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S ei te 1 v on 1 J a h re s a b s c h lu s s 2 0 1 2 G e s a m te rg e b n is re c h n u n g v e ra n tw o rt li c h : B ü rg e rm e is te r H e n s e le r G e s a m te rg e b n is re c h n u n g E rg e b n is 2 0 1 1 fo rt g e s c h ri e b e n e r A n s a tz 2 0 1 2 Is t- E rg e b n is 2 0 1 2 V e rg le ic h A n s a tz /I s t 1 S te u er n u nd ä hn lic h e A bg a be n -4 0. 42 0. 3 93 ,7 3 -4 1. 88 5. 8 50 ,0 0 -4 4 .0 2 5 .5 0 4 ,8 3 -2 .1 39 .6 5 4, 83 2 + Z uw en d un ge n un d a llg em ei ne U m la ge n -2 0. 87 8. 5 45 ,5 6 -1 5. 67 9. 2 80 ,0 0 -1 6 .8 5 5 .0 0 1 ,7 6 -1 .1 75 .7 2 1, 76 3 + S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge -4 48 .6 60 ,2 6 -2 50 .9 50 ,0 0 -2 9 9 .0 8 6 ,2 7 -4 8. 13 6, 2 7 4 + Ö ff en tli ch -r ec ht lic he L e is tu ng se nt ge lte -3 .6 14 .0 9 7, 21 -3 .7 25 .7 4 1, 00 -4 .3 1 5 .5 0 5 ,9 0 -5 89 .7 64 ,9 0 5 + P ri va tr ec ht lic h e L ei st u ng se nt ge lte -8 07 .3 36 ,0 5 -8 16 .4 71 ,0 0 -8 1 5 .5 0 0 ,3 4 97 0, 66 6 + K os te n er st at tu ng e n u nd K o st en um la ge n -1 .8 62 .7 8 9, 69 -1 .2 00 .6 2 4, 00 -1 .8 4 8 .7 9 4 ,8 7 -6 48 .1 70 ,8 7 7 + S on st ig e or de nt lic he E rt rä g e -5 .0 06 .6 8 4, 60 -3 .2 84 .7 5 0, 00 -4 .2 0 3 .6 2 0 ,2 9 -9 18 .8 70 ,2 9 8 + A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 9 + /- B es ta n ds ve rä nd er un g en 1 0 = O rd e n tl ic h e E rt rä g e -7 3 .0 3 8 .5 0 7 ,1 0 -6 6 .8 4 3 .6 6 6 ,0 0 -7 2 .3 6 3 .0 1 4 ,2 6 -5 .5 1 9 .3 4 8 ,2 6 11 - P er so na la uf w e nd u ng e n 17 .0 98 .5 98 ,3 1 18 .2 35 .7 30 ,0 0 1 7 .4 5 5 .8 1 0 ,1 8 -7 79 .9 19 ,8 2 12 - V er so rg u ng sa uf w en du n ge n 1. 48 3. 94 6, 2 2 98 2. 28 7, 00 1 .1 0 8 .1 1 4 ,4 8 12 5. 82 7, 48 13 - A uf w en d un g en f ür S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 16 .0 87 .7 89 ,4 2 14 .4 58 .4 79 ,0 0 1 2 .9 1 8 .5 8 2 ,3 9 -1 .5 39 .8 9 6, 61 14 - B ila n zi el le A bs ch re ib u ng e n 6. 42 1. 44 9, 6 6 6. 40 0. 54 2, 0 0 6 .4 9 1 .7 5 4 ,5 2 91 .2 12 ,5 2 15 - T ra ns fe ra uf w en d un g en 31 .5 79 .9 90 ,2 5 33 .1 17 .6 18 ,0 0 3 3 .2 8 3 .2 1 1 ,6 9 16 5. 59 3, 69 16 - S on st ig e or de nt lic he A uf w e nd un ge n 7. 67 8. 50 3, 0 0 5. 17 1. 34 1, 6 3 6 .8 6 1 .3 9 9 ,3 1 1. 69 0. 05 7, 6 8 1 7 = O rd e n tl ic h e A u fw e n d u n g e n 8 0 .3 5 0 .2 7 6 ,8 6 7 8 .3 6 5 .9 9 7 ,6 3 7 8 .1 1 8 .8 7 2 ,5 7 -2 4 7 .1 2 5 ,0 6 1 8 = E rg e b n is d e r la u fe n d e n V e rw a lt u n g s tä ti g k e it (Z ei le n 1 0 un d 1 7) 7 .3 1 1 .7 6 9 ,7 6 1 1 .5 2 2 .3 3 1 ,6 3 5 .7 5 5 .8 5 8 ,3 1 -5 .7 6 6 .4 7 3 ,3 2 19 + F in an ze rt rä ge -1 .2 49 .8 6 2, 94 -9 69 .1 00 ,0 0 -1 .0 5 0 .5 8 6 ,9 0 -8 1. 48 6, 9 0 20 - Z in se n un d so ns tig e F in a n za uf w e nd u ng e n 4. 26 7. 65 5, 5 4 4. 40 5. 00 0, 0 0 4 .0 9 5 .9 8 1 ,1 1 -3 09 .0 18 ,8 9 2 1 = F in a n z e rg e b n is ( Z e ile n 19 u nd 2 0) 3 .0 1 7 .7 9 2 ,6 0 3 .4 3 5 .9 0 0 ,0 0 3 .0 4 5 .3 9 4 ,2 1 -3 9 0 .5 0 5 ,7 9 2 2 = O rd e n tl ic h e s E rg e b n is ( Z ei le n 18 u nd 2 1) 1 0 .3 2 9 .5 6 2 ,3 6 1 4 .9 5 8 .2 3 1 ,6 3 8 .8 0 1 .2 5 2 ,5 2 -6 .1 5 6 .9 7 9 ,1 1 23 + A uß er or d en tli ch e E rt rä ge 24 - A uß er or d en tli ch e A uf w e nd un ge n 2 5 = A u ß e ro rd e n tl ic h e s E rg e b n is ( Z ei le n 23 u nd 2 4) 2 6 = J a h re s e rg e b n is ( Z e ile n 2 2 u nd 2 5) 1 0 .3 2 9 .5 6 2 ,3 6 1 4 .9 5 8 .2 3 1 ,6 3 8 .8 0 1 .2 5 2 ,5 2 -6 .1 5 6 .9 7 9 ,1 1

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Kita-Navigator der Stadt Bornheim: Das Vormerksystem für Eltern im Internet Den Kita-Navigator mit Informationen zu den Bornheimer Kindergärten und der Möglichkeit zur Online-Vormerkung finden Sie hier: https://bornheim.kita-navigator.org Bitte beachten Sie: Mit dem System merken Sie einen gewünschten Kita- Platz vor (Interessenbekundung). Dies stellt noch keine Garantie für den gewünschten Betreuungsplatz dar. Die Platzvergabe erfolgt durch die Kindergärten und wird erst mit Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages ver- bindlich. Haben Sie Fragen? Wir helfen weiter! Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Brunnenallee 31 53332 Bornheim Tel.: 0 22 22 / 94 37-5499 E-Mail: kinderbetreuung@stadt-bornheim.de Web: www.bornheim.de/leben-familie/kinderbetreuung Herausgeber: Stadt Bornheim Der Bürgermeister G es ta lt u n g: w w w .t o m -e -d es ig n .d e | C o m ic -F ig u re n : R am o n a K au lit zk i/ fo to lia .d e M at th ew C o le /f o to lia .d e Kita-Navigator – Was ist das? Mit dem Bornheimer Kita-Navigator steht Eltern ein Online-Vormerksystem für Betreuungsplätze in allen Bornheimer Kindergärten zur Verfügung, die sich in städtischer oder freier Trägerschaft befinden. Damit wird das Ziel verfolgt, Eltern besser zu informieren und ihnen eine zeitgemäße Hilfestellung bei der Su- che nach einem Kita-Platz anzubieten. Ferner ist eine passgenauere Planung von erforderlichen Kita-Plätzen möglich. Die Zugangsmöglichkeiten zum Kita-Navigator Um den Kita-Navigator zu Hause nutzen zu können, ist ein Online-Zugang erforderlich. Für Eltern, die über keinen Zu- gang zum Internet verfügen, be- steht die Möglichkeit der Anmel- dung in einer Kita. Die Leitungen der Kindergärten sind geschult und führen mit Ihnen gerne die Vormerkung im Kita-Navigator durch. Zur Online-Vormerkung: https://bornheim.kita-navigator.org Der Kita-Navigator im Überblick Suchen Der Service des Kita-Navigators: Sie geben Ihre Wün- sche ein (z. B. Wohnortnähe, Öffnungszeiten, Betreu- ungsumfang) und das System filtert die entsprechen- den Kitas in Bornheim heraus. Auswählen Zu jeder Kita gibt es ein Porträt mit Informationen zu Träger, Team, Plätzen, Betreuungszeiten, pädago- gischem Profil, Gebäude, Außenanlagen ... auch Fotos sind hier zu finden. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von den Kindergärten über die Beschreibung der An- gebote! Online-Vormerken Wenn Sie eine oder mehrere Kitas ausgewählt haben, geben Sie für die Vormerkung Ihres Kindes die erfor- derlichen Daten direkt ein. Es sind maximal fünf Vor- merkungen pro Kind möglich. Die Reihenfolge der Vor- merkungen hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Kita-Kontakt Natürlich kann ein Online-Verfahren den persönlichen Eindruck nicht ersetzen. Überzeugen Sie sich doch vor Ort, ob der Kindergarten Ihren Erwartungen entspricht und vereinbaren Sie einen Termin. 1 2 3 4 à

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Alarmierung der DLRG im Rheinabschnitt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum greift die Feuerwehr der Stadt Bornheim bei Einsätzen zur Wasserrettung im Rheinab- schnitt Bornheim nicht unterstützend auf Einsatzkräfte der DLRG (Wachstandort Bonn) zurück, obwohl die Stadt Bonn und andere Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises (Bad Honnef, Königswin- ter) mit der DLRG in dieser Weise zusammenarbeiten? Antwort: Die Feuerwehr der Stadt Bornheim ist vorrangig in eigener Zuständigkeit für die Wasserrettung auf dem Rhein verantwortlich und arbeitet bei Wasserrettungseinsätzen standardmäßig mit dem Wasserrettungszug des Rhein-Sieg-Kreises zusammen, der von verschiedenen Hilfsorganisatio- nen beschickt wird, zusammen. Hierbei ist ausdrücklich festzustellen, dass in der Vergangenheit die Zusammenarbeit mit dem Wasserrettungszug des Rhein-Sieg-Kreises keine Defizite erken- nen ließen, die den Einsatzablauf oder vor allem den Einsatzerfolg gefährdet hätten. Dass die Kommunen Königswinter und Bad Honnef bei Wasserrettungseinsätzen auf Einheiten der Stadt Bonn zurückgreifen, liegt an der geografischen Lage und dem dadurch bedingten gemeinsamen Rheinabschnitt (gegenüberliegende Ufer). Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Feuerwehr der Stadt Bornheim noch zu treffen, um wie die Feuerwehren der Städte Königswinter und Bad Honnef mit der DLRG-Wache zu- sammenzuarbeiten? Antwort: Vor einer Zusammenarbeit mit der DLRG Bonn ist durch den Leiter der Feuerwehr zu prüfen, ob eine solche Zusammenarbeit eine bessere Erreichung der Einsatzziele im Rheinabschnitt Born- heim zur Folge hätte. Gleichermaßen ist hier die Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen und benachbarten Einheiten dieser Hilfsorganisationen zu prüfen. Hierbei kommen neben der DLRG Bonn auch die Hilfsorganisationen aus Wesseling, Niederkassel und vor allem aus Born- heim selbst in Betracht. Eine Überprüfung des gesamten Wasserrettungskonzeptes bearbeitet der Leiter der Feuerwehr bereits und er befindet sich aufgrund der Vielfalt der Hilfsorganisationen hierzu noch in der Sondierungsphase. Sollte es zu einer erfolgreichen Abstimmung mit der DLRG An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Bonn kommen, würde die Einbindung dieser Einheit durch die Integration nach Einsatzstichwor- ten in die Alarm- und Ausrückeordnung der Stadt Bornheim erfolgen. Die Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung müsste anschließend von der Leitstelle Rhein-Sieg entsprechend pro- grammiert werden. Die Dauer dieser Umsetzung hängt im Wesentlichen von der Zahl der vorzu- nehmenden Änderungen ab. Frage 3: Ab wann ist eine Mit-Alarmierung der DLRG bei Wasserrettungseinsätzen auf dem Rhein in Bornheim möglich? Antwort: Dies hängt vom Ausgang des in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Prozesses ab und kann daher nicht beantwortet werden. Es wird angestrebt, noch im Jahr 2018 eine abschließende Ab- stimmung mit allen in Betracht kommenden Einheiten zu erreichen und eine eventuelle Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung umzusetzen. Da es ein funktionierendes Wasserrettungskon- zept für die Stadt Bornheim gibt, ist hier keine erhöhte Dringlichkeit festzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Durchfahrverbot und Parksituation Klinkenbergsweg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 29.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bedeutet das Durchfahrtverbot auf dem Klinkenbergsweg gleichzeitig, dass auch das Parken auf dieser Straße nur für diejenigen Fahrzeuge erlaubt ist, die einen der auf dem Zusatzschild ge- nannten Zwecke verfolgen? Antwort: Die Durchfahrt auf dem besagten Abschnitt des Klinkenbergsweg ist mit den VZ 250 Straßenver- kehrsordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, sowie dem ZZ 1026-36 StVO Landwirt- schaftlicher Verkehr frei beschildert. Das Parken ist nur diesem Personenkreis gestattet. Frage 2: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass im oberen Bereich des Klinkenbergsweg bei stark besuch- ten Veranstaltungen in der Markuskirche und an stark frequentierten Spielplatz-Tagen so ver- kehrswidrig geparkt wird (Nichteinhalten von 3,05m Fahrbahnbreite), dass Grundstückseigentü- mer bei der Zu- und Ausfahrt von ihren Grundstücken stark behindert werden? Antwort: Der Verwaltung sind bis jetzt keine Beschwerden über illegales Parken im Klinkenbergsweg be- kannt. Frage 3: Plant der Bürgermeister Kontrollen des ruhenden Verkehrs, um die Parksituation an den beson- ders frequentierten Tagen zu entschärfen? Antwort: Der Klinkenbergsweg wird in die Kontrollen des städtischen Ermittlungsdienstes aufgenommen An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Ist nach Auffassung des Bürgermeisters eine zusätzliche Parkverbot-Beschilderung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fahrbahnbreite an dieser schmalen Straße mit anliegenden Grund- stückseinfahrten in keinem Fall ausreicht, um dort zu parken? Antwort An dieser Stelle herrscht eine gesetzliche Regelung, weitere Beschilderungen werden nicht als sinnvoll angesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verwendung des städt. Grundstückes Adenauerallee/Bonner Straße Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 04.06. 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Bitte teilen Sie mir den Sachstand über die Verwendung des städtischen Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße Gemarkung Roisdorf Flur 9, Flurstücke Nr. 655 und Nr. 124 mit. Wurde dieses Grundstück ebenfalls in die Prüfung für die Errichtung einer neuen Kindertages- stätte einbezogen? Antwort: Ja, alle städtischen Grundstücke wurden und werden in die Prüfung für die Errichtung von neuen Kindertagesstätten einbezogen. Die Grundstücke liegen im Flächennutzungsplan innerhalb des Hauptversorgungszentrums (HVZ) der Stadt Bornheim. Das städtebauliche Ziel innerhalb des HVZ liegt in der Förderung ei- nes vielfältigen und dichten Angebotes an Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Ver- waltung, Kultur und Einzelhandel. Zurzeit wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, für die städtischen Grundstücke Adenauerallee/Bon- ner Straße das städtebauliche Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der bereits im Stadtent- wicklungsausschuss dargestellten Interessen sinnvoll anzupassen und - die Zustimmung der zu- ständigen politischen Gremien voraussetzend - anschließend in die Vermarktung zu bringen. Dennoch wird derzeit auch geprüft, ob die städtische Fläche an der Adenauer Allee und der Bon- ner Straße möglicherweise für eine befristete Übergangslösung zur Deckung des Kindergarten- bedarfs genutzt werden kann. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Integrationspauschale Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom11.06 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Die Landesregierung leitet Gelder aus der Integrationspauschale des Bundes direkt an die Städte weiter. Gibt es bereits Prognosezahlen oder direkte Zuwendungen für die Stadt Bornheim? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt, von den über 400 Millionen Euro der Integrationspauschale des Bundes in 2018 anteilig 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzuleiten. Der Geset- zesentwurf sieht für Bornheim eine Beteiligung in Höhe von rund 275.000 Euro vor. Die Festset- zungen soll spätestens Ende 2018 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 332/2018-5 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Integrationspauschale Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom11.06 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Die Landesregierung leitet Gelder aus der Integrationspauschale des Bundes direkt an die Städte weiter. Gibt es bereits Prognosezahlen oder direkte Zuwendungen für die Stadt Bornheim? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt, von den über 400 Millionen Euro der Integrationspauschale des Bundes in 2018 anteilig 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzuleiten. Der Geset- zesentwurf sieht für Bornheim eine Beteiligung in Höhe von rund 275.000 Euro vor. Die Festset- zungen soll spätestens Ende 2018 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 332/2018-5 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung der Raiffeisenstraße für Pkw- und Lkw-Verkehr Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum kann die Raiffeisenstraße zwischen Rosental und Johann-Philipp-Reis-Straße nicht zu- erst als Straße fertiggestellt werden, damit in dieser Bauphase die Zufahrt zur Johann-Philipp- Reis-Straße von der Herseler Straße aus offenbleiben könnte? Antwort: Die Raiffeisenstraße ist eine Gewerbestraße mit starker Belastung durch Schwerverkehr. Um eine dauerhafte Nutzung der Straße ohne größere Straßenschäden zu erreichen, soll der Straße in einem „Guss“ fertig gestellt werden. Dadurch kann zugleich die Bauzeit insgesamt verkürzt werden, so dass eine Öffnung für den Verkehr statt im Dezember bereits Ende Oktober in Aus- sicht gestellt werden kann. Durch eine Aufteilung in zwei Abschnitte würde dieses Ziel nicht er- reicht. Frage 2: Warum konnte eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße durch Ampelschaltung bis zur Jo- hann-Philipp-Reis-Straße nicht durchgeführt werden, wie z. B. derzeit auf der Königstraße? Antwort: Eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße zwischen Herseler Straße und Johann-Philipp- Reis-Straße setzt bautechnisch einen halbseitigen Teilausbau und ausreichende Platzverhältnis- se voraus. Diese sind wegen der mittigen Lage des Kanals unter Berücksichtigung der benötigten Arbeitsräume und Sicherheitsabstände nicht gegeben. Frage 3: Wie hat nun dieser „Kontakt“ mit den Gewerbebetrieben an der Johann-Philipp-Reis-Straße statt- gefunden? Nach meiner Information wurde mit keinem Betrieb Kontakt aufgenommen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Was gedenkt nun die Stadt Bornheim und das Abwasserwerk zu unternehmen, um erstens die Betriebe im Sinne des o. g. Beschlusses zu informieren, zweitens Maßnahmen abzustimmen und drittens dabei gleichzeitig eine Perspektive aufzuzeigen, damit die totale Sperrung nicht bis November 2018 andauert? Antwort zu Frage 3 und 4: Die unterbliebene direkte Information der betroffenen Anlieger über die Vollsperrung der Anbin- dung Herseler Straße ist auf ein Missverständnis zwischen Stadtverwaltung und Investor zurück- zuführen. Die erforderliche Information der direkten und indirekten Anlieger durch den Bauträger erfolgte leider nicht. Die Stadtverwaltung bedauert dieses Versäumnis. In Abstimmung zwischen Bauträger und Verwaltung wird umgehend eine Information an die Anlieger erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Dersdorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 14.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Dersdorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 12.418,25 € Umbau + Aufbau 303.000 € Tiefbau + Außenanlagen 211.000 € Hausanschlüsse 17.000 € Planungskosten 30.000 € Die Gesamtkosten betrugen 561.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 605,79 € Wasser/Abwasser: 851,89 € Strom: 3.553,85 € Versicherung: 45,29 € 4.862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage hat 30 Bewohnerzimmer, bei Belegung mit 2 Personen in jedem Zimmer kann eine maximale Belegung mit 60 Personen theoretisch erreicht werden. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 20 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis April 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Keldenicher Str. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre og. kleine Anfrage vom 24.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Sechtem? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Aufbau der Containeranlage 967.646 € Tiefbau und Außenanlagen 193.754 € Hausanschlüsse 29.310 € Planungskosten 36.696 € Die Gesamtkosten betragen 1.231.386 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Heizung: 875,00 € Müll: 628,00 € Wasser/Abwasser: 1.099,37 € Strom: 1.449,69 € Versicherung: 810,85 € 4862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Max. 100 Personen bei einer Belegung von 3 Personen pro Schlafraum. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zum Zeitpunkt der Anfrage sind 39 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppelbelegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorgehensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wird die Anlage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Nutzung der Anlage wurde im Oktober 2016 aufgenommen, der Abbau der Anlage oder eine Änderung der Nutzung ist derzeit nicht terminiert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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