Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Überblick

Wird im Bornheimer Stadtgebiet ein Grundstück verkauft, prüft die Stadt, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ausübt. Sieht sie davon ab, wird die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ausgestellt. Der Vorgang ist gebührenpflichtig.

Details

Voraussetzungen

Veräußerung von Grundbesitz

Ablauf

Wenn der Grundstückskaufvertrag beurkundet ist, stellt der Notar die Anfrage zur Ausstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung.

Erforderliche Unterlagen

  • Notarschreiben mit Bezeichnung des Grundstücks
    (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer)
  • ggfs. Kaufvertrag

Gebühren

Die Gebühr zur Ausstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung beträgt 22 Euro.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Für die Prüfung und Bearbeitung der Vorkaufsrechtsanfrage sind drei Monate vorgesehen.

Die Gebühr ist innerhalb von vier Wochen unter Angabe des Kassenzeichens bei der Stadtkasse Bornheim zu zahlen.

Rechtsgrundlagen

Erteilung einer Negativbescheinigung zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB und § 31 Denkmalschutzgesetz NRW.

Ansprechpartner

Franziska Weber
Flurkarten, Katasterauskünfte, Liegenschaftsbuchauszüge, Vorkaufsrecht
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-251
E-Mail