Stadt Bornheim sucht Schöffen für Bonner Gerichte

Aktuell werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. In Bornheim sind dies insgesamt 83 Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Bonn und am Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen werden. 55 von ihnen sind dabei für erwachsene Angeklagte zuständig, 28 für jugendliche.

Verhandlung vor Gericht

Rat und Jugendhilfeausschuss der Stadt Bornheim müssen im Vorfeld allerdings doppelt so viele Kandidaten vorschlagen wie an Schöffen benötigt werden, also 110 Erwachsenen- und 56 Jugendschöffen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die gewünschten 83 Bornheimerinnen und Bornheimer aus, die dann als Haupt- oder Hilfsschöffen eingesetzt werden.

Die Bewerber müssen im Stadtgebiet wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind alle, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Auch Menschen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind, zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizisten oder Bewährungshelfer, sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Gleiches gilt für Religionsdiener.

Von den Schöffen wird soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Urteilsvermögen erwartet; bei Jugendstrafsachen müssen sie zusätzlich über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Für den anstrengenden Sitzungsdienst müssen sie gesundheitlich geeignet sein; juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Erforderlich ist immer eine Zwei-Drittel-Mehrheit. So haben die Schöffen jedes Urteil mit zu verantworten. Daher sind neben Kommunikations- und Dialogfähigkeit vor allem auch Objektivität und Unvoreingenommenheit unbedingte Voraussetzungen für eine Bewerbung.

> Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene richten Interessenten bis zum 12. Mai 2023 an das Wahlamt der Stadt Bornheim unter Telefon: 02222 945‑179 oder per E-Mail an wahlbuero(at)stadt-bornheim.de.

Für das Amt der Jugendschöffen bewirbt man sich bis zum 12. Mai 2023 beim Jugendamt der Stadt Bornheim unter Telefon: 02222 9437-5487 oder per E-Mail an jugendschoeffen(at)stadt-bornheim.de.

> Die Bewerbungsformulare können Sie sich hier herunterladen: