Ansprechpartner
Flurkarten, Katasterauskünfte, Liegenschaftsbuchauszüge, Vorkaufsrecht
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-251
Wird im Bornheimer Stadtgebiet ein Grundstück verkauft, prüft die Stadt, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ausübt. Sieht sie davon ab, wird die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ausgestellt. Der Vorgang ist gebührenpflichtig.
Veräußerung von Grundbesitz
Wenn der Grundstückskaufvertrag beurkundet ist, stellt der Notar die Anfrage zur Ausstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung.
Die Gebühr zur Ausstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung beträgt 22 Euro.
Für die Prüfung und Bearbeitung der Vorkaufsrechtsanfrage sind drei Monate vorgesehen.
Die Gebühr ist innerhalb von vier Wochen unter Angabe des Kassenzeichens bei der Stadtkasse Bornheim zu zahlen.
Erteilung einer Negativbescheinigung zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB und § 31 Denkmalschutzgesetz NRW.
Kliegel, Michael
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
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Telefax: 02222 945-126