Namensänderung Fahrzeugschein

Überblick

Wenn sich die Anschrift oder der Name des Halters eines zulassungs- bzw. kennzeichenpflichtigen Fahrzeugs innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises geändert hat, ist dies der Zulassungsbehörde zwecks Änderung der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen.

Die Änderung kann auch bei den Städten oder Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt werden.

Details

Voraussetzungen

Mitnahme vom Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Erforderliche Unterlagen

Bei Privatpersonen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeuschein)
  • Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung der Halterin/des Halters (Original)

Bei Firmen:

  • bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument der/des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen der Auszug aus dem Vereinsregister

 

Namensänderung

Die Namensänderung des Halters kann auch bei den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt werden:

Unterlagen

Bei Privatpersonen:

  • Zulassungsbescheinigung  Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters

Bei Firmen:

  • bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und ein Ausweisdokument der/des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen ein Auszug aus dem Vereinsregister

Hinweis

Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen sowie bei Änderungen der Rechtsform ist regelmäßig eine Umschreibung erforderlich.

Wenn das Anliegen durch Dritte erledigt werden soll, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Vollmacht und der Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Gebühren

Gebühren: 10,80 Euro

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