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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer 20.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hersel, Allerstraße Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (große Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Die Kosten der Containeranlage Hersel, Allerstraße stellen sich wie folgt dar: Kauf und Aufbau der Containeranlage 559.538 € Tiefbau und Außenanlagen 106.924 € Erschließungskosten 41.839 € Planungskosten 16.773 € Gesamtkosten 725.074 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 418,21 € Wasser/Abwasser: 230,07 € Strom: 2.001,41 € Versicherung: 432,81 € Gesamt 3.082,50 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Antwort: Die Containeranlage war ursprünglich für max. 98 Personen ausgelegt und besteht aus 2 gleich- großen Einheiten. Eine Einheit wird zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die andere Ein- heit wurde umgebaut und wird durch einen Träger als Kindertageseinrichtung genutzt. Somit ver- ringert sich die max. zulässige Belegungszahl auf 49 Personen. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zur Zeit sind 16 Personen in der zur Asylbewerberunterbringung genutzten Einheit der Contai- neranlage unterbracht. Es wird in der Regel eine Doppelbelegung vorgenommen, daher wird von einer max. Belegung von 35 Personen ausgegangen. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im August 2017 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im August 2018 wur- de eine Einheit zur Nutzung als Kindertageseinrichtung in Benutzung genommen. Auf Grund des geplanten Rückbaus anderer Einrichtungen werden die freien Kapazitäten bis auf weiteres für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht. Ein Ende dieser Nutzung oder auch eine Nutzung für andere Zwecke ist derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hersel, Simon-Arzt-Str. 2b Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Aufbau der Containeranlage 465.355 € Außenanlagen 22.980 € Erschließungskosten 10.222 € Planungskosten 8.231 € Die Gesamtkosten betrugen 506.789 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,15 € Wasser/Abwasser: 203,29 € Heizkosten: 279,74 € Strom: 191,25 € Versicherung: 244,44 € 3.082,50 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 16 Personen in der Containeranlage untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Juli 2015 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet im Juli 2019. Eine weitere Nutzung der Containeranlage ist notwendig und beabsichtigt. Ein neuer Standort steht noch nicht fest. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen 28.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge wohnen derzeit insgesamt in Merten? Antwort: In Merten lebten Ende September 2018 insgesamt 76 Flüchtlinge. Frage 2: Wie viele sind in Wohnungen und Einfamilienhäusern untergebracht? Antwort: 39 Personen sind in privaten Mietverhältnissen untergebracht. 30 Personen leben in der Brahmsstr. Und 7 Personen sind in durch die Verwaltung angemieteten Wohnungen untergebracht. Frage 3: Wie genau ist die Unterkunft Brahmsstr. belegt? a) wie viele Familien mit Kindern? b) wie viele Einzelpersonen? c) welchen Status haben die Flüchtlinge - wie viel geduldete, wie viel anerkannte? Antwort: a) In der Brahmsstr. leben 5 Familien mit insgesamt 6 Kindern b) In der Brahmsstr. leben 17 Einzelpersonen c) Aufenthaltsgestattung = 7 Personen Duldung = 12 Personen Aufenthaltserlaubnis (befinden sich noch im Verfahren) = 5 Personen Subsidiärer Schutzstaus = 6 Personen Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de

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2. Januar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, 17. Januar 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 09.01.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 17.01.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 24.01.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 29.01.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 30.01.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 31.01.2019, 9 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informati- onen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Sie haben eine Veranstaltung geplant? Dann nutzen Sie den kostenlosen Online-Service der Stadtverwaltung: Im „Veranstal- tungskalender“ auf der städtischen Homepage können Sie Ihre Veranstaltung ganz einfach selbst eintragen und nach einer kurzen Prüfung durch die Stadtverwaltung erscheint sie sofort online. Ob Karneval, Sport oder Kultur, ob Verein oder Kita, ob Tradition oder Premiere – über den städtischen Veranstaltungskalender erreichen Sie Ihr Publikum schnell und wirkungsvoll. Einfach unter www.bornheim.de/freizeit-tourismus/veranstaltungen/veranstaltungskalender den orangefarbenen Button „Veranstaltung einreichen“ anklicken und Ihre Veranstaltung eintragen! Jugendgerichtshilfe heißt jetzt „Jugendhilfe im Strafverfahren“ Der sozialpädagogische Fachdienst des Jugendamts heißt ab sofort „Jugendhilfe im Strafverfahren“ statt wie bisher „Jugend- gerichtshilfe“. Damit wird deutlich gemacht, dass er eigenstän- dig und unabhängig vom Gericht arbeitet. Stattdessen liegt der Fokus auf der Hilfe und Unterstützung, die er den Jugendlichen bietet, wenn diese sich vor Gericht verantworten müssen. So berichtet die „Jugendhilfe im Strafverfahren“ dem Jugend- gericht über die Persönlichkeit und die Lebensumstände des jungen Menschen und betrachtet die vorgeworfene Straftat im Kontext seiner individuellen Situation und Lebensgeschichte. Mit ihrer fachlichen Expertise schlagen die Mitarbeiter des Ju- gendamts Maßnahmen und erzieherische Hilfen vor, um weitere Straftaten zu vermeiden. Doch die Aufgaben der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ gehen über die Unterstützung vor Gericht weit hinaus. Die Mitarbei- ter des Jugendamts begleiten und beraten die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens, leiten pädagogische Hil- fen ein und überwachen erzieherische Maßnahmen. Zudem sind sie an verschiedenen präventiven Maßnahmen und Projekten beteiligt und bieten Beratung für Strafunmündige und Schulab- stinenzler sowie deren Eltern an. Durch diesen präventiven und ganzheitlichen Ansatz versucht das Team der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ frühzeitig mit den Betroffenen in Kontakt zu kom- men und gemeinsam neue Wege und Strategien zu entwickeln, um die belastende Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Die „Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz“ ist eine Pflichtaufgabe der Jugendämter (§ 52 SGBIII). Die „Ju- gendhilfe im Strafverfahren“ ist ein eigenständiger sozialpäda- gogischer Fachdienst im Bornheimer Jugendamt, der seine Auf- gaben unter Berücksichtigung seiner eigenen pädagogischen Zielsetzungen und Standards erfüllt. Hallenfußball-Stadtmeisterschaft im Januar Mit dem Winter beginnt für die Kicker die Hallensaison. Das gilt auch für die Bornheimer Nachwuchs-Fußballer, die sich auf das wichtigste Hallenfußball-Event freuen dürfen, das Bornheim zu bieten hat. Denn sie spielen am Samstag und Sonntag, 19. und 20. Januar 2019, um den Titel des Hallenfußball-Stadtmeisters in ver- schiedenen Altersklassen. Das Turnier findet wieder in der Sport- halle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50 in Bornheim, statt. Ausrichter der Meisterschaft ist in diesem Jahr der SC Widdig 1922 e.V. In separaten Gruppen spielen die F-, E- und D-Jugend-Teams um Meisterehren. Darüber hinaus jagen auch die Bambini wieder dem Ball hinterher. Die Senioren und Alten Herren pausieren in diesem Jahr. Alle Bornheimerinnen und Bornheimer sind herzlich zum Zu- schauen und Anfeuern eingeladen. Parkplätze sind in ausreichen- der Zahl an der Sporthalle vorhanden. An beiden Spieltagen bietet der SC Widdig Besuchern und Akteuren Speisen und Getränke an. Der Eintritt ist frei. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Datum: Mannschaften Beginn Siegerehrung Samstag, 19.01.2019 D-Jugend E-Jugend 10:00 Uhr 14:00 Uhr ca. 13:50 Uhr ca. 17:30 Uhr Sonntag, 20.01.2019 F-Jugend Bambini 10:00 Uhr 14:00 Uhr ca. 13:30 Uhr ca. 17:50 Uhr n Auch beim Hallenfußball muss das Runde ins Eckige. Foto: Stadt Bornheim Dienstag, 12. Februar 2019 Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201 Beginn: 19 Uhr • Eintritt: 22 € Mitwirkende: Alle Bornheimer Tollitäten sowie Top-Karnevalisten u.a. Paveier, Martin Schopps, Wicky Junggeburth, Boore, Altstädter Köln, Botzedresse Kartenvorverkauf: 02222 / 945-212 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Tollitätentreff 2019 Jetzt Karten für den Tollitätentreff sichern Nach Silvester ist vor Karneval. Daher gilt es, sich jetzt Karten für den 51. Bornheimer Tollitätentreff zu sichern. Er beginnt am Dienstag, 12. Februar 2019, um 19 Uhr in der Herseler Rheinhal- le, Rheinstraße 201. Reservierungen nimmt Karin Schumacher-Lambertz entgegen, Raum 301, Rathausstraße 2, Tel. 02222 945-212, E-Mail: karin. schumacher-lambertz@stadt-bornheim.de.

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Überschwemmungen – was tun? Tipps zur Vorsorge Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim, dass der Rhein manchmal Hochwasser führt, ist bekannt. Die betroffenen Anlieger in den Rheinorten wissen um die Gefahren, die damit verbunden sind, und haben in der Regel Vorsorge- maßnahmen getroffen. Wie die Unwetter der letzten Jahre gezeigt haben, können jedoch auch fernab des Rheins Überschwemmungen im Gebiet der Stadt Bornheim auftreten. Im Juni 2016 haben Unwetter in der Region große Schäden angerichtet. Im Juli 2008 war Born- heim besonders betroffen: Durch Regenfälle, wie sie seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten sind, waren an vielen Stellen kleinere Bäche übergelaufen. Zusätzlich war Wasser aus der überlasteten Kanalisation ausgetreten oder oberfl ächlich abge- fl ossen. Im letztgenannten Fall hatte es meist noch viel Schlamm von Ackerfl ächen gespült und in die Ortschaften getragen. Auch wenn die Stadt seitdem vieles getan hat, um die Schäden bei solchen katastrophalen Unwettern zu vermindern – für die völlig schadlose Ableitung können weder die Bäche noch die Kanalisation ausgelegt werden. Viele Schäden lassen sich aber durch private Vorsorgemaßnah- men vermeiden oder vermindern. Diese müssen jedoch frühzei- tig erfolgen, da – anders als beim Ansteigen des Rheins – das Wasser aus Bächen, Kanälen und dem oberfl ächlichen Abfl uss plötzlich und fast ohne Vorwarnzeit kommt. Für Maßnahmen wie das Auslegen von Sandsäcken ist es dann zu spät, wenn diese erst noch besorgt und befüllt werden müssen. Dieses Informationsblatt soll dazu beitragen, künftige Schäden zu verhindern oder wenigstens zu vermindern. Das Umwelt- und Grünfl ächenamt hat viele Hinweise der Stadt sowie des Abwasserwerks zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, für den Ernstfall vorzusorgen, und Ihnen aufzeigen, wo Sie noch weitere Informationen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Henseler Bürgermeister Sind Sie hochwassergefährdet? Im Bornheimer Stadtgebiet hat die Bezirksregierung Köln am Rhein, am Alfterer-Bornheimer Bach, am Dickopsbach und am Mertener Mühlenbach Überschwemmungsge- biete festgesetzt. Diese orientieren sich am sogenannten 100-jährlichen Regenereignis. Darüber hinaus gibt es von der Bezirksregierung Hochwassergefahrenkarten, die die Über- schwemmungsbereiche bei noch extremeren Regenereig- nissen darstellen. Diese Karten können über die Homepage der Stadt und im Umwelt- und Grünfl ächenamt eingesehen werden. Die Karten stellen aber nur Überfl utungen aus Gewässern dar. Wild abfl ießendes oder aus der Kanalisation austretendes Wasser sucht sich seinen Weg über Senken, Mulden und Wege bis zum Tiefpunkt und mündet entweder in einen Vorfl uter oder staut dann dort ein. Daher ein paar weitere Tipps: · Erkundigen Sie sich beim Abwasser- werk nach Überfl utungen im Bereich Ihres Grundstücks. · Fragen Sie die Nachbarn und den Ortsvorsteher, ob hier schon Über- schwemmungen aufgetreten sind. · Auch Flur- und Straßennamen geben häufi g Hinweise darauf, wenn ein Gebiet zur Überschwemmung neigt. · Erkundigen Sie sich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Recklinghausen nach den normalen Grundwasserverhältnissen und den höchsten Grundwasserständen. · Wenn Sie in einem Hang oder am Hangfuß wohnen oder bauen wollen, sehen Sie sich das oberhalb liegende Gelände an und überlegen Sie, welchen Weg das Wasser bei Sturz- regen nehmen wird. Herausgeber: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim www.bornheim.de Wo erhalten Sie weitere Informationen? Das Informationsblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser können Sie beim Umwelt- und Grünfl ächenamt der Stadt Bornheim erhalten, am Umwelttelefon unter 02222/945-310 anfordern oder aus dem Internet abrufen: www.bornheim.de/fi leadmin/pdf/rathaus/Umweltbeauftragter/Versickerung13-06.pdf Hinweise zum Schutz vor Rückstau im Kanalsystem gibt es beim StadtBetrieb Bornheim: www.stadtbetrieb-bornheim.de/ abwasser/tipps/schutz-vor-rueckstau-im-kanalsystem.html Weitere wertvolle Tipps zum Schutz vor Hochwasser und Überschwemmungen fi nden Sie in Broschüren von öffentlichen Stellen und der Versicherungswirtschaft. Sie können sie vom jeweiligen Herausgeber beziehen oder im Internet abrufen: „Hochwasserschutzfi bel – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), März 2015 www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/ hochwasser-schutzfi bel_bf.pdf „Hochwasser verstehen, erkennen, handeln!“, Umweltbundes- amt, Oktober 2011 www.umweltbundesamt.de/publikationen/hochwasser „Land unter – Ein Ratgeber für Hochwassergefährdete und solche, die es nicht werden wollen“, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz RLP, 2008 www.wasser.rlp.de/servlet/ is/7827/LandUnter.pdf?command=downloadContent&fi lename=LandUnter.pdf „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln AöR, 2016 www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/ Downloads/Broschüren-Veröffentlichungen/Gebäudeschutz/Leitfaden-StEB_ DRUCK_OHNE-SCHNITTKANTEN.pdf „Land unter … Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern“, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) www.gdv.de/wp-content/ uploads/2013/05/GDV-Flyer_LandUnter-2013.pdf regen nehmen wird. Prüfen Sie, ob Sie nachträglich wasserdichte Türen und Fenster einbauen können. Wenn eine hochwasserfreie Installation nicht möglich ist, müs- sen Sie vorhandene Öltanks und Anschlussleitungen gegen Aufschwimmen, Umkippen und Auslaufen sichern. Bei einer Heizungserneuerung sollten Sie prüfen, ob Sie auf andere Brennstoffe umstellen können. Falls Sie noch keine Rückstausicherung haben, rüsten Sie nach. Nutzen Sie das Beratungsangebot des Abwasserwerks (Servicetelefon 02227/9320-90) oder wenden Sie sich an Sanitärfachbetriebe. Diese stehen auch für individuelle Problem- lösungen zur Verfügung. Schützen Sie tiefl iegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangs- türen im Erdgeschoss) gegen oberfl ächlich eindrin- gendes Wasser – je nach örtlichen Gegebenheiten durch Erdwälle, Sockelmauern oder Aufkantungen im Bodenbelag. Installieren Sie einen Pumpen- sumpf mit schwimmergesteu- erter Pumpe, damit eingedrun- genes Wasser schnell und auch dann entfernt wird, wenn Sie den Wassereintritt noch nicht bemerkt haben. Bauen Sie nach Möglichkeit an erhöhter Stelle auf dem Grundstück. Prüfen Sie, ob Sie das Erdgeschoss über die Geländeoberfl äche etwas anheben können. Installieren Sie eine Heizung mit anderem Brennstoff als Öl. Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Wasch- becken, Duschen usw.) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebene (Straßenhöhe vor dem Haus) installiert werden, damit hier auch bei Rückstau im Kanal kein Wasser austreten kann. Prüfen Sie in Gebieten mit Mischwasserkanalisation, ob Sie das Re- genwasser auf Ihrem Grundstück versickern können. Mit fachgerecht hergestellten, auch für Starkregen ausreichenden Versickerungsanla- gen entlasten Sie die Kanalisation und schonen Ihren Geldbeutel – für Regenwasser, das Sie ordnungsgemäß auf Ihrem Grundstück versickern, müssen Sie keine Kanalbenutzungsgebühren zahlen. Weitere Tipps auf dem Infoblatt „Versickerung von Niederschlagswasser“. Bringen Sie die Zentralen für Heizung, Elektro- und Telefoninstallation in den oberen Geschossen an. Und in jedem Fall: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! Schützen Sie Ihr Haus gegen Rückstau und oberfl ächlich abfl ießendes Wasser (vgl. „Vorsorgemaßnahmen im Bestand“). Beachten Sie schon bei der Planung, dass die Rückstausiche- rung den technischen Anforderungen entspricht, und stellen Sie sicher, dass sie auch regelmäßig gewartet werden kann. Rückstauklappen müssen jederzeit erreichbar sein. Verzichten Sie ggf. auf einen Keller, bilden Sie die Unterge- schosse wasserdicht aus („Kellerwanne“) oder verwenden Sie wasserbeständige Baumaterialien. Eine Liste solcher Materialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Möblieren Sie überschwemmungsgefährdete Räume nicht mit hochwertigen oder schwer trans- portablen Möbeln und lagern Sie hier weder hoch- wertige Gegenstände noch wichtige Dokumente oder unersetzliche Erinnerungsstücke. Lagern Sie ebenfalls keine gefährlichen Stoffe oder Chemika- lien (z.B. Farben, Lacke, Reinigungs-, Dünge- und Pfl anzenschutzmittel). Statten Sie überschwemmungsgefährdete Räume so aus, dass sie leicht zu reinigen und zu trocknen sind (keine Holz- verkleidung, keine Teppichböden, kein wertvolles Parkett etc.). Eine Liste wasserbeständiger Baumaterialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Wie können Sie in überschwemmungs- gefährdeten Lagen vorsorgen? Vorsorgemaßnahmen im Bestand Warten Sie die Rückstausicherungen Ihrer Hausentwässerungsanlagen und Abwasserleitungen mindestens zwei- mal jährlich, damit sie im Bedarfsfall funktionstüchtig sind. Beachten Sie die Hinweise zum „Schutz vor Rückstau im Kanalsystem“ des Abwasserwerks. Die Stadt berücksichtigt neue Erkenntnisse zur Überschwemmungsgefähr- dung fortlaufend bei der Ausweisung neuer Baugebiete. Wenn Sie jedoch bereits Baurecht in einer Lage haben, die überschwemmungsgefährdet sein könnte, sollten Sie bei Neubauten folgende Aspekte berücksichtigen: © w w w .s ch af fe ns kr af t.d e

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Fairer Handel Bauernfamilien und Plantagenarbeiterinnen und –arbeiter in Ländern des Südens leben unter dem Druck des Welt- marktes, der schwankenden Preise und des ausbeuteri- schen Zwischenhandels. Mindestpreise über Weltmarktni- veau und langfristige Abnahmeverträge garantieren den Bauernfamilien faire Preise und ein höheres Einkommen. Kinder können die Schule besuchen, statt zu arbeiten. Aufgrund von Prämienzahlungen stehen Mittel für Investi- tionen und Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser, Wasser- versorgung) zur Verfügung. Fairtrade-Towns Was steckt dahinter? Die weltweite Kampagne „Fairtrade-Towns“ zeichnet Städte aus, in denen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Stadtrat und Bürgermeister für den fairen Handel engagieren und für eine hohe Marktdurchdringung mit Händlern, Gastronomiebetrieben, Hofl äden, Schulen Vereinen und Kirchengemeinden sorgen. Hierfür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. www.fairtrade-town.de Fairtrade-Stadt Deutschlands 99. Seit dem 30.09.2012 ist Bornheim 99. Fairtrade-Stadt in Deutschland. Dank des anhaltend starken Fairtrade-En- gagements der Bornheimerinnen und Bornheimer wurde die Zertifi zierung am 21.09.2014 um weitere vier Jahre verlängert. Dies wurde durch die Lenkungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Eine-Welt-Gruppen, Handel, Vereinen, Politik und Verwaltung in guter Zusam- menarbeit erreicht. Jetzt gilt es, gemeinsam in Bornheim den Kauf fair gehandelter Produkte voranzubringen und den solidarischen Gedanken des fairen Handels zu leben. Im Rahmen des „Festes der Nationen und Kulturen“ wurde die Urkunde an Bürgemeister Wolfgang Henseler übergeben. Bornheim Heinrich-Böll-Sekundarschule Händler und Akteure des fairen Handels Aktion Banana Fairday Seit 2012 wird die Kampagne „Fairtrade-Towns“ durch „Fairtrade-Schools“ ergänzt. Um den Titel zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört ein Fairtrade-Kompass, in dem die Fairtrade - Schule geplante Aktivitäten auflistet, und in einem School-Blog dokumentiert. Die noch junge Heinrich-Böll-Sekundarschule bildete 2012 ein Lenkungsteam, dem Schüler, Lehrer und Eltern angehören. 2013 erfolgte die Anerkennung als die 10. Fairtrade-Schule in NRW. Seit Anfang 2014 gibt es auch am Alexander-von Humboldt-Gymnasium ein Fairtrade-Projekt. Nach Exkur- sionen zu Fairtrade-Einrichtungen, Torwandschießen mit fair produzierten Bällen und Workshops mit Dozenten des Eine-Welt-Netzwerks NRW begannen die Schüler mit dem Verkauf fair gehandelter Produkte. „Ein besonderer Hingucker war das Bananenkostüm. Eine Aktion, die wir zukünftig sicher wiederholen werden, allein schon, weil Bananen ein hervorragender Pausensnack sind“, so der projektleitende Lehrer Peter Poppensieker. Jakob van Eyk und Stefan Schüller „ “ Die wachsende Zahl an begeisterten Mitstreitern in der Schülerschaft (aktuell 32) lässt uns im Jahr 2015 das Ziel anstreben, Fairtrade-Schule zu werden BORNHEIM Aldi, Am Hellenkreuz 5 Bornheimer Musikschule, Burgstr. 17 Edeka Bell, Peter-Hausmann-Platz 1 Eine-Welt-Treff, St. Servatius, Kalkstr. 17 Eine-Welt-Projekt, ev. Versöhnungskirche, Königstr. 21 Ernstings Family, Königstraße 57 Europaschule Bornheim, Goethestr. 1 Kita „Haus Regenbogen“, Knippstr. 7 Netto, Königstraße 27-29 Restaurant Kostas U.G., Königstraße 102 BRENIG Biohof Apfelbacher, Tombergstr. 1 RadTour, Wasserturm Brenig HEMMERICH Eine-Welt-Gruppe, ev. Markuskirche, Rösberger Str. 35 KfD e.V., Heerweg 352 HERSEL Aldi, Roisdorfer Str. 3 Edeka Schröder, Moselstr. 7 Eine-Welt-Gruppe St. Ägidius, Rheinstr. 204 Eine-Welt-Gruppe, ev. Dreieinigkeitskirche, Ruhrstr. 42 Lidl, Havelstr. 4 Rossmann, Roisdorfer Str.3 Westfalen Tankstelle, Alexander-Bell-Str. 1 KARDORF Lidl, Auf dem Knickert 2 MERTEN Aldi, Am Roten Boskoop 2 Apfelcafe Rath, Bonn-Brühler-Str. 14 Eine-Welt-Gruppe, St. Martin, Kreuzstr. 54 Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstr. 57 Hotel Restaurant Vorgebirgsblick, Händelstr. 45 Kunsthof Merten, Wagnerstraße 12 Rewe Regiemarkt, Kirchstr. 11 SSV Merten, Sportanlage Mer- kur, Rüttersweg 175 Blumen Gierlich, Beethovenstr. 46 ROISDORF Alexander-von-Humboldt- Gymnasium, Adenauerallee 50 Blumen Sieghart, Friedrichstr. 42 Fair Koof Roisdorp, St. Sebastian, Fuhrweg 69 Penny Markt, Bonnerstr. 22 Rewe Center, Schumacherstr. 3-11 Verkaufsstand des AvH beim Fest der Nationen Der Verkauf fair gehandelter Bananen in der Schulhofpause war ein großer Erfolg. Alexander-von- Humboldt-Gymnasium Sebastianschule, Friedrichstr. 3 TuS Roisdorf, Mörnerstr. 33 RÖSBERG Markusschule, Weberstr. 19 Trimbornhof, Hemmergasse 49 SECHTEM El Alto Ausschuss, St. Gervasius u. Protasius, Straßburgerstr. 19 Rewe Hamacher, Aarhusweg 1-5 UEDORF Biohof Palm, Bornheimer Str. 30 Verbundschule Uedorf, Heisterbacherstr. 175 WALBERBERG Edeka Breuer, Walberberger Str. 30 Eine-Welt-Laden, St. Walburga, Walburgisstr. 9 Rewe-Nahkauf, Hauptstr. 81 WALDORF Bäckerei Ost, Mittelstraße 3 Biohof Bursch, Weidenpeschweg 31 Lisart-Florales Design, Dersdorfer Str. 26 Nikolausschule, Sandstr. 100 Rewe Stenger, Donnerbachweg 2 Stadt-Jugendring, Dersdorfer Str. 1 WIDDIG Floristik-Manufaktur mit Herz, Germanenstr. 9 Eine-Welt-Gruppe, St. Georg, Heisterbacherstr. 178 KONTAKT: Agendabeauftragter der Stadt Bornheim, Dr. Wolfgang Paulus Tel: 02222 – 945308 Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Wolfgang.paulus@stadt-bornheim.de V.i.S.d.P. Dr. Paulus, Stadt Bornheim Text: Tina Gordon, Lenkungsgruppe Lenkungsgruppe Fairtrade-Stadt Bornheim Sprecher: Winfried Helmes c/o Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim 2015/5.000, Druckerei Paffenholz, Bornheim Weitere Informationen: www.fairtrade –town.de, www.fairtrade –school.de Bildnachweise: Trauben: TransFair e.V. / Sascha Przyklenk, Rosenpflückerin: TransFair e.V. / Hartmut Fiebig, Banane: TransFair e.V., Baumwolle: TransFair e.V. / Santiago Engelhardt, Kakao: TransFair e.V. / Didier Gentilhomme, Tee: TransFair e.V. / Christian Nusch, Heinrich-Böll-Sekundarschule: Peter Poppen- sieker, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium: Stadt Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben Koblenzer Str. , Flurstück 275 (ehemals Teil aus 178) Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde in den vergangenen 8 Werktagen von Ihrem Dezernat geprüft, ob das genehmigte Bau- vorhaben sich in die Plangrundlagen des Ro 25 einfügt, oder ist von Ihrer Baugenehmigungsbe- hörde eine Baugenehmigung erteilt worden, in der die parallel zur Fahrbahn verlaufende Park- streifen oder mögliche Senkrechtparkplätze, nunmehr vor dem Grundstück 178 nicht mehr mög- lich sind? Antwort: Das Bauvorhaben wurde nach erklärter Bereitschaft zur Freihaltung parallel zur Fahrbahn verlau- fender Parkstreifen bauaufsichtlich genehmigt. Diese Bereitschaft bildet den Maßstab zur Durch- setzung der städtischen Erschließungsinteressen und damit auch für den vollzogenen Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Baugenehmigung berücksichtigt diesen Parkstreifen. Zum Baubeginn wurde die Grobabsteckung des Vermessers ordnungsgemäß vorgelegt. Auch die in den letzten Tagen durch die Bauaufsicht durchgeführte Ortskontrolle hat ergeben, dass der Abstand des Gebäudes zur derzeitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird. Frage 2: Hat Ihr Dezernat im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung den Erwerb der Grund- stücksflächen für die beabsichtigten öffentlichen Stellplätze veranlasst und warum wurde darüber der Fachausschuss nicht informiert? Antwort: Ein freihändiger Erwerb der Flächen war bisher nicht möglich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nimmt hierauf Bezug und wäre andernfalls nicht erforderlich gewesen. Frage 3: Wer trägt in Ihrem Dezernat dafür die Verantwortung? Antwort: Die Bauaufsicht ist für die Erteilung der Baugenehmigung verantwortlich. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Ferner konnte ich kein Baustellenschild gut sichtbar von der Straße aus sehen, vielmehr verdeckt eine meterhohe Hecke die Sicht auf das Baugrundstück. Gemäß § 75 BauO NRW ist spätestens eine Woche vor Baubeginn das Vorhaben bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Wann wurde der Be- ginn des Bauvorhabens vom Bauherrn angezeigt und an welchem Tag wurde das Neubauprojekt von der Bauaufsicht ggf. auf seine Rechtmäßigkeit überprüft? Antwort: Für das Bauvorhaben wurde zum 03.09.2018 der Baubeginn angezeigt. Das Baustellenschild steht an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Einhaltung des Abstandes zur Straße wurde heute nochmals mittels Lasermessung bestätigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben Koblenzer Str. , Flurstück 275 (ehemals Teil aus 178) Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde in den vergangenen 8 Werktagen von Ihrem Dezernat geprüft, ob das genehmigte Bau- vorhaben sich in die Plangrundlagen des Ro 25 einfügt, oder ist von Ihrer Baugenehmigungsbe- hörde eine Baugenehmigung erteilt worden, in der die parallel zur Fahrbahn verlaufende Park- streifen oder mögliche Senkrechtparkplätze, nunmehr vor dem Grundstück 178 nicht mehr mög- lich sind? Antwort: Das Bauvorhaben wurde nach erklärter Bereitschaft zur Freihaltung parallel zur Fahrbahn verlau- fender Parkstreifen bauaufsichtlich genehmigt. Diese Bereitschaft bildet den Maßstab zur Durch- setzung der städtischen Erschließungsinteressen und damit auch für den vollzogenen Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Baugenehmigung berücksichtigt diesen Parkstreifen. Zum Baubeginn wurde die Grobabsteckung des Vermessers ordnungsgemäß vorgelegt. Auch die in den letzten Tagen durch die Bauaufsicht durchgeführte Ortskontrolle hat ergeben, dass der Abstand des Gebäudes zur derzeitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird. Frage 2: Hat Ihr Dezernat im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung den Erwerb der Grund- stücksflächen für die beabsichtigten öffentlichen Stellplätze veranlasst und warum wurde darüber der Fachausschuss nicht informiert? Antwort: Ein freihändiger Erwerb der Flächen war bisher nicht möglich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nimmt hierauf Bezug und wäre andernfalls nicht erforderlich gewesen. Frage 3: Wer trägt in Ihrem Dezernat dafür die Verantwortung? Antwort: Die Bauaufsicht ist für die Erteilung der Baugenehmigung verantwortlich. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Ferner konnte ich kein Baustellenschild gut sichtbar von der Straße aus sehen, vielmehr verdeckt eine meterhohe Hecke die Sicht auf das Baugrundstück. Gemäß § 75 BauO NRW ist spätestens eine Woche vor Baubeginn das Vorhaben bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Wann wurde der Be- ginn des Bauvorhabens vom Bauherrn angezeigt und an welchem Tag wurde das Neubauprojekt von der Bauaufsicht ggf. auf seine Rechtmäßigkeit überprüft? Antwort: Für das Bauvorhaben wurde zum 03.09.2018 der Baubeginn angezeigt. Das Baustellenschild steht an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Einhaltung des Abstandes zur Straße wurde heute nochmals mittels Lasermessung bestätigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hemmerich Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hemmerich? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 198.000 € Tiefbau /Außenanlagen 35.000 € Hausanschlußkosten 2.000 € Planungskosten 25.000 € Die Gesamtkosten betrugen 260.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 95,12 € Wasser/Abwasser: 29,00 € Heizkosten/Strom: 60,81 € Versicherung: 166,03 € 350,96 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herr Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind 11 Personen in der Containeranlage Hemmerich untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde Ende 2016 fertiggestellt und wird seit Ende 2017 genutzt. Die Anlage kann bis Ende 2020 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hemmerich Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hemmerich? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 198.000 € Tiefbau /Außenanlagen 35.000 € Hausanschlußkosten 2.000 € Planungskosten 25.000 € Die Gesamtkosten betrugen 260.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 95,12 € Wasser/Abwasser: 29,00 € Heizkosten/Strom: 60,81 € Versicherung: 166,03 € 350,96 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herr Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind 11 Personen in der Containeranlage Hemmerich untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde Ende 2016 fertiggestellt und wird seit Ende 2017 genutzt. Die Anlage kann bis Ende 2020 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2018 betr. Besetzung von temporär vakanten Stellen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.11.2018 betr. Besetzung von temporär vakanten Stellen beantworte ich wie folgt: Frage : Wäre es möglich und sinnvoll, für Ingenieursstellen (Hoch- und Tiefbau) und IT-Stellen eine Dauer-Ausschreibung wie schon im Kita-Bereich geschehen laufen zu lassen? Antwort: Die Dauerausschreibung von Ingenieursstellen ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation konkrete und unbefristete Besetzungsmöglichkeiten bestehen müssen, um Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Soweit dies nicht kurzfristig möglich ist, stehen Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen einer Dauerausschreibung als geeignet erachtet werden nach kurzer Zeit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung erachtet es vielmehr für erforderlich, zwei zusätzliche unbefristete Stellen im Bereich Hochbau zu schaffen und mit einem entsprechend größeren Gesamtstellenvolumen auftretende Vakanzen besser abfedern zu können. Im Bereich der IT- Dienstleistungen hat sich die Situation aktuell entschärft. Auch hier sind Dauerausschreibungen entsprechender Stellen aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Frage : Wäre es möglich, die nur befristet vakanten Stellen in Mangelbereichen (IT, Ingenieure, Erzieher) mit neuem Personal zu besetzen, das einen unbefristeten Vertrag erhält? Antwort: Aufgrund haushaltsrechtlicher Regelungen, die auch den Stellenplan betreffen, kann eine entsprechende Besetzung nicht erfolgen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage : Könnte der Rat beschließen, dass der Bürgermeister in Mangelbereichen dieses personalwirtschaftliche Risiko eingehen darf? Müsste dafür ein Beschluss zum Stellenplan getroffen werden oder reicht ein "einfacher" Rats- oder HFA-Beschluss? Antwort: Ein entsprechender Beschluss ist unzulässig. Um das genannte Risiko, welches die Verwaltung ebenfalls sieht, abzufedern, wären entsprechende Mehrstellen im Stellenplan einzurichten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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