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Hilfsbedürftigen Igel gefunden - was nun? Hilfsbedürftig sind Igel, die verletzt oder offensichtlich krank sind, verwaiste Igeljunge und Igel, die nach Wintereinbruch noch herumlaufen. Wenn Sie einen hilfsbedürftigen Igel gefunden haben, beachten Sie bitte die folgenden Punkte, die nach Informationen des Vereins Pro Igel (Adresse unten) zusammengestellt wurden: Funddatum, -uhrzeit, genaue Fundstelle und wenn möglich Gewicht notieren. Wenn sich weitere Pflege – ob durch Sie oder eine Igelstation – als erforderlich erweist, dienen diese Angaben auch als Beginn eines "Pflegeberichtes", in den Gewichtszunahme, Tierarztbesuche, verabreichte Medikamente usw. eingetragen werden. So bald wie möglich Tierarzt / Igelstation kontaktieren und ggf. aufsuchen. Verletzungen zu behandeln ist Sache des Tierarztes. Bei der Entfernung von Außen- und Innenparasiten helfen er und Igelstationen, ebenso bei der Versorgung sehr geschwächter Tiere. Im Rhein-Sieg-Kreis können Sie sich an das „Igelnetzwerk“ des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wenden, sich dort von Karin Bügel, Tel. 02292- 959640 und Irmhild Schaffrin, Tel. 02247-74144 kompetent beraten lassen und anfragen, ob ein Notfall-Igel zur Betreuung aufgenommen werden kann. Im Linksrheinischen gibt es in der weiteren Umgebung eine Wildvogel-Pflegestation mit angeschlossener Igelrettungs- station in Kirchwald in der Eifel (Nähe Mayen), die Sie unter 0160-96714064 erreichen, Näheres dazu unter www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org. Worauf Sie vorher noch achten und was Sie selbst tun/versuchen können: Geschlecht des Igels bestimmen. Das ist vor allem bei Alttieren in den Sommermonaten wichtig, denn es kann sich um ein säugendes Muttertier handeln. Zur Bestimmung des Geschlechts Igel über den Rücken streicheln, bis er sich ausrollt, dann mit der flachen Hand langsam in Seitenlage bringen, damit die Bauchseite sichtbar wird. Männchen: Häutiger Knopf (Penisöffnung) in der Mitte der hinteren Körperhälfte. Weibchen: Scheide unmittelbar vor dem After. Igel auf Verletzungen untersuchen. Wenn möglich auch Kopf, Beine und Bauchseite ansehen. Unterkühlte Igel wärmen. Eine Unterkühlung ist vorhanden, wenn sich das Tier an der Bauchseite deutlich kühler als die eigene Hand anfühlt. Eine mit gut handwarmem Wasser gefüllte Gummiwärmflasche umwickelt man mit einem Frotteehandtuch und legt sie in einen passenden, hochwandigen Karton. Darauf setzt man den Igel und deckt ihn mit einem weiteren Handtuch zu. http://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org/ Hrsg.: Stadt Bornheim – der Bürgermeister Umwelt- und Grünflächenamt, 05/2019 Fliegeneier und/oder -maden, Flöhe, Zecken entfernen. In der warmen Jahreszeit findet man Fliegeneier und -maden in Wunden, aber auch in den Körperöffnungen (z.B. Ohren, Mund, After) unverletzter, jedoch kranker und schwacher Tiere. Fliegeneier sind weißliche, etwa 1,5 mm lange aneinanderklebende Stäbchen, Fliegenmaden kleine weißliche Würmchen. Man sammelt sie unverzüglich und sehr sorgfältig mit der Pinzette ab. Igelflöhe lassen sich am besten mit einem speziellen "Igelspray" (Zoohandlung) entfernen. Zecken fasst man mit einer Pinzette möglichst dicht an der Haut des Igels und zieht sie ruckartig heraus. Schwache oder verletzte Tiere sollte man nicht baden, denn diese Prozedur stresst den Igel zusätzlich! Ernährung – Erstversorgung Dazu eignen sich Katzen- oder Hundedosenfutter oder ein in der Pfanne mit wenig Fett und ohne Gewürze gebratenes Rührei, das mit der Gabel zerkleinert wird. Zum Trinken ein Schüsselchen Wasser - niemals Milch! - hinstellen. Schwachen Tieren flößt man mit einer Plastik-Einwegspritze (natürlich ohne Nadel) ungesüßten Fenchel- oder Kamillentee ein. Frisst der Igel in der Nacht nach der Aufnahme nicht, muss dringend der Tierarzt aufgesucht werden! Wie es danach weitergeht: Gesunde Igel sofort wieder freilassen! Haben Tierarzt oder Igelstation erkannt, dass das gefundene Tier keiner menschlichen Hilfe bedarf, muss der Igel umgehend an seinen Fundort, bzw. in dessen unmittelbare Nähe zurückgebracht werden. Unterbringung hilfsbedürftiger Igel Wenn der Igel noch Hilfe braucht, sollte er in einem mindestens zwei Quadratmeter großen, ausbruchssicheren Gehege mit Schlafhäuschen untergebracht werden. Weitere Informationen zu Größe, Material etc. finden Sie bei „Pro Igel“ (siehe unten). Wollen Sie mehr als einen Igel betreuen, so bedenken Sie, dass Igel Einzelgänger sind. Jeder Igel braucht also ein eigenes Gehege. Nur ganz junge Igel aus einem Wurf vertragen sich eine Zeit lang miteinander. Solange der Igel krank ist, bringt man ihn bei Temperaturen von 18 bis 20° C in einem hellen, gut belüfteten Raum unter. Stark belebte Räume (Küche, Kinderzimmer) sind für den sehr geräuschempfindlichen Igel allerdings ungeeignet. Wenn dem Igel über den Winter geholfen werden muss, braucht er dagegen wesentlich kühlere Umgebung. Schon Räume mit mehr als 6°C – und damit die meisten Kellerräume – sind zu warm. Informieren Sie sich vor der Entscheidung über die Aufnahme eines Igels über Winter daher gut über die artgerechte Pflege! Nähere Informationen und Merkblätter zur Igelhilfe bei : Pro Igel - Verein für integrierten Naturschutz Deutschland e.V. Igel-Hotline (Ansagedienst): 01805 – 555-9551, Faxabruf: -9554 mehr Informationen und Kontakt: www.pro-igel.de, info@pro-igel.de http://www.pro-igel.de/ mailto:info@pro-igel.de Hilfsbedürftigen Igel gefunden - was nun? Hilfsbedürftig sind Igel, die verletzt oder offensichtlich krank sind, verwaiste Igeljunge und Igel, die nach Wintereinbruch noch herumlaufen. Wenn Sie einen hilfsbedürftigen Igel gefunden haben, beachten Sie bitte die folgenden Punkte, die nach Informationen des Vereins Pro Igel (Adresse unten) zusammengestellt wurden: Funddatum, -uhrzeit, genaue Fundstelle und wenn möglich Gewicht notieren. Wenn sich weitere Pflege – ob durch Sie oder eine Igelstation – als erforderlich erweist, dienen diese Angaben auch als Beginn eines "Pflegeberichtes", in den Gewichtszunahme, Tierarztbesuche, verabreichte Medikamente usw. eingetragen werden. So bald wie möglich Tierarzt / Igelstation kontaktieren und ggf. aufsuchen. Verletzungen zu behandeln ist Sache des Tierarztes. Bei der Entfernung von Außen- und Innenparasiten helfen er und Igelstationen, ebenso bei der Versorgung sehr geschwächter Tiere. Im Rhein-Sieg-Kreis können Sie sich an das „Igelnetzwerk“ des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wenden, sich dort von Karin Bügel, Tel. 02292- 959640 und Irmhild Schaffrin, Tel. 02247-74144 kompetent beraten lassen und anfragen, ob ein Notfall-Igel zur Betreuung aufgenommen werden kann. Im Linksrheinischen gibt es in der weiteren Umgebung eine Wildvogel-Pflegestation mit angeschlossener Igelrettungs- station in Kirchwald in der Eifel (Nähe Mayen), die Sie unter 0160-96714064 erreichen, Näheres dazu unter www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org. Worauf Sie vorher noch achten und was Sie selbst tun/versuchen können: Geschlecht des Igels bestimmen. Das ist vor allem bei Alttieren in den Sommermonaten wichtig, denn es kann sich um ein säugendes Muttertier handeln. Zur Bestimmung des Geschlechts Igel über den Rücken streicheln, bis er sich ausrollt, dann mit der flachen Hand langsam in Seitenlage bringen, damit die Bauchseite sichtbar wird. Männchen: Häutiger Knopf (Penisöffnung) in der Mitte der hinteren Körperhälfte. Weibchen: Scheide unmittelbar vor dem After. Igel auf Verletzungen untersuchen. Wenn möglich auch Kopf, Beine und Bauchseite ansehen. Unterkühlte Igel wärmen. Eine Unterkühlung ist vorhanden, wenn sich das Tier an der Bauchseite deutlich kühler als die eigene Hand anfühlt. Eine mit gut handwarmem Wasser gefüllte Gummiwärmflasche umwickelt man mit einem Frotteehandtuch und legt sie in einen passenden, hochwandigen Karton. Darauf setzt man den Igel und deckt ihn mit einem weiteren Handtuch zu. http://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org/ Hrsg.: Stadt Bornheim – der Bürgermeister Umwelt- und Grünflächenamt, 05/2019 Fliegeneier und/oder -maden, Flöhe, Zecken entfernen. In der warmen Jahreszeit findet man Fliegeneier und -maden in Wunden, aber auch in den Körperöffnungen (z.B. Ohren, Mund, After) unverletzter, jedoch kranker und schwacher Tiere. Fliegeneier sind weißliche, etwa 1,5 mm lange aneinanderklebende Stäbchen, Fliegenmaden kleine weißliche Würmchen. Man sammelt sie unverzüglich und sehr sorgfältig mit der Pinzette ab. Igelflöhe lassen sich am besten mit einem speziellen "Igelspray" (Zoohandlung) entfernen. Zecken fasst man mit einer Pinzette möglichst dicht an der Haut des Igels und zieht sie ruckartig heraus. Schwache oder verletzte Tiere sollte man nicht baden, denn diese Prozedur stresst den Igel zusätzlich! Ernährung – Erstversorgung Dazu eignen sich Katzen- oder Hundedosenfutter oder ein in der Pfanne mit wenig Fett und ohne Gewürze gebratenes Rührei, das mit der Gabel zerkleinert wird. Zum Trinken ein Schüsselchen Wasser - niemals Milch! - hinstellen. Schwachen Tieren flößt man mit einer Plastik-Einwegspritze (natürlich ohne Nadel) ungesüßten Fenchel- oder Kamillentee ein. Frisst der Igel in der Nacht nach der Aufnahme nicht, muss dringend der Tierarzt aufgesucht werden! Wie es danach weitergeht: Gesunde Igel sofort wieder freilassen! Haben Tierarzt oder Igelstation erkannt, dass das gefundene Tier keiner menschlichen Hilfe bedarf, muss der Igel umgehend an seinen Fundort, bzw. in dessen unmittelbare Nähe zurückgebracht werden. Unterbringung hilfsbedürftiger Igel Wenn der Igel noch Hilfe braucht, sollte er in einem mindestens zwei Quadratmeter großen, ausbruchssicheren Gehege mit Schlafhäuschen untergebracht werden. Weitere Informationen zu Größe, Material etc. finden Sie bei „Pro Igel“ (siehe unten). Wollen Sie mehr als einen Igel betreuen, so bedenken Sie, dass Igel Einzelgänger sind. Jeder Igel braucht also ein eigenes Gehege. Nur ganz junge Igel aus einem Wurf vertragen sich eine Zeit lang miteinander. Solange der Igel krank ist, bringt man ihn bei Temperaturen von 18 bis 20° C in einem hellen, gut belüfteten Raum unter. Stark belebte Räume (Küche, Kinderzimmer) sind für den sehr geräuschempfindlichen Igel allerdings ungeeignet. Wenn dem Igel über den Winter geholfen werden muss, braucht er dagegen wesentlich kühlere Umgebung. Schon Räume mit mehr als 6°C – und damit die meisten Kellerräume – sind zu warm. Informieren Sie sich vor der Entscheidung über die Aufnahme eines Igels über Winter daher gut über die artgerechte Pflege! Nähere Informationen und Merkblätter zur Igelhilfe bei : Pro Igel - Verein für integrierten Naturschutz Deutschland e.V. Igel-Hotline (Ansagedienst): 01805 – 555-9551, Faxabruf: -9554 mehr Informationen und Kontakt: www.pro-igel.de, info@pro-igel.de http://www.pro-igel.de/ mailto:info@pro-igel.de

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Im Rhein-Sieg-Kreis können Sie sich an das „Igelnetzwerk“ des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wenden, sich dort von Karin Bügel, Tel. 02292- 959640 und Irmhild Schaffrin, Tel. 02247-74144 kompetent beraten lassen und anfragen, ob ein Notfall-Igel zur Betreuung aufgenommen werden kann. Im Linksrheinischen gibt es in der weiteren Umgebung eine Wildvogel-Pflegestation mit angeschlossener Igelrettungs- station in Kirchwald in der Eifel (Nähe Mayen), die Sie unter 0160-96714064 erreichen, Näheres dazu unter www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org. Worauf Sie vorher noch achten und was Sie selbst tun/versuchen können: Geschlecht des Igels bestimmen. Das ist vor allem bei Alttieren in den Sommermonaten wichtig, denn es kann sich um ein säugendes Muttertier handeln. Zur Bestimmung des Geschlechts Igel über den Rücken streicheln, bis er sich ausrollt, dann mit der flachen Hand langsam in Seitenlage bringen, damit die Bauchseite sichtbar wird. Männchen: Häutiger Knopf (Penisöffnung) in der Mitte der hinteren Körperhälfte. Weibchen: Scheide unmittelbar vor dem After. Igel auf Verletzungen untersuchen. Wenn möglich auch Kopf, Beine und Bauchseite ansehen. Unterkühlte Igel wärmen. Eine Unterkühlung ist vorhanden, wenn sich das Tier an der Bauchseite deutlich kühler als die eigene Hand anfühlt. Eine mit gut handwarmem Wasser gefüllte Gummiwärmflasche umwickelt man mit einem Frotteehandtuch und legt sie in einen passenden, hochwandigen Karton. Darauf setzt man den Igel und deckt ihn mit einem weiteren Handtuch zu. http://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org/ Hrsg.: Stadt Bornheim – der Bürgermeister Umwelt- und Grünflächenamt, 05/2019 Fliegeneier und/oder -maden, Flöhe, Zecken entfernen. In der warmen Jahreszeit findet man Fliegeneier und -maden in Wunden, aber auch in den Körperöffnungen (z.B. Ohren, Mund, After) unverletzter, jedoch kranker und schwacher Tiere. Fliegeneier sind weißliche, etwa 1,5 mm lange aneinanderklebende Stäbchen, Fliegenmaden kleine weißliche Würmchen. Man sammelt sie unverzüglich und sehr sorgfältig mit der Pinzette ab. Igelflöhe lassen sich am besten mit einem speziellen "Igelspray" (Zoohandlung) entfernen. Zecken fasst man mit einer Pinzette möglichst dicht an der Haut des Igels und zieht sie ruckartig heraus. Schwache oder verletzte Tiere sollte man nicht baden, denn diese Prozedur stresst den Igel zusätzlich! Ernährung – Erstversorgung Dazu eignen sich Katzen- oder Hundedosenfutter oder ein in der Pfanne mit wenig Fett und ohne Gewürze gebratenes Rührei, das mit der Gabel zerkleinert wird. Zum Trinken ein Schüsselchen Wasser - niemals Milch! - hinstellen. Schwachen Tieren flößt man mit einer Plastik-Einwegspritze (natürlich ohne Nadel) ungesüßten Fenchel- oder Kamillentee ein. Frisst der Igel in der Nacht nach der Aufnahme nicht, muss dringend der Tierarzt aufgesucht werden! Wie es danach weitergeht: Gesunde Igel sofort wieder freilassen! Haben Tierarzt oder Igelstation erkannt, dass das gefundene Tier keiner menschlichen Hilfe bedarf, muss der Igel umgehend an seinen Fundort, bzw. in dessen unmittelbare Nähe zurückgebracht werden. Unterbringung hilfsbedürftiger Igel Wenn der Igel noch Hilfe braucht, sollte er in einem mindestens zwei Quadratmeter großen, ausbruchssicheren Gehege mit Schlafhäuschen untergebracht werden. Weitere Informationen zu Größe, Material etc. finden Sie bei „Pro Igel“ (siehe unten). Wollen Sie mehr als einen Igel betreuen, so bedenken Sie, dass Igel Einzelgänger sind. Jeder Igel braucht also ein eigenes Gehege. Nur ganz junge Igel aus einem Wurf vertragen sich eine Zeit lang miteinander. Solange der Igel krank ist, bringt man ihn bei Temperaturen von 18 bis 20° C in einem hellen, gut belüfteten Raum unter. Stark belebte Räume (Küche, Kinderzimmer) sind für den sehr geräuschempfindlichen Igel allerdings ungeeignet. Wenn dem Igel über den Winter geholfen werden muss, braucht er dagegen wesentlich kühlere Umgebung. Schon Räume mit mehr als 6°C – und damit die meisten Kellerräume – sind zu warm. Informieren Sie sich vor der Entscheidung über die Aufnahme eines Igels über Winter daher gut über die artgerechte Pflege! Nähere Informationen und Merkblätter zur Igelhilfe bei : Pro Igel - Verein für integrierten Naturschutz Deutschland e.V. Igel-Hotline (Ansagedienst): 01805 – 555-9551, Faxabruf: -9554 mehr Informationen und Kontakt: www.pro-igel.de, info@pro-igel.de http://www.pro-igel.de/ mailto:info@pro-igel.de Hilfsbedürftigen Igel gefunden - was nun? Hilfsbedürftig sind Igel, die verletzt oder offensichtlich krank sind, verwaiste Igeljunge und Igel, die nach Wintereinbruch noch herumlaufen. Wenn Sie einen hilfsbedürftigen Igel gefunden haben, beachten Sie bitte die folgenden Punkte, die nach Informationen des Vereins Pro Igel (Adresse unten) zusammengestellt wurden: Funddatum, -uhrzeit, genaue Fundstelle und wenn möglich Gewicht notieren. Wenn sich weitere Pflege – ob durch Sie oder eine Igelstation – als erforderlich erweist, dienen diese Angaben auch als Beginn eines "Pflegeberichtes", in den Gewichtszunahme, Tierarztbesuche, verabreichte Medikamente usw. eingetragen werden. So bald wie möglich Tierarzt / Igelstation kontaktieren und ggf. aufsuchen. Verletzungen zu behandeln ist Sache des Tierarztes. Bei der Entfernung von Außen- und Innenparasiten helfen er und Igelstationen, ebenso bei der Versorgung sehr geschwächter Tiere. Im Rhein-Sieg-Kreis können Sie sich an das „Igelnetzwerk“ des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wenden, sich dort von Karin Bügel, Tel. 02292- 959640 und Irmhild Schaffrin, Tel. 02247-74144 kompetent beraten lassen und anfragen, ob ein Notfall-Igel zur Betreuung aufgenommen werden kann. Im Linksrheinischen gibt es in der weiteren Umgebung eine Wildvogel-Pflegestation mit angeschlossener Igelrettungs- station in Kirchwald in der Eifel (Nähe Mayen), die Sie unter 0160-96714064 erreichen, Näheres dazu unter www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org. Worauf Sie vorher noch achten und was Sie selbst tun/versuchen können: Geschlecht des Igels bestimmen. Das ist vor allem bei Alttieren in den Sommermonaten wichtig, denn es kann sich um ein säugendes Muttertier handeln. Zur Bestimmung des Geschlechts Igel über den Rücken streicheln, bis er sich ausrollt, dann mit der flachen Hand langsam in Seitenlage bringen, damit die Bauchseite sichtbar wird. Männchen: Häutiger Knopf (Penisöffnung) in der Mitte der hinteren Körperhälfte. Weibchen: Scheide unmittelbar vor dem After. Igel auf Verletzungen untersuchen. Wenn möglich auch Kopf, Beine und Bauchseite ansehen. Unterkühlte Igel wärmen. Eine Unterkühlung ist vorhanden, wenn sich das Tier an der Bauchseite deutlich kühler als die eigene Hand anfühlt. Eine mit gut handwarmem Wasser gefüllte Gummiwärmflasche umwickelt man mit einem Frotteehandtuch und legt sie in einen passenden, hochwandigen Karton. Darauf setzt man den Igel und deckt ihn mit einem weiteren Handtuch zu. http://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org/ Hrsg.: Stadt Bornheim – der Bürgermeister Umwelt- und Grünflächenamt, 05/2019 Fliegeneier und/oder -maden, Flöhe, Zecken entfernen. In der warmen Jahreszeit findet man Fliegeneier und -maden in Wunden, aber auch in den Körperöffnungen (z.B. Ohren, Mund, After) unverletzter, jedoch kranker und schwacher Tiere. Fliegeneier sind weißliche, etwa 1,5 mm lange aneinanderklebende Stäbchen, Fliegenmaden kleine weißliche Würmchen. Man sammelt sie unverzüglich und sehr sorgfältig mit der Pinzette ab. Igelflöhe lassen sich am besten mit einem speziellen "Igelspray" (Zoohandlung) entfernen. Zecken fasst man mit einer Pinzette möglichst dicht an der Haut des Igels und zieht sie ruckartig heraus. Schwache oder verletzte Tiere sollte man nicht baden, denn diese Prozedur stresst den Igel zusätzlich! Ernährung – Erstversorgung Dazu eignen sich Katzen- oder Hundedosenfutter oder ein in der Pfanne mit wenig Fett und ohne Gewürze gebratenes Rührei, das mit der Gabel zerkleinert wird. Zum Trinken ein Schüsselchen Wasser - niemals Milch! - hinstellen. Schwachen Tieren flößt man mit einer Plastik-Einwegspritze (natürlich ohne Nadel) ungesüßten Fenchel- oder Kamillentee ein. Frisst der Igel in der Nacht nach der Aufnahme nicht, muss dringend der Tierarzt aufgesucht werden! Wie es danach weitergeht: Gesunde Igel sofort wieder freilassen! Haben Tierarzt oder Igelstation erkannt, dass das gefundene Tier keiner menschlichen Hilfe bedarf, muss der Igel umgehend an seinen Fundort, bzw. in dessen unmittelbare Nähe zurückgebracht werden. Unterbringung hilfsbedürftiger Igel Wenn der Igel noch Hilfe braucht, sollte er in einem mindestens zwei Quadratmeter großen, ausbruchssicheren Gehege mit Schlafhäuschen untergebracht werden. Weitere Informationen zu Größe, Material etc. finden Sie bei „Pro Igel“ (siehe unten). Wollen Sie mehr als einen Igel betreuen, so bedenken Sie, dass Igel Einzelgänger sind. Jeder Igel braucht also ein eigenes Gehege. Nur ganz junge Igel aus einem Wurf vertragen sich eine Zeit lang miteinander. Solange der Igel krank ist, bringt man ihn bei Temperaturen von 18 bis 20° C in einem hellen, gut belüfteten Raum unter. Stark belebte Räume (Küche, Kinderzimmer) sind für den sehr geräuschempfindlichen Igel allerdings ungeeignet. Wenn dem Igel über den Winter geholfen werden muss, braucht er dagegen wesentlich kühlere Umgebung. Schon Räume mit mehr als 6°C – und damit die meisten Kellerräume – sind zu warm. Informieren Sie sich vor der Entscheidung über die Aufnahme eines Igels über Winter daher gut über die artgerechte Pflege! Nähere Informationen und Merkblätter zur Igelhilfe bei : Pro Igel - Verein für integrierten Naturschutz Deutschland e.V. Igel-Hotline (Ansagedienst): 01805 – 555-9551, Faxabruf: -9554 mehr Informationen und Kontakt: www.pro-igel.de, info@pro-igel.de http://www.pro-igel.de/ mailto:info@pro-igel.de

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29. Mai 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 13. Juni 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 04.06.2019, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 05.06.2019, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 06.06.2019, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 25.06.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.06.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 27.06.2019, 15 Uhr, Raum 901 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 27.06.2019, 18 Uhr Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeinde ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom 20.02.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussicht- lich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungs ermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2019 2020 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 111.439.547 € 120.843.069 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 120.856.549 € 120.605.141 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 105.761.094 € 115.079.723 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 108.897.026 € 109.246.957 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 9.057.537 € 7.820.378 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 29.521.902 € 24.196.052 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 22.173.565 € 17.658.874 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 5.621.803 € 6.161.751 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investi- tionen erforderlich ist, wird auf 2019 2020 22.173.565 € 17.658.874 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2019 2020 11.933.000 € 32.196.500 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2019 2020 9.417.002 € 0 € festgesetzt. Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll in 2020 nicht erfolgen. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2019 2020 100.000.000 € 94.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind ab dem Haushaltsjahr 2019 mit der 9. Satzung vom 22.02.2019 zur Ände- rung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Ge- meindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 wie folgt festgesetzt worden: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 695 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 490 v. H. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushalts- ausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haus- haltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnah- men sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverord- nung (KomHVO NRW) für die Einzelausweisung von Investitions- maßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW als Vorausset- zung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haus- haltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt. Mit § 25 KomHVO NRW wurde die bisherige Regelung des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW reformiert. § 25 Abs. 1 KomHVO NRW stellt die Berichtspflicht gegenüber dem Rat auf die Wesentlich- keit der Veränderungen ab. Die bisherige Regelung, dass Auszahlungserhöhungen um mehr als 10 %; mindestens aber um 25.000 € bei einer Einzelmaß- nahme im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW als nicht nur geringfügig gelten, entfällt daher. § 9 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirt- schaftungsregelungen sind Bestandteil dieser Haushaltssatzung. Für die Bewirtschaftung des Haushaltes gelten folgende Bestimmungen: 1. Grundsatz der Gesamtdeckung Gemäß § 20 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) gelten für die Ausführung des Haushaltes die Grundsätze der Gesamtdeckung: soweit nichts anderes bestimmt ist, dienen • die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnisplanes; • die Einzahlungen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzplanes. § 86 Abs. 1 der Gemeindeordnung bleibt hiervon unberührt. 2. Budgetierung Gemäß § 21 KomHVO NRW können zur flexiblen Haushaltsbe- wirtschaftung Erträge und Aufwendungen sowie investive Ein- und Auszahlungen zu Budgets verbunden werden. 2.1. Budgetverantwortung Die Bewirtschaftung der Budgets liegt in der Zuständigkeit der Verantwortlichen für die Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche. Die Budgetverantwortlichen informieren sich über die Entwicklung der Budgets über das SAP-System selbst- ständig. Das Interne Controlling stellt zudem weitergehende Berichte zu Steuerungszwecken zur Verfügung. Innerhalb der Budgets sind alle möglichen Erträge zu reali- sieren und alle Einsparpotentiale auszuschöpfen. Die Bewirt- schaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. Zu Zwecken der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung können Zielvereinbarungen zwischen der Kämmerei und den Budget- verantwortlichen getroffen werden. Vereinbarte Konsolidie- rungsmaßnahmen sind umzusetzen (Haushaltskonsolidierung). Zur Erreichung des Zieles des Haushaltsausgleiches entschei- det der Stadtkämmerer über die Freigabe oder Sperrung von Ansätzen zur zielgerichteten Bewirtschaftung. 2.2. Budgetbereiche im Ergebnisplan Die budgetrelevanten Sachkonten der Teilergebnispläne der Produktgruppen werden grundsätzlich zu Budgets im Sinne des § 21 KomHVO NRW verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Aufwandskonten gegenseitig deckungsfähig. 2.2.1. Sonderbudgets Für folgende Positionen werden abweichend von den Regelun- gen unter Ziffer 2.1 Sonderbudgets gebildet: • Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 14 KomHVO); • Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 Ergebnisplan) bilden unabhängig von der Zuordnung zu den Produktgruppen ein gemeinsames Budget; ebenso die Aufwendungen für Abschreibungen (Zeile 14 des Ergebnis- planes); • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der Produkt- gruppen 1.11.01 bis 1.11.03 (Elektrizitäts-, Gas- und Was- serversorgung) bilden ein gemeinsames Budget; • Jeder Festwert wird sowohl hinsichtlich der Aufwendungen als auch der Auszahlungen gesondert budgetiert (z.B. Medien bestand Bücherei, Festwerte Sportplätze etc.); aus- nahmsweise wird der Festwert Straßenbeleuchtung inner- halb der jeweiligen investiven Straßenbau-Projekte darge- stellt und entsprechend budgetiert. • Die in der Produktgruppe 1.01.17 bereitgestellten Ansätze für Inklusion dienen zur Deckung von Aufwendungen/Aus- zahlungen der Inklusions-Projekte in den übrigen Produktgruppen. • Die Auszahlungen für GWGs (geringwertige Wirtschafts- güter) wurden bisher unter Zeile 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen aufgeführt. Gem. § 36 Abs. 3 KomHVO sind die Auszahlungen für GWG`s ab dem Haushaltsjahr 2019 bei den Auszahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit zu veranschlagen. Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehun- gen stellen keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dar. Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. 29. Mai 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 2.2.2. Zweckgebundene Erträge Zweckgebundene Erträge dürfen nur für die zweck­ entsprechenden Aufwendungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Zweckgebundene Mehr­ erträge berechtigen zu Mehraufwendungen in gleicher Höhe; Mindererträge führen zu einer Minde­ rung der Aufwandsermächtigung. Mehrerträge, die gegenüber den Ansätzen bei den Steuern, den allgemeinen Landeszuweisungen und den nicht zweckgebundenen Erträgen entstehen, sind grundsätzlich zur Reduzierung des Fehlbedarfes ein­ zusetzen. 2.3. Budgetbildung bei Investitionen 2.3.1. Einzel- und Sammelmaßnahmen Investitionen oberhalb der vom Rat nach § 4 Abs. 4 KomHVO NRW (bisherige Regelung: § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW) festgesetzten Wertgrenze (alle Baumaßnahmen unabhängig von der Höhe der inves­ tiven Auszahlungen; investive Auszahlungen über 100.000 EUR) werden im Haushaltsplan als Einzel­ maßnahmen dargestellt. Investitionen unterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze (investive Auszahlungen unter 100.000 EUR, die keine Bauleistungen sind) werden als Sammelmaßnahmen dargestellt. 2.3.2. Investive Budgets in den Produktgruppen Einzel­ und Sammelinvestitionsmaßnahmen inner­ halb einer Produktgruppe werden zu einem gemein­ samen Budget zusammengefasst. Innerhalb der Budgets sind die investiven Auszahlungskonten ge­ genseitig deckungsfähig. 2.3.3. Investive Mehreinzahlungen Zweckgebundene investive Einzahlungen dürfen nur für die zweckentsprechenden Auszahlungen verwen­ det werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Bei zweckgebundenen Einzahlungen berechtigen Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen in gleicher Höhe; Mindereinzahlungen führen zur Minderung der Auszahlungsermächtigung. 2.4. Verpflichtungsermächtigungen Nach § 12 KomHVO NRW (bisher § 13 GemHVO NRW) sind Verpflichtungsermächtigungen in den Teilfinanz­ plänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Daher entfällt die bisherige Regelung der Vorschrift des § 13 Abs. 1 GemHVO iVm § 85 GO NRW, wonach Positionen der mittelfristigen Finanzplanung zu Verpflichtungs­ ermächtigungen erklärt werden konnten. Innerhalb einer Produktgruppe können einzelne Ver­ pflichtungsermächtigungen gem. § 12 Abs. 2 GemHVO auch für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Der in der Haushaltssatzung fest­ gesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti­ gungen darf nicht überschritten werden. 2.5. Ermächtigungsübertragungen Ermächtigungsübertragungen werden grundsätzlich nur für bereits begonnene investive Maßnahmen bewilligt. Sie dürfen grundsätzlich nicht zur Deckung anderer Maßnahmen verwendet werden; jedoch kann der Rat über eine anderweitige Verwendung entschei­ den. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen werden nur ausnahmsweise gewährt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Kämmerer. Die Ermächtigungsübertragungen führen zur Erhö­ hung der jeweiligen Budgets im entsprechenden Haus­ haltsjahr. 2.6. Budgetüberschreitungen und Deckungsmöglichkeiten Organisatorische Einheiten mit Budgetverantwortung für mehrere Produktgruppen haben Mehraufwendun­ gen durch Einsparmaßnahmen innerhalb ihres Verant­ wortungsbereiches aufzufangen. Bei Budgetüberschreitungen sind von den Budget­ verantwortlichen Anträge auf Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen mit Vorschlägen zu Deckungs­ möglichkeiten zu stellen. Über die Genehmigung der Mehraufwendungen /­auszahlungen entscheidet der Kämmerer bzw. der Rat entsprechend der Zuständig­ keitsordnung des Rates. Einsparungen bei zahlungsunwirksamen Aufwen­ dungen dürfen nicht zur Deckung zahlungswirksamer Mehraufwendungen herangezogen werden. Soweit Budgetmittel bei den Aufwendungen durch managementbedingte Maßnahmen eingespart werden, werden diese zur Verringerung des Fehlbetrages ein­ gesetzt. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Haushalts­ satzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 mache ich hiermit öffentlich bekannt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Rhein­Sieg­Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 21.02.2019 angezeigt worden. Die nach § 76 Abs. 2 GO NRW erforderliche Genehmi­ gung der vom Rat der Stadt Bornheim mit der Haushalts­ satzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlos­ sene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat des Rhein­Sieg­Kreises als untere staat­ liche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 15.05.2019 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zur Fest­ stellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Stadt Bornheim öffentlich aus und ist unter der Adresse www.stadt­bornheim.de im Internet verfügbar. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens­ oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkün­ dung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor­ geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch­ geführt; b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean­ standet oder d) der Form­ oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.05.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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5. Juni 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 05.06.2019, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 06.06.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 25.06.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.06.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 27.06.2019, 15 Uhr, Raum 901 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 27.06.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 13. Juni 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Telekom startet Glasfaser-Ausbau in Bornheim Die Stadt Bornheim wird als erste Kom- mune im Rhein-Sieg-Kreis „Gigabit- Stadt“. Rund 311 Kilometer Glasfaser und 162 Netzverteiler, verlegt durch die Deut- sche Telekom, sorgen ab dem Jahr 2020 für höhere Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s), denn die Glasfaser- kabel werden bis in die Wohnung gelegt. Das erste Ausbaugebiet umfasst Born- heim, Brenig, Dersdorf, Hersel, Roisdorf und Uedorf sowie die Gewerbegebiete Bornheim-Süd und Hersel. Für die Tief- bauarbeiten wird zu einem großen Teil das Trenching genutzt, bei dem die Maschine nur einen schmalen Graben in den Straßenbelag fräst. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise; notwendige Sperrungen werden flexibel gehandhabt und individuell geregelt. Die Stadt Bornheim informiert über den Fortschritt der Arbeiten regelmäßig auf: www.bornheim.de/glasfaserausbau Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Durchführung der in den §§ 59 Abs. 3 und 101 bis 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759, ber. 2019 S. 23) enthaltenen Bestim- mungen folgende Rechnungsprüfungsord- nung beschlossen: § 1 Stellung des Rechnungsprüfungs amtes (1) Die Stadt Bornheim unterhält ein Rechnungsprüfungsamt als unmittel- bares Gemeindeorgan. (2) Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmit- telbar unterstellt. (3) Die Bürgermeisterin / Der Bürger- meister ist Dienstvorgesetzte / Dienst- vorgesetzter der Beschäftigten des Rechnungsprüfungsamtes. (4) Die Leiterin / Der Leiter und die Prüfe- rinnen / die Prüfer sind in der Beurtei- lung der Prüfungsvorgänge nur dem Gesetz unterworfen. (5) Das Rechnungsprüfungsamt führt den mit den Prüfungsgeschäften verbun- denen Schriftwechsel selbständig. § 2 Leitung und Besetzung des Rechnungsprüfungsamtes (1) Das Rechnungsprüfungsamt besteht aus der Leiterin / dem Leiter, den Prü- ferinnen / den Prüfern und den sonsti- gen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern. (2) Die Berufung sowie die Abberufung der Leiterin / des Leiters sowie der Prüferinnen / Prüfer des Rechnungs- prüfungsamtes erfolgt nach den Rege- lungen des § 101 Abs. 4,Satz 1 und Abs. 5 GO NRW. Die Voraussetzungen nach § 101 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 GO NRW sind zu berücksichtigen. § 3 Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (1) Dem Rechnungsprüfungsamt obliegt die Durchführung der durch Gesetz gemäß § 102 Abs. 1 und § 104 Abs. 1 GO NRW zugewiesenen Aufgaben. (2) Daneben nimmt das Rechnungs- prüfungsamt die Aufgaben nach § 104 Abs. 2 GO NRW wahr. (3) Dem Rechnungsprüfungsamt werden darüber hinaus folgende Aufgaben übertragen: a. die Prüfung des Jahresabschlusses des Wasserverbandes „Südliches Vorgebirge“, b. die Prüfung des Jahresabschlusses des Wasserverbandes „Dickops- bach“, c. die Prüfung des Jahresabschlusses der Strom Netz Bornheim Verwal- tungs GmbH, d. die Prüfung des Jahresabschlusses der Gas Netz Bornheim Verwal- tungs GmbH, (4) Nach § 104 Abs. 3 und 4 GO NRW kann der Rat dem Rechnungsprü- fungsamt weitere Aufgaben übertra- gen und der Bürgermeister Aufträge zur Prüfung erteilen. (5) Die Prüfung von Vergaben gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Leite- rin / des Leiters des Rechnungsprü- fungsamtes. Dem Rechnungsprüfungs- amt werden alle Vergaben mit einem Auftragswert ab 5.000 €/netto zugelei- tet. Die Prüfung von Aufträgen mit einem geringeren Auftragswert bleibt dem Rechnungsprüfungsamt vorbe- halten. (6) Im Rahmen der Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung nach § 104 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW führt das Rech- nungsprüfungsamt eine erweiterte Visakontrolle der im Eingangsrech- nungsworkflow der Stadt Bornheim vorerfassten Belege durch. Den Um- fang der Prüfung legt die Leiterin / der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes nach pflichtgemäßem Ermessen fest. (7) Das Rechnungsprüfungsamt arbeitet steuerungsunterstützend; es prüft nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern berät und prüft auch beglei- tend und zukunftsgerichtet z.B. durch System prüfungen, Prozess- und Risi- koanalysen sowie die Darstellung von Chancen. (8) Zur Regelung der Aufgabendurch- führung des Rechnungsprüfungsam- tes erlässt der Rat eine Dienstanwei- sung. § 4 Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes (1) Dem Rechnungsprüfungsamt ist die Durchführung der ihm gestellten Auf- gaben in entgegenkommender Weise zu erleichtern. (2) Das Rechnungsprüfungsamt ist berech- tigt, jede zur Wahrnehmung ihrer Prüfungs aufgaben notwendige Aus- kunft zu fordern. Insbesondere sind Ak- ten, Schriftstücke, Bücher und sonstige Unterlagen auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen oder zu übersenden. Soweit technisch möglich, sind dem Rechnungsprüfungsamt Leserechte zu allen finanzwirksamen Datenverarbei- tungsverfahren einzuräumen. (3) Die Leiterin / Der Leiter und die Prüfe- rinnen / Prüfer des Rechnungsprü- fungsamtes sind berechtigt, Ortsbe- sichtigungen vorzunehmen und die zu prüfenden Objekte zu besuchen. Sie haben im Rahmen ihrer Prüfungsauf- gaben Zutritt zu allen Räumen und können die Öffnung von Behältern verlangen. Die Leiterin / Der Leiter des Rech- nungsprüfungsamtes bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und ggf. inwieweit Räume, Gegenstände und Unterlagen sichergestellt werden können. (4) Zu Berichten und Prüfungsbemerkun- gen des Rechnungsprüfungsamtes ist fristgerecht Stellung zu nehmen. (5) Die Leiterin / Der Leiter und die Prüfe- rinnen / Prüfer weisen sich durch ei- nen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis aus. (6) Die Leiterin / Der Leiter nimmt an den Sitzungen des Rechnungsprüfungs- ausschusses teil. An den Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses, des Finanzausschusses und den anderen Ausschusssitzungen können die Leite- rin / der Leiter oder die Prüferinnen / Prüfer nach eigenem Ermessen oder nach Aufforderung durch den Bürger- meister teilnehmen. (7) Gemäß § 104 Abs. 6 GO NRW kann sich das Rechnungsprüfungsamt mit Zu- stimmung des Rechnungsprüfungsaus- schusses Dritter als Prüfer bedienen. (8) Das Rechnungsprüfungsamt ist nicht berechtigt, selbst Verwaltungsge- schäfte vorzunehmen, in die Ge- schäftsführung einzugreifen oder Wei- sungen für den Geschäftsbetrieb zu geben. § 5 Unterrichtungspflicht des Rechnungsprüfungsamtes Werden Veruntreuungen, Unterschlagun- gen oder wesentliche Unkorrektheiten und Unregelmäßigkeiten festgestellt, so hat die Leiterin / der Leiter des Rech- nungsprüfungsamtes unverzüglich die Bürgermeisterin / den Bürgermeister und die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unter- richten. Dem Rechnungsprüfungsaus- schuss ist in seiner nächsten Sitzung zu berichten. § 6 Unterrichtungsrecht des Rechnungsprüfungsamtes (1) Die Ämter haben das Rechnungs- prüfungsamt unverzüglich von allen Unregelmäßigkeiten, die festgestellt oder vermutet werden, unter Darle- gung des Sachverhaltes zu unterrich- ten. Das Gleiche gilt für alle Verluste durch Diebstahl, Beraubung usw. so- wie für Kassenfehlbeträge, die den Verantwortlichen für die Finanzbuch- haltung und die Zahlungsabwicklung zu melden sind. (2) Das Rechnungsprüfungsamt ist von der Absicht, wesentliche organisatori- sche Maßnahmen durchzuführen, zu unterrichten, damit es sich schon im Planungsstadium hierzu äußern kann. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Neueinrichtungen auf dem Ge- biet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. (3) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die Prüfungsberichte sonstiger Prüfungs- organe (z.B. Gemeindeprüfungsan- stalt, Wirtschaftsprüfer / Wirtschafts- prüferinnen) sowie Organisationsgut- achten unverzüglich zuzuleiten. (4) Dem Rechnungsprüfungsamt sind alle Vorschriften, Verfügungen und Mittei- lungen, durch die Bestimmungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- wesens erlassen, geändert, erläutert oder aufgehoben werden, unverzüg- lich nach ihrem Erscheinen zuzulei- ten. Das Gleiche gilt für alle Unterla- gen, die das Rechnungsprüfungsamt für seine Prüfungstätigkeit benötigt (z.B. Dienstanweisungen, Dienstplä- ne, Preis verzeichnisse, Gebührenord- nungen). (5) Weiterhin sind dem Rechnungs- prüfungsamt die Tagesordnungen mit Anlagen und Sitzungsniederschriften des Rates und seiner Ausschüsse zu- zuleiten oder im Intranet oder anderer elektronischer Form zur Einsichtnah- me zur Verfügung zu stellen. 5. Juni 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen (6) Wirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen mit kaufmännischer Buchführung haben ihre Zwischen- und Jahres abschlüsse dem Rechnungsprüfungsamt einzureichen. (7) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die Namen und Unterschriftsproben aller verfügungs-, anweisungs- und zeichnungsberechtigter Beschäftigten mitzutei- len. Außerdem sind ihm die Namen der Beschäftig- ten zu melden, die berechtigt sind, für die Stadt Bornheim Verpflichtungserklärungen abzugeben; hierbei ist der Umfang der Vertretungsbefugnis zu vermerken. § 7 Rechnungsprüfungsausschuss (1) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmen sich nach § 59 Abs. 3, 4 GO NRW, § 102 Abs. 2 GO NRW, § 104 Abs. 6 GO NRW, § 105 Abs. 6 GO NRW. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss tritt zusammen, wenn es die Geschäfte erfordern. Soweit nichts an- deres bestimmt ist, gilt die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bornheim sinngemäß. An den Sit- zungen des Rechnungsprüfungsausschusses neh- men neben der Bürgermeisterin / dem Bürgermeis- ter, die Kämmerin / der Kämmerer und die Leiterin / der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes teil. Auf Anordnung des Ausschusses oder der Bürger- meisterin / des Bürgermeisters können auch andere Bedienstete, auf Anordnung der Leiterin / des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes weitere Prüferinnen / Prüfer oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Rechnungs prüfungsamtes hinzugezogen werden. (3) Die Vorsitzende / Der Vorsitzende des Rechnungs- prüfungsausschusses ist von der Leiterin / dem Lei- ter des Rechnungsprüfungsamtes über alle wichti- gen Prüfungsangelegenheiten zu informieren. Sie / Er hat das Recht auf Einsicht in die Prüfungsakten und auf Auskunft in allen Angelegenheiten die in die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes fallen. (4) Das Rechnungsprüfungsamt legt Berichte über wichtige Prüfungen, über alle Prüfungen die es in besonderem Auftrag des Rates, des Rechnungsprü- fungsausschusses oder des Bürgermeisters durch- geführt hat, gleichzeitig der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister und der Vorsitzenden / dem Vorsit- zenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Sie sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Bür- germeisterin / des Bürgermeisters in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu be- raten. § 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses (1) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Über das Ergeb- nis der Prüfung ist zu berichten (=Prüfungsbericht). Zudem ist das Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss zusammenzufassen. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk ist dem Rechnungsprüfungs- ausschuss zuzuleiten. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahres- abschluss und den Lagebericht unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Er- gebnis seiner Jahresabschlussprüfung schriftlich ge- genüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsaus- schuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den Jahresabschluss und Lagebericht billigt. Der Bericht inklusive der Erklärung wird an den Rat zur Feststellung des Jahresabschlusses weitergelei- tet. (3) Sofern ein Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht erstellt wird, finden die vg. Regelungen analog An- wendung. § 9 In-Kraft-Treten Diese Rechnungsprüfungsordnung tritt am 01.06.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechnungsprüfungsord- nung der Gemeinde Bornheim vom 29. Dezember 2016 außer Kraft.

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5. Juni 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 05.06.2019, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 06.06.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 25.06.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.06.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 27.06.2019, 15 Uhr, Raum 901 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 27.06.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 13. Juni 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Telekom startet Glasfaser-Ausbau in Bornheim Die Stadt Bornheim wird als erste Kom- mune im Rhein-Sieg-Kreis „Gigabit- Stadt“. Rund 311 Kilometer Glasfaser und 162 Netzverteiler, verlegt durch die Deut- sche Telekom, sorgen ab dem Jahr 2020 für höhere Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s), denn die Glasfaser- kabel werden bis in die Wohnung gelegt. Das erste Ausbaugebiet umfasst Born- heim, Brenig, Dersdorf, Hersel, Roisdorf und Uedorf sowie die Gewerbegebiete Bornheim-Süd und Hersel. Für die Tief- bauarbeiten wird zu einem großen Teil das Trenching genutzt, bei dem die Maschine nur einen schmalen Graben in den Straßenbelag fräst. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise; notwendige Sperrungen werden flexibel gehandhabt und individuell geregelt. Die Stadt Bornheim informiert über den Fortschritt der Arbeiten regelmäßig auf: www.bornheim.de/glasfaserausbau Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Durchführung der in den §§ 59 Abs. 3 und 101 bis 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759, ber. 2019 S. 23) enthaltenen Bestim- mungen folgende Rechnungsprüfungsord- nung beschlossen: § 1 Stellung des Rechnungsprüfungs amtes (1) Die Stadt Bornheim unterhält ein Rechnungsprüfungsamt als unmittel- bares Gemeindeorgan. (2) Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmit- telbar unterstellt. (3) Die Bürgermeisterin / Der Bürger- meister ist Dienstvorgesetzte / Dienst- vorgesetzter der Beschäftigten des Rechnungsprüfungsamtes. (4) Die Leiterin / Der Leiter und die Prüfe- rinnen / die Prüfer sind in der Beurtei- lung der Prüfungsvorgänge nur dem Gesetz unterworfen. (5) Das Rechnungsprüfungsamt führt den mit den Prüfungsgeschäften verbun- denen Schriftwechsel selbständig. § 2 Leitung und Besetzung des Rechnungsprüfungsamtes (1) Das Rechnungsprüfungsamt besteht aus der Leiterin / dem Leiter, den Prü- ferinnen / den Prüfern und den sonsti- gen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern. (2) Die Berufung sowie die Abberufung der Leiterin / des Leiters sowie der Prüferinnen / Prüfer des Rechnungs- prüfungsamtes erfolgt nach den Rege- lungen des § 101 Abs. 4,Satz 1 und Abs. 5 GO NRW. Die Voraussetzungen nach § 101 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 GO NRW sind zu berücksichtigen. § 3 Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (1) Dem Rechnungsprüfungsamt obliegt die Durchführung der durch Gesetz gemäß § 102 Abs. 1 und § 104 Abs. 1 GO NRW zugewiesenen Aufgaben. (2) Daneben nimmt das Rechnungs- prüfungsamt die Aufgaben nach § 104 Abs. 2 GO NRW wahr. (3) Dem Rechnungsprüfungsamt werden darüber hinaus folgende Aufgaben übertragen: a. die Prüfung des Jahresabschlusses des Wasserverbandes „Südliches Vorgebirge“, b. die Prüfung des Jahresabschlusses des Wasserverbandes „Dickops- bach“, c. die Prüfung des Jahresabschlusses der Strom Netz Bornheim Verwal- tungs GmbH, d. die Prüfung des Jahresabschlusses der Gas Netz Bornheim Verwal- tungs GmbH, (4) Nach § 104 Abs. 3 und 4 GO NRW kann der Rat dem Rechnungsprü- fungsamt weitere Aufgaben übertra- gen und der Bürgermeister Aufträge zur Prüfung erteilen. (5) Die Prüfung von Vergaben gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Leite- rin / des Leiters des Rechnungsprü- fungsamtes. Dem Rechnungsprüfungs- amt werden alle Vergaben mit einem Auftragswert ab 5.000 €/netto zugelei- tet. Die Prüfung von Aufträgen mit einem geringeren Auftragswert bleibt dem Rechnungsprüfungsamt vorbe- halten. (6) Im Rahmen der Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung nach § 104 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW führt das Rech- nungsprüfungsamt eine erweiterte Visakontrolle der im Eingangsrech- nungsworkflow der Stadt Bornheim vorerfassten Belege durch. Den Um- fang der Prüfung legt die Leiterin / der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes nach pflichtgemäßem Ermessen fest. (7) Das Rechnungsprüfungsamt arbeitet steuerungsunterstützend; es prüft nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern berät und prüft auch beglei- tend und zukunftsgerichtet z.B. durch System prüfungen, Prozess- und Risi- koanalysen sowie die Darstellung von Chancen. (8) Zur Regelung der Aufgabendurch- führung des Rechnungsprüfungsam- tes erlässt der Rat eine Dienstanwei- sung. § 4 Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes (1) Dem Rechnungsprüfungsamt ist die Durchführung der ihm gestellten Auf- gaben in entgegenkommender Weise zu erleichtern. (2) Das Rechnungsprüfungsamt ist berech- tigt, jede zur Wahrnehmung ihrer Prüfungs aufgaben notwendige Aus- kunft zu fordern. Insbesondere sind Ak- ten, Schriftstücke, Bücher und sonstige Unterlagen auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen oder zu übersenden. Soweit technisch möglich, sind dem Rechnungsprüfungsamt Leserechte zu allen finanzwirksamen Datenverarbei- tungsverfahren einzuräumen. (3) Die Leiterin / Der Leiter und die Prüfe- rinnen / Prüfer des Rechnungsprü- fungsamtes sind berechtigt, Ortsbe- sichtigungen vorzunehmen und die zu prüfenden Objekte zu besuchen. Sie haben im Rahmen ihrer Prüfungsauf- gaben Zutritt zu allen Räumen und können die Öffnung von Behältern verlangen. Die Leiterin / Der Leiter des Rech- nungsprüfungsamtes bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und ggf. inwieweit Räume, Gegenstände und Unterlagen sichergestellt werden können. (4) Zu Berichten und Prüfungsbemerkun- gen des Rechnungsprüfungsamtes ist fristgerecht Stellung zu nehmen. (5) Die Leiterin / Der Leiter und die Prüfe- rinnen / Prüfer weisen sich durch ei- nen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis aus. (6) Die Leiterin / Der Leiter nimmt an den Sitzungen des Rechnungsprüfungs- ausschusses teil. An den Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses, des Finanzausschusses und den anderen Ausschusssitzungen können die Leite- rin / der Leiter oder die Prüferinnen / Prüfer nach eigenem Ermessen oder nach Aufforderung durch den Bürger- meister teilnehmen. (7) Gemäß § 104 Abs. 6 GO NRW kann sich das Rechnungsprüfungsamt mit Zu- stimmung des Rechnungsprüfungsaus- schusses Dritter als Prüfer bedienen. (8) Das Rechnungsprüfungsamt ist nicht berechtigt, selbst Verwaltungsge- schäfte vorzunehmen, in die Ge- schäftsführung einzugreifen oder Wei- sungen für den Geschäftsbetrieb zu geben. § 5 Unterrichtungspflicht des Rechnungsprüfungsamtes Werden Veruntreuungen, Unterschlagun- gen oder wesentliche Unkorrektheiten und Unregelmäßigkeiten festgestellt, so hat die Leiterin / der Leiter des Rech- nungsprüfungsamtes unverzüglich die Bürgermeisterin / den Bürgermeister und die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unter- richten. Dem Rechnungsprüfungsaus- schuss ist in seiner nächsten Sitzung zu berichten. § 6 Unterrichtungsrecht des Rechnungsprüfungsamtes (1) Die Ämter haben das Rechnungs- prüfungsamt unverzüglich von allen Unregelmäßigkeiten, die festgestellt oder vermutet werden, unter Darle- gung des Sachverhaltes zu unterrich- ten. Das Gleiche gilt für alle Verluste durch Diebstahl, Beraubung usw. so- wie für Kassenfehlbeträge, die den Verantwortlichen für die Finanzbuch- haltung und die Zahlungsabwicklung zu melden sind. (2) Das Rechnungsprüfungsamt ist von der Absicht, wesentliche organisatori- sche Maßnahmen durchzuführen, zu unterrichten, damit es sich schon im Planungsstadium hierzu äußern kann. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Neueinrichtungen auf dem Ge- biet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. (3) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die Prüfungsberichte sonstiger Prüfungs- organe (z.B. Gemeindeprüfungsan- stalt, Wirtschaftsprüfer / Wirtschafts- prüferinnen) sowie Organisationsgut- achten unverzüglich zuzuleiten. (4) Dem Rechnungsprüfungsamt sind alle Vorschriften, Verfügungen und Mittei- lungen, durch die Bestimmungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- wesens erlassen, geändert, erläutert oder aufgehoben werden, unverzüg- lich nach ihrem Erscheinen zuzulei- ten. Das Gleiche gilt für alle Unterla- gen, die das Rechnungsprüfungsamt für seine Prüfungstätigkeit benötigt (z.B. Dienstanweisungen, Dienstplä- ne, Preis verzeichnisse, Gebührenord- nungen). (5) Weiterhin sind dem Rechnungs- prüfungsamt die Tagesordnungen mit Anlagen und Sitzungsniederschriften des Rates und seiner Ausschüsse zu- zuleiten oder im Intranet oder anderer elektronischer Form zur Einsichtnah- me zur Verfügung zu stellen. 5. Juni 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen (6) Wirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen mit kaufmännischer Buchführung haben ihre Zwischen- und Jahres abschlüsse dem Rechnungsprüfungsamt einzureichen. (7) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die Namen und Unterschriftsproben aller verfügungs-, anweisungs- und zeichnungsberechtigter Beschäftigten mitzutei- len. Außerdem sind ihm die Namen der Beschäftig- ten zu melden, die berechtigt sind, für die Stadt Bornheim Verpflichtungserklärungen abzugeben; hierbei ist der Umfang der Vertretungsbefugnis zu vermerken. § 7 Rechnungsprüfungsausschuss (1) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmen sich nach § 59 Abs. 3, 4 GO NRW, § 102 Abs. 2 GO NRW, § 104 Abs. 6 GO NRW, § 105 Abs. 6 GO NRW. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss tritt zusammen, wenn es die Geschäfte erfordern. Soweit nichts an- deres bestimmt ist, gilt die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bornheim sinngemäß. An den Sit- zungen des Rechnungsprüfungsausschusses neh- men neben der Bürgermeisterin / dem Bürgermeis- ter, die Kämmerin / der Kämmerer und die Leiterin / der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes teil. Auf Anordnung des Ausschusses oder der Bürger- meisterin / des Bürgermeisters können auch andere Bedienstete, auf Anordnung der Leiterin / des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes weitere Prüferinnen / Prüfer oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Rechnungs prüfungsamtes hinzugezogen werden. (3) Die Vorsitzende / Der Vorsitzende des Rechnungs- prüfungsausschusses ist von der Leiterin / dem Lei- ter des Rechnungsprüfungsamtes über alle wichti- gen Prüfungsangelegenheiten zu informieren. Sie / Er hat das Recht auf Einsicht in die Prüfungsakten und auf Auskunft in allen Angelegenheiten die in die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes fallen. (4) Das Rechnungsprüfungsamt legt Berichte über wichtige Prüfungen, über alle Prüfungen die es in besonderem Auftrag des Rates, des Rechnungsprü- fungsausschusses oder des Bürgermeisters durch- geführt hat, gleichzeitig der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister und der Vorsitzenden / dem Vorsit- zenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Sie sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Bür- germeisterin / des Bürgermeisters in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu be- raten. § 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses (1) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Über das Ergeb- nis der Prüfung ist zu berichten (=Prüfungsbericht). Zudem ist das Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss zusammenzufassen. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk ist dem Rechnungsprüfungs- ausschuss zuzuleiten. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahres- abschluss und den Lagebericht unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Er- gebnis seiner Jahresabschlussprüfung schriftlich ge- genüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsaus- schuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den Jahresabschluss und Lagebericht billigt. Der Bericht inklusive der Erklärung wird an den Rat zur Feststellung des Jahresabschlusses weitergelei- tet. (3) Sofern ein Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht erstellt wird, finden die vg. Regelungen analog An- wendung. § 9 In-Kraft-Treten Diese Rechnungsprüfungsordnung tritt am 01.06.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechnungsprüfungsord- nung der Gemeinde Bornheim vom 29. Dezember 2016 außer Kraft.

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12. Juni 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bornheimer Kulturforum: Mitsingen am Rhein – Kölscher Nachmittag Sonntag, 07.07.2019, 17 Uhr, Weinkellerei Antwerpen, Rheinstraße 218, Hersel, Eintritt frei Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 13. Juni 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die Stadt Bornheim eröffnet am Sonntag, 23. Juni 2019, um 11 Uhr die Bornheimer Nebenschleife der „rheinischen Apfelroute“. Treffpunkt ist „Die Rasenrolle“ auf dem Ophof, Ophofstraße 4 in Sechtem. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Amtliche Bekanntmachungen Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Geschäftszeichen 61.h 2-7- 2015-1, Dortmund, den 3. Juni 2019 Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030“ Die RWE Power AG (Stüttgenweg 2, 50935 Köln) hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Hambach den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030“ gemäß § 8 Abs. 1, 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushalts gesetz WHG) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Das Abbauvorhaben des Tagebaus Hambach ist 1978 begonnen worden. Landes- planerische Grundlage dafür ist der Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1. Die Umsetzung der landesplanerischen Vorgaben erfolgte durch die Zulassung des mittlerweile 3. bergrechtlichen Rahmen- betriebsplanes für den Tagebau Hambach (vom 12.12.2014). Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel fortlaufend abgesenkt werden. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs.2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Das hier beantragte Wasserrechtsverfahren wurde vor dem 16.5.2017 eingeleitet. Daher ist gemäß § 74 „Übergangsvorschrift“ des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Grundlage für dieses Verfahren das UVPG in der Fassung vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258), in Kraft getreten am 1.1.2017, gültig bis 15.5.2017. Das Wasserrechtsverfahren ist nach § 3b UVPG i. d. bis zum 15.05.2017 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Nr. 1b) cc) der Verordnung über die Umwelt verträg- lichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) aufgrund von Art, Größe und Leistung des Vorhabens UVP-pflichtig. Der Benutzungstatbestand zur Fortschrei- bung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis mit der beantragten Grundwasser- entnahmemenge fällt unter die in Anlage 1 „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben““ unter der Vorhabensnummer Nr.13.3.1 „Ent- nehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Ober- flächenwasser zum Zwecke der Grund- wasser anreicherung, jeweils mit einem jähr lichen Volumen an Wasser von 10 Mio. m³ oder mehr“ aufgeführten Vorhaben. Weitergehend ist für die geplante Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Hebung und Ableitung von Grundwasser (Sümpfung) des Tagebaus Hambach eine FFH- Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung entsprechend §§ 44 und 45 BNatSchG durchzuführen. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 9 UVPG in der bis zum 15.5.2017 gültigen Fassung in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Verwaltungs- verfahrensgesetz (VwVfG NRW) bekannt gemacht. Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis mit den zugehörigen Unterlagen liegt für einen Monat in der Zeit vom 24.6.2019 bis einschließlich 23.7.2019 während der Dienststunden Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung der Stadt Bornheim (Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Stadtplanungs- und Liegen- schafts amt, Zimmer 407) zur Einsichtnahme aus. Der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, liegen Antragsunterlagen sowie umweltrelevante entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen betreffend das Vorhaben vor, die zur Einsicht für die Öffentlichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aus- gelegt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende umweltrelevante Unterlagen: - Wasserrechtlicher Fachbeitrag, zur Beur- teilung der Einhaltung der Bewirt schaf- tungsziele nach der EU- Wasser rahmen- richtlinie - Umweltverträglichkeitsuntersuchung, zur Bewertung der Umweltauswirkungen - Untersuchung der FFH-Verträglichkeit (nach EU-FFH-Richtlinie) - Artenschutzrechtliche Untersuchung (nach BNatSchG) Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließ- lich zum 6.8.2019 bei der Bezirks regierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25 in 44135 Dortmund oder bei der Auslegungsstelle der Stadt Bornheim (Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Zimmer 407) schriftlich oder zur Nieder schrift Einwendungen vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungs- ausschluss beschränkt sich nur auf das Verwaltungs verfahren. Etwaige Einwendungen oder Stellung- nahmen von Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts- behelfe nach der Verwaltungsgerichts- ordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG NRW einzulegen, können ebenfalls bei den vorgenannten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Einwen- dungs schreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen der Einwender werden deren Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Weitergabe der Einwendungen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung. https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ themen/d/datenschutz/datenschutzrecht_ hinweise/index.php und unter https://www.bezreg-arnsberg. nrw.de/ themen/w/wasserwir tschaf t_ b r a u n k o h l e g e w i n n u n g / h i n w e i s e _ datenschutz.pdf Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Auch die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann in diesem Fall durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem später folgenden Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Diese Bekanntmachung sowie der Antrag mit den zugehörigen Unterlagen können auch im Internet unter http://www.bezreg- arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/index. php eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag mit den zugehörigen Unterlagen ent- sprechend der öffentlichen Auslegung erst ab dem 24.06.2019 auf der zuvor angegeben Internetseite eingesehen werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwal tungsverfahrens gesetz NRW der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Bornheim maß- geblich ist. Im Auftrag: gez. Günther Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 25.06.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.06.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 27.06.2019, 15 Uhr, Raum 901 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 27.06.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 02.07.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 03.07.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 04.07.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.07.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 11.07.2019, 18 Uhr Eröffnung der Bornheimer Neben- route zur rheinischen Apfelroute Sonntag, 23.06.2019, 11 Uhr, Gut Ophof, Ophofstraße 4, Sechtem Betriebsausflug der Stadtverwaltung am 19. Juni Nächste Woche Mittwoch, 19. Juni 2019, findet der Betriebs- ausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim statt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Dienst- stellen an diesem Tag geschlos- sen bleiben. Auch alle Kin- dertagesstätten in städtischer Trägerschaft sind am 19. Juni geschlossen. Die Eltern wurden frühzeitig über den anstehenden Betriebsausflug informiert. Das HallenFreizeitBad Born- heim hat an diesem Tag wie gewohnt geöffnet. Auch die Kurse der Volkshochschule Bornheim/Alfter finden wie üb- lich statt; die VHS-Geschäftsstelle ist jedoch nicht besetzt. Bei dringenden Anliegen ist der städtische Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0172-874 08 53 zu erreichen. Bei Rohrbrü- chen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Was- serversorgung kann man die Störungs hotline des StadtBe- triebs unter 02227 93 20 77 an- rufen. Feuerwehr und Rettungs- dienst sind wie immer erreich- bar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. Am sogenannten „Brückentag“ am Freitag, 21. Juni 2019, sind die Dienststellen der Stadt- verwaltung wie gewohnt von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet; Bürgerbüro und Infocenter öff- nen bereits um 7.30 Uhr.

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12. Juni 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bornheimer Kulturforum: Mitsingen am Rhein – Kölscher Nachmittag Sonntag, 07.07.2019, 17 Uhr, Weinkellerei Antwerpen, Rheinstraße 218, Hersel, Eintritt frei Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 13. Juni 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die Stadt Bornheim eröffnet am Sonntag, 23. Juni 2019, um 11 Uhr die Bornheimer Nebenschleife der „rheinischen Apfelroute“. Treffpunkt ist „Die Rasenrolle“ auf dem Ophof, Ophofstraße 4 in Sechtem. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Amtliche Bekanntmachungen Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Geschäftszeichen 61.h 2-7- 2015-1, Dortmund, den 3. Juni 2019 Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030“ Die RWE Power AG (Stüttgenweg 2, 50935 Köln) hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Hambach den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030“ gemäß § 8 Abs. 1, 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushalts gesetz WHG) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Das Abbauvorhaben des Tagebaus Hambach ist 1978 begonnen worden. Landes- planerische Grundlage dafür ist der Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1. Die Umsetzung der landesplanerischen Vorgaben erfolgte durch die Zulassung des mittlerweile 3. bergrechtlichen Rahmen- betriebsplanes für den Tagebau Hambach (vom 12.12.2014). Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel fortlaufend abgesenkt werden. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs.2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Das hier beantragte Wasserrechtsverfahren wurde vor dem 16.5.2017 eingeleitet. Daher ist gemäß § 74 „Übergangsvorschrift“ des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Grundlage für dieses Verfahren das UVPG in der Fassung vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258), in Kraft getreten am 1.1.2017, gültig bis 15.5.2017. Das Wasserrechtsverfahren ist nach § 3b UVPG i. d. bis zum 15.05.2017 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Nr. 1b) cc) der Verordnung über die Umwelt verträg- lichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) aufgrund von Art, Größe und Leistung des Vorhabens UVP-pflichtig. Der Benutzungstatbestand zur Fortschrei- bung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis mit der beantragten Grundwasser- entnahmemenge fällt unter die in Anlage 1 „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben““ unter der Vorhabensnummer Nr.13.3.1 „Ent- nehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Ober- flächenwasser zum Zwecke der Grund- wasser anreicherung, jeweils mit einem jähr lichen Volumen an Wasser von 10 Mio. m³ oder mehr“ aufgeführten Vorhaben. Weitergehend ist für die geplante Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Hebung und Ableitung von Grundwasser (Sümpfung) des Tagebaus Hambach eine FFH- Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung entsprechend §§ 44 und 45 BNatSchG durchzuführen. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 9 UVPG in der bis zum 15.5.2017 gültigen Fassung in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Verwaltungs- verfahrensgesetz (VwVfG NRW) bekannt gemacht. Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis mit den zugehörigen Unterlagen liegt für einen Monat in der Zeit vom 24.6.2019 bis einschließlich 23.7.2019 während der Dienststunden Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung der Stadt Bornheim (Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Stadtplanungs- und Liegen- schafts amt, Zimmer 407) zur Einsichtnahme aus. Der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, liegen Antragsunterlagen sowie umweltrelevante entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen betreffend das Vorhaben vor, die zur Einsicht für die Öffentlichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aus- gelegt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende umweltrelevante Unterlagen: - Wasserrechtlicher Fachbeitrag, zur Beur- teilung der Einhaltung der Bewirt schaf- tungsziele nach der EU- Wasser rahmen- richtlinie - Umweltverträglichkeitsuntersuchung, zur Bewertung der Umweltauswirkungen - Untersuchung der FFH-Verträglichkeit (nach EU-FFH-Richtlinie) - Artenschutzrechtliche Untersuchung (nach BNatSchG) Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließ- lich zum 6.8.2019 bei der Bezirks regierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25 in 44135 Dortmund oder bei der Auslegungsstelle der Stadt Bornheim (Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Zimmer 407) schriftlich oder zur Nieder schrift Einwendungen vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungs- ausschluss beschränkt sich nur auf das Verwaltungs verfahren. Etwaige Einwendungen oder Stellung- nahmen von Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts- behelfe nach der Verwaltungsgerichts- ordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG NRW einzulegen, können ebenfalls bei den vorgenannten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Einwen- dungs schreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen der Einwender werden deren Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Weitergabe der Einwendungen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung. https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ themen/d/datenschutz/datenschutzrecht_ hinweise/index.php und unter https://www.bezreg-arnsberg. nrw.de/ themen/w/wasserwir tschaf t_ b r a u n k o h l e g e w i n n u n g / h i n w e i s e _ datenschutz.pdf Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Auch die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann in diesem Fall durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem später folgenden Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Diese Bekanntmachung sowie der Antrag mit den zugehörigen Unterlagen können auch im Internet unter http://www.bezreg- arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/index. php eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag mit den zugehörigen Unterlagen ent- sprechend der öffentlichen Auslegung erst ab dem 24.06.2019 auf der zuvor angegeben Internetseite eingesehen werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwal tungsverfahrens gesetz NRW der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Bornheim maß- geblich ist. Im Auftrag: gez. Günther Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 25.06.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.06.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 27.06.2019, 15 Uhr, Raum 901 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 27.06.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 02.07.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 03.07.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 04.07.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.07.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 11.07.2019, 18 Uhr Eröffnung der Bornheimer Neben- route zur rheinischen Apfelroute Sonntag, 23.06.2019, 11 Uhr, Gut Ophof, Ophofstraße 4, Sechtem Betriebsausflug der Stadtverwaltung am 19. Juni Nächste Woche Mittwoch, 19. Juni 2019, findet der Betriebs- ausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim statt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Dienst- stellen an diesem Tag geschlos- sen bleiben. Auch alle Kin- dertagesstätten in städtischer Trägerschaft sind am 19. Juni geschlossen. Die Eltern wurden frühzeitig über den anstehenden Betriebsausflug informiert. Das HallenFreizeitBad Born- heim hat an diesem Tag wie gewohnt geöffnet. Auch die Kurse der Volkshochschule Bornheim/Alfter finden wie üb- lich statt; die VHS-Geschäftsstelle ist jedoch nicht besetzt. Bei dringenden Anliegen ist der städtische Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0172-874 08 53 zu erreichen. Bei Rohrbrü- chen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Was- serversorgung kann man die Störungs hotline des StadtBe- triebs unter 02227 93 20 77 an- rufen. Feuerwehr und Rettungs- dienst sind wie immer erreich- bar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. Am sogenannten „Brückentag“ am Freitag, 21. Juni 2019, sind die Dienststellen der Stadt- verwaltung wie gewohnt von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet; Bürgerbüro und Infocenter öff- nen bereits um 7.30 Uhr.

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19. Juni 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bornheimer Kulturforum: Mitsingen am Rhein – Kölscher Nachmittag Sonntag, 07.07.2019, 17 Uhr, Weinkellerei Antwerpen, Rheinstraße 218, Hersel Eintritt frei Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, 11. Juli 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bornheim wird Gigabit-Stadt – aktuelle Infos zum Glasfaserausbau unter: www.bornheim.de/glasfaserausbau Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 25.06.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.06.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 27.06.2019, 15 Uhr, Seminarraum des Seniorenwohnstifts Beethoven, Siefenfeldchen 39, Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 27.06.2019, 18 Uhr Eröffnung der Bornheimer Nebenroute zur rheinischen Apfelroute Sonntag, 23.06.2019, 11 Uhr, Gut Ophof, Ophofstraße 4, Sechtem Achtung, Ferien! Reisepass rechtzeitig beantragen Wer in den Sommerferien verreisen möchte, sollte sich vergewissern, dass seine Aus- weisdokumente noch gültig sind. Wenn nicht, wird es lang- sam Zeit, beim Bürgerbüro der Stadt Bornheim neue Do- kumente zu beantragen. Denn die Bearbeitungszeit hängt von der Bundesdruckerei ab und beträgt in der Regel drei bis vier Wochen. Wem nicht mehr genug Zeit bleibt, auf den neuen Pass zu warten, der kann gegen eine erhöhte Gebühr ausnahms weise einen Express-Reisepass beantragen, der nach drei Tagen ausgestellt werden kann. Ausweisdokumente können im Bürgerbüro der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2 in 53332 Born- heim, montags bis mittwochs von 7:30 bis 16 Uhr, donners- tags von 7:30 bis 18 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr beantragt werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bie- tet die Stadt unter 02222/945- 181 und 02222/945-182 Ter- minvereinbarungen an. Am Donnerstagnachmittag ist die Besucherfrequenz in der Regel am höchsten. Wer also einen Termin vormittags wahrnehmen kann, sollte dies nutzen. Mitzubringen sind der bis- herige Personalausweis bzw. Reisepass und ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (Infos unter www.bundesdru- ckerei.de/de/1345-service). Ist der Antragsteller unter 18 (beim Reisepass) bzw. unter 16 Jahren (beim Personalausweis), braucht er die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter. Dabei genügt es, wenn ein El- ternteil persönlich anwesend ist; vom anderen sind eine Voll- macht und der Ausweis vorzu- legen. Bei Reisen ins Ausland müssen Kinder bereits ab der Geburt über ein eigenes Aus- weisdokument verfügen. Beim Erstantrag ist die Geburtsur- kunde mitzubringen. Fragen beantwortet das Born- heimer Bürgerbüro unter 02222/945-555. Weitere Infor- mationen gibt es auch unter www.bornheim.de/stadtver- waltung/buerger-und-ord- nungsamt/buergerbuero-stan- desamt. Infos zu den jeweiligen Regelungen der verschiedenen Reiseländer findet man auf der Internetseite www.auswaerti- ges-amt.de unter „Sicher Rei- sen“. Foto: www.pixabay.com „Bornheim geht auf Reisen“ Stadt lädt ein zu Tagestour nach Paderborn Unter dem Motto „Bornheim geht auf Reisen“ lädt die Stadt Bornheim alle Einwohner für Samstag, 12. Oktober 2019, zu einem Tagesausflug nach Paderborn ein. Die Teilneh- mer fahren für 38 Euro im komfortablen Reisebus in die Universitätsstadt, wo sie un- ter anderem eine rund andert- halbstündige Führung durch die Altstadt erwartet. Im Anschluss können die Aus- flügler die freie Zeit noch für ein Mittagessen nutzen und Paderborn auf eigene Faust erkunden. So bietet sich ein Besuch im Heinz-Nixdorf- Museum an, dem größten Computermuseum der Welt. Außerdem ist Paderborn be- kannt für die Pader, die als kürzester Fluss Deutschlands gilt und in der Innenstadt ent- springt. Und es warten noch weitere Sehenswürdigkeiten wie der eindrucksvolle Dom, das historische Rathaus, fas- zinierende Fachwerkbauten wie das Adam-und-Eva-Haus, sehenswerte Brunnen und vie- les mehr, denn Paderborn ist nicht nur im Fußball erstklas- sig … Die Busse starten um 7:30 Uhr am Bornheimer Rathaus; die Rückfahrt ist für 17 Uhr ge- plant. Tickets gibt es ab sofort ausschließlich im Reisebüro Lais am Peter-Hausmann-Platz 1 (neben der Post im Edeka- Center). Die beliebten Tages- touren „Bornheim geht auf Reisen“ führten bisher unter anderem nach Amsterdam, Brüssel, Gent, Heidelberg, Luxemburg, Marburg und Na- mur. Foto: www.pixabay.com Bornheimer Nebenschleife der „rheinischen Apfelroute“ wird eröffnet Die Stadt Bornheim eröffnet am Sonntag, 23. Juni 2019, um 11 Uhr gemeinsam mit dem Verein Rhein-Voreifel Touristik (RVT e.V.) und dem Allgemei- nen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bonn/Rhein-Sieg die Bornheimer Nebenschleife der „rheinischen Apfelroute“. Treff- punkt ist „Die Rasenrolle“ auf dem Ophof, Ophofstraße 4 in Sechtem. Auf rund 40 Kilome- tern führt die neue Rundroute für Radler und Spaziergänger zu den schönsten Flecken am Rhein und im Vorgebirge und verbindet dabei erstmalig alle 14 Ortschaften. Zur offiziellen Eröffnung sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Nach der Begrüßung durch Bornheims Bürgermeister Wolfgang Hense- ler stehen Auftritte des Theater- vereins Sechtem e.V. und der Heide-Mayer-Ballettschule auf dem Programm; anschließend startet eine geführte Radtour des ADFC oder man erkundet die Route auf eigene Faust. Unter- wegs können sich die Radler an Versorgungsstationen stärken: In Widdig verkauft die Dorfge- meinschaft auf „Bärbels Wiese“ gegenüber der Römerstraße 55/57 Getränke, sorgt für Sitz- gelegenheiten und bietet einen Infostand. Zusätzlich ist ein Imbisswagen von Hepenstrick- Catering vor Ort. In Brenig hält der Spielmannszug auf seinem Übungsgelände (Verlängerung Zentwinkelsweg) Erfrischun- gen bereit. Auch das neue Lokal „Redestein“ (Ploon 7) öffnet be- reits mittags. In Rösberg kann man ab 14 Uhr im Café im Trim- born-Hof (Hemmersgasse 49) einkehren, wo bis 16 Uhr die Band „Studio Ensemble Ville“ spielt. Und in Merten informiert der GFO-Klostergarten über sein Angebot vor Ort und gibt Einblicke in die Entwicklung. Die Bornheimer Strecke ist als Teil des Projekts „rheinische Apfelroute“ entstanden und mit dem grünen Logo als Neben- route ausgeschildert. Die „rhei- nische Apfelroute“ verbindet auf rund 120 Kilometern Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rhein- bach, Swisttal und Wachtberg. Zahlreiche Hofläden, Hofcafés, Restaurants sowie Hotels und Ferienwohnungen laden unter- wegs zum Verweilen ein. Die Themenradroute führt über ver- kehrsarme und gut asphaltierte Wege – vorbei an blühenden Obstplantagen, saftigen Gemü- sefeldern und urigen Obsthö- fen. Bis 2020 entstehen noch 12 attraktive Erlebnisstationen mit Informationen zur regionalen Landwirtschaft und Kulturland- schaft. Entlang der Strecke lei- tet das rote Apfelroutenlogo mit grünem Blatt auf weißem Hin- tergrund die Radfahrer. Weitere Infos unter: www.apfelroute.nrw

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Buslinienverkehr in den Rheinorten Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was wurde seit 2004 von Seiten der Stadt Bornheim unternommen, um das Busangebot in den Rheinorten zu verbessern, Erschießungsdefizite zu beseitigen und wie ist der Sachstand zu ein- zelnen Projekten? Antwort: Grundsätzlich verweise ich auf die Vorlage 727/2018, in der zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine umfassende Darstellung durch den Rhein-Sieg-Kreis als Verkehrsträger erfolgte, die im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat behandelt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch geprüft worden, wie die Rheinorte zusätzlich in das Busver- kehrsnetz eingebunden werden können? Position des RSK ist, dass in den Rheinorten keine Er- schließungsdefizite vorhanden sind. Die Angebotsplanung des RSK erfolgt auf der Basis einheit- licher Kriterien, um eine einheitliche Versorgungsqualität im gesamten Verkehrsraum des Aufga- benträgers RSK sicherzustellen. Ein weiteres Busangebot würde gemäß der Position des RSK zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit aus dessen Sicht ein zu vermeidendes Konkurrenzangebot darstellen. Er- gänzend zur guten Anbindung durch die Stadtbahnlinie 16 besteht insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Bürger bereits heute die Möglichkeit, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Bornheim (Linie 790) zu nutzen. Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der Verkehrsangebote sind in jüngerer Zeit diverse Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Taktver- dichtung (u.a. 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit) auf der Stadtbahnlinie 16 ab dem Fahr- planwechsel 28.08.2019. Frage 2: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt, die Rheinorte, insbesondere den Herse- ler Norden, Uedorf und Widdig über den ÖPNV direkt an die restlichen Bornheimer Ortschaften im Vorgebirge anbinden sollen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne bezüglich einer direkten Anbindung des Herseler Nordens oder der Ortschaften Uedorf und Widdig an die restlichen Bornheimer Ort- schaften bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es Überlegungen/Planungen/Konzepte den Herseler Norden sowie die Ortschaften Uedorf und Widdig an eine bestehende Buslinie, z. Bsp. Die Linie 604 VRS oder Linie 721 REVG, anzubinden? Antwort: Die Ortschaften Uedorf und Widdig sind über die Stadtbahnlinie 16 per Umsteigeverbindung am Haltepunkt Hersel/Linie 16 mit den übrigen Ortschaften der Stadt Bornheim verbunden. Die Ver- bindung wird ergänzt durch das bestehende AST-Angebot, welches ein feingliedriges ÖPNV- Angebot in den Rheinorten darstellt. Weitere Überlegungen oder Planungen und Konzepte des RSK, den Herseler Norden bzw. die Ortschaften Uedorf und Widdig an bestehende Buslinien anzubinden, sind zurzeit nicht bekannt. Frage 4: Gab es Überlegungen, ggf. i.V.m. dem Projekt „Lead City Bonn“, die Linie 605 oder 600 über die Mondorfer Fähre bzw. Grau-Rheindorf hinaus bis in die Rheinorte zu verlängern? Antwort: Es sind zurzeit keine Überlegungen des RSK bekannt, die Linien 600 oder 605 über die Mondor- fer Fähre oder die Brücke Graurheindorf bis in die Rheinorte zu verlängern. Im Rahmen des Projektes „Lead City Bonn“ sind jedoch kleinteilige Taktverbesserungen auf der Linie 604 (Ückesdorf – Bonn Hbf – Hersel) vorgesehen (siehe Vorl. 029/2019-7). Frage 5: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt oder gab es solche in der Ver- gangenheit, die Widdig an das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (z. Bsp. Linie 721) anbinden könnten? Antwort: Es sind keine aktuell oder in der Vergangenheit diskutierten Pläne des RSK bekannt, die Ort- schaft Widdig in das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft einzubinden. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. der aktuellen Sachstände zum Bürgerradweg, zur Höherlegung der Bahnsteige der Linie 16 und zum Ausbau der Bornheimer Str./Uedorfer Weg Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.05.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Bürgerradweg nach dem Besuch der Stadtspitze bei Straßen NRW in Euskirchen und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 1: Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW wurde bei dem Termin eine kurzfristige Klärung der offenstehenden Fragen in Aussicht gestellt. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion erfol- gen, wird der Landesbetrieb Straßen NRW erneut angeschrieben und an die ausstehende Klä- rung erinnert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand HGK“ Höherlegung der Bahnsteige Linie 16“ und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 2: Nach abschließender Abstimmung der Planunterlagen mit den betroffenen Stellen beabsichtigt die HGK den Antrag zur Plangenehmigung ca. im Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln einzu- reichen. Nach Erteilung der Plangenehmigung sollen die Arbeiten von der HGK ausgeschrieben und lt. Aussage der HGK voraussichtlich ab 2020 umgesetzt werden. Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus der Bornheimer Str./Uedorfer Weg und welches wei- tere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 3: Für den Uedorfer Weg/Bornheimer Straße zw. L 281 und L 300 wurde eine Straßenraumplanung entwickelt und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 6.6.2018 vorgestellt. Ge- mäß Beschluss zu Vorlage 345/2018-9 wird die weitere Planung derzeit fortentwickelt, ein ent- Herrn Bernd Marx Parkstr. 65 53332 Bornheim - 2 - sprechender Einplanungsantrag gestellt sowie die planerischen Abstimmungen mit beteiligten Institutionen und Ämtern vorgenommen. Aufgrund der eben genannten aufwändigen Abstim- mungsprozesse (auch Grunderwerb) kann noch nicht genau festgelegt werden, ab wann der Ausbau der Straßen Uedorfer Weg und Bornheimer Straße erfolgt. Ein Baubeginn vor 2022 ist nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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