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News Wasserentnahme aus Bächen wird saisonal beschränkt Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Alle Stadtgeschehen 20. Juli 2023 Die andauernde Trockenheit sorgt in vielen Gewässern für niedrige Pegelstände. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die einem nahegelegenen Bach Wasser entnehmen, um die Pflanzen auf dem eigenen Grundstück zu bewässern oder ihren Teich zu befüllen. Aber sie sollten wissen, dass dies gerade in Trockenzeiten zu erheblichen Schäden an der Umwelt führen kann. Wenn der Bach - hier der Alfterer-Bornheimer-Bach - genügend Wasser führt, darf Wasser unter bestimmten Bedingungen entnommen werden Denn die am und im Lebensraum Bach lebenden Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen brauchen gerade jetzt jeden Tropfen Wasser dringend zum Überleben.Deshalb hat der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur „Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen und sonstigen Gewässern“ erlassen. Vom 1.6. bis 31.10. jeden Jahres ist nun die Entnahme von Wasser aus Bächen oder öffentlichen Teichen mittels eines „fahrbaren Behältnisses“ oder einer Saugvorrichtung (Pumpe) verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Entnahme von Wasser, wenn sie dem Tränken von Vieh gilt – aber auch nur im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern, Gießkannen o.Ä. erlaubt. Wer über eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügt, hat die darin enthaltenen Nebenbestimmungen zur Beschränkung von Wasserentnahmen zu beachten. Damit wird die in den Sommermonaten erfahrungsgemäß meist niedrige Wasserführung der Bäche vor weiterer Reduzierung geschützt, um den aquatischen Lebensraum zu erhalten. Dabei spielt nicht nur die verbleibende Wassermenge an sich eine Rolle. „Zudem würde sich das restliche Wasser noch schneller aufheizen. Dadurch würde gleichzeitig der Sauerstoffgehalt sinken, den die im Wasser lebenden Tiere als Lebensgrundlage brauchen“, erklärt Irmgard Mohr, Mitarbeiterin des Amtes für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün der Stadt Bornheim. Der gerade jetzt hohe Wasserbedarf im Garten muss also unbedingt anderweitig gedeckt werden – etwa durch gespeichertes Regenwasser, aus dem Trinkwassernetz oder aus einem eigenen Brunnen. Nähere Informationen zum Thema „Wassernutzung“ erteilen die Mitarbeitenden des Kreisumweltamtes, Christine Groß und Norbert Kuhn, unter der Rufnummer 02241/13 23 59.

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News Schwimmen im Rhein ist lebensgefährlich Rat & Hilfe Alle Hersel Uedorf Widdig 17. Juli 2023 Immer wieder geraten Menschen beim Schwimmen im Rhein in Not oder bezahlen ihren Leichtsinn gar mit dem Leben, weil Sie die Sogwirkung und die wechselnde Strömung im Fluss unterschätzen. Die Stadt Bornheim setzt daher auf präventive Sicherheitsmaßnahmen und weitet diese sukzessive aus. Von einem Schwimmverbot sieht die Stadt nach sorgfältiger Prüfung allerdings ab. „Wir wissen um die Gefahr des Schwimmens im Rhein und wollen noch deutlicher darauf hinweisen“, sagt Bürgermeister Christoph Becker. „Auch werden wir künftig die Menschen, die aus anderen Ländern aufgrund von Flucht vor Krieg und Terror zu uns kommen, ausdrücklich auf die Gefahren aufmerksam machen.“ So hat die Stadtverwaltung die Informationsblätter, die allen Geflüchteten an die Hand gegeben werden, um einen Abschnitt mit Warnhinweisen ergänzt. Übersetzt in vier Sprachen, damit sichergestellt ist, dass die Informationen von allen verstanden werden. Bezüglich eines Schwimmverbots habe man sich mit den Nachbarkommunen zwischenzeitlich ausgetauscht und abgestimmt. Sie alle setzen ebenfalls auf Prävention statt eines Verbots. „Denn jedes Verbot ist nur so gut wie seine Kontrolle“, merkt der Bürgermeister an. „Eine durchgängige Kontrolle könnten wir als Stadt aber nicht gewährleisten. Umso wichtiger ist es, dass möglichst alle um die Gefahr wissen.“ In Bornheim weisen seit Kurzem deshalb neue, gut sichtbare Warnschilder mit roter Umrandung und der Aufschrift „Warning“ und „No swimming“ sowie einem Piktogramm, das vor der Ertrinkungsgefahr warnt, auf die tödliche Gefahr des Schwimmens im Rhein hin. Die neuen Piktogramme ergänzen die deutschsprachigen Warnschilder, die bereits seit vielen Jahren entlang des Bornheimer Rheinufers aufgestellt sind. Ausführliche Informationen gibt es außerdem auf der Webseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/schwimmen-im-rhein. Darüber hinaus gibt die Stadt alljährlich Pressemitteilungen heraus, um über die Gefahren des Schwimmens im Rhein aufzuklären. Das tun seit langem auch schon einige Grundschulen. Die Stadt Bornheim hat deshalb nun alle Grundschulen gebeten, ihre Schülerinnen und Schüler jeweils zu Schuljahresbeginn über die Gefährlichkeit des Badens im Rhein zu informieren.

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News Anpassung der Hebesätze ist dringend notwendig Infoveranstaltungen Kinder & Eltern Menschen mit Behinderungen Migranten Neubürger Senioren Stadtgeschehen 17. Juli 2023 Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2023/24 hat der Rat der Stadt Bornheim auch einer Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zugestimmt. Die Erhöhung war notwendig geworden, nachdem in den vergangenen Jahren unvorhersehbare Ereignisse zu unerwartet hohen Belastungen der Stadt Bornheim geführt haben. Um ein erneutes und zwar unverschuldetes Abgleiten in ein Haushaltsicherungskonzept zu vermeiden, war eine Erhöhung der Gebührensätze unvermeidbar. Denn ein Rückfall in die Haushaltskonsolidierung hätte unweigerlich zur Folge gehabt, dass die Stadt einen Großteil der Steuerungsfähigkeit über die eigenen Finanzen eingebüßt hätte. Zudem wäre auch die eigenverantwortliche Gestaltung der Stadtentwicklung durch den Rat der Stadt Bornheim deutlich eingeschränkt worden. Weil die Anstrengungen der Stadt - etwa in Form massiver Einsparungen – noch nicht ausgereicht hätten, um dieses Szenario zu verhindern, hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30. März 2023 nicht nur den Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024 verabschiedet, sondern gleichzeitig auch die 10. Änderung der Hebesatzsatzung beschlossen. Letzteres gilt rückwirkend, regelt also die Steuersätze ab dem 1. Januar 2023. Der Stadt Bornheim war es sehr wichtig, dem Abgabenbescheid, der noch im Juli an alle betroffenen Haushalte versandt wird, eine Information beizufügen. Denn die Stadt möchte die Erhöhung der Hebesätze - noch ausführlicher als in dieser Mitteilung – übersichtlich darstellen, aber auch transparent und verständlich über die Hintergründe und die Notwendigkeit informieren, warum eine Anpassung der Steuersätze unbedingt erforderlich war. Die Stadt Bornheim versteht den Unmut, den die Ankündigung, die Hebesätze zu erhöhen, mit sich gebracht hat. „Wir haben alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, mit dem Ziel, die Erhöhung so moderat wie irgend möglich ausfallen zu lassen“, sagt Kämmerer Ralf Cugaly. Das ist schließlich gelungen. So ist die Grundsteuer A von 290 auf 315 v.H. gestiegen. Im ursprünglichen Entwurf war noch eine Erhöhung auf 375 v.H. vorgesehen. Die Grundsteuer B wird von 695 auf 750 v.H. erhöht. Das sind 75 Punkte weniger als im ersten Entwurf errechnet wurden. Die Gewerbesteuer steigt von 490 auf 515 v.H.. Auch das sind 60 Punkte weniger als im ursprünglichen Entwurf vorgelegt worden waren. Die Erhöhung der Grundsteuer beträgt real 8, die der Gewerbesteuer 5 Prozent. Beides sind Steigerungen, die man sicher noch als moderat und angemessen bezeichnen kann. Das war das Ziel der Stadt Bornheim.

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News Oliver Schmitz wird neuer Vorstand des Stadtbetriebs Stadtbetrieb Alle Waldorf 14. Juli 2023 Der Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR hat in seiner vorletzten Sitzung Oliver Schmitz zum neuen Vorstand des Stadtbetriebs gewählt. Die Neubesetzung des Vorstandspostens war notwendig geworden, weil sich Vorgänger Ulrich Rehbann ab August in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden wird. Schmitz hat sich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt und war schließlich einer von zwei finalen Kandidaten. Seinen Dienst als neuer Vorstand tritt Oliver Schmitz am 1. August 2023 an. Der designierte Vorstand des Stadtbetriebs ist 52 Jahre alt, verheiratet, Vater von vier Kindern und lebt mit seiner Familie in Bonn. Seinen beruflichen Werdegang startete er 1990 mit einer Verwaltungsausbildung bei der Stadt Bornheim. Nach seinem Wehrdienst kehrte er in die Stadtverwaltung zurück und war ein Jahr lang in der Kämmerei tätig. Bereits 1995 wechselte er zum damaligen Bauhof der Stadt. 2002 übernahm Schmitz bei der Stadtverwaltung leitende Funktionen im Bereich Friedhof, Grünflächen und Straßenunterhaltung, bevor er 2008 zum neugegründeten Stadtbetrieb Bornheim wechselte. Dort ist er seitdem für den Bereich Baubetrieb verantwortlich und wurde 2013 vom Verwaltungsrat zum stellvertretenden Vorstand bestellt. "Ich freue mich sehr, die Arbeit des bisherigen Vorstands fortführen zu können und den Stadtbetrieb in den kommenden Jahren nachhaltig weiterzuentwickeln", erklärt Oliver Schmitz nach seiner Wahl. Bürgermeister Christoph Becker dankt dem scheidenden Vorstand Ulrich Rehbann für seine jahrzehntelange Arbeit in der Verwaltung und die letzten 15 Jahre als Vorstand des Stadtbetriebs. „Seinem Nachfolger Oliver Schmitz wünsche ich alles Gute und viel Erfolg. Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit“; so der Bürgermeister.

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