Bürgerinnen und Bürger, die einen Rentenantrag stellen möchten, können bei der Stadt Bornheim ab sofort bequem online einen Termin vereinbaren (www.bornheim.de/termin-vereinbaren).
Online-Terminvereinbarung für Rentenanträge jetzt möglich
ServiceStadtgeschehen20. Januar 2026
Die Terminvergabe bei der Rentenstelle erfolgt für donnerstags von 15 bis 16 Uhr und von 16 bis 17 Uhr.
Die Rentenstelle der Stadt Bornheim nimmt die Rentenanträge entgegen und leitet diese an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter – die Deutsche Rentenversicherung Rheinland sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund. Darüber hinaus erhalten Antragstellende Unterstützung und Auskünfte zu allgemeinen Fragen rund um das Thema Rente.
Bis auf Weiteres ist derzeit ausschließlich die Antragstellung für Altersrenten möglich.
Voraussetzungen für Altersrenten
Die Altersrenten der Deutschen Rentenversicherung setzen grundsätzlich eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) sowie die Erfüllung bestimmter Alters- und Beitragsbedingungen voraus:
Regelaltersrente
- Wartezeit: 5 Jahre
- Alter: stufenweise Anhebung bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1964)
- Voraussetzung: Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
Altersrente für langjährig Versicherte
- Wartezeit: 35 Jahre
- Rentenbeginn: je nach Geburtsjahrgang früher möglich, jedoch mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat
- Für Jahrgang 1964: regulär mit 67 Jahren ohne Abschlag, vorzeitig ab 63 Jahren mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Wartezeit: 45 Jahre
- Rentenbeginn: für Jahrgang 1964 abschlagsfrei ab 65 Jahren (vorher schrittweise Anhebung)
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Wartezeit: 35 Jahre
- Rentenbeginn: je nach Geburtsjahrgang früher abschlagsfrei möglich (z. B. Jahrgang 1964 mit 65 Jahren), ansonsten mit Abschlägen
Die Stadt Bornheim empfiehlt, sich frühzeitig über die individuellen Voraussetzungen zu informieren und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
