Allgemeine Informationen zu Vergabeverfahren der Stadt Bornheim

Die Vergabestelle der Stadt Bornheim folgt bei den Vergabeverfahren

Das GWB und die VgV gelten für die Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte (Werte seit dem 01.01.2026):

  • für Lieferungen und Dienstleistungen 216.000 Euro netto 
  • für soziale und andere besondere Dienstleistungen 750.000 Euro netto
  • für Bauleistungen 5,404 Mio. Euro netto 

Oberhalb der EU-Schwellenwerte werden Aufträge nach den in § 119 GWB genannten Verfahren vergeben, in der Regel in offenen Verfahren oder im nicht-offenen Verfahren nach Teilnahmewettbewerb.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte werden Aufträge nach der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim vergeben. 

Weitere Informationen zum Vergaberecht und zum Ablauf von Vergabeverfahren finden Sie im Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen.


Bewerbungs- und Vertragsbedingungen

Wenn in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, gelten für Vergabeverfahren und Aufträge die folgenden Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.

Für die Vergabe von Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwertes

Für die Vergabe von Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwertes

  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte
  • allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Lieferungen und Dienstleistungen mit Anlagen 
Für die Vergabe von Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

Für die Vergabe von Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Lieferungen und Dienstleistungen mit Anlagen
  • Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
  • Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB der Stadt Bornheim
  • die VOL/B
Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Bauleistungen mit Anlagen
  • zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Bauleistungen
  • Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
  • Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB der Stadt Bornheim
  • VOB/B
  • VOB/C

Form und Versand der Angebote / Submissionstermin

Bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte, ebenso wie bei nationalen Ausschreibungen wird ein Submissionstermin (Angebotseröffnung) festgesetzt. 

Elektronische Angebote müssen bis zum Submissionstermin im Vergabeportal Nordrhein-Westfalen abgegeben werden.