Nur mit Sand streuen

Wenn nachts Temperaturen um den Gefrierpunkt herrschen, kann es morgens glatt sein. Dann müssen die Anlieger die Gehwege streuen und bei Schneefall auch räumen.

Eigentümer müssen die Gehwege räumen.

In Bornheim sind dafür wie in den meisten anderen Kommunen nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden. Dies schreibt die Straßenreinigungssatzung vor. Im Handel gibt es etliche Produkte, die vom Umweltbundesamt getestet wurden und das Umweltzeichen tragen „Der Blaue Engel - weil salzfrei“.

Nur in besonderen Gefahrensituationen, etwa bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle, wenn die abstumpfende Wirkung nicht ausreicht, lässt die Straßenreinigungssatzung auch den Einsatz von auftauenden Mitteln, also Salz, zu.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen jedoch auch dann nicht mit Salz bestreut werden und es darf auch kein salzhaltiger Schnee auf ihnen gelagert werden, da er Bäume, Sträucher und Stauden schädigt. Ohnehin sollte man Salz so sparsam wie möglich einsetzen, weil es über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläranlagen in Mitleidenschaft zieht und letztlich die Gewässer belastet.

Fragen zum Thema Streusalz oder zu anderen Umweltthemen beantworten die Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts am Umwelt-Telefon der Stadt Bornheim unter 02222 945-310.