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Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Bürgermeister Wolfgang Henseler – STAND 10.10.2016 13:42 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bürgermeisterkollege Lutz Urbach aus Bergisch Gladbach hat seine Haushaltsrede im November des vergangenen Jahres mit dem alten Sprichwort „Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her!“ begonnen. Den etwas naiven Optimismus dieses alten Spruches habe ich angesichts der bedrohlichen Haushaltssituation zuerst belächelt, mich dann aber entschieden, dass auch ich nicht aufgeben will, dieses Lichtlein zu sehen oder zu suchen. Das Licht- lein ist bei diesen Haushaltsplanberatungen aber deutlich kleiner als noch bei den letz- ten Beratungen. Und um dieses Lichtlein wieder zu einem richtigen Licht werden zu lassen, bedarf es noch kräftiger gemeinsamer Anstrengungen. Im Klartext: Wir werden 2017 bei den Aufwendungen die 100-Millionen-Grenze über- schreiten, bei den Erträgen leider erst 2018. In beiden Jahren müssen wir im Ergebnis- plan jeweils einen zweistelligen Millionenbetrag als Defizit ausweisen: 11,9 Mio. in 2017 und 9,5 Mio. in 2018. Den Haushaltsausgleich in 2021 können wir nur erreichen, wenn wir weiter sehr hart konsolidieren und zusätzlich unsere Erträge verbessern. Eine deutliche Erhöhung der kommunalen Steuern wird aus meiner Sicht unvermeidlich sein. Bitte nehmen Sie in Ihre Beratungen mit, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für ein „Durchschnittshaus“ zu einer jährlichen Mehrbelastung von 75-80 Euro führt, also ungefähr 6,50 Euro pro Monat. Gleichzeitig freue ich mich aber auch über jeden ernstzunehmenden und realistischen Einsparvorschlag. Ich bin froh, dass auf der Bundesebene Beiträge zur Übernahme von Mehrbelastungen geleistet werden, ich bin auch froh, dass auf der Landesebene zum Beispiel mit dem neuen Programm "Gute Schule 2020" einzelne richtige Akzente gesetzt werden. Nur von einer ausreichenden Finanzierung der Aufgaben in den Kommunen durch Bund und Land sind wir weiterhin Meilen entfernt. Die Übertragung neuer Aufgaben hält mit der Übertragung der notwendigen Finanzmittel bei weitem nicht Schritt. Leider sind auch die Erwartungen an den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein- Westfalen in Münster mehrfach enttäuscht worden, da alle Klagen der Kommunen zum kommunalen Finanzausgleich, an denen wir uns zum Teil auch direkt beteiligt haben, sehr landesfreundlich entschieden wurden. Und statt das derzeit gerade auf der Bundesebene vorhandene Geld in die Sicherung der kommunalen Aufgaben und die sanierungsbedürftige Infrastruktur zu stecken, gibt es jetzt schon wieder die Diskussion über zu verteilende Wohltaten. Zu weiteren As- pekten der Bundes- und Landesfinanzierung wird der Kämmerer noch Konkretes sa- gen. Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Seite 2 Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren habe ich Ihnen immer wieder mit in die Haushaltsplanberatungen den Satz mitgegeben: Es gibt keinen Spielraum für Wünschenswertes aber nicht zwin- gend Notwendiges!“ Für die nächsten Haushaltsplanberatungen möchte ich es noch deutlicher sagen. Wir müssen gemeinsam noch stärker als bisher konsolidieren. Wir müssen auch unangenehme Entscheidungen treffen. Dies haben wir auch bereits in- nerhalb der Verwaltung bei der Aufstellung von Haushalt und Stellenplan intensiv dis- kutiert. Wir müssen „Nein“ sagen, wenn es die Leistungsfähigkeit unserer Stadt überfordert. Wir müssen aus meiner Sicht auch überlegen, ob es nicht Sinn macht, bereits vor 2021 un- ser Kassenkreditvolumen zu reduzieren. Und eine Zahl zur Erinnerung: ein Punkt Grundsteuer führt zu Einnahmen von 15.000 Euro! Meine Damen und Herren, wie in den Vorjahren möchte ich auf einige inhaltliche Themen näher eingehen. Thema Flüchtlinge Vor einigen Tagen traf ich vor dem Rathaus einen ehrenamtlichen Helfer mit Flüchtlin- gen, der mir den schönen Satz sagte, „Ich bin stolz auf meine Stadt, so wie wir hier mit unseren Flüchtlingen umgehen!“ Genau diesen Stolz auf unsere Stadt und die Menschen, die sich hier engagieren, emp- finde ich auch. Es gibt so viele Menschen, die sich engagieren und helfen, nicht nur in der Flüchtlingshilfe sondern auch an vielen anderen Stellen in Vereinen, Initiativen und Organisationen. Diese Bornheimer fragen nicht, was bringt mir das, sondern investie- ren Zeit und Geld, um etwas für andere zu tun. In der Flüchtlingshilfe zeigt sich das in ganz besondere Weise. Dafür können wir nicht oft genug danken, auch hier und jetzt. Schon bei der Einbringung des Doppelhaushaltes 2015/2016 hatte ich in meiner Haus- haltsrede auf die finanzielle Belastung durch die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen hingewiesen. Wie sprunghaft die Entwicklung sein würde, haben wir damals noch nicht wissen können. In Bornheim leben derzeit ungefähr 800 Flüchtlinge, die von uns untergebracht und betreut werden. Zum zweiten Nachtrags- haushalt haben wir Ihnen eine Übersicht zu den Aufwendungen und Erträgen für den Flüchtlingsbereich vorgelegt. In 2016 stehen den Gesamtkosten von 10,1 Mio. Euro Erträge von 5,6 Mio. Euro gegenüber. Bleibt ein ungedeckter Anteil von fast 4,6 Mio. Euro. Auch wenn wir erwarten, dass sich in den kommenden Jahren dieser Unterde- ckung reduziert, bleibt noch immer ein siebenstelliger Betrag bei uns als Kommune zu finanzieren. Über unsere Erwartungen an Bund und Land hinsichtlich des Ausgleichs dieser Summe brauche ich inzwischen nichts mehr zu sagen. Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Seite 3 Thema Personalaufwendungen Neben der Kreisumlage, die zusammen mit der ÖPNV-Umlage in 2017 nahezu 21,2 Mio. Euro und in 2018 über 21,9 Mio. Euro erfordert, bleiben die größten Ausgabepo- sitionen des Haushaltes die Personalaufwendungen mit knapp 24,6 Mio. Euro in 2017 und 24,8 Mio. Euro in 2018. Die Personalkostenentwicklung ist insbesondere geprägt von Stelleneffekten im Zu- sammenhang mit den Aufgaben der Flüchtlingsbetreuung. Hier hat der Rat bereits im Jahr 2016 Beschlüsse zur Stellenausweitung gefasst. Die Bedarfe bestehen im Bereich der Leistungsgewährung, Sozialarbeit und Hausmeisterdienste. Ergänzende Unterstüt- zungsleistungen müssen durch den vermehrten Einsatz von Zeitarbeitskräften als Inte- rimslösungen erbracht werden. Auch den Hochbaubereich haben wir mit Ihrer Hilfe verstärkt, unter anderem durch die Neubesetzung einer kw-Stelle und dem Wegfall des Stellenplanvermerks. Der Personaleinsatz in den Kindertageseinrichtungen orientiert sich an den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW. Die Erweiterung verschiedener städtischer Kinderta- geseinrichtungen zum Beispiel in der Margaretenstraße, in der Rilkestraße und in der Knippstraße hat zu Stellenmehrungen geführt, die sich jetzt im Personaletat bemerkbar machen. Der Einsatz von festen Vertretungen/Springerkräfte für Personalausfälle ist wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Betriebserlaubnisse und der Betreuungsqua- lität. Der Bedarf wurde entsprechend der Entwicklung angepasst. Zur Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sieht der Stellenplanentwurf eine refinanzierte Stelle vor (Ratsbeschluss vom 07.04.2016, Vorlage Nr. 199/2016-2). Ferner ist im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes eine zusätzliche Stelle vorge- sehen, die der aktuellen Fallentwicklung Rechnung trägt. Zur regelmäßigen und rechtlich vorgeschriebenen Prüfungen der feuerwehrtechnischen Ausrüstung und der Feuerwehrfahrzeuge hat der Rat bereits die Einrichtung der Stelle eines Gerätewartes beschlossen. Zwei Zahlen halte ich noch für wichtig: Von den 408 Stellen, die der Stellenplan 2017 ausweist, sind alleine 235 Stellen, also 58 % den Bereichen Kinder, Jugend, Schule und Soziales zuzuordnen. Die vielen, einzelnen Veränderungen können Sie den heute ebenfalls eingebrachten Stellenplanentwürfen für die Jahre 2017 und 2018 entnehmen. Bei den Personalkosten wurden weiterhin die Ergebnisse aus dem letzten Tarifab- schluss in der Planung berücksichtigt, der insgesamt ein Volumen von 4,75 % beinhal- tet (Erhöhung zum 01.03.2016 um 2,4 % plus weitere Erhöhung 2,35 % zum 01.03.2017). Die Anpassungen der Eingruppierungen des beschlossenen Tarifvertrages des Sozial- und Erziehungsdienstes sind ebenfalls Bestandteil der Personalkostenentwicklung. Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Seite 4 Thema Stadtentwicklung Der Haushalt sieht wieder in erheblichem Umfang Finanzmittel vor, um diverse Pla- nungsprojekte weiterzuführen. Die Aufwendungen für Planungen betragen 2017 360.000 Euro und 2018 300.000 Euro, zusätzlich sind in den beiden Jahren auch Auf- wendungen und Erträge für Umlegungsverfahren vorgesehen. Neben der kontinuierlichen Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung haben wir unsere Anstrengungen im Bereich der Wohnungsentwicklung verstärkt. Der seit 2011 rechts- kräftige Flächennutzungsplan bietet uns viele Möglichkeiten, einen Teil des aktuellen Wohnflächenbedarfs in der Region zu decken. Die Nachfrage nach Bauland ist in Born- heim nach wie vor sehr hoch. Deshalb ist es notwendig die Wohnungsbauplanungen voran zu treiben. Die aktuelle Vermarktung von Wohnbauflächen in Bornheim, Kardorf, Merten und Hersel hat gezeigt, wie groß die Nachfrage trotz nicht gerade niedriger Objektpreise ist. Deshalb müssen wir die derzeit diskutierten Wohnbauflächen in Bornheim am Hexen- weg zusammen mit den Rampen an der L 192 und der K 42, in Merten an der alten Mühle, in Sechtem an der L 190 einschließlich der Verlegung der Landesstraße, in Her- sel neben dem ebenfalls geplanten Golfplatz, in Dersdorf an der Dürerstraße, in Rös- berg in der Verlängerung des Rüttersweges sowie in Roisdorf im Bereich Herseler Stra- ße und Koblenzer Straße zügig vorantreiben. Insgesamt könnten in diesen Bereich ei- nige hundert Wohneinheiten zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen. Neben dem klassischen Wohnungsbau wäre es schön, wenn wir in Zukunft zusätzliche Projekte des generationen-übergreifenden Wohnens und vor allem preisgünstigen Wohnraum erschließen könnten. Hier wird es interessant sein, die Ergebnisse unseres Auftrages an Rödl & Partner zur Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft und zu den kommunalen Handlungsstrategien zum Wohnungsbau zu diskutieren. Wir haben die Vorstellung der Ergebnisse für den Haupt- und Finanzausschuss am 3.11.2016 vorgesehen. Darüber hinaus bin ich froh, dass in den letzten Jahren intensiv an der Optimierung des Angebotes an Pflege- und Betreuungseinrichtungen gearbeitet wurde. Hier haben zum einen die bestehenden Einrichtungen kräftig investiert und in Merten, Roisdorf und Hersel neu gebaut und renoviert. Zum anderen gibt es auch noch weitere Neubau- projekte. Neben unserer neuen Kindertageseinrichtung Rilkestraße soll demnächst ein Seniorenzentrum mit 30 barrierefreien Wohnungen, 72 Pflegeplätzen, 12 Tagespflege- plätzen sowie eine Einrichtung der Lebenshilfe entstehen. An der Königstraße will das Beethovenstift eine weitere Anlage mit ca. 60 Pflegeplätzen errichten. Auch diese Pro- jekte verbessern die Pflege-Infrastruktur in unserer Stadt. Einige wichtige Entwicklungsthemen möchte ich noch kurz streifen. Ich bin zuversichtlich, dass durch die Baulandentwicklung mit Hilfe von Flächenpool NRW im kommenden Jahr ein Bebauungsplan zur städtebaulichen Entwicklung der Flä- che oberhalb der Bahnlinie 18 in Bornheim aufgestellt werden kann. Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Seite 5 Im öffentlichen Personennahverkehr steht noch die weitere Ausgestaltung der Bahn- steige der Stadtbahnlinie 16 und 18 an. Hier befindet sich die Verwaltung in Gesprä- chen mit den zuständigen Verkehrsträgern, um eine barrierefreie Erhöhung der Bahn- steige zu erreichen. Darüber hinaus sollen die Beleuchtung verbessert und Infoanzei- gen installiert werden. Nach den Ausbaumaßnahmen am Sechtemer Bahnhof soll jetzt das Bahnhofsumfeld in Roisdorf auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Ich bin sehr gespannt, welche Ideen aus dem von Ihnen beschlossene Projekt der Bürgerwerkstatt kommen. In der Radverkehrsplanung haben wir mit dem aktualisierten Radverkehrskonzept und der Radpendlerroute eine gute Grundlage für weitere Planungen. Aber auch hier, wie bei allen anderen Themen müssen Sie, meine Damen und Herren, in den Haushaltsplanberatungen abwägen, welche Mittel wir in Konkurrenz mit ande- ren Projekten im Haushalt einsetzen können. Thema Hochbau Meine Damen und Herren, wir waren uns bisher einig, dass die Förderung von Kindern und Jugendlichen absolute Priorität bei allen unseren Haushaltsüberlegungen hat. Ne- ben dem Kita-Ausbau gehören deshalb der Ausbau und die Sanierung im Schulbereich zu den langjährigen Schwerpunkten im Haushalt. Das Thema Unterbringung von Flüchtlingen ist noch dazu gekommen und hat auch seinen Eingang in den Haushalts- planentwurf gefunden. Im konsumtiven Planbereich der Gebäudewirtschaft enthält der Haushaltsplanentwurf 2017 / 2018 Aufwendungen in einer Gesamthöhe von ca. 7,7 Mio. bzw. 7,6 Mio. €. Hierbei handelt es sich vor allem um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Flächen für die verschiedensten Nutzungen. Die Planung im Haushalt für Projekte in der Gebäudewirtschaft weist Mittel in Höhe von ca. 14,2 Mio. € in 2017 und ca. 9,9 Mio. € in 2018 für investive Auszahlung aus. In den Folgejahren sind Mittel in Höhe von jeweils 3,0 Mio. € vorgesehen. Schwerpunkte wer- den die beiden großen Erweiterungen von Heinrich-Böll-Sekundarschule und Europa- schule sein. Nach den personellen Verstärkungen im Hochbau und der verstärkten Inanspruchnah- me externer Architektenleistung gehe ich davon, dass ausreichende Kapazitäten für die anstehenden Projekte vorhanden sind. Aber auch hier kommen wir an einer Prioritä- tensetzung nicht vorbei. Thema Tiefbau Im Tiefbau sind für mich zwei Maßnahmen mit allerhöchster Priorität zu realisieren, nämlich der Ausbau Apostelpfad (Gesamtkosten rd. 1,9 Mio. Euro) sowie der barriere- freie Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet (Gesamtkosten ca. 1,5 Mio. €). Hier wurden 2017 – 2019 jeweils 310T€ veranschlagt. Die max. Förderquote beträgt 90% der förderfähigen Kosten. Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Seite 6 Außerdem müssen wir die Restabwicklung zur Beseitigung des Bahnübergangs Kolber- ger Straße in den Haushalt aufnehmen. Über alle anderen Tiefbaumaßnahmen, z.B. den Ausbau von Heerweg, Uedorfer Weg, Oberdorfer Weg und Donnerstein, Feldchenweg müssen Sie, meine Damen und Herren, in den Haushaltsplanberatungen diskutieren und eine Priorität festlegen. Die Verwal- tung hat Ihnen dazu einen Vorschlag im Haushalt und im Straßenausbauprogramm gemacht. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Diskussion, dass nicht nur die finanziellen Kapazitäten sondern auch die personellen Ressourcen begrenzt sind. Thema IT-Entwicklung Die rasante Entwicklung in der Informationstechnologie weckt bei Bürgerinnen und Bürgern die berechtigte Erwartung, möglichst viele Anliegen auch bei ihrer Stadtver- waltung online erledigen zu können. Die technische Entwicklung und laufende Anpas- sung der rechtlichen Rahmenregelungen beinhalten zudem ein erhebliches Potential zur Steigerung der Effizienz der Aufgabenerledigung und der Weiterentwicklung unse- rer Dienstleistungskommune. Diese Chancen wollen wir zusammen mit externer Hilfe ergreifen. Soweit sich dieser Prozess mit einem Bürokratieabbau verknüpfen lässt, würde ich das sehr begrüßen. In Zusammenarbeit mit einer Kölner Internet-Agentur wird zudem der Internet-Auftritt der Stadt Bornheim überarbeitet. Unser ehrgeiziges Ziel ist es, das nutzerfreundlichste Info- und Serviceportal der Region zu werden. Meine Damen und Herren, die weiteren Schwerpunkte im vielfältigen Aufgabenspekt- rum der Stadt können wir in den Beratungen der Ausschüsse erörtern. Dazu gehören dann beispielsweise die Aktualisierung des Schulentwicklungsplans, die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Schulbusbereich, die Frage der Intensivierung von frühen Hil- fen oder die 1,7 Mio. Euro, die wir Jahr für Jahr für die Grünpflege im Stadtgebiet aus- geben. Eines ist mir noch wichtig: Wir geben das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger nicht für irgendeine anonyme Sache aus, sondern für die Bedürfnisse der Menschen in unserer Stadt. Deshalb lade ich die Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich an der Diskussion des Haushaltes zu beteiligen. Ich danke Herrn Cugaly und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ganz herzlich dafür, dass wir es wieder geschafft haben, so früh wie nur wenige andere Kommunen, den Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre vorzulegen. Die Verwaltungsführung steht Ihnen für Ihre Beratungen und Fragen auch außerhalb der Ausschusssitzungen gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksam- keit und bitte Herrn Cugaly fortzufahren.

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STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 1/10 HAUSHALTSREDE 2017/2018 (STAND 07.09.2016, 15.30 UHR) STADTKÄMMERER RALF CUGALY Sehr geehrte Damen und Herren, die Verwaltung bringt heute den Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sowie für die mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung der Jahre 2019 bis 2021 ein. Die frühzeitige Einbringung soll es ermöglichen, den Haushalt noch in diesem Jahr zu verabschieden und damit den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Auch wenn die Aufstellung eines Doppelhaushaltes hinsichtlich der Verlässlichkeit der Planwerte mit bestimmten Risiken verbunden ist, so bietet sie zugleich die Chance, in 2017 Ressourcen verstärkt zur Prozessoptimierung und zur Entwicklung von Konzepten - beispielsweise zum Liquiditäts- und Forderungsmanagement - einzusetzen. Dass die Verwaltung mit außergewöhnlichen Entwicklungen auch haushaltsrechtlich und -technisch umgehen kann, haben die aktuellen Nachtragshaushalte gezeigt. Ein Instrument, das sich im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushalts aus meiner Sicht bewährt hat. Den Ansprüchen des digitalen Zeitalters folgend, wird Ihnen das umfangreiche Haushaltswerk nur noch soweit gewünscht und erforderlich in Papierform vorgelegt. Die Verwaltung stellt Ihnen die Haushaltsdaten in einer digitalen Form zur Verfügung, die es Ihnen erlaubt, die erforderlichen Informationen schnell und komfortabel abzurufen. Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen neben den Plandaten des Haushaltsjahres 2016 auch die aktuellsten IST-Daten des geprüften Jahresabschlusses 2015 zur Verfügung, den Sie soeben festgestellt haben. In den Haushaltsentwurf 2017/2018 sind weitere Erkenntnisse zur Entwicklung strategischer Ziele und Kennzahlen – beispielsweise zum Produkt Flüchtlingsbetreuung und –versorgung - eingeflossen. Sie finden diese Daten wie bisher in Ergänzung zu den jeweiligen Teilergebnisplänen. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 2/10 Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen zur aktuellen kommunalen Finanzsituation, bevor ich auf die Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2017/2018 eingehe. Vorbemerkungen Die Finanzsituation vieler Kommunen hat sich ebenso wie die von Bund und Ländern im vergangenen Jahr verbessert. So konnte in den kommunalen Kernhaushalten überra- schend ein positiver Finanzierungssaldo von über 3 Mrd. Euro erzielt werden. Die Ursa- chen liegen insbesondere im deutlich gestiegenen Steueraufkommen sowie im niedrigen Zinsniveau. Das kommunale Steueraufkommen entwickelt sich seit dem Überwinden der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2008 kontinuierlich steigend. Die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ sehen nach wie vor jährliche Zuwächse in diesem und den nächsten vier Jahren voraus, die deutlich über 3 % liegen. Bereits in 2017 wird danach erwartet, dass das kommunale Steueraufkommen die 100 Mrd. Euro- Schwelle übersteigt. Gleichwohl erscheint die weitere Entwicklung eher fragil und von Risiken und Unwägbar- keiten begleitet. Zu nennen sind beispielsweise die fiskalischen Unsicherheiten, die mit Flüchtlingszuzug und Integrationsaufgaben einhergehen. Zudem vergrößern sich - und das bereitet den Kommunen in NRW große Sorge - die re- gionalen Unterschiede zwischen finanzstarken und strukturschwachen Kommunen weiter. Die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW unter seinen 359 Mitgliedern belegt die fortwährende strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW. Im Ergebnis stellt der Verband fest, dass die Haushaltssituation der Städte und Ge- meinden in Nordrhein-Westfalen weiterhin als kritisch bewertet werden muss. Trotz der erfreulich hohen Steuereinnahmen und der gestiegenen Finanzausgleichsmasse kann für die Kommunalfinanzen keine grundlegende Trendwende festgestellt werden. Steigende Aufwendungen - insbesondere im Sozialbereich - zehren die guten Steuerer- träge wieder auf. Hinzu kommen Belastungen durch die steigende Zahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch gestiegene Personalkosten. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 3/10 Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Kommunen führt dazu, dass in 2016 lediglich 49 der Mitgliedskommunen des nordrhein- westfälischen Städte- und Gemeindebundes – also etwa jede siebte Mitgliedskommune - einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen kann. Alle anderen Kommunen schaffen den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich nur, indem sie ihr Eigenkapital in An- spruch nehmen. Im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum bis 2020 werden gut 83 % der Mitgliedskom- munen des Verbandes ihre Ausgleichsrücklage aufgebraucht haben. 19 Kommunen haben bereits heute ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt und gelten damit als überschuldet. Die anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen wird zusätzlich durch den neuen Rekordstand der Kredite zur Liquiditätssicherung deutlich. Zum Jahreswechsel 2015/2016 verzeichneten die NRW-Kommunen einen Kassenkreditbestand von 27,5 Mrd. Euro. Dies bedeutet, dass die Kommunen im vergangenen Jahr die Liquiditätskredite um 0,8 Mrd. Euro erhöhen mussten, um laufenden Verwaltungsaufwand zu finanzieren. Die zentralen kommunalen Forderungen müssen daher lauten, den kommunalen Finanzausgleich besser zu dotieren und ihn vor allem gerechter auszugestalten, die Entlastung in Höhe von fünf Mrd. Euro durch den Bund zügig umzusetzen und vollständig an die Kommunen weiterzugeben sowie die Unterstützung durch Bund und Land bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik nachhaltig und kostendeckend zu gestalten. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 4/10 Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2017/2018 Auch in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wird die Stadt Bornheim ihren Haushalt nur fiktiv durch Inanspruchnahme von Eigenkapital ausgleichen können. Die geplanten Aufwendungen übersteigen die geplanten Erträge um rd. 11,9 Mio. Euro in 2017 bzw. 9,5 Mio. Euro in 2018. Das Ziel eines "echten" Haushaltsausgleichs spätestens in 2021 rückt zeitlich immer näher und ist nunmehr bereits Gegenstand der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, die die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 umfasst. Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt stellt sich die Ertragssituation 2017/2018 insgesamt deutlich besser dar. Dank einer stabilen Konjunktur und einer positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes rechnet die Verwaltung grundsätzlich mit weiter steigenden Steuererträgen, die maßgeblich bestimmt werden durch die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, welche die mit Abstand bedeutendste Ertragsart im städtischen Haushalt darstellt. Die allgemeine Gewerbesteuerentwicklung ist ebenfalls positiv. Dies zeigen die aktuellen Erkenntnisse aus der Bewirtschaftung des Haushaltes 2016. Hier zeigen sich offenbar auch die ersten Erfolge der Gewerbeflächenentwicklung der vergangenen Jahre. Im Bereich der Umsatzsteuer wirken sich die Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen aus, die in 2017 ein Volumen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro und ab 2018 in Höhe von jährlich 5 Mrd. Euro haben. Diese Hilfen werden den Kommunen teilweise über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, teilweise über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und - ab 2018 - zusätzlich über den Landesanteil an der Umsatzsteuer und damit über den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt. Diese Bundeshilfen führen im städtischen Haushalt zu unmittelbaren Verbesserungen durch höhere Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer in Höhe von 400 TEuro in 2017 und jährlich 640 T€ ab 2018. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft wird auf Kreisebene lediglich zu einer teilweisen Kompensation der Zuwächse im Sozialtransferbereich führen, so dass im kreisangehörigen Bereich keine weiteren Entlastungseffekte zu erwarten sind. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 5/10 Auch die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entwickeln sich im Vergleich zum Haushalt 2016 positiv, was insbesondere auf höhere Bedarfszuweisungen des Landes zurückzuführen ist. An dieser Stelle wirken sich insbesondere die durch das Land zugesagten pauschalen Zuwendungen zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung aus. Ganz elementar wird an dieser Stelle die Frage der Kostendeckung sein, die spätestens mit dem Vorliegen der Jahresabschlussdaten für das Haushaltsjahr 2016 im ersten Quartal 2017 konkret zu beantworten sein wird. Zugleich wird die Frage nach der Verpflichtung des Landes, eine Kostendeckung sicherzustellen, zu klären sein. Die Schlüsselzuweisungen wurden auf der Basis einer Arbeitskreisrechnung der kommunalen Spitzenverbände sowie des Innen- und Finanzministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 errechnet. Mit 7,7 Mio. Euro erreichen diese einen neuen Tiefstand. Und dies – meine sehr geehrten Damen und Herren – obgleich das Land die Verbundmasse für 2017 wiederum erhöht hat. Wie in den vergangenen Jahren profitiert die Stadt Bornheim auch in 2017 nicht von der positiven Entwicklung der Verbundmasse, die seitens des Landes zur Verfügung gestellt wird. Nach den für den kreisangehörigen Raum sehr enttäuschenden Urteilen des nordrhein- westfälischen Verfassungsgerichtshofs ist in Bezug auf den kommunalen Finanzausgleich absehbar nicht mit Verbesserungen zu rechnen. Im Gegenteil: sollte die vom Land angedachte nochmalige Erhöhung des Soziallastenansatzes in einem künftigen Gemeindefinanzierungsgesetz umgesetzt werden, sind weitere, deutliche Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten. Eine letzte Chance wird in der Befassung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 unseres Grundgesetzes gesehen. Hierzu bedarf es aber zunächst einer Vorlage eines Verwaltungs- bzw. des Oberverwaltungsgerichtes NRW. Ob und wenn ja, wann es zu einer solchen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kommt, ist derzeit völlig offen. Der erfreulichen Ertragsentwicklung steht aber auch eine weniger erfreuliche Entwicklung der Aufwendungen gegenüber. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Haushalt 2016 deutlich an und zwar über alle Aufwandsarten. Die bereits in den beiden Nachtragshaushalten zum Haushalt 2015/2016 dargestellten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung aber auch die Tarifentwicklung im STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 6/10 öffentlichen Dienst führen in den kommenden Jahren zu spürbaren Aufwandssteigerungen. In Bezug auf die Flüchtlingssituation liegen der Planung Annahmen zu Grunde, die sich im Laufe der Zeit erst verifizieren lassen. So ist derzeit unklar, in welcher Größenordnung mit weiteren monatlichen Zuweisungen konkret zu rechnen ist, ob und wann der Zustrom an Flüchtlingen insgesamt abebben wird und welche und vor allem wann Statuswechsel in andere Leistungsbereiche erfolgen werden. Die Haushaltsplanung beruht auf der Annahme, dass sich der Personenkreis nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz über die nächsten Jahre hinweg kontinuierlich verkleinern wird. Wir nutzen derzeit alle uns zur Verfügung stehenden Informationsquellen, um diese Planung zu festigen bzw. zu verfeinern. Die bilanziellen Abschreibungen resultieren aus der planmäßigen Abnutzung städtischen Vermögens. Eine Intensivierung der Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren führt damit zwangsläufig zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Ein Lichtblick im Aufwandsbereich sind die Zinsaufwendungen, die dank historisch niedriger Zinskonditionen bei im Übrigen steigendem Kreditbedarf stagnieren. Doch Vorsicht: künftig steigende Zinssätze stellen ein hohes Risiko für den Haushaltsausgleich dar. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erfordert zunächst die weitere Inanspruchnahme städtischen Eigenkapitals in Höhe der ausgewiesenen Fehlbedarfe. An dieser Stelle einige wenigen Daten zur Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2017 beschränken. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 7/10 Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2017 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen weit über 85 % der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 28 Mio. Euro sowie die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B mit zusammen rd. 23,6 Mio. Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von rd. 7,7 Mio. Euro sowie sonstige Bedarfszuweisungen des Landes mit rd. 18 Mio. Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Aufwendungen sind Transferaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen dominierend, die rd. 88 % des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 19,4 Mio. Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rd. 22,5 Mio. Euro. Meine Damen und Herren, wie sieht die weitere Entwicklung des städtischen Haushalts bis 2021 aus? Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt auf der Basis des vom Innenministerium NRW herausgegebenen Orientierungsdatenerlasses und der zur Verfügung stehenden Prognosedaten für 2016. Insgesamt zeigt sich, dass die Fehlbedarfe im Ergebnisplan im Zeitablauf abnehmen und der durch Verfügung der Kommunalaufsicht geforderte strukturelle Haushaltsausgleich in 2021 herbeigeführt werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der in 2015 begonnene Konsolidierungsprozess fortzusetzen. Ein Hinausschieben des Haushaltsausgleichs ist rechtlich nicht möglich und fachlich auch nicht geboten. Unter äußerst günstigen Rahmenbedingungen ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Weichen für einen nachhaltigen Haushaltsausgleich zu stellen. Der im Jahr 2007 begonnene Eigenkapitalabbau setzt sich zunächst fort. Am Ende des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird lediglich noch ein Drittel des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals vorhanden sein. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 8/10 Auch der Finanzplan weist in den kommenden Jahren weitere Fehlbedarfe aus, die im Vergleich zum Ergebnisplan etwas moderater ausfallen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die zahlungsunwirksamen Aufwendungen wie beispielsweise die bilanziellen Abschreibungen oder auch die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen dort nicht abgebildet werden. Dafür belasten auf der anderen Seite die ordentlichen Tilgungsleistungen den Finanzplan, nicht aber den Ergebnisplan. Die Deckung der Liquiditätsfehlbedarfe führt zunächst zu einem weiteren Anstieg der Liquiditätskredite. Am Ende des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird nach derzeitiger Planung ein Volumen von nahezu 100 Mio. Euro erwartet. Meine Damen und Herren, gerade der hohe Kassenkreditbestand stellt ein hohes Risiko sowohl in der Eintrittswahrscheinlichkeit, aber vor allem im Ausmaß dar. Und auch die Umsetzung von Basel III im Bankensektor wird tendenziell zu einer Verknappung und damit zugleich zu einer Verteuerung der liquiden Mittel führen, welche die Kreditinstitute zur Verfügung stellen. Insofern gilt es die jetzt sehr günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu nutzen und die Voraussetzungen für eine frühzeitige Rückführung zu schaffen. Hier muss dringend gehandelt werden - jede Privatperson und jedes private Unternehmen würde sich angesichts einer solchen Situation längst in der Insolvenz befinden! Haushaltssicherungskonzept Im Rahmen der weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sind die Plandaten bis in das Haushaltsjahr 2026 weiterzuentwickeln. Das Haushaltssicherungskonzept ist genehmigungsfähig, wenn ein struktureller Haushaltsausleich ab dem Haushaltsjahr 2021 dauerhaft dargestellt werden kann. Unter Zugrundelegung der durch das Land vorgegebenen Wachstumsraten bei der Fortschreibung werden ab 2021 Überschüsse dargestellt. Diese dienen sowohl dem Aufbau einer Ausgleichsrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals als auch der dringend erforderlichen Rückführung der Kassenkreditbestände. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 9/10 Gleichwohl muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Fortschreibung der Daten sehr risikobehaftet und ein begleitender strategischer Haushalts- konsolidierungsprozess unabdingbar ist. Ausblick Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss noch einen Ausblick auf den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise im Rahmen des NKF- Reformprozesses. Die Arbeiten zur Zusammenführung der Jahresabschlüsse der Konzernmutter und ihrer Töchter zu einem Gesamtabschluss des Konzerns "Stadt Bornheim" sind mit hoher Priorität betrieben worden. Zur heutigen Sitzung liegt Ihnen der Entwurf des Gesamtabschlusses für 2014 vor. Die Prüfung und Bestätigung dieses Gesamtabschlusses soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Arbeiten am Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 sind bereits aufgenommen worden. Ich bin daher guter Dinge, dass es uns gelingen wird, Ihnen im nächsten Jahr erstmalig ein Konzernrechnungslegungsergebnis entsprechend den zeitlichen Vorgaben des Gesetzgebers vorzulegen. Unsere derzeitige Zeit- und Meilensteinplanung sieht dies jedenfalls vor. Die mit dem NKF-Reformprozess verbundene Umstellung des Rechnungswesens auf der städtischen und der Konzernebene wäre damit Ende 2017 abgeschlossen. Im Rechnungswesen wird es dann vor allem darum gehen, die bestehenden Prozesse weiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht hierbei neben der Implementierung einer wirkungsorientierten Steuerung vor allem auch der Aufbau eines angemessenen Berichtswesens, welches den Anforderungen der verschiedenen kommunalen Akteure gerecht wird. Am Ende meiner Rede gilt mein besonderer Dank all‘ den fleißigen und unermüdlichen Händen im federführenden Amt für Finanzen und in den beteiligten Fachämtern. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2017/2018 10/10 Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen für Ihre Haushaltsberatungen viel Erfolg!

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-1- Kriterien zur Aufnahme von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Bornheim Die Stadt Bornheim als Träger der 13 städtischen Kindertageseinrichtungen setzt seine Aufnahmekriterien zum 01.08.2013 wie folgt fest: I. Grundsätzliche Aufnahmekriterien In eine städtische Kindertageseinrichtung werden Kinder zunächst vorrangig aufgenommen, bei denen zum Zeitpunkt der möglichen Aufnahme ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege besteht (bis zum 31.07.2013 Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben; ab dem 01.08.2013 Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben). Der Rechtsanspruch bezieht sich auf einen Betreuungsumfang nach individuellem Bedarf, beinhaltet jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Umfang von 45 Stunden. Ein Anspruch auf eine wohnungsnahe Aufnahme besteht ebenfalls nicht. In eine städtische Kindertageseinrichtung werden nur Kinder aufgenommen, die mit Hauptwohnsitz in Bornheim gemeldet sind. Aufnahmeanträge können bei geplantem Zuzug schon vorher eingereicht werden. Sollten mehrere gleichberechtigte Anmeldungen vorliegen, werden die Kinder aus dem jeweiligen Sozialraum vorrangig aufgenommen. Kinder unter einem Jahr können nur dann berücksichtigt werden, wenn nach Erfüllung der Rechtsansprüche noch freie Plätze vorhanden sind. Kinder mit integrativem Förderbedarf können in die Einrichtungen aufgenommen werden, soweit ihre Betreuung und Förderung möglich ist, das heißt, den besonderen Bedürfnissen des Kindes sowie der Gesamtgruppe Rechnung getragen werden kann. Hierüber entscheidet der Träger im Einzelfall. Um den Bildungsauftrag zu erfüllen, ist es aus pädagogischen und sozialpsychologischen Gründen wichtig, in den jeweiligen Gruppen eine ausgewogene Altersmischung anzusteuern. Ebenso ist ein ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen (sowie von deutschen Kindern und Kindern nicht deutscher Herkunft) anzustreben. Besondere Konzepte einer Einrichtung (z.B. Schwerpunkt Hochbegabung) können es erforderlich machen, dass zusätzliche Aufnahmekriterien Geltung finden. Die Prüfung für die Vergabe von 45-Stunden-Plätzen kann grundsätzlich nur nach schriftlich dargelegtem Bedarf der Eltern erfolgen (Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Arbeitszeiten). Der Wechsel der Betreuungszeit auf 45 Stunden im letzten Kindergartenjahr ist nur in äußerst begründeten Einzelfällen möglich. II. Aufnahmekriterien für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Grundsätzliche Aufnahmekriterien s.o. Stehen für beantragte Aufnahmen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung, erfolgt die Aufnahme entsprechend der folgenden Aufnahmekriterien, die in der Reihenfolge der Aufzählung anzuwenden sind: -2- I Ältere Kinder werden vor jüngeren aufgenommen. II Kinder, deren alleinlebender Elternteil berufstätig oder in Ausbildung ist bzw. eine Berufstätigkeit oder Ausbildung beginnt. III Kinder, bei denen beide Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind bzw. eine Berufstätigkeit oder Ausbildung beginnen. IV Kinder, deren Geschwister die Einrichtung besuchen, werden bevorzugt aufgenommen. Aktuelle Bescheinigungen/Nachweise sind für die Punkte II bzw. III im Vorfeld einer möglichen Platzvergabe vorzulegen. Bei der Vergabe der Plätze wird der Umfang der Berufstätigkeit entsprechend mit berücksichtigt. Bei der Platzvergabe kann abweichend von dieser Reihenfolge verfahren werden, wenn besondere Kriterien vorliegen: • ein besonderer Erziehungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt wird bzw. das Kind über den ASD vermittelt ist • das Wohl oder die Entwicklung des Kindes ohne eine entsprechende Förderung gefährdet ist (Pädagogische Dringlichkeit) • Wenn eine Familie besonders belastet ist (z.B. durch Krankheit, Behinderung etc.) • Der individuelle Einzelfall eine Aufnahme nötig macht III. Aufnahmekriterien für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren Grundsätzliche Aufnahmekriterien s.o. Stehen für beantragte Aufnahmen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung, erfolgt die Aufnahme entsprechend der folgenden Aufnahmekriterien, die in der Reihenfolge der Aufzählung anzuwenden sind: I Kinder, deren alleinlebender Elternteil berufstätig oder in Ausbildung ist bzw. eine Berufstätigkeit oder Ausbildung beginnt. II Kinder, bei denen beide Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind bzw. eine Berufstätigkeit oder Ausbildung beginnen. III Kinder, deren Geschwister die Einrichtung besuchen, werden bevorzugt aufgenommen Aktuelle Bescheinigungen/Nachweise sind für die Punkte I bzw. II im Vorfeld einer möglichen Platzvergabe vorzulegen. Bei der Vergabe der Plätze wird der Umfang der Berufstätigkeit entsprechend mit berücksichtigt. Bei der Platzvergabe kann abweichend von dieser Reihenfolge verfahren werden, wenn o.g. besondere Kriterien vorliegen. Sollten mehrere gleichberechtigte Anmeldungen vorliegen, erfolgt die Platzvergabe nach dem Eingangsdatum der Anmeldung. -3- IV. Aufnahmekriterien für Kinder im Alter von 0-1 Jahren Plätze für die Altersgruppe der Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind nach den im SGB VIII § 24 a Abs. 3 genannten Kriterien zu vergeben, sofern der Platz nicht von einem Kind mit Rechtsanspruch benötigt wird. Die nachfolgenden Kriterien sind vor Platzvergabe schriftlich nachzuweisen. Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres sind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu fördern, wenn die Eltern • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten Lebt das Kind mit nur einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Bei der Platzvergabe kann abweichend von dieser Reihenfolge verfahren werden, wenn o.g. besondere Kriterien vorliegen. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Sollten mehrere gleichberechtigte Anmeldungen vorliegen, erfolgt die Platzvergabe nach dem Eingangsdatum der Anmeldung. Stand: Januar 2013

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S ei te 1 / 3 Ja h re sa b sc h lu ss 2 01 1 G es am tf in an zr ec h n u n g ve ra n tw o rt lic h : B ü rg er m ei st er H en se le r G es am tf in an zr ec h n u n g E rg e b n is 2 0 1 0 F o rt g e s c h ri e b e n e r A n s a tz 2 0 1 1 Is t- E rg e b n is 2 0 1 1 V e rg le ic h A n s a tz /I s t 1 S te u er n u nd ä hn lic h e A bg ab e n -3 9. 80 6. 2 13 ,7 6 -3 6. 77 3. 1 53 ,0 0 -3 9. 49 7. 69 2, 50 -2 .7 24 .5 3 9, 50 2 + Z uw en d un ge n un d a llg em ei ne U m la ge n -1 9. 99 6. 8 72 ,7 1 -1 8. 20 3. 1 39 ,0 0 -1 8. 34 1. 18 4, 36 -1 38 .0 45 ,3 6 3 + S on st ig e T ra ns fe re in za hl un g en -3 11 .2 39 ,7 3 -2 71 .0 50 ,0 0 -3 02 .8 45 ,2 9 -3 1. 79 5, 2 9 4 + Ö ff en tli ch -r ec ht lic he Le is tu ng se n tg e lte -2 .8 96 .2 5 3, 81 -3 .2 10 .2 6 7, 00 -3 .0 77 .4 23 ,3 5 13 2. 84 3, 65 5 + P ri va tr ec ht lic h e Le is tu ng se n tg e lte -8 61 .9 37 ,6 3 -1 .7 77 .8 1 1, 00 -7 86 .4 18 ,2 1 99 1. 39 2, 79 6 + K os te n er st at tu ng e n, K os te n um la ge n -1 .5 37 .0 8 4, 41 -1 .4 07 .2 9 6, 00 -1 .8 82 .3 84 ,4 9 -4 75 .0 88 ,4 9 7 + S on st ig e E in za h lu ng e n -3 .6 24 .9 6 5, 20 -2 .9 48 .0 1 0, 00 -3 .4 03 .7 35 ,7 2 -4 55 .7 25 ,7 2 8 + Z in se n u. s on st ig e F in an ze in za hl un g en -1 .0 74 .0 1 0, 12 -9 64 .3 39 ,0 0 -1 .2 49 .8 62 ,9 4 -2 85 .5 23 ,9 4 9 = E in za h lu n g en a u s la u fe n d er V er w al tu n g st ät ig ke it -7 0. 10 8. 57 7, 37 -6 5. 55 5. 06 5, 00 -6 8. 54 1. 54 6, 86 -2 .9 86 .4 81 ,8 6 10 - P er so na la us za hl un g en 15 .1 98 .5 19 ,3 3 15 .8 10 .6 09 ,0 0 15 .6 64 .7 56 ,0 9 -1 45 .8 52 ,9 1 11 - V er so rg u ng sa us za h lu n ge n 1. 34 6. 00 0, 5 5 99 3. 98 4, 00 1. 06 2. 32 6, 22 68 .3 42 ,2 2 12 - A us za hl un ge n fü r S ac h- u n d D ie ns tle is tu ng en 12 .8 01 .2 39 ,7 1 18 .1 77 .7 94 ,1 5 16 .0 18 .3 78 ,5 7 -2 .1 59 .4 1 5, 58 13 - Z in se n u. s on st ig e F in an za us za hl un g en 4. 52 2. 12 5, 2 7 4. 77 2. 00 0, 0 0 4. 61 4. 89 8, 52 -1 57 .1 01 ,4 8 14 - T ra ns fe ra us za h lu n ge n 31 .1 50 .8 29 ,0 7 32 .3 84 .0 37 ,0 0 32 .0 77 .2 05 ,0 2 -3 06 .8 31 ,9 8 15 - S on st ig e A us za h lu ng e n 4. 73 6. 40 4, 8 0 6. 90 1. 42 6, 0 0 5. 13 0. 91 9, 91 -1 .7 70 .5 0 6, 09 16 = A u sz ah lu n g en a u s la u fe n d er V er w al tu n g st ät ig ke it 69 .7 55 .1 18 ,7 3 79 .0 39 .8 50 ,1 5 74 .5 68 .4 84 ,3 3 -4 .4 71 .3 65 ,8 2 17 = C as h F lo w a u s la u fe n d er V er w al tu n g st ät ig ke it (Z ei le n 9 u . 1 6) -3 53 .4 58 ,6 4 13 .4 84 .7 85 ,1 5 6. 02 6. 93 7, 47 -7 .4 57 .8 47 ,6 8 S ei te 2 / 3 Ja h re sa b sc h lu ss 2 01 1 G es am tf in an zr ec h n u n g ve ra n tw o rt lic h : B ü rg er m ei st er H en se le r G es am tf in an zr ec h n u n g E rg e b n is 2 0 1 0 F o rt g e s c h ri e b e n e r A n s a tz 2 0 1 1 Is t- E rg e b n is 2 0 1 1 V e rg le ic h A n s a tz /I s t 18 + Z uw en d un ge n fü r In ve st iti on sm aß na hm en -3 .7 68 .3 7 3, 05 -3 .7 92 .2 2 7, 00 -4 .3 79 .0 88 ,6 0 -5 86 .8 61 ,6 0 19 + E in za hl un g en a us d er V er ä uß er un g vo n S ac h an la g en -1 .2 00 .6 5 8, 36 -1 .1 35 .6 4 0, 00 -8 28 .4 89 ,8 0 30 7. 15 0, 20 20 + E in za hl un g en a us d er V er ä uß er un g vo n F in an za n la ge n 21 + E in za hl un g en a us B ei tr ä ge n u. ä . E nt g el te n -2 52 .8 63 ,8 7 -1 .1 47 .0 0 0, 00 -3 50 .2 22 ,4 3 79 6. 77 7, 57 22 + so ns tig e In ve st iti o ns ei n za h lu ng e n -1 3. 69 0, 5 7 -7 7. 00 0, 0 0 -4 .2 02 ,1 6 72 .7 97 ,8 4 23 = E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it -5 .2 35 .5 85 ,8 5 -6 .1 51 .8 67 ,0 0 -5 .5 62 .0 02 ,9 9 58 9. 86 4, 01 24 - A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G e bä u d en 24 .3 87 ,1 7 60 5. 50 0, 00 29 6. 57 2, 38 -3 08 .9 27 ,6 2 25 - A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 2. 64 6. 58 5, 8 9 6. 36 7. 67 3, 0 0 3. 57 6. 61 0, 53 -2 .7 91 .0 6 2, 47 26 - A us za hl un ge n fü r E rw er b vo n be w e gl ic he m A nl a ge ve rm ög en 1. 39 1. 62 5, 9 6 1. 10 5. 53 9, 0 0 41 1. 89 9, 96 -6 93 .6 39 ,0 4 27 - A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n F in an za nl ag e n 28 - A us za hl un ge n fü r E rw er b vo n ak tiv ie rb ar en Z u w en du n ge n 29 - S on st ig e In ve st iti o ns au sz a hl u ng e n 99 .5 41 ,3 6 37 3. 85 0, 00 35 6. 32 4, 47 -1 7. 52 5, 5 3 30 = A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it en 4. 16 2. 14 0, 38 8. 45 2. 56 2, 00 4. 64 1. 40 7, 34 -3 .8 11 .1 54 ,6 6 31 = S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it (Z ei le n 2 3 un d 3 0) -1 .0 73 .4 45 ,4 7 2. 30 0. 69 5, 00 -9 20 .5 95 ,6 5 -3 .2 21 .2 90 ,6 5 32 = F in an zm it te lü b er sc h u ss / - fe h lb et ra g (Z ei le n 1 7 un d 3 1) -1 .4 26 .9 04 ,1 1 15 .7 85 .4 80 ,1 5 5. 10 6. 34 1, 82 -1 0. 67 9. 13 8, 33 S ei te 3 / 3 Ja h re sa b sc h lu ss 2 01 1 G es am tf in an zr ec h n u n g ve ra n tw o rt lic h : B ü rg er m ei st er H en se le r G es am tf in an zr ec h n u n g E rg e b n is 2 0 1 0 F o rt g e s c h ri e b e n e r A n s a tz 2 0 1 1 Is t- E rg e b n is 2 0 1 1 V e rg le ic h A n s a tz /I s t 33 + A uf na hm e un d R üc kf lü ss e vo n D ar le he n -1 .7 54 .9 4 1, 00 1. 75 4. 94 1, 0 0 34 + A uf na hm en v o n K re di te n z ur Li q ui d itä ts si ch er un g -8 8. 60 5. 0 00 ,0 0 -8 3. 30 5. 00 0, 00 -8 3. 30 5. 0 00 ,0 0 35 - T ilg un g un d G e w ä hr un g vo n D ar le he n 2. 72 6. 40 7, 3 2 2. 86 0. 23 2, 0 0 2. 86 0. 23 1, 90 -0 ,1 0 36 - T ilg un g vo n K re d ite n z ur L iq ui di tä ts si ch er un g 87 .1 74 .9 31 ,1 0 75 .1 80 .0 00 ,0 0 75 .1 80 .0 00 ,0 0 37 = S al d o a u s F in an zi er u n g st ät ig ke it 1. 29 6. 33 8, 42 1. 10 5. 29 1, 00 -5 .2 64 .7 68 ,1 0 -6 .3 70 .0 59 ,1 0 38 = Ä n d er u n g d es B es ta n d s an e ig en en F in an zm it te ln (Z ei le n 3 2 un d 3 7) -1 30 .5 65 ,6 9 16 .8 90 .7 71 ,1 5 -1 58 .4 26 ,2 8 -1 7. 04 9. 19 7, 43 39 + A nf an gs b es ta nd a n ei ge n e n F in an zm itt e ln -1 61 .6 53 ,0 6 -2 54 .3 95 ,8 6 -2 54 .3 95 ,8 6 25 4. 39 5, 86 40 + B es ta n d a n fr em de n F in an zm itt e ln 37 .8 22 ,8 9 10 8. 32 9, 87 10 8. 32 9, 87 41 = L iq u id e M it te l ( Z ei le n 3 8, 3 9 un d 40 ) -2 54 .3 95 ,8 6 16 .6 36 .3 75 ,2 9 -3 04 .4 92 ,2 7 -1 6. 68 6. 47 1, 70

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