Überblick

Wer selbstständig eine Spielhalle betreiben möchte, muss eine Erlaubnis beantragen. Eine bereits erteilte Erlaubnis muss erweitert oder geändert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten genutzt werden sollen. Auch bei einem Inhaberwechsel ist eine neue Erlaubnis notwendig.

Details

Voraussetzungen

Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine besondere Betriebserlaubnis notwendig. Darüber hinaus ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung.

Ablauf

Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Ein persönliches Beratungsgespräch wird jedoch empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Personalausweis oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
  • Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept
  • Gültige Baugenehmigung
  • Amtlicher Lageplan
  • Kopie des Pachtvertrages bzw. Eigentumsnachweis
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
  • Führungszeugnis Belegart  „0“
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei

Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.

Gebühren

Die Entscheidung über die Bescheinigung der Geeignetheit ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Der Gebührenrahmen reicht von 150 bis 3000 Euro und richtet sich nach der Anzahl der aufgestellten Spielgeräte. 

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung dauert 4-6 Wochen.

Ansprechpartner

Christoph Schoen
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-573
E-Mail