Überblick

Überprüfung auf Kampfmittel durch Luftbildauswertung:

Im Rahmen eines Bauantrages muss zunächst geprüft werden, ob das zu bebauende Grundstück in einer Kampfmittelverdachtsfläche liegt. Für diese Überprüfung ist in der Regel eine Beteiligung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erforderlich. Die Bearbeitungsdauer für eine Luftbildauswertung beträgt 1 bis 2 Wochen.

Wenn Sie beabsichtigen, auf Ihrem Grundstück eine Baumaßnahme durchzuführen, können Sie Ihr Grundstück auch unabhängig von einer Bauantragstellung auf Kampfmittelverdacht untersuchen lassen. Dies bedeutet im Rahmen der eigentlichen Antragstellung einen erheblichen Zeitvorteil.

Die Überprüfung der Grundstücke erfolgt zunächst anhand der bereits überprüften Flächen, für die dem Ordnungsamt eine Auswertung vorliegt.

Soweit keine Auswertung vorliegt, muss eine Auswertung historischer Luftbilder der Alliierten erfolgen. Diese Luftbildauswertung kann nur durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst durchgeführt werden. Falls die Luftbildauswertung den Kampfmittelverdacht erhärtet, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. Dazu gehören geophysikalische Untersuchungen des Grundstückes beziehungsweise des Baubereiches sowie das Entfernen von eventuellen Blindgängern.

Beantragung einer Kampfmitteluntersuchung:

Nachdem durch eine Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel für ein Grundstück mit einer geplanten Baumaßnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf festgestellt wurde, wird empfohlen, einen Antrag auf Kampfmitteluntersuchung zu stellen.

Details

Voraussetzungen

Kampfmittelverdacht

Ablauf

Der Antrag auf Luftbildauswertung ist beim Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.2, der Stadt Bornheim schriftlich, auch per E-Mail, zu stellen. Anfragen nach einer möglichen Kampfmittelbelastung werden digitalisiert und können in einfacher Ausfertigung eingereicht werden.

Wichtig:

Wir empfehlen, mindestens einen Monat vor Bauantragsstellung eine Anfrage nach der möglichen Kampfmittelbelastung (in einfacher Ausfertigung) beim Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.2, der Stadt Bornheim zu stellen.

Der Antrag auf Kampfmitteluntersuchung ist seit dem 1.01.2017 über das Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.2, schriftlich, auch per E-Mail, zu beantragen und wird von dort an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

Den Anträgen muss zwingend ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte (Maßstab 1:5000) beigefügt sein. Für die Kennzeichnung des beantragten Grundstückes beachten Sie bitte das Merkblatt Deutsche Grundkarte. Eine Anleitung zur Erstellung der Deutschen Grundkarte finden Sie unter Ausdruck einer Deutschen Grundkarte.

Gebühren

Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind für den Antragsteller gebührenfrei.

Es können Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, zum Beispiel durch das Freiräumen von Bewuchs, Pflasterung und Aufbauten sowie das Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Ein Ergebnis des Antrages auf Luftbildauswertung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen durch die Bezirksregierung Düsseldorf und wird von dem Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.2, an den Antragsteller weitergeleitet.

Die Bearbeitung des Antrags auf Kampfmitteluntersuchung kann bis zu 3 Monate beanspruchen und wird von dem Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.2, an den Antragsteller weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln) und Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster).

Einzelheiten regelt die ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12.11.2003 (GV. NRW. S. 685). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.

Ansprechpartner

Andrea Dreseler
Allgemeine Verwaltung
Feuerschutz
Telefon: 02222 945-579
E-Mail

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