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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 30. Woche - 24. Juli 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag imMonat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 / 938 - 565, Fax: 0 2222 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischenWandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag vonWilli Wilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17.07.2019 Aufgrund der §§ 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028/SGV. NRW. 91), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), sowie des § 8 des Bundesfern- straßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1994 (BGBl. I S. 854), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388), und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 11.07.2019 die Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sonder- nutzungen an öffentlichen Straßen beschlossen: § 1 – Sachlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen (einschl. Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Born- heim. (2) Zu den Straßen im Sinne des Abs. 1 gehören die in § 2 Abs. 2 StrWG NRW sowie in § 1 Abs. 4 FStrG genannten Bestand- teile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßen- körper, das Zubehör und die Nebenanlagen. (3) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Volksfesten in der Stadt Bornheim vom 18.04.2002 bleibt hiervon unberührt. § 2 – Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen Vorbehaltlich der §§ 3, 4 und 5 dieser Satzung bedarf die Benut- zung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus als Sonder- nutzung der Erlaubnis der Stadt Bornheim. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. § 3 – Straßenanliegergebrauch Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus bedarf innerhalb der geschlossenen Ortslage keiner Erlaubnis, soweit sie für Zwecke des Grundstücks erforderlich ist und den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (Straßen- anliegergebrauch). Auf § 14a des StrWG NRW wird Bezug genommen. § 4 – Erlaubnisfreie Sondernutzungen (1) Keiner Erlaubnis bedürfen 1. bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, z.B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Vordächer, Kellerlichtschächte, Aufzugs- schächte für Waren und Mülltonnen in Gehwegen, 2. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen, sowie Sonnen- schutzdächer über Gehwegen ab 2,20 m Höhe und in einem Abstand von mindestens 0,70 m von der Gehweg- kante, 3. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen. (2) Nach Absatz 1 erlaubnisfreie Sondernutzungen können ein- geschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus oder Belange der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies erfordern. § 5 – Sonstige Benutzung (1) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung des Eigentums der Straßen richtet sich nach bürgerlichem Recht, wenn sie den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der öffent- lichen Versorgung oder der Entsorgung außer Betracht bleibt. (2) Verunreinigungen, die durch Sondernutzungen entstehen, sind unbeschadet des § 17 des StrWG NRW vom Veranstal- ter/von der Veranstalterin unverzüglich zu beseitigen. Erfüllt der Veranstalter/die Veranstalterin diese Verpflichtung nicht, kann die Stadt Bornheim die Verunreinigung ohne vorherige Aufforderung auf Kosten des Pflichtigen/der Pflichtigen beseitigen. § 6 – Erlaubnisantrag (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt Bornheim zu stellen. (2) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefähr- dung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straße Rechnung getragen wird. § 7 – Erlaubnis (1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutze der Straße erforderlich ist. (2) Der Erlaubnisnehmer/Die Erlaubnisnehmerin ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten. (3) Der Erlaubnisnehmer/Die Erlaubnisnehmerin hat gegen die Stadt Bornheim keinen Ersatzanspruch bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße. (4) Die personenbezogene Erlaubnis einer Sondernutzung ist nicht übertragbar, sie ist durch den Erlaubnisnehmer/die Erlaubnisnehmerin persönlich auszuüben. Eine krankheits- oder urlaubsbedingte Vertretung von mehr als 4 Wochen ist anzuzeigen und auf maximal ein Jahr beschränkt. Aus- nahmen kann auf Antrag zugestimmt werden. (5) Die auf ein Grundstück bezogene Erlaubnis einer Sonder- nutzung geht auf den Rechtsnachfolger/die Rechtsnachfolge- rin über. Dieser/Diese hat den Übergang unter Angabe des Zeitpunktes anzuzeigen. (6) Die Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnissen bleibt hiervon unberührt. § 8 – Gebühren (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des anliegenden Gebührentarifs erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Die nach diesem Gebührentarif ermittelten Gebühren werden jeweils auf volle EUR abgerundet. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 15 EUR. Bei Nach- weis der Gemeinnützigkeit durch den Sondernutzungs- nehmer/die Sondernutzungsnehmerin wird nur die Mindest- gebühr erhoben, wenn die Sondernutzung gemeinnützigen Zwecken dient. Dies gilt für die als förderungswürdig aner- kannten kultur- und brauchtumstragenden Vereine, Ver- bände, Parteien, Wählergruppen, Organisationen und Ein- richtungen in der Stadt Bornheim. (3) Das Recht der Stadt Bornheim, nach § 18 Abs. 3 StrWG NRW bzw. § 8 Abs. 2a FStrG Kostenersatz sowie Vorschüsse und Sicherheiten zu verlangen, wird durch die nach dem Tarif bestehende Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit für Sondernutzungen nicht berührt. (4) Das Recht, für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren zu erheben, bleibt unberührt. § 9 – Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen (1) Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen sind: der Antragsteller/die Antragstellerin, der Erlaubnisnehmer/die Erlaubnisnehmerin, wer die Sondernutzung ausübt oder in seinem/ihrem Interesse ausüben lässt. (2) Mehrere Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen haften als Gesamtschuldner/Gesamtschuldnerinnen. § 10 – Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht 1. mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bzw. 2. bei unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung. (2) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe des Gebühren- bescheides an den Gebührenschuldner/an die Gebühren- schuldnerin fällig. Bei wiederkehrenden jährlichen Gebühren werden die folgenden Gebühren zu Ende des ersten Viertel- jahres des jeweiligen Rechnungsjahres fällig. § 11 – Gebührenerstattung (1) Wird eine auf Zeit genehmigte Sondernutzung vorzeitig auf- gegeben, so besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichte- ter Gebühren. (2) Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilmäßig erstat- tet, wenn die Stadt Bornheim eine Sondernutzungserlaubnis aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner/ von der Gebührenschuldnerin zu vertreten sind. § 12 – In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft. Junge Künstler gesucht! Bornheimerinnen und Bornheimer zwischen 12 und 19 Jahren können mit Gemälden, Fotos oder Skulpturen beim 2. Bornheimer Jugendkunstpreis mitmachen. Infos unter: www.bornheim.de/leben-familie/soziales-gesellschaft/kinder-und-jugendparlament SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT30. Woche - 24. Juli 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Tarif -Nr. Art der Sondernutzung (Bemessungsgrundlage) Bemessungs- Zeitraum Benutzungs- gebühr 1.1 Hindernisse auf Straße im Zusammenhang mit Bautätigkeiten: (nach Fläche) Baubuden, Materiallager, Baumaschinen, Arbeitswagen usw.) je qm und Tag 0,50 EUR 1.2 Hindernisse auf Straße im Zusammenhang mit Bautätigkeiten: (je lfd. Meter), Bauzäune, Gerüste, Kabel­ brücken usw. je lfd. Meter und Tag 0,50 EUR 1.3 Container im Straßenraum (nach Fläche) 1,3 m³ Rauminhalt (Minicontainer) 3,0 m³ Rauminhalt 5,0 m³ Rauminhalt 7,0 m³ Rauminhalt 10,0 m³ Rauminhalt je Tag je Tag je Tag je Tag je Tag 2,00 EUR 2,50 EUR 5,00 EUR 5,50 EUR 6,50 EUR 2.1 Hindernisse auf Straße im Zusammen­ hang mit Tagesgewerbe: (nach Fläche) Verkaufswagen im Reise­ gewerbe z.B. Eis, Urprodukte, Frisch­ fisch, Frischfleisch, Backwaren in loser Form; Lotteriestände, Imbisse, Trinkhal­ len, Kioske, Werbe­ und Informations­ stände je qm und Tag 0,70 EUR 2.2 Hindernisse auf Straße im Zusammen­ hang mit genehmigten Märkten oder Veranstaltungen: (nach Fläche) Blumen­, Obst­ und Gemü­ sestände; Großflächige Aufbauten oder Nutzungen (Zelte, Busse, Pavillons etc.) je qm und Tag 0,50 EUR 3 Hindernisse auf Straße im Zusammen­ hang mit dauerhaftem Gewerbe: (nach Fläche) z.B. Verkaufsauslagen, Automaten, Vitrinen, Schaukästen, Zei­ tungsständer und andere „Stopper“; Sammelcontainer für Wert­ stoffe aus Abfällen je qm und Monat 10,00 EUR 4 Verteilen von Handzetteln oder Werbe­ material für wirtschaftliche Zwecke je Person und Tag 5,00 EUR 5 Nicht kommerzielle Werbe­, Verkaufs­ und Informationsstände (nach Fläche) je qm und Tag 0,50 EUR 6 Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen bei vorliegen­ der Genehmigung: (nach Größe des Fahrzeugs) Kraftrad PKW LKW je Tag je Tag je Tag 0,50 EUR 1,00 EUR 2,00 EUR 7 Parkplatzreservierungen, z.B. in Verbin­ dung mit Wohnungsumzügen und geneh­ migten Veranstaltungen (nach Fläche) je qm und Tag 0,50 EUR 8 Parkplatzreservierungen in Verbindung mit Dreharbeiten u.ä. (nach Fläche) je qm und Tag 1,00 EUR 9 Sonstigen Zwecken dienende Sonder­ nutzungen im Zusammenhang mit Wirt­ schafts­, Struktur­, Kultur­, Brauchtums­ und Sportförderung (z.B. Weihnachtsmärkte, Maifeiern, Stra­ ßenfeste, die der Kultur­ oder Brauch­ tumspflege dienen) je Woche 15 ­ 40 € je nach Aufwand Gebührentarif zur Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Das Aufstellen von Pflanzkübeln zur Verschönerung des Straßenraumes sowie das Aufstellen von Stühlen, Tischen u.a. zumBetrieb von Außengastronomie bleibt zumZwecke der Belebung der innerörtlichen Bereiche bleiben gebührenfrei. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17.07.2019 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde­ ordnung für das Land Nordrhein­Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens­ oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch­ geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form­ oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 17.07.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Politische Sommerfeste Bornheim (fes). „Das Morgen kann besser werden als das Heute.“ Mit diesen Worten be- grüßte die kommissarische SPD-Parteivorsitzende Anna Pe- ters rund 100 Bornheimer Ge- nossen in der Oase der Europa- schule zum Sommerfest ihrer Partei. Nachdem die bisherige Vorstands-Doppelspitze um Ute Kleinekathöfer und Philipp Voigt vor einigen Wochen zu- rückgetreten war, hatten sich Anna Peters und Frank W. Krü- ger gemeinsam beworben, um die Bornheimer Sozialdemokra- ten als Doppelspitze in die Kom- munalwahl 2020 zu führen. An- na Peters (33) möchte „frischen Wind und neue Ideen“ in die Bornheimer SPD einbringen. Peters ist Juso-Mitglied, Mutter und selbstständige Online-Mar- ketingmanagerin sowie Tochter einer Grünen-Politikerin. Frank W. Krüger (56) ist stellvertreten- der Bürgermeister und Sozialar- beiter. An die Kernpunkte der SPD-Politik erinnerte der lang- jährige Fraktionsvorsitzende Wilfried Hanft: Etwa an die Ab- schaffung von Straßenausbau- beiträgen, an den Kampf gegen den Verkehrskollaps und vor al- lem an die Schaffung von be- zahlbarem Wohnraum. Hierzu werden die Sozialdemokraten im Herbst eine Zukunftswerk- statt einberufen. Als Gäste konnten beim Sommerfest u.a. BürgermeisterWolfgangHense- ler sowie der unabhängige Bür- germeisterkandidat für die Kommunalwahlen 2020, Chris- toph Becker, begrüßt werden. Er wird von der SPD und den Grünen unterstützt. Mit dabei war auch Vize-Landrat Denis Waldästl, der im kommenden Jahr für die SPD gegen Landrat Sebastian Schuster antreten wird. Zudem wurden sechs Mit- glieder geehrt, die alle am 1. Ja- nuar 1969, also vor 50 Jahren, der Partei beigetreten waren: Hans Börgartz, Horst H. Cra- mer, Helga Dederichs, Waltraud Härtwig, Harald Stadler und Axel Werner. Sie erhielten je- weils eine Ehrenurkunde, die Damen zusätzlich eine Brosche und die Herren eine Ehrenna- del. Für die musikalische Unter- malung sorgten die Musiker Mi- chael Kuhl und Frank Buohler. Sommerliche Stimmung bei der SPD (von links): Christoph Becker, Denis Waldästl, Harald Stadler, Anna Peters, Horst H. Cramer, Wil- fried Hanft und Wolfgang Henseler. Foto: Frank Engel-Strebel Bornheimer Sozialdemokraten feierten in der Europaschule Bornheim-Uedorf (fes). Über ein gut besuchtes Sommerfest seiner Partei Die Linke freute sich Sprecher und Ratsmitglied Heinz-Peter Schulz. Rund um den Uedorfer Hof feierte man bei bester Laune bis spät in die Nacht hinein. Besonders stolz war Schulz, dass er und seine Frau Obdulia Schulz bereits seit zehn Jahren der Partei angehö- ren und er im 8. Jahr Sprecher der Bornheimer Linken ist. Die Partei Die Linke ist in den sechs linksrheinischen Kommunen nur in Bornheim im Rat vertre- ten. Der Schwerpunkt im Rhein- Sieg-Kreis liegt im Rechtsrhei- nischen und so kamen auch zahlreiche Genossen aus Win- deck, Much, Ruppichteroth, Troisdorf, Königswinter oder Siegburg nach Uedorf. „Im Linksrheinischen gibt es nur Einzelmitglieder. Ich bin sozu- sagen der Chef im Linksrheini- schen“, meinte Schulz. Auch zahlreiche Parteifreunde und Ratskollegen von SPD, Grünen und UWG feierten mit. Auch Bornheims Bürgermeister Wolf- gang Henseler und Sozialdezer- nentin Alice von Bülow schau- ten vorbei sowie aus Düsseldorf die stellvertretende Sprecherin der NRW-Linken, Britta Pietsch. Einen Abstecher machte auch Rolf Conlé, Sprecher der Linken vom Kreisverband Rhein-Sieg. Für den passenden musikali- schen Rahmen sorgte das Trio „Changing Colours“. Gute Stimmung beim Sommerfest der Linken (von links): Michael Lehmann (Ratsmitglied und Kreistagsabgeordneter), Rolf Conlé (Sprecher der Kreisverbandslinken) und Obdulia und Heinz-Peter Schulz. Foto: Frank Engel-Strebel Partei „Die Linken“ aus Bornheim empfing ihre Gäste in Uedorf „Ehrenrunde“ für das Herseler Königspaar Bornheim-Hersel (fes). Tho- mas Faßbender und seine Part- nerin Claudia Bastin dürfen noch eine „Ehrenrunde“ dre- hen. Da sich beim diesjährigen Schützenfest der St. Hubertus- Schützenbruderschaft keine Kandidaten fanden, die um die Königswürde schießen wollten, bleibt das amtierende Kaiser- paar noch ein Jahr länger in Amt und Würden. Nichtsdestotrotz gab es viele spannende Wettbewerbe. So si- cherte sich Hildegard Schuma- cher mit dem 21. Schuss den Ti- tel der Schützenliesel. Neuer Jugendprinz mit dem 78. Schuss wurde der 22-jährige Nicolas Mittelstädt und zum dritten Mal nach 1998 und 2004 durfte sich Norbert Zerlett nach dem 49. Schuss über den Titel „König der Könige“ freuen. Freuen durfte sich auch Sascha Vier- zoch: Er sicherte sich mit dem 76. Schuss den Bürgerkönigsti- tel. Neu im Amt als erster Bru- dermeister mit gerade einmal 22 Jahren ist Benedikt Bastin, der die Nachfolge von Alois Saß antrat. Bastin freute sich, dass die Ju- gendabteilung der Herseler Grünröcke mittlerweile sehr gut aufgestellt ist. Neun Jugendli- che bis 24 Jahre gibt es derzeit. Insgesamt zählen die Schützen vom Rhein 30 Aktive. Als Gast- bruderschaft konnten sie aus dem Bund Vorgebirge eine Ab- ordnung der St. Kunibertus- Schützenbruderschaft aus Hei- merzheim begrüßen. Der Königsball findet traditio- nell mit dem Patronatsfest Ende September in der Herseler St. Aegidius-Pfarrkirche statt. An- schließend gibt es einem Emp- fang für alle Bürger im Pfarr- heim. Brudermeister Benedikt Bastin (links) freut sich mit den Herseler Schützenmajestäten Nicolas Mittelstädt, Thomas Faßbender, Clau- dia Bastin, Hildegard Schumacher und Norbert Zerlett. Foto: fes Zäher Vogel in Roisdorf Bornheim-Roisdorf (fes). „Überglücklich“ war Michael Jaeschke, nachdem er in einem spannenden Wettbewerb end- lich den Vogel von der Stange holte und neuer König der Rois- dorfer St. Sebastianus-Schüt- zenbruderschaft wurde. Seine „Erlaubnis“ holte sich der 54-jährige Produktmanager bei der Deutschen Telekom mor- gens bei Ehefrau Claudia: „Ja, du darfst“, soll sie ihm scherz- haft gesagt haben. Später freu- te sie sich riesig, dass ihrem Mann dieser Triumph zum zwei- ten Mal nach 2013 gelungen war. Doch der Weg zum Ziel war kein leichter. Der Königsvogel erwies sich in diesem Jahr als äußerst zäh. Erst mit dem 237. Schuss machte Michael Jaeschke dem Holzflattervogel den Garaus. Sechs Aspiranten, unter ihnen Brudermeister Wal- ter Klemmer und der Vorsitzen- des des Ortsausschusses, Wolf- gang Mertgen, versuchten ebenfalls ihr Glück. Anschlie- ßend krönte Präses Diakon Adi Halbach im Fackelschein das neue Majestätenpaar und be- dankte sich bei den Vorgängern Frank und Anke Plate für ein wunderbares Schützenjahr. Spannend waren auch die wei- teren Wettbewerbe beim zwei- tägigen Schützenfest. 28 Teil- nehmer wetteiferten um den Titel des Bürgerkönigs. Mit dem 61. Schuss ging der Titel schließlich an Markus Wolf. Fünf Teilnehmer wollten Bür- gerprinz werden. Philipp Wag- ner benötigte 69 Schuss, um sich den Titel zu sichern. Beim Schießen der Gastbruderschaf- ten auf eine vom Vorsitzenden der Heimatfreunde Roisdorf, Ernst Gierlich, gefertigten Eh- renscheibe mit Dorfmotiven ge- wann die St. Hubertus-Matthä- us-Bruderschaft Alfter. „Für unsere Gastbruderschaft hatten wir ein besonderes Schießpro- gramm geplant. Wir boten ein Ketten-Mannschafts-Pfänder- schießen mit der Donnerbüchse auf unserem Hochstand an“, er- läuterte der 2. Brudermeister Mark Steinhauer. Er war begeis- tert, dass wie in jedem Jahr wie- der so viele Roisdorfer und be- freundete Bruderschaften den Weg zum Schützenplatz fanden und mit den Roisdorfer Grünrö- cken ordentlich feierten. Strahlender Schützenkönig in Roisdorf: Michael Jaeschke kostet sei- nen Triumph sichtlich aus. Foto: Frank Engel-Strebel Werke von Bach in Rösberg Bornheim-Rösdberg (red). Ein Cembalokonzert zum 269. Todestag von Johann Sebastian Bach mit Werken von Bach (1685–1750) und den französi- schen Zeitgenossen François Couperin, Antoine Forqueray und Jacques Duphly findet am Sonntag, 28. Juli, 16 Uhr, in der Pfarrkirche St. Markus statt. So- listin ist Barbara Klinkhammer. Anmelden zum Dorfturnier Alfter (red). Die „Traditions- mannschaft Alfter“ des VFL Alf- ter veranstaltet am Samstag, 31. August, ab 10.30 Uhr ein Fuß- ball-Dorfturnier imWaldstadion auf Kunstrasen. Die Startgebühr für das Kleinfeldtunier 5 + 1 für Groß und Klein beträgt 30 Euro pro Mannschaft (inkl. Kasten Wasser, Kranz Kölsch und Sie- gerehrung). Anmeldung bis 19. August per E-Mail an: TM-Alf- terweb.de.

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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 30. Woche - 24. Juli 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag imMonat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 / 938 - 565, Fax: 0 2222 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischenWandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag vonWilli Wilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17.07.2019 Aufgrund der §§ 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028/SGV. NRW. 91), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), sowie des § 8 des Bundesfern- straßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1994 (BGBl. I S. 854), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388), und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 11.07.2019 die Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sonder- nutzungen an öffentlichen Straßen beschlossen: § 1 – Sachlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen (einschl. Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Born- heim. (2) Zu den Straßen im Sinne des Abs. 1 gehören die in § 2 Abs. 2 StrWG NRW sowie in § 1 Abs. 4 FStrG genannten Bestand- teile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßen- körper, das Zubehör und die Nebenanlagen. (3) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Volksfesten in der Stadt Bornheim vom 18.04.2002 bleibt hiervon unberührt. § 2 – Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen Vorbehaltlich der §§ 3, 4 und 5 dieser Satzung bedarf die Benut- zung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus als Sonder- nutzung der Erlaubnis der Stadt Bornheim. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. § 3 – Straßenanliegergebrauch Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus bedarf innerhalb der geschlossenen Ortslage keiner Erlaubnis, soweit sie für Zwecke des Grundstücks erforderlich ist und den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (Straßen- anliegergebrauch). Auf § 14a des StrWG NRW wird Bezug genommen. § 4 – Erlaubnisfreie Sondernutzungen (1) Keiner Erlaubnis bedürfen 1. bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, z.B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Vordächer, Kellerlichtschächte, Aufzugs- schächte für Waren und Mülltonnen in Gehwegen, 2. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen, sowie Sonnen- schutzdächer über Gehwegen ab 2,20 m Höhe und in einem Abstand von mindestens 0,70 m von der Gehweg- kante, 3. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen. (2) Nach Absatz 1 erlaubnisfreie Sondernutzungen können ein- geschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus oder Belange der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies erfordern. § 5 – Sonstige Benutzung (1) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung des Eigentums der Straßen richtet sich nach bürgerlichem Recht, wenn sie den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der öffent- lichen Versorgung oder der Entsorgung außer Betracht bleibt. (2) Verunreinigungen, die durch Sondernutzungen entstehen, sind unbeschadet des § 17 des StrWG NRW vom Veranstal- ter/von der Veranstalterin unverzüglich zu beseitigen. Erfüllt der Veranstalter/die Veranstalterin diese Verpflichtung nicht, kann die Stadt Bornheim die Verunreinigung ohne vorherige Aufforderung auf Kosten des Pflichtigen/der Pflichtigen beseitigen. § 6 – Erlaubnisantrag (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt Bornheim zu stellen. (2) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefähr- dung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straße Rechnung getragen wird. § 7 – Erlaubnis (1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutze der Straße erforderlich ist. (2) Der Erlaubnisnehmer/Die Erlaubnisnehmerin ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten. (3) Der Erlaubnisnehmer/Die Erlaubnisnehmerin hat gegen die Stadt Bornheim keinen Ersatzanspruch bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße. (4) Die personenbezogene Erlaubnis einer Sondernutzung ist nicht übertragbar, sie ist durch den Erlaubnisnehmer/die Erlaubnisnehmerin persönlich auszuüben. Eine krankheits- oder urlaubsbedingte Vertretung von mehr als 4 Wochen ist anzuzeigen und auf maximal ein Jahr beschränkt. Aus- nahmen kann auf Antrag zugestimmt werden. (5) Die auf ein Grundstück bezogene Erlaubnis einer Sonder- nutzung geht auf den Rechtsnachfolger/die Rechtsnachfolge- rin über. Dieser/Diese hat den Übergang unter Angabe des Zeitpunktes anzuzeigen. (6) Die Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnissen bleibt hiervon unberührt. § 8 – Gebühren (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des anliegenden Gebührentarifs erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Die nach diesem Gebührentarif ermittelten Gebühren werden jeweils auf volle EUR abgerundet. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 15 EUR. Bei Nach- weis der Gemeinnützigkeit durch den Sondernutzungs- nehmer/die Sondernutzungsnehmerin wird nur die Mindest- gebühr erhoben, wenn die Sondernutzung gemeinnützigen Zwecken dient. Dies gilt für die als förderungswürdig aner- kannten kultur- und brauchtumstragenden Vereine, Ver- bände, Parteien, Wählergruppen, Organisationen und Ein- richtungen in der Stadt Bornheim. (3) Das Recht der Stadt Bornheim, nach § 18 Abs. 3 StrWG NRW bzw. § 8 Abs. 2a FStrG Kostenersatz sowie Vorschüsse und Sicherheiten zu verlangen, wird durch die nach dem Tarif bestehende Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit für Sondernutzungen nicht berührt. (4) Das Recht, für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren zu erheben, bleibt unberührt. § 9 – Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen (1) Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen sind: der Antragsteller/die Antragstellerin, der Erlaubnisnehmer/die Erlaubnisnehmerin, wer die Sondernutzung ausübt oder in seinem/ihrem Interesse ausüben lässt. (2) Mehrere Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen haften als Gesamtschuldner/Gesamtschuldnerinnen. § 10 – Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht 1. mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bzw. 2. bei unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung. (2) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe des Gebühren- bescheides an den Gebührenschuldner/an die Gebühren- schuldnerin fällig. Bei wiederkehrenden jährlichen Gebühren werden die folgenden Gebühren zu Ende des ersten Viertel- jahres des jeweiligen Rechnungsjahres fällig. § 11 – Gebührenerstattung (1) Wird eine auf Zeit genehmigte Sondernutzung vorzeitig auf- gegeben, so besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichte- ter Gebühren. (2) Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilmäßig erstat- tet, wenn die Stadt Bornheim eine Sondernutzungserlaubnis aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner/ von der Gebührenschuldnerin zu vertreten sind. § 12 – In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft. Junge Künstler gesucht! Bornheimerinnen und Bornheimer zwischen 12 und 19 Jahren können mit Gemälden, Fotos oder Skulpturen beim 2. Bornheimer Jugendkunstpreis mitmachen. Infos unter: www.bornheim.de/leben-familie/soziales-gesellschaft/kinder-und-jugendparlament SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT30. Woche - 24. Juli 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Tarif -Nr. Art der Sondernutzung (Bemessungsgrundlage) Bemessungs- Zeitraum Benutzungs- gebühr 1.1 Hindernisse auf Straße im Zusammenhang mit Bautätigkeiten: (nach Fläche) Baubuden, Materiallager, Baumaschinen, Arbeitswagen usw.) je qm und Tag 0,50 EUR 1.2 Hindernisse auf Straße im Zusammenhang mit Bautätigkeiten: (je lfd. Meter), Bauzäune, Gerüste, Kabel­ brücken usw. je lfd. Meter und Tag 0,50 EUR 1.3 Container im Straßenraum (nach Fläche) 1,3 m³ Rauminhalt (Minicontainer) 3,0 m³ Rauminhalt 5,0 m³ Rauminhalt 7,0 m³ Rauminhalt 10,0 m³ Rauminhalt je Tag je Tag je Tag je Tag je Tag 2,00 EUR 2,50 EUR 5,00 EUR 5,50 EUR 6,50 EUR 2.1 Hindernisse auf Straße im Zusammen­ hang mit Tagesgewerbe: (nach Fläche) Verkaufswagen im Reise­ gewerbe z.B. Eis, Urprodukte, Frisch­ fisch, Frischfleisch, Backwaren in loser Form; Lotteriestände, Imbisse, Trinkhal­ len, Kioske, Werbe­ und Informations­ stände je qm und Tag 0,70 EUR 2.2 Hindernisse auf Straße im Zusammen­ hang mit genehmigten Märkten oder Veranstaltungen: (nach Fläche) Blumen­, Obst­ und Gemü­ sestände; Großflächige Aufbauten oder Nutzungen (Zelte, Busse, Pavillons etc.) je qm und Tag 0,50 EUR 3 Hindernisse auf Straße im Zusammen­ hang mit dauerhaftem Gewerbe: (nach Fläche) z.B. Verkaufsauslagen, Automaten, Vitrinen, Schaukästen, Zei­ tungsständer und andere „Stopper“; Sammelcontainer für Wert­ stoffe aus Abfällen je qm und Monat 10,00 EUR 4 Verteilen von Handzetteln oder Werbe­ material für wirtschaftliche Zwecke je Person und Tag 5,00 EUR 5 Nicht kommerzielle Werbe­, Verkaufs­ und Informationsstände (nach Fläche) je qm und Tag 0,50 EUR 6 Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen bei vorliegen­ der Genehmigung: (nach Größe des Fahrzeugs) Kraftrad PKW LKW je Tag je Tag je Tag 0,50 EUR 1,00 EUR 2,00 EUR 7 Parkplatzreservierungen, z.B. in Verbin­ dung mit Wohnungsumzügen und geneh­ migten Veranstaltungen (nach Fläche) je qm und Tag 0,50 EUR 8 Parkplatzreservierungen in Verbindung mit Dreharbeiten u.ä. (nach Fläche) je qm und Tag 1,00 EUR 9 Sonstigen Zwecken dienende Sonder­ nutzungen im Zusammenhang mit Wirt­ schafts­, Struktur­, Kultur­, Brauchtums­ und Sportförderung (z.B. Weihnachtsmärkte, Maifeiern, Stra­ ßenfeste, die der Kultur­ oder Brauch­ tumspflege dienen) je Woche 15 ­ 40 € je nach Aufwand Gebührentarif zur Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Das Aufstellen von Pflanzkübeln zur Verschönerung des Straßenraumes sowie das Aufstellen von Stühlen, Tischen u.a. zumBetrieb von Außengastronomie bleibt zumZwecke der Belebung der innerörtlichen Bereiche bleiben gebührenfrei. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung der Stadt Bornheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17.07.2019 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde­ ordnung für das Land Nordrhein­Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens­ oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch­ geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form­ oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 17.07.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Politische Sommerfeste Bornheim (fes). „Das Morgen kann besser werden als das Heute.“ Mit diesen Worten be- grüßte die kommissarische SPD-Parteivorsitzende Anna Pe- ters rund 100 Bornheimer Ge- nossen in der Oase der Europa- schule zum Sommerfest ihrer Partei. Nachdem die bisherige Vorstands-Doppelspitze um Ute Kleinekathöfer und Philipp Voigt vor einigen Wochen zu- rückgetreten war, hatten sich Anna Peters und Frank W. Krü- ger gemeinsam beworben, um die Bornheimer Sozialdemokra- ten als Doppelspitze in die Kom- munalwahl 2020 zu führen. An- na Peters (33) möchte „frischen Wind und neue Ideen“ in die Bornheimer SPD einbringen. Peters ist Juso-Mitglied, Mutter und selbstständige Online-Mar- ketingmanagerin sowie Tochter einer Grünen-Politikerin. Frank W. Krüger (56) ist stellvertreten- der Bürgermeister und Sozialar- beiter. An die Kernpunkte der SPD-Politik erinnerte der lang- jährige Fraktionsvorsitzende Wilfried Hanft: Etwa an die Ab- schaffung von Straßenausbau- beiträgen, an den Kampf gegen den Verkehrskollaps und vor al- lem an die Schaffung von be- zahlbarem Wohnraum. Hierzu werden die Sozialdemokraten im Herbst eine Zukunftswerk- statt einberufen. Als Gäste konnten beim Sommerfest u.a. BürgermeisterWolfgangHense- ler sowie der unabhängige Bür- germeisterkandidat für die Kommunalwahlen 2020, Chris- toph Becker, begrüßt werden. Er wird von der SPD und den Grünen unterstützt. Mit dabei war auch Vize-Landrat Denis Waldästl, der im kommenden Jahr für die SPD gegen Landrat Sebastian Schuster antreten wird. Zudem wurden sechs Mit- glieder geehrt, die alle am 1. Ja- nuar 1969, also vor 50 Jahren, der Partei beigetreten waren: Hans Börgartz, Horst H. Cra- mer, Helga Dederichs, Waltraud Härtwig, Harald Stadler und Axel Werner. Sie erhielten je- weils eine Ehrenurkunde, die Damen zusätzlich eine Brosche und die Herren eine Ehrenna- del. Für die musikalische Unter- malung sorgten die Musiker Mi- chael Kuhl und Frank Buohler. Sommerliche Stimmung bei der SPD (von links): Christoph Becker, Denis Waldästl, Harald Stadler, Anna Peters, Horst H. Cramer, Wil- fried Hanft und Wolfgang Henseler. Foto: Frank Engel-Strebel Bornheimer Sozialdemokraten feierten in der Europaschule Bornheim-Uedorf (fes). Über ein gut besuchtes Sommerfest seiner Partei Die Linke freute sich Sprecher und Ratsmitglied Heinz-Peter Schulz. Rund um den Uedorfer Hof feierte man bei bester Laune bis spät in die Nacht hinein. Besonders stolz war Schulz, dass er und seine Frau Obdulia Schulz bereits seit zehn Jahren der Partei angehö- ren und er im 8. Jahr Sprecher der Bornheimer Linken ist. Die Partei Die Linke ist in den sechs linksrheinischen Kommunen nur in Bornheim im Rat vertre- ten. Der Schwerpunkt im Rhein- Sieg-Kreis liegt im Rechtsrhei- nischen und so kamen auch zahlreiche Genossen aus Win- deck, Much, Ruppichteroth, Troisdorf, Königswinter oder Siegburg nach Uedorf. „Im Linksrheinischen gibt es nur Einzelmitglieder. Ich bin sozu- sagen der Chef im Linksrheini- schen“, meinte Schulz. Auch zahlreiche Parteifreunde und Ratskollegen von SPD, Grünen und UWG feierten mit. Auch Bornheims Bürgermeister Wolf- gang Henseler und Sozialdezer- nentin Alice von Bülow schau- ten vorbei sowie aus Düsseldorf die stellvertretende Sprecherin der NRW-Linken, Britta Pietsch. Einen Abstecher machte auch Rolf Conlé, Sprecher der Linken vom Kreisverband Rhein-Sieg. Für den passenden musikali- schen Rahmen sorgte das Trio „Changing Colours“. Gute Stimmung beim Sommerfest der Linken (von links): Michael Lehmann (Ratsmitglied und Kreistagsabgeordneter), Rolf Conlé (Sprecher der Kreisverbandslinken) und Obdulia und Heinz-Peter Schulz. Foto: Frank Engel-Strebel Partei „Die Linken“ aus Bornheim empfing ihre Gäste in Uedorf „Ehrenrunde“ für das Herseler Königspaar Bornheim-Hersel (fes). Tho- mas Faßbender und seine Part- nerin Claudia Bastin dürfen noch eine „Ehrenrunde“ dre- hen. Da sich beim diesjährigen Schützenfest der St. Hubertus- Schützenbruderschaft keine Kandidaten fanden, die um die Königswürde schießen wollten, bleibt das amtierende Kaiser- paar noch ein Jahr länger in Amt und Würden. Nichtsdestotrotz gab es viele spannende Wettbewerbe. So si- cherte sich Hildegard Schuma- cher mit dem 21. Schuss den Ti- tel der Schützenliesel. Neuer Jugendprinz mit dem 78. Schuss wurde der 22-jährige Nicolas Mittelstädt und zum dritten Mal nach 1998 und 2004 durfte sich Norbert Zerlett nach dem 49. Schuss über den Titel „König der Könige“ freuen. Freuen durfte sich auch Sascha Vier- zoch: Er sicherte sich mit dem 76. Schuss den Bürgerkönigsti- tel. Neu im Amt als erster Bru- dermeister mit gerade einmal 22 Jahren ist Benedikt Bastin, der die Nachfolge von Alois Saß antrat. Bastin freute sich, dass die Ju- gendabteilung der Herseler Grünröcke mittlerweile sehr gut aufgestellt ist. Neun Jugendli- che bis 24 Jahre gibt es derzeit. Insgesamt zählen die Schützen vom Rhein 30 Aktive. Als Gast- bruderschaft konnten sie aus dem Bund Vorgebirge eine Ab- ordnung der St. Kunibertus- Schützenbruderschaft aus Hei- merzheim begrüßen. Der Königsball findet traditio- nell mit dem Patronatsfest Ende September in der Herseler St. Aegidius-Pfarrkirche statt. An- schließend gibt es einem Emp- fang für alle Bürger im Pfarr- heim. Brudermeister Benedikt Bastin (links) freut sich mit den Herseler Schützenmajestäten Nicolas Mittelstädt, Thomas Faßbender, Clau- dia Bastin, Hildegard Schumacher und Norbert Zerlett. Foto: fes Zäher Vogel in Roisdorf Bornheim-Roisdorf (fes). „Überglücklich“ war Michael Jaeschke, nachdem er in einem spannenden Wettbewerb end- lich den Vogel von der Stange holte und neuer König der Rois- dorfer St. Sebastianus-Schüt- zenbruderschaft wurde. Seine „Erlaubnis“ holte sich der 54-jährige Produktmanager bei der Deutschen Telekom mor- gens bei Ehefrau Claudia: „Ja, du darfst“, soll sie ihm scherz- haft gesagt haben. Später freu- te sie sich riesig, dass ihrem Mann dieser Triumph zum zwei- ten Mal nach 2013 gelungen war. Doch der Weg zum Ziel war kein leichter. Der Königsvogel erwies sich in diesem Jahr als äußerst zäh. Erst mit dem 237. Schuss machte Michael Jaeschke dem Holzflattervogel den Garaus. Sechs Aspiranten, unter ihnen Brudermeister Wal- ter Klemmer und der Vorsitzen- des des Ortsausschusses, Wolf- gang Mertgen, versuchten ebenfalls ihr Glück. Anschlie- ßend krönte Präses Diakon Adi Halbach im Fackelschein das neue Majestätenpaar und be- dankte sich bei den Vorgängern Frank und Anke Plate für ein wunderbares Schützenjahr. Spannend waren auch die wei- teren Wettbewerbe beim zwei- tägigen Schützenfest. 28 Teil- nehmer wetteiferten um den Titel des Bürgerkönigs. Mit dem 61. Schuss ging der Titel schließlich an Markus Wolf. Fünf Teilnehmer wollten Bür- gerprinz werden. Philipp Wag- ner benötigte 69 Schuss, um sich den Titel zu sichern. Beim Schießen der Gastbruderschaf- ten auf eine vom Vorsitzenden der Heimatfreunde Roisdorf, Ernst Gierlich, gefertigten Eh- renscheibe mit Dorfmotiven ge- wann die St. Hubertus-Matthä- us-Bruderschaft Alfter. „Für unsere Gastbruderschaft hatten wir ein besonderes Schießpro- gramm geplant. Wir boten ein Ketten-Mannschafts-Pfänder- schießen mit der Donnerbüchse auf unserem Hochstand an“, er- läuterte der 2. Brudermeister Mark Steinhauer. Er war begeis- tert, dass wie in jedem Jahr wie- der so viele Roisdorfer und be- freundete Bruderschaften den Weg zum Schützenplatz fanden und mit den Roisdorfer Grünrö- cken ordentlich feierten. Strahlender Schützenkönig in Roisdorf: Michael Jaeschke kostet sei- nen Triumph sichtlich aus. Foto: Frank Engel-Strebel Werke von Bach in Rösberg Bornheim-Rösdberg (red). Ein Cembalokonzert zum 269. Todestag von Johann Sebastian Bach mit Werken von Bach (1685–1750) und den französi- schen Zeitgenossen François Couperin, Antoine Forqueray und Jacques Duphly findet am Sonntag, 28. Juli, 16 Uhr, in der Pfarrkirche St. Markus statt. So- listin ist Barbara Klinkhammer. Anmelden zum Dorfturnier Alfter (red). Die „Traditions- mannschaft Alfter“ des VFL Alf- ter veranstaltet am Samstag, 31. August, ab 10.30 Uhr ein Fuß- ball-Dorfturnier imWaldstadion auf Kunstrasen. Die Startgebühr für das Kleinfeldtunier 5 + 1 für Groß und Klein beträgt 30 Euro pro Mannschaft (inkl. Kasten Wasser, Kranz Kölsch und Sie- gerehrung). Anmeldung bis 19. August per E-Mail an: TM-Alf- terweb.de.

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14. August 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag von Willi Wilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Mit Vorsicht und Rücksicht durch den Sommer Brandgefahr minimieren und Lärmschutz beachten Wer den Sommer unbeschwert genießen möchte, sollte eini- ge Regeln beachten. Zualler- erst gilt es, die Brandgefahr zu minimieren, die bei hohen Temperaturen und Trockenheit herrscht. So sollte man keine Zigarettenkippen aus dem Auto werfen oder im Wald rauchen. Heiße Katalysatoren können trockenes Gras entzünden, da- rum sollten Autofahrer zurzeit keine Grasflächen und Feld- wege befahren oder darauf parken. Auch ein Lagerfeuer kann schnell in einer Katast- rophe enden: Grillen oder gar offenes Feuer im Wald oder am Waldrand sind streng verboten. Außerdem darf man keine Fla- schen oder andere Gegenstän- de im Wald wegwerfen, da sie wie ein Brennglas wirken. Bei einem Feuer zählt jede Mi- nute. Damit die Löschfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zum Einsatzort gelangen, müssen die Zufahrten zu Wäldern und Feldern freigehalten werden. Wer einen Waldbrand entdeckt, alarmiert am besten sofort die Feuerwehr unter der 112. Neben der Vorsicht sollte man im Sommer aber auch Rück- sicht walten lassen. Denn an warmen Tagen spielt sich vieles im Freien ab – nicht immer zur Freude der Nachbarn. So hat der Einsatz von Gartengeräten wie Rasenmähern, Hecken- scheren und ähnlichen Maschi- nen im Sommer Hochkonjunk- tur. Auch sitzt man gern lange im Garten und genießt die lau- en Abende beim Grillen. Wer dabei gewisse Regeln einhält, vermeidet Ärger und Unan- nehmlichkeiten. Bei Gartenarbeit und Grillen Ruhezeiten einhalten Die Stadtverwaltung Bornheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht zu nehmen und bei der Gartenarbeit die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu beachten. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverord- nung dürfen folgende Geräte nur montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden: Rasenmäher, Heckenscheren mit Motor, Rasentrimmer und -kantenschneider ohne Ver- brennungsmotor, Schredder, Zerkleinerer, tragbare Motor- kettensägen, Vertikutierer und Wasserpumpen. Außerhalb dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz nicht erlaubt. Für besonders lärmintensive Gartengeräte gelten weitere Einschränkungen: Demnach dürfen Rasentrimmer und -kantenschneider mit Verbren- nungsmotor, Freischneider, Laubbläser und Laubsammler nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Für Geräte, die mit dem Umweltzeichen der EU gekennzeichnet sind, gelten die erstgenannten Ruhezeiten. Von 22 bis 6 Uhr herrscht dann allgemeine Nachtruhe und alle lauten Geräusche, wie etwa laute Musik, müssen vermie- den werden. Wenn es nebenan doch ein- mal zu laut wird, sollte man zunächst das persönliche Ge- spräch suchen. So lässt sich das Problem oft schon lösen und Streit vermeiden. Schei- tert dies, kann man in nach- barschaftlichen Streitfällen die zuständige Schiedsperson ein- schalten. Eine Übersicht der örtlich zuständigen Schieds- personen steht unter www. bornheim.de/leben-familie/rat- hilfe/schiedswesen. Auch das Ordnungsamt der Stadt Born- heim hilft unter der Telefon- nummer 02222/945-161 gern weiter. Damit es gar nicht erst so weit kommt, bittet Bürgermeister Wolfgang Henseler die Born- heimer Bürgerinnen und Bür- ger, sich rücksichtsvoll, nach- barschaftlich und tolerant zu verhalten. Fürs Rasenmähen gelten je nach Gerät bestimmte Ruhezeiten. Foto: www.pixabay.de Spaß und Erfrischung im Bornheimer HallenFreizeitBad Beim Badbesuch umliegende Parkplätze nutzen Ob bei Regen oder Sonnen- schein – im HallenFreizeitBad Bornheim mit seinem großzü- gigen und abwechslungsrei- chen Freibadbereich kommt man bei jedem Wetter auf seine Kosten. Denn das beliebte Bornheimer Schwimmbad ist ideal für Fami- lien: Das Freibad verfügt neben der weitläufigen Wiesenfläche über eine große Badeplatte mit Wasserrutsche sowie Spiel- und Schwimmerbecken. Und die kleinsten Badegäste plan- schen in der fantasievoll ge- stalteten Wasserlandschaft mit Minirutsche und Fontäne sowie im „Matschbereich“. Aber auch der vielseitige Innenbereich des HFB garantiert Spaß und Action für Groß und Klein. Damit sich schon die Anfahrt entspannt gestaltet, rät die Stadtverwaltung Bornheim al- len Badegästen, die nahegele- genen Parkplätze am Stadion, an der Europaschule (Goethe- straße), am Rathaus (Rathaus- straße) und am Alexander-von- Humboldt-Gymnasium (Ade- nauerallee) zu nutzen, sollte der Schwimmbad-Parkplatz besetzt sein. Von diesen umliegenden Parkplätzen aus sind es nur we- nige Minuten Fußweg zum Hal- lenFreizeitBad. Noch besser ist es, direkt mit Bus oder Bahn zu kommen. Auch hier ist der Weg nicht weit, der Bus hält direkt vor dem Schwimmbad. Zugleich fordert die Stadt alle Badegäste auf, ihren PKW stets ordnungsgemäß abzustellen und darauf zu achten, dass kein Rettungsweg blockiert wird. So ist die Rilkestraße, die direkt am Schwimmbad vorbeiführt, kein geeigne- ter Ort zum Parken. Auch die Parkplätze an der Tennishalle sind für Schwimmbad-Besu- cher tabu, da sie ausschließ- lich den Tennisspielern und Restaurantgästen vorbehalten sind. Die Verkehrsüberwachungs- kräfte und der Ordnungsau- ßendienst der Stadt kontrollie- ren regelmäßig die Parksituati- on rund um das Schwimmbad, aber auch in den weiter weg liegenden Straßen. Falschpar- kern droht dann eine kräftige Verwarnung oder sogar bei einer konkreten Behinderung ein Abschleppen des Autos. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Müllfahrzeu- ge, Busse oder Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr durchkommen oder ge- kennzeichnete Feuerwehrzu- fahrten zugeparkt werden. Die Kontrollen erfolgen auch am Wochenende. Besonders im Sommer ein Besuchermagnet: das HFB Bornheim. Foto: Stadt Bornheim • Buslinie 818 und 817: Halte- stelle „Bornheim, Schwimm- bad“ • Buslinie 633: Haltestelle „Bornheim, Europaschule“ • Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle „Bornheim, Rat- haus“ und von dort weiter mit Buslinie 633, 818, 817 oder etwa 10 Minuten zu Fuß • Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle „Bornheim“ und von dort weiter mit Buslinie 818 oder 817 oder etwa 15 Minuten zu Fuß • Bundesbahnhof „Roisdorf“ und von dort weiter mit Bus- linie 633 Anreise zum HFB mit Bus und Bahn Das Schwimmbad ist für Badegäste mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar: 14. August 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Einladung Durch Beschluss der Bezirksregierung Köln vom 29.03.2019 wurde die Flur- bereinigung Meschenich eingeleitet. Der Flurbereinigungsbeschluss ist be- standskräftig. Mit dem Flurbereinigungsbeschluss entstand die Teilnehmer- gemeinschaft der Flurbereinigung Meschenich. In dem Flurbereinigungs- verfahren Meschenich wird hiermit gemäß § 21 Absatz 2 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ein Termin anberaumt auf Donnerstag, den 19.09.2019, 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Brühl, Kapitelsaal (Raum A 018), Uhlstraße 3, 50321 Brühl. Zu dieser Wahl werden alle Teilnehmer/innen des Flurbereinigungsverfah- rens eingeladen. Wahlberechtigte Teilnehmer/innen sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstü- cke. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln haben sich die anwesenden Teilnehmer/innen als solche auszuweisen. Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder bevollmächtigten Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG). Jede/r anwesende Teilnehmer/in oder bevollmächtigte Person hat nur ein Stimm- recht, gleich wie viele Besitzstände er/sie vertritt. Gemeinschaftliche Eigen- tümer gelten als ein Teilnehmer. Teilnehmer/innen, die am persönlichen Erscheinen zum Wahltermin verhin- dert sind, haben die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Entsprechende Vollmachtsformulare können auf der In- ternetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/ brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/ form_tagesvollmacht.pdf abgerufen oder bei der Bezirksregierung Köln, De- zernat 33, unter Angabe des obigen Aktenzeichens angefordert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, an der Veranstaltung teilnehmen und gewählt werden können. Hierzu gehören u. a. Pächter, die im Flurbereinigungsgebiet keinen eigenen Grundbesitz haben. Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Bezirksregierung Köln Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung be- stellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG). Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen oder zu bestellen (§ 21 Abs. 5 FlurbG). Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes findet die konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes statt, in der u. a. der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende von den ordentlichen Vorstandsmitgliedern ge- wählt werden. Im Auftrag gez. Frings-Schäfer Regierungsdirektorin Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ver- fahren/33_flurbereinigungsverfahren/meschenich/index.html veröffentlicht. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereini- gungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/ brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/daten- schutzhinweise.pdf Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 12.07.2019 Dezernat 33 Zeughausstraße 2 - 10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221/147 - 2033 Fax: 0221/147 - 4181 Flurbereinigung Meschenich, Aktenzeichen: 33.1 - 5 19 01 - Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 32. Woche - 7. August 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag imMonat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 / 938 - 565, Fax: 0 2222 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischenWandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag vonWilli Wilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bornheim geht auf Reisen Stadt lädt ein zu Tagestour nach Paderborn Unter dem Motto „Bornheim geht auf Reisen“ lädt die Stadt Bornheim alle Einwohner für Samstag, 12. Oktober 2019, zu einem Tagesausflug nach Pader- born ein. Die Teilnehmer fahren für 38 Euro im komfortablen Reisebus in die Universitäts- stadt, wo sie unter anderem eine rund anderthalbstündige Füh- rung durch die Altstadt erwartet. Im Anschluss können die Aus- flügler die freie Zeit noch für ein Mittagessen nutzen und Pader- born auf eigene Faust erkun- den. So bietet sich ein Besuch im Heinz-Nixdorf-Museum an, dem größten Computermuse- um der Welt. Außerdem ist Pa- derborn bekannt für die Pader, die als kürzester Fluss Deutsch- lands gilt und in der Innenstadt entspringt. Und es warten noch weitere Sehenswürdigkeiten wie der eindrucksvolle Dom, das historische Rathaus, faszi- nierende Fachwerkbauten wie das Adam-und-Eva-Haus, se- henswerte Brunnen und vieles mehr, denn Paderborn ist nicht nur im Fußball erstklassig … Die Busse starten um 7:30 Uhr am Bornheimer Rathaus; die Rückfahrt ist für 17 Uhr geplant. Tickets gibt es ausschließlich im Reisebüro Lais am Peter-Haus- mann-Platz 1 (neben der Post im Edeka-Center). Die beliebten Tagestouren „Bornheim geht auf Reisen“ führten bisher unter anderem nach Amsterdam, Brüssel, Gent, Heidelberg, Luxemburg, Mar- burg und Namur. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Öffentliche Bekanntmachung Das Ratsmitglied Philipp Voigt – SPD – hat mit Ablauf des 12.07.2019 sein Man- dat im Rat der Stadt Bornheim niederge- legt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahl- gesetz tritt an die Stelle des Ausgeschie- denen der für ihn in der Reserveliste benannte Ersatzbewerber, falls ein sol- cher nicht benannt ist, der in der Reser- veliste folgende nächste Bewerber. Herr Siyamak Khaledi Paveh, Kardorfer Str. 44, 53332 Bornheim, rückt als Nach- folger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültig- keit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 45 Abs. 6 i.V.m. § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahl- berechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, und die Auf- sichtsbehörde Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 26.07.2019 Stadt Bornheim -stv. Wahlleiter- gez. Manfred Schier Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 14.06.2019 Dezernat 33 Dienstgebäude: Flurbereinigung Erftaue-Gymnich Zeughausstr. 2 - 10 Az.: 33.42 – 5 07 03 - Tel: 0221 / 147 - 2033 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Erftaue- Gymnich werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnis- se der Wertermittlung für die dem Flur- bereinigungsverfahren auf Grund der Ände- rungsbeschlüsse 8 bis 13 zugezogenen Flurstücke wie folgt festgestellt: Die Ergebnisse der Wertermittlung wer- den so festgestellt, wie sie am 17.05.2019 bei der Bezirksregierung Köln, Blumen- thalstr. 33, 50670 Köln [Zimmer B377] in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr aus- gelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung hat am 17.05.2019 um 14:00 Uhr stattgefunden. Im Anhörungstermin wurden keine Ein- wendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht. Gründe: Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Damit alle Teil- nehmer im Flurbereinigungsverfahren Erftaue Gymnich mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren ein- gebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grund- stücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereini- gungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG). Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln im Anhörungstermin erläutert worden. Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wert- ermittlung nach der Behebung begründeter Einwendungen durch die Flurbereinigungs- behörde festzustellen. Solche wurden nicht vorgebracht. Die Ergebnisse der Wert- ermittlung sind Grundlage für die Berech- nung des Abfindungsanspruches der Betei- ligten und damit Grundlage für den Flur- bereinigungsplan. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekannt- machung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen. Der Widerspruch kann auch durch Über- mittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter siche- rer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lau- tet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) Meul, Oberregierungsvermessungsrat Hinweis: Diese öffentliche Bekannt- machung finden Sie auch auf der Internet- seite der Bezirksregierung Köln: http:// www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/ index.html Informationen zur Verarbeitung personen- bezogener Daten im Flurbereinigungsver- fahren finden Sie unter: https://www.bez- reg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/ abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/ datenschutzhinweise.pdf Jetzt mitmachen beim Jugendkunstpreis Noch bis Dienstag, 20. August 2019, können junge Talente beim 2. Bornheimer Jugend- kunstpreis mitmachen. Veran- stalter ist das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) der Stadt Bornheim und es gibt gleich mehrere Preise zu gewinnen. Prämiert werden die ersten drei Plätze mit 200, 150 und 100 Euro. Darüber hinaus lobt das KiJuPa einen Sonder- und einen Publikumspreis mit je 75 Euro aus. Teilnehmen können Nach- wuchskünstler im Alter von 12 bis 19 Jahren, die in Born- heim leben, hier zur Schule ge- hen oder ihre Ausbildung ma- chen. Fragen oder Anmeldun- gen richtet man an jugend- kunstpreis-bornheim@gmx.de. Teilnehmer geben bitte ihren Namen und ihr Alter sowie die Größe und den Namen ihres Kunstwerks an und schicken ein Foto des Kunstwerks mit. Eine dreiköpfige Jury kürt die Sieger. Mitglieder sind der Mertener Künstler Peter Stock und die Vorjahresgewinnerin Katja Kokisch. Die beiden wer- den noch durch eine Kunst- lehrerin oder einen Kunstlehrer ergänzt. Zur Nominierung sind alle Bornheimer Schüler auf- gerufen. Wer einen Kunstlehrer vorschlagen möchte, schickt eine E-Mail mit dem Namen und der Schule des Lehrers sowie einer kurzen Begrün- dung an: jugendkunstpreis- bornheim@gmx.de Die Gemälde, Fotos und Skulpturen aller Künstler werden vom 31. August bis zum 6. September 2019 im Ratssaal im Bornheimer Rat- haus ausgestellt. Die Preis- verleihung findet im Rahmen der Vernissage am Samstag, 31. August, um 15 Uhr statt, die durch Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnet wird. (v. l.) Sponsor Stefan Sattler, Sozialdezernentin Alice von Bülow, KiJuPa-Vorsitzende Sarah El-Zayat, Jugendamtsleiter Maruan Azrak, KiJuPa-Mitglied Jennifer Keil und Stadtjugendring-Vorsit- zender Dominik Pinsdorf

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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 32. Woche - 7. August 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag imMonat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 / 938 - 565, Fax: 0 2222 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischenWandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag vonWilli Wilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bornheim geht auf Reisen Stadt lädt ein zu Tagestour nach Paderborn Unter dem Motto „Bornheim geht auf Reisen“ lädt die Stadt Bornheim alle Einwohner für Samstag, 12. Oktober 2019, zu einem Tagesausflug nach Pader- born ein. Die Teilnehmer fahren für 38 Euro im komfortablen Reisebus in die Universitäts- stadt, wo sie unter anderem eine rund anderthalbstündige Füh- rung durch die Altstadt erwartet. Im Anschluss können die Aus- flügler die freie Zeit noch für ein Mittagessen nutzen und Pader- born auf eigene Faust erkun- den. So bietet sich ein Besuch im Heinz-Nixdorf-Museum an, dem größten Computermuse- um der Welt. Außerdem ist Pa- derborn bekannt für die Pader, die als kürzester Fluss Deutsch- lands gilt und in der Innenstadt entspringt. Und es warten noch weitere Sehenswürdigkeiten wie der eindrucksvolle Dom, das historische Rathaus, faszi- nierende Fachwerkbauten wie das Adam-und-Eva-Haus, se- henswerte Brunnen und vieles mehr, denn Paderborn ist nicht nur im Fußball erstklassig … Die Busse starten um 7:30 Uhr am Bornheimer Rathaus; die Rückfahrt ist für 17 Uhr geplant. Tickets gibt es ausschließlich im Reisebüro Lais am Peter-Haus- mann-Platz 1 (neben der Post im Edeka-Center). Die beliebten Tagestouren „Bornheim geht auf Reisen“ führten bisher unter anderem nach Amsterdam, Brüssel, Gent, Heidelberg, Luxemburg, Mar- burg und Namur. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Öffentliche Bekanntmachung Das Ratsmitglied Philipp Voigt – SPD – hat mit Ablauf des 12.07.2019 sein Man- dat im Rat der Stadt Bornheim niederge- legt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahl- gesetz tritt an die Stelle des Ausgeschie- denen der für ihn in der Reserveliste benannte Ersatzbewerber, falls ein sol- cher nicht benannt ist, der in der Reser- veliste folgende nächste Bewerber. Herr Siyamak Khaledi Paveh, Kardorfer Str. 44, 53332 Bornheim, rückt als Nach- folger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültig- keit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 45 Abs. 6 i.V.m. § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahl- berechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, und die Auf- sichtsbehörde Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 26.07.2019 Stadt Bornheim -stv. Wahlleiter- gez. Manfred Schier Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 14.06.2019 Dezernat 33 Dienstgebäude: Flurbereinigung Erftaue-Gymnich Zeughausstr. 2 - 10 Az.: 33.42 – 5 07 03 - Tel: 0221 / 147 - 2033 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Erftaue- Gymnich werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnis- se der Wertermittlung für die dem Flur- bereinigungsverfahren auf Grund der Ände- rungsbeschlüsse 8 bis 13 zugezogenen Flurstücke wie folgt festgestellt: Die Ergebnisse der Wertermittlung wer- den so festgestellt, wie sie am 17.05.2019 bei der Bezirksregierung Köln, Blumen- thalstr. 33, 50670 Köln [Zimmer B377] in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr aus- gelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung hat am 17.05.2019 um 14:00 Uhr stattgefunden. Im Anhörungstermin wurden keine Ein- wendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht. Gründe: Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Damit alle Teil- nehmer im Flurbereinigungsverfahren Erftaue Gymnich mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren ein- gebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grund- stücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereini- gungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG). Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln im Anhörungstermin erläutert worden. Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wert- ermittlung nach der Behebung begründeter Einwendungen durch die Flurbereinigungs- behörde festzustellen. Solche wurden nicht vorgebracht. Die Ergebnisse der Wert- ermittlung sind Grundlage für die Berech- nung des Abfindungsanspruches der Betei- ligten und damit Grundlage für den Flur- bereinigungsplan. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekannt- machung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen. Der Widerspruch kann auch durch Über- mittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter siche- rer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lau- tet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) Meul, Oberregierungsvermessungsrat Hinweis: Diese öffentliche Bekannt- machung finden Sie auch auf der Internet- seite der Bezirksregierung Köln: http:// www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/ index.html Informationen zur Verarbeitung personen- bezogener Daten im Flurbereinigungsver- fahren finden Sie unter: https://www.bez- reg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/ abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/ datenschutzhinweise.pdf Jetzt mitmachen beim Jugendkunstpreis Noch bis Dienstag, 20. August 2019, können junge Talente beim 2. Bornheimer Jugend- kunstpreis mitmachen. Veran- stalter ist das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) der Stadt Bornheim und es gibt gleich mehrere Preise zu gewinnen. Prämiert werden die ersten drei Plätze mit 200, 150 und 100 Euro. Darüber hinaus lobt das KiJuPa einen Sonder- und einen Publikumspreis mit je 75 Euro aus. Teilnehmen können Nach- wuchskünstler im Alter von 12 bis 19 Jahren, die in Born- heim leben, hier zur Schule ge- hen oder ihre Ausbildung ma- chen. Fragen oder Anmeldun- gen richtet man an jugend- kunstpreis-bornheim@gmx.de. Teilnehmer geben bitte ihren Namen und ihr Alter sowie die Größe und den Namen ihres Kunstwerks an und schicken ein Foto des Kunstwerks mit. Eine dreiköpfige Jury kürt die Sieger. Mitglieder sind der Mertener Künstler Peter Stock und die Vorjahresgewinnerin Katja Kokisch. Die beiden wer- den noch durch eine Kunst- lehrerin oder einen Kunstlehrer ergänzt. Zur Nominierung sind alle Bornheimer Schüler auf- gerufen. Wer einen Kunstlehrer vorschlagen möchte, schickt eine E-Mail mit dem Namen und der Schule des Lehrers sowie einer kurzen Begrün- dung an: jugendkunstpreis- bornheim@gmx.de Die Gemälde, Fotos und Skulpturen aller Künstler werden vom 31. August bis zum 6. September 2019 im Ratssaal im Bornheimer Rat- haus ausgestellt. Die Preis- verleihung findet im Rahmen der Vernissage am Samstag, 31. August, um 15 Uhr statt, die durch Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnet wird. (v. l.) Sponsor Stefan Sattler, Sozialdezernentin Alice von Bülow, KiJuPa-Vorsitzende Sarah El-Zayat, Jugendamtsleiter Maruan Azrak, KiJuPa-Mitglied Jennifer Keil und Stadtjugendring-Vorsit- zender Dominik Pinsdorf

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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 31. Woche - 31. Juli 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag imMonat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 / 938 - 565, Fax: 0 2222 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischenWandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag vonWilliWilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. VHS-Programm für Herbst und Winter Innovative Themen und neue Formate Über 300 Veranstaltungen bietet das neue Programmheft der VHS Bornheim/Alfter für Herbst und Winter 2019. Neben vielen innovativen Themen gibt es auch ein neu- es Kursformat für Menschen mit wenig Zeit. So bietet die VHS zwei „blended learning“- Kurse für Englisch und Fran- zösisch an, bei denen man nur einmal monatlich an einem Samstagvormittag zum Unter- richt in die VHS kommen muss. Darüber hinaus lernt man online – flexibel von zuhause aus. In der Reihe „Smart democracy“ kann man ebenfalls online an gesell- schaftlich interessanten Vor- trägen teilnehmen, zum Bei- spiel zu den Themen Rechts- populismus oder Klimawan- del. Einen entspann- ten, aber lehr- reichen Aus- tausch erwartet die Teilnehmer im Mediencafé „Frag Lars“, in dem es um Fragen rund um Laptop, Win- dows, Internet, Office-Program- me und Smart- phone geht. Auch die monatlichen Treffen am Sams- tagnachmittag im „Caffè Italiano“, beim „Table ron- de“ oder im „Café Español“ bieten eine gute Mög- lichkeit, sich in netter Runde weiterzubilden und sein Italienisch, Fran- zösisch oder Spanisch zu festi- gen. Viele praktische Tipps gibt es im Vortrag „Nachhaltig haus- wirtschaften – Fridays for Future in der Küche“. Wer selbst Hühner halten möchte, erhält wichtige Infos bei einem Besuch der Lehr- und For- schungsstation „Gut Franken- horst“ der Universität Bonn. Weitere Betriebsbesichti- gungen führen zum TV-Sender „Phoenix“, in die „Grafschaf- ter Krautfabrik“ oder zum Forschungszentrum in Jülich, wo die Gruppe übrigens erst- mals per Bahn hinfährt. Und wer Literatur liebt, bucht die Studienfahrt zur Frankfurter Buchmesse oder den lyrisch- philosophischen Spaziergang rund um Poppelsdorf. Ein weiterer Themenblock dreht sich um die Familie: Das Angebot reicht vom „Info- Abend für werdende Mütter und Väter über finanzielle Hilfen und rechtliche Fragen“ über den Vortrag „Konsequent erziehen – ohne Strafen und Drohen“ bis hin zum Eltern- Kind-Kurs „Leckere Sushi- varianten“. Auch auf sehr ernste Lebenssituationen kann man sich in der VHS vorberei- ten. So bietet der Kurs „Letzte Hilfe“ in Zusammenarbeit mit dem Ambulanten Hospizdienst e. V. für Bornheim und Alfter und der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Alfter Hilfestel- lungen im Umgang mit ster- benden Menschen. Im Work- shop „Tu was!“ erfährt man von Mitarbeitern der Polizei Bonn, wie man Menschen in Notsituationen effektiv helfen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Das gesamte Programm gibt es unter www.vhs-bornheim- alfter.de. Dort kann man sich auch direkt anmelden. Kosten- lose Programmhefte mit Anmeldevordruck liegen in vielen Geschäften, Banken, Sparkassen, den Rathäusern in Bornheim und Alfter sowie in der VHS-Geschäftsstelle, Alter Weiher 2, Bornheim- Roisdorf. Aktuell macht die Geschäftsstelle eine kurze Sommerpause und öffnet wieder am 12. August 2019. Online-Anmeldungen sind aber durchgehend möglich. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Verkündung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel, vom 17.07.2019 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszei- ten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fassung in Verbin- dung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungs- behörden für das Land Nordrhein-Westfa- len (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fas- sung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ord- nungsbehörde gemäß Beschluss des Ra- tes der Stadt Bornheim vom 11.07.2019 für die Ortschaft Hersel, folgende ord- nungsbehördliche Verordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW dürfen in Hersel innerhalb des ge- mäß § 2 bestimmten räumlichen Geltungs- bereichs dieser Verordnung am 15.09.2019 aus Anlass des „Herseler Herbst“ in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird wie folgt bestimmt (An- lage 1): Rheinstraße zwischen Hausnum- mer 79 und 245 sowie den Hausnummern 110-236 , Mertensgasse zwischen Ein- mündung Rheinstraße und Gartenstraße, Bierbaumstraße zwischen Einmündung Rheinstraße und Hausnummer 3, Richard- Piel-Straße zwischen Hausnummer 1 und 5, Moselstraße zwischen Einmündung El- bestraße und Rheinstraße. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außerhalb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeiten und/oder Verkaufsstellen außer- halb des zugelassenen räumlichen Be- reichs offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro ge- ahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) von dieser Verordnung unberührt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende ordnungsbe- hördliche Verordnung über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ort- schaft Hersel, vom 17.07.2019 wird hier- mit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe- hörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 17.07.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 31. Woche - 31. Juli 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag imMonat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 / 938 - 565, Fax: 0 2222 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischenWandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag vonWilliWilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. VHS-Programm für Herbst und Winter Innovative Themen und neue Formate Über 300 Veranstaltungen bietet das neue Programmheft der VHS Bornheim/Alfter für Herbst und Winter 2019. Neben vielen innovativen Themen gibt es auch ein neu- es Kursformat für Menschen mit wenig Zeit. So bietet die VHS zwei „blended learning“- Kurse für Englisch und Fran- zösisch an, bei denen man nur einmal monatlich an einem Samstagvormittag zum Unter- richt in die VHS kommen muss. Darüber hinaus lernt man online – flexibel von zuhause aus. In der Reihe „Smart democracy“ kann man ebenfalls online an gesell- schaftlich interessanten Vor- trägen teilnehmen, zum Bei- spiel zu den Themen Rechts- populismus oder Klimawan- del. Einen entspann- ten, aber lehr- reichen Aus- tausch erwartet die Teilnehmer im Mediencafé „Frag Lars“, in dem es um Fragen rund um Laptop, Win- dows, Internet, Office-Program- me und Smart- phone geht. Auch die monatlichen Treffen am Sams- tagnachmittag im „Caffè Italiano“, beim „Table ron- de“ oder im „Café Español“ bieten eine gute Mög- lichkeit, sich in netter Runde weiterzubilden und sein Italienisch, Fran- zösisch oder Spanisch zu festi- gen. Viele praktische Tipps gibt es im Vortrag „Nachhaltig haus- wirtschaften – Fridays for Future in der Küche“. Wer selbst Hühner halten möchte, erhält wichtige Infos bei einem Besuch der Lehr- und For- schungsstation „Gut Franken- horst“ der Universität Bonn. Weitere Betriebsbesichti- gungen führen zum TV-Sender „Phoenix“, in die „Grafschaf- ter Krautfabrik“ oder zum Forschungszentrum in Jülich, wo die Gruppe übrigens erst- mals per Bahn hinfährt. Und wer Literatur liebt, bucht die Studienfahrt zur Frankfurter Buchmesse oder den lyrisch- philosophischen Spaziergang rund um Poppelsdorf. Ein weiterer Themenblock dreht sich um die Familie: Das Angebot reicht vom „Info- Abend für werdende Mütter und Väter über finanzielle Hilfen und rechtliche Fragen“ über den Vortrag „Konsequent erziehen – ohne Strafen und Drohen“ bis hin zum Eltern- Kind-Kurs „Leckere Sushi- varianten“. Auch auf sehr ernste Lebenssituationen kann man sich in der VHS vorberei- ten. So bietet der Kurs „Letzte Hilfe“ in Zusammenarbeit mit dem Ambulanten Hospizdienst e. V. für Bornheim und Alfter und der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Alfter Hilfestel- lungen im Umgang mit ster- benden Menschen. Im Work- shop „Tu was!“ erfährt man von Mitarbeitern der Polizei Bonn, wie man Menschen in Notsituationen effektiv helfen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Das gesamte Programm gibt es unter www.vhs-bornheim- alfter.de. Dort kann man sich auch direkt anmelden. Kosten- lose Programmhefte mit Anmeldevordruck liegen in vielen Geschäften, Banken, Sparkassen, den Rathäusern in Bornheim und Alfter sowie in der VHS-Geschäftsstelle, Alter Weiher 2, Bornheim- Roisdorf. Aktuell macht die Geschäftsstelle eine kurze Sommerpause und öffnet wieder am 12. August 2019. Online-Anmeldungen sind aber durchgehend möglich. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Verkündung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel, vom 17.07.2019 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszei- ten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fassung in Verbin- dung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungs- behörden für das Land Nordrhein-Westfa- len (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fas- sung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ord- nungsbehörde gemäß Beschluss des Ra- tes der Stadt Bornheim vom 11.07.2019 für die Ortschaft Hersel, folgende ord- nungsbehördliche Verordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW dürfen in Hersel innerhalb des ge- mäß § 2 bestimmten räumlichen Geltungs- bereichs dieser Verordnung am 15.09.2019 aus Anlass des „Herseler Herbst“ in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird wie folgt bestimmt (An- lage 1): Rheinstraße zwischen Hausnum- mer 79 und 245 sowie den Hausnummern 110-236 , Mertensgasse zwischen Ein- mündung Rheinstraße und Gartenstraße, Bierbaumstraße zwischen Einmündung Rheinstraße und Hausnummer 3, Richard- Piel-Straße zwischen Hausnummer 1 und 5, Moselstraße zwischen Einmündung El- bestraße und Rheinstraße. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außerhalb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeiten und/oder Verkaufsstellen außer- halb des zugelassenen räumlichen Be- reichs offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro ge- ahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) von dieser Verordnung unberührt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende ordnungsbe- hördliche Verordnung über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ort- schaft Hersel, vom 17.07.2019 wird hier- mit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe- hörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 17.07.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.07.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Hemmerich, Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 7. Juli 2019 beantworte ich wie folgt: Bei der Pflege der Spielplätze ist zwischen den Spielplätzen zu unterscheiden, die nach Neuer- stellung bzw. grundhafter Sanierung und Attraktivitätssteigerung durch die Stadtverwaltung Born- heim unmittelbar durch Drittbeauftragung gepflegt werden (Spielplatz Schelmenpfad II und Wid- dig, Lichtweg), und den übrigen Spielplätzen, die der StadtBetrieb (SBB) pflegt. Frage 1: Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand finden generell auf den Spielplätzen der Stadt Bornheim gärtnerische Arbeiten (Rasenschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) statt? Antwort: Bei den beiden Spielplätzen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg vorerst wöchent- lich. Bei den übrigen Spielplätzen wird der Rasenschnitt aktuell in einem Turnus von 2-4 Wochen auf allen Anlagen im Stadtgebiet (inkl. Kinderspielplätzen) durchgeführt. Rückschnitt an Hecken und Sträuchern erfolgt zweimal im Jahr. Bei der Pflege der Kinderspielplätze wird der SBB in 2019 auch von Fremdfirmen unterstützt. Frage 2: Wann haben auf dem Spielplatz Hemmerich in diesem Jahr gärtnerische Arbeiten (Ra- senschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) stattgefunden und wie oft sind diese Arbeiten in diesem Jahr noch geplant? Antwort: Rasenschnitt im o. g. Turnus, zuletzt in 27. KW, Hecken und Sträucher (Sommer- schnitt) zuletzt in KW 27. Der Winterschnitt ist für Dezember/Januar geplant. Frage 3: Vor kurzem wurde auf dem Spielplatz Hemmerich der Kies ausgetauscht, die Bauma- schinen standen teilweise über Nacht offen zugänglich auf dem Platz und auch die Fundamente der Spielhäuser waren frei zugänglich. Warum wird in solchen Fällen ein Spielplatz nicht abge- sperrt? Antwort: Die ausführende Baufirma, die auch auf anderen Kinderspielplätzen in Bornheim diese Arbeiten durchführt bzw. durchgeführt hat, wird durch den SBB darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entweder die Baumaschinen nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und/ oder den Arbeitsbereich mit Bauzäunen abzusichern. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Gibt es für den Wechsel des Kieses und den Wechsel von Spielsand auf den städti- schen Spielplätzen einen für alle Spielplätze gültigen festen Turnus? Antwort: Der Spielsand ist auf den beiden genannten Anlagen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg neu. Bisher besteht der Ansatz, durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung („Sandmaster“) den Aus- tausch nur alle fünf Jahre durchführen zu müssen. Die Konsequenzen des Runderlasses der NRW-Landesregierung zum jährlichen Austausch von Spielsanden bleiben abzuwarten. Hier fin- det eine Abstimmung mit dem SBB statt. Frage 5: Wann wurde der Sand auf dem Spielplatz Hemmerich zuletzt ausgetauscht und wann ist der nächste Austausch geplant? Antwort: Der letzte Sandaustausch in Hemmerich durch den SBB war im Mai 2018. Was den nächsten Austausch angeht siehe Antwort zur Frage 4. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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28. August 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 03.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.09.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Vernissage zum 2. Bornheimer Jugendkunstpreis Samstag, 31.08.2019, 15 Uhr Benefizkonzert zum 70. Geburtstag von Willi Wilden Samstag, 07.09.2019, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Eintritt: 12 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich und finden, sofern nicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder session.stadt-bornheim.de. Wie nahezu alle Städte und Ge- meinden in Nordrhein-West- falen erhebt auch die Stadt Bornheim eine jährliche Hun- desteuer. Hundehalter müssen daher ihre „Vierbeiner“ bei der Stadtverwaltung anmelden. Inzwischen erhält die Verwal- tung zunehmend Meldungen, dass im Stadtgebiet Hunde ohne Steuermarke herumlau- fen. Deshalb führt die Stadt Bornheim nach neun Jahren ab kommenden September wie- der eine Hundebestandsauf- nahme durch. „Eine Überprüfung des Hun- debestands ist in regelmäßi- gen Abständen notwendig, um Steuergerechtigkeit gegen- über jenen Hundehaltern zu gewährleisten, die ihre Tiere ordnungsgemäß angemeldet haben“, erklärt Bürgermeister Wolfgang Henseler. Sämtliche Haushalte im Stadt- gebiet werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren aufgesucht. Sie werden den vorhandenen Hun- debestand durch Befragungen ermitteln. Auf keinen Fall wer- den vor Ort Steuern oder Ge- bühren entgegengenommen. Die Mitarbeiter sind im Besitz eines von der Stadt ausge- stellten Ausweises und zeigen diesen auf Verlangen vor. Sie sind wochentags meistens in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr im Stadtgebiet unterwegs. Wird festgestellt, dass es nicht ge- meldete Hunde gibt, droht den betroffenen Hundehaltern eine rückwirkende Steuerfest- setzung und gegebenenfalls sogar ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Daher ist es ratsam, bis- lang nicht gemeldete Hunde schnellstens anzumelden, um so Ärger und hohe Kosten zu vermeiden. In Bornheim sind für einen Hund 90 Euro Steu- ern im Jahr zu zahlen. Bei zwei Hunden steigt der Betrag auf 132 Euro pro Hund. Für drei und mehr Hunde sind 156 Euro pro Tier und Jahr fällig. Wird ein Hund als „gefährlich“ eingestuft, sind 600 Euro zu zahlen. Ein Vordruck zur Anmeldung mit allen relevanten Infor- mationen kann unter www. bornheim.de/buergerservice/ dienstleistungen/hundeange- legenheiten/ heruntergeladen oder als Vordruck bei der Steu- erabteilung im Rathaus abge- holt werden. Auskunft erteilt das Amt für Finanzen, Steuern und Abgaben der Stadt Born- heim montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und don- nerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr telefonisch unter 02222/945-276. Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperati- on mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemein- de Swisttal, 29. August 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer und Kos- ten: 45 Minuten für 7,50 Euro. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Im Amtsblatt für den Regie- rungsbezirk Köln Nr. 34 vom 26.08.2019 ist die Bekannt- machung über eine Verbands- schau des Wasserverbandes Dickopsbach am 13.09.2019 veröffentlicht. Dabei werden die vom Verband zu betreu- enden Anlagen, Gewässer und Grundstücke durch Schaube- auftragte geprüft. Die Teilneh- mer treffen sich um 09:00 Uhr am Entenfang in Wesseling (Parkplatz am Sportplatz Ro- denkirchener Straße). Bornheim, den 20.08.2019 Wasserverband Dickopsbach Der Verbandsvorsteher Erwin Esser, Bürgermeister Gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)- in Verbindung mit § 9 Abs. 2 UVPG in der Fassung, die bis zum 16.05.2017 galt, in Verbindung mit § 74 Abs. 4 S. 2 und Abs. 5 S. 2 des Verwal- tungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW) wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht: Mit Bescheid der Bezirksre- gierung Köln vom 01.07.2019 -Az.: 54.1-1.2-(3.10)-ve- wur- de der Shell Deutschland Oil GmbH vertr. d.d. Geschäftsführer Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling auf den Antrag vom 31.10.2014 gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5, 15 und 78a Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus- halts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) die bis zum 30.06.2039 befristete wasserrechtliche ge- hobene Erlaubnis erteilt, 1. Grundwasser bis zu einer Menge von maximal 5.300 m³/h – 127.200 m³/d – 30.000.000 m³/a zu fördern, um es als Kühl- und Prozesswasser (Betriebs- wasser) in der Rheinland Raffinerie Süd (Wesseling) zu verwenden. Amtliche Bekanntmachungen Hinweisbekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln im Wasserrechtsverfahren der Shell Deutschland Oil GmbH Az.: 54.1-1.2-(3.10)veK Köln, den 20.08.2019 HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Anfang September startet eine Hundebestandsaufnahme in Bornheim Gemäß § 3 Abs. 2 des Bau- gesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 11.07.2019 be- schlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Ro 22 in der Ortschaft Roisdorf für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Gleich- zeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich geringfü- gig zu verkleinern. Das Plangebiet wird im Norden durch die Bebauung am Fuhr- weg, im Osten durch einen be- stehenden Feldwirtschaftsweg, im Süden durch die Herseler Straße sowie im Westen durch die Bebauung an der Mannhei- mer Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Realisierung eines neuen Wohngebietes so- wie in einer untergeordneten Größenordnung eines Misch- gebietes in Roisdorf. Als verfügbare Umweltinforma- tion liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbi- lanzierung vor, mit Beschrei- bung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflan- zen, Landschaftsbild, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. Eingeflossen in den Umwelt- bericht ist eine artenschutz- rechtliche Untersuchung, in der Lebensraumpotenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbots- tatbestände bewertet wurden (insbesondere die Betroffen- heit von Vögeln und Amphibi- en). Zur Bewertung der Boden- beschaffenheit und dessen Versickerungsfähigkeit liegen ein Hydrogeologisches Gut- achten und darauf aufbauend ein Entwässerungskonzept mit Überflutungsbetrachtung vor. Zur Abschätzung der verkehrs- technischen Auswirkungen liegt ein Verkehrsgutachten vor. Weiterhin flossen in den Umweltbericht eine schall- technische Untersuchung der Geräuschbelästigung durch Verkehrslärm der umliegen- den Straßen und der im Um- feld befindlichen gewerblichen Nutzungen ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezoge- ne Stellungnahmen von Bür- gern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Flä- che, Landschaft, Kultur und Mensch vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs- planes Ro 22 in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung und den wesentlichen umweltbe- zogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 09.09. bis 11.10.2019 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadt- planungs- und Liegenschaft- samt, auf dem Flur zwischen Zimmer 404 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zim- mer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können im In- ternet unter www.bornheim.de die Planunterlagen eingese- hen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Be- bauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnah- men entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Er- gebnis mit. Auf die beiliegen- de Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 21.08.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 22 in der Ortschaft Roisdorf / öffentliche Auslegung 28. August 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Die Förderung soll mittels 28 bestehender Flach- und 14 bestehender Tiefbrunnen auf den Grundstücken Gemarkung Flur Flurstück Urfeld 4 113 Urfeld 5 116 Urfeld 5 117 Urfeld 6 120 Urfeld 6 122 Urfeld 6 132 Urfeld 7 207 Wesseling 10 4 Wesseling 13 95 Wesseling 14 50 Wesseling 14 57 Wesseling 15 60 durchgeführt werden. Es handelt sich um folgende Brunnen: Nr. Brunnenbezeichnung Stockwerk E32 N32 _076670806 SHELL WES EB 001 Quartär 359912 5631867 _076670909 SHELL WES EB 002 Quartär 360065 5631822 _076671008 SHELL WES EB 003 Quartär 360212 5631765 _076681002 SHELL WES EB 004 Quartär 360560 5631517 _076681105 SHELL WES EB 005 Quartär 360671 5631355 _076578501 SHELL WES EB 006 Quartär 360734 5631237 _076578604 SHELL WES EB 007 Quartär 360769 5631142 _076333802 SHELL WES EB 008 Quartär 360795 5631090 _076333905 SHELL WES EB 009 Quartär 360867 5630903 _077012409 SHELL WES EB 010 Quartär 359940 5631859 _077012501 SHELL WES EB 011 Quartär 360878 5630865 _076640802 SHELL WES EB 016 Quartär 359658 5631952 _077012800 SHELL WES EB 019a Quartär 359728 5631934 _077012902 SHELL WES EB 032 Quartär 360045 5631842 _077013001 SHELL WES EB 039 Quartär 360155 5631792 _077013104 SHELL WES EB 053 Quartär 360489 5631585 _077012604 SHELL WES EB 090 Quartär 359693 5631201 _077012707 SHELL WES EB 091 Quartär 359394 5631113 _076330000 SHELL WES EB 092 Quartär 359639 5631204 _077013207 SHELL WES EB 097 Quartär 360170 5631022 _077013300 SHELL WES EB 098 Quartär 359306 5631163 _076624602 SHELL WES EB 099 Quartär 359190 5631208 _077013402 SHELL WES EB 100 Quartär 359084 5631255 _076624705 SHELL WES EB 102 Quartär 358894 5631510 _077013505 SHELL WES EB 103 Quartär 358800 5631524 _077013608 SHELL WES EB 104 Quartär 358732 5631472 _076624808 SHELL WES EB 106 Quartär 359242 5631173 Nr. Brunnenbezeichnung Stockwerk E32 N32 _076625400 SHELL WES EB 113 Quartär 358849 5631521 _076638601 SHELL WES EB 094 Tertiär 359488 5631772 _076577405 SHELL WES EB 105 Tertiär 359324 5631142 _076624900 SHELL WES EB 107 Tertiär 359116 5631219 _076625000 SHELL WES EB 108 Tertiär 359983 5631493 _076625205 SHELL WES EB 110 Tertiär 359710 5631693 _076625503 SHELL WES EB 114 Tertiär 358723 5631493 _076625606 SHELL WES EB 115 Tertiär 360017 5631835 _076573606 SHELL WES EB 116 Tertiär 360093 5631813 _076625709 SHELL WES EB 117 Tertiär 360566 5631496 _076572808 SHELL WES EB 118 Tertiär 360666 5631360 _076625801 SHELL WES EB 119 Tertiär 360738 5631221 _076625904 SHELL WES EB 120 Tertiär 360855 5630930 _076563900 SHELL WES EB 121 Tertiär 359577 5631922 _076559403 SHELL WES EB 122 Tertiär 359778 5631920 2. die vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2034 befristete wasserrechtliche Erlaub- nis erteilt, mittels der sechs Vertikalfilterbrunnen E 1 bis E 6 Grundwasser in einer Menge von max. 120 m³/h je Brunnen auf dem Grundstück Gemar- kung Wesseling, Flur 17, Flurstück 4821 zu Grundwassersicherungs- bzw. Sanierungszwecken und zur anschließenden Betriebswasserverwendung zu fördern. Die unter Ziffer 1 dieses Bescheides genannte maximale Förder- menge zur Betriebswasserversorgung wird um den Betrag der Fördermen- gen aus den Brunnen E 1 bis E 6 reduziert, d.h. die oben genannten be- antragten maximalen Gesamtfördermengen von 5.300 m³/h, 127.200 m³/d und 30.000.000 m³/a dürfen nicht überschritten werden. Es handelt sich um folgende Brunnen: Nr. Brunnenbezeichnung Stockwerk E32 N32 _077013700 SHELL WES E 1 Quartär 358591 5630556 _077013803 SHELL WES E 2 Quartär 358609 5630604 _077013906 SHELL WES E 3 Quartär 358581 5630630 _077014005 SHELL WES E 4 Quartär 358543 5630582 _077014108 SHELL WES E 5 Quartär 358594 5630508 _076333700 SHELL WES E 6 Quartär 358519 5630634 3. die Zulassung nach § 78a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz zum Rückbau der nicht mehr genutzten Brunnen 41 bis 50 im Überschwemmungsgebiet erteilt. Im Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Der Bescheid enthält Benutzungsbedingungen, Auflagen und sonstige Ne- benbestimmungen und ihm ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhof- platz in 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin bzw. des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektroni- sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantworten- den Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektroni- schen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpost- fach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der derzeit geltenden Fassung. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis mit ihrer Begründung und dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung mit jeweils einer Ausferti- gung der dazugehörigen Unterlagen liegt in der Zeit vom Mittwoch, den 04.09.2019 bis einschließlich zum Dienstag, den 17.09.2019 in den nachfol- gend genannten Behörden aus: - Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, Gebäude Kattenbug Zimmer K 506, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln während der Dienststunden, - Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Zimmer 407, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Gemeinde Niederkassel 53859, Niederkassel, Rathausstraße 19, Zimmer 010, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und bei - der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Etage, Zimmer 314, Alfons-Müller Platz, 50389 Wesseling, am Montag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr am Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Bekanntmachungstext, der Bescheid und die dazugehörigen Antrags- unterlagen werden parallel gem. § 27 a VwVfG NRW, d.h. mit Beginn der Offenlage bis zum Ende der Auslegungsfrist, das heißt vom 04.09.2019 bis einschließlich zum 17.09.2019 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_wasserentnah- meverfahren/shell/index.html zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsichtnahme bei den oben genannten Kommunen ausliegenden Unterlagen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis gegenüber allen Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwender/innen schriftlich angefordert werden. Im Auftrag gez. Goergen

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