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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Haushaltskonsolidierung ab 2025 Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Haushaltskonsolidierung ab 2025 Stadt Bornheim konsolidiert Haushalt Die Haushaltslage der Stadt Bornheim ist angespannt. Für das vergangene Jahr 2025 wird mit einem Defizit von rund 20 Millionen Euro gerechnet, für dieses Jahr (2026) sogar mit etwa 25 Millionen Euro. Als der Stadtrat den Doppelhaushalt 2025/26 am 11. Dezember 2024 verabschiedet hat, hat er gleichzeitig auch einen Konsolidierungsprozess beschlossen. Ziel ist es, Konzepte und Maßnahmen zur Entlastung des städtischen Haushalts zu entwickeln. Auch der Kreis als Kommunalaufsicht hat die Genehmigung des Haushalts mit einigen Auflagen versehen: Die Stadt muss der Kommunalaufsicht nachweisen, dass und wie sie ihre Finanzen verbessert. Der Prozess der freiwilligen Haushaltskonsolidierung wurde bereits eingeleitet; Ideen wurden gesammelt und Planungen besprochen. In Zwischenberichten informiert die Stadt die Kommunalaufsicht regelmäßig über den Stand der Haushaltskonsolidierung. Hintergrund: Warum ist die Haushaltslage angespannt? Hintergrund: Warum ist die Haushaltslage angespannt? Der Stadt Bornheim ist es im Jahre 2020 gelungen, nach einer achtjährigen Phase der Haushaltssicherung die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Und es gelang auch die Folgejahre bis einschließlich 2023 positiv zu gestalten, als im vierten Jahr in Folge ein Überschuss erwirtschaftet werden konnte. Allerdings gelang dies nur mit Hilfe von Isolierungspflichten, die das Land im Zuge der seit 2020 folgenden Krisen den Kommunen auferlegt hatte. Denn die Corona-Pandemie 2020, die Flut im Jahr 2021 und der 2022 begonnene Ukraine-Krieg, insbesondere die damit verbundene Energie- und Flüchtlingskrise, haben enorme Kosten verursacht und Bund, Länder und Kommunen vor ebenso große Herausforderungen gestellt. Die Isolierungspflicht sah vor, krisenbedingte Einnahmeausfälle (z.B. bei Steuern oder Gebühren) und Mehraufwendungen (z.B. Energiekosten oder höhere Sozialkosten infolge eines erwarteten Wirtschaftseinbruchs) in Form von Bilanzierungshilfen in gesonderten Haushalten zu buchen, ohne laufende Haushalte zu belasten. Die Kommunen sollten 50 Jahre Zeit haben, die Mehrkosten zu erwirtschaften. Dann aber wurde diese haushaltsrechtliche Ausnahmeregelung 2023 urplötzlich wieder aufgehoben. Damit belasteten die ursprünglich isolierten Kosten die aktuellen Haushalte, was so gar nicht vorgesehen war. Für Bornheim bedeutet das, dass bis 2026 rund 21 Millionen Euro kompensiert werden müssen. Dies ist aber nur ein Grund von vielen, warum die allermeisten Kommunen es nicht mehr schaffen, ausgeglichene Haushalten vorzulegen. Nach einer Haushaltsumfrage des Städtetags NRW waren es 2024 lediglich 16 der insgesamt 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die in der Lage waren, ihren Haushalt strukturell auszugleichen. Das sind gerade einmal 4 Prozent. Das Statistische Bundesamt hat für 2024 errechnet, dass die Kommunen in NRW für das Jahr 2024 ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro zu verzeichnen hatten. Ein Wert, der mit 19,7 Milliarden Euro 2025 schon in der ersten Jahreshälfte fast erreicht wurde. Zum Vergleich: 2023 lag das Defizit noch bei 6,6 Milliarden Euro. Gründe für diese Entwicklung sind die hohe Inflation, eine schwache Wirtschaft und stark gestiegene Sozialausgaben. So sind die Personalausgaben bundesweit um 6,3 Prozent auf 52 Milliarden Euro gestiegen, die Sozialausgaben um 6,4 Prozent auf 44,5 Milliarden Euro. Auch für den laufenden Sachaufwand musste mehr aufgewendet werden: ein Anstieg um 5,6 Prozent auf 47,6 Milliarden, und bei den Sachinvestitionen betrug das Plus 5,5 Prozent auf 22,6 Milliarden Euro. Es sind vor allem aber auch immer wieder neue Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen auferlegen und die im Wesentlichen von den Kommunen finanziert werden müssen. Insbesondere die Sicherstellung der Offenen Ganztagsschule und der Kindertagesbetreuung sowie die Betriebskosten, die damit verbunden sind, führen zu immer höheren Belastungen. Auch bei den Erzieherischen Hilfen und der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen weist der Haushalt deutliche Kostensteigerungen auf. Dies alles trägt dazu bei, dass die kommunalen Haushalte strukturell unterfinanziert sind. Klar ist, dass das kein Bornheim-spezifisches Thema ist. Wie oben bereits erwähnt, können von 396 Kommunen in Nordrhein Westfalen nur noch 16 auf einen strukturell ausgeglichenen Haushalt verweisen. Eine finanzielle Gesundung der kommunalen Haushalte ohne die Unterstützung von Bund und Land kann nicht gelingen. Nur aus eigener Kraft sind die vielfältigen und immer wieder neuen Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht zu finanzieren. Obgleich die Kommunen dies seit vielen Jahren vehement einfordern, ist derzeit aber nicht damit zu rechnen, dass die Landesregierung den Verbundsatz zur Verteilung der Finanzmittel erhöhen wird. Erläuterung: Der Verbundsatz ist der prozentuale Anteil des Landes an bestimmten Gemeinschaftssteuern und der Grunderwerbsteuer, den das Land zur Verteilung an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) zur Verfügung stellt. Die Folge ist, dass die Plandaten für Bornheim in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 hohe Defizite ausgewiesen haben – für 2025 sprechen wir von einer Größenordnung von rund 14 Millionen Euro, 2026 von etwa 19 Millionen Euro. Und dies wird sich aller Voraussicht nach in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung von 2027 bis 2029 fortsetzen. Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist und bleibt also eine Daueraufgabe. Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Angemessenheit von Standards werden auch künftig im Vordergrund stehen müssen. Wir müssen erkennen, was leistbar ist und wo die Leistungsgrenzen der Abgabepflichtigen liegen. Die Ausgangslage Wenn wir von Haushalt reden, geht es um folgendes Modell, das aufzeigt, auf welche Bereiche die Ausgaben der Stadt Bornheim entfallen: Neben Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie sogenannten Transferaufwendungen (Sozialleistungen, Unterhalt von Kitas und Schulen) ist auch die Kreisumlage mit aktuell 27 Millionen Euro ein beträchtlicher Posten im städtischen Haushalt. Das Konzept zur Haushaltskonsolidierung Die Kommunalaufsicht hatte in ihrer Verfügung zum Haushalt der Stadt Bornheim für 2025/2026 auf die Notwendigkeit hingedeutet, das Defizit abzubauen. So sollen innerhalb von zwei 5-Jahres-Zeiträumen verbindliche Vorgaben zum Defizitabbau erarbeitet werden. Grundsätzlich geht es darum zu analysieren, wie sich die kommunalen Ausgaben verringern und die Einnahmen erhöhen lassen. Am 8. Januar 2025 hat die Verwaltung im Arbeitskreis „Finanzen“ ein Phasenmodell vorgestellt. Dieses Modell sieht vor, dass im ersten Jahr eines Doppelhaushalts ein intensiver Konsolidierungsprozess stattfindet. Die Ergebnisse sollen im zweiten Jahr in die Haushaltsplanung einfließen. Nähere Informationen zu den einzelnen Phasen folgen weiter unter unter "Phasen der Haushaltskonsolidierung". Dabei soll wie folgt vorgegangen bzw. sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Dabei soll wie folgt vorgegangen bzw. sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Konzentration auf ausgewählte Verwaltungsbereiche je Phase - Einbindung externer Experten - Betrachtung von Ertragssteigerungen und Aufwandsminderungen - Dokumentation und Kommunikation der Ergebnisse Wichtig ist, dass der Haushalt nachhaltig sein soll. Das bedeutet, dass… Wichtig ist, dass der Haushalt nachhaltig sein soll. Das bedeutet, dass… - die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge mindestens gedeckt sind - Investitionen mindestens in Höhe des Abschreibungsaufwandes erfolgen - Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaftet werden, um die ordentlichen Tilgungsleistungen sicherzustellen. Ein wichtiger Aspekt bei diesem auf zehn Jahre angelegten Prozesses ist es, die intergenerative Gerechtigkeit (Generationengerechtigkeit) zu gewährleisten. Grundsätzlich geht es darum, kommunales Vermögen (Eigenkapital) zu erhalten und Schulden abzubauen. Der finanzielle Druck, unter denen die Kommunen vor allem in den letzten Jahren standen, hat nämlich vor allem dazu geführt, dass sie gezwungen waren, auf das Eigenkapital zuzugreifen, das in der Konsequenz kontinuierlich „geschmolzen“ ist. Um ihren finanziellen Aufgaben und Verpflichtungen nachkommen zu können, müssen die Kommunen zudem immer häufiger auf Kredite zurückgreifen, also neue Schulden machen. Die Entwicklung dieser beiden Größen in Bornheim zeigen folgende Diagramme: Die Folge: Die Zinsbelastung drückt die Städte immer mehr und wirkt sich erheblich auf finanzielle Situation aus. Außerdem schlagen immer mehr die Zinswende und das Auslaufen von Krediten aus der Niedrigzinsphase durch. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, zwischen „guten“ und „schlechten“ Krediten zu unterscheiden. „Gute“ Kredite sind Kredite für Investitionen. Gut deshalb, weil man hier einen Gegenwert für das investierte Geld hat. „Schlechte“ Kredite sind Kredite zur Liquiditätssicherung. Dieses Geld wird ausgegeben, um die notwendigen Ausgaben leisten zu können. Dieses Geld ist vereinfacht ausgedrückt „weg“. Überblick über die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung Schulden abbauen Schulden abbauen Wenn es um Schulden geht, werden etwa mit der NRW-Bank Gespräche geführt, um Einsparungen bei der Zinslast zu erreichen. Außerdem erwartet die Stadt Bornheim auf der Basis des Altschuldenentlastungsgesetzes (ASEG NRW) ab dem Haushaltsjahr 2026 Einsparungen beim Zinsaufwand von derzeit 590.000 Euro - und beim Abschreibungsaufwand von derzeit geschätzt 400.000 Euro. Erläuterung „Altschuldenentlastungsgesetz“: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 9.7.2025 das „Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein Westfalen“ (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW) verabschiedet. Das Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) NRW sieht vor, das übermäßig verschuldete Kommunen bei ihren Altschulden (hauptsächlich Kassenkrediten) entlastet werden sollen. Ziel ist es, dass das Land die Schulden der Kommunen anteilig übernimmt. Die Entlastung soll die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen verbessern und die Zinslast senken. Dezember 2025: Bescheide zum Altschuldenentlastungsgesetz sind da: Kurz vor dem Jahreswechsel 2025/26 haben 16 der 19 Städte und Gemeinden in der Region Bescheide des NRW-Kommunalministeriums erhalten.Inhalt: Gemäß Altschuldenentlastungsgesetz übernimmt das Land einen erheblichen Teil der sogenannten Altschulden der Kommunen. Was heißt das? Die Höhe der Verbindlichkeiten, um die das Land die 16 betroffenen Rhein-Sieg-Kommunen erleichtern will, beläuft sich insgesamt auf rund 157,6 Millionen Euro. NRW-weit werden insgesamt 167 Städte und Gemeinden im Umfang von rund 8,9 Milliarden Euro entschuldet. Das sind jeweils mindestens 41,1 Prozent der Altschulden. Mit Altschulden sind dabei Schulden gemeint, denen keine Investitionen gegenüberstehen, also Liquididätskredite . Darunter versteht man kurzfristige Kredite, die dazu dienen, temporäre Engpässe zwischen Einnahmen und Ausgaben zu überbrücken, vergleichbar mit einem Dispokredit. Sie dienen der Sicherung der laufenden Zahlungsfähigkeit (Personal, Sachkosten). Laut Bescheid soll die Stadt Bornheim knapp 25 Millionen Euro erhalten. Transferleistungen senken Transferleistungen senken Die Stadt plant außerdem, die Transferaufwendungen (Leistungen) im Bereich der Erziehungshilfen (bspw. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Zuge der Kindeswohlgefährdung etc.) mittel- bis langfristig zu senken. Eine Arbeitsgruppe entwickelt dazu ein Konzept. Erste Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Investitionen können zu Haushaltsentlastungen führen Investitionen können zu Haushaltsentlastungen führen Investitionen führen in der Regel zu Einsparungen beim Zinsaufwand und zu höheren Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen. Je nach Umfang der Investitionen können die Haushaltsentlastungen erheblich sein. Die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur auf Bundes- und Landesebene bleiben derzeit aber noch unklar. Aktuell gibt es keine verlässlichen Informationen zu konkreten Mittelzuweisungen. Hebesätze (Grundsteuer etc.) Hebesätze (Grundsteuer etc.) Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat berichtet, dass etwa 50 Prozent des Konsolidierungsvolumens durch die Anpassung der Hebesätze und Beiträge von Konzerngesellschaften erzielt wurden. Die Realsteuern, insbesondere Grund- und Gewerbesteuer, spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Verwaltung hat am 27. August 2025 im Arbeitskreis Finanzen verschiedene Hebesatzszenarien vorgestellt. Nähere Informationen dazu siehe weiter unten unter dem Stichwort „Grundsteuer“. Die erforderlichen Beschlüsse wurden im vierten Quartal 2025 im Rat gefasst und sind seit 1. Januar 2026 in Kraft. Konzerngesellschaften werden in den Konsolidierungsprozess einbezogen Konzerngesellschaften werden in den Konsolidierungsprozess einbezogen Die Einrichtungen „Wasser“ und „Abwasser“ müssen ihre Kosten, einschließlich kalkulatorischer Kosten, durch Gebühren decken. Zudem sollen sie einen angemessenen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Die zuständigen Gremien haben einenPlan zur Gebührenkalkulation für die Wirtschaftsplanung 2026 vorgelegtdie der Stadtrat am 18. Dezember 2025 beschlossen hat. Demnach werden die Wassergebühr von derzeit 2,21 Euro pro Kubikmeter zum Jahreswechsel auf 2,44 Euro erhöht. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von jährlich 180 Kubikmeter müsste also etwa 44 Euro (brutto) mehr pro Jahr bezahlen. Hundesteuer Hundesteuer Der Rat der Stadt Bornheim hat am 18. Dezember 2025 eine überarbeitete Hundesteuersatzung beschlossen. Diese sieht die folgende Anpassung der Steuersätze vor: 1 Hund von 90 auf 125 Euro 2 Hunde von 132 auf 155 Euro 3 und > Hunde von 156 auf 185 Euro gefährliche Hunde von 600 auf 850 Euro Energie (Windenergieanlagen) Energie (Windenergieanlagen) Im Bereich „Energie“ werden durch den Betrieb von Windenergieanlagen Erträge von bis zu 240.000 Euro jährlich erwartet. Die Zahlungen beginnen mit der Inbetriebnahme der Anlagen. Mit dem Baubeginn der ersten Windräder in der Rheinebene ist allerdings erst 2027 zu rechen. ABER: Man muss wissen, dass alle genannten Konsolidierungseffekte zwar wichtige Bausteine auf dem Weg zu einer Haushaltsverbesserung sind. Gleichwohl sind sie aber nicht geeignet, die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte nachhaltig zu beseitigen . Hierzu bedarf es dringend struktureller Verbesserungen in Form … eines dauerhaft höheren kommunalen Anteils am Umsatzsteueraufkommen des Bundes einer dauerhaft und signifikant höheren Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich des Landes eines Maßnahmenpaketes zur dauerhaften Senkung der Sozialausgaben auf der kommunalen Ebene Die bisher seitens der Landesregierung im Zuge der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bzw. im Wege krisenbedingter Verordnungen ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation haben lediglich zu einer zeitlichen Problemverlagerung geführt. Dies gilt sowohl für die sogenannten Bilanzierungshilfen als auch für die aktuelle Möglichkeit, Verlustvorträge zu bilanzieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Landesregierung im Zuge einer vierten Weiterentwicklung des NKF auf die sich deutlich verschlechternde kommunale Finanzsituation mit weiteren Maßnahmen nicht-fiskalischer Art reagieren wird. Wichtige Größen/Stellschrauben einer Haushaltskonsolidierung Vereinfacht dargestellt, sind zwei Instrumente für eine Haushaltskonsolidierung essenziell: Zum einen gilt es, Einsparungspotenziale zu ermitteln, zum anderen geht es darum, die Einnahmen zu verbessern. Ein Mittel, um die Einnahmesituation zu verbessern sind Steuern, und hier vor allem die Grundsteuer. Denn die Grundsteuer ist für Kommunen eine der Haupteinnahmequellen. Eine Anhebung der Hebesätze ermöglicht Mehreinnahmen und somit eine finanzielle Stabilisierung, indem etwa Mehrkosten abgefedert werden können. Grundsteuer Grundsteuer Wenn es um den Hebesatz der Grundsteuer B geht, liegt die Stadt Bornheim mit einem Hebesatz von 690 Punkten unter allen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis im untersten Drittel, gehört also zu den Kommunen mit den geringsten Hebesätzen. Bisher hat Bornheim die Hebesätze sehr moderat erhöht. Es wird sich künftig aber leider nicht vermeiden lassen, hier noch einmal nach zu regulieren. Denn die Erfahrungen aus dem Haushaltssicherungsprozess in den Jahren 2012 bis 2020 zeigen, dass erfolgreiche Haushaltskonsolidierung immer auch mit einer Hebesatzentwicklung einhergeht. Ohne signifikante Ertragssteigerungen wird es nicht möglich sein, die erforderlichen Haushaltsverbesserungen bei steigenden Personal- und Sachkosten zu erzielen. Der Stadtrat hat am 18. Dezember 2025 eine Anhebung der Hebesätze auf 812 Prozent (Grundsteuer A) und 725 Prozent (Grundsteuer B) und 520 (Gewerbesteuer) beschlossen. Dies entspricht einer Anhebung in einem Umfang von knapp 7 Prozent (Grundsteuer A uud B) bzw. einem Prozent bei der Gewerbesteuer. Damit steigen die Kosten für ein Einfamilienhaus um durchschnittlich rund 65 Euro pro Jahr. Durch die Anhebung wird mit Haushaltsverbesserungen im Umfang von etwa 1,2 Millionen Euro gerechnet. Phasen der Haushaltskonsolidierung Phase 1 (2025) Phase 1 (2025) In der Phase 1 (2025) war es der Verwaltung wichtig zu betonen, dass Konsolidierung sowohl die Ertrags- wie die Aufwandsseite (Kosten) betrifft, sowohl die Aufgabenerfüllung in den städtischen Ämtern und Regiebetrieben als auch in den verselbstständigten Aufgabenbereichen (Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechtes, privatrechtliche Gesellschaften) tangiert ist. In der ersten Phase (Haushaltsjahr 2025) konzentrieren sich die Arbeiten auf: - Personal: Einsparung von bis zu 10 Prozent der Personalkosten Regelmäßiges Personalkostencontrolling mit dem Ziel, Entwicklungen bei der Umsetzung des Stellenplanes frühzeitig zu erkennen; der Budgetdeckel in Höhe von 90 Prozent der Personalaufwendungen (ohne Beihilfen und Pensionsrückstellungen) konnte in 2025 eingehalten werden; das Kosteneinsparungsvolumen beträgt rund 4 Millionen Euro - Schuldenmanagement: Umsetzung der Altschuldenlösung und Beratung durch die NRW.BANK Umsetzung der Altschuldenentlastung durch Übernahme von Liquiditätskrediten durch das Land NRW. Kurz vor dem Jahreswechsel 2025/26 hat das NRW-Kommunalministerium die Bescheide verschickt. Inhalt: Gemäß Altschuldenentlastungsgesetz übernimmt das Land einen erheblichen Teil der sogenannten Altschulden der Kommunen. Im Fall von Bornheim will das Land knapp 25 Millionen Euro überweisen. Erwartet wird eine Reduzierung der Zinsaufwendungen in einer Größenordnung von etwa 800.000 Euro jährlich. Die im Zuge der Altschuldenentlastung zu erwartende Eigenkapitalerhöhung soll genutzt werden, um die aktivierte Bilanzierungshilfe auszubuchen. Ein entsprechender Ratsbeschluss liegt vor. In der Folge werden Abschreibungsaufwendungen in einer Größenordnung von rund 400.000 Euro über 50 Jahre vermieden. - Beteiligungsmanagement: Festlegung von Überschussabführungen, zunächst beim Wasserwerk Festlegung von Überschussabführungen der Beteiligungen (Wasserwerk) an den städtischen Haushalt. Das Gebührenaufkommen soll mittelfristig einen dauerhaften Konsolidierungsbeitrag in einer Größenordnung von bis zu einer Million Euro sicherstellen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Ausweis eines handelsrechtlichen Überschusses sowie einer anteiligen Konzessionsabgabe. - Steuerwesen: Bewertung des Steuerertrags im Kontext des Rhein-Sieg-Kreises, sprich im Vergleich mit anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis Anpassungen des Steuerertragsaufkommens im Kontext der übrigen Rhein-Sieg-Kreis-Kommunen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen. Hierzu werden konkrete Anpassungen der Hebesätze betreffend die Grundsteuer A und B der Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer mit einem prognostizierten Mehrertrag von etwa 1,2 Millionen Euro umgesetzt. - Jugend-, Kinder- und Familienhilfe: Implementierung eines Finanzcontrollings, also welche Bereiche sollen mit angemessenen Geldern finanziert und unterstützt werden. Regelmäßiges Finanzcontrolling als Steuerungsinstrument bei der Entwicklung in der Jugend-, Kinder- und Familienhilfe; Ziel des Vorgehens ist eine verbesserte Steuerung der Leistungsgewährung bei den Hilfen zur Erziehung; ein erster Zwischenbericht wird im 2. Quartal 2026 erwartet. Vorläufiges Fazit zur Phase 1 Vorläufiges Fazit zur Phase 1 Die in der Phase 1 des Prozesses (2025) getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen führen zu ersten konkreten Ergebnissen. 1. So hat das Land zwischenzeitlich ein Darlehen zur Liquiditätssicherung (Kassenkredit) in Höhe von 24,8 Millionen Euro in Landesschuld übernommen. Die damit einhergehende Eigenkapitalerhöhung wurde – entsprechend dem zu Grunde liegenden Ratsbeschluss – genutzt, um die Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 20,9 Millionen Euro ergebnisneutral auszubuchen. Die verbleibenden rund 4 Millionen Euro führen zu einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage. Im Haushaltsjahr 2026 ergeben sich Verbesserungen in Höhe von etwa 480.ooo Euro beim Zinsaufwand und etwa 420.000 Euro bei den bilanziellen Abschreibungen. 2. Wie oben bereits erwähnt, hat der Stadtrat mit Wirkung vom 1. Januar 2026 eine moderate Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer beschlossen. Daraus resultieren Mehrerträge in Höhe von insgesamt rund 1,1 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026. 3. Zur Kompensation der aus dem sogenannten Investitionsbooster (steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland ) zu erwartenden Steuermindereinnahmen auf der kommunalen Ebene stellt die Bundesregierung im Zeitraum von 2025 bis 2029 zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von insgesamt 13,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Bornheim bedeutet das in diesem Zeitraum Mehrerträge in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro (2026: 0.5 Millionen Euro, 2027: 1,3 Millionen, 2028: 1,7 Millionen, 2029: 1 Million Euro). Phase 2 (2026) Phase 2 (2026) In einer ersten Phase wurden Ideen gesammelt und erste Planungen besprochen. Dabei ging es im Wesentlichen um die Ertragsseite, also darum wie man Einnahmen verbessern kann. Die zweite Phase beginnt mit dem Haushaltsjahr 2026. Dann geht es um die Aufwandsseite, also darum wie und wo man Einsparungen machen kann. Im Einzelnen geht es um folgende Konsolidierungsaspekte: 1. Konsolidierungsaspekte in der Haushaltsbewirtschaftung: In der Bewirtschaftungsverfügung des Kämmerers wird die Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung deutlich herausgestellt. Alle Ämter sind aufgefordert, über den im Haushalt 2025/2026 bereits planerisch berücksichtigen globalen Minderaufwand bei den Sachkosten in Höhe von 2 Prozent hinaus weitere 3 Prozent einzusparen - also insgesamt 5 Prozent. Die Konsolidierungserfolge sollen in den Budgetgesprächen mit den Budgetverantwortlichen besprochen und mit konkreten Maßnahmen belegt werden. Darüber hinaus wird das Personalkostencontrolling, entsprechend der Vorgehensweise in den Vorjahren, fortgesetzt. Ziel ist die Einhaltung des vom Rat vorgegebenen Personalkostenbudgets. 2. Konsolidierungsaspekte im Kontext von Landesvorgaben: Siehe hierzu Informationen zum Altschuldenentlastungsgesetz. Zur Inanspruchnahme der Mittel des Bundessondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" wird die Verwaltung den Ratsgremien im 1. Quartal 2026 einen Vorschlag unterbreiten. Derzeit liegen Berechnungen vor, nach denen Bornheim etwa 19,8 Millionen Euro aus diesem Sondervermögen erhalten könnte. 3. Konsolidierungsprozesse in ausgewählten Ämtern: Die Strategiegespräche mit dem Jugendamt werden fortgesetzt. Hier liegt der Fokus auf einer verbesserten Steuerung der Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch den Aufbau eines angemessenen Finanzcontrollings. Mit dem Umweltamt wird ein weiterer Bereich in den Konsolidierungsdialog aufgenommen. In diesen Dialogen sollen mittel- bis langfristige Konsolidierungseffekte erzielt werden. Zum Ende des Jahres 2026 ist hierzu ebenfalls eine Berichterstattung vorgesehen. Ausblick Ausblick Im Zuge der weiteren Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsprozesses in der Phase 2 (2026) wird eine Hebesatzstrategie zu entwickeln sein, mit deren Hilfe der in den kommenden Jahren erwarteten Kostenentwicklung wirksam begegnet werden kann. Im Unterschied zur Darstellung in einem verbindlichen Haushaltssicherungskonzept ist es derzeit möglich, eine Entwicklung mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Belastungssituation der Abgabepflichtigen aufzuzeigen. Die Auswahl eines angemessenen Szenarios soll in den kommenden Sitzungen des AK Finanzen erarbeitet und den Ratsgremien zur Beschlussfassung im 4. Quartal 2026 vorgelegt werden.

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Immissions- und Lärmschutz Immissionsschutz Lärm Immissionsschutz Kontakte und Hinweise Immissionen sind Störfaktoren, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden und das Wasser einwirken. Dazu gehören Luftverunreinigungen wie Rauch, Staub oder Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen, Wenn Sie Immissionen feststellen, die von einer Anlage verursacht werden und die eine Gefahr für die Umwelt darstellen oder die zu erheblichen Belästigungen führen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises . Wenn ersichtlich ist, dass Immissionen von einer der Chemie-Anlagen in Wesseling oder Köln-Godorf stammen, finden Sie in der Broschüre "Informationen für unsere Nachbarschaft" Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können. Mobilfunkanlagen Luftreinhaltung und Umweltzonen Lärm Auch Lärm ist eine Form der Umweltverschmutzung und kann je nach Intensität und Dauer das Wohlbefin­den beeinträchtigen und sogar zu Gesundheitsschä­den füh­ren. Lärm verursachen vor allem folgende Bereiche: Umgebungslärm Unter "Umgebungslärm" wird nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und anderen großen Lärmquellen (Industrie) verstanden. Hauptverkehrsstraßen sind definiert als Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz im Jahr, Haupteisenbahnstrecken als Strecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr. Die Lärmaktionsplanung hat zum Ziel, Belästigungen und schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume (Gebiete mit städtischem Charakter mit mehr als 100.000 Einwohnern) sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von den oben genannten Lärmquellen. In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern. Auf Grundlage der Lärmkartierung erstellen die Städte und Gemeinden die Lärmaktionspläne , außer für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Lärmquellen in Bornheim Lärmquellen in Bornheim Im Stadtgebiet Bornheim ist der Straßenverkehr die bedeutendste Lärmquelle. Ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a weisen die folgenden Straßen auf: - die Autobahn A 555 und die Landesstraßen - L 118 - L 182 - L 183 - L 190 - L 192 - L 281 und - L 300 teilweise. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln-Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Der Großflughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärmquellen dar. Näheres zur Lärmaktionsplanung der Stadt Bornheim in den beiden folgenden Beiträgen. Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - Stufe 4 Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - Stufe 4 zum Ansehen und Herunterladen bitte anklicken Am 4.7.2024 hat der Rat der Stadt Bornheim den Lärmaktionsplan (Stufe 4) beschlossen. Zum Verfahren: 2023/24 stand die 4. Runde der Lärmaktionsplanung an. Seit Juli 2023 ist die neue Umgebungslärmkartierung des Landes NRW abgeschlossen. Die aktuelle Karte kann auf MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de) aufgerufen werden, durch Eingabe der Postleitzahl ist das schnelle Zoomen auf den eigenen Ort möglich. Die Kommunen waren nun gefragt, anhand der neuen Lärmkarten ihre Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und mehrerer Landesstraßen (L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300 tlw.) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a. Außerdem führen die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Der Großflughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärm­quellen dar. Auf der DB-Strecke Köln-Koblenz verkehren zwar auch mehr als 30.000 Züge/a, aber 2015 wurde die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken von den Gemeinden auf das Eisenbahnbundesamt übertragen. Daher ist die DB-Strecke nicht mehr dargestellt. Bei der Überprüfung war die Mitwirkung der Öffentlichkeit erwünscht. Schon vor und während der Erstellung des Entwurfs konnten alle, die sich über Lärm von Straßen oder den Stadtbahnlinien beschweren, Vorschläge zu dessen Verminderung machen oder auf andere Lärmquellen hinweisen wollten, dies per E-Mail an laerm(at)stadt-bornheim.de mitteilen sowie sich telefonisch unter 02222-945310 oder persönlich ans Umweltamt wenden. Solche Mitteilungen sind natürlich auch weiterhin möglich. Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplanes wurde für vier Wochen online und im Rathaus offengelegt und zu Stellungnahmen aufgerufen. Außerdem wurden betroffene Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Einarbeitung eingegangener Stellungnahmen wurde die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans, Stufe 4, am 4.7.2024 vom Rat beschlossen. Der Plan ist durch die öffentliche Bekanntmachung am 9.7.2024 in Kraft getreten. Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - bis Stufe 3 Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - bis Stufe 3 Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 nach Vorberatung im Umweltausschuss am 03.06. und im Stadtentwicklungsausschuss am 10.06. die öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) beschlossen. Der Plan ist damit weiterhin bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Der von der Stadt erstmals 2002 erstellte LAP ist alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Für die Überprüfung 2019 des LAP, Stufe 2, von 2015 gemäß einem Prüfkatalog des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lagen als Grundlage die neuen Lärmkarten des Landes NRW im April 2018 vor (Erhebungsstand 2016). Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsentwicklung und damit die Zunahme der Lärmemissionen in Bornheim seit 2012 so geringfügig gewesen seien, dass es keiner Überarbeitung des LAP bedürfe und der Bornheimer LAP unverändert fortgeschrieben werden könne, die Maßnahmen sollten weiterhin gültig bleiben. Daher wurde vom Rat am 23.05.2019 die Fortschreibung des bestehenden LAP beschlossen. Die gemäß BImschG auch in diesem Fall erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 06.01. bis 07.02.2020. Hierüber wurde im Amtsblatt, über die lokale Presse und die Homepage der Stadt informiert. Zur Lärmaktionsplanung können Sie folgende Unterlagen einsehen (bitte anklicken): Prüfkatalog Bornheim Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Fortschreibung Lärmaktionsplan, Stufe 2, von 2015 Karte der Gesamtwerte (24 h) des Straßen- und Schienenlärms Karte der Nachtwerte des Straßen- und Schienenlärms Legende zu diesen beiden Karten Die Unterlagen sind auch zu den normalen Bürostunden im Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün der Stadt Bornheim, Königstraße 25, einsehbar. Zur Entwicklung der Lärmaktionsplanung Die Stadt Bornheim hat zur Verringerung von Lärm erstmals 2002 einen Lärmminderungsplan nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufgestellt, der die Lärmsituation im gesamten Stadt­gebiet darstellt und Minderungsvorschläge enthält. Dieser Plan wird durch die Lärmaktionsplanung nach EU-Recht weitergeführt, deren Vorgaben in das nationale Recht umgesetzt wurden. Im Dezember 2014 hat der Rat den Lärmaktionsplans (LAP), Stufe 2, samt der eingegangenen Anregungen und den Stellungnahmen des Bürgermeisters dazu abschließend beschlossen. Er wurde am 04.02.2015 öffentlich bekanntgemacht und ist damit bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Vorlage zur Ratssitzung mit allen Unterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem als Tagesordnungspunkt 12 der Ratssitzung am 4.12.2014 . Außerdem sind die Unterlagen zu den normalen Bürostunden im Umweltamt in der Außenstelle des Rathauses im Kliehof (Königstr. 25) einsehbar. Im Vorfeld hatten der Umwelt- und der Planungsausschuss im März 2014 den Entwurf beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, die Öffentlichkeit über Internet und Amtsblatt um Vorschläge zur Lärmaktionsplanung zu bitten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Sommer 2014 erfolgt. Hintergrundinformationen Bei der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten erstellt, um Lärmprobleme zu erkennen und Vorschläge zur Minderung zu machen. Lärmprobleme im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung von 70 dB(A) über 24 Stunden gemittelt oder ein Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. In einer ersten Stufe der Lärmaktionsplanung waren bis Ende 2008 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. mehr als 16.400 Kfz pro Tag (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr > 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen zu untersuchen. Betroffen hiervon waren in Bornheim die BAB 555, die L 118/ L 300 zwischen BAB, Moselstraße und Stadtgrenze Bonn und die Strecke der DB. Ein erster Sachstandsbericht der Stadt Bornheim an das Land erfolgte Ende 2008. In der zweiten Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen aufzustellen. Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300 sowie der Königstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim), die ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärmquelle dar. Nach einem einführenden Teil werden die genannten Straßen- und Schienenabschnitte unter Berücksichtigung der Anzahl der Betroffenen detailliert betrachtet, um anschließend vorhandene und neue Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Lärmbelastungssituation vorzustellen. Aus der Auflistung der lärmverursachenden Verkehrswege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim stehen, sondern in der von DB, Landesbetrieb Straßenbau und HGK. Maßnahmen zur Lärmreduktion müssen sich daher an diese Baulastträger richten, die auch zum Lärmaktionsplan Stellung genommen haben. Die Stadt Bornheim selbst ist vor allem verkehrsplanerisch gegen die Lärmproblematik vorgegangen. Hier sind unter anderem folgende Verkehrsentlastungen zu nennen: die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192), die kleine Ortsumgehung Bornheim (Fußkreuzweg-Apostelpfad), die Einbahnstraßenregelung im Ortszentrum Bornheim, die im Flächennutzungsplan dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Aber auch grundlegende Planungen im Flächennutzungsplan wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept) tragen zur Lärmminderung bei. Weitere Informationen im Internet: Umgebungslärmportal des Landes NRW: www.umgebungslaerm.nrw.de Umgebungslärmkarten NRW: www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de NRW-Umweltdaten vor Ort (u.a. Thema Lärm): https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de Umweltbundesamt zu Lärm: http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm Projekt Lärmkartierung im Eisenbahn-Bundesamt: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba Baumaßnahmen und Gewerbe Lärm von Baustellen und Betrieben ist werktags (d.h. montags bis samstags) bis zu einer zumut­ba­ren Grenze hinzunehmen. Einzelheiten zum Baulärm regelt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" . Ein Beispiel: in Gebieten, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, gilt tags (7 bis 20 Uhr) ein Richtwert von 55 dB (A) und nachts (20 bis 7 Uhr) von 40 dB (A). Um festzustellen, ob der Richtwert eingehalten wird, ist ein Beurteilungspegel zu ermitteln. Weil dies dem Laien praktisch nicht möglich ist, kann man zunächst nur nach dem subjektiven Eindruck gehen. Wenn der Bau- oder Gewerbelärm übermäßig erscheint, wenden Sie sich bitte an die Untere Immissionsschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis . Auch bei privaten Baumaßnahmen muss Rücksicht genommen werden: Laute Maschinen und Geräte dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Einige besonders laute Geräte dürfen sogar nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Bei Verstößen sprechen Sie bitte zunächst nach Möglichkeit den Verursacher an. Ist dies nicht möglich oder hat es keinen Erfolg, so können Sie sich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung an das Ordnungsamt , wenden, außerhalb dieser Zeiten an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811. Freizeitlärm Viele Lärmprobleme im privaten Umfeld sind lösbar, wenn man sich selbst lärmbewusst verhält und den "Krach machenden" Nachbarn höflich darum bittet, leiser zu sein. Wenn bei Lärmbelästigungen keine andere Abhilfe möglich ist, wenden Sie sich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung bitte an die Abteilung Ordnungswesen , außerhalb davon an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811. Musik , egal ob selbst erzeugt oder abgespielt, darf grundsätzlich nur so laut sein, dass un­betei­ligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Besonders störend ist nächtlicher Lärm . In der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist es verboten, Lärm zu machen, der die Nachtruhe anderer stört. Zu bestimmten Anlässen kann es jedoch Ausnahmen geben, in Born­heim z.B. aus Anlass des Jahreswechsels, des Karnevals, der Mai- und Kir­mes­­feiern sowie bestimmter weiterer Veranstaltungen. Die Ausnahmegenehmigungen wer­den von der Abteilung Ordnungswesen des Bürger- und Ordnungsamts erteilt, die auch die Polizei entsprechend informiert. Saisonal kann auch der Lärm durch Gartenarbeiten sehr störend sein, denn in vielen Gärten kommen motorisierte Hilfen zum Einsatz: Kompost­häcksler, Kettensägen und andere Gartengeräte machen Garten­arbeit bequemer, aber auch lauter. Zum Teil belästigen sie die Nachbarn mit Lärm, der ohne weiteres mit der Geräuschkulisse an einer stark befahrenen Straße vergleichbar ist. Daher dürfen die meisten derartigen Geräte nach der Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung in Wohngebieten nur werktags von 7-20 h betrieben werden. Besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sammler dürfen nur von 9-13 h und 15-17 h betrieben werden. In Mischgebieten sind dagegen nur die Nacht- und die Sonn- und Feiertagsruhe zu beachten. So etwas wie "Flüsterhäcksler" gibt es zwar nicht, aber Geräte mit dem Blauen Engel "weil lärmarm" sind doch deutlich leiser als solche ohne diese Auszeichnung - bervorzugen Sie sie daher beim Kauf! Lärmbelästigung durch Glascontainer Natürlich ist es im Dienste des Umwelt­schutzes eine gute Sache, dass Glas getrennt gesammelt und wie­der­verwertet wird. Leider werden die Bewohner in Nach­bar­schaft zu Containerstandplätzen immer wie­der durch Lärm belästigt, der durch den Glaseinwurf ent­steht. Tra­gen Sie zur Vermin­de­rung der Lärmbelä­sti­gung bei, in­dem Sie in den gesetzlichen Ruhezeiten nichts einwerfen: überall von 22 bis 6 Uhr, in Wohngebieten von 20 bis 7 Uhr (Nachtruhe) sowie sonn- und feiertags ganztägig und beachten Sie bitte auch die Mittagsruhe. Bei Lärmbelästigung durch Glaseinwurf zu Ruhezeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811. Verkehrslärm Über den Lärmaktionsplan hinaus versucht die Stadt Bornheim, auch an den dort nicht erfassten Straßen den als besonders stö­rend empfundenen Verkehrslärm durch verkehrsberu­higte Straßen in Wohngebieten und durch Lärm­schutzwände niedrig zu halten. Bitte versuchen Sie auch selbst, im Straßenverkehr keinen vermeidbaren Lärm zu erzeugen. Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung ist es sogar verboten, unnötig den Motor laufen zu lassen, Fahrten zu unternehmen, zu hupen, stark zu beschleunigen bzw. zu bremsen. Zuwiderhandlungen können bei der Polizei angezeigt werden. Bei störendem Fluglärm wenden Sie sich bitte an die Abtei­lung für Umweltschutz und Fluglärm des Flughafens Köln/Bonn, Tel. 02203 404030. Stammt der Fluglärm von Militärflugzeugen, so wenden Sie sich bitte an das Fluginformationszentrum der Bundeswehr, Tel. 0800 8620730. Ansprechpartner Dr. Linda Lehmanski Umwelt Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-310 E-Mail

Inhalt

Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Klimafolgenanpassung Naturbasierte Lösungen Förderung Dauerkulturen: Starkregenvorsorge & Erosionsschutz Was wird gefördert? Warum wurde diese Förderung aufgestellt? Downloads: Förderrichtlinie und Antragsdokumente Häufige Fragen zur Förderung Für eine geplante Pflanzung im Jahr 2028 müssen Anträge bis zum 31.07.2027 gestellt werden. Die Antragstellung für eine geplante Pflanzung 2027 war bis zum 31.07.2026 möglich. Was wird gefördert? Durch das kommunale Förderprogramm wird die Anpflanzung der Dauerkultur Miscanthus x giganteus, auch bekannt als Riesen-Chinaschilf oder Elefantengras, gefördert. Dies ist eine nicht invasive, sterile Dauerkultur, die unter anderem seit vielen Jahren intensiv von der Universität Bonn am Campus Klein-Altendorf erforscht wird. Pächterinnen und Pächter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer von Acker- und Dauerkulturflächen können den Anbau dieser Dauerkultur mit einem maximalen Zuschuss von 0,50 € pro qm bei der Stadtverwaltung beantragen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Flächen zur Erfüllung der städtischen Ziele (Erosionsschutz und Starkregenvorsorge) ausreichend geeignet sind. Warum wurde diese Förderung aufgestellt? Starkregenereignisse wie 2021 haben die erheblichen Auswirkungen von Extremwetter auf die Infrastruktur verdeutlicht. Analysen der vergangenen Jahre zeigen zudem eine Zunahme intensiver Starkregenereignisse. Dieser Trend wird sich durch den Klimawandel voraussichtlich weiter verstärken ( LANUK 2026 ). Daher ist eine optimierte Starkregenvorsorge erforderlich. Miscanthus kann durch seine Mulchauflage Fließwege unterbrechen, Niederschlagswasser abbremsen und den Boden stabilisieren, wodurch Erosion gemindert wird. Dies ist besonders relevant, da in Teilen des Stadtgebiets eine hohe Erosionsgefährdung festgestellt wurde. Die Förderrichtlinie soll daher einen finanziellen Anreiz und Sicherheit für Antragstellende bieten, die im Interesse der Allgemeinheit Miscanthus x giganteus zur Starkregenvorsorge und zur Erosionsminderung auf Acker- und Dauerkulturflächen anbauen. Kosteneffiziente Vorsorge Kosteneffiziente Vorsorge Angesichts der genannten Entwicklungen ist es strategisch sinnvoll, frühzeitig in wirksame Maßnahmen der Starkregenvorsorge zu investieren, um Schäden möglichst präventiv zu verhindern und somit absehbare erhebliche Folgekosten für Infrastruktur, Eigentum und kommunale Haushalte möglichst zu vermeiden. Die Starkregenvorsorge durch Miscanthus stellt im Vergleich zu Regenrückhaltebecken, deren Baukosten je nach Ausführung den Millionenbereich erreichen können, eine vergleichsweise kosteneffiziente Maßnahme dar. Zugleich entstehen durch die Förderung keine dauerhaften Pflegekosten für den städtischen Haushalt, da es sich um eine einmalige Investition handelt. Erosionsschutz & Schutz vor Starkregen Erosionsschutz & Schutz vor Starkregen Die Mulchauflage von Miscanthus, welche aus herabfallenden Blättern besteht, bremst Niederschlagswasser, schützt den Boden vor Ausrtrockung und Erosion und dient als Nahrung für z. B. Regenwürmer. Regenwürmer wiederum fördern das Wurzelwachstum, erhöhen die Infiltrationsrate (also die Wasseraufnahmekapazität des Bodens je Zeitspanne), die Bindung von CO2 und die Belüftung des Bodens. Miscanthus ist zudem eine mehrjährige Kulturpflanze. Mehrjährige Kulturen weisen im Vergleich zu einjährigen Kulturen oft eine höhere Wurzeldichte und tiefere Durchwurzelung sowie eine potenziell verbesserte Wasser- und Nährstoffaufnahme auf. Klimaschutz Klimaschutz Miscanthus ist eine C4-Pflanze und kann somit CO2 effizenter umwandeln als so genannte C3-Pflanzen (die meisten Ackerkulturen). Die Dauerkultur kann also CO2 in großen Mengen im Boden und in der Biomasse speichern. Im Schnitt wird von ca. 30 t CO 2 pro Jahr und ha ausgegangen ( Uni Bonn ). Somit kann Miscanthus auch zum Klimaschutz beitragen. Zudem ist Miscanthus ein nachwachsender Rohstoff mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten z. B. als Baustoff, Tierstreu oder zur Energiegewinnung. Nutzungsmöglichkeiten Miscanthus Nutzungsmöglichkeiten Miscanthus Miscanthus kann vielfältig eingesetzt werden z. B.: Baumaterial Dämmmaterial Tierstreu Papier und Zellstoff Biokohle Bioethanol Biomassebrennstoff Biogas Downloads: Förderrichtlinie und Antragsdokumente Förderrichtlinie Antragsformular Beratungsnachweis Bescheinigung Vorsteuerabzug Häufige Fragen zur Förderung Hinweis: Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der Förderrichtlinie „Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz“. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen keinen Rechtsanspruch. Maßgeblich für eine Förderung sind ausschließlich die jeweils gültige Förderrichtlinie sowie der individuelle Zuwendungsbescheid. Im Einzelfall können abweichende Regelungen oder besondere Voraussetzungen gelten. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung wird empfohlen, bei Bedarf fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. Wie lange ist eine Antragstellung möglich? Wie lange ist eine Antragstellung möglich? Wenn die Anpflanzung noch im Jahr 2026 erfolgen soll, muss der vollständige und korrekt ausgefüllte Antrag mit allen dazugehörigen Dokumenten bis zum 31.03.2026 vorliegen. Wie müssen die Antragsdokumente eingereicht werden? Wie müssen die Antragsdokumente eingereicht werden? Anträge können entweder online per E-Mail an klima(at)stadt-bornheim.de gestellt werden oder per Post. Bei einem Onlineantrag muss allerdings der Nachweis zum Vorsteuerabzug zwingend trotzdem postalisch als Originaldokument eingereicht werden. Postanschrift: Lena Sauer Stadt Bornheim: Amt 12 – Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Rathausstraße 2 53332 Bornheim Welche Dokumente muss ich beim Antrag einreichen? Welche Dokumente muss ich beim Antrag einreichen? Ausgefüllter Antrag Lageplan oder andere geeignete Verortung der Bepflanzung Bei Eigentum: Eigentumsnachweis Bei Pacht: Pachtvertrag und Einverständnis des/der Eigentümers/in Schriftlicher Nachweis zur erfolgten Konsultation einer geeigneten Beratungsinstitution, die ausreichend Fachkenntnisse über Miscanthus x giganteus hat Bescheinigung des Finanzamtes bezüglich Vorsteuerabzug Wer ist antragsberechtigt? Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Pächter*innen (mit Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin), die Acker- und Dauerkulturflächen in der Stadt Bornheim bewirtschaften. Es wird vorausgesetzt, dass die Flächen das Potenzial haben, durch die Anpflanzung von Miscanthus x giganteus die Ziele der Starkregenvorsorge und Erosionsminderung zu erfüllen. Wann werde ich erfahren, ob mein Antrag erfolgreich war? Wann werde ich erfahren, ob mein Antrag erfolgreich war? Damit die Anpflanzung reibungslos geplant werden kann, versuchen wir uns so zeitnah wie möglich zurückzumelden. Für die Anpflanzung im Jahr 2026 streben wir den 30.04.2026 an. Welche Dokumente bzw. Informationen müssen nach Bewilligung an die Stadt Bornheim übermittelt werden? Welche Dokumente bzw. Informationen müssen nach Bewilligung an die Stadt Bornheim übermittelt werden? Nach der Bewilligung müssen der Stadtverwaltung folgende Dokumente bzw. Informationen mitgeteilt werden (schriftlich oder per E-Mail an klima(at)stadt-bornheim.de ): - Datum der Pflanzung - Rechnungen sowie Zahlungs- und Leistungsnachweise für die Kosten, die durch die Förderung gedeckelt werden sollen Ich bin mir unsicher wegen der verbindlichen Bewirtschaftungsdauer von 10 Jahren. Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? Ich bin mir unsicher wegen der verbindlichen Bewirtschaftungsdauer von 10 Jahren. Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? Die Verpflichtung, die Fläche mindestens 10 Jahre mit Miscanthus x giganteus zu bewirtschaften, dient der Stadt Bornheim als Sicherheit. So wird gewährleistet, dass die einmalige Förderung langfristig zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz beiträgt. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Fläche über diesen Zeitraum bewirtschaften können, bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten: Als Eigentümerin bzw. Eigentümer: Vertragliche Verpflichtung bei Verkauf: Sie können im Kaufvertrag festlegen, dass die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer die Bewirtschaftung mit Miscanthus für die verbleibende Dauer fortführt. Regelung im Pachtvertrag: Bei Verpachtung können Sie die Pächterin bzw. den Pächter im Pachtvertrag zur Weiterbewirtschaftung für den verbleibenden Förderzeitraum verpflichten. Keine Weitergabeverpflichtung: Sofern keine vertragliche Verpflichtung zur Weiterbewirtschaftung erfolgt, ist dies der Stadt Bornheim mitzuteilen. In diesem Fall sind die erhaltenen Fördermittel anteilig für die verbleibende Restlaufzeit der 10 Jahre zurückzuzahlen (gemäß Förderrichtlinie). Als Pächterin bzw. Pächter: Abstimmung mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer: Sie können frühzeitig das Gespräch suchen und anregen, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer selbst den Förderantrag stellt, um eine langfristige Sicherung der Maßnahme zu gewährleisten. Vorzeitige Beendigung des Pachtverhältnisses: Wird der Pachtvertrag vor Ablauf der 10 Jahre beendet und keine Weiterbewirtschaftung sichergestellt, ist dies der Stadt Bornheim mitzuteilen. In diesem Fall sind die erhaltenen Fördermittel anteilig für die verbleibende Restlaufzeit der 10 Jahre zurückzuzahlen (gemäß Förderrichtlinie). Eine Rückzahlungspflicht besteht nur bei einem von Ihnen zu vertretenden Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen. Fälle höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterereignisse) sind hiervon ausgenommen. Sauer, Lena Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Klimafolgenanpassungsmanagerin Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-366 Telefax: 02222 945-126 E-Mail

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