbaumaßnahmen) gar nicht den Rhein erreichte, sondern vermutlich in seinem heutigen Unterlauf in den Terrassenkiesen versickerte (WSV 2005), siehe hierzu auch: Becker-Haumann 2010). Dies dürfte möglicherweise Auswirkungen auf seine Besiedlung mit aquatischen Orga- nismen gehabt haben, denn eine Anbindung war vermutlich nur bei hohen Wasserstän- den des Rheines gegeben. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 19 Foto 3: Der Alfterer-Bornheimer Bach ist nach der letzten Eiszeit bis zu den ersten wasserbaulichen Ein- griffen vermutlich versickert, bevor er den Rhein erreichte (Foto: M. Dommermuth). Der Löss und die daraus entstandenen Böden (Parabraunerden) zeichnen sich durch eine hohe Anfälligkeit für Bodenerosion bei landwirtschaftlicher Nutzung aus. In Verbin- dung mit der Tiefenerosion der Gewässer resultiert daraus ein starker Feinsedimentein- trag mit Kolmationserscheinungen (MUNLV 2006) bis hin zu starker Verschlammung der Bachsohle. Dieses Problem betrifft insbesondere die Mittelterrasse des Rheins mit ihren mächtigen Lössauflagen, auf der der Hardtbach und der Alfterer-Bornheimer Bach verlaufen. Sämtliche betrachteten Gewässer münden in den Rhein. Foto 4: Verbaute Mündung des Mehlemer Baches (Foto: Anne Voigtländer) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 20 Die folgende Karte zeigt die aktuellen geomorphologischen Verhältnisse im Planungs- raum. Abb. 2: Geomorphologische Karte des Bonner Raumes (Grunert o.J.). Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 21 3.1 Fließgewässertypen Um die Entwicklungsziele „guter ökologischer Zustand bzw. Potenzial“ und „guter che- mischer Zustand“ in konkrete Handlungsanweisungen übertragen zu können, ist ein Abgleich der entsprechenden Leitbilder mit den Ist-Zuständen der Gewässer notwendig. Damit können Defizite herausgearbeitet und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet wer- den. Auf eine Wiederholung der Ausführungen in den entsprechenden Steckbriefen der Fließgewässertypen wird an dieser Stelle verzichtet. Die Steckbriefe der relevanten Fließgewässertypen sind unter http://www.flussgebiete.nrw.de/ allgemein zugänglich. Die bearbeiteten Bäche werden folgenden Fließgewässertypen gemäß LAWA zugeord- net (MUNLV NRW 2008: Fließgewässertypen in NRW): Gewässer Anfang (m) Ende (m) Fließgewässertyp Kürzel 0 8500 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern 19 Alfterer-Bornheimer Bach 8500 11640 Löss-lehmgeprägter Tieflandbach 18 0 5550 kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern 19 5550 12000 Löss-lehmgeprägter Tieflandbach 18 Hardtbach 12000 17090 Kiesgeprägter Tieflandbach 16 0 11590 Organisch geprägter Bach gem. MUNLV 2008 11 Katzenlochbach Anm. d. Verf. : Sohle ist kiesgeprägt! 0 2960 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern 19 Godesberger Bach 2960 16180 Grobmaterialreicher, silikatischer Mittelge- birksbach 5 0 1190 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern 19 Mehlemer Bach 1190 10670 Grobmaterialreicher, silikatischer Mittelge- birksbach 5 0 4160 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern 19 Villicher Bach 4160 8590 Sangeprägter Tieflandfluss 14 Tab. 6: Die Fließgewässertypen der betrachteten Bäche nach LAWA Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 22 Abb. 3: Digitales Geländemodell mit Gewässertypen und Strahlwirkungskonzept (Siehe auch Kap. 4) (Kar- tengrundlage: Geodaten NRW). Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 23 Typ 5: grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Der Fließgewässertyp der grobmaterialreichen, silikatischen Mittelgebirgsbäche kommt in verschiedenen Talformen (Kerb-, Mulden oder Sohlentälern) vor. Je nach Taltyp schwankt die Laufentwicklung zwischen eher gestreckt oder schwach geschwungen bis hin zu schwach mäandirerenden Verläufen. Neben Einbettgerinnen können auch Bäche mit mehreren Nebengerinnen auftreten. Das Profil ist stets sehr schwach eingeschnit- ten. Die Gewässersohle besteht zu einem großen Teil aus groben Schotter, der häufig großflächige Quer- oder Längsbänke bildet. In Gleithangbereichen treten auch feinere Substrate auf. Foto 5: Der Mehlemer Bach zählt streckenweise zum Typ der grobmaterialreichen, silikatischen Mittelge- birgsbächen (Foto: Maria Dommermuth) Typ 11: Organisch geprägte Bäche Der organisch geprägte Bach fließt im ausgeprägten Sohlental, ist stark geschwungen und neigt zum Anastomosieren. Das kaum eingeschnittene Gewässer kann eine nahezu vollständig bis vollständig von organischen Substraten wie Torf, Holz, Grob- und Fein- detritus geprägte Sohle aufweisen. Der Wasserspiegel liegt ganzjährig bei Mittelwasser nur gering unter Flur, was eine gute Verzahnung von Gewässer und Umfeld ermöglicht. Charakteristisch ist das durch Huminstoffe oft bräunlich gefärbte Wasser (MUNLV NRW 2010). Typ 14: Sandgeprägter Tieflandbach Auf dem Talboden eines mehr oder weniger ausgeprägten Sohlentales bildet das sand- geprägte Fließgewässer Mäander mit steilen Prallhängen und flach ansteigenden Gleit- hängen aus. Die Wassertiefe im kastenförmigen Bachbett des sandgeprägten Fließge- wässers ist durchschnittlich flach, jedoch gibt es regelmäßig Tiefenrinnen im Strom- Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 24 strich der Mäander sowie Sandbänke und Kolke im Bereich von Strömungshindernissen. (MUNLV NRW 2010) Foto 6: Der Vilicher Bach zählt im Oberlauf zu den sandgeprägten Bachläufen (Foto: Georg Meier) Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Der Bachtyp kommt in Kerb-, Mulden- und Sohlentälern vor und ist schwach gekrümmt bis mäandrierend. Eine Sohlenerosion findet aufgrund des lagestabilen Materials nicht statt, jedoch findet häufig eine Lateralerosion (tief unterspülte Ufer) statt. Schnellen und Stillen wechseln einander ab. Prall- und Gleithänge sind nicht deutlich ausgebildet. Foto 7: Kiesgeprägter Abschnitt des Hardtbaches (Foto: Maria Dommermuth) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 25 Typ 18: Löß-Lehmgeprägter Tieflandbach Die Talformen des Löss-lehmgeprägten Fließgewässers der Bördenlandschaften sind das Muldental und das Sohlen-Muldental, auf deren Talsohle der Bach in unregelmäßi- gen Bögen geschlängelt verläuft. Das Querprofil hat eine ausgeprägte Kastenform mit nahezu senkrechten, stabilen Uferkanten und einer uneinheitlichen Uferlinie im Längs- verlauf. (MUNLV NRW 2010) Foto 8: Das ausgeprägte Kastenprofil mit steilen Ufern ist typisch für den Unterlauf des Alfterer- Bornheimer Bachs (Foto: Frank Lippert). Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Bei den kleinen Niederungsfließgewässern in Fluss- und Stromtälern handelt es sich um sehr gefällearme Gewässer, die über ein breites Flusstal dem Hauptfluss (in diesem Fall dem Rhein) zufließen. Das vom Rhein gebildete Tal prägt diese Fließgewässer also mor- phologisch und hydrologisch. Es ist keine ausgeprägte Talform erkennbar und das Ge- wässer ist nur gering eingeschnitten und besitzt stabile, mit Makrophyten und Röhricht dicht bestandene Ufer. Je nach vom Hauptstrom abgelagertem Substrat kann das Sohl- substrat sandig bis lehmig sein, seltener tritt auch Kies oder Löss auf. Häufig sind daneben organische Materialen stark verteten. Das Wasser ist durch hohen Schweb- stoffanteil oft trüb. Charakteristisch sind sich abwechselnde Bereiche von Stillwasser und fließenden Situationen. Hinweis: Die Begehung der Gewässer im Jahr 2012 hat ergeben, dass die Leitbildzuordnung im Falle des Katzenlochbaches nicht korrekt zu sein scheint. Der Bachlauf hat eine kiesge- prägte Sohle, weshalb die Einstufung als „organischer Bach“ falsch sein dürfte. Auch die anderen Gewässer sind aufgrund ihres besonderen, terrassengeprägten Längsverlaufes Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 26 mit flachen und steileren Abschnitten möglicherweise nicht durch das aktuell gültige LAWA-Standardsystem der Typzuweisung (MUNLV 2008) repräsentiert. Dieser Sachverhalt wurde in der Abschlussveranstaltung mit der Kooperation diskutiert mit dem Ergebnis, die derzeitige Novellierung der LAWA-Typisierung abzuwarten und dann ggf. eine Überprüfung der Gewässertypen im Rahmen der kommenden Aktualisie- rung des Umsetzungsfahrplanes vorzunehmen. 3.2 Wasserwirtschaftliche Eingriffe der Vergangenheit Das Untersuchungsgebiet zählt zu den ältesten Siedlungsräumen Deutschlands. Bis zur Eisenzeit vor 2500 Jahren verblieben die Flussauen, die im häufig überfluteten Areal mit erlenreichen Wäldern bewachsen waren, in relativ naturnahem Zustand. Dann wurden sie in den landwirtschaftlichen Nutzraum einbezogen. Es entstanden Feucht- wiesen und –weiden, wodurch die Fluss- und Bachauen grundlegend umgestaltet wur- den. Mit den Römern und der Zunahme der Bevölkerungsdichte begann eine intensive Nut- zungsphase der fruchtbaren Böden dieser Region. Damit einher gingen Eingriffe in die Wasserläufe. Zugleich entstanden Anlagen zur Trinkwassergewinnung, wie Brunnen, Quellfassungen und Wasserleitungen. Letztere wurden auch zur Versorgung der römi- schen Bäderkultur genutzt. Bonn hatte damals bereits einen Hafen mit einem befestig- ten Becken. Während in der nachrömischen Zeit die Besiedlungsdichte zurückging, setzten bereits im Frühmittelalter mit dem Bau von Getreide- und Ölmühlen wieder verstärkt wasser- bauliche Aktivitäten ein. Mit den Mühlen waren vielerorts weitere Eingriffe in die Bach- läufe, wie Wehre und Ausleitungsgräben, verbunden. Am Godesberger Bach sind z.B. solche ehemaligen Mühlenstandorte bekannt. Seit der Neuzeit wurden die Bäche in immer stärkerem Maße zur besseren Ableitung des Wassers begradigt und vertieft. Um die Auen, insbesondere die des Rheins, für die Landwirtschaft nutzbar zu machen, wurden Entwässerungsgräben angelegt, die in die Unterläufe z.B. von Hardtbach und Alfterer-Bornheimer Bach entwässern. Im Folgenden werden schlaglichtartig einige besonders nachhaltige Veränderungen an den Gewässern angesprochen. Größere Veränderungen der Linienführung des Hardtbaches sind auf die Zeit des Ei- senbahnbaus (1878 – 1880) der Strecke Bonn – Euskirchen, die unmittelbar am Hardt- bach entlang läuft, zurückzuführen. Der Bodenwasserhaushalt der Kottenforstplatte (Hauptterrasse, die die Quellen des Hardtbaches trägt) ist gegenüber dem ursprünglichen Zustand sehr stark verändert. Während sich hier ehemals aufgrund der Pseudovergleyung der Böden in feuchten Jah- reszeiten weite Staubereiche ausdehnten, ist dieses Gebiet heute größtenteils trocken- gelegt. Bereits zur Zeit des Kurfürsten Clemens-August (1727 – 1761) wurden hier Ent- wässerungsgräben zur Nutzbarmachung als Jagdrevier angelegt. Dadurch wandelte sich bei Starkregen der ehemals ausgeglichen abfließende Bach durch die zusammenlaufen- Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 27 den und in den Hardtbach abschlagenden Entwässerungsgräben heute zu einem gele- gentlich reißenden Gewässer. Sicherlich trägt auch der heutige Wegebau für die schwe- ren land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge zu diesen Veränderungen bei. Inwieweit auch andere Gründe für die von den Anwohnern beklagte veränderte Wasser- führung der Oberläufe verantwortlich sind, kann hier nicht abschließend beurteilt wer- den. Durch die großen Wassermengen, die stoßweise durch die Lockersubstrate (Terrassen- sedimente) geführt werden, wird das Bachbett des Hardtbaches stark eingeschnitten. Dieser Prozess macht die Aufnahme immer größerer Wassermengen möglich. Die Ero- sionsleistung verstärkt sich mit zunehmendem bordvollem Abfluss. Insofern sind diese Prozesse selbstverstärkend. In der Vergangenheit wurden weitere Teilbereiche des Alfterer-Bornheimer Bachs (vormals Roisdorfer-Bornheimer Bach) begradigt und ausgebaut. Vor dem Ausbau hat der Roisdorfer-Bornheimer Bach nur Quell- und Niederschlagswasser abgeführt, es be- stand keine durchgehende Vorflut zum Rhein, da das Wasser aufgrund der geologischen und topografischen Beschaffenheit nordöstlich in der sogenannten „Maare“, und nörd- lich von Bornheim versickerte. Er versiegte früher in der Niederterrasse. Ca. 1930 wur- de von hier bis zum Rhein eine künstliche Vorflut in Form einer Verrohrung geschaffen, wodurch der Bach heute nach Passage der rezenten Talaue in den Rhein entwässert (WSV 2005). Dies dürfte Auswirkungen auf die Organismenbesiedlung des Baches ha- ben. Foto 9: Strukturarmer, geradlinig ausgebauter Abschnitt des Alfterer-Bornheimer Baches im Unterlauf (Foto: Claudia Zumbroich). Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 28 Foto 10: Eine historisch gewachsene Situation: stark beengter Alfterer-Bornheimer Bach unterhalb der Kronenstraße (Foto: Claudia Zumbroich). Versiegelungen durch Straßen und Baugebiete sind häufig Ursache von Stoßbelastun- gen bei Niederschlagsereignissen. Diese können zu Erosionserscheinungen an den Bachläufen führen, wie sie zum Beispiel am Mehlemer Bach zu beobachten sind. Foto 11: Uferabbruch am Mehlemer Bach, vermutlich verursacht durch ein extremes Niederschlagsereig- nis im Sommer 2010 (Foto: Georg Meier). Der Godesberger Bach ist auf weite Strecken begradigt, eingeengt und geschlossen überbaut. Wie so viele Bäche, die dem Rhein zufließen, wird auch er durch rheinparallele Verkehrswege gekreuzt. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 29 Foto 12: naturnaher Abschnitt des Godesberger Baches (Foto: Maria Dommermuth). Am Vilicher Bach haben Bergbauaktivitäten im neunzehnten Jahrhundert zu einer bis heute nachwirkenden Beeinflussung von Sediment- und Wasserchemismus geführt. Dort sind sog. Alaune als Grundstoff der Chemischen Industrie gewonnen worden. Res- te der Halden sind noch heute vorhanden. Foto 13: Bereich des ehemaligen Alaunabbaues am Alaunbach, einem Zulauf des Vilicher Baches (Foto: Bastian Arnold). Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 30 4 Strahlwirkungskonzept Das Land Nordrhein-Westfahlen fordert bei Erstellung der Umsetzungsfahrpläne die Anwendung des sog. Strahlwirkungs- oder Trittsteinprinzips. Dadurch sollen umweltpoli- tische Entscheidungen und die behördliche Vollzugspraxis im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL durch wissenschaftlich fundierte Ansätze untermauert werden. Das mit der Erarbeitung des Umsetzungsfahrplans beauftragte Planungsbüro Zumbroich erarbeitete zunächst ein Strahlwirkungskonzept für die Gewässer des Planungsraumes. 4.1 Methodik Das Strahlwirkungskonzept beruht auf der These, dass sich die bis 2027 nachzuwei- sende Lebensgemeinschaft dann im Gewässer finden lassen wird, wenn Gewässerstruk- turgüte und Wasserqualität einen guten ökologischen Zustand erreicht haben und wenn die Entwicklung des betreffenden Gewässers nicht durch stoßartige Einleitungen nach Regenereignissen gestört wird. In Gewässerstrecken, wo diese Bedingungen erfüllt sind, wird sich eine naturgemäße Lebensgemeinschaft einstellen. Von hier aus können angrenzende Strecken, die eine weniger gute Strukturgüte aufweisen, besiedelt werden (daher der Begriff „Strahlwir- kung“). Voraussetzung ist aber, dass auch die Wasserqualität gut ist. Strahlwirkung bezeichnet also das „Ausstrahlen“ von ökologisch wertvollen Gewässer- merkmalen (Pflanzen und Tiere) aus hochwertigen Gewässerabschnitten (Strahlur- sprünge) auf andere, qualitativ schlechter ausgestattete Gewässerbereiche (Strahlwe- ge). Die Strahlwirkung ist von verschiedenen Bedingungen abhängig, die in einem Arbeits- blatt des Landes NRW dargelegt werden („Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“, 2011). Dazu zählen die Ausdehnung und der Abstand der Funktions- elemente, der Gewässertyp, die natürliche Organismenbesiedlung und andere Parame- ter. Die genaue Abfolge und Länge der Funktionselemente (Strahlursprünge und –wege) ist daher abhängig von der zugrunde gelegten Organismengruppe, der biologischen Quali- tätskomponente“. Zur Auswahl stehen dabei entsprechend der aktuellen Arbeitshilfe die Fische und das Makrozoobenthos. Sind beide Komponenten in keinem guten Zustand, wird das Makrozoobenthos heran- gezogen. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 31 Foto 14: Potentieller Strahlursprung am Katzenlochbach (Foto: M. Dommermuth). 4.2 Vorgehensweise Strahlwirkungskonzept Zunächst wurden vorhandene Grundlagendaten erhoben und aufbereitet. Dabei wurden die Rahmenbedingungen mit den Vorgaben des Arbeitsblattes 16 „Strahlwirkung“ (LA- NUV NRW 2011) abgeglichen und etwaige Abweichungen dokumentiert. Die Rahmen- bedingungen umfassen die Flächennutzung, Naturschutz- und Natura2000-Gebiete, wasserwirtschaftliche Strukturen, hydraulisch-hydrologische Bedingungen, Gewässer- strukturgüte, Durchgängigkeit und Wasserbeschaffenheit. Aufgrund von Redundanz und Übersichtlichkeit werden grundlegende Informationen zu Fließgewässertypen, Fischgewässertypen u. ä. in diesem Dokument nur soweit erläu- tert, als dass sie der Nachvollziehbarkeit des Strahlwirkungskonzeptes dienen. Umfang- reiches Hintergrundmaterial kann unter www.flussgebiete.nrw.de eingesehen werden. Die Defizite der biologischen Qualitätskomponenten (Fische, Makrozoobenthos, Makrophyten/Phytobenthos), die zu einem derzeitigen Nicht-Erreichen der Bewirtschaf- tungsziele (mind. guter ökologischer Zustand bzw. Potenzial) führen, wurden identifiziert und die Ursachen für diese Defizite herausgearbeitet. Grundsätzliche Restriktionsbereiche, die bei der Ausweisung von den Funktionselemen- ten des Strahlwirkungskonzeptes berücksichtigt werden müssen, wurden identifiziert. Restriktionsbereiche sind im Wesentlichen geschlossene Siedlungslagen mit dichter Bebauung sowie Hauptverkehrswege in Gewässernähe. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Restriktionsbereiche und der Anfor- derungen an die Strahlwirkungselemente (Strahlursprünge und Trittsteine, Strahlwege und Degradationsstrecken) wurde das Strahlwirkungskonzept für die Gewässer des Kooperationsgebietes Bonn/Rhein Sieg-Kreis erstellt. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 32 Eine Abschätzung der Zielerreichung (guter ökologischer Zustand bzw. Potenzial) wurde für jeden Oberflächenwasserkörper formuliert. Dabei wurde die Verteilung der Funkti- onselemente im IST-Zustand, im SOLL-Zustand und im Zustand nach Ausbildung der ausgewiesenen Funktionselemente verglichen. 4.3 Ergebnis Strahlwirkungskonzept Das hier vorgestellte Konzept der Strahlwirkung bezieht sich auf die berichtspflichtigen Gewässer des Rhein- Sieg- Kreises und der Bundesstadt Bonn mit einer Gesamtlänge von ca. 80 Kilometern. Betroffen sind folgende OFWK: Tab 7: Gewässer des Strahlwirkungskonzeptes Bearbeitungsgebiet: 2800 (Niederrhein) Teileinzugsgebiet: RHE (Rheingraben Nord) Planungseinheit: PE_RHE_1400 (Rheinzuflüsse von Honnef- Köln) Wasser- körper- gruppe: WKG_RHE_1404 (Roisd.-, Mühlen-, Dickops-, Palmersd.-B.) WKG_RHE_1405 (Mehlemer-, Godesb.-, Katzenl.-, Hardtb.) WKG_RHE_1406 (Villicher Bach) DE_NRW_27312_0 (Alfterer-Bornheimer Bach) DE_NRW_27312_5100 (Alfterer-Bornheimer Bach) DE_NRW_27312_8400 (Alfterer-Bornheimer Bach/Görresbach, Mirbach) DE_NRW_27194_0 (Mehlemer Bach) DE_NRW_27194_1188 (Mehlemer Bach) DE_NRW_27196_0 (Godesberger Bach) DE_NRW_27196_2960 (Godesberger Bach) DE_NRW_27198_0 (Hardtbach/ Rheindorfer Bach) DE_NRW_27198_5548 (Hardtbach) DE_NRW_27198_11978 (Hardtbach)DE_NRW_271982_0 (Katzenlochbach/ Lengsdorfer Bach) DE_NRW_271982_2500 (Katzenlochbach) DE_NRW_271972_0 (Villicher Bach) DE_NRW_271972_4160 (Villicher Bach) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 33 Folgende Abschnitte der untersuchten Wasserkörper sind als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) eingestuft: - DE_NRW_27194_0 (Mehlemer/ Züllinghovener Bach), km 0- km 1,18 (H3) - DE_NRW_27196_0 (Godesberger/ Arzdorfer Bach), km 0- km 2,96 - DE_NRW_27196_2960 Godesberger/ Arzdorfer Bach km 2,96- km 16,17 (H3, H21) - DE_NRW_27198_0 (Hardtbach) km 0- km 17,1 - DE_NRW_27198_5548 (Hardtbach) km 5,55- km 11,98 (H3) - DE_NRW_27198_11978 (Hardtbach) km 11,98- km 17,1 (H3) - DE_NRW_27312_0 (Alfterer-Bornheimer Bach) km 0- km 5,1 (H3, H21) - DE_NRW_27312_5100 (Alfterer-Bornheimer Bach) km 5,1- km 8,4 (H3, H21) - DE_NRW_27312_8400 (Alfterer-Bornheimer Bach) km 8,4- km 11,65 (H3, H21) - DE_NRW_271982_0 (Katzenlochbach) km 0- km 2,5 - DE_NRW_271972_0 (Villicher Bach) km 0- km 4,16 (H3) - DE_NRW_271972_4160 (Villicher Bach) km 4,16 - km 8,5 (H3) Als Gründe werden für die Einstufung als HMWB genannt: H3: vorhandene Bebauung, H21: Flächenverbrauch bzw. Bewirtschaftbarkeit (MUNLV NRW 2009a und MUNLV NRW 2009b). Abb. 4: Hydromorphologische Ausweisung HMWB/NWB. Hinweis: Wie von der Stadt Bonn mitgeteilt wurde, sind die Landesdaten im Bereich des Katzen- lochbaches teilweise fehlerhaft. Dieser ist länger als in den Karten dargestellt und fließt über 1,75 km verrohrt in den Dransdorfer-/Hardtbach. Diese verrohrte Strecke im Un- terlauf wurde in der Landeskartierung nicht mit aufgenommen. Auch die Einzugsge- bietsgrenzen im Bereich des Katzenlochbaches/Hardtbaches sind fehlerhaft. Zur weite- ren Bearbeitung wurden die Daten angepasst. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 34 4.3.1 Schutzgebiete (Naturschutz- und Natura2000-Gebiete) Grundsätzlich sind Synergieeffekte zwischen den Zielen für FFH-, Vogelschutz- und Na- turschutzgebiete und den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erwarten (LANUV NRW 2011). Gewässerabschnitte, die in solchen Gebieten liegen, wurden im Rahmen der Erarbeitung des Strahlwirkungskonzeptes im besonderen Maße als Such- räume für Strahlursprünge betrachtet. In Einzelfällen kann es jedoch zu Konflikten zwischen der Zielsetzung der o. g. Gebiete und der Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommen. Diese Ausnahmefälle wurden während der Workshops und des begleitenden Unterarbeitskreises thematisiert und dokumentiert. Bei der Umsetzung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen in solchen Gebieten müssen im Rahmen der Detailplanung die Belange des Naturschutzes in be- sonderem Maße berücksichtigt werden. Insgesamt befinden sich 5 FFH-Gebiete und 24 Naturschutzgebiete im Bereich der Ein- zugsgebiete der untersuchten Oberflächenwasserkörper. Die folgende Tabelle beinhal- tet alle FFH- und Naturschutzgebiete, die in unmittelbarer Nähe der relevanten Fließge- wässer oder deren Zuläufe liegen. Diese Schutzgebiete sind von besonderer Bedeutung. Gewässer Stat. OFWK Name Mehlemer/ Züllighovener Bach 4+50- 4+90 DE_NRW_27194_118 8 Daechelsberg/ Liessemer Berg (NSG) Godesberger Bach (Zulauf Venner Bach) 0+20- 1+90 DE_NRW_27196_296 0 Hardtbach Quelle des Hardtba- ches, keine Stationie- rung in diesem Be- reich DE_NRW_27198_119 78 Katzenlochbach 2+40- 11+50 DE_NRW_271982_25 00 Kottenforst (NSG) Godesberger Bach (Zulauf Venner Bach) 0+50- 1+6 DE_NRW_27196_296 0 Waldreservat Kottenforst (FFH) Katzenlochbach 2+40- 11+50 DE_NRW_271982_25 00 Waldreservat Kottenforst (FFH) Vilicher Bach 6+50- 8+50 DE_NRW_271972_41 60 Siebengebirge Teilgebiet Ennert (NSG) Vilicher Bach 6+60 DE_NRW_271972_41 60 Siebengebirge (FFH) Tab. 8: Relevante Naturschutz- und FFH-Gebiete im Planungsraum Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 35 Abb. 5: Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsgebiet (Daten: LANUV NRW) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 36 4.3.2 Biologische Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos Wie folgender Tabelle zu entnehmen ist, sind nach den vorliegenden amtlichen Untersu- chungen des Landes NRW (MUNLV NRW 2009a) die Qualitätskomponenten Fische, Makrozoobenthos und Phytobenthos in keinem guten Zustand. Lediglich die Makrophy- ten sind in einem Fall mit „gut“ bewertet. Gewässer- name Oberflächen- wasserkörper Aus- wei- sung Ökol. Zustand Makro- zoo- benthos Fische (FibS) Makro- phyten Phyto- benthos DE_NRW_27312_0 hmwb schlecht Schlecht schlecht mäßig k.A. DE_NRW_27312_5100 hmwb schlecht unbefrie- digend schlecht k.A. k.A. Alfterer- Bornhei- mer Bach DE_NRW_27312_8400 (Mirbach) hmwb schlecht mäßig schlecht k.A. k.A. DE_NRW_27194_0 hmwb mäßig mäßig k.A. k.A. k.A. Mehlemer Bach DE_NRW_27194_1188 natür- lich unbefrie- digend mäßig unbefrie- digend k.A. k.A. DE_NRW_27196_0 hmwb schlecht unbefrie- digend k.A. schlecht k.A. Godesber- ger Bach DE_NRW_27196_2960 hmwb schlecht mäßig schlecht unbefrie- digend k.A. DE_NRW_27198_0 (Rheindorfer Bach) hmwb schlecht schlecht k.A. k.A. k.A. DE_NRW_27198_5548 hmwb schlecht mäßig schlecht k.A. mäßig Hardtbach DE_NRW_27198_11978 hmwb mäßig mäßig k.A. k.A. k.A. DE_NRW_271982_0 (Lengsdorfer Bach) hmwb unbefrie- digend unbefrie- digend mäßig k.A. k.A. Katzen- lochbach DE_NRW_271982_2500 natür- lich mäßig mäßig mäßig k.A. k.A. DE_NRW_271972_0 hmwb schlecht mäßig schlecht unbefrie- digend k.A. Villicher Bach DE_NRW_271972_4160 hmwb schlecht mäßig schlecht gut k.A. Tab. 9: Biologische-Bewertung der Oberflächenwasserkörper (ELWAS, abgerufen September 2011; k.A.: keine Angabe). Wie in Kap. 4.1 dargelegt, wird daher für die Aufstellung des Strahlwirkungskonzeptes das Makrozoobenthos als Planungsgrundlage herangezogen. Hierzu wiederum ist der Parameter „Allgemeine Degradation“ nach PERLODES die maßgebliche Komponente. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 37 4.4 Funktionselemente nach Strahlwirkungskonzept Abb. 6: Strahlwirkungskonzept im Planungsraum (Datengrundlage: Geobasis NRW) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 38 In der Arbeitshilfe Strahlwirkungskonzept (LANUV NRW 2011) sind Mindestlängen für Strahlursprünge und Maximmallängen für Strahlwege bestimmt. Abb. 7: Anforderungen an Strahlursprünge und –Wege im Tiefland gemäß LANUV NRW (2011). Zu differenzieren ist dabei nach der maßgeblichen Biologischen Qualitätskomponente – im Fall der Untersuchungsgewässer also jeweils das Makrozoobenthos – und dem Landschaftsraum. Die oberen Wasserkörper von Godesberger und Mehlemer Bach sind gemäß ihrer Ge- wässertypen als Mittelgebirgsgewässer eingestuft (s. Abb. 7), alle anderen als Tief- landgewässer (s. Abb. 8). Somit ergibt sich eine Mindestlänge aller Strahlursprünge von 500m. Für die Tieflandwasserkörper beträgt die Strahlwirkung als maximale Länge der Aufwer- tungsstrahlwege die halbe Länge des maßgeblichen Strahlursprungs, maximal 1.000m in Fließrichtung. Für die beiden Mittelgebirgsabschnitte beträgt die Strahlwirkung maximal die Länge des jeweiligen Strahlursprungs, höchstens 2.500m. Von einer stromaufwärts gerichteten Strahlwirkung kann für Makrozoobenthos generell nicht ausgegangen werden. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 39 Abb. 8. Anforderungen an Strahlursprünge und –Wege im Mittelgebirge gemäß LANUV NRW (2011). Zur Ausweisung von Strahlursprüngen und Trittsteinen wurden zunächst bekannte Ge- wässerabschnitte mit hoher Strukturgüte anhand der Gewässerstrukturgütekartierung sowie einer Geländebegehung überprüft. Im Weiteren wurde versucht, Gewässerstre- cken zu finden, deren Strukturgüte bereits so gut ist, dass eine Aufwertung mit mög- lichst geringem Aufwand erreicht werden kann. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Funktionselemente gemäß Arbeitshilfe Strahlwirkungskonzept (LANUV 2011) fan- den sich insbesondere in den stark urbanisierten Unterläufen nur wenige solcher Stre- cken. Insgesamt wurden für den Planungsraum 48 Strahlursprünge, 10 qualitativ hochwertige Trittsteine, 49 Aufwertungsstrahlwege, 2 Durchgangsstrahlwege und 16 Degradations- strecken definiert. Zwei der Strahlursprünge wurden in den Nebengewässern Venner Bach (Godesberger Bach) und Wolfsbach (Alfterer-Bornheimer Bach) aufgrund ver- gleichsweise günstiger Gewässerstrukturgüte verortet. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen alle Strahlursprünge noch als „zu entwickeln“ gelten, da sie die Mindestanforderungen an die Gewässerstrukturgüte, d.h. mindestens Klasse 3 für Sohle, Ufer und Umland, noch nicht erfüllen. Insbesondere am Katzenlochbach, am oberen Vilicher Bach und auf einem kürzeren Abschnitt am mittleren Hardtbach finden sich jedoch mehrere, die in absehbarer Zeit und mit relativ geringem Aufwand zu „potentiellen“ Strahlursprüngen entwickelt werden können (vergl. dazu Kapitel 4.5). Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 40 Dazu kommen 247 punktuelle Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer. Mit etwa 46 km Gesamtlänge (Abb. 9) nehmen die Strahlursprünge mehr als die Hälfte der Gesamtstrecke der Untersuchungsgewässer ein (Abb.10). Abb. 9: Absolute Gewässerlängen der Funktionselemente des Strahlwirkungskonzepts (SU: Strahlur- sprung, TS: Trittstein, AS: Aufwertungsstrahlweg, DS: Durchgangsstrahlweg, DG: Degradationsstrecke). Abb. 10: Relative Gewässerlängen der Funktionselemente des Strahlwirkungskonzepts (SU: Strahlur- sprung, TS: Trittstein, AS: Aufwertungsstrahlweg, DS: Durchgangsstrahlweg, DG: Degradationsstrecke). Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 41 Dieser vergleichsweise hohe Anteil erklärt sich zum einen aus den Anforderungen an das SWK bei biologischer Qualitätskomponente Makrozoobenthos im Tiefland und zum anderen daraus, dass die Strahlwirkung auf mehr als 10% der Strecke von Degradati- onsstrecken unterbrochen wird und wieder neu geschaffen werden muss. Im Rahmen des Mitwirkungsprozesses wurden in Einzelfällen Veränderungen am Strahlwirkungskonzept vorgenommen. Gestrichene oder in ihrer Länge oder Lage ver- änderte Strahlursprünge und Trittsteine wurden im beiliegenden Kartenwerk kenntlich gemacht, indem die ursprünglichen Strecken als zurückgesetzte Strahlursprünge und Trittsteine abgebildet wurden. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 42 4.5 Biologische Überprüfung von Strahlursprüngen Zur Überprüfung des Status Quo der biologischen Verhältnisse im Bereich ausgewählter Strahlursprünge wurde das Planungsbüro Zumbroich beauftragt, an insgesamt zehn Probestellen den Bestand an Makrozoobenthos zu untersuchen, gem. der Methode PERLODES (Meier, Haase et al. 2006). Abb. 11: Probennahmestellen der Makrozoobenthosbeprobung (Planungsbüro Zumbroich 2012) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 43 Die Ergebnisse der Beprobungen zeigt folgende Tabelle. ID SU Gewässername Lokalität Fg- Typ ÖZK Sap AD Vrs 1 94 Godesberger Bach Kleinvillip 5 schlecht 2,34 0,2 2 51 127 Mehlemer Bach Oberbachem 5 schlecht 2,40 0,18 2 100 123 Mehlemer Bach Züllinghoven 5 schlecht 2,27 0,11 2 34 64 Hardtbach Witterschlick 18 gut 1,76 0,7 n.r. 89 59 Hardtbach Heidgen 16 mäßig 1,73 0,55 n.r. 93 8 Katzenlochbach Röttgen 11 sehr gut 1,68 0,81 n.r. 94 12 Katzenlochbach Ippendorf 11 gut 1,67 0,72 n.r. 96 51 Bornheimer Bach Bornheim 19 unbefriedigend 2,87 0,37 n.r. 49 36 Bornheimer Bach Roisdorf 19 mäßig 2,36 0,56 n.r. 76 137 Vilicher Bach Holtorf 14 gut 1,62 0,69 n.r. ÖKZ Ökologische Zustandsklasse (Gesamtergebnis) Sap. Saprobie, Organische Belastung (Wert: 1 - 4) AD Allgemeine Degradation (Wert: 0 - 1) Vsr Versauerung Bewertung Fg-Typ 1 sehr gut 5 Grobmaterialreicher, silikatischer Mittelgebirgsbach 2 gut 11 Organisch geprägte Bäche 3 mäßig 14 Sandgeprägte Tieflandbäche 4 unbefriedigend 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche 5 schlecht 18 Löß-lehmgeprägte Tieflandbäche n.r. nicht relevant 19 Kl. Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Tab. 10: Makrozoobenthosbewertung von Strahlursprüngen (SU), Untersuchung März 2012 (Probenstelle 94 am Katzenlochbach befindet sich zurzeit noch in Auswertung). ID: projektinterne Identifikationsnum- mer. Wie ersichtlich, ergeben der Bewertungen der „Ökologischen Zustandsklasse“ (ÖZG) in den verschiedenen Bächen die ganze Palette – von „sehr gut“ (Katzenlochbach) bis „schlecht“ (Godesberger Bach und Mehlemer Bach). Dabei ist zu beachten, dass diese Ergebnisse nicht die Verhältnisse des ganzen Gewässers repräsentieren, sondern nur kurze Abschnitte (zu entwickelnde Strahlursprünge) mit unterschiedlicher Strukturgüte. Drei der anhand der aktuellen Gewässerstrukturgütedaten als „zu entwickeln“ klassifi- zierte Strahlursprünge könnten damit in biologischer Hinsicht sogar bereits existierende Strahlursprünge darstellen. Der Befund zeigt, dass die Bachläufe in Bonn/Rhein-Sieg in strukturell guten Abschnit- ten, wie im Katzenlochbach, einen guten Zustand aufweisen können, in Bereichen mit Verbau aber noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Der vollständige Untersuchungsbericht ist als separates Dokument diesem Umset- zungsfahrplan als Anhang beigefügt. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 44 5 Maßnahmenkonzept Die Verortung aller Maßnahmen an den Gewässern ist in einem Kartenwerk mit sechs Einzelblättern, jeweils in DIN-A0 dargestellt. Die den Planungen zugrunde liegende Angaben zur Strukturkartierung sind aus dem Jahr 2008. 5.1 Programmmaßnahmen und Maßnahmentypen In den Planungseinheiten-Steckbriefen sind für die Untersuchungsgewässer folgende Programmmaßnahmen vorgesehen (Tab. 11): Maßnahmencode Belastung Maßnahmenbenennung HY_OW_U11 Morphologie Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerent- wicklung inkl. Begleitender Maßnahmen HY_OW_U12 Morphologie Maßnahmen zur Anpassung/ Optimie- rung der Gewässerunterhaltung HY_OW_U17 Morphologie Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. Beglei- tender Maßnahmen HY_OW_U19 Durchgängigkeit Maßnahmen zur Herstellung der linea- ren Durchgängigkeit an sonstigen was- serbaulichen Anlagen HY_OW_U42 Morphologie Maßnahmen zur Verbesserung von Ha- bitaten im Gewässerentwicklungskorri- dor einschließlich der Auenentwicklung HY_OW_U43 Morphologie Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehöl- zentwickung) HY_OW_U44 Morphologie Maßnahmen zu Vitalisierung des Ge- wässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils HY_OW_P63 Morphologie Umsetzungsfahrplan Tab. 11: Programmmaßnahmen für PE_RHE_1400 Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 45 Gemäß LANUV NRW (2011) ergeben sich daraus 23 Piktogrammmaßnahmen (Abb. 12) Die Gesamtheit dieser Maßnahmen ist dabei für alle untersuchten Oberflächenwasser- körper gleich. Man unterscheidet Maßnahmen zur Realisierung von Funktionselementen (FE) und Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (HdD). Die Maßnahmen zur Realisierung von Funktionselementen (FE) nach Strahlwirkungs- konzept beziehen sich jeweils auf Gewässerabschnitte von einer bestimmten Länge, die mit Angabe der Gewässerstationierung von Anfangs- und Endpunkt in den Karten genau lokalisiert sind. Dagegen beziehen sich die Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (HdD) auf einzelne Querbauwerke, Verrohrungen oder Durchlässe. Abb. 12: Übersicht der vom Land NRW für den Umsetzungsfahrplan zur Verfügung gestellten und für das Untersuchungsgebiet gemäß Planungseinheitensteckbriefen und Strahlwirkungskonzept vorgesehenen Maßnahmenpiktogramme. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 46 5.2 Maßnahmenbenennung Insgesamt sind über 700 Einzelmaßnahmen vorgesehen. Davon sind 450 Maßnahmen zur Herstellung von Funktionselementen nach SWK, die sich auf Gewässerstrecken be- ziehen und mit der Gewässerstationierung von Anfangs- und Endpunkt lokalisiert sind (Abb. 13). In 80 Fällen wurde die Maßnahme „Belassen und Fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung“ vergeben. Abb. 13: Übersicht aller Maßnahmen zur Entwicklung von Funktionselementen ohne Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 47 Etwa 250 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Abb.14) zielen dagegen auf den Umbau konkreter Querbauwerke, Durchlässe oder Verrohrungen und beziehen sich damit auf eher punktuelle Bereiche mit konkreten Bauwerken. Für die Umsetzung des Strahlwirkungskonzeptes besitzt die Herstellung der Durchgän- gigkeit eine entscheidende Rolle, da Organismen nur dann erfolgreich „ausstrahlen“ können, wenn Sie vital von einem Ort zum anderen gelangen können. Viele Bauwerke führen zu einer Unterbrechung oder Behinderung der Durchgängigkeit. Abb. 14: Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (HdD). Bei bekannten Durchgängigkeitshindernissen kann es auch angezeigt sein, die Maß- nahme erst bei ohnehin fälligen Baumaßnahmen an dem Bauwerk (z.B. Brückensanie- rung) umzusetzen. Die Art des Umbaus muss dabei im Einzelfall entschieden werden. So kann es durchaus ausreichen, dauerhaft ein typspezifisches Sohlsubstrat einzubrin- gen und zu befestigen. Beim überwiegenden Teil dieser Bauwerke handelt es sich um Durchlässe an Straßen und Wegen, für die häufig nicht der Gewässerunterhaltungs- pflichtige, sondern der Straßenbaulastträger verantwortlich ist. Da für das Planungsgebiet nur lückenhafte Informationen über Vorkommen und Durch- gängigkeit der Querbauwerke vorlagen, wurde im Rahmen der Erstellung dieses UFP´s ein Querbauwerkskataster mit Beurteilung „durchgängig“/“nicht durchgängig“ erstellt. Es ist diesem UFP als Anlage beigefügt. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 48 Von den über 700 Einzelmaßnahmen liegen 85 in Schutzgebieten. Die meisten davon liegen am Katzenlochbach im Kottenforst (FFH und NSG) und am Godesberger Bach (hier gesetzlich geschützte Biotope). Abb. 15: Überblick über Piktogrammmaßnahmen in Schutzgebieten (FFH, VSG, NSG, §30/§62) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 49 5.3 Die sechs Untersuchungsgewässer 5.3.1 Katzenlochbach Auch hier wurde die Maßnahme „Belassen und Fördern der beginnenden Sohl- /Uferstrukturierung“ am häufigsten eingesetzt. Abb. 16: Häufigkeit der Maßnahmen Katzenlochbach (ohne HdD) Aufgrund der teilweise bereits recht naturnahen Strukturen ist eine weitere Verbesse- rung über die Eigendynamik des Baches hier ein besonders vielversprechender Weg. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 50 5.3.2 Alfterer-Bornheimer Bach Abb. 17: Häufigkeit der Maßnahmen Alfterer-Bornheimer Bach Die Maßnahme „Aufweitung des Gerinnes“ wurde hier relativ häufig eingesetzt, da der Bach auf einigen Strecken tief eingeschnitten ist und deshalb mehr Platz für seine dy- namische Sohl- und Uferstrukturierung mit der entsprechenden Maßnahme benötigt. Auch die mit gleicher Häufigkeit vergebene Maßnahme „Entwicklung/Anlage eines U- ferstreifens“ ist dazu geeignet, dem Gewässer mehr Platz zu geben. Folgende, zunächst in den Plänen benannte Maßnahmen wurden im Laufe des Mitwir- kungsprozesses aus dem Maßnahmenpool entfernt, da sie Redundanzen mit bereits bestehenden Vorplanungen darstellten oder durch andere Maßnahmen bereits abge- deckt sind. - SU51: (MN3, Aufweitung des Gerinnes) + (MN5, Gehölzsaum anlegen/ergänzen) - AS49: (MN3, Sohl- und Uferverbau entfernen) - SU48: (MN8, Sohl- und Uferverbau entfernen) + (MN5, Anlage einer Sekundäraue) - SU47: (MN3, Sohl- und Uferverbau entfernen) - SU46: (MN8, Sohl- und Uferverbau entfernen) - SU43: (MN5, Sohl- und Uferverbau entfernen) - TS41: (MN2, Gehölzsaum anlegen/ ergänzen) - SU39: (MN3, Standortuntypische Gehölze entfernen) + (MN5, Aufweitung) Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 51 - SU36: (MN3, Sohl- und Uferverbau entfernen) + (MN5, Standortuntypische Gehölze entfernen) + (MN6, Extensivierung der Nutzung) + (MN8, Aufweitung des Gerinnes) - TS32: (MN4, Aufweitung des Gerinnes) - TS30: (MN8, Totholz einbringen) - SU28: (MN7, Entwicklung einer Primäraue) + (MN9, Sohl- und Uferverbau entfernen) 5.3.3 Hardtbach Abb. 18 Häufigkeit der Maßnahmen Hardtbach Am Hardtbach ist die Entfernung von Sohl- und Uferverbau eine besonders wichtige und häufige Maßnahme, da hierdurch erst die Voraussetzung für Eigendynamik geschaffen wird. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 52 5.3.4 Godesberger Bach Abb. 19 Häufigkeit der Maßnahmen Godesbergerbach Auch am Godesberger Bach sind einige Fälle von Sohl- und Uferverbau sowie standor- tuntypische Gehölze zu entfernen. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 53 5.3.5 Mehlemer Bach Abb. 20 Häufigkeit der Maßnahmen Mehlemer Bach Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 54 Am häufigsten eingesetzt wurde auch hier die Maßnahme „Belassen und Fördern der beginnenden Sohl- und Uferstrukturierung“ (wie bereits durch das Hochwasserereignis 2010 initiiert), gefolgt von „Sohl- und Uferverbau entfernen“. 5.3.6 Vilicher Bach Abb. 21 Häufigkeit der Maßnahmen Vilicher Bach Am Vilicher Bach wurden die Maßnahmen „Aue von Bebauung und Infrastrukturmaß- nahmen freihalten“, „Belassen und Fördern der beginnenden Sohl- und Uferstrukturie- rung“, „Sohl- und Uferverbau entfernen“ und „Totholz belassen/ Einbringen“ jeweils gleich häufig vergeben. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 55 Foto 15: Fläche mit geplanter Renaturierung am Vilicher Bach zwischen Sankt Augustiner Straße (B56) und Siegburger Straße. Solche offenen Flächen bieten erhebliches Entwicklungspotential (Foto: Georg Meier). Für einige Teilbereiche liegen u.a. am Vilicher Bach Gewässern bereits Detailplanungen vor. Diese wurden bei der Maßnahmenauswahl und –Priorisierung grundsätzlich vor- dringlich berücksichtigt. Ein Beispiel dafür ist die geplante Neugestaltung des Vilicher Bachs zwischen Sankt Augustiner und Siegburger Straße. Abb. 22: Beispiel für eine bereits vorliegende Detailplanung (hier am Vilicher Bach zwischen Sankt Augus- tiner Straße (B56) und Siegburger Straße). Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 56 6 Priorisierung und Kostenschätzung Für die Priorisierung und Kostenschätzung wurde ein vom Planungsbüro Zumbroich entwickelter, standardisierter Ansatz angewendet, um der Vielzahl der Maßnahmen ge- recht zu werden. Die so gewonnenen Ergebnisse wurden im Weiteren Prozess an die Verhältnisse vor Ort angepasst. Mit der Maßnahmenpriorisierung wurde in einem möglichst transparenten und nachvoll- ziehbaren Prozess über die zeitliche Reihung der 755 Einzelmaßnahmen bzw. der ihnen übergeordneten Funktionselemente entschieden. Teil der Priorisierung ist die Kosten- schätzung. 6.1 Beschreibung des Priorisierungsansatzes Es erfolgt eine grundsätzliche Trennung zwischen Maßnahmen zur Entwicklung von Funktionselementen, d.h. solchen Maßnahmen, die sich auf Gewässerstrecken beziehen und Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit, also im weiteren Sinne punktuel- le Maßnahmen, die sich auf einzelne Bauwerke beziehen. 6.1.1 Zeitliche Priorisierung der Maßnahmen zur Entwicklung von Funktionselementen (ohne HdD-Maßnahmen) Grundprinzip der durchgeführten Maßnahmenpriorisierung ist die Einteilung aller ge- planten Maßnahmen in drei Gruppen: - so bald wie möglich, - mittelfristig, - längerfristig. Diese drei Gruppen können direkt in die drei Umsetzungszeiträume nach Musterumset- zungsfahrplan von 2010-12, 2013-2018 und 2019-2027 übersetzt werden und werden im Folgenden vereinfachend mit A, B und C bezeichnet (Abb. 23). Grundsätzlich erfolgt die Priorisierung zunächst für die Funktionselemente, denen die jeweiligen Einzelmaßnahmen zugeordnet sind. Ausnahmen bilden die Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit. Sie sind keinem Funktionselement zugeordnet und werden deshalb unmittelbar priorisiert. Es wird generell davon ausgegangen, dass alle zur Herstellung eines jeden Funktions- elements ermittelten Maßnahmen notwendig sind, um das jeweilige Element wirksam realisieren zu können. Deshalb ist es grundsätzlich nicht zweckmäßig, hieraus Maß- nahmen auszusondern und einem anderen Zeitraum zuzuordnen. Einzelne kostengüns- tige, vergleichsweise leicht zu realisierende flankierende Maßnahmen, wie etwa das Entfernen einzelner standortuntypischer Gehölze, können aber zeitnah auch im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden. Die Detailplanung sollte für die einzel- nen den Funktionselementen zugeordneten Gewässerabschnitte grundsätzlich die je- Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 57 weiligen Einzelmaßnahmen in ihrer Gesamtheit angehen. Eine mögliche Verschiebung einzelner Maßnahmen in einen späteren Zeitraum kann im Rahmen der Detailplanung erfolgen. Abb. 23: Umsetzungszeiträume Musterumsetzungsfahrplan (MKUNLV 2011; zu vorgezogenen bzw. be- reits durchgeführten Maßnahmen vergl. Kapitel 5). Grundlage der Priorisierung ist eine zweistufige Einschätzung jedes Funktionselements. Im 1. Schritt werden im weiteren Sinne ökologische Kriterien herangezogen, im 2. Schritt werden die Kosten der Funktionselemente vergleichend bewertet. Auf der Grundlage dieser beiden A-Priori-Einschätzungen wird anschließend eine Feinjustierung vorgenommen, mit der die endgültige Zuteilung zu einer der drei Prioritätsgruppen als zeitliche Priorisierung durchgeführt wird. 1. Stufe: Ökologische Priorisierung Neben der ökologischen Wirksamkeit des jeweiligen Funktionselements nach erfolgter Realisierung werden bei dieser Einschätzung auch die Realisierungschancen bewertet. Die Bewertung der fünf dazu herangezogenen Parameter erfolgt auf einer Skala mit je- weils drei Punkten (vergl. Tab. 12 ): a) Art des Funktionselementes - Strahlursprung 3 P. - Trittstein 2 P. - Aufwertungsstrahlweg 1 P. - Durchgangsstrahlweg 0 P. Diese Einstufung wurde gewählt, weil es sinnvoll erscheint, frühzeitig die Realisierung der Strahlursprünge zu beginnen, da diese die bei weitem höchsten Ansprüche an die Gewässerstruktur stellen, zudem muss hierbei Berücksichtigung finden, dass zur Ent- wicklung der für die Zeilerreichung gemäß EG-WRRL so bedeutenden Biozönosen auch nach der Herstellung der strukturellen Qualität weitere Zeit notwendig sein wird. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 58 b) Ökologische Wirksamkeit des Funktionselementes - Hoch 3 P. - Mittel 2 P. - Mäßig 1 P. Die ökologische Wirksamkeit aller Funktionselemente wurde durch eine qualitative Ein- schätzung der aufgewerteten Strecke in die Priorisierung mit einbezogen. Es wurden hierbei keine 0 Punkte vergeben, weil alle geplanten Funktionselemente als grundsätz- lich ökologisch wirksam angesehen werden. c) Entwicklungsaussichten des Funktionselementes - Gut 3 P. - Mäßig 1 P. - Schlecht 0 P. Bei dieser Einschätzung wurden alle vorliegenden synoptischen Informationen miteinbe- zogen, d.h. u.a. die Umfeldnutzungen, mögliche Altlasten und insbesondere die Gewäs- serstrukturgüte im Istzustand, welche im Grunde die zur Zielerreichung notwendige Verbesserung der Gewässerstrukturen beschreibt. d) Mögliche Synergieeffekte zu Naturschutzzielen - Mehrfach 3 P. - Einfach 2 P. - Keine 0 P. Hierbei wurden 2 Punkte vergeben bei Maßnahmen, für die Synergieeffekte mit Zielen des Natur- und Artenschutzes zu erwarten sind. Bei zweifacher Synergie mit Schutzge- bietszielen, z.B. bei Überlagerung von NSG und FFH wurden drei Punkte vergeben. e) Wasserkörper natürlich (NWB) oder stark verändert (HMWB) - NWB 3 P. - HMWB 0 P. In natürlichen Wasserkörpern wird die Umsetzung des Strahlwirkungskonzepts nach LANUV Arbeitsblatt 16 und Musterumsetzungsfahrplan im Vergleich zu stark veränderten als grundsätzlich prioritär angesehen. Die ökologische Priorisierung erfolgt als Einteilung in die drei Gruppen A, B und C in Abhängigkeit von der Punktzahl der Maßnahmen jedes Funktionselements. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 59 Punkte Parameter 3 2 1 0 a) Art des Funktionselemen- tes Strahlursprung Trittstein Aufwertungs- strahlweg Durchgangs- strahlweg b) Ökologische Wirksamkeit FE Hoch Mittel Mäßig c) Entwicklungsaussichten Funktionselement Gut Mäßig Schlecht d) Mögl. Synergieeffekte zu Naturschutzzielen Mehrfach Einfach Keine e) natürlicher (NWB) oder stark veränderter (HMWB) Wasserkörper NWB HMWB Maximum 15 Punktsumme Minimum 1 Tab. 12: Punktmatrix der ökologischen Priorisierung Die Einstufung in die drei Gruppen (Abb. 24) erfolgt nicht nach der absoluten Punktzahl, sondern in Relation zur mittleren Punktzahl aller Maßnahmen als Orientierungswert (ORW). Abb. 24: Ökologische Priorisierung auf der Grundlage des Punktsystems Der Mittelwert liegt nach Bewertung aller Maßnahmen bei 8 Punkten. Maßnahmen mit einer Punktzahl um den Orientierungswert werden in die mittelfristige Gruppe B einge- stuft, solche mit mindestens 2 Punkten darüber (10 Punkte) in Gruppe A und solche mit 6 Punkten und weniger in Gruppe C. Über die Festlegung der Grenzen der Gruppen, hier also je 2 Punkte Entfernung vom Orientierungswert, konnte eine sinnvolle zeitliche Ver- teilung auf dieser Ebene eingestellt werden. 2. Stufe: Kostenpriorisierung Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 60 Grundlage der Kostenpriorisierung ist eine Kostenschätzung für jede Maßnahme (KMN) auf der Grundlage von Pauschalkosten pro laufendem Meter Maßnahmenumsetzung (PK) und der Abschnittslänge der jeweiligen Maßnahme (LMN): KMN = PK * LMN Die so gewonnenen Maßnahmenkosten werden für jedes Funktionselement aufsum- miert: KFE = KMN1 + KMN2 + … + KMNi mit KFE = Kosten für die Verwirklichung eines Funktionselements und KMN1 … KMNi = Kosten aller Einzelmaßnahmen des betroffenen Elements Die für die Maßnahmenkosten ermittelten Pauschalwerte beruhen auf Erfahrungswerten und Literaturangaben. Die so ermittelten Gesamtkosten jedes FE werden wiederum durch die Länge des Ele- ments (LFE) geteilt, so dass die Kosten pro Meter Gewässerlänge für jedes FE (KFEm) ermittelt werden: KFEm = KFE/LFE Dieser Schritt ist notwendig, um Funktionselemente unterschiedlicher Länge verglei- chen zu können, da ansonsten die in der Regel besonders wertvollen langen Funktions- elemente automatisch in eine niedrige Priorität eingestuft würden. Im letzten Schritt werden die mittleren Kosten für jede Art von Funktionselement als Vergleichsmaßstab ermittelt und miteinander verglichen: KFEm < 50 % des Vergleichsmaßstab: Geringe Kosten -> Gruppe A KFEm = 50 bis110 % des Vergleichsmaßstab: Mittlere Kosten -> Gruppe B KFEm > 110% des Vergleichsmaßstab: Hohe Kosten -> Gruppe C Die Grenzen für die Gruppeneinstufung von 50% und 110% entsprechen den im Muster- umsetzungsfahrplan empfohlenen. 3. Stufe: Feinjustierung Die Priorisierung nach Punkteschema wurde bewusst gewählt, um die Vielzahl von Funktionselementen und zugeordneten Maßnahmen operativ bewältigen zu können. Ziel dabei ist eine Berücksichtigung aller Gewässerstrecken, an denen eine Verbesserung möglich, angemessen und lohnenswert erscheint. Kurz gesagt bedeutet dies, dass mit der A-Priori-Priorisierung sichergestellt wird, dass keine Maßnahme „vergessen“ wird. Darauf aufbauend erfolgte eine Einzelfallbetrachtung nach Expertenwissen beim 2. Workshop und nachfolgenden Arbeitstreffen, mit der die endgültige zeitliche Priorisie- rung festgelegt wird. Dabei konnten u.a. folgende zusätzliche Kriterien einfließen: Stellungnahmen im Rahmen des Planungsprozesses wurden berücksichtigt, z.B. um bei möglicherweise konfliktbehafteten Maßnahmen mehr Zeit zur Lösung von Interes- sengegensätzen zu bekommen. Aus diesem Grund wurden am Alfterer-Bornheimer- und Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 61 Godesberger Bach einzelne Maßnahmen vom Zeitraum B in den letzten Zeitraum C ver- schoben. NWB – HMWB – Ausweisung: Zusätzlich zu ihrer Einbeziehung bei der ökologischen Priorisierung kann die Einstufung der Oberflächenwasserkörper nochmals betrachtet werden, beispielsweise im Zusammenhang mit abgegebenen Stellungsnahmen. Schutzgebiete: Unabhängig von der maßnahmenscharfen Berücksichtigung von Syner- gien wird die Entwicklung von Funktionselementen in Natur-, FFH- oder Vogelschutzge- bieten als besonders sinnvoll angesehen. Schlüsselstellen: „Maßnahmen in defizitären Bereichen mit großräumigen Auswirkun- gen“. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen zur Herstellung der Durch- gängigkeit, die größere Gewässerabschnitte zugänglich machen können. Bereits weitreichend geplante Maßnahmen: Sofern bereits weitergehende Planun- gen seitens der Gewässerunterhaltungspflichtigen bestehen, werden die betroffenen Abschnitte vorrangig behandelt. Sonstige Überlegungen: z.B. Kopplung verschiedener Maßnahmentypen u.ä. Überwiegend passive Maßnahmen, bei denen i.d.R. keine Kosten und kein weiterer Planungsaufwand entstehen, wurden weitgehend der zeitlichen Priorität A zugeordnet. Hier handelt es sich um eine weitere Zulassung der eigendynamischen Entwicklung, um Einwirkungsmöglichkeiten im Rahmen von Raumordnungsverfahren und um Maßnah- men, die im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden können, bzw. z.T. bereits praktiziert werden: ‐ Ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung ‐ Belassen und schützen der naturnahen Sohl-/Uferstrukturierung und –dynamik ‐ Standortuntypische Gehölze entfernen ‐ Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten Eine ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung wird als flächendeckend notwendig angesehen, um die Ziele von EG-WRRL und Strahlwirkungskonzept erreichen bzw. um- setzen zu können. Ferner ist sie neben der Sicherstellung des Abflusses mittlerweile ein gesetzlich festge- schriebenes Ziel der Gewässerunterhaltung. In den Steckbriefen der Planungseinheiten ist sie als Maßnahme HY_OW_U12 für alle sechs berichtspflichtigen Gewässer im Un- tersuchungsgebiet auf voller Länge vorgesehen. Sie ist daher zu allen drei Zeiträumen durchzuführen und wird nicht für die einzelnen Funktionselemente des Strahlwirkungs- konzepts einzeln, sondern nachrichtlich für jedes Gewässer einmal in Karte und Tabelle aufgeführt. „Belassen und schützen der naturnahen Sohl-/Uferstrukturierung und –dynamik“ ist eine rein passive Maßnahme mit bereits jetzt guter Gewässerdynamik, daher ist hier durch die Maßnahme nicht mit einer Beeinträchtigung Dritter etwa Gerinnebettverlage- rungen zu rechnen. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 62 Bei der Maßnahme „Aue von Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen freihalten“ spricht der Faktor Zeit für eine sofortige Berücksichtigung, um einer weiteren Versiegelung der Auen wirksam entgegenzutreten. Abb. 25: Im weiteren Sinne als passiv eingestufte und im Regelfall (obere Zeile) oder im Einzelfall (untere Zeile) als A(st) priorisierte Maßnahmen Im Einzelfall sind auch die folgenden Maßnahmen vor den anderen Maßnahmen der betroffenen Funktionselemente in den Zeitraum A priorisiert worden. Bei diesen bedurf- te es allerdings jeweils einer vorherigen Einschätzung, inwiefern Belange Dritter betrof- fen sein könnten: ‐ Belassen und fördern der beginnenden Sohl-/Uferstrukturierung ‐ Erhalt/ Entwicklung von Auenstrukturen/ Altwassern ‐ Totholz belassen/ Einbringen Diese Maßnahmen können sowohl passiver („Belassen“, „Erhalt“) als auch aktiver („för- dern“, „Entwicklung“, „Einbringen“) Natur sein. Passive Maßnahmen, die dem Zeitraum A zugeordnet wurden, sollen grundsätzlich im gesamten Umsetzungszeitraum durchgeführt werden, daher wird ihre Priorisierung mit „A(st)“ für ständig bezeichnet. Dies bedeutet für die Maßnahme „Standortuntypische Gehölze entfernen“ dass mit der Entfernung unmittelbar begonnen, die Maßnahme nach Erfordernis aber über mehrere Jahre hinweg durchgeführt wird. An einigen Abschnitten kann zudem zunächst die weitere passive Entwicklung abgewar- tet werden, um zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen, ob für die Zielerreichung noch aktive Maßnahmen notwendig sind. Die Resultate der verschiedenen Priorisierungsstufen für alle Maßnahmen sind der Maßnahmentabelle des Umsetzungsfahrplans zu entnehmen. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 63 6.1.2 Vorgehensweise bei der zeitlichen Priorisierung der Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (HdD-Maßnahmen) HdD-Maßnahmen werden grundsätzlich ökologisch als prioritär angesehen, da das Strahlwirkungskonzept per Definition nur in für aquatische Organismen durchwanderba- ren Gewässern funktionieren kann (vergl. LANUV 2011). Da jedoch nicht alle Maßnah- men bis 2012 bzw. 2018 durchgeführt werden können, erfolgt dennoch eine zeitliche Priorisierung in A, B und C. Alle potentiell notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit wurden von den Gewässerunterhaltungspflichtigen bezüglich ihrer grundsätzlichen Hindernis- wirkung eingeschätzt. In einem zusätzlichen Schritt erfolgte gewissermaßen als Vorgriff auf die Maßnahme „Prüfen und bei Bedarf Optimierung des Durchlasses eine Begehung und Kartierung aller Querbauwerke, Brücken, Durchlässe und Verrohrungen durch das Planungsbüro Zumbroich. Dabei wurden diese nochmals vor Ort hinsichtlich ihrer Barrierewirkung eingeschätzt sowie z.T. noch vorhandene Lücken im Datensatz geschlossen. Daraus ergibt sich ein verbleibender Rest an Bauwerken, für die ein Umbau notwendig erscheint. Sofern diese nicht aufgrund von Restriktionen als nicht durchführbar oder fraglich („zu prüfen“) erscheinen, wurde für diese Teilmenge die Priorisierung durchge- führt. Etwa ein Drittel aller HdD-Maßnahmen wurde dabei von den Gewässerunterhal- tungspflichtigen hinsichtlich vorhandener Planungen, geschätztem Aufwand, Notwen- digkeit des Erhalts des jeweiligen Bauwerks und anderer Überlegungen priorisiert. Die verbleibenden zwei Drittel wurden im Weiteren gemäß folgendem Ansatz priorisiert Zeitraum A (2010-2012): Es wurden nur solche HdD-Maßnahmen in Zeitraum A priorisiert, zu denen von den Workshopteilnehmern entsprechende Aussagen zur unmittelbaren Umsetzung gemacht wurden. Zeitraum B (2013-2018): Hier wurden alle Maßnahmen innerhalb von Strahlursprüngen und Trittsteinen eingrup- piert, sofern der entsprechende SU oder TS selbst die Priorisierung B erhalten hat. Prioritäre Umsetzung und somit die Herstellung der Durchgängigkeit des gesamten SU, würde das Wiederbesiedlungspotential und somit die Strahlwirkung maximieren, so dass eine Besiedlung der umliegenden Bereiche, welche im Folgezeitraum umgesetzt werden, schneller erfolgt. Die Durchgängigkeit der SU ist von prioritärer Bedeutung, da es sich hierbei um die ökologisch wertvollsten Abschnitte des Bachsystem handelt und somit die Maximierung der Strahlwirkung erwünscht ist. Zeitraum C (2019-2027): Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 64 Zielsetzung innerhalb des Zeitraum C ist die Verbindung der Strahlursprünge und Trittsteine mit Aufwertungsstrahlwegen, um die maximal mögliche Durchgängigkeit zu erreichen. Abb. 26: Priorisierung der HdD-Maßnahmen 6.1.3 Zu prüfende und nicht durchführbare Maßnahmen Im Rahmen des Mitwirkungsprozesses wurde für einige Maßnahmen die Notwendigkeit einer weiteren Detailprüfung festgestellt. Diese Maßnahmen sind im Kartenwerk mit einem Fragezeichen und in der Maßnahmentabelle mit entsprechender Anmerkung kenntlich gemacht. Die zu prüfenden Maßnahmen wurden zunächst in Zeitraum B eingestuft, um die Prü- fung zeitnah angehen zu können. Es ist im Weiteren vom Ergebnis dieser Prüfung ab- hängig, wann die Maßnahmen danach umgesetzt werden können. Im Gegensatz dazu wird der gesonderte Prüfauftrag im Rahmen der Maßnahme „Prü- fung und bei Bedarf Umbau des Durchlasses“ vorgezogen und bereits zeitnah durch das Planungsbüro im Rahmen der Querbauwerkskartierung (vergl. Kap. 6.1.2) durchgeführt. Ferner sind einige Maßnahmen als nicht durchführbar bewertet worden. Diese sind in- den Karten mit einem Kreuz und in der Tabelle mit entsprechendem Text gekennzeich- net. SU SU AS AS Zeitraum B C B C Quelle Mündung Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 65 6.2 Priorisierungsergebnisse Eine Übersicht der Verteilung der Maßnahmen auf die drei Umsetzungszeiträume gibt Abb. 27 Daran wird deutlich, dass trotz der im urbanen Raum schwierigen Umsetzung der Maßnahmen die Umsetzung zeitnah angegangen wird. Abb. 27: Verteilung der Maßnahmen (unten) auf die Priorisierungszeiträume (Reihenfolge der Zeiträume im Diagramm im Uhrzeigersinn). Die sofort oder ständig umzusetzenden Maßnahmen stellen 15% des gesamten Maß- nahmenprogramms, ein kleinerer Teil (2%) wurde bereits umgesetzt. Darüber hinaus wurde mit 38% ein größerer Teil des verbleibenden, überwiegenden Maßnahmenbündels in den Zeitraum B priorisiert, während im Zeitraum C 36% der Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Lediglich 4% bzw. 5% sind noch hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit zu prüfen oder als nicht durchführbar verworfen worden. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 66 7 Kostenschätzung Die verwendeten Kostenansätze sind als grobe Schätzung zu verstehen, da sich die betreffenden Gewässerabschnitte in vielerlei Hinsicht stark unterscheiden können. Ins- besondere Unwegsamkeit des Geländes, mögliche Altlastensituation, notwendige Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Bauarbeiten, schwankendes Preisniveau der Bauwirtschaft und aktuelle Entsorgungskosten können sich im Einzelfall stark auf die Kosten einer Einzelmaßnahme auswirken. Bei allen Maßnahmen, die voraussichtlich einen Flächenankauf beinhalten, ist die Schätzung aufgrund der lokal sehr unterschiedlichen Grundstückspreise mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Kosten für den Grunderwerb einer Maßnahme wurden generell mit 5,- €/m² angesetzt. Zur transparenten Nachvollziehbarkeit der ermittelten Gesamtkosten werden in den folgenden beiden Tabellen die zugrunde liegenden Einzelpreise benannt. Sie beruhen grundsätzlich auf Erfahrungswerten des Planungsbüros Zumbroich sowie Angaben des MUNLV (2008) und des DWA (2010). Bei den Gesamtkosten handelt es sich um ge- schätzte Bruttokosten. Sie enthalten neben den Kosten aller Einzelmaßnahmen auch die geschätzten Kosten für den Grunderwerb ohne Planungskostenpauschale. 7.1 Einzelpreise Die folgenden Stückpreise von punktuellen und lfm-Maßnahmen stellen Mittelwerte dar. Sie können im Einzelfall stark davon abweichen. Tab. 12: Stückpreise von punktuellen Maßnahmen Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 67 Tab. 13: Kosten von Maßnahmen als “Laufende Meter”-Preise Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 68 7.2 Gesamtkosten Es ergeben sich Gesamtkosten von 27 Mio. €. Etwa die Hälfte davon entfällt auf die Stadt Bonn. Weitere 5,3 Mio. € gehen zu Lasten der Gemeinde Wachtberg, 2,3 Mio. € stehen beim WVSV, 1,6 Mio. € bei der Gemeinde Alfter, und 1,3 Mio. beim Straßenbaulastträger (überwiegend Landesbetrieb Straßenbau NRW). Anteile von unter einer Million entfallen auf die Stadt Bornheim, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, die Deutsche Bahn AG und Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) sowie die Stadtwerke Bonn. Maßnahmenträger Kosten (€) Kosten bei 70% Förderung des Landes (€) Eigenanteil der Maß- nahmenträger pro Jahr bei 15,5 Jahren Ge- samtlaufzeit, ca. (€) Stadt Bonn 13.905.000 4.171.500 269.000 Stadt Bornheim 329.000 98.700 6.400 Gemeinde Alfter 1.552.000 465.600 30.000 Gemeinde Wacht- berg 5.317.000 1.595.100 100.000 WVSV 2.294.000 688.200 44.000 Straßenbaulastträger 1.280.000 384.000 25.000 Landesbetrieb Wald und Holz NRW 443.000 132.900 8.500 DB und HGK 661.000 198.300 13.000 Stadtwerke Bonn 420.000 126.000 8.000 Privat 787.000 236.100 15.000 Gesamt 26.988.000 8.096.400 522.000 Tab. 14 : Gesamtkosten des Umsetzungsfahrplanes mit Zuordnung der Maßnahmenträger (WVSV: Was- serverband Südliches Vorgebirge); DB: Deutsche Bahn AG; HGK: Häfen- und Güterverkehr Köln). Anm.: Der o. a. Eigenanteil pro Jahr verringert sich, wenn die Maßnahmen z.B. als Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen für Planungen Dritter umgesetzt werden. Für die Umsetzung wird Landesförderung gewährt. Für die Maßnahmenträger ergeben sich entsprechend geringere Kosten. Die gewählte Zahl von 70% Förderung ist dabei als zurückhaltende Einschätzung zu verstehen. Für das Jahr 2012 besteht eine Förderzusa- ge von 80%, für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept von 90%. Für die Folgejahre ist eine Förderung durch das Land zugesagt. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 69 8 Fazit und Ausblick Mit dem Umsetzungsfahrplan Bonn/Rhein-Sieg-Kreis liegt eine abgestimmte Fachpla- nung für die betreffenden berichtspflichtigen Gewässer vor, die geeignet ist, die Ziele der EG-WRRL im hydromorphologischen Bereich bis 2027 umzusetzen. Über das betrachtete Plangebiet können folgende grundsätzliche Erkenntnisse fest- gehalten werden, die für die Erarbeitung des Umsetzungsfahrplanes Bonn/Rhein-Sieg- Kreis bedeutsam waren: ‐ Jahrtausendelange Nutzung des Untersuchungsgebietes, starke anthropogene Überprägung der Gewässer o Existenz zahlreicher Bodendenkmäler ‐ Starke Urbanisierung, Starke Flächenkonkurrenz, Hoher Nutzungsdruck o Lange Verrohrungen, insbesondere an den Unterläufen o Mehrere Degradationsstrecken o Fragmentierung der verbleibenden Gewässerstrecken ‐ Naturnahe Waldgebiete an den Oberläufen o Wichtige Schutzgebiete ‐ Geologisch und geomorphologisch einzigartige Landschaft o Hydrologisch komplexe und stark anthropogen veränderte Verhältnisse auf der Hauptterrasse o Wasserführung einiger Oberläufe unsicher ‐ Intensive landwirtschaftliche Nutzung der Mittel- und Niederterrasse o Bodenerosion und Kolmation der Mittel- und Unterläufe Der Umsetzungsfahrplan stellt den zukünftigen Maßnahmenbedarf für die Verbesserung des Zustands der Fließgewässer mit Angabe eines Kostenrahmens und der Formulie- rung von Prioritäten dar und ist somit ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Maßnah- menprogramm zum Bewirtschaftungsplan und der konkreten Planung von Einzelmaß- nahmen. Er ist eine Angebotsplanung, beispielsweise für die Durchführung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Für die Zielerreichung bis 2027 sind neben der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbes- serung der hydromorphologischen Situation auch weitere Maßnahmen aus den Maß- nahmenprogrammen Abwasser und Landwirtschaft notwendig. Nach Aussagen der Bezirksregierung Köln sollen die regionalen Kooperationen in NRW auch nach Fertigstellung der Umsetzungsfahrpläne weitergeführt werden. So werden in den Jahren 2014 und 2020 Fortschreibungen der Umsetzungsfahrpläne erfolgen, au- ßerdem wird eine einmal jährlich stattfindende Sitzung der Kooperation angestrebt. Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 70 9 Literatur Becker-Haumann, R. (2010): Das Gewässernetz des linksrheinischen Köln – Ergebnisse zu seiner natürlichen Ent- wicklung aufgrund historischer Karten und GIS-gestützter Reliefauswertung, Dechenia- na 163. Deutscher Verband der Wasser- und Abfallwirtschaft - DWA (2010): DWA-Merkblatt M 610, Neue Wege der Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung von Fließgewäs- sern. Gemeinde Alfter (2000): Konzept zur naturnahen Entwicklung des Hardtbaches (Strecke auf dem Gemeindegebiet Alfter) , erstellt vom Büro für Umweltanalytik Bonn. J. Grunert (o.J.): Geomorphologische Karte des Bonner Raumes 1: 70.000, Bonn. LANUV NRW (2011): Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis, LA- NUV-Arbeitsblatt 16, Recklinghausen 2011. Meier, C., Haase, P., Rolauffs, P., Schindehütte, K., Schöll, F., Sundermann, A. & D. He- ring (2006): Methodisches Handbuch Fließgewässerbewertung zur Untersuchung und Bewertung von Fliessgewässern auf der Basis des Makrozoobenthos vor dem Hinter- grund der EG-Wasserrahmenrichtlinie (download: www.fliessgewaesser-bewertung.de , Stand Mai 2006). MKULNV NRW (2011): Muster-Umsetzungsfahrplan, Fortschreibung 2.2 (Stand: Mai 2011) MUNLV NRW – Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cher-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2006): Leitfaden zur wasserwirtschaft- lich-ökologischen Sanierung von Salmonidenlaichgewässern in NRW, Düsseldorf. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-Rhein-Westfalen (MUNLV NRW) (2008a): Handlungsanleitung bei punktuel- len Misch- und Niederschlagswassereinleitungen für die Ermittlung gewässerstrukturel- ler Maßnahmen MUNLV NRW (2008b) Rahmenvereinbarung über „Grundsätze zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein Westfalen“ zwischen dem MUNLV NRW, den Landschaftsverbänden, der Landwirtschaftskammer und den Wasser- und Bodenver- bänden MUNLV NRW (2009a): Steckbriefe der Planungseinheiten in den nordrhein- westfälischen Anteilen von Rhein, Weser , Ems und Maas: Oberflächengewässer und Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Sieg NRW, Düsseldorf. Verfügbar unter www.flussgebiete.nrw.de MUNLV NRW (2009b): Programm Lebendige Gewässer Umsetzungsfahrpläne - Umset- zung der WG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. Verfügbar unter www.flussgebiete.nrw.de MUNLV NRW (2010): Matrix zur Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen. Verfügbar unter Umsetzungsfahrplan für das Kooperationsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Seite 71 http://wiki.flussgebiete.nrw.de/index.php/Erlasse_und_Arbeitshilfen_für_die_Umsetz ung_des_Maßnahmenprogramms Wasserverband südliches Vorgebirge – WSV (2005):Konzept zur naturnahen Entwick- lung des Roisdorfer-Bornheimer Bachs (unveröff.) http://wiki.flussgebiete.nrw.de/index.php/Ma%C3%9Fnahmensteckbriefe_HYMO

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Grünpflege & Baumschutz Naturnahe (Vor-)Gärten Was sind naturnahe (Vor-)Gärten? Ein naturnaher Garten ist ein Garten, der nach dem Vorbild der Natur gestaltet wird, um einen Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen zu schaffen. Dabei werden möglichst heimische, klimaresistente Pflanzenarten verwendet, auf chemische Mittel wie Kunstdünger und Pestizide verzichtet und natürliche Kreisläufe gefördert. Wichtige Elemente sind eine vielfältige Bepflanzung, Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere (wie Totholzhaufen) und die Nutzung natürlicher Materialien. Generelle Gestaltungstipps Generelle Gestaltungstipps Naturschutzvereine wie der BUND und der NABU , der Verein " NaturGarten e.V ." und andere stellen zahlreiche Informationen dazu bereit. In einem naturnahen Garten werden keine chemischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Geeignete Pflanzen Geeignete Pflanzen Die Plattform NaturaDB bietet umfassende Informationen zu geeigneten Pflanzen. Schottergärten: Gründe für das Verbot in NRW Schottergärten: Gründe für das Verbot in NRW § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (BauO NRW) schreibt vor, alle nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke, die nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind, gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Schotterflächen oder vollständig versiegelte Vorgärten entsprechen diesen Vorgaben nicht. Der Grund für das Verbot ist, dass sie das lokale Mikroklima verschlechtern und die Hitzeproblematik verstärken, die Versickerung von Niederschlagswasser verhindern, was bei Starkregenereignissen zu stärkeren Überschwemmungen führt, die Artenvielfalt einschränken und keine luftreinigenden Funktionen erfüllen wie naturnahe Gärten. Die Landesbauordnung NRW fordert daher eine naturnahe Gestaltung von Außenanlagen, um diese ökologischen und klimatischen Probleme zu vermeiden und die Klimaanpassung zu fördern (Weiter zur Landesbauordnung ). Hinweise für den Einsatz von Rasenrobotern Hinweise für den Einsatz von Rasenrobotern Auch beim Einsatz von Rasenrobotern ist Vorsicht geboten. Sie können nachtaktive Tiere wie Insekten, Blindschleichen, Kröten und vor allem Igel verletzen oder töten. Deshalb sollten sie nur tagsüber und unter Aufsicht eingesetzt werden. Wird der Rasen außerdem nicht zu häufig und nicht zu kurz gemäht, schützt das die Artenvielfalt und verhindert ein Austrocknen des Bodens. Hinweise für den Einsatz von chemischen Mitteln Hinweise für den Einsatz von chemischen Mitteln Was viele nicht wissen: In Nordrhein-Westfalen unterliegt der Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden in privaten Gärten strengen Regelungen. Diese dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen wie Beeten oder Rasenflächen verwendet werden und müssen den Vorgaben zum Umweltschutz entsprechen. Auf befestigten Flächen wie Garagenzufahrten, Kies- oder Plattenwegen ist der Einsatz nicht erlaubt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier . Warum sind naturnahe (Vor-)Gärten wichtig? Naturnahe (Vor-)Gärten fördern die Artenvielfalt, indem sie Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere bieten. Sie verbessern die Bodenqualität, nehmen Regenwasser besser auf und wirken der Aufheizung des Stadtklimas entgegen. Zudem reinigen die Pflanzen unsere Luft und fördern die Aufenthaltsqualität. Downloads Flyer Naturnahe Vorgärten Flyer Schottergärten: Was tun?

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Rathaus & Service Rathaus & Service Aktuelle Meldungen Termine & Aktionen 25. August 2026 Ehrenamtsbörse und Pflanzen tauschen Die vierte Bornheimer Ehrenamtsbörse, die am Samstag, 12. September 2026, von 11 bis 14 Uhr auf dem Peter-Fryns-Platz stattfindet, bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich einen Überblick über das vielfältige ehrenamtliche Angebot im Stadtgebiet zu verschaffen. Weiterlesen HallenFreizeitBad 24. August 2026 Schwimmbadpersonal meistert Besucheransturm Die über Wochen anhaltende Hitzewelle hat vielen zu schaffen gemacht. Den Schwimmbädern dagegen hat sie Rekordbesuche beschert. Auch das HallenFreizeitBad (HFB) in Bornheim drohte teilweise aus allen Nähten zu platzen. Weiterlesen Stadtbücherei 24. August 2026 Hahn Henri verbietet das Streiten auf dem Bauernhof Im Bilderbuchkino der Stadtbücherei Bornheim geht es am Freitag, 4. September 2026, um 15.30 Uhr und um 16.15 Uhr um das Buch „Henri und Henriette – Streiten verboten!“. Weiterlesen Weitere Neuigkeiten Rathaus aktuell Aktuelle Verkehrsberichte Amtsblatt Ausschreibungen Bekanntmachungen Aktuelle Sitzungen Heimat-Preis Bürgerservice Die neue Webseite bornheim.de Anliegen und Dienstleistungen A–Z Online-Dienstleistungen Digitales Bauamt Interaktive Formulare Infocenter der Stadtverwaltung Informationen des Bürgerbüros Informationen des Standesamts Informationen der Bußgeldstelle Notfallvorsorge Stadtverwaltung Ansprechpartner A–Z Ämter und Öffnungszeiten Verwaltungsvorstand Rathaus & Politik Ratsinformationssystem Bürgermeister Stellvertretende Bürgermeisterinnen Ortsvorsteher der Bornheimer Ortsteile Rat & Ausschüsse im Überblick Anträge Kleine Anfragen Große Anfragen Informationen der Antikorruptionsbeauftragten Bürgerbeteiligung in Bornheim Finanzen & Haushalt Haushaltskonsolidierung ab 2025 Eröffnungsbilanz Haushalt Jahresabschlüsse Gesamtabschlüsse Beteiligungen Stadt Bornheim als Arbeitgeber Stellenangebote Ausbildung & Praktikum Wahlen & Mitwirkung Wahlergebnisse Rechtsvorschriften & Satzungen Ortsrecht der Stadt Bornheim Widerspruch mittels De-Mail Die neue Webseite bornheim.de Erfahren Sie alles Wissenswerte über den neuen Internetauftritt der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Newsletter Ob Termine & Aktionen, Aktuelles & Wissenswertes oder attraktive Stellenangebote ­- immer bestens informiert mit dem monatlichen Newsletter der Stadt Bornheim. Jetzt anmelden

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