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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.07.2018 betr. Errichtung einer Ampel zur Überquerung der L 182 im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kann ein konkreter Zeitpunkt benannt werden, wann die in Auftrag gegebene Signalplanung der Stadt vorliegt, wenn nein, aus welchen Gründen? Antwort: Die in Auftrag gegebene Signalplanung soll bis Mitte August vorliegen. Frage 2: Sollte die Signalplanung zwischenzeitlich vorliegen: Wann erfolgt die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb hinsichtlich der Anordnungsfähigkeit und welcher Zeitraum kann dazu angegeben werden? Antwort: Die notwendige Abstimmung erfolgt sobald die Signalplanung vorliegt. Frage 3: Warum war es der Verwaltung nicht möglich bereits im Vorfeld der Signalplanung Kriterien zur Anordnungsfähigkeit mit dem Landesbetrieb abzustimmen? Antwort: Eine solche Abstimmung hat vor der Auftragserteilung im Rahmen eines Ortstermins mit Ver- kehrsplaner und Landesbetrieb stattgefunden. Unabhängig davon kann die Signalplanung, die schließlich vorgelegt wird, jedoch nicht ohne nochmalige Überprüfung angeordnet werden. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Sieht die Verwaltung mit Blick auf die zeitlich begrenzte Finanzierungszusage des Landesbe- triebs die Möglichkeit, dieses Projekt bevorzugt zu behandeln? Antwort: Das Projekt wird nach Vorliegen der Signalplanung so zügig wie möglich weiter bearbeitet wer- den, jedoch ist von Seiten der Stadt keine Einflussnahme auf die Verwendung der Finanzmittel des Landesbetriebes möglich. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wohngeldberechtigter Haushalte vom 29.07.2018 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.a. kleine Anfrage vom 29.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Bornheim in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Tendenziell ist die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, in den letzten fünf Jahren gestiegen. 2013: 632 Fälle 2014: 551 Fälle 2015: 442 Fälle 2016: 633 Fälle 2017: 637 Fälle In 2018 wurden bisher 53 Neuanträge gestellt. Die endgültige Fallzahl 2018 (Neuanträge + Wiederholungsanträge) kann erst nach Ablauf des Jahres festgestellt werden. Frage 2: Wie viele wohngeldberechtigte Haushalte leben in Bornheim in sozial gefördertem Wohnraum? Antwort: Derzeit leben 34 wohngeldberechtigte Familien/Personen in sozial geförderten Wohnungen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Frau Petra Heller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wohngeldberechtigter Haushalte vom 29.07.2018 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.a. kleine Anfrage vom 29.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Bornheim in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Tendenziell ist die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, in den letzten fünf Jahren gestiegen. 2013: 632 Fälle 2014: 551 Fälle 2015: 442 Fälle 2016: 633 Fälle 2017: 637 Fälle In 2018 wurden bisher 53 Neuanträge gestellt. Die endgültige Fallzahl 2018 (Neuanträge + Wiederholungsanträge) kann erst nach Ablauf des Jahres festgestellt werden. Frage 2: Wie viele wohngeldberechtigte Haushalte leben in Bornheim in sozial gefördertem Wohnraum? Antwort: Derzeit leben 34 wohngeldberechtigte Familien/Personen in sozial geförderten Wohnungen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. geförderte Wohnungseinheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.082018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist derzeit (August 2018) die Anzahl der geförderten Wohneinheiten im Stadtgebiet Bornheim? Antwort: Im Stadtgebiet Bornheim gibt es aktuell 867 öffentlich geförderte Wohnungen. Frage 2: Wie viele Wohneinheiten fallen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 aus der Sozial- bindung? Antwort: Jahr Anzahl Wohnungen 2018 6 2019 11 2020 47 2021 27 2022 14 Gesamt: 105 Frage 3: Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung derzeit den zusätzlichen jährlichen Bedarf an geförderten Wohneinheiten stadtweit? Antwort: Eine verbindliche Einschätzung ist schwierig, da sich nicht alle Personen, die wohnungssuchend sind, bei der Stadtverwaltung melden. Gleichzeitig teilen es nicht alle Personen, die auf der von der Verwaltung geführten Liste der Wohnungssuchenden stehen, mit, wenn sie selbst eine Woh- nung gefunden haben. Aktuell liegen 100 Anfragen für öffentlich geförderte und damit bezahlbare Wohnungen vor. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Wie viele Anträge auf Förderung, für wie viele Wohneinheiten, sind derzeit beim Rhein-Sieg- Kreis für das Stadtgebiet Bornheim gestellt worden? Antwort: Aktuell liegen zwei Anträge vor, ein Antrag für ein Gebäude mit 7 Wohneinheiten und ein Antrag für ein Gebäude mit 6 Wohneinheiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Straßenausbau in Kardorf Sehr geehrter Herr Engels, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 08.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen in der Ortschaft Kardorf wurden bislang noch nicht ausgebaut? Antwort: In der Ortschaft Kardorf gibt es derzeit 26 Straßen. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Stra- ßen wurde noch nicht planmäßig ausgebaut und nach BauGB oder KAG NRW abgerechnet (Ausnahmen: Mühlenfeld, Lindenstraße, Travenstraße sowie Straßen im Baugebiet Ka 01 = Schelmenpfad von Lindenstraße bis Sankt-Josefs-Weg, Sankt-Josefs-Weg, Baptist-Liebertz- Straße, Barweilerstraße und Arnoldstraße). Die Straßen im Neubaugebiet Ka 03 wurden auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger ausgebaut (Schelmenpfads von Sankt-Josefs-Weg bis Katzentränke, Heinrich-Cremer-Straße und Pastor-Dickopp-Straße). Die Straßen im Gewerbegebiet Ka 02 wurden durch die WFG ausgebaut (Auf dem Knickert, Lint- gesfuhr = noch nicht abgeschlossen). Frage 2: Welche Straßen in Kardorf wurden nach dem Straßenausbau noch nicht endabgerechnet? Antwort: In Kardorf gibt es keine Straße, die durch die Stadt ausgebaut wurde und nicht abgerechnet ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans Günter Engels

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Bürgermeister Wolfgang Henseler – STAND 06.09.2018 10:41 Bornheim ist auf einem guten Weg! – Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der US-amerikanische Politiker Kevin Brady hat einmal gesagt: „Es ist ein schwieriger Sprung vom Reden über einen ausgeglichenen Haushalt hin zur tatsächlichen Umset- zung!“ Seit Mitte der 90er Jahre – also inzwischen seit über 20 Jahren – reden wir in Bornheim über einen ausgeglichenen Haushalt, jetzt legen wir Ihnen für das Jahr 2020 und die Folgejahre endlich einen solchen Haushalt vor. Mit der Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 gelingt nach vielen Jahren der Nothaushalte und der Haushaltssicherungskonzepte ein dauerhafter struktureller Haushaltsausgleich. Dieser Ausgleich wird begünstigt durch die weiterhin gute kon- junkturelle Lage und die Niedrigzinspolitik der EZB. Das alleine reicht jedoch bei weitem nicht aus, um die zu erwartenden Belastungen im Haushalt aufzufangen. Diese Belastungen resultieren insbesondere aus fehlender Konnexität. Danach tragen Bund und Länder grundsätzlich gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrneh- mung ihrer Aufgaben ergeben, unter anderem für die Kinderbetreuung oder die Auf- wendungen für geduldete Flüchtlinge. Es sind aber auch die Belastungen aus dem Brandschutzbedarfsplan, aus Tarifsteigerungen und ganz besonders die Herausforde- rungen, die an eine wachsende Stadt und ihre Infrastruktur gestellt werden. Deshalb müssen wir weiterhin alle Anstrengungen aufbringen, um den Haushalt zu konsolidieren. Stetige Aufgabenkritik, Digitalisierung und Prozessoptimierung stehen im Fokus unseres Verwaltungshandelns. Und wir nutzen die rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten. So werden in den Jahresabschlüssen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet, um künftige Haushalte von den Aufwendungen zu entlasten. Auf der Ertragsseite werden die Überschüsse der Beteiligungen angesammelt, um sie im für den Haushaltsausgleich kritischen Jahr 2020 ertragswirksam auszuschütten. Ich möchte auch nicht verschweigen, dass wir alle, also die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, nach dem derzeitigen Stand der Zahlen und Daten noch einmal einen Beitrag zur Konsolidierung leisten sollen. So haben wir in den Haushaltsplanentwurf eine Anhebung der Grundsteuer B auf 710 Punkte eingerechnet, um die Belastungen zu finanzieren. Diese Anhebung soll in 2019 stattfinden. Sie könnte möglicherweise re- duziert werden, wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen in der zweiten Jahres- hälfte verbessern sollten, was wir hoffen. Die im bisherigen Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Anhebungen der Hebes- ätze für die Grundsteuer B (bis 895 v.H.) bzw. Gewerbesteuer (bis 515) müssen nicht mehr umgesetzt werden. Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 2 Trotz dieser planerischen Maßnahmen sind wir jedoch noch nicht am Ziel. Denn neben dem planerischen Ausgleich gilt es, die Ist-Ergebnisse der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2020 positiv darzustellen und die Ziele der „Zukunftsstrategie 2030“ zu erreichen. Zu den Zielen gehören: • Die Zurückgewinnung von Selbstverantwortung und Entscheidungskompetenz • Die Stärkung des Eigenkapitals durch Wiederaufbau einer Ausgleichsrücklage • Der Abbau von Kreditschulden durch Rückführung der Liquiditätsverbindlichkeiten • Der Aufbau von eigener Liquidität zur nachhaltigen Finanzierung der Beamtenver- sorgung. Meine Damen und Herren, insgesamt erwarten wir in den beiden kommenden Jahren Aufwendungen von ca. 118 Millionen Euro, dem stehen Erträge von 109 Millionen Euro in 2019 und von 118 Millio- nen Euro in 2020 gegenüber. Die Aufwendungen für Investitionstätigkeit betragen 29,9 Millionen Euro in 2019 und 24,9 Millionen Euro in 2020. Wie in den Vorjahren möchte ich auf einige inhaltliche Themen und Stichworte näher eingehen: Stichwort Stadtplanung Die Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen ist sehr hoch. Bornheims Lage zwischen Köln und Bonn sowie die gute Infrastruktur wird sowohl von Unternehmen als auch von Wohnungssuchenden sehr geschätzt. Aktuell wohnen bei uns 49.656 Ein- wohner und bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben wir die Zahl von 10.500 Arbeitsplätzen überschritten. In Bornheim-Süd sind alle Gewerbeflächen vermarktet und die Nachfrage hält unvermindert an. Große Sorgen bereitet uns inzwischen der Aufwand, den wir betreiben müssen, um neue Wohn- oder Gewerbegebiete planerisch vorzubereiten. Haben wir noch vor Jah- ren mit einem Jahr für die Planung eines neuen Wohngebietes gerechnet, so werden mir jetzt schon Zeiträume – wenn alles gut läuft – von zwei Jahren genannt. Trotz aller – von mir sehr begrüßten – Entfesselungsbemühungen stellen wir fest, dass Gerichte und die Bürokratie der Ebenen über uns immer höhere Hürden aufbauen, um überhaupt bauen zu können. Es ist schon bezeichnend, wenn jetzt erneut ein Investor für eine Neun-Loch-Golfanlage in Hersel nach einigen Jahren Planung und vielen Verhandlungen – vor allem mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde – resigniert aufgibt. Und er ist nicht der Erste, der bei diesem Projekt trotz unserer Unterstützung aufgibt. Ich habe das Gefühl, dass Entwicklungen auch bei den Wohn- und Gewerbeflächen eher erschwert und behindert als erleichtert werden. Obwohl eine Erleichterung dringend geboten wäre! Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 3 Um unsere Planungsziele umzusetzen, sind neben den eigenen städtischen Personal- ressourcen Mittel von 320.000 € in 2019 und von 300.000 € für 2020 vorgesehen. Der räumliche Schwerpunkt der Planung liegt in größeren Ortschaften und orientiert sich an der guten Erschließung durch Hauptverkehrsstraßen und den öffentlichen Nahverkehr. In Merten, Hersel, Roisdorf aber auch in Rösberg befindet sich die Planung für insge- samt mehr als 500 Wohneinheiten in der Umsetzung. Die Baugebiete in Sechtem und am Hexenweg in Bornheim haben sich auf Grund personeller Engpässe verzögert, wer- den aber in den nächsten Jahren verstärkt weiter betrieben. In allen Baugebieten soll auch öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden. Hierfür sorgen die Festsetzungen im Plan und Vereinbarungen mit den Bauträgern. Die Anzahl geförderter Wohneinheiten wird für jeden Plan neu festgelegt. Damit soll einem hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum entsprochen werden. Zusätzlichen Hürden wie jetzt notwendige „Wohnungspolitische Handlungskonzepte“ und steigende Grundstückspreise erschweren derzeit das Bauen. Die Ausweisung von neuem Wohnbauland durch die Stadt Bornheim soll mehr Möglichkeiten auf dem Im- mobilienmarkt schaffen und diesem Trend ein kleines Stück entgegenwirken. Dabei ist es wichtig, dass auch alle im Bornheimer Rathaus wissen, wir wollen Woh- nungsbau ermöglichen und nicht behindern. Wir müssen deshalb Entscheidungsbefug- nisse soweit wie möglich delegieren, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstständig und zügig arbeiten können. Ganz nebenbei ist dies auch ein wichtiger As- pekt bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Zwischenbemerkung: Jede neue Wohnung, die im Stadtgebiet gebaut wird, löst neue Anforderungen an die Infrastruktur aus. Für jede neue Wohnung brauchen wir auch den notwendigen Kindergarten- und Schulplatz. Deshalb ist eine Verteilung von Neubaugebieten über das ganze Stadtgebiet gerade unter Infrastruktur- Gesichtspunkten sinnvoll und zweckmäßig. Leider haben sich in den letzten Monaten Schwerpunkt-Entwicklungen in Bornheim und Roisdorf sowie in Merten ergeben. In die- sen Bereichen werden wir bei nahezu gleichzeitiger Wohnflächenentwicklung mehrerer Baugebiete Spitzenbedarfe erhalten, die in den Orten nicht oder nur mit Provisorien zu decken sind. Die Entwicklung der Gewerbeflächen mit Schwerpunkten in Bornheim-Süd, Sechtem und Kardorf hat zu einer sehr positiven Entwicklung bei den Arbeitsplätzen und bei der Einnahme von Gewerbesteuern geführt. Für die Zukunft steht weiterer Bedarf an und soll durch die Entwicklung von ca. 17 ha Gewerbefläche durch den Bebauungsplan He 28 in Hersel und den Ro 24 in Roisdorf zumindest zum Teil gedeckt werden. Zum Bahnhof Roisdorf und dem Umfeld wurde eine öffentliche Bürgerwerkstatt durch- geführt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse soll eine Umgestaltung in den nächsten Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 4 Jahren weiter geplant werden. Ziel ist der Ausbau zur Mobilstation mit neuem Park & Ride-Platz, Fahrradstation und barrierefreien Zugängen. Die Stadt Bornheim zahlt in den kommenden beiden Jahren an den Rhein-Sieg-Kreis eine ÖPNV-Umlage von ca. 1,9 Mio. Euro, Tendenz weiter steigend. Dazu tragen auch die wichtigen Beschlüsse zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs bei. Die Ausweitung von Taktzeiten der Stadtbahnlinien ist ebenso Bestandteil der Beschluss- fassung wie die Einrichtung einer neuen Kleinbuslinie für Walberberg und Merten. In einer wachsenden Stadt ist auch der kontinuierliche Ausbau des ÖPNV eine bedeutsa- me Infrastruktur-Maßnahme. Für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes haben wir wie bisher 100.000 € jährlich vorgesehen. Die nächsten Maßnahmen betreffen die sichere Markierung der Radver- kehrsstrecke entlang der L 183 von Walberberg bis nach Bornheim. Die Bearbeitung der sog. Radpendlerroute gestaltet sich schwierig, wird aber weiter mit dem Ziel betrie- ben, eine schnelle Verbindung bis in die Bonner Innenstadt herzustellen. Auch hier noch eine Anmerkung: Wir müssen Investitionen substanziell umschichten und deutlich mehr in den Radwegeausbau in der Region investieren. Es darf künftig keine außerörtliche Straße mehr geben, die nicht über einen eigenständigen Rad- und Fußweg verfügt. Schon bei der Planung des Heerwegs und des Uedorfer Weges/Born- heimer Straße können wir dies umsetzen. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, müs- sen wir das Angebot für Berufspendler und Freizeitnutzer des emissionsfreien Fahrra- des stärken und sicherer machen. Auch die Stadt Bornheim wird E-Bikes als Dienstfahr- räder einsetzen. Stichwort Flüchtlinge Schon bei der Einbringung des Doppelhaushaltes 2015/2016 hatte ich in meiner Haus- haltsrede auf die finanzielle Belastung durch die Aufnahme und Unterbringung von aus- ländischen Flüchtlingen hingewiesen. In Bornheim leben derzeit 809 Asylsuchende, geduldete Personen und anerkannte Flüchtlinge. Davon stehen 329 Personen im Leis- tungsbezug der Stadt Bornheim. In der übernächsten Woche erwarten wir wieder eine Zuweisung. In 2019 stehen für diesen Personenkreis Gesamtkosten in Höhe von 5,4 Millionen Euro Erträge in Höhe von 2,3 Millionen Euro gegenüber. Damit bleiben Kosten in Höhe von mehr als 3 Millionen Euro ungedeckt. Und wir müssen auch noch kräftig investieren, um ausreichenden Wohnraum sicherzu- stellen. Das Objekt am Ackerweg in Walberberg ist bezogen, am Sechtemer Weg wird mit Fördermitteln gebaut und in Merten, Händelstraße wollen wir noch den Ersatz für die Brahmsstraße bauen. Einige Container-Standorte in Dersdorf, Brenig und Widdig werden wir wie geplant zurückbauen, auch dafür sind im Haushalt Mittel veranschlagt. Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 5 Für die eigene städtische Anlage an der Simon-Arzt-Straße suchen wir noch einen neu- en Standort. Doch noch einmal zur Gesamtsituation. Die Anzahl der Asylbewerber im laufenden Ver- fahren sinkt zwar stetig. Die Anzahl der geduldeten Personen, die langfristig im Leis- tungsbezug des Sozialamtes verbleiben, steigt hingegen. Grund dafür sind die zuneh- menden Zuweisungen von Personen mit geringer Bleibeperspektive. Von den Zuwei- sungen in der Zeit von August 2017 bis Mai 2018 waren 50 %, das sind 75 Personen aus diesem Kreis. Die Interventionen der Städte und Gemeinden, keine Personen aus Ländern mit gerin- ger Bleibeperspektive zuzuweisen und die zähe Reaktion von Bund und Ländern sind bekannt. An den Kosten der Unterbringung und Versorgung dieser Personen beteiligen sich Bund und Länder bisher nicht. Das war leider auch schon bei den Vorgängerregie- rungen so. Die für Ende 2018 zu erwartende, einmalige Weitergabe eines knappen Viertels der Integrationspauschale – der auf die Stadt Bornheim entfallende Anteil beträgt 275.00 Euro – ist daher nur als eine nette Geste zu verstehen. Das ist sogar schon mehr als die vorherige Landesregierung zugestanden hat. Aber, eine tatsächliche, dauerhafte Entlastung der kommunalen Haushalte kann nur durch eine vollständige Kostenbeteiligung des Landes erreicht werden. Ich bin unserem Bürgermeister-Sprecher Stefan Raetz für seinen Einsatz rund um dieses äußerst wich- tige Thema sehr dankbar und hoffe sehr, dass die Gespräche der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie unseres kommunalen Spitzenverbandes mit der Landesregie- rung erfolgreich sein werden. Das alles, und auch das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, ändert nichts an unserer Hilfe für die hier lebenden oder zu uns kommenden geflüchteten Menschen auf der Grundlage unseres christlichen und humanitären Handelns und auf der Basis der Bornheimer Erklärung. Allen ehrenamtlichen Helfern danke noch einmal ausdrücklich. Stichwort Kinder und Jugendliche Meine Damen und Herren, wir geben für den Bereich der Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung in den Jahren 2019 21,1 und 2020 22,8 Millionen Euro aus. Das sind inzwischen 20 % unserer gesamten Aufwendungen – mit weiter steigender Ten- denz. Wie rasant sich diese Aufwendungen entwickelt haben, zeigt ein Blick fünf Jahre zurück. 2013 mussten wir knapp die Hälfte unserer jetzigen Kosten 11,3 Millionen Euro aufwenden. Unser Zuschussbedarf hat sich in dieser Zeit von 3,7 Millionen auf 8,2 Milli- onen mehr als verdoppelt. Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 6 Um nicht Missverstanden zu werden, wir sind froh und glücklich über diese herausra- gende Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Ein Ende dieser Entwicklung erreichen wir noch lange nicht. Deshalb müssen wir in diesem Bereich nicht kleckern sondern auch in den nächsten Jahren weiter klotzen. Wir setzen dabei sehr auf die Zu- sammenarbeit mit Investoren und Kindergartenträgern. Im städtischen Haushalt haben wir eigene Investitionsmittel für die Erweiterung in Dersdorf und eine Übergangslösung in Merten veranschlagt. Doch nicht nur in der Kinderbetreuung sondern auch in wichtigen anderen Bereichen des Jugendamtes merken wir, dass die Stadt gewachsen ist. Wir verzeichnen einen hohen Anstieg der Fallzahlen und Kostensteigerungen etwa in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Form der Schulbegleitungen. Gestie- gene Fallzahlen haben wir auch bei der Erziehungsbeistandschaft und im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Auch bei den stationären Jugendhilfemaßnahmen sind die Fall- zahlen in einigen Bereichen gestiegen. Insgesamt belaufen sich die Mehraufwendungen auf 1,7 Millionen Euro. Und steigen werden auch Aufwendungen im nächsten Bereich, den ich ansprechen möchte, nämlich Stichwort Schulen Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2017/18 bis 2022/23 sieht in den kom- menden Jahren eine kontinuierliche Steigerung der Schülerzahlen in Bornheim voraus. Mit der Steigerung der Schülerzahlen in den Grundschulen in den kommenden Jahren wächst korrespondierend der Bedarf für Plätze in der Offenen Ganztagsschule. Auf der Grundlage des beschlossenen Raumkonzeptes sind im Haushalt Mittel für die Erweite- rung der Grundschule Roisdorf, den Ausbau des gesamten Dachgeschosses der Grundschule Bornheim sowie für die Errichtung eines Mensa Containers an der Grund- schule Sechtem eingeplant. An der Sebastian-Grundschule in Roisdorf ist zudem eine Übergangslösung mit Contai- nern vorgesehen. Für die energetische Sanierung der Grundschule in Walberberg sind ebenso Mittel eingeplant wie für die weitere Sanierung der Turnhalle an der Grundschu- le Sechtem. Ein erhöhter Bedarf besteht auch an den weiterführenden Schulen. Im kommenden Jahr sind weitere Provisorien an der Heinrich-Böll-Sekundarschule für eine Vierzügig- keit vorgesehen. Die Planungen zum Neubau der Sekundarschule wurden auf den Weg gebracht. Der Ausbau der Europaschule sowie die Erneuerung der Dreifachsporthalle befinden sich in der Planungs- und Vergabephase. Die Umstellung des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums auf G9 erfordert weiteren zusätzlich Raumbedarf. Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 7 Die Prüfungen zur Umstellung des Schülerspezialverkehrs auf den ÖPNV befinden sich in der finalen Phase. Unabhängig von dem Ergebnis wird es zukünftig ggf. aufgrund begrenzter Kapazitäten – insbesondere in der Grundschule Merten – erforderlich, Kin- der zu Grundschulen in anderen Ortsteilen zu befördern. Stichwort Hochbau, Grünpflege und Tiefbau Wir rechnen damit, dass die Kosten für die Gebäudeunterhaltung in Zukunft noch weiter ansteigen werden, da zum einen deutliche Flächenzuwächse geplant sind und sich zum anderen das Alter des Gebäudebestandes kontinuierlich erhöht. Verschärfend kommt hinzu, dass auch die Anforderungen an eine ordnungsgemäße und rechtssichere Un- terhaltung des Bestandes steigen. Insgesamt haben wird im konsumtiven Bereich 2,3 Mio. Euro für konkrete Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Die Planung im Haushalt für Hochbau-Projekte in der Gebäudewirtschaft weist Mittel in Höhe von ca. 11,3 Mio. € in 2019 und ca. 8,5 Mio. € in 2020 für investive Auszahlung aus. Im Feuerschutz wird der Haushalt durch die Maßnahmen nach dem beschlossenen Brandschutzbedarfsplan geprägt. Bereits in der Jahresrechnung 2017 wurden für die notwendigen Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan Rückstellungen gebildet. Daneben haben wir 2019 insgesamt 1,7 Millionen Euro und 2020 rund 500.000 Euro für die notwendigen Beschaffungen im Haushalt vorgesehen. Meine Damen und Herren, der Pflegezustand von Grünflächen, Spielplätzen und Au- ßenanlagen wird immer wieder diskutiert. Im Bereich der Kinderspielplätze aber auch Außenanlagen von Kindergärten und Schulen haben wir sukzessive schon Verbesse- rungen erzielt. Dies wollen wir auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Um eine Verbesserung in der Grünpflege insgesamt zu erreichen und kontinuierlich hinzu kommende Grünflächen, Spielplätze und Kindergärten pflegen zu können, ist im Haushalt vorgesehen, den Unterhaltungsansatz von rund 2 Millionen auf 2,64 Millionen Euro anzuheben. Davon entfallen 1,44 Millionen als Pauschalzahlung an den StadtBe- trieb, der andere Teil wird extern beauftragt. Um den StadtBetrieb und das eigene Budget ausreichend steuern zu können, ist im Umwelt- und Grünflächenamt zusätzli- ches Personal im Stellenplan eingeplant. Die Verwaltung hat Ihnen mit dem Bauprogramm für Straßen und Verkehrsanlagen 2019 – 2023 einen Vorschlag zur Umsetzung diverser Straßenbaumaßnahmen ge- macht. Wir haben ein Ausbauprogramm vorgelegt, das insgesamt mehr Spielräume für die Umsetzung bietet. Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 8 Beispielhaft will ich einige Maßnahmen nennen, wie: - der Ausbau des Apostelpfades, - der barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet, - Fortführung der Planung zum Ausbau des Uedorfer Weges und der Bornheimer Straße inkl. BAB-Unterführung, - Fortführung der Planung zum Ausbau des Heerweges zwischen Hemmerich und Brenig. Auch in der Straßenunterhaltung wollen und müssen wir mehr tun. Daher wurden die Planansätze auf jährlich 500.000 Euro zuzüglich 100.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung einer seniorengerechten Nutzung im Bestandsstraßennetz (barriere- armer Umbau) erhöht, wobei die 500.000 Euro aus Rückstellungen für „unterlassene Straßenunterhaltung“ zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 finanziert werden und dadurch nicht im Haushaltsplanentwurf dargestellt sind. Vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme von Bauvorhaben Dritter sowie der deut- lichen Aufstockung der Mittel für Unterhaltungsmaßnahmen wurde im Stellenplanent- wurf eine zusätzliche Stelle eines Tiefbautechnikers vorgesehen. Stichwort Digitalisierung und Personalaufwendungen Ich bin sicher, dass wir heute die Auswirkungen und die Bedeutung der Digitalisierung der nächsten Jahre und Jahrzehnte noch gar nicht abschätzen können. So viel ist si- cher, auch die Arbeit der Verwaltung ändert sich schon heute rasant. Wir werden künftig wesentlich mehr von zu Hause aus erledigen, nicht nur während der Öffnungszeiten. Mit dem Relaunch des städtischen Internetauftrittes in Zusammenarbeit mit einer Kölner Internet-Agentur ist ein wichtiger Grundstein für ein sehr kundenfreundliches Dienstleis- tungsportal gelegt worden. Insbesondere können Nutzerinnen und Nutzer das Angebot nun auch in optimaler Funktionalität auf mobilen Endgeräten nutzen. Fortschritt in der Digitalisierung gibt es in allen Bereichen. Unter anderem ist der Aufbau einer Vertragsdatenbank für die gesamte Verwaltung gut angelaufen. Onlinedienste konnten in der Zusammenarbeit mit der Civitec implementiert werden. Auch das digitale Baugenehmigungsverfahren ist bei uns angelaufen. Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer effizienten Dienstleistungskommune besteht in der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Hier konnte im Sommer eine Entscheidung zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems auf den Weg ge- bracht werden. In diesem Zusammenhang werden nicht unerhebliche Aufwendungen zu erbringen sein, die im Stellen- und Haushaltsplanentwurf Berücksichtigung finden. Aktuell sind insgesamt 380.000 € für die Jahre 2019 bis 2023 als Mehraufwand im Be- reich der Sach- und Dienstleistungen für die Einführung und den Betrieb des DMS ge- Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 9 plant. Für den Bereich der Organisation und der Prozessoptimierung sowie der Umset- zung der Digitalisierung in der Verwaltung sind zwei neue Stellen vorgesehen. Der digitale Wandel erfordert zeitnah Investitionen in die technische und personelle Weiterentwicklung auch in der VHS und der Stadtbücherei: Breitbandanschluss, digitale Panels für Unterricht, Aufwand für Administration und Qualifizierung der Mitarbeitenden. Nur so können die Einrichtungen ihren Beitrag dafür leisten, dass möglichst weite Teile der Bevölkerung am Wandel teilhaben können. Dazu benötigt die Stadt die Unterstützung des Landes. Derzeit entspricht die Förderung des Landes für die Pflichtaufgabe Volkshochschule dem Stand von 1999. Deshalb for- dert der Landesgesprächskreis der Weiterbildungseinrichtungen die deutliche Erhöhung der Zuweisungen nach dem Weiterbildungsgesetz und zusätzlich finanzielle Unterstüt- zung bei der Digitalisierung. Die Entwicklung der Personalkosten ist durch das im Vergleich zu den Vorjahren relativ hohe Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien geprägt. Weiterhin sind unter an- derem Effekte durch zusätzliche Stellenbedarfe für den KITA-Ausbau, im Allgemeinen Sozialen Dienst, der Steuerung der Grünflächenpflege und im Straßenbau sowie im Rechts-und Vergabeamt zu berücksichtigen. Für die Begleitung des vorgenannten Digi- talisierungsprozesses wurden zusätzliche zwei Stellen im Entwurf berücksichtigt. Insgesamt mussten aber mit Blick auf die weiterhin erforderliche Konsolidierung auch nachvollziehbare Zusatzbedarfe zurückgestellt werden. Der Gesamtansatz für die Per- sonalkosten wurde erstmalig um 4 Prozent gekürzt eingebracht. Hierdurch werden sich die Anforderungen an die laufende Personalbewirtschaftung erheblich erhöhen. Die Aufwandsreduzierung durch die 96%-Variante beläuft sich auf rund 500.000 €. Die Personalkosten entwickeln sich unter Einbeziehung vorgenannter Planungsparame- ter im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2023 von 27,2 auf 28,6 Mio. Euro. Der Anteil für den Bereich Jugend und Soziales an den gesamten Personalaufwendungen beträgt 46 % und hat sich leicht erhöht. Zum Schluss „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“, hat Willy Brandt festgestellt. Meine Damen und Herren, mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 haben wir es in der Hand, Zukunft zu gestalten, zumindest aber die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ich danke Herrn Cugaly und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ganz herzlich dafür, dass wir es wieder geschafft haben, so früh den Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre vorzulegen. Bornheim ist auf einem guten Weg! - Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020 Seite 10 Die Verwaltungsführung steht Ihnen für Ihre Beratungen und Fragen gerne zur Verfü- gung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe an Herrn Cugaly. Stichwort Stadtplanung Stichwort Flüchtlinge Stichwort Kinder und Jugendliche Stichwort Schulen Stichwort Hochbau, Grünpflege und Tiefbau Stichwort Digitalisierung und Personalaufwendungen Zum Schluss

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STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 1/8 Sehr geehrte Damen und Herren, als ich am 01.07.2010 das Amt des Stadtkämmerers in Bornheim angetreten habe, habe ich dies für mich persönlich mit der Vision eines ausgeglichenen Haushaltes verbunden. Heute – acht Jahre später – rückt diese Vision in greifbare Nähe. Nach Jahrzehnten des Nothaushaltes und der Haushaltssicherung lassen die nun vorliegenden Plandaten erwarten, dass die Stadt Bornheim ihre finanzielle Eigenständigkeit im Jahr 2020 wiedererlangt. Ein aus meiner Sicht sehr bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einem dauerhaft strukturell ausgeglichenen Haushalt und einer sukzessiven Rückführung von Kassenkrediten. Dies erscheint auf den ersten Blick noch ein wenig abstrakt. Sichtbar wird es allerdings im eingebrachten Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 und der mittelfristigen Planung der Jahre 2021 bis 2023. Denn dort finden Sie keine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mehr. Den Umgang mit Doppelhaushalten haben wir in den letzten Jahren mehrfach geübt – und hierbei durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Und natürlich wissen wir heute schon, wie wir die personellen Ressourcen im nächsten Jahr sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens nutzen werden. Dazu aber mehr im Ausblick am Ende meiner Rede. Unsere Planung sieht vor, den Haushalt noch in diesem Jahr zu verabschieden. Ich hoffe sehr, dass die Entwicklungen in den nächsten Wochen die notwendige Fortschreibung des Haushaltes ermöglichen. Übrigens bietet uns das Haushaltsrecht im Rahmen der Bewirtschaftung eine ganze Reihe von Maßnahmen, um auch außergewöhnlichen Entwicklungen – die von Natur aus kaum planbar sind - wirksam begegnen zu können. Solche Bewirtschaftungsmaßnahmen bis hin zum Nachtragshaushalt sind Teil unserer geübten Praxis. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil einer Haushaltsverabschiedung im Dezember liegt darin, dass die Budgets – und damit auch die investiven Budgets – bereits zu Beginn des neuen Jahres zur Bewirtschaftung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Und nicht zuletzt entspricht diese Vorgehensweise natürlich der Vorgabe des Gesetzgebers! Für Ihre Haushaltsberatungen stehen Ihnen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2019 und 2020 auch die aktuellsten IST-Daten des geprüften Jahresabschlusses 2017 zur Verfügung, den Sie soeben festgestellt haben. Zur Erleichterung Ihrer Haushaltsberatungen haben wir für Sie die wesentlichen Eckdaten zum Haushalt in einer übersichtlichen, faltbaren Darstellung aufbereitet. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 2/8 Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zunächst einige Anmerkungen zur aktuellen Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, bevor ich auf die Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2019/2020 eingehe. Vorbemerkungen Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zeigt bei eini- gen Kommunen eine leichte Entspannung, ist aber insgesamt nach wie vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein- Westfalen, an der sich alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rd. 9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben. Zwar können dank der erfreulichen Entwicklung der Steuereinnahmen – die Grafik zeigt den deutlichen Trend nach der Wirtschafts- und Finanzkrise - und der insgesamt hohen Schlüsselzuweisungen mehr Kommunen als bisher ihre Haushalte ausgleichen, von einer grundlegenden Trendwende kann allerdings nicht gesprochen werden. Die gute Konjunktur führt dazu, dass im Jahr 2018 immerhin 89 Kommunen ihren Haus- halt strukturell ausgleichen können. Gegenüber den Vorjahren stellt dies zwar eine Ver- besserung dar. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass nur jede vierte Mit- gliedskommune des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen den gesetzlich normierten Normalfall des strukturellen Haushaltsaugleichs erreichen kann. Alle anderen Kommunen schaffen den Haushaltsausgleich trotz der anhaltend guten Einnahmesituati- on nur durch den Rückgriff auf ihr Eigenkapital. Den hohen Steuereinnahmen in den kommunalen Haushalten stehen weiter steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich gegenüber. Die nach wie vor hohe Anzahl von Flüchtlingen führt zu weiteren Belastungen. Gleichzeitig verstärken gestiegene Personal- aufwendungen den Konsolidierungsdruck. Die zentralen kommunalen Forderungen lauten daher nach wie vor, • den kommunalen Finanzausgleich besser zu dotieren und ihn vor allem gerechter auszugestalten, • den Stärkungspakt Stadtfinanzen weiterzuentwickeln sowie • die Unterstützung durch Bund und Land bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik nachhaltig und kostendeckend zu gestalten. Im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum bis 2022 werden rd. 59 % der Mitgliedskom- munen des Verbandes ihre Ausgleichsrücklage aufgebraucht haben. 17 Kommunen haben bereits heute ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt und gelten damit als überschuldet. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 3/8 Die anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen wird zusätzlich durch den nach wie vor hohen Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung deutlich. Zwar konnten diese Kredite im letzten Jahr um 2,9 Mrd. Euro zurückgeführt werden. Zum Jahreswechsel 2017/2018 verzeichneten die NRW-Kommunen aber immer noch einen enorm hohen Kassenkreditbestand von 23,6 Mrd. Euro. Die derzeitigen Gespräche zu einem sogenann- ten Altlastenfonds werden daher aus kommunaler Sicht zu Recht geführt. Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2019/2020 Auch die Stadt Bornheim wird ihren Haushalt im Haushaltsjahr 2019 – wie in den Vorjahren - nur fiktiv durch Inanspruchnahme von Eigenkapital ausgleichen können. Die geplanten Aufwendungen übersteigen die geplanten Erträge um knapp 9 Mio. Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2020 liegen die geplanten Erträge dann über den geplanten Aufwendungen, so dass leichte Überschüsse und damit ein struktureller Haushaltsausgleich planerisch ausgewiesen wird. Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass die Haushaltssicherung erst mit einem tatsächlichen Haushaltsausgleich endet. Diesen Beweis werden wir mit dem Jahresabschluss für 2020 erbringen müssen. Dieses erfreuliche Ergebnis ist maßgeblich geprägt durch die Entwicklung im Ertragsbereich. Dank einer sehr robusten Konjunktur und einem anhaltend stabilen Arbeitsmarkt dürfen wir grundsätzlich mit weiter steigenden Steuererträgen rechnen. Diese werden maßgeblich durch die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bestimmt. Die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ aus Mai 2018 gehen von weiteren Zuwächsen der kommunalen Steuereinnahmen in den kommenden Jahren aus. Die Zuwächse liegen im Zeitraum von 2018 bis 2022 teilweise bei mehr als 7 %! Die Gewerbesteuerentwicklung ist weiterhin positiv. Die aktuellen Erkenntnisse aus der Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 zeigen eine deutliche Stabilisierung bei ca. 17 Mio. Euro. Neben der grundsätzlich positiven allgemeinen Gewerbesteuerentwicklung bestätigen sich an dieser Stelle auch die Erfolge der kontinuierlichen Gewerbeflächenentwicklung der vergangenen Jahre im Stadtgebiet. Im Bereich der Umsatzsteuer wirken sich die Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen aus, die seit 2018 ein Volumen in Höhe von jährlich 5 Mrd. Euro haben. Diese Hilfen werden den Kommunen teilweise über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und teilweise über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 4/8 Unterkunft. Darüber hinaus gibt es– seit diesem Jahr einen Landesanteil an der Umsatzsteuer, der den Kommunen über den Finanzausgleich zur Verfügung gestellt wird. Diese Bundeshilfen führen im städtischen Haushalt zu unmittelbaren Verbesserungen durch höhere Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer in Höhe von jährlich 640 T€. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft führt auf Kreisebene zu Haushaltsverbesserungen. Inwieweit in der Folge Entlastungswirkungen im kreisangehörigen Bereich zu erwarten sind, hängt entscheidend von der Entwicklung der Sozialtransferaufwendungen bei den Umlageverbänden ab. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entwickeln sich im Vergleich zum Haushalt 2017 leicht rückläufig. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Haushaltsjahr 2017 gekennzeichnet war durch positive Sondereffekte - u.a. auf eine Sonderauskehrung des Landschaftsverbandes Rheinland in der Größenordnung von einer Million Euro. Meine Damen und Herren, nach wie vor unbefriedigend ist die derzeitige Situation bei der Finanzierung der Flüchtlingsbetreuung. Die Erwartungen der kommunalen Familie sind der Landesregierung seit langem bekannt. Immer noch steht die Entscheidung über die Dotierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für das Jahr 2018 aus, mit der die tatsächlichen Kostenbelastungen gedeckt werden sollen. Die Schlüsselzuweisungen sind auf der Basis einer Arbeitskreisrechnung der kommunalen Spitzenverbände sowie des Innen- und Finanzministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 geplant. Mit 8,6 Mio. Euro sind diese nunmehr wieder deutlich besser dotiert als in den vergangenen beiden Jahren. Zurückzuführen ist dies zum einen auf eine Erhöhung der Verbundmasse für 2019 und zum anderen auf inhaltliche Veränderungen, die zu einem deutlich höheren Bedarf bei einem durchschnittlichen Steuerkraftzuwachs führen. Insbesondere die inhaltlichen Veränderungen – vor allem die nochmalige Korrektur des sogenannten Soziallastenansatzes – lässt im Gemeindefinanzierungsgesetz für 2020 tendenziell weitere positive Effekte erwarten. Verbesserungen werden aber auch generiert, indem Erträge des Jahres 2019 in das Haushaltsjahr 2020 verlagert werden. So sieht der Haushaltsplan vor, die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2019 und 2020 gebündelt in 2020 abzurufen. Und die Überschüsse aus dem Wasserwerk und dem Stadtbetrieb sollen zunächst in den Bilanzen der Unternehmen auf neue Rechnung vorgetragen werden, um sie dann im Folgejahr in entsprechend größerem Umfang an die Stadt abzuführen. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 5/8 Dies alles stärkt das auszugleichende Haushaltsjahr 2020 und erklärt zugleich die Höhe des Fehlbedarfs in 2019. Allerdings kommt der Haushaltsentwurf zum jetzigen Zeitpunkt nicht ohne eine weitere Hebesatzerhöhung in 2019 bei der Grundsteuer B auf 710 %-Punkte aus. Diese einmalige Erhöhung ist erforderlich, um den Haushaltsausgleich ab 2020 darstellen zu können. Weitere Erhöhungen, wie sie zuletzt noch im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen wurden, sind nicht mehr vorgesehen. Der erfreulichen Ertragsentwicklung steht die Entwicklung der Aufwendungen gegenüber. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen steigt im Vergleich zum Haushalt 2017 deutlich an. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Entwicklung im Personal- sowie im Transferaufwand. Vor allem die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sowie die nicht auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingskosten belasten den städtischen Haushalt stark. In Bezug auf die Flüchtlingssituation liegen der Planung die aktuellen Erkenntnisse zur Fallzahlentwicklung und zur Finanzierung durch das Land zu Grunde. Unklar ist derzeit, • inwieweit das Land die pauschale Kostenerstattung an die IST-Erhebung des Jahres 2017 anpassen wird und • inwieweit es zu einer Einbeziehung der Geduldeten bei der Finanzierung kommen wird. Die bilanziellen Abschreibungen resultieren aus der planmäßigen Abnutzung städtischen Vermögens. Eine Intensivierung der Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren führt damit zwangsläufig zu steigenden bilanziellen Abschreibungen. Weiterhin erfreulich ist die Entwicklung der Zinsaufwendungen, die dank historisch niedriger Zinskonditionen trotz steigendem Kreditbedarf weiter abnehmen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: künftig steigende Zinssätze stellen ein hohes Risiko für den Haushaltsausgleich dar. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erfordert im Jahr 2019 die weitere Inanspruchnahme städtischen Eigenkapitals in Höhe des ausgewiesenen Fehlbedarfes. Ab dem Haushaltsjahr 2020 sind Eigenkapitalzuführungen vorgesehen. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 6/8 An dieser Stelle einige wenige Daten zur Ergebnisplanung. Hierbei möchte ich mich auf das Haushaltsjahr 2019 beschränken. Die Ertragsstruktur des Haushaltsjahres 2019 ist geprägt durch Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zusammen über 85 % der Erträge darstellen. Bei den Steuererträgen dominieren der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 30,8 Mio. Euro, die Gewerbesteuer mit 17,3 Mio. € und die Grundsteuer B mit 11,7 Mio. Euro. Die Zuwendungen werden im Wesentlichen bestimmt durch Schlüsselzuweisungen im Umfang von 8,6 Mio. Euro sowie sonstige Bedarfszuweisungen des Landes mit 13,1 Mio. Euro für Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Aufwendungen sind Transferaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen dominierend, die rd. 87 % des Gesamtaufwandes darstellen. Die Transferaufwendungen sind insbesondere geprägt durch die Kreisumlage in einer Größenordnung von 19,2 Mio. Euro sowie Leistungen im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von rd. 24 Mio. Euro. Die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen erfolgt auf der Basis des aktuellen Orientierungsdatenerlasses und der zur Verfügung stehenden Prognosedaten für 2018. Meine Damen und Herren, die dauerhafte Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleichs und die nachhaltige finanzielle Gesundung über das Jahr 2020 hinaus erfordert eine strategische Zielsetzung sowohl in Bezug auf das Eigenkapital als auch auf die Kassenkredite. Der im Jahr 2007 begonnene Eigenkapitalabbau wird mit dem Haushaltsjahr 2020 beendet. Die Erwirtschaftung von angemessenen Überschüssen in der Ergebnisrechnung soll den Aufbau einer Ausgleichsrücklage als Teil des Eigenkapitals ermöglichen. Diese ist als Instrument einer eigenverantwortlichen Haushaltsausgleichspolitik in künftigen Jahren unerlässlich. Ziel muss sein, bis 2030 ein Volumen von 5-6 Mio. € zu erwirtschaften. Ursprünglich war die Ausgleichsrücklage mit mehr als 14 Mio. € dotiert. Die im Finanzplan ab dem Jahr 2020 ausgewiesenen Liquiditätsüberschüsse in Höhe von rd. 7 Mio. € dienen der Finanzierung der ordentlichen – also planmäßigen – Tilgung und ermöglichen darüber hinaus eine sukzessive Rückführung der Kassenkreditbestände sowie eine angemessene Zahlungsmittelzuführung in einen sicheren und verzinsten Finanzmittelfonds. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 7/8 Gerade im Hinblick auf die hohen Kassenkreditbestände besteht dringender Handlungsbedarf. Die derzeit sehr günstigen Rahmenbedingungen sind an dieser Stelle konsequent zu nutzen! Unsere strategische Zielsetzung geht daher weit über das Jahr 2020 hinaus und wird auch noch nicht im Jahre 2030 abgeschlossen sein. Insofern ist die Zukunftsstrategie 2030 auch selber nur ein Meilenstein auf dem Weg zu einer vollständigen Rückführung der Liquiditätskredite und dem Aufbau einer auskömmlichen Ausgleichsrücklage. Ausblick Meine Damen und Herren, am Ende meiner Haushaltsrede steht ein kurzer Ausblick auf die Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, aus dem sich neue Handlungsspielräume für das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen ergeben sollen. Damit einhergehen sollen Entlastungen der kommunalen Verwaltung. Zudem soll die Transparenz für Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften – also für Sie – und für die Bürgerinnen und Bürger erhöht werden. Die wesentlichen Änderungen betreffen den künftigen Umgang mit Erhaltungsaufwendungen und Rückstellungen sowie die Möglichkeit, einen globalen Minderaufwand ansetzen zu dürfen. Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Haushaltsausgleich zu erleichtern. Die Landesregierung müsste die Änderungen allerdings noch konkretisieren. Eine Bewertung – insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der aktuellen Haushaltsplanung – soll noch im Zuge des Haushaltsberatungsverfahrens erfolgen. Angedacht ist auch, Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zu befreien, einen Gesamtabschluss aufstellen zu müssen. Eine erste Bewertung auf der Basis der im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen lässt erwarten, dass für den Konzern „Stadt Bornheim“ künftig kein Gesamtabschluss aufzustellen sein wird. Die frei werdenden Ressourcen sollen insbesondere eingesetzt werden, um ein angemessenes und aussagekräftiges Konzernberichtswesen zur Konzernsteuerung zu entwickeln. Hierzu werde ich wie gewohnt in den Gremien berichten. Das Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung des NKF soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein und das Gesetz zum 01.01.2019 in Kraft treten. STADTKÄMMERER RALF CUGALY - HAUSHALTSREDE 2019/2020 8/8 Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere im Amt für Finanzen, die die Einbringung des Haushaltsentwurfs sichergestellt haben. Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen für Ihre Haushaltsberatungen viel Erfolg! Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2019/2020 Ausblick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.08.2018 betr. Zeitnahe Umsetzung meiner Anregungen zur Anliegerbeteili- gung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 13.08.2018 betr. der zeitnahen Umsetzung meiner Anregungen zur An- liegerbeteiligung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum konnte oder hat die Stadtverwaltung bis heute (August 2018) den personellen und finan- ziellen Aufwand meiner Vorschläge aus der Sitzung vom 26. März 2014 den Mitgliedern des StEA nicht vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung hat leider versäumt, die noch ausstehende Darstellung zu den Beschlusspunkten 3. und 4. der Vorlage 100/2014-9 dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Frage 2: Wann wird nun die Stadtverwaltung die einstimmig von allen Fraktionen beschlossenen Punkte drei und vier den Ausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer der nächsten Sitzungen für die ausstehende Beschlussfassung zu den Punkten 3. und 4. vorlegen. Frage 3: Mit der Kanalbaumaßnahme Oberdorfer Weg wird nun, nach Aussage des Abwasserwerkes, unabhängig von geplantem Straßenneubau, im 2. Halbjahr 2018 begonnen. Dies wird zu umfang- reichen und zeitlich langen Umleitungsmaßnahmen im Roisdorfer Oberdorf führen. Wann wird dazu ebenfalls die vom StEA und vom Verwaltungsrat des SBB grundsätzlich be- schlossene Anliegerversammlung durchgeführt? An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Antwort: Aufgrund der bereits durchgeführten Anliegerversammlung am 07.06.2016 ist derzeit keine weite- re Versammlung zur Vorstellung der Baumaßnahme vorgesehen. Eine Veröffentlichung der Ver- kehrsführung im Zuge der Baumaßnahme kann zudem frühestens zum derzeit noch nicht be- kannten Termin des Baubeginns vorgenommen werden, wenn auch die Vorschläge der bauaus- führenden Firma eingearbeitet wurden. Frage 4: Werden dazu alle Anlieger, einschließlich der Mieter, der von der Umleitung betroffenen Straßen im Roisdorfer Oberdorf eingeladen oder nur die Hauseigentümer der Straße Oberdorfer Weg und Lindenberg? Antwort: Siehe grundsätzlich Antwort zu Frage Nr. 3. Zur allgemeinen Information der Anlieger des Rois- dorfer Oberdorfes wird eine Information über eine Presseveröffentlichung vorgenommen. Die Verteilung einer Bürgerinformation zu der Kanalbaumaßnahme wird wie bei den Baumaßnahmen Lindenstraße/Apostelpfad usw. postalisch bzw. mit Verteilung in die Briefkästen erledigt. Frage 5: Wird über die Kanalbaumaßnahme Donnerstein/Oberdorfer Weg zusätzlich, wie derzeit beim Apostelpfad, ein Bürgerbrief von der Stadt (Bürgermeister) bzw. vom Abwasserwerk an alle Haushalte im Roisdorfer Oberdorf verteilt? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die Eigentümer und Anwohner über die u.U. erforderliche Erneue- rung der Grundstücksanschlussleitungen informiert werden müssen wird es vollumfängliche In- formationen in schriftlicher Form geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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18. September 2018 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Alemannenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 6. September 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es Planungen des Bürgermeisters, Spielgeräte auf dem Spielplatz Alemannenweg in Widdig zu erneuern oder weitere Spielgeräte dort aufzustellen? Antwort: Derzeit ist seitens der Verwaltung keine Erneuerung oder Erweiterung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Alemannenweg vorgesehen. Grundlage für Maßnahmen auf Spielplätzen ist das Konzept „Spielflächen in Bornheim – Bestand, Bedarf und Entwicklung für die Jahre 2015 bis 2020“. Über die entsprechenden Maßnahmen berichtet die Verwaltung regelmäßig im Jugendhil- feausschuss (JHA). Zudem wird die Verwaltung dem JHA in seiner Sitzung im November 2018 Kriterien für Ausbau und Modernisierung von öffentlichen Spielflächen vorlegen. Frage: Wie oft und in welcher Art und Weise werden die vorhandenen Spielgeräte gepflegt? Antwort: Es erfolgt eine wöchentliche Sichtkontrolle und quartalsweise externe Funktionskontrol- le. Wird dabei Handlungsbedarf gemeldet, erfolgt eine Pflege und Instandsetzung durch den StadtBetrieb Bornheim (SBB). Frage: Ist es möglich, das der Bürgermeister kurzfristig kleinere Arbeiten (z.B. anbringen eines Haltegriffs über dem Kletternetz, entfernen des Moosbelags, Farbanstrich, straffen des Halteseils am Balancier-Balken) an der Spiel- und Kletterkombination durchführt, damit Kleinkinder (bei- spielsweise bis 4 Jahre alt) einfacher darauf spielen können? Antwort: Ja, die Verwaltung wird die Arbeiten im Rahmen der Kapazitäten des SBB veranlassen. Frage: Ist es kurzfristig möglich, dass der Bürgermeister Bolzplatz-Tore oder ähnliches auf der Ballspielfläche und / oder weitere kleinere Spielgeräte (z.B. Wippe auf dem Spielplatz) aufstellt? Antwort: Die Anschaffung und Aufstellung von Spielgeräten erfolgt nach Prioritätensetzung bzgl. Der Bedarfs und des Funktionszustandes der Spielgeräte (siehe Antwort zu Frage 1). Der Spiel- platz Alemannenweg ist derzeit nicht auf der Prioritätenliste. Zudem betragen die Lieferzeiten von Spielgeräten bis zu vier Monate. Die Verwaltung wird grundsätzlich keine Bolzplatz-Tore auf Kinderspielflächen in dieser Lage aufstellen, weil dies wegen der möglicherweise steigenden Attraktivität für Jugendliche und junge Erwachsene zu Lärmproblemen mit der Nachbarschaft kommen kann. Dazu liegt der Spielplatz Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Alemannenweg zu dicht an der umgebenden Wohnbebauung. Auf die Informationen im Zusam- menhang mit dem Spielplatz Berner Straße wird Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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