Informationen zur Grundsteuerreform

Ab Mai erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung NRW verfügbar sind. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

HIER finden Sie alle von der Finanzverwaltung NRW zur Verfügung gestellten Informationen zur Grundsteuerreform.

Auf der Seite der Finanzverwaltung NRW finden Sie folgende Links:

Einfach erklärt: Das Grundsteuerportal | Finanzverwaltung NRW 

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken | Finanzverwaltung NRW

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ein Erklär-Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. Darin wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden und auf die Gründe hingewiesen, weshalb die Reform notwendig war. Das Video finden Sie HIER und auf der Homepage des DStGB.

Für die Abfrage von Daten wie Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl, amtlicher Größe, Gemarkung, Flur und Flurstück (sogenannte Flurstückbezeichnung) rufen Sie bitte diesen LINK auf.

Den aktuellen Bodenrichtwert können Sie HIER abfragen, eine Anleitung für die Seite finden HIER.