Voraussetzungen
Mitnahme vom Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Erforderliche Unterlagen
Bei Privatpersonen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeuschein)
- Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung der Halterin/des Halters (Original)
Bei Firmen:
- bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen der Auszug aus dem Vereinsregister
Namensänderung
Die Namensänderung des Halters kann auch bei den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt werden:
Unterlagen
Bei Privatpersonen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters
Bei Firmen:
- bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen ein Auszug aus dem Vereinsregister
Hinweis
Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen sowie bei Änderungen der Rechtsform ist regelmäßig eine Umschreibung erforderlich.
Wenn das Anliegen durch Dritte erledigt werden soll, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Vollmacht und der Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Gebühren
Gebühren: 10,80 Euro