Neubaugebiet Se 21: Vorschläge zur Straßenbenennung einreichen

Das Bebauungsplanverfahren Se 21 in Sechtem wurde vom 20. Oktober bis 19. November 2025 öffentlich ausgelegt. Nun kann die Benennung der neuen Straßen beginnen.

Straßennamen können vorgeschlagen werden
Straßennamen können bis zum 24. Dezember 2025 vorgeschlagen werden

Das Plangebiet liegt in Sechtem, östlich der Bahnhofstraße (Abschnitt L 190) und südlich des Eichholzweges (Abschnitt L 190). Es umfasst auch Flächen für die geplante Anbindung der L190n bis zur K42. Ziel ist die Schaffung eines neuen Wohngebiets mit Nahversorgung und Dienstleistungen.

Laut der Richtlinie zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bornheim vom 23.06.2022 können Bürgerinnen und Bürger mitwirken. Vier Wochen lang können Bornheimerinnen und Bornheimer aktiv Straßennamen vorschlagen, also bis Mittwoch, 24. Dezember 2025.

Vorschläge nimmt die Stadtverwaltung per E-Mail an swetlana.pfund(at)stadt-bornheim.de, persönlich im Technischen Rathaus, Auf dem Knickert 10, oder per Post an die Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, Abteilung 7.2 Liegenschaften, 53332 Bornheim, entgegen. Alle Vorschläge werden geprüft, mit dem Ortsvorsteher abgestimmt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen oder als ungeeignet gelten, bleiben unberücksichtigt. Nach der Entscheidung veröffentlicht die Stadt die gewählten Straßennamen.