Grabschmuck ohne Kunststoff

Ausgebrannte Grableuchten im Restmüll entsorgen

Zu Allerheiligen werden die Gräber besonders liebevoll geschmückt. Bei der Wahl des Grabschmucks sollte man aber auch schon an die Entsorgung denken.

Grabschmuck

Grabschmuck sollte möglichst umweltfreundlich sein

So ist der überwiegende Teil der verwelkten Blumen, Gestecke und Kränze kompostierbar. Diese umweltfreundliche Entsorgung wird allerdings erschwert oder gar unmöglich, sobald Kunststoffanteile enthalten sind.

Die Friedhofssatzung sieht deshalb vor, dass Produkte der Trauerfloristik, in denen Kunststoffe und andere Werkstoffe, die nicht verrotten, enthalten sind, nicht verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Kränze, Trauergebinde und -gestecke, Grabschmuck und -einfassungen sowie Pflanzenzuchtbehälter. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen, Gießkannen und anderes Kleinzubehör. Gegenstände wie diese sollten nach ihrem Gebrauch entfernt oder in die zur Abfalltrennung vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden. Grableuchten mit Kunststoffhülle werden geduldet; die ausgebrannten Hüllen dürfen im Restmüll entsorgt werden.

In der Trauerfloristik können praktisch alle dort üblichen Kunststoffe durch kompostierbare Materialien ersetzt werden. Allerdings ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, welches Material tatsächlich verwendet wurde. Deshalb rät das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim, sich beim Kauf von Grabschmuck zu vergewissern, dass er frei von Kunststoffen ist. Darüber hinaus erinnert das Amt daran, dass man bei der Grabpflege keine chemischen Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwenden darf, um die Umwelt nicht zu belasten.

> Ein Informationsblatt zum Thema gibt es unter www.bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/infoblaetter. Es kann auch in gedruckter Form bei Irmgard Mohr vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim telefonisch unter 02222 945-310 oder per E-Mail an irmgard.mohr(at)stadt-bornheim.de angefordert werden.