20.000 Euro Fördermittel für Denkmalpflege

Wer in Bornheim ein Denkmal besitzt, kann für die Sanierung Fördergelder beantragen.

Schornshof in Brenig

Steht unter Denkmalschutz: Der Schornshof in Brenig

Denn seit vielen Jahren hat die Stadt Bornheim in diesem Jahr erstmalig wieder Fördermittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW beantragt und bewilligt bekommen. So stehen in diesem Jahr insgesamt 20.000 Euro für kleinere private Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung denkmalgeschützter Gebäude, Wegekreuze etc. zur Verfügung. Die Stadt Bornheim trägt davon einen Eigenanteil von 10.000 Euro.

Voraussetzungen für eine Förderung sind: Es handelt sich um ein eingetragenes Denkmal, die Maßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bornheim abgestimmt und erlaubnisfähig, es handelt sich nicht um reine Schönheitsreparaturen oder normalen jährlichen Unterhaltungsaufwand und die Maßnahmen wurden noch nicht begonnen, sollen aber in 2024 durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und eingetragene Vereine. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 5.000 Euro. Die Anträge sind formlos zu stellen an die Stadt Bornheim, Untere Denkmalbehörde, Rathausstraße 2 in 53332 Bornheim, oder per E-Mail an denkmal(at)stadt-bornheim.de. Dem Antrag sind Kostenvoranschläge von Fachfirmen und ggf. Bestandszeichnungen beizufügen. Die Auszahlung der jeweiligen Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim ist Stefanie Geurtsen, 02222 945-315, stefanie.geurtsen(at)stadt-bornheim.de.