Kooperationsvereinbarung zur Wiederaufbauhilfe

Keine und keiner soll alleine gelassen werden: Der Rhein-Sieg-Kreis und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfallen haben die „Kooperationsvereinbarung über aufsuchende Hilfen für die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Menschen“ unterzeichnet.

Der Kooperationsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung für Privathaushalte wurde um drei Jahre auf den 30. Juni 2026 verlängert. „Ich bin froh, dass wir in Kooperation mit der Landesregierung und unseren Partnerinnen und Partnern vor Ort dieses Angebot der aufsuchenden Hilfe für die kommenden Jahre erhalten und weiterentwickeln können. Mit der individuellen Ansprache – sei es per Flyer im Briefkasten oder auf anderen Kanälen - und persönlichen Gesprächen an der Haustüre möchten sich die Mitarbeitenden der Wiederaufbauhilfe, unterstützt durch die Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, um jede Einzelne, jeden Einzelnen, kümmern, die oder der das möchte. Niemand soll mit seinen Anliegen alleine bleiben“, erläuterte Landrat Sebastian Schuster das Ziel der Kooperationsvereinbarung.

„Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat einige Regionen in Nordrhein-Westfalen hart getroffen, darunter auch den Rhein-Sieg-Kreis. Viele Menschen in den Hochwassergebieten von 2021 hören bis heute anders hin, wenn es regnet. Die sichtbaren Schäden vor Ort werden weniger, aber jeder Mensch verarbeitet das Erlebte anders. Dank des großen Zusammenhalts und des gemeinsamen Anpackens haben wir es geschafft, die betroffenen Regionen zu einem guten Teil wiederaufzubauen. Daneben gibt es jedoch auch Betroffene, die bisher – sei es aus emotionalen Gründen oder aufgrund unklarer Versicherungslagen – es noch nicht geschafft haben, einen Antrag zu stellen. An sie wird sich das neue Angebot richten“, sagte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Betroffenen sollen gezielt angesprochen und, so gewünscht, zu Hause aufgesucht werden, um die benötigte Unterstützung zu erhalten. Bei der aufsuchenden Hilfe vor Ort, also in der häuslichen Wohnung, unterstützen die Kooperationspartner die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und Verbände. Dazu zählt unter anderem Hilfe bei Neuanträgen, beim Mittelabruf aus bestehenden Bescheiden, bei der Verwendungsnachweisführung sowie bei Vermittlungsleistungen für erforderliche Spenden beziehungsweise Vermittlungsleistungen von weiteren Hilfsangeboten.

190.000 Euro stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen dem Rhein-Sieg-Kreis, gegen entsprechende Nachweise, zur Verfügung. Hiermit können Informationskampagnen zu den Hilfs- und Unterstützungsangeboten finanziert werden wie auch die aufsuchende Arbeit, auch durch Dritte.