StadtBetrieb beschließt neue Friedhofsgebührensatzung

Der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim AöR (SBB) hat in seiner letzten Sitzung erstmals nach fast neun Jahren eine Erhöhung der Friedhofsgebühren zum 1. Januar 2025 beschlossen.

Eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren hatte deutlich gezeigt, dass das derzeitige Gebührenaufkommen nicht mehr ausreicht, um einen ausgeglichenen Gebührenhaushalt zu erreichen und gleichzeitig den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Denn auf den 14 Friedhöfen in Bornheim, die der SBB seit seiner Gründung vor 14 Jahren betreut, gibt es eine Vielzahl verschiedener Bestattungsmöglichkeiten. Außerdem unterhält der SBB acht Trauerhallen in der Stadt. Während die Nachfrage nach Sargbestattungen über die letzten Jahre zurückgegangen ist, verzeichnet der Stadtbetrieb eine deutliche Zunahme von Urnenbestattungen, insbesondere bei pflegearmen Bestattungsformen wie Kolumbarien oder Baumbestattungen. Derzeit liegt der Anteil an Urnenbestattungen in Bornheim bei rund 85 Prozent. Dieser Wandel in der Bestattungskultur führt zu geringeren Einnahmen durch Friedhofsgebühren bei gleichzeitig steigenden Kosten in den Bereichen Personal, Fahrzeugen, Energie und Entsorgung von Friedhofsabfällen. Die Preissteigerungen der letzten acht Jahre in nahezu allen Bereichen machen sich hier besonders bemerkbar. Die Folgen des Klimawandels, die zu stark gestiegenen Kosten bei der Pflege des großen Baumbestandes auf den Bornheimer Friedhöfen führen, belasten die Gebührenkalkulation zusätzlich. Hinzu kommt die notwendige Sanierung der in die Jahre gekommenen Trauerhallen. All dies hat dazu geführt, dass die Friedhöfe im vergangenen Jahr bereits mit einem Defizit von rund 380.000 Euro abgeschlossen haben.

Zugleich strebt der SBB an, die Friedhöfe noch stärker als Rückzugsort und Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere zu betreiben, um damit aktiven Klima- und Umweltschutz darzustellen.

Die Gebühren steigen ab 1. Januar 2025 zum Beispiel für ein Urnenwahlgrab von bisher 69 auf 101 Euro pro Jahr (bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren sind dies 2.025 Euro statt bisher 1.380 Euro). Ein Wahlgrab (Sargbestattung) kostet künftig 123 statt bisher 101 Euro pro Jahr (bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren sind dies 2.478 statt bisher 2.020 Euro.

Die vollständige Friedhofsgebührensatzung ist in den nächsten Wochen auf der Internetseite des Stadtbetriebs unter www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/friedhofswesen abrufbar.