Häufige Fragen zu Ausschreibungen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Vergaben.

Sie können sich gerne per E-Mail an die Vergabestelle wenden.

Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben?

Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben?

In den Vergabeunterlagen wird festgelegt, wie Angebote abgegeben werden können. Die Angebote bleiben bis zum Tag der Submission unter Verschluss.

Elektronische Angebote müssen auf der Vergabeplattform VergabeNRW abgegeben werden. Sie bleiben dort bis zum Tag der Submission unter Verschluss. Angebote per Fax oder E-Mail können nicht gewertet werden.

 

Was ist eine Submission?

Was ist eine Submission?

Die Submission ist der Termin, bei dem die verschlossenen Angebote, die rechtzeitig eingegangen sind, geöffnet werden. Der Submissionstermin wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Bei der Submission sind mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim anwesend. Es wird eine Niederschrift gefertigt. Anschließend werden die Angebote gekennzeichnet und vorgeprüft.

Kann ich bei der Submission dabei sein?

Kann ich bei der Submission dabei sein?

Bei Submissionen sind Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.

Kann ich das Submissionsergebnis erfahren?

Kann ich das Submissionsergebnis erfahren?

Die Bekanntgabe von Submissionsergebnissen ist im Rahmen der aktuell geltenden Regelungen zur Unterschwellenvergabe nicht mehr vorgesehen. Es erfolgt keine Mitteilung des Submissionsergebnisses an die Bieter.

Eine Bekanntgabe des Submissionsergebnisses ist nur noch für Vergaben von Bauleistungen über dem EU-Schwellenwert vorgesehen.

Nach welchen Kriterien wird ein Angebot angenommen?

Nach welchen Kriterien wird ein Angebot angenommen?

Die Zuschlagskriterien werden in den Ausschreibungsunterlagen genannt.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Angebot den Zuschlag erhalten hat?

Wann und wie erfahre ich, ob mein Angebot den Zuschlag erhalten hat?

Sobald eine Entscheidung getroffen worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Information. In der Regel geschieht das innerhalb der Binde- bzw. Zuschlagsfrist. § 134 GWB bleibt unberührt.

Können ortsansässige Firmen bevorzugt werden?

Können ortsansässige Firmen bevorzugt werden?

Wegen des Gleichbehandlungsgebots ist ein öffentlicher Auftraggeber rechtlich daran gehindert, ortsansässige Firmen zu bevorzugen. Jedes Unternehmen mit Sitz im EU-Binnenmarkt muss den gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.

Warum sind öffentliche Ausschreibungen so aufwändig?

Warum sind öffentliche Ausschreibungen so aufwändig?

Aufträge des Bundes, der Länder und der Kommunen machen einen großen Teil des Auftragsvolumens in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die öffentliche Hand hat dadurch eine starke Stellung auf dem Markt. Sie ist nicht frei in der Entscheidung, an wen und zu welchen Bedingungen sie Aufträge vergibt. Die Regelungen des Vergaberechts haben zum Ziel,

  1. den Wettbewerb zu fördern,
  2. das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln,
  3. die Auftragsvergabe transparent zu gestalten,
  4. soziale Kriterien, z. B. die Einhaltung des Mindestlohns, zu berücksichtigen.

Weitere Informationen bietet das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen.