Wiederaufbauhilfe des Landes startet

Anträge seit dem 17. September 2021 möglich

Seit dem 17. September 2021 können vom Hochwasser im Juli 2021 Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung.

Hochwasser

Anträge auf Aufbauhilfe können für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

Ab dem 17. September 2021 können Sie hier Anträge stellen: Wiederaufbauhilfe des Landes

Vor-Ort-Beratung in Meckenheim

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet ab dem 17. September 2021 an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für die Menschen an, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfe bei der Antragstellung benötigen.

Die Außenstelle in Meckenheim, Kalkofenstraße 2, ist für Betroffene in Alfter, Bornheim, Meckenheim und Wachtberg zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Außenstelle in Meckenheim stehen Antragstellenden montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online über www.rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden.

> Unternehmer finden weitere Informationen auf der Seite der Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim

Service-Telefon

Die NRW-Landesregierung hat für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab dem 14. September 2021 zusätzlich das Service-Telefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau.

Service-Telefon0211 4684-4994

 

Das Servicetelefon des Landes NRW ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr erreichbar.