Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Mai 2026, die Leitlinien zur Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos" sowie eine Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen.
Wohnungsbau soll schneller werden
Rat & HilfeStadtgeschehen22. Mai 2026
Rat der Stadt Bornheim beschließt Leitlinien zum „Bau-Turbo"
Mit dem neuen Regelwerk setzt die Stadt die Möglichkeiten des Baugesetzbuches gezielt ein, um die Schaffung neuen Wohnraums zu beschleunigen.
„Als Bau-Dezernent begrüße ich die Möglichkeit, langwierige Planungsverfahren im Wohnungsbau signifikant zu beschleunigen, aber auch, dass den Kommunen mehr Handlungsspielraum eingeräumt wird“, sagt Baudezernent Robert Lehmann.
Was ist der „Bau-Turbo“?
Der „Bau-Turbo" bezeichnet vereinfachte Zulässigkeitsregelungen im Baugesetzbuch (BauGB), die es ermöglichen, Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen schneller zu genehmigen. Grundlage sind die §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB. Die Stadt Bornheim schafft mit den beschlossenen Leitlinien einen klaren Rahmen für die Anwendung dieser Instrumente.
Klare Zuständigkeiten für schnelle Entscheidungen
Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin: Vorhaben, bei denen bis zu zehn neue Wohneinheiten entstehen und keine erheblichen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind, können künftig ohne Befassung des Stadtentwicklungsausschusses genehmigt werden. Größere oder städtebaulich bedeutsame Vorhaben verbleiben in der Zuständigkeit des Ausschusses.
Wo gilt der „Bau-Turbo" – und wo nicht?
Die neuen Regelungen gelten für Vorhaben, die auf Gebieten geplant werden, die als Wohnbau- oder Mischbaufläche ausgewiesen sind. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die keinen neuen Wohnraum schaffen, in Gewerbe- oder Industriegebieten liegen oder in Landschafts- und Naturschutzgebieten, auf Waldflächen sowie in gesicherten Freiflächen des Regionalplans realisiert werden sollen. Vor Einreichung eines Bauantrags ist eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung – in der Regel im Rahmen einer Bauvoranfrage – zwingend erforderlich.
Qualitätssicherung durch städtebauliche Verträge
Die Zustimmung der Stadt erfolgt unter der Voraussetzung eines städtebaulichen Vertrags. Darin verpflichten sich Vorhabenträger*innen zur tatsächlichen Umsetzung des Bauvorhabens innerhalb einer angemessenen Frist. Darüber hinaus können Anforderungen aus den Leitlinien zur Quartiersentwicklung sowie aus dem Klimaneutralitäts- und Klimaanpassungskonzept verankert werden – etwa zur Schaffung geförderten Wohnraums oder zur Umsetzung klimaökologischer Aspekte wie Dachbegrünung.
Transparenz durch halbjährliches Berichtswesen
Um die demokratische Kontrolle sicherzustellen, wird die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss halbjährlich über alle Vorhaben berichten, die in der Zuständigkeit des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin entschieden wurden.
„Wohnraum ist auch in Bornheim ein knappes Gut. Mit dem ‚Bau-Turbo' geben wir Bauwilligen ein klares Signal: Wir wollen schneller werden, ohne bei Qualität und Nachhaltigkeit Abstriche zu machen. Dass bereits das erste Vorhaben auf den Weg gebracht wurde, zeigt, dass wir es ernst meinen“, so Bürgermeister Christian Mandt.
Erste Maßnahme bereits beschlossen
So hat der Stadtentwicklungsausschuss bereits in seiner Sitzung am Dienstag, 19. Mai 2026, das erste Vorhaben nach dem „Bau-Turbo“ beschlossen. Dabei handelt es sich um die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in Kardorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ka 03. Eine Bauvoranfrage liegt der Verwaltung bereits vor.
Die Stadt wird Informationen für Bauwillige und Architekten auf ihrer Internetseite bereitstellen.
