Das Thema „Erhalt der Marktschänke/Versteigerungshalle in Roisdorf“ ist vor knapp zwei Wochen im Bornheimer Bürgerausschuss behandelt worden und wird am Mittwoch, 11. März 2026, noch einmal Thema im Stadtentwicklungsausschuss sein.
Marktschänke hat keinen Denkmalwert
AlleRoisdorf06. März 2026
Unabhängig davon wird das Thema öffentlich diskutiert, insbesondere in den sozialen Medien. Dabei werden bedauerlicherweise auch Gerüchte verbreitet, die die Stadt Bornheim gerne richtigstellen möchte.
Worum geht es? Im Zuge des Umbaus und der Modernisierung des Roisdorfer Bahnhofs und seines Umfelds sowie der Neuansiedlung einer Bananenreiferei auf dem Gewerbegelände sollen das ehemalige Verwaltungsgebäude der Roisdorfer Obst- und Gemüseversteigerung sowie der benachbarte Gastrobetrieb „Marktschänke“ abgerissen werden. Neben gewerblichen Hallen im Gewerbegebiet hat der Investor auch das Gebäude der „Marktschänke“ erworben, auf dessen Gelände er die Bananenreiferei realisieren möchte. Deshalb kann die „Marktschänke“ leider nicht erhalten werden.
Einige Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Heimatfreunde Roisdorf fordern, die Backsteinfassade der ehemaligen Markthalle und auch die ehemalige Versteigerungskantine (Marktschänke) unter Denkmalschutz zu stellen oder den Gastronomiebetrieb sogar als Ganzes zu erhalten. In dem Zusammenhang wird der Eindruck erweckt, als könne die Kommunalpolitik oder die Stadtverwaltung dies entscheiden.
Richtig ist, dass die Stadt Bornheim als Untere Denkmalbehörde des Landes in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet. Der LVR ist für die denkmalfachliche Einschätzung zuständig, während die Denkmalbehörde die formale Bearbeitung übernimmt. Eine fehlende Beteiligung des LVR wäre ein formaler Fehler, der die Rechtskräftigkeit der Entscheidungen grundsätzlich in Frage stellen würde. Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde wären zudem gerichtlich und fachaufsichtlich vollumfänglich überprüfbar und damit auch anfechtbar. Daher hat der Stadtentwicklungsausschuss keine Entscheidungsbefugnis darüber, was von der Unteren Denkmalbehörde als Geschäft der laufenden Verwaltung unter Denkmalschutz gestellt wird.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat bereits 2010 die Auffassung vertreten, dass weder der Gastronomiebetrieb noch das ehemalige Verwaltungsgebäude der Roisdorfer Obst- und Gemüseversteigerung die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung als Baudenkmäler erfüllten. Der Bürgerausschuss hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 beschlossen, dass die Stadt den LVR erneut beteiligen soll, um den Sachverhalt noch einmal zu klären. Dessen Stellungnahme hat die Stadt am 5. März 2026 erreicht. Darin bestätigt der LVR seine Auffassung von 2010: „Weder für die ehemalige Kantine – heute „Marktschänke“ – als integralen Bestandteil der Gesamtanlage noch für die Fassade kann angesichts des insgesamt sehr reduzierten Überlieferungszustandes der historischen baulichen Gesamtanlage der Roisdorfer Obst- und Gemüseversteigerung der Denkmalwert gem. § 2 DSchG NRW festgestellt werden.“
„Wir können im Ausschuss über Denkmäler diskutieren, aber nicht entscheiden“, betont Bürgermeister Christian Mandt. Zudem sei die aktuelle Stellungnahme des LVR eindeutig. Eine Unterschutzstellung wäre daher eine Ermessensfehlentscheidung, für die die Stadtverwaltung regresspflichtig gemacht werden könne. Und abschließend bemerkt der Bürgermeister: „Ich war zuletzt am Samstag in der Marktschänke und habe mit meinen Freunden aus der Männerreih Brenig ein leckeres Schnitzel gegessen. Auch vorher habe ich dort schon einige schöne Abende mit Würfeln verbracht. Wie sicherlich viele Bornheimerinnen und Bornheimer habe ich wunderbare Erinnerungen an die Marktschänke. Mein Herz sagt Erhalten, aber die rechtliche Lage sieht leider anders aus.“
HINWEIS: Vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. März wird die Stadt Bornheim ab 17 Uhr (bis maximal 17.55 Uhr) im Ratssaal eine Bürgersprechstunde anbieten. Dort wird Baudezernent Robert Lehmann eine Sachdarstellung vornehmen. Anschließend wird Bürgermeister Christian Mandt eine Stellungnahme abgeben. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen.
