Einzahlungen & Auszahlungen

Überblick

Einzahlungen

Einzahlungen können per Überweisung auf ein Konto der Stadt Bornheim geleistet werden. Darüber hinaus steht ein Kassenautomat für Bareinzahlungen oder Kartenzahlungen per EC-Cash zur Verfügung. Der Kassenautomat kann montags bis mittwochs und freitags von  8.30 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 17.30 Uhr genutzt werden. 

Einzahlungen können auch durch Einzug der Zahlungsforderung von Ihrem Konto erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

HINWEIS: 

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Prävention von Betrugsversuchen bei Geldüberweisungen muss jedes Kreditinstitut jetzt bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Dabei wird von den Kreditinstituten geprüft, ob der Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit dem Namen der Kontoinhaberin oder desKontoinhabers der angegebenen IBAN übereinstimmt. Dies betrifft auch die Zahlungen an die Stadtverwaltung Bornheim.
Um auch weiterhin eine reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Empfängernamens beziehungsweise Kontoinhabers bei Überweisungen an die Finanzbuchhaltung exakt„Stadt Bornheim“ lauten.
Wer eine Überweisung an die Stadtkasse durchführt, muss den Namen auch in Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Finanzbuchhaltung/ERP/ SAP) anpassen. Bei Rückfragen steht die Finanzbuchhaltungen Stadt Bornheim unter Zahlungsabwicklung und Vollstreckungatstadt-bornheim.de zur Verfügung.

 

Auszahlungen

Auszahlungen werden grundsätzlich per Überweisung auf das Konto des Zahlungsempfängers geleistet. In Ausnahmen sind Barauszahlungen über den Kassenautomaten möglich.

Informationen für Rechnungssteller

Die Stadt Bornheim bietet ab sofort die Möglichkeit, XRechnungen zu empfangen. Mehr erfahren

Details

Voraussetzungen

Gesetzliche oder vertragliche Zahlungsansprüche

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