Am 11. April öffnet das Bornheimer Wahlbüro

Bornheimerinnen und Bornheimer haben ab Montag, 11. April 2022, die Möglichkeit, ihre Stimme für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai abzugeben. Denn dann öffnet im Raum 901 des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, das Wahlbüro.

Wer von zu Hause aus wählen möchte, kann die Briefwahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro beantragen – entweder persönlich, per E-Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de oder auch ab sofort per Online-Wahlschein-Verfahren unter www.bornheim.de. Termine zum Wählen können ebenfalls online unter termine.stadt-bornheim.de oder per E-Mail an wahlbuero(at)stadt-bornheim.de vereinbart werden. 

Telefonisch dürfen Wahlunterlagen übrigens nicht beantragt werden. Wer die Unterlagen aber per E-Mail anfordern möchte, muss folgende Angaben machen: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ebenfalls möglich ist es, die Briefwahlunterlagen per Post zu beantragen. Der Vordruck hierfür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Diese wird in den nächsten Tagen an alle Wahlberechtigten verschickt. Der Karte ist auch zu entnehmen, um welchen Stimmbezirk es sich handelt und welches Wahllokal am 15. Mai aufgesucht werden muss.

Wer ins Wahlbüro geht, sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Sollte das nicht möglich sein, reicht auch ein gültiges Ausweisdokument. Um Briefwahlunterlagen für Familienmitglieder zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, deren Wahlbenachrichtigungskarte und eine Vollmacht vorzulegen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Rathaus derzeit nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden darf.

Bornheimer Bürger, die bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlbüro. Es ist geöffnet montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Telefonisch erreicht man die Mitarbeiter unter 02222 945-444.