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Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim Integriertes Klimaschutzkonzept zur Energieeinsparung und zur Verminderung von Treibhausgasen in der Stadt Bornheim Juni 2009 Auftrag der Stadt Bornheim Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesminis- teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter dem Förderkennzeichen 03KS0030 gefördert Bearbeitung: Heide und Eberhard Stadt- und Regionalplaner Im Wiesengrund 29 53175 Bonn Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung, Empfehlungen............................................... 5 1 Energie- und CO2-Bilanz ................................................................7 1.1 Methodik ......................................................................................................... 7 1.2 Informationsgrundlagen, Datenquellen ............................................................... 8 1.3 Hinweise zum Berechnungsverfahren ................................................................. 9 1.4 Aufschlüsselung des Endenergieverbrauchs........................................................10 1.4.1 Endenergieverbrauch nach Energieträgern .........................................................10 1.4.2 Endenergieverbrauch nach Verbrauchssektoren..................................................12 1.5 Primärenergieeinsatz .......................................................................................13 1.6 Energiekosten .................................................................................................14 1.7 CO2-Bilanz ......................................................................................................15 1.8 Vergleich der CO2-Bilanzen 1992 und 2007 ........................................................18 2 Bestandsaufnahme des Endenergieverbrauchs in den städtischen Einrichtungen .............................................................................20 2.1 Endenergieverbrauch der städtischen Einrichtungen............................................20 2.2 Stromverbrauch ..............................................................................................21 2.3 Heizenergieverbrauch ......................................................................................26 2.4 Zusammenfassung, Empfehlung .......................................................................32 3 Rathaus Bornheim: Klimaschutz-Modellprojekt zur CO2-Neutralität..34 3.1 Zielsetzung, Voraussetzung ..............................................................................34 3.2 Vorhabenbeschreibung für den Förderantrag (1. Stufe) .......................................35 3.3 Weitere Vorgehensweise ..................................................................................40 4 Nahwärmeversorgung und Kraft-Wärme-Kopplung .........................41 4.1 Wärmelieferung für HallenFreizeitBad/Europaschule............................................41 4.2 Rathaus/Gymnasium/Wohnstift.........................................................................43 4.3 "Basis-KWK" in städtischen Einrichtungen ..........................................................44 4.4 Zusammenfassung ..........................................................................................45 5 Straßenbeleuchtung ....................................................................46 5.1 Derzeitige Situation und vorgeschlagene Einsparmöglichkeiten.............................46 5.2 Wirtschaftlichkeit und Ausleuchtungsqualität ......................................................47 5.3 Zusammenfassung ..........................................................................................49 6 Stadtentwicklung und Bauplanung ................................................50 6.1 Energieorientierte Bauleitplanung......................................................................50 6.2 Städtisches Bodenmanagement ........................................................................52 6.3 Städtebauliche Verträge...................................................................................52 6.4 Zusammenfassung ..........................................................................................55 Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 4 7 Energieberatung für Haushalte, Gebäudebesitzer, Bauherren .......... 56 7.1 Beratungsinhalte .............................................................................................56 7.2 Thermografie ..................................................................................................56 7.3 'Vor-Ort-Beratung'...........................................................................................57 7.4 Neubau-Energieberatung .................................................................................58 7.5 Dichtigkeitsprüfung .........................................................................................59 7.6 Beratung zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern .....................................61 7.7 Organisation der Beratung ...............................................................................62 7.8 Zusammenfassung ..........................................................................................63 8 Erneuerbare Energieträger .......................................................... 64 8.1 Vorhandene Aktivitäten, Anlagen und Technik ....................................................64 8.2 Kurzfristige Maßnahmen...................................................................................65 8.3 Mittel- und langfristige Maßnahmen...................................................................65 8.4 Zusammenfassung ..........................................................................................66 9 Energiebewusste Beschaffung...................................................... 67 9.1 Informationen, Zielvorgaben, Finanzierung ........................................................67 9.2 Leitfaden für die Beschaffung............................................................................69 9.3 Mögliche Vorgehensweise in Bornheim...............................................................70 9.4 Zusammenfassung ..........................................................................................71 10 Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzerverhalten ............... 72 10.1 Angebote der Energieagentur NRW ...................................................................72 10.2 Weitere Ansatzpunkte......................................................................................73 10.3 Zusammenfassung ..........................................................................................75 11 Teilnahme am European Energy Award®...................................... 76 Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 5 Zusammenfassung, Empfehlungen Energie- und CO2-Bilanz: Die Bilanzen für die Stadt Bornheim weisen für 2007 einen Ener- gieverbrauch von knapp 884 GWh und CO2-Emissionen von rund 246.000 t aus. Gegenüber 1992 bedeutet dies eine absolute Steigerung von 156 GWh/a bzw. 14.000 t/a; wenn man allerdings den starken Einwohnerzuwachs in Bornheim einrechnet – die Bevölke- rung hat um fast ein Drittel zugenommen - dann sinkt der Energieverbrauch um 11 % von rund 20.200 auf 18.000 kWh pro Einwohner und Jahr; die CO2-Emissionen nehmen mit 22 % sogar noch stärker ab (von 6,4 auf 5,0 t pro Einwohner und Jahr). Bei den privaten Haushalten und besonders bei den städtischen Einrichtungen ist der CO2- Ausstoß zwischen 1992 und 2007 sogar absolut zurückgegangen; im Verkehr und bei Dienst- leistungen/Handel/Gewerbe hat er zum Teil kräftig zugelegt. Um das Ziel einer 20-prozentigen CO2-Minderung bis zum Jahr 2020 zu erreichen, sind in Bornheim vielfältige Anstrengungen notwendig, die auch ein generelles Umdenken bezüglich des Schutzziels "Klima" erforderlich machen. Die Stadt Bornheim kann in vielen Bereichen und mit unterschiedlichen Maßnahmen zum Kli- maschutz beitragen. Das Klimaschutzkonzept nennt insgesamt mehr als 35 konkrete Aktivitä- ten, die die Stadt ergreifen kann. Die 15 wichtigsten Empfehlungen von A bis O: A Steigerung der Energieeffizienz: Stetige Verbesserung der Energieeffizienz und Redu- zierung der CO2-Emissionen durch investive Maßnahmen, durch bessere Information und ge- ändertes Nutzerverhalten. B Energiecontrolling: Ausbau der vorhandenen Bestandsaufnahme für die städtischen Gebäude und Anlagen durch den schrittweisen Aufbau eines Energie- und Kostencontrollings, auch mit zusätzlichem Personal (BMU-Förderung nutzen!). C CO2-neutrales Rathaus: Energetische Sanierung des Bornheimer Rathauses nach dem Leitbild der CO2-Neutralität (Senkung der jährlichen CO2-Emissionen um mindestens 70 %; BMU-Förderung nutzen!). D Energieverbund Rathaus/Gymnasium/Wohnstift: Stadtbetrieb Bornheim als mögli- chen Betreiber einer Nahwärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung ins Auge fassen; Vor- aussetzung ist die Klärung rechtlicher und baulicher Fragen (BMU-Förderung nutzen!). E Basis-KWK: Untersuchung aller (größeren) städtischen Gebäude auf die Einsatzmöglich- keit von Blockheizkraftwerken für die Deckung des Grundlast-Wärmebedarfs mit gleichzeitiger Stromerzeugung (Bundes- und BMU-Förderung nutzen!). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 6 F Straßenbeleuchtung - Ausleuchtungsqualität: Abschätzung der CO2-Minderung (und der Kosteneinsparung) durch eine neue Definition der geforderten und gewünschten Aus- leuchtungsqualitäten und –quantitäten. G Energieorientierte Bauleitplanung: Anwendung einer Checkliste für eine energieorien- tierte Bauleitplanung als Bornheimer Praxisstandard (Dienstanweisung). H Städtebauliche Verträge: Nach Klärung von fachlichen und juristischen Fragen: Wo möglich, städtebauliche Verträge für energiesparendes, klimaschonendes Bauen (Passivhaus- standard) vereinbaren und als Bornheimer Baustandard vermarkten. I Konzeption einer städtischen Energieberatung: Organisatorische und finanzielle Kon- zeption für eine unabhängige Beratungsstelle, insbesondere in Kooperation mit den linksrhei- nischen Nachbargemeinden im Kreis und der ILEK-Projektgruppe (Landesförderung und inter- kommunale Zusammenarbeit nutzen!). J Beratung für die Stadt, für Investoren und Gewerbe: Unterstützung bzw. Anregung von fachbezogenen, spezifischen Beratungsangeboten durch den Rhein-Sieg-Kreis. K Vorrang für erneuerbare Energien: Vorrangigen Einsatz von erneuerbaren Energieträ- gern prüfen für alle städtischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen (Dienstanweisung). L Windenergie: Hilfestellung für mögliche Investoren bei der Belegung der festgelegten Konzentrationsfläche. M Energiebewusste Beschaffung: Erstellen einer Bornheimer Checkliste zur Beachtung bei anstehenden Beschaffungsfällen (Dienstanweisung). N Nutzerverhalten in städtischen Einrichtungen: Wo immer möglich, Informationen über bessere Energieeffizienz geben, auch (finanzielle) Anreize schaffen! O European Energy Award®: Die Teilnahme am eea für ein gesamtstädtisches Energie- controlling und zur Imagepflege einsetzen (Landesförderung nutzen!). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 7 1 Energie- und CO2-Bilanz Eine Energie- und CO2-Bilanz stellt eine geeignete Basis für die Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für die Stadt Bornheim dar. Die Bilanz beschreibt die Ausgangslage bei der Energieverwendung im Stadtgebiet und für die CO2-Emissionen, die in Bornheim bzw. durch den Bornheimer Energieverbrauch freigesetzt werden. Damit lassen sich aus der Bilanz einerseits Schwerpunkte benennen für die Verbesserung der Energieeffizienz und die CO2- Minderung. Zum anderen kann die Bilanz auch als Kontrollinstrument verwendet werden, um Entwicklung und Fortschritte im Energiebereich und beim Klimaschutz darzustellen und auch die zukünftige Entwicklung zu bewerten. Eine Vergleichskontrolle wird im Folgenden bereits möglich sein, wenn die aktuellen Zahlen für das aktuell betrachtete Bezugsjahr 2007 denen aus der letzten Vergleichsbilanz gegen- übergestellt werden, die die Daten aus dem Jahr 1992 wiedergibt. Die Bilanz wird wieder um- fassend angelegt und unterscheidet – wie die vorliegende Bilanz für das Jahr 1992 – nach Energieträgern und Verbrauchssektoren und betrachtet neben Endenergie und CO2 auch den Primärenergieeinsatz und die Energiekosten. 1.1 Methodik Die methodische Vorgehensweise für die Energie- und CO2-Bilanz zielt darauf ab, Informati- ons- und Entscheidungsgrundlagen zu erhalten: • einen Überblick zum Endenergieverbrauch in Bornheim auf der Basis einer Energiebilanz und • Hinweise auf Bearbeitungsschwerpunkte für die weiteren Teilkonzepte, die der Stadt gleichzeitig für zukünftige Entscheidungen im Energiebereich empfohlen werden. Energie- und Kostenbilanz: Die Aufstellung der Energiebilanz für die Stadt Bornheim er- folgt in zwei Schritten: Zunächst wird – auf der Ebene von Endenergieverbräuchen – die Struktur der Energieverwendung in Form einer Matrix aufgeschlüsselt und zwar • in den Spalten der Matrix nach den verwendeten Energieträgern (Strom, Erdgas, Heizöl, Holz und Kohle, Kraftstoffe), • in den Zeilen nach Verbrauchssektoren (Haushalte, städtische Einrichtungen, private Dienstleistungen/Handel/Gewerbe sowie Verkehr. Die wichtigsten Informationen können mit den Absatzdaten der RheinEnergie AG und der Re- gionalgas Euskirchen gewonnen werden. Informationslücken lassen sich unter der Verwen- dung von Schätzwerten (Bereich Haushalte, Dienstleistungen/Handel/Gewerbe) und spezifi- schen Daten (Sektor Verkehr) mit einer für diesen Zweck ausreichenden Sicherheit schließen. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 8 Mit Hilfe spezifischer Energienutzungsgrade kann in einem zweiten Schritt auf die Höhe und Struktur des Primärenergieeinsatzes geschlossen werden (Primärenergien sind natürliche Vorkommen fossiler Energieträger – etwa Steinkohle, Erdöl, Erdgas – vor der Umwandlung in Endenergie und vor dem Transport zum Verbraucher; der Energienutzungsgrad gibt den bei der Umwandlung – z.B. von Heizöl in Wärme – nutzbaren Energie-Anteil wieder). Darüber hinaus lassen sich differenzierte Ergebnisse auch für die Energiekosten errechnen. CO2-Bilanz: Als Kern dieses Arbeitsschritts für das Klimaschutzkonzept wird aufbauend auf die energetische Betrachtung und unter Verwendung von spezifischen Emissionsfaktoren eine Schadstoffbilanz für CO2 erstellt. Bearbeitungsschwerpunkte aus der Sicht der Energie- und CO2-Bilanzen: Aus den Bilanzen zur Energie- und Umweltsituation können quantitativ gesicherte Hinweise für örtliche Maßnahmen und Bearbeitungsschwerpunkte der Ressourcenschonung abgeleitet werden, für die besondere Anstrengungen lohnend sind. Dabei ist es entscheidend, sich auf solche Maß- nahmen zu konzentrieren, die an den Möglichkeiten und besonderen Bedingungen der Stadt Bornheim, der beteiligten Versorgungsunternehmen und der örtlichen Energieverbraucher orientiert sind, etwa: • Energiesparmaßnahmen im Altbaubestand • Energieorientierung im Neubausektor • Energiesparberatung für private Haushalte • Anlagenerneuerung • Kraft-Wärme-Kopplung • Öffentlichkeitsarbeit • Energiesparmaßnahmen bei städtischen Einrichtungen 1.2 Informationsgrundlagen, Datenquellen Sektor Haushalte: Die RheinEnergie AG und die Regionalgas Euskirchen haben die Ver- brauchsdaten 2007 für Strom und Erdgas in diesem Verbrauchssektor aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Die Daten für den Verbrauch an Heizöl und festen Brennstoffen wurden auf der Basis von amtlichen statistischen Daten zu Gebäuden, Wohnungen und Wohnflächen in der Stadt Bornheim sowie spezifischen Verbrauchswerten zurückgerechnet. Sektor städtische Einrichtungen: Die Daten der Energieverwendung in den städtischen öffentlichen Einrichtungen (Raumwärmeversorgung, Warmwasser und Licht/Kraft einschließ- lich Straßenbeleuchtung) wurden bei der Stadt abgefragt. Sektor Dienstleistungen/Handel/Gewerbe: Die Ermittlung der Energieverwendung im gewerblichen Sektor stützt sich auf Angaben zur Stromabgabe der RheinEnergie AG und der Erdgasabgabe der Regionalgas Euskirchen. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 9 Sektor Verkehr: Der Verkehr ist häufig kein Bestandteil von Energiekonzepten, die sich schwerpunktmäßig mit der Deckung des Wärmebedarfs und der leitungsgebundenen Versor- gung beschäftigen. Der Verkehr ist aber ein so bedeutender Faktor des Energieverbrauchs, dass er in einer Energiebilanz (und in der dazugehörenden Schadstoffbilanz) nicht fehlen darf. Wenn man ihn berücksichtigt, kann man darüber hinaus auch die Verbrauchszahlen der ande- ren Sektoren in ihrem Gewicht besser einordnen. Zur Ermittlung der Energieverwendung im Verkehr in Bornheim wurde lediglich auf die Zahl der in der Stadt zugelassenen Kfz zurückge- griffen (getrennt nach Benzin-Pkw, Diesel-Pkw und Lkw). Darüber hinaus sind keine eigenen Erhebungen durchgeführt worden, vielmehr wurde mit bundesweiten Durchschnittswerten gerechnet. 1.3 Hinweise zum Berechnungsverfahren Bezugsjahr: Für die Konsistenz und einen eindeutigen Zeitbezug bei der Darstellung des Energiegeschehens in Bornheim ist es wichtig, die erfassten Informationen und Daten auf ein einheitlich festgelegtes Jahr zu beziehen. Für die Energiebilanz in der Rahmenuntersuchung wurde das Jahr 2007 gewählt. Klimabereinigung: Unterschiedliche Klimaverläufe in den einzelnen Kalenderjahren (kalte Winter, dauerhafte Spätsommer etc.) führen zu unterschiedlichen Heizenergieverbräuchen, die nicht im Zustand der Siedlungs-, Anlagen- und Versorgungsstruktur begründet sind. Es ist deshalb notwendig, die tatsächlich gemessenen bzw. statistisch erfassten Energiemengen aus dem Bereich der Raumheizung so umzurechnen, dass der jährliche klimatische Einfluss berei- nigt wird. Dazu wird das in der Energieeinsparverordnung 2007 (im Folgenden kurz EnEV) vorgesehene Verfahren angewendet. Allerdings wird der für Bornheim klimatisch repräsen- tative Wert der Messstation Düsseldorf, nicht der nach EnEV formal korrekte der Station Nür- burg-Barweiler verwendet (vgl. ausführliche Begründung in Kapitel 2.3). Das Jahr 2007 war – bezogen auf den Durchschnitt der langjährigen Klimadaten – deutlich wärmer als das Normaljahr. Eine Angleichung der gemeldeten Verbrauchsdaten zur Raumhei- zung muss dadurch erfolgen, dass die Verbrauchswerte um gut ein Drittel (Faktor 1,36) an- gehoben werden. Energiemengen, Heiz- und Brennwerte einzelner Brennstoffe: Alle Angaben zu Ener- giemengen in der Energiebilanz werden einheitlich in Giga-Wattstunden (GWh) dargestellt: 1GWh = 1.000 Megawattstunden (MWh) = 1.000.000 Kilowattstunden (kWh). Bezogen auf den Brennstoff "Heizöl leicht" entspricht 1 GWh etwa einer Menge von 100.000 l Heizöl bzw. 1 l Heizöl entspricht ca. 10 kWh. Bei einer Umrechnung der Brennstoffe auf Energiemengen ist zu beachten, ob als Bezugsgrö- ße der Heizwert oder der Brennwert (der Brennwert umfasst den Energieinhalt des Brenn- stoffs einschließlich der Verdampfungswärme des Wasserdampfs im Abgas) verwendet wird. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 10 Die Angaben zu Heizöl, Holz und Kohle werden üblicherweise auf einen Heizwert bezogen, während die Gasversorgung (auch die Regionalgas Euskirchen) ihre Absatzmengen auf den Brennwert bezieht. Um in der Energiebilanz eine einheitliche Basis zu schaffen, werden die Absätze der Regionalgas auf den Heizwert umgerechnet, was zu einer rechnerischen Reduzie- rung der Energiemengen beim Erdgas um 11% führt. Energienutzungsgrade: Für die Umrechnung des aufgeschlüsselten Endenergieverbrauchs der einzelnen Sektoren auf die Ebene der Primärenergie ist es notwendig, energieträgerspezi- fische Energienutzungsgrade anzusetzen. Dazu werden einheitliche Nutzungsgrade verwen- det, die dem Umwandlungssektor für die einzelnen Energieträger zuzurechnen sind. Emissionsdaten und Emissionsfaktoren: Für die Emissionen, die der Energieverwendung in Bornheim zuzurechnen sind, kann auf energiespezifische Emissionsfaktoren für CO2 als Leitschadstoff zugegriffen werden. Die Genauigkeit der errechenbaren Emissionsmengen (t/a) reicht für den Zweck einer Beurteilung im Rahmen des Klimaschutzkonzepts aus. Für den Energieträger Strom werden spezifische Emissionswerte der RheinEnergie AG berücksichtigt. Energiepreise: Die Darstellung des Kostenrahmens der Energieverwendung in Bornheim erfordert den Ansatz von spezifischen Energiepreisen, die den einzelnen Energieträgern und Sektoren zuzuordnen sind. Für Strom und Erdgas werden Angaben der RheinEnergie AG und der Regionalgas Euskirchen verwendet; bei Heizöl und festen Brennstoffen wird das ortsübli- che Preisniveau angesetzt. Die verwendeten Kostenansätze schließen jeweils die Mehrwert- steuer ein (Brutto-Verbraucherpreise). 1.4 Aufschlüsselung des Endenergieverbrauchs Der Endenergieverbrauch in Bornheim wird für den Stand 2007 mit rund 884 GWh abge- schätzt (Bild 1-1). Obwohl die Bornheimer Bevölkerung seit 1992, dem letzten für die Ener- giebilanz verfügbaren Vergleichsjahr, um rund ein Drittel auf fast 50.000 Einwohner gewach- sen ist, ist der Energieverbrauch von 728 GWh im Jahr 1992 bis 2007 nur um gut 20 Prozent gestiegen. Der Endenergieverbrauch 2007 wird im Folgenden aufgeschlüsselt, und zwar nach Energieträgern und Verbrauchssektoren. 1.4.1 Endenergieverbrauch nach Energieträgern Bei der Aufschlüsselung des Endenergieverbrauchs in Bornheim sind im Einzelnen die Ener- gieträger Strom, Erdgas, Heizöl, Holz und Kohle sowie Kraftstoffe (Benzin/Diesel) zu unter- schei- Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 11 Bild 1-1 Endenergieverbrauch in Bornheim 2007 nach Energieträgern und Verbrauchssektoren (GWh) (Quelle: RheinEnergie AG, Regionalgas Euskirchen, LDS, Stadt Bornheim und eigene Berechnungen) Bild 1-2 Endenergieverbrauch in Bornheim nach Energieträgern (GWh): Links 1992, rechts 2007 (Quelle: 2007 wie bei Bild 1-1, 1992 aus: Energiekonzept für die Stadt Bornheim, 1994) den (Bild 1-1, 1-2). Sonstige Energieträger wie z.B. Flüssiggas werden nicht gesondert aus- gewiesen. Ebenso bleiben die geringen Anteile einer aktiven Sonnenenergienutzung (Solar- thermie, Photovoltaik) außer Ansatz. • Insgesamt beträgt der Endenergieverbrauch in Bornheim im Jahr 2007 knapp 884 GWh. Das entspricht 88,4 Mio. l Heizöl. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 12 • Als Stromverbrauch im Jahr 2007 werden in der Energiebilanz 157 GWh veranschlagt. Beim Erdgasverbrauch werden in der Energiebilanz 293 GWh angesetzt. Die Zuordnung zu den einzelnen Verbrauchssektoren basiert auf Angaben der Regionalgas Euskirchen. • Der dargestellte Heizölverbrauch in Höhe von knapp 95 GWh resultiert aus eigenen Be- rechnungen und Schätzungen auf der Basis von statistischen Daten, Angaben der Stadt für die öffentlichen Einrichtungen sowie den Absatzdaten der Versorgungsunternehmen. • Die veranschlagten 6 GWh für Holz und Kohle lassen sich aus Daten des statistischen Landesamts unter Berücksichtigung anderer Energieträgeranteile rückrechnen. • Der Kraftstoffverbrauch von ca. 332 GWh resultiert aus dem dargestellten Berech- nungsansatz mit spezifischen Fahrleistungen und Verbräuchen auf der Basis der in Born- heim zugelassenen Kfz. Die Anteile von Benzin und Dieselkraftstoff brauchen nicht unter- schieden zu werden. Im Bild 1-2 ist außerdem eine wichtige Veränderung bei den Energieträgeranteilen gegenüber dem Jahr 1992 erkennbar: Der Heizölverbrauch ist bis zum Jahr 2007 um rund die Hälfte zu- rückgegangen, gleichzeitig hat das Erdgas seinen Anteil annähernd verdoppelt. Strom und feste Brennstoffe haben sich anteilig wenig geändert. Die relative Menge der Kraftstoffe hat im Laufe der Jahre geringfügig abgenommen. 1.4.2 Endenergieverbrauch nach Verbrauchssektoren Sektor Haushalte: Im Sektor Haushalte werden die Energieträger Strom, Erdgas, Heizöl sowie Holz und Kohle eingesetzt. Der Gesamtverbrauch liegt bei knapp 387 GWh/a (Bild 1-1, 1-3). Der mengenmäßig bedeutendste Einzelposten der Energieverwendung im Sektor Haus- halte in Bornheim ist der Erdgasverbrauch für Raumwärme mit 229 GWh/a. Mit Abstand fol- gen der Stromverbrauch und der Heizölverbrauch mit 77 bzw. 75 GWh/a. Sektor städtische Einrichtungen: Der Energieverbrauch in städtischen Einrichtungen kann anhand der Angaben der Stadtverwaltung erfasst und aufgeschlüsselt werden. Die Struktur der Energieverwendung bei den öffentlichen Einrichtungen zeigt einen hohen Anteil bei der Erdgasverwendung für Raumwärme (über 16 GWh/a). Der Stromverbrauch liegt bei gut 4 GWh/a. Das Heizöl spielt in diesem Sektor keine Rolle. Sektor Dienstleistungen/Handel/Gewerbe: Dieser Sektor umfasst die Dienstleistungs- betriebe und das verarbeitende Gewerbe (einschließlich Industrie). Der größte Verbrauchsan- teil liegt hier beim Stromverbrauch mit gut 76 GWh/a. Der mit mehr als 50 % überdurch- schnittlich hohe Stromverbrauchsanteil des Gewerbes in Bornheim ist auffällig; hier ist ein erhebli- ches Potential für Energie- und Kosteneinsparungen zu vermuten. Demgegenüber ist der Erd- gasverbrauch mit knapp 50 GWh/a relativ gering und sollte in diesem Sektor noch ausbaufä- hig sein. Der Heizölverbrauch (Raumwärme und Prozesswärme) von knapp 19 GWh/a liegt in diesem Sektor über dem gesamtstädtischen Durchschnitt, der gut 10 % ausmacht. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 13 Bild 1-3 Endenergieverbrauch in Bornheim nach Verbrauchssektoren (GWh): Links 1992, rechts 2007 (Quelle: 2007 wie bei Bild 1-1, 1992 aus: Energiekonzept für die Stadt Bornheim, 1994) Sektor Verkehr: Zum Endenergieverbrauch im Sektor Verkehr von 332 GWh/a ist noch einmal auf die Unsicherheiten des Schätzverfahrens hinzuweisen; er basiert auf dem Bundes- durchschnitt der Kfz-Fahrleistungen und des spezifischen Kraftstoffverbrauchs der verschie- denen Kfz-Typen. Vergleich 1992 – 2007: Der zeitliche Vergleich im Bild 1-3 macht deutlich, dass sich die Verbrauchsstrukturen nur wenig geändert haben. Private Haushalte und die städtischen Ein- richtungen haben 2007 praktisch den gleichen Anteil am Energieverbrauch Bornheims wie 1992. Der Anteil des Sektors Dienstleistungen/Handel/Gewerbe ist um einige Prozentpunkte gestiegen, gleichzeitig hat der Verkehrsbereich einige Prozente abgegeben. 1.5 Primärenergieeinsatz Ausgehend von der Aufschlüsselung der Endenergieverbrauchs kann die Struktur der Ener- gieverwendung auf die Ebene des Primärenergieeinsatzes umgerechnet werden. Die Betrach- tung des Primärenergieeinsatzes lässt es auf einfachem Wege zu, die CO2-Belastungen deut- lich zu machen, die mit der Energiebereitstellung entstehen. Für den Klimaschutz ist es wich- tig, diese Belastungen der sogenannten "Vorkette" mit zu berücksichtigen. Zur Umrechnung werden brennstoffspezifische Faktoren verwendet. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 14 Bild 1-4 Primärenergieeinsatz und Endenergieverbrauch in Bornheim 2007 (Quelle: wie bei Bild 1-1 und eigene Berechnungen) Um im Jahr 2007 in Bornheim 884 GWh Endenergie bereitstellen zu können, mussten 1.211 GWh Primärenergie aufgewendet werden (Bild 1-4). Besonders deutlich lässt sich der hohe Primärenergieaufwand (oder der geringe Wirkungsgrad der Kraftwerke) für die Strombereit- stellung erkennen. Dem steht beispielsweise der relativ hohe Energienutzungsgrad beim Erd- gas gegenüber. Bei der Energieumwandlung und –bereitstellung werden zwar immer Verluste entstehen, deshalb kommt es aber auf eine möglichst wirksame Verminderung unnötiger Ver- luste an; und aus der Sicht der CO2-Minderung und des Klimaschutzes sind Einsparungen beim Stromverbrauch auch besonders wirkungsvoll. 1.6 Energiekosten Eine weitere Betrachtungs- und Analyseebene der Energiebilanz beschäftigt sich mit den E- nergiekosten. Durch die Verwendung spezifischer Kostenansätze für die einzelnen Energieträ- ger können die Energiekosten der Verbrauchssektoren abgeschätzt werden (Bild 1-5). In Bornheim wurden von allen Beteiligten für 884 GWh Endenergie mehr als 100 Mio. € aus- gegeben. Dabei lagen die Kraftstoff- und die Stromkosten mit ca. 45 bzw. 31 Mio. € an der Spitze; zusammen machen sie etwa drei Viertel der gesamten Energiekosten aus. In den Bornheimer Privathaushalten wurden – ohne die Ausgaben für den Verkehr – gut 36 Mio. € für Energie ausgegeben (rund 730 € pro Einwohner und Jahr). Noch höhere Gesamtkosten müssen mit 45 Mio. € jährlich für den Verkehr aufgebracht werden, während die Sektoren Dienstleistungen/Handel/Gewerbe und insbesondere die städtischen Einrichtungen mit 18 bzw. 1,9 Mio. € deutlich niedrigere Gesamtkosten aufweisen. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 15 Bild 1-5 Abschätzung der Energiekosten in Bornheim (Mio. €): Links 1992, rechts 2007 (Quelle: 2007 wie bei Bild 1-1, 1992 aus: Energiekonzept für die Stadt Bornheim, 1994) Im zeitlichen Vergleich mit dem Jahr 1992 wird deutlich, wie die Energiekosten überproporti- onal angestiegen sind (vgl. Bild 1-5). Während der Endenergieverbrauch im Vergleichszeit- raum nur um gut 20 % und der allgemeine Verbraucherpreisindex um 30 % (Quelle: Statis- tisches Bundesamt) zugenommen haben, sind die Kosten für die Endenergie um 212 % auf mehr als das Doppelte gewachsen. Leicht überproportional sind dabei die Strom- und die Kraftstoffpreise angestiegen, während die Verteuerung bei den Heizenergien Erdgas und Heizöl etwas geringer ausgefallen ist. 1.7 CO2-Bilanz Die Energieverwendung stellt die Ursache für die Klimaproblematik dar. Ausgelöst werden Treibhauseffekt und Klimaerwärmung aber nicht durch die Energieträger selbst, sondern durch das Kohlenstoffdioxid - CO2 - das bei der Verbrennung von fossilen und anderen orga- nischen Brennstoffen entsteht. CO2 und CO2-Bilanz stehen deshalb im Zentrum des Interes- ses, wenn es um die Darstellung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen für das Klima- schutzkonzept geht. Um die Mengen an CO2 abschätzen zu können, die durch die Energieverwendung in Bornheim freigesetzt werden, werden energieträgerspezifische CO2-Emissionsfaktoren verwendet (Bild 1-6). Um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, werden dazu die gleichen Faktoren verwendet wie in der Bilanz für das Jahr 1992. Eine Ausnahme stellt der Strom dar. Der Strom, den die Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 16 Bild 1-6 Spezifische Emissionsfaktoren für CO2 Bild 1-7 CO2-Emissionen in Bornheim 2007 nach Energieträgern und Verbrauchssektoren (in t/a) (Quelle: RheinEnergie AG, Regionalgas Euskirchen, LDS, Stadt Bornheim und eigene Berechnungen) RheinEnergie heute produziert, ist mit 380 g/kWh deutlich sauberer als der Strom, den RWE 1992 geliefert hat; damals lag der Emissionsfaktor noch bei 590 g/kWh. Neben der Rhein- Energie liefern auch andere Unternehmen Strom in Bornheim. Für diesen Strom, der rund 15 % ausmacht, wird als Faktor der Bundesdurchschnitt von 541 g/kWh angesetzt. Die CO2-Bilanz macht deutlich, dass der weitaus größte Einzelverursacher für CO2-Emissionen in Bornheim der Kraftstoffverbrauch des Verkehrs darstellt (Bild 1-7). Danach folgt die Gas- heizung bei den privaten Haushalten, gefolgt vom Stromverbrauch bei Dienstleistungen/Han- del/Gewerbe und den Haushalten. Wenn man die einzelnen Energieträger betrachtet, wird deutlich, dass der Kraftstoffverbrauch die meisten Emissionen verursacht; sein Emissionsanteil ist mit 37 % fast identisch mit sei- nem Brennstoffanteil in der Energiebilanz (Bild 1-8, vgl. auch Bild 1-2). Zusammen mit dem Heizöl resultiert sogar knapp die Hälfte aller CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von flüssi- gen Energieträgern. Bei Strom und beim Erdgas haben sich die Verhältnisse gegenüber der Energiebilanz geändert. Während Erdgas bei den Energiemengen einen nahezu doppelt so Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 17 großen Anteil hat wie der Strom, liegt dieser bei den CO2-Emissionen noch vor dem Erdgas. Die Umwandlungsverluste im Kraftwerk machen sich hier bemerkbar. Bei den Verbrauchssektoren ist die Struktur der Emissionen im Vergleich zum Energiever- brauch sehr ähnlich (Bild 1-9, vgl. auch Bild 1-3). Die beiden großen Verursacher sind die privaten Haushalte und der Verkehr, die zusammen fast vier Fünftel der CO2-Emissionen her- vorrufen. Aus der CO2-Bilanz lassen sich wichtige Handlungsfelder für den kommunalen Klimaschutz ablesen: • An der ersten Stelle steht der motorisierte Individualverkehr. Leider ist dies ein Hand- lungsfeld, auf dem die Stadt erst an dritter Stelle genannt werden kann. In erster Linie sind hier die Verkehrsteilnehmer selbst (weniger mit dem Auto fahren) sowie die Automo- bilindustrie (verstärkt kleine und sparsame, nicht große und übermotorisierte Autos entwi- ckeln und anbieten) gefordert. Die Kommune kann helfen, die Rahmenbedingungen für einen umweltfreundlichen Verkehr zu verbessern durch Stärkung des ÖPNV-Angebots, den Ausbau von Rad- und Fußwegen, durch kompakte Bebauung und Verhinderung von Zer- siedelung (vgl. dazu Kapitel 6). • An zweiter Stelle ist der Wärmebedarf der privaten Haushalte zu nennen, dort müssen die Emissionen aus der Erdgas- und Heizölverwendung gesenkt werden. Der durchschnittliche Erdgasverbrauch in Bornheim beträgt 2007 mehr als 125 kWh/m² Wohnfläche. Hier kann ein großes Sparpotenzial genutzt werden. Maßnahmen im Baubestand können sich sowohl auf die Verringerung des Bedarfs beziehen (bessere Wärmedämmung) als auch auf die Bild 1-9 CO2-Emissionen in Bornheim 2007 nach Verbrauchssektoren (in t/a) (Quelle: wie bei Bild 1-7) Bild 1-8 CO2-Emissionen in Bornheim 2007 nach Energieträgern (in t/a) (Quelle: wie bei Bild 1-7) Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 18 Anlagentechnik (neue Heizkessel) als auch auf Energieträgerumstellungen (Nutzung von erneuerbaren Energien). Die Stadt kann in diesem Bereich Anreize geben, indem sie z.B. einen Zuschuss für die Nutzung von erneuerbaren Energien gewährt. • Ein weiteres Handlungsfeld im Altbaubereich ist die Stärkung der Energieberatung für pri- vate Verbraucher. Ein Ansatz hierfür ist in den Aktivitäten der ILEK-Projektgruppe Erneu- erbare Energien/Energieeffizienz der sechs linksrheinischen Kommunen gegeben. Die Stadt kann darüber hinaus – auch in Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen – ak- tiv werden und die Einrichtung einer gewerke- und versorgerunabhängigen Energiebera- tung unterstützen. Die Beratungstätigkeit lässt sich darüber hinaus auch durch die Finan- zierung von gezielten Aktionen mit Beratungsgutscheinen fördern (vgl. dazu Kapitel 7). • Im Neubaubereich ist der Handlungsdruck vergleichsweise weniger stark gegeben. Die Einhaltung der EnEV allein sorgt für einen relativ geringen Energieverbrauch. Trotzdem ist auch hier eine kommunale Förderung etwa für den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern oder von Qualitätsprüfungen sinnvoll (vgl. auch Kapitel 6, 11). • Der gesamte Bereich der Stromnutzungen ist wegen der überdurchschnittlichen CO2-Min- derung bei der Stromeinsparung besonders interessant, in der Breite allerdings auf der kommunalen Ebene nur schwer zu beeinflussen. Für die Stadt Bornheim ergeben sich in erster Linie Handlungsmöglichkeiten beim Ersatz von veralteten Beleuchtungsanlagen im Rathaus (vgl. dazu Kapitel 3) und bei der Straßenbeleuchtung (vgl. Kapitel 5). 1.8 Vergleich der CO2-Bilanzen 1992 und 2007 Abschließend kann auch in diesem Kapitel ein Blick auf den zeitlichen Vergleich der CO2- Emissionen aus den Jahren 1992 und 2007 geworfen werden, um eine Einschätzung der ver- gangenen Entwicklung zu erhalten. Als Ausgangs- und Vergleichsgröße soll zum einen die Bevölkerungsentwicklung dienen (Bornheim ist in diesem Zeitraum um rund ein Drittel auf annähernd 50.000 Einwohner gewachsen) und zum anderen der Endenergieverbrauch, der um gut 20 % zugenommen hat (vgl. Kapitel 1.4). Im Vergleich zu diesen Entwicklungen haben die CO2-Emissionen insgesamt von 232.000 t auf 246.000 t mit knapp 6 Prozent nur unterproportional zugenommen. Absolut gesunken sind sie beim Strom (deutlich bessere Kraftwerks-Wirkungsgrade) und beim Heizöl (geringerer Ver- brauch), gestiegen sind sie bei den Kraftstoffen (höhere Kfz-Dichte) und vor allem beim Erd- gas, das seinen Marktanteil wesentlich ausgebaut hat (Bild 1-10). Bei den Verbrauchssektoren hat neben dem Verkehr besonders der Sektor Dienstleistungen/Handel/Gewerbe höhere E- missionen (+25 %), während sie bei den privaten Haushalten – trotz des Bevölkerungszu- wachses – geringfügig und bei den städtischen Einrichtungen sogar um 20 % zurückgegangen sind (Bild 1-11). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 19 Bild 1-10 Vergleich der CO2-Emissionen nach Energieträgern in Bornheim 1992 und 2007 (Quelle: wie bei Bild 1-7, Energiekonzept für die Stadt Bornheim 1994 und eigene Berechnungen) Bild 1-11 Vergleich der CO2-Emissionen nach Energieträgern in Bornheim 1992 und 2007 (Quelle: wie bei Bild 1-7, Energiekonzept für die Stadt Bornheim 1994 und eigene Berechnungen) Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 20 2 Bestandsaufnahme des Endenergieverbrauchs in den städtischen Einrichtungen In diesem Arbeitsschritt werden der Endenergieverbrauch der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bornheim gesichtet und ausgewertet. Dazu wird das vorhandene Verbrauchs- und Kos- tencontrolling herangezogen. Das Ziel ist es, Kennwerte zu bilden und zu vergleichen, vor- handene Schwachstellen im Bestand zu benennen und wenn möglich Verbesserungsvorschlä- ge zu machen. Die Gebäude und Anlagen der Stadt Bornheim, einschließlich der Einrichtungen, die vom Stadtbetrieb Bornheim AöR (SBB) verwaltet und bewirtschaftet werden (z.B. Hallenfreizeit- bad, Friedhöfe, Baubetrieb), sind in den Vergleichsring "Gebäudewirtschaft Rheinland" der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eingebracht worden. In diesem Vergleichsring sind Kosten und Flächenbedarfe u.a. für Schulen, Sporthallen, Kin- dertagesstätten, Feuerwachen, Verwaltungsgebäude usw. ermittelt worden. Die Auswertung der Bornheimer Zahlen – und der Vergleichszahlen der anderen Städte, die an dem Ver- gleichsring teilgenommen haben – stehen für das Klimaschutzkonzept zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) in einem Bericht Daten auch zum Energieverbrauch von Bornheims städtischen Gebäuden und Anlagen veröf- fentlicht. Auch diese Daten sind für das Klimaschutzkonzept verwendbar. Im Wesentlichen wird in diesem Arbeitsschritt jedoch mit den Originaldaten der städtischen Gebäudewirtschaftszentrale für den Endenergieverbrauch 2007 gearbeitet, die für die meisten städtischen Einrichtungen vorliegen. Vor allem liegt das Augenmerk in diesem Arbeitsschritt darauf, Schwachstellen im Bestand der Gebäude und Anlagen zu identifizieren und zu quanti- fizieren (Anwendung von Kennwerten der EnEV und der Gesellschaft für Energieplanung und Systemanalyse m.b.H., im Folgenden kurz ages), um aus der Sicht von Energieeinspa- rung und Klimaschutz Hinweise für Arbeitsschwerpunkte der Gebäudewirtschaftszentrale in den kommenden Jahren zu geben. 2.1 Endenergieverbrauch der städtischen Einrichtungen Der gesamte Einsatz von Endenergie für die städtischen Gebäude und Einrichtungen in Born- heim (ohne Fuhrpark) summierte sich im Jahr 2007 klimabereinigt auf 16,6 GWh oder 16.535 MWh (Bild 2-1; vgl. auch die Energiebilanz im Kapitel 1). Der Stromverbrauch machte 2.853 MWh oder 17 % aus; der Energieverbrauch für Heizung nahm den weitaus größten Teil ein, wobei vor allem Erdgas verbraucht wurde (13.388 MWh oder 81 %); Flüssiggas und Heizöl lagen jeweils nur bei rund einem Prozent (164 bzw. 130 MWh). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 21 Bild 2-1 Endenergieverbrauch der städtischen Einrichtungen in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale) Im Folgenden werden Stromverbrauch und Heizenergieverbrauch für die wichtigsten städti- schen Einrichtungen getrennt dargestellt. Dabei werden zunächst jeweils acht Typen von Ein- richtungen (von "Schulen und Turnhallen" bis "Friedhöfe", vgl. Bild 2-2) unterschieden. Für die Einrichtungen der drei wichtigsten Typen ("Schulen und Turnhallen", "Verwaltungsgebäu- de" und "Kitas") werden dann Verbräuche und Kennwerte im Einzelnen erläutert. 2.2 Stromverbrauch Fast die Hälfte des Stroms wurde 2007 in den Schulen von Bornheim verbraucht, ein weiteres Drittel im Hallenfreizeitbad (Bild 2-2, 2-3). Nahezu vier Fünftel des städtischen Stromver- brauchs wird also für Bildungs- und Freizeiteinrichtungen verwendet. Mit weitem Abstand fol- gen Verwaltungsgebäude und Kindertagesstätten (mit 9 % bzw. 6 %). Die letzten vier Ein- richtungstypen verbrauchen zusammen die übrigen acht Prozent. Neben der Struktur des Stromverbrauchs sind die Verbrauchsmengen und vor allem die spe- zifischen, auf Kennwerte bezogenen Verbräuche in den einzelnen Einrichtungstypen von Inte- resse. Das Hallenfreizeitbad, das seit dem Jahr 2008 nicht mehr von der Stadtverwaltung, sondern von dem SBB betrieben wird, wird aus dieser Untersuchung herausgenommen (vgl. zum Hallenfreizeitbad auch Kapitel 4), ebenso die vier Einrichtungstypen mit den geringsten Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 22 Bild 2-2 Stromverbrauch 2007 der städtischen Einrichtungen in Bornheim (MWh) (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale) Bild 2-3 Stromverbrauch 2007 der städtischen Einrichtungen in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale) Verbräuchen. So, wie es in der EnEV bzw. im Energieausweis vorgesehen ist, wird hier der absolute Verbrauch als Mittelwert der letzten drei Jahre und der spezifische Verbrauch bezo- gen auf die Nettogrundfläche der Gebäude berechnet. Da die Nettogrundfläche nicht für alle Gebäude vorliegt, wird ersatzweise die (korrigierte) Reinigungsfläche verwendet. Stromverbrauch der Schulen: Zur Übersicht zeigt das Bild 2-4 den Mengenvergleich für den Stromverbrauch in den Bornheimer Schulen: Die Europaschule liegt mit durchschnittlich 490 MWh/a deutlich vor dem Alexander-von-Humboldt Gymnasium (217 MWh/a). Mit Ab- stand folgt die Grund- und Hauptschule Merten (147 MWh/a) vor den kleineren Grundschulen, die zwischen 83 MWh/a (Waldorf) und 31 MWh/a (Walberberg) an Strom verbrauchen. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 23 Bild 2-4 Durchschnittlicher Stromverbrauch der städtischen Schulen in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) Bild 2-5 Spezifischer Stromverbrauch der städtischen Schulen in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 24 Aufschlussreicher als der absolute ist der spezifische Stromverbrauch in kWh/m² und Jahr. Hier können die berechneten Bornheimer Werte den Kennwerten aus der EnEV (Anlage 3 zur Bekanntmachung für Energieverbrauchskennwerte nach § 19 (4) EnEV) und der ages-Studie (ages-Verbrauchskennwerte 2005) gegenübergestellt werden. Aus dem Bild 2-5 wird deutlich, dass die spezifischen Werte einen großen Schwankungsbereich aufweisen. Erfreulich ist die Tatsache, dass bei fünf der elf Schulen der tatsächliche Verbrauch (orange Säule) niedriger liegt als der EnEV-Vergleichswert (grüne Säule). Bei der GS Roisdorf unterschreitet er sogar noch den (ambitionierten) ages-Wert (hellgrüne Säule). Betrüblich ist, dass die drei großen Stromverbraucher, vor allem die Europaschule, aber auch das Gymnasium (Neubau aus dem Jahr 2002) und die Schule in Merten, z.T. deutlich über den Kennwerten liegen. Bei der Euro- paschule könnte der hohe Verbrauch durch die überdurchschnittlich hohe technische und in- formationstechnische Ausstattung zu erklären sein. Bei den Werten für die GS in Rösberg scheint ein Datenfehler vorzuliegen, der im Rahmen des geplanten Energiecontrollings beho- ben werden könnte. Die Schlussfolgerungen aus dem Bild 2-5 können lauten: • Stromverbrauch insbesondere bei der Europaschule, aber auch beim Gymnasium und der Schule in Merten analysieren; • Einsparpotenziale ermitteln; • Kosten und Nutzen (CO2-Einsparung!) einander gegenüberstellen; • prüfen, welche der Schulen mit BMU-Förderung (Klimaschutzinitiative) saniert werden können; • im Übrigen die Verbrauchserfassung für die GS Rösberg korrigieren. Stromverbrauch der Verwaltungsgebäude: Das Rathaus ist der größte Stromverbrau- cher der Bornheimer Verwaltungsgebäude, dort werden mit durchschnittlich 212 MWh/a mehr als 80 % verbraucht. Das Jugendamt in der Brunnenallee liegt mit 34 MWh/a bei knapp 15 %. Die Umrechnung auf den spezifischen Verbrauch zeigt ein erfreuliches Ergebnis: Bis auf das Jugendamt, das auf dem Niveau des EnEV-Kennwertes liegt, unterschreiten alle Einrich- tungen diesen Wert (Bild 2-6). Das gilt insbesondere auch für das Rathaus als den größten Stromverbraucher. Allerdings zeigt der Vergleich mit dem ages-Kennwert, dass auch hier noch ein Spielraum für weitere Einsparungen gegeben erscheint. Weitere Überlegungen hier- zu werden im Kapitel 3 vorgestellt. Für die Einrichtung Alter Weiher 2 sollte die Erfassung des Verbrauchs, der vermutlich dem der Volkshochschule zugeordnet ist, getrennt ausgewiesen werden. Stromverbrauch der Kindertagesstätten: Die 11 städtischen Kitas haben 2007 mit rund 159 MWh rund ein Drittel weniger Strom verbraucht als die Verwaltungsgebäude. Er lag im Bereich zwischen 3 und 32 MWh. Aufschlussreich ist auch hier wieder der spezifische Ver- brauch: Einige Einrichtungen haben sehr geringe Werte, die wie bei der Kita Secundastraße bei nur 40 % des EnEV-Vergleichswerts von 25 kWh/m² liegen. Erfreulicherweise gibt es Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 25 Bild 2-6 Spezifischer Stromverbrauch der städtischen Verwaltungsgebäude in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) Bild 2-7 Spezifischer Stromverbrauch der städtischen Kindertagesstätten in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 26 praktisch keine Ausreißer nach oben; lediglich zwei Einrichtungen (Königstraße, Römerstraße) liegen etwas mehr als 10 % oberhalb des Vergleichswerts (Bild 2-7). Vier der Kitas haben elektrische Wärmepumpen, Brachstraße, Margarethenstraße und Wolfs- gasse für Heizung und Warmwasser, Friedrichstraße nur für Warmwasser. Der von diesen Wärmepumpen verbrauchte Strom ist im Bild 2-7 nicht mit eingerechnet; er wird beim Heiz- energieverbrauch berücksichtigt. 2.3 Heizenergieverbrauch Knapp 60 % der Heizenergie (Erdgas) wurde 2007 in den Schulen von Bornheim verbraucht, weitere 20 % im Hallenfreizeitbad (Bild 2-8, 2-9). Wie beim Strom sind es nahezu vier Fünftel des städtischen Erdgasverbrauchs, der in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen verwendet wird. Auch beim Heizenergieverbrauch folgen wieder mit weitem Abstand Verwaltungsgebäude und Kindertagesstätten (mit 6 % bzw. 4 %), ebenso wie die Feuerwehrgerätehäuser und die städ- tischen Notunterkünfte. Die letzten beiden Einrichtungstypen verbrauchen zusammen die letzten fünf Prozent. Auch hier sind die Verbrauchsmengen und vor allem die spezifischen, auf Kennwerte bezoge- nen Verbräuche (kWh/m².a) in den einzelnen Einrichtungstypen wieder von besonderem Inte- resse. Im Folgenden wird der absolute Verbrauch als klimabereinigter Mittelwert der letzten drei Jahre (2005 bis 2007) dargestellt. Dieser Wert entspricht dem Energieverbrauch, wie er im (verbrauchsabhängigen) Energieausweis ermittelt wird. Der spezifische Verbrauch wird wieder auf die Nettogrundfläche der Gebäude bezogen; auch hier wird an Stelle der fehlenden Nettogrundfläche ersatzweise die (korrigierte) Reinigungsfläche verwendet. Die Klimabereinigung, wie sie laut EnEV vorzunehmen ist, bedarf einer Erläuterung. Sie wird vorgenommen, um zeitliche (jährliche) und regionale Klimaunterschiede auf ein für die Bun- desrepublik einheitliches Niveau auszugleichen. Damit werden die Verbrauchswerte von Ge- bäuden bundesweit vergleichbar gemacht. In der Anlage 4 zur Bekanntmachung für Energie- verbrauchskennwerte der EnEV ist die regionale Zuordnung aller deutschen Kommunen zu Klima-Messstationen vorgegeben. Diese Zuordnung basiert auf den zweistelligen Postleitregi- onen. Postleitregionen sind nicht nach klimatischen Gesichtspunkten gebildet. Sie eignen sich deshalb nicht immer als einheitliche Klimazonen. Die "Klimazone" 53, der Bornheim zugeordnet ist, erstreckt sich von der Köln-Bonner Bucht im Norden bis nach Dahlem und Hollerath in der hohen Eifel. Messstation für die "Klimazone" 53 ist Nürburg-Barweiler, ein Ort nahe des Nürburgrings, der auf 470 Meter über NN liegt. Formal korrekt nach der Postleitzahl wird Bornheim also durch Nürburg-Barweiler repräsen- tiert. Die Bornheim benachbarten Kommunen Brühl und Wesseling gehören dagegen zur Postleitregion und damit zur "Klimazone" 50; für diese Zone liegt die Messstation in Düssel- dorf. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 27 Bild 2-8 Heizenergieverbrauch 2007 der städtischen Einrichtungen in Bornheim (MWh) (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale) Bild 2-9 Heizenergieverbrauch 2007 der städtischen Einrichtungen in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale) Klimatisch wird die Stadt Bornheim sicherlich durch Düsseldorfer Messwerte besser repräsen- tiert als durch die von Nürburg-Barweiler. Die Klima-Korrekturfaktoren für die Regionen 53 und 50 unterscheiden sich erheblich. Für Nürburg-Barweiler errechnet sich für die Jahre 2005 bis 2007 ein durchschnittlicher Korrek- turfaktor von 0,98, für Düsseldorf von 1,30. Wenn man den tatsächlichen Verbrauchswert für ein Gebäude mit dem Wert der Region 53 klimabereinigt, sinkt er also auf 98 %; wenn man ihn mit dem der Region 50 bereinigt, steigt er auf 130 % an. Im Ergebnis liegt der klimatisch repräsentative Wert um 32 % höher als der nach EnEV formal korrekte. Dies ist ein Dilemma, das im Folgenden dadurch gelöst wird, dass neben dem formal korrekten Wert auch der kli- matisch zutreffendere Wert für die Region 50 dargestellt wird. Damit soll die "Verfälschung" Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 28 Bild 2-10 Durchschnittlicher Erdgasverbrauch der städtischen Schulen in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) relativiert werden, die sich aus der Anwendung des auf die Postleitregion bezogenen Klima- faktors zwangsläufig errechnet. Diese formale Zuteilung von Klimakorrekturfaktoren hat ent- scheidende Bedeutung für jede vergleichende Betrachtung von Gebäude-Energiekennzahlen in Kommunen unterschiedlicher Klimazonen und ist entsprechend zu berücksichtigen (z.B. im Vergleichsring, an dem die Stadt Bornheim beteiligt ist). Erdgasverbrauch der Schulen: Zur Übersicht zeigt das Bild 2-10 wieder den Mengenver- gleich für den Heizenergieverbrauch in den Bornheimer Schulen: Auch bei der Heizenergie liegt die Europaschule mit durchschnittlich 2.826 MWh/a deutlich an erster Stelle. Vor dem Alexander-von-Humboldt Gymnasium (833 MWh/a) liegen jedoch die GS Merten (1.196 MWh/a), Hersel (1.102 MWh/a) und Bornheim (1.072 MWh/a), obwohl das Gymnasium deut- lich mehr Schüler hat als insbesondere die GS Bornheim und Hersel. Die anderen Schulen weisen Verbräuche auf zwischen 426 MWh/a (VS Uedorf) und 826 MWh/a (Waldorf). Alle ge- nannten Mengenwerte beziehen sich auf die korrigierte Klimabereinigung der Region 50. Eine Erklärung für die günstigen Werte des Gymnasiums liefert die Betrachtung der spezifi- schen Verbrauchswerte. Die nach der EnEV berechneten und die für die Region 50 korrigier- ten Bornheimer Werte können wieder den Kennwerten aus der EnEV und der ages-Studie ge- genübergestellt werden. Im Bild 2-11 sollte das Augenmerk vor allem auf den korrigierten Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 29 Bild 2-11 Spezifischer Erdgasverbrauch der städtischen Schulen in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) Verbräuchen der höheren roten Säulen liegen. Es wird deutlich, dass bei drei der elf Schulen der klimabereinigte Verbrauch niedriger liegt als der EnEV-Vergleichswert (wenn man den formal korrekten Wert für die Region 53 betrachtet, sind es sogar sechs Schulen). Das Gym- nasium sticht positiv heraus mit einem Verbrauch, der nur gut halb so groß ist wie der EnEV- Wert. Erfreulich ist, dass auch die großen Verbraucher Europaschule und GS HS Merten relativ niedrige Verbrauchswerte aufweisen. Auf der anderen Seite hat die GS Hersel die höchsten, schlechtesten Verbrauchswerte. Die Ursache dürfte hier bei der Bausubstanz liegen, die Schu- le wurde zur Mitte der 50er Jahren gebaut. Sie wird derzeit grundlegend saniert mit dem ehr- geizigen Ziel, den energetischen Standard eines Neubaus (nach EnEV 2007) zu erreichen. Außerdem soll die Schule möglicherweise eine Holzpelletheizung erhalten. Handlungsbedarf besteht aber auch bei den Schulen in Walberberg, Sechtem, Bornheim und Waldorf. Bei der GS Rösberg scheint sich wieder der erwähnte Datenfehler bemerkbar zu machen. Als Schlussfolgerung aus dem Bild 2-11 lässt sich zusammenfassen: • Die Werte für den (verbrauchsabhängigen) Energieausweis der Schulen liegen vor; • für die einzelnen Schulen können Schwachstellen analysiert und Einsparpotenziale ermit- telt werden; • Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen können einander schulübergreifend gegen- übergestellt werden; • daraus lässt sich eine Bearbeitungsliste (Dringlichkeit, Kosten, Einsparungen, Fördermög- lichkeiten) entwickeln. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 30 Bild 2-12 Spezifischer Erdgasverbrauch der städtischen Verwaltungsgebäude in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) Erdgasverbrauch der Verwaltungsgebäude: Beim Ergas hat das Bornheimer Rathaus mit fast 90 % des Gesamtverbrauchs der Verwaltungsgebäude einen noch höheren Anteil als beim Stromverbrauch. Auf der Basis der korrigierten Klimabereinigung liegt sein spezifischer Verbrauch um rund zwei Drittel höher als der EnEV-Kennwert (Bild 2-12; auf der Basis des formal korrekten Klimabereinigung sind es rund 25 %). Weitere Überlegungen zur energeti- schen Sanierung des Rathauses werden im Kapitel 3 vorgestellt. Die übrigen Verwaltungsgebäude verbrauchen nur gut zehn Prozent des Erdgases. Die Um- rechnung auf den spezifischen Verbrauch zeigt ein erfreuliches und überraschendes Ergebnis: Alle drei Einrichtungen liegen unter den EnEV-Kennwerte und – bis auf das Gebäude "Alter Weiher 2" – auch deutlich unterhalb der noch ehrgeizigeren ages-Kennwerte. Beim Jugend- amt dürfte der Verbrauch gering sein, weil es sich um eine (angemietete) Etage in einer mo- dern umgebauten, ehemaligen Lagerhalle handelt. Auch die Stadtbücherei hat ein neues Ge- bäude mit einem kompakten Baukörper. Aus energetischer Sicht scheint hier kein Handlungs- bedarf vorzuliegen. Heizenergieverbrauch der Kitas: Für zehn der elf städtischen Kitas liegen die Werte für den Heizenergieverbrauch vor. Diese Kitas haben 2007 mit rund 480 MWh knapp die Hälfte weniger Heizenergie verbraucht als die städtischen Verwaltungsgebäude. Je Einrichtung lag Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 31 Bild 2-13 Spezifischer Heizenergieverbrauch der städtischen Kindertagesstätten in Bornheim (Quelle: Stadt Bornheim, Gebäudewirtschaftszentrale, und eigene Berechnungen) der Verbrauch im Bereich zwischen 13 MWh (Strom für Wärmepumpe mit Geothermienut- zung) und rund 180 MWh (Erdgas). Aufschlussreich ist auch hier wieder der spezifische Ver- brauch (Bild 2-13): Fünf Einrichtungen liegen deutlich, bis zu 80 % (Margarethenstraße), unter den EnEV-Kennwerten (ages-Kennwerte sind für Kitas nicht veröffentlicht), während die anderen fünf Einrichtungen schlechtere, um bis zu 45 % höhere spezifische Verbräuche haben (Kita Ploon) als der Kennwert. Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2-Minderung bei den Kitas sollten sich auf diese Einrichtungen konzentrieren. Ein uneinheitliches Bild gibt es bei den Einrichtungen, die mit elektrischen Erdreich-Wärme- pumpen beheizt werden. Die relativ neu gebaute Kita Margarethenstraße fällt durch einen äußerst niedrigen Verbrauchswert auf; selbst wenn man die Wirkungsgradverluste bei der Stromerzeugung mit einbezieht, liegt der Energieeinsatz bei nur 50 % des Vergleichswertes. Anders stellt sich die Kita Brachstraße dar, eine der älteren Einrichtungen, die ebenfalls mit einer elektrischen Wärmepumpe beheizt wird. Dort liegt der Verbrauch (Strom!) deutlich über dem Vergleichswert, was auf eine energetisch schlechte Bausubstanz oder einen niedrigen Wirkungsgrad der Wärmepumpe hinweist. Hier wie in den anderen Einrichtungen müssen Einzelanalysen zeigen, welche baulichen und heizungstechnischen Anstrengungen den besten Erfolg für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz versprechen. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 32 In der Kita Friedrichstraße möchte die Regionalgas Euskirchen eine Erdgas-Wärmepumpe (Wasser-Wasser) einbauen (Vorhaben im Rahmen eines Feldversuchs der Gaswirtschaft, Ge- räte- und Einbaukosten übernimmt die Regionalgas). 2.4 Zusammenfassung, Empfehlung Die Stadt Bornheim verfügt über eine umfassende jährliche Bestandsaufnahme von Energie- verbrauch und –kosten in ihren eigenen Einrichtungen. Eine Auswertung der städtischen En- ergieverbrauchsdaten auf der Ebene etwa des (verbrauchsbasierten) Energieausweises ist damit möglich. Ebenfalls ist es möglich, durch die Bildung von spezifischen Werten einen Kennwertvergleich vorzunehmen. Damit lässt sich eine energetische Bewertung der Gebäude vornehmen und vor allem lassen sich Schwachstellen beim Energieeinsatz und zu hohe Verbrauchswerte identifizieren. Erste Hinweise auf bauliche und technische Sanierungsmaß- nahmen werden dadurch möglich. Allerdings fehlt es der Stadt derzeit an Fachpersonal, das diese Aufgaben bearbeiten könnte. Um mehr und detailliertere Informationen insbesondere auch über den Betrieb der energie- technischen Anlagen erhalten zu können, sollte die Stadt Bornheim die vorhandene Bestands- aufnahme mit zusätzlichem Personal systematisch ausbauen und ein Energie- und Kosten- controlling einrichten. Das wesentliche Ziel des Controllings liegt darin, Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Einrichtungen schnell erkennen und beheben zu können – Controlling ist keine Anhäufung von statistischen Datenbergen, sondern ein Instrument, um schnell und effektiv Energieverschwendung zu vermeiden, Kosten einzusparen und dem Klimaschutz zu helfen! Das Controlling kann sukzessive aufgebaut werden, indem zunächst das Rathaus, die Europa- schule und in Folge weitere größere Schulen erfasst werden. Angesicht einer städtischen E- nergiekostenrechnung von ca. 1,85 Mio. € pro Jahr sollte es das Ziel sein, dass sich die Per- sonalkosten für die Energiebestandsaufnahme und das Energiecontrolling nach kurzer Zeit 'selbst erwirtschaften'. Erste Überlegungen und Prüfungen von Angeboten aus diesem The- menbereich haben stattgefunden. Die Stadt Bornheim kann hierzu eine Folgeförderung im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMU beantragen. Im Bild 2-14 sind die wesentlichen Empfehlungen dieses Kapitels noch einmal zusammenge- fasst. Stromverbrauch der Schulen Stromverbrauch insbesondere bei der Europaschule, aber auch beim Gymnasi- um und der Schule in Merten analysieren und Einsparpotenziale ermitteln; Kosten und Nutzen einander gegenüberstellen; prüfen, welche der Schulen mit BMU-Förderung (Klimaschutzinitiative) saniert werden können Stromverbrauch der Verwaltungsgebäude Abgesehen vom Rathaus (vgl. Kapitel 3) erscheint kein Handlungsbedarf gege- ben zu sein Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 33 Erdgasverbrauch der Schulen Mit Hilfe der vorliegenden Werte für den (verbrauchsabhängigen) Energieaus- weis der Schulen lassen sich für einzelne Schulen Schwachstellen analysieren und Einsparpotenziale ermitteln; Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen können dann schulübergreifend gegenübergestellt werden; daraus lässt sich eine Bearbeitungsliste (Dringlichkeit, Kosten, Einsparungen, Fördermög- lichkeiten) entwickeln Erdgasverbrauch der Verwaltungsgebäude Abgesehen vom Rathaus (vgl. Kapitel 3) erscheint kein Handlungsbedarf gege- ben zu sein Heizenergieverbrauch der Kitas Analyse von baulichen und technischen Einsparmaßnahmen vor allem in den Kitas Ploon, Königstraße, Secundastraße und Brachstraße Energiecontrolling Ausbau der vorhandenen Bestandsaufnahme durch die Einrichtung und den schrittweisen Aufbau eines Energie- und Kostencontrollings Personalverstärkung Um die genannten Aufgaben des Energiecontrolling effizient bewältigen zu können; BMU-Förderung beantragen Bild 2-14 Empfehlungen aus Bestandsaufnahme und Analyse des Energieverbrauchs der städtischen Einrichtungen Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 34 3 Rathaus Bornheim: Klimaschutz-Modellprojekt zur CO2-Neutralität Die energetische Gebäudesanierung von städtischen Objekten (Dämmung, Heizung, Beleuch- tung, Kühlung) muss (auch) in Bornheim hohe Priorität haben, nicht nur um Energie zu spa- ren und den CO2-Ausstoß zu mindern, sondern auch um die Stadtkasse von unnötigen Ener- giekosten zu entlasten. Als Schwerpunkte sind Schulen, Kindergärten, aber auch das Rathaus zu nennen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung werden im Jahr 2009 vorrangig Bildungseinrichtungen saniert werden. Eine hohe Sanierungspriorität hat daneben das Bornheimer Rathaus, ein Gebäude aus dem Beginn der 1970er Jahre, das baulich, aber vor allem auch energetisch verbesserungswürdig ist. Als – ehrgeiziges – Ziel kann angestrebt werden, das Rathaus als ein Modellprojekt zu sanieren und dazu das Förderprogramm des BMU ("Klimaschutz-Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität") zu nutzen. Dabei kann unmittelbar die Förderung der Umsetzung des Vorhabens beantragt werden. 3.1 Zielsetzung, Voraussetzung Der BMU nennt als Zielsetzung seines Förderprogramms zur Umsetzung von Maßnahmen fol- gende Mindestanforderungen für die Emissionsminderung: • Reduktion der CO2-Emissionen um mindestens 70 % oder alternativ die Reduktion der endenergiebezogenen CO2-Emissionen um mindestens 60 % gegenüber den Anforderun- gen gemäß EnEV an einen vergleichbaren Neubau; • mindestens die Hälfte dieser Einsparungen muss durch Effizienztechnologien bzw. Ener- gieeinsparmaßnahmen erreicht werden. Diese Anforderungen erscheinen zunächst hoch. Wie im Weiteren dargestellt wird, ist es im Fall des Bornheimer Rathauses jedoch nicht unrealistisch, sie erreichen zu wollen. Bemes- sungsgrundlage für die Förderung sind die nachgewiesenen Mehrausgaben bzw. –kosten für den Klimaschutz (die maximale Förderhöhe beträgt 60 %). Voraussetzung für den Antrag auf Förderung ist weiterhin das Vorliegen eines (technischen) Konzeptes für das Modellprojekt, in dem u.a. eine Bestandsaufnahme des Gebäudes, Varian- ten für Maßnahmen, Berechnung des Endenergiebedarfs und der Energiekosten enthalten sind. Für das Rathaus hat die Stadt Bornheim einen im Mai 2009 nochmals aktualisierten E- nergieausweis erstellen lassen, der die wesentlichen Inhalte zur Beschreibung des Konzepts enthält. Das Antragsverfahren beim BMU ist zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze mit Anlagen eingereicht. Diese Skizze wird unter Einbeziehung externer Gutachter bewertet. Bei einer positiven Bewertung wird die Stadt aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag schrift- lich vorzulegen (zu den Einzelheiten siehe das Merkblatt "Förderung der Umsetzung von Mo- dellprojekten" vom 11.3.2009, auch www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/klima_merkblatt_modellproj_ums_bf.pdf). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 35 Der inhaltliche Kern der Projektskizze ist eine Vorhabenbeschreibung, die dem Antrag beige- fügt werden muss. Im Folgenden wird diese Vorhabenbeschreibung erstellt, die die Stadt als Bestandteil des förmlichen Antrags beim BMU verwenden kann. Einzelne Details, die derzeit noch nicht bekannt sind und jedenfalls ergänzt werden müssen, sind kursiv dargestellt. 3.2 Vorhabenbeschreibung für den Förderantrag (1. Stufe) 1. Titel des Projekts: CO2-Minderung beim Rathaus Bornheim (spezifischerer Ti- tel?) 2. Antragsteller: Stadt Bornheim ... 3. Beschreibung des Gebäudes Das Rathaus wurde in den Jahren 1969 – 1971 gebaut. Es teilt sich auf in einen viergeschos- sigen Verwaltungsbau, in dem die Büros der Mehrzahl der städtischen Ämter bzw. Fachberei- che untergebracht sind, und in einen zweigeschossigen Ratstrakt, der den Ratssaal, weitere Sitzungssäle aber auch das Standesamt umfasst. Die Nettogrundfläche des Rathauses wird mit 5.365 m² angegeben. Gebäudehülle: Der genaue Aufbau der Außenwände ist unbekannt, anscheinend handelt es sich um einen Sandwichbeton-Elementbau. Die Heizungsnischen sind nachträglich mit einer 5 – 6 cm starken Innendämmung versehen worden. Der U-Wert der Außenwände lässt sich mit durchschnittlich 0,75 W/m²K angeben. Der Aufbau der Bodenplatte ist unbekannt, es wird ein Betonfundament mit Estrich und keine oder eine geringe Trittschalldämmung angenommen. Der U-Wert dürfte bei 1,0 W/m²K lie- gen. Der Verwaltungsbau hat ein flaches Kaltdach mit einem ca. 60 cm hohen, belüfteten Hohl- raum. Die oberste Geschossdecke (Beton) weist eine etwa 5 cm starke Isolierung auf. Der Ratstrakt hat ein Warmdach, der Aufbau ist nicht bekannt, angenommen wird eine Betonde- cke mit 2 – 3 cm Isolierung. Der U-Wert lässt sich für beide Dächer mit 0,6 W/m²K anneh- men. Die Fenster stammen aus dem Jahr 1984. Sie haben Metallrahmen und überwiegend Isolier- verglasung mit einem angenommenen U-Wert von 2,9 W/m²K. Die Fenster und die Laibun- gen sind Überwiegend, teilweise erheblich undicht. Alle U-Werte sind, da keine energetischen Kennwerte direkt vorliegen, entsprechend der Re- geln zur Datenaufnahme der EnEV 2007 zusammengestellt worden. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 36 Als Sonnenschutz haben Verwaltungsbau und Ratstrakt manuell zu bedienende, außenliegen- de Jalousien. Im Ratstrakt sorgen auskragende Betonplatten für zusätzlichen Sonnenschutz. Heizungsanlage: Die Warmwasserheizung wird von zwei Erdgas-Heizkesseln mit 370 kW (Baujahr 1996) und 780 kW (Baujahr 2001) Leistung versorgt, der Heizungskeller befindet sich im Verwaltungsbau. Die Regelung ist witterungsgeführt. Der Ratstrakt wird über eine Nahwärmeleitung mit versorgt, ebenso das benachbarte Gymnasium. Stufenlos einstellbare Heizungsumwälzpumpen (150 – 300 W Leistung) versorgen vier Heiz- kreise des Rathauses. Im Anbau gibt es in der Unterverteilung weitere, ältere Pumpen mit fünf weiteren Heizkreisen. Diese Unterverteilung weist keine optimale Wärmeverteilung auf. Die Rohrleitungen sind mit 2 – 4 cm gedämmt (entspricht nicht der EnEV), die Armaturen sind ungedämmt. Die Wärmeübergabe in den Gebäuden geschieht überwiegend mit Flächenheizkörpern, ver- einzelt mit Profil- und Rohrheizkörpern. Die Heizkörper sind vorwiegend mit Thermostatventi- len ausgestattet. Warmwasser: Die Warmwasserbereitung spielt eine untergeordnete Rolle. Hauptsächlich in den Sanitärbereichen gibt es elektrische Untertischgeräte mit 5 l-Speichern. Lüftung: Der Ratssaal und ein Sitzungssaal haben jeweils eine Lüftungsanlage aus dem Jahr 1970, die bei Bedarf nur für wenige Stunden in der Woche genutzt werden. Die Leistungsauf- nahme der Anlagen ist unbekannt, die Volumenströme betragen 7.000 bzw. 3.000 m³/h. Die Lüftungsanlage hat veraltete Lufterhitzer mit geringem Wirkungsgrad. Eine Kühlung (Klimatisierung) ist nicht vorhanden. Beleuchtung: Die Büroräume im Verwaltungsbau sind mit Leuchtstofflampen mit EVG aus- gestattet, die Flure, das Treppenhaus und Nebenräume haben Leuchtstofflampen mit KVG und vereinzelt Glühlampen. Der Ratstrakt mit hohen Decken hat überwiegend Glühlampen. Präsenzmelder oder eine Tageslichtsteuerung sind für die Beleuchtung nicht vorhanden. 4. CO2-Minderungsziele für das Rathaus Bornheim Laut dem Energieausweis vom Mai 2009 hat das Rathaus in Bornheim durchschnittlich einen • Erdgasverbrauch von gut 771.000 kWh/a (143,8 kWh/m²) und einen • Stromverbrauch von gut 210.000 kWh/a (39,2 kWh/m²). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 37 Bei Anwendung der vom BMU vorgegebenen CO2-Emissionsfaktoren für Erdgas von 202 g/kWh und für Strom von 628 g/kWh (siehe Merkblatt – Förderung der Umsetzung von Mo- dellprojekten, Verweis auf Excel-Tabelle auf S. 6) errechnet sich damit ein CO2-Ausstoß von rund 156 t/a bzw. 132 t/a, zusammen von ca. 288 t/a. Das Ziel für die CO2-Minderung liegt bei 213 t/a oder 74 %. Davon sollen erreicht werden • durch bauliche Maßnahmen zum besseren Wärmeschutz: 82 t/a oder 28,3 %, • durch Maßnahmen zur Stromeinsparung: 20 t/a oder 6,8 %, • also durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen insgesamt 102 t/a oder 35,1 % und • durch den Einkauf von zertifiziertem, CO2-freiem Strom: 112 t/a oder 39,0 %. 5. Beschreibung der geplanten Maßnahmen Bauliche Maßnahmen: Durch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes am Dach und an der Fassade sowie durch den Einbau von Dreifachverglasung soll der End- energiebedarf um 33 % gesenkt werden. Im Hohlraum des Kaltdaches des Verwaltungsbaus kann kostengünstig eine zusätzliche Iso- lierung angebracht werden. Die Dämmstoffstärke soll mindestens 25 cm betragen. Als Dämmmaterial kommt sowohl Glaswolle als auch Zellulose in Frage, wobei Zellulose den Vor- teil auch eines erhöhten sommerlichen Wärmeschutzes bietet. Beim Warmdach des Rats- trakts ist eine außenliegende Wärmedämmung (Dämmstärke mindestens 20 cm, WLG 035) vorgesehen; die Dämmmaßnahmen sollen mit einer Sanierung der Dachfläche verbunden werden. U-Werte des Dachs: • Ist-Zustand: U = 0,60 W/m²K • Zielwert: U = 0,15 W/m²K Wegen des geringen Wärmeschutzes der Fassadenflächen ist eine zusätzliche, außenliegende Wärmedämmung mit mindestens 16 cm Dämmstärke (WLG 035) geplant. Fensterlaibungen, Kellersockel und Auskragungen sollen mit isoliert werden, um Wärmebrücken zu reduzieren. Die neue Fassade soll nicht mehr als hinterlüftete Fassade ausgeführt werden. Der Ratstrakt mit seinen großen Fensterflächen hat nur einen geringen opaken Fassadenanteil, der nicht in die Dämmung mit einbezogen werden soll. U-Werte für die Fassade: • Ist-Zustand: U = 0,75 W/m²K • Zielwert: U = 0,20 W/m²K Da der Fensterflächenanteil des Rathauses sehr groß ist, wird der Einbau einer hocheffizien- ten, dichten Wärmeschutzverglasung das größte Einsparpotenzial mit sich bringen. Geplant ist der Einbau von Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung. U-Werte für die Fenster: • Ist-Zustand: U = 2,90 W/m²K • Zielwert: U = 1,00 W/m²K Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 38 Maßnahmen zur Stromeinsparung: Die Lampen, die noch nicht mit EVG ausgestattet sind (Flure, Treppenhäuser, WC, im Ratstrakt vor allem auch Ratssaal und Sitzungssäle) sollen mit Energiesparbeleuchtung mit EVG ausgerüstet werden. Durch diese Maßnahme lässt sich der Endenergiebedarf des Rathauses um zwei Prozent senken. Einkauf von CO2-freiem Strom: Der verbleibende Stromverbrauch von rund 178.000 kWh/a wird durch zertifizierten Strom aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt. 6. Modellcharakter, Multiplikationswirkung Die energetische Sanierung des Rathauses in Bornheim nach dem Leitbild der CO2-Neutralität hat Modellcharakter, weil es sich bei dem Rathaus um ein Gebäude in Beton-Sandwichbau- weise („Plattenbau“) aus den 60er bzw. 70er Jahren handelt, wie er für Verwaltungsbauten in den westlichen Bundesländern und diesen Zeitraum typisch ist. Das Vorhaben ist ambitio- niert, weil die Bausubstanz aus energetischer Sicht zwar mangelhaft ist, weil aber dennoch angestrebt wird, unter Beibehaltung der Bausubstanz das Ziel der CO2-Neutralität bzw. der CO2-Minderung um 70 % zu erreichen – der Abriss und ein energieoptimierter Neubau des Rathauses ist in Bornheim keine ernsthaft diskutierte und finanzierbare Alternative. Der Modellcharakter des Vorhabens ergibt sich auch aus dem Aspekt, dass die Bauweise des Bornheimer Rathauses typisch ist für viele öffentliche und private Büro- und Verwaltungsbau- ten aus den 60er und 70er Jahren. Sowohl der Wandaufbau als auch die unbefriedigende e- nergetische Qualität der Fensterflächen als auch die mangelhafte Bauausführung (undichte Fenster, daher Lüftungs- und Feuchtigkeitsprobleme) finden sich in vielen vergleichbaren Ge- bäuden wieder. Die Ergebnisse der Bornheimer Sanierung können modellhaft auf diese Ver- waltungsbauten übertragen werden. Eine Multiplikationswirkung ist zwar für die Stadt Born- heim unmittelbar nicht gegeben, weil es ein ähnliches Gebäude im Bestand der Stadt nicht gibt. Mittelbar für andere Gebäudeeigentümer und über Bornheim hinaus ist der Modellcha- rakter und die Multiplikationswirkung des Vorhabens aber für eine Vielzahl von ähnlichen Ge- bäuden aus der vergleichbaren Zeit gegeben, bei denen der Energieverbrauch und die CO2- Freisetzung mit einem ähnlichen Sanierungskonzept verringert werden können. 7. Vorgesehener Planungsprozess Die Leitung des Vorhabens wird bei der städtischen Gebäudewirtschaftszentrale liegen, das das Vorhaben federführend betreut. Das technische Konzept für die energetische Sanierung des Bornheimer Rathauses liegt vor (s. Anlage zum Förderantrag). Sobald der Förderbescheid des BMU vorliegt, können die einzelnen Gewerke ausgeschrieben werden. Auf eine zügige Auftragsvergabe und Ausführung der Arbeiten wird die Gebäudewirtschaftszentrale der Stadt Bornheim hinarbeiten. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 39 8. Kostenschätzung Für die Kosten der geplanten Maßnahmen liegen derzeit noch keine belastbaren Schätzungen vor. Im Rahmen der Erarbeitung des technischen Konzepts müssen diese Angaben ermittelt und hier nachgetragen werden. • Bauliche Maßnahmen: € insgesamt, darunter o Dachdämmung: € o Fassadenisolierung: € o Fenstererneuerung: € • Maßnahmen zur Stromeinsparung: € • Stromeinkauf: 1.800 €/a (Mehrkosten ca. 0,01 €/kWh) Bei den baulichen Maßnahmen handelt es sich um klimaschutzrelevante Kosten, die sich an der "Liste der förderfähigen Kosten" des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren", Stand April 2009, orientieren. Die Mehrkosten für die Beschaffung von CO2-freiem Strom sind hier nachrichtlich aufgeführt. Für diese Kosten wird keine Förderung beantragt. 9. Finanzierung, Eigenanteil muss ergänzt werden! 10. Geplante Öffentlichkeitsarbeit muss ergänzt werden! 11. Geplantes Energiecontrolling Das Rathaus der Stadt Bornheim ist seit dem Jahr 2009 in ein Controllingsystem aufgenom- men, das die RWE AG für Kommunen in ihrem Netzbereich anbietet. Praktische Erfahrungen mit diesem Energiecontrolling liegen bei der Stadt noch nicht vor. Die städtische Gebäudewirtschaftszentrale prüft derzeit auch die Einführung eines eigenen Energiecontrollingsystems. Angebote verschiedener Softwareanbieter werden geprüft. Ein qualifiziertes Energiecontrolling wird zum Abschluss des Vorhabens für das Rathaus verfügbar sein – welche der Alternativen dabei zum Einsatz kommen wird, ist derzeit noch nicht ent- schieden. 12. Vorhabensbeginn, Vorhabensdauer Mit den Arbeiten zur energetischen Sanierung des Bornheimer Rathauses kann am xx begon- nen werden. Die Arbeiten sollen dann in xx Monaten abgeschlossen sein. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 40 3.3 Weitere Vorgehensweise Neben der skizzierten Vorhabenbeschreibung (Kapitel 3.2), die vervollständigt und mögli- cherweise aktualisiert werden muss, müssen für die erste Stufe der Förderung noch die fol- genden Unterlagen bearbeitet bzw. bereitgestellt werden: • die formgebundene easy-Skizze und • das technische Konzept (auf der Basis des Energieausweises, mit ergänzenden und erläu- ternden Angaben). Mit diesen Unterlagen kann dann die Beantragung beim BMU erfolgen. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 41 4 Nahwärmeversorgung und Kraft-Wärme-Kopplung Bild 4-1 Lage von HallenFreizeitBad, Europaschule, Grundschule Energieeffizienzpotenziale lassen sich heben, wenn es gelingt, mehrere Wärmeverbraucher über ein Nahwärmenetz gemeinsam zu versorgen, wobei die benötigte Wärme nicht mit ei- nem Heizkessel, sondern mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt wird. KWK ist die gleich- zeitige Erzeugung von Strom und Wärme – z.B. mit einem Motor, dessen mechanische Arbeit Strom erzeugt und dessen "Kühlwasser" zur Gebäudeheizung verwendet wird. Im Rahmen des Klimaschutzkonzepts der Stadt Bornheim liegt das Augenmerk in erster Linie darauf, städtische Einrichtungen in eine Nahwärmeversorgung einzubinden. 4.1 Wärmelieferung für HallenFreizeitBad/Europaschule Unter den städtischen Einrichtungen in Bornheim ist ein erhebliches Energieeffizienzpotenzial für eine Nahwärmeversorgung mit KWK vorrangig für die Verbraucher HallenFreizeit- Bad/Europaschule/Grundschule Bornheim gegeben. Die Einrichtungen liegen in engem räum- lichen Verbund (Bild 4-1), haben derzeit getrennte Heizanlagen, einen Erdgasverbrauch von insgesamt rund 6,8 Mio. kWh Erdgas (2007, witterungsbereinigt) und einen Strombezug von zusammen ca. 1,5 Mio. kWh (2007). HallenFreizeitBad Europaschule Grundschule Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 42 Die Stadt Bornheim hat sich entschlossen, einen Wärmeverbund von HallenFreizeitBad und Europaschule im Rahmen eines Wärmeliefervertrags herzustellen, der im Mai 2009 durch den Stadtbetrieb Bornheim europaweit ausgeschrieben wurde. Die Grundschule Bornheim wurde nicht mit eingeschlossen. Das Ziel der ausgeschriebenen Maßnahme ist es, "... als Alternative für eine reine Gaslieferung eine Energielieferung mittels eines Energieliefer-Contractings der Liegenschaften HallenFreizeitBad und Europaschule..." zu erreichen (Ausschreibung des Stadtbetriebs Bornheim vom 1.5.2009, S. 10). Damit dürften eigene planerische Überlegun- gen der Stadt für diese Einrichtungen zumindest mittelfristig überflüssig sein, da der Contrac- tor die von ihm vorgesehene technische Lösung realisieren wird und muss. Als Zuschlagskriterien werden in der Ausschreibung genannt: • 55 % Energielieferpreis Wärmelieferung • 25 % CO2-Einsparung • 20 % Energielieferpreissteigerungen der Wärmelieferung (Ausschreibung, S. 11). Eine Verknüpfungsvorschrift für die genannten Zuschlagskriterien oder ein Hinweis, wie die Zuschlagskriterien skaliert werden sollen, ist in dem Ausschreibungstext selbst nicht angege- ben. Deshalb ist nicht erkennbar, wie sich das mit einem Viertel gewichtete, klimabezogene Kriterium gegenüber den beiden Wirtschaftlichkeitskriterien (drei Viertel des Gewichts) rech- nerisch darstellen wird. Der Nahwärmeverbund der beiden Einrichtungen ist ausdrücklich gewünscht (Ausschreibung, S. 97). "Die Art der Wärmeerzeugungsanlage wird ... bewusst nicht beschrieben. Dem Auf- tragnehmer soll die Möglichkeit gegeben werden, das für ihn optimale System für das Gebäu- de anbieten zu können." (Ausschreibung, S. 103) Verzichtet wird auf die Vorgabe von weite- ren denkbaren Zuschlagskriterien oder Anforderungszielen wie • zu erreichende Energieeinsparungen, • Effizienzgewinne und • CO2-Minderungen; • Einsatz von KWK; • Einsatz (oder festgelegter Anteil) von erneuerbaren Energieträgern. Ob sich eine energieeffiziente Versorgungslösung auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung bei den festgesetzten Rahmenbedingungen realisieren lässt, kann hier nicht beurteilt werden. Die Tatsache, dass die Stromlieferung nicht mit ausgeschrieben ist, sondern nur die reine Wärmelieferung, kann sich erschwerend für Versorgungsvarianten mit KWK auswirken. Die Ausschreibung stellt zwei Lieferzeit-Varianten mit 15 bzw. 20 Jahren für die Wärmeliefe- rung zur Auswahl. Wenn in diesen Zeiträumen bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs durchgeführt werden, in deren Folge der Wärmeverbrauch abnimmt, hat dies Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 43 Bild 4-2 Lage von Rathaus, Gymnasium, Wohnstift Auswirkungen auf die Kostenkalkulation der Bieter. Der Ausschreibungstext nimmt hierzu nicht Stellung. Eine besonders klimaschonende Variante wäre der Einsatz von Biogas aus der vorhandenen Biogasanlage in Sechtem. Dazu müsste eine rund 4,3 km lange Biogasleitung zum HallenFrei- zeitbad verlegt werden, um dort ein BHKW zu betreiben. Das BHKW könnte die Wärme- Grundlastversorgung von Bad und Schule übernehmen, der Strom würde zu EEG- Vergütungssätzen ins Netz eingespeist. Ob sich diese Versorgungslösung, die derzeit auch über Bornheim hinaus Vorbildcharakter hätte, wirtschaftlich behaupten kann, wird das Aus- schreibungsergebnis möglicherweise zeigen. 4.2 Rathaus/Gymnasium/Wohnstift Ein zweiter Gebäudekomplex mit öffentlichen Gebäuden, der sich möglicherweise für eine Nahwärmeversorgung mit KWK eignen könnte, könnte aus dem Bornheimer Rathaus, dem Alexander-von-Humboldt-Gymnasium und den nordwestlich angrenzenden Seniorenwohnstift Beethoven gebildet werden, eventuell unter Einbeziehung von Bürogebäuden südlich des Rat- hauses (Bild 4-2). Rathaus und Gymnasium werden bereits aus einer gemeinsamen Heizzentrale (im Rathaus) versorgt. Das Wohnstift liegt direkt angrenzend an das Gymnasium, die Bürogebäude unmit- telbar neben dem Rathaus. Sie haben jeweils eine eigene Heizung. Auch wenn der Strom- AvH-Gymnasium Rathaus Wohnstift Bürogebäude Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 44 und Wärmebedarf des Gesamtkomplexes sich vermutlich für einen effizienten Einsatz von KWK auch wirtschaftlich eignen könnte, erscheint eine Realisierung allein aufgrund der zu lösenden rechtlichen Probleme (vertragliche Bindung mehrerer Eigentümer) nicht ganz ein- fach. Eine Möglichkeit bestünde z.B. darin, dass der Stadtbetrieb Bornheim eine gemeinsame Heiz- kraftzentrale betreibt und die angeschlossenen Verbraucher mit Wärme (und Strom) beliefert. Auch bei dieser Lösung sind rechtliche Fragen zu klären (Betätigungsfeld des SBB). Die mög- licherweise kurzfristig ins Auge gefasste energetische Sanierung des Rathauses (vgl. Kapitel 3) muss darüber hinaus bei einer (eher mittelfristigen) Realisierung der größeren Nahwärme- und KWK-Versorgungsoption mit eingebunden werden. Sicherlich kann der Nahwärmever- bund von Rathaus, Gymnasium, Wohnstift und Bürogebäuden mittel- und langfristig eine sinnvolle und effiziente Versorgungslösung darstellen. Die KWK-Versorgung wird nicht nur durch das geltende KWK-Gesetz mit erhöhten Einspeise- vergütungen gefördert; darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, kleine BHKW-Anlagen (mit einer Leistung bis zu 50 kWel) über das "Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Mini-BHKW-Anlagen" des BMU fördern zu lassen. 4.3 "Basis-KWK" in städtischen Einrichtungen Generell besteht die Möglichkeit, Effizienzpotenziale in größeren städtischen (und nicht-stadt- eigenen!) Einrichtungen durch die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung auszuschöpfen. De- zentrale KWK ist energieeffizient, weil mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad Strom und Wärme erzeugt wird und damit Stromerzeugung in Kondensationskraftwerken, die einen niedrigen Wirkungsgrad haben, vermieden wird. Die Strategie der "Basis-KWK" ist es, zusätz- lich zur vorhandenen Heizung ein BHKW einzubauen, das ausschließlich den unteren Teil des Grundlast-Wärmebedarfs decken und damit hohe Jahresbenutzungsstunden erreichen soll. Das BHKW übernimmt dann nicht nur einen Grundlast-Anteil des Wärmebedarfs, es produ- ziert gleichzeitig auch den Strom, der in der Einrichtung verbraucht wird und hilft auf diese Weise, den Bezug von (teurem) Strom des Energieversorgers zu vermeiden. Basis-KWK ist nicht nur energieeffizient, sie soll zumindest kostenneutral und besser kosten- mindernd eingesetzt werden. Alle größeren städtischen Einrichtungen können auf ihre Eig- nung für den Einsatz von Basis-KWK untersucht werden. Bei der Überprüfung der Wirtschaft- lichkeit muss auch hier neben der Förderung durch das KWK-Gesetz zusätzlich das BMU-För- derprogramm für Mini-BHKW (vgl. Kapitel 4.2) berücksichtigt werden. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 45 4.4 Zusammenfassung Beim Thema Nahwärmeversorgung und Kraft-Wärme-Kopplung hat die Stadt Bornheim bei ihren eigenen Liegenschaften einen relativ großen Spielraum, der aber noch im Detail ausge- lotet werden muss. Diese Feststellung ist im Bild 4-3 noch einmal kurz zusammengefasst. HallenFreizeitBad/Europa- schule Ausschreibung für Wärmeliefer-Contracting mit Nahwärmeverbund ist erfolgt; KWK-Einsatz ist vom Konzept der Anbieter abhängig Rathaus/Gymnasium/ Wohnstift Rechtliche Probleme (verschiedene Eigentümer), unterschiedliches Baualter, mögliche bauliche Sanierung (Rathaus) müssen berücksichtigt werden; SBB kann als möglicher Betreiber einer KWK-Nahwärmeversorgung ins Auge gefasst werden Basis-KWK Prüfung aller größeren städtischen Einrichtungen auf wirtschaftliche Realisie- rungsmöglichkeiten für den Einsatz von Mini-KWK-Anlagen Bild 4-3 Handlungsoptionen der Stadt Bornheim im Bereich Nahwärme und Kraft-Wärme-Kopplung Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 46 5 Straßenbeleuchtung In diesem Kapitel wird der derzeitige Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Bornheim dargestellt sowie eine Abschätzung von Strom- und Kosteneinsparpotenzialen wiedergege- ben. Angesichts der raschen Entwicklung, die insbesondere die LED-Technik im Bereich der öffentlichen Beleuchtung derzeit nimmt, wird in diesem Arbeitsschritt nur kurz die derzeitige Situation erläutert (Verträge, Kosten, Sanierungsstand); außerdem soll ein mögliches zukünf- tiges Vorgehen im Hinblick einerseits auf die absehbare technische Weiterentwicklung im Be- reich der Straßenbeleuchtung und andererseits bezüglich einer allgemeinen Beleuchtungsstra- tegie skizziert werden. 5.1 Derzeitige Situation und vorgeschlagene Einsparmöglichkeiten Die jüngere Entwicklung und die aktuelle Situation der Straßenbeleuchtung in Bornheim hat die Verwaltung (Fachbereich 9, Tiefbau und Straßenverkehr) im September 2007 in einer "Mitteilung betr. Kosteneinsparungen bei der Straßenbeleuchtung" ausführlich dargestellt (Vorlage 283/2007 – 9). Im Folgenden wird vor allem auf diese systematisch umfassende Mitteilung Bezug genommen. Die Stadt ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung. Sie hat 1993 einen Straßenbeleuchtungs- vertrag mit der RWE Rhein-Ruhr AG abgeschlossen, der noch eine Laufzeit bis Ende 2012 hat. Durch Vertragsanpassungen z.B. bezüglich des Wartungsintervalls und der Kontrollen ist es gelungen, die fixen Kosten (Wartungspauschale) ab 2006 bereits um knapp ein Viertel zu senken. Durch die Verminderung des Stromverbrauchs sind weitere Kosteneinsparungen gesucht und zum Teil bereits realisiert worden: • Bei zweiflammig bestückten "Langfeldleuchten" ist, in Abhängigkeit von der örtlichen Situ- ation, geprüft worden, eines der beiden Leuchtmittel ersatzlos zu entfernen. Dies war bei knapp zwei Drittel der gut 1.000 Leuchten möglich. Die Stromeinsparung liegt bei einer Leistungsaufnahme von 45 W je Leuchtmittel und 4.000 Beleuchtungsstunden bei etwa 117 MWh/a. • Die Umrüstung von 350 Quecksilberdampf- auf Natriumdampf-Hochdrucklampen geht mit einer Leistungsminderung von 125 W auf 70 W einher; die Stromeinsparung beträgt rund 77 MWh/a. • Die gleiche Umrüstung bei 134 kleineren Leuchten von 80 W auf 50 W ergibt eine Einspa- rung von ca. 16 MWh/a. • Im Zuge von Wartungsarbeiten wurden seit mehreren Jahren "mehrköpfige" Leuchten zurückgebaut und Lampen mit hoher Watt-Leistung durch solche mit geringerer Leistung ersetzt. Die dadurch erzielten Stromeinsparungen wurden nicht dokumentiert. • Die Reduzierung der Leuchtstärken durch Dimmung wird in Bornheim durch die gegebe- nen technischen Voraussetzungen erschwert. Insbesondere gibt es zu viele Schaltstellen Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 47 mit zu geringer Anschlussleistung, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Dimmmaßnahmen behindert wird. Ein Feldversuch mit Dimmungstechnik wurde 2007 ohne positives Ergeb- nis abgebrochen. • Eine Teilabschaltung – etwa durch Ausschalten jeder zweiten Leuchte – wäre in Bornheim aus technischen Gründen nur teilweise möglich. Aus Gründen der Verkehrssicherheit (Bil- dung von Dunkelzonen, keine gleichförmige Ausleuchtung) wurde das hierbei vorhandene Stromsparpotenzial nicht ausgenutzt. Die genannten Stromsparmaßnahmen belaufen sich auf rund 210 MWh/a oder fast 80 t/a CO2. Damit können ca. 15 % der bisher jährlich verbrauchten rund 1.480 MWh Strom einge- spart werden. Die Stadtverwaltung sieht das Einsparpotenzial damit für gegenwärtig ausge- reizt an. Weiteren Maßnahmen mangelt es derzeit vor allem an der Wirtschaftlichkeit. Weitere Einsparmöglichkeiten, etwa durch den Einsatz von LED-Technik, wird die Stadtverwaltung im Auge halten und auf ihre Anwendbarkeit in Bornheim hin prüfen. 5.2 Wirtschaftlichkeit und Ausleuchtungsqualität Die dargestellten, von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen gehen von zwei Prämis- sen aus: Maßnahmen zur Energieeinsparung müssen wirtschaftlich sein und die Ausleuch- tungsqualität darf nicht verringert werden. Beide Prämissen werden im Folgenden kurz disku- tiert. Wirtschaftlichkeit: Das Thema der Energie- und Kosteneinsparung bei der Straßenbeleuch- tung eignet sich dazu, auf den unterschiedlichen Umgang mit unterschiedlichen Schutzzielen und Maßnahmen der Daseinsvorsorge hinzuweisen. Die Stadtverwaltung hat das Thema Stra- ßenbeleuchtung aus dem Blickwinkel der Kosteneinsparung, nicht aus der Sicht der Stromein- sparung oder der CO2-Minderung betrachtet. Dagegen ist nichts einzuwenden; die Betrach- tungsweise spiegelt auch die allgemeine Haushaltslage der Stadt Bornheim wider. Es ist aber ein Beispiel dafür, wie Maßnahmen zum Klimaschutz, in diesem Fall die Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung, häufig unter dem Kostengesichtspunkt betrachtet werden, d.h. sie müssen oder sollen 'sich selbst finanzieren'. Tun sie es nicht, dann werden sie unterlassen, dann ist Klimaschutz nicht möglich. Bei anderen Schutzzielen kommt niemand auf den Gedanken, eine vergleichbare Meßlatte der Wirtschaftlichkeit anzulegen: Niemand würde ernsthaft fordern, dass Maßnahmen etwa zum Naturschutz, zum Landschaftsschutz oder zum Brandschutz 'sich selbst finanzieren' sollen. Das gilt selbstverständlich auch für weite, andere Bereiche der Daseinsvorsorge: Investitio- nen im Bildungsbereich müssen sich ebenso wenig 'selbst finanzieren' wie solche in die öf- fentliche Sicherheit. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 48 Bild 5-1 Verkehrszeichen 394 Je stärker der Klimaschutz als dringliches Schutzziel ins Bewusstsein tritt, desto mehr wird ein Umdenken hin zu einer Gleichbehandlung und auch zur Konkurrenz mit anderen Schutzzielen erforderlich. Stromeinsparungen bei der Straßenbeleuchtung müssen zukünftig auch 'etwas kosten' dürfen. Solche nicht bzw. nicht kurzfristig wirtschaftlichen Maßnahmen sind etwa die genannte Dimmung, für die u.a. ein Umbau und eine Reduzierung der Schaltstellen notwen- dig wäre. Auch eine Teilabschaltung, für die eine Umrüstung von einflammigen auf schaltbare zweiflammige Leuchten notwendig wäre, würde zunächst größere Investitionen voraussetzen. Die Gemeinde Kronau (Baden-Württemberg) etwa investiert für ein Programm, mit dem die Hälfte des Stromverbrauchs gespart wird ('Halbnachtschaltung' von 22 bis 6 Uhr), 84.000 €; die Kosteneinsparung soll 12.000 € pro Jahr betragen (Quelle: Homepage der Gemeinde Kro- nau). Ausleuchtungsqualität: In ihrer Mitteilung rät die Verwaltung mehrfach von einer gezielten Rücknahme der Ausleuchtung ab. In der Abwägung sollte man sich bewusst sein, dass diese Entscheidung – leider – eine Entscheidung gegen den Klimaschutz ist. Die geltenden Normen zur Straßenbeleuchtung (DIN 5044, EN 13201) enthalten Empfehlungen, sie sind, bis auf räumliche Ausnahmen wie Fußgängerüberwege, nicht bindend. Deshalb steht es z.B. in der Entscheidung jeder Kommune, das in der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Verkehrszei- chen (Zeichen 394, 'Laternenschild, Laterne leuchtet nicht die ganze Nacht', Bild 5-1) in Zu- kunft (wieder) anzuwenden. In die Abwägung der Entscheidung sollte in Augenhöhe mit dem Schutzziel der Verkehrssicherheit einfließen, ob es Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge sein soll, auch in reinen Anliegerstraßen in Bornheim in späten Nacht- und frühen Morgen- stunden eine durchgehende Beleuchtung vorzusehen. Andere Kommunen wie z.B. die Lan- deshauptstadt Kiel setzen die Teilnachtabschaltung ein. Wenn etwa in Anliegerstraßen von Bornheim – und unter der Annahme, dass rund die Hälfte der Bornheimer Straßen reine Anliegerstraßen sind - zwischen 24 Uhr und 5 Uhr die Straßen- beleuchtung ausgeschaltet würde, dann ließen sich jährlich weitere rund 300 MWh Strom (entsprechend 114 t CO2) einsparen. Diese Maßnahme zum Schutz des Klimas – die außer- dem Kosten spart - wäre zu diskutieren und abzuwägen gegenüber dem Bedürfnis nach Ver- kehrssicherheit. Als technische Neuerung in diesem Zusammenhang hat die Stadt Lemgo eine Straßenbe- leuchtung als Bedarfsschaltung entwickelt und eingesetzt. Dieses System, bei dem der Bürger mit einer SMS-Nachricht die Beleuchtung eines Straßenabschnitts 'einschalten' kann (und Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 49 hierfür einen kleinen Betrag bezahlt), wird auch von der Stadt Düsseldorf geprüft. Die Stadt Bornheim kann diese wie die genannten anderen technischen Entwicklungen im Auge halten. Lichtverschmutzung: Abschließend sei hier auf den Aspekt der 'Lichtverschmutzung' hin- gewiesen. Die diffuse Abstrahlung von öffentlicher und privater Beleuchtung (Leuchtreklame) ist so hoch, dass auch in klaren Nächten die Milchstraße in Bornheim nur noch schwer er- kennbar ist. Die Natur und auch der Mensch sind aber biologisch darauf eingestellt, dass es nachts dunkel ist. Dauerbeleuchtung kann je nach Intensität erwiesenermaßen zu Schlafstö- rungen führen. Die Stadt kann nicht nur bei der Reduzierung der öffentlichen Außenbeleuch- tung (auch Gebäude- und Objektanstrahlung) aktiv werden. In ihrer Kooperation mit Indust- rie und Gewerbe kann sie gleichzeitig darauf hinwirken, dass beleuchtete Reklame, die in der Nacht wenig Werbungs- und Marketingeffekte erzielt, abgeschaltet wird, was wiederum eine Kosteneinsparung für die teilnehmenden Betriebe mit sich bringt und gleichzeitig dem Klima- schutz dient. 5.3 Zusammenfassung Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bornheim für den Klimaschutz im Rahmen der Stra- ßenbeleuchtung sind im Bild 5-2 noch einmal zusammengefasst. Wirtschaftliche Maßnahmen Erscheinen im Moment ausgeschöpft; weitere technische Entwicklung beobach- ten (z.B. LED-Technik) Diskussion des Schutzziels Klimaschutz Diskussion mit dem Ziel, die Bewertung des Klimaschutzes im Hinblick auf andere Ziele und Schutzziele der Straßenbeleuchtung neu zu gewichten Ausleuchtungsqualität Abschätzung der CO2-Minderung (und der Kosteneinsparung) durch eine neue Definition der geforderten und gewünschten Ausleuchtungsqualität und –quantität Lichtverschmutzung Verminderung durch Reduzierung der öffentlichen (auch Gebäudeanstrahlung) und privaten (Reklame) Außenbeleuchtung Bild 5-2 Empfehlungen zur Straßen- und Außenbeleuchtung Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 50 6 Stadtentwicklung und Bauplanung Generell kann sich die Stadt Bornheim das Leitbild der 'kompakten Stadt der kurzen Wege' zu eigen machen, nicht nur, um die Zersiedlung der Landschaft zu stoppen, sondern auch, um Energieverbrauch durch unnötigen Verkehr zu vermeiden und durch höhere Baudichten die Möglichkeiten z.B. für eine energieeffiziente Nahwärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung zu verbessern. Im Detail können durch eine energieorientierte Bauleitplanung, mit Hilfe des städtischen Bodenmanagements und durch städtebauliche Verträge energetische Ziele der Stadtentwicklung verfolgt werden. Die flankierenden Maßnahmen der Energie- und Baubera- tung werden im Kapitel 7 erläutert. 6.1 Energieorientierte Bauleitplanung Stadtentwicklung und Bauplanung können am ehesten und konkret zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz beitragen, indem sie Energiekriterien in der Bauleitplanung berücksich- tigen. Das kann z.B. in Bebauungsplänen geschehen, indem Ziele für energieorientiertes Bau- en, eine Nahwärmeversorgung oder der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern (im Rah- men einer Sammelversorgung) vorgegeben werden. Man darf jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass der Durchsetzbarkeit von Energiezielen im normalen B-Plan-Verfahren, wenn Flächen von unterschiedlichen privaten Grundeigentümern überplant werden, enge Grenzen gesetzt sind. Mehr Möglichkeiten gibt es, wenn Neubaugebiete mit städtebaulichen Verträgen bzw. den durchführungsbezogenen Vorhaben- und Erschließungsplänen entwickelt werden. Dann können mit dem Vorhabensträger oder Investor auch weitreichende, energie- optimierte Planungen vereinbart werden (vgl. Kapitel 6.3). Das gilt auch, wenn die Stadt die Baugrundstücke verkauft: In die Kaufverträge mit privaten Bauherren lassen sich Energiezie- le wie z.B. das Passivhausniveau oder ein KfW-Effizienzhaus-Niveau aufnehmen. Ein 'Passiv- haus' zeichnet sich dadurch aus, dass der jährliche Wärmebedarf 15 kWh/m² oder 1,5 l/m² Heizöl nicht übersteigt; ein KfW-Effizienzhaus darf je nach Förderprogramm höchstens 70 % bzw. nur 55 % des in der EnEV geforderten Wärmebedarfs erreichen. Dies bedeutet nach der bereits verabschiedeten EnEV 2009 einen Bedarf von rund 50 kWh/m²*a (KfW 70) bzw. 40 kWh/m²*a (KfW 55). Die Aufnahme und Berücksichtigung von Energiekriterien ist – mit den genannten Einschrän- kungen - gängige Praxis bei der Stadtplanung in Bornheim. Der Anteil von individuellen Bau- herren und von Investoren/Entwicklern am Baugeschehen hat sich in Bornheim in den letzten Jahren in etwa die Waage gehalten. Das bedeutet aber auch, dass bei rund 50 % der Neu- bauvorhaben die energetische Qualität des Neubaugeschehens – im Rahmen der EnEV - weit- gehend den einzelnen Bauherren überlassen wurde. Die Stadt Bornheim sollte Wert darauf legen, im Neubaubereich auch zukünftig und im Rah- men der Abwägung anderer städtebaulicher Belange ein möglichst hohes Maß an Energieein- Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 51 Regel Begründung Kommentar 1. Ost-West-Zeilen statt Nord-Süd- Zeilen vorgeben Bei gleicher Bauweise brauchen Ost- West-Zeilen 10 % weniger Heizener- gie als Nord-Süd-Zeilen Passive Solarnutzung - gilt nicht nur für Gebäudezeilen, sondern auch für Einzel- und Doppelhäuser 2. Großzügige Verglasung nach Sü- den ermöglichen 25 % weniger Heizenergie als in kon- ventionell befensterter Nord-Süd- Zeile Grundstückszuschnitt so anlegen, dass Südorientierung der Wohnberei- che ermöglicht wird 3. Geschlossene statt offene Bauwei- se wo möglich Je größer der Baukörper, desto gerin- ger die Wärmeverluste (A/V- Verhältnis möglichst gering) Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser unterstützen; zulässiges Maß der baulichen Nutzung ausschöpfen 4. Firstrichtung und Dachneigung so vorgeben, dass aktive Solarnutzung ermöglicht wird Diese Regel hat durch das neue EE- WärmeG besondere Bedeutung erhal- ten 5. Vermeidung unnötig komplizierter Gebäudeformen Durch möglichst gerade, versprung- freie Gebäudeformen unnötige Wär- meverluste vermeiden Baulinien statt Baugrenzen erwägen; Vor- und Rücksprünge (Erker!) nicht zulassen Bild 6-1 Checkliste für eine energieorientierte Bauleitplanung sparung und Klimaschutz zu gewährleisten. Das Neubaugeschehen in Bornheim könnte in Zukunft durch einen Anteil von rund einem Drittel an Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern geprägt sein. Dabei besteht ein Bedarf sowohl an großen als auch an kleineren Wohnungen, auch in seniorengerechter Bauweise. Diese Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bringen eine höhere Baudichte mit sich, sie dienen dem Klimaschutz, weil sie einen geringeren spezifischen Energiebedarf haben als Ein- und Zweifamilienhäuser, sie helfen den Flächenverbrauch zu mindern und sie eigenen sich für ältere Menschen und für das sog. 'Mehrgenerationenwoh- nen'. Der überwiegende Teil der Neubautätigkeit wird aber weiterhin durch den Bau von Einfamili- enhäusern geprägt sein. Standard ist das Doppelhaus, preisgünstigere Reihenhäuser werden jedoch ebenfalls nachgefragt sein und bleiben. Sowohl bei vertraglichen Varianten der Bauleitplanung (Städtebaulicher Vertrag, Vorhaben- und Erschließungsplan) als auch beim "normalen", angebotsorientierten B-Plan können städ- tebauliche Planungsregeln berücksichtigt werden. Sie sollten darüber hinaus in den Verträgen und in den Begründungen der B-Pläne explizit genannt werden. Investoren und Bauwillige können damit einen (weiteren) Hinweis auf energieorientierte, klimaschonende Bauweise er- halten. Einige der Regeln, die bei der Vertragsformulierung bzw. der Planverfassung stan- dardmäßig geprüft und wenn möglich beachtet werden sollten, sind in einer Checkliste im Bild 6-1 zusammengefasst. Die regelmäßige Anwendung dieser Kriterien und ihre Darstellung in der Begründung des Bebauungsplans kann in einer Dienstanweisung geregelt werden. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 52 6.2 Städtisches Bodenmanagement Als ein Bindeglied zwischen Stadtentwicklung und Stadtplanung auf der einen und den priva- ten Bauherren und institutionellen Bauträgern auf der anderen Seite fungiert das Bodenma- nagement der Stadtverwaltung. Die wesentliche Aufgabe des städtischen Bodenmanagements ist es, frühzeitig und bereits im Vorfeld der konkreten Planung Kontakt herzustellen zwischen Grundeigentümern, potentiellen Bauherren und Investoren und der Bauleitplanung. Das Ziel ist es, eine möglichst zügige und bedarfsgerechte Umsetzung der städtebaulichen und der privaten bzw. institutionellen Planung zu ermöglichen. Das Leitbild des Bodenmanagements ist einerseits die zentrumsnahe, kompakte Stadtentwicklung an Standorten mit gutem ÖPNV- Zugang; andererseits soll der Bodenmarkt den Marktanforderungen genügen und ein markt- konformes Angebot in Bornheim sicherstellen. Energiesparendes, klimaschonendes Bauen wird derzeit nicht als hervorragende Anforderung genannt. Wenn die Stadt Bornheim beim Bodenmanagement und der Baulandvermarktung zukünftig zunehmend aktiv ist, hat sie es in der Hand, auch auf die energetische Qualität der Neubau- ten Einfluss zu nehmen. In städtebaulichen Verträgen lassen sich Optionen nicht nur zum Wärmeschutz, sondern bis hin zur Vorgabe einer Nahwärmeversorgung – auch auf der Basis von erneuerbaren Energieträgern – nutzen. In privatrechtlichen Grundstücksverträgen mit Einzelbauherren lassen sich erhöhte Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz oder den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern vereinbaren. In der Zusammenarbeit mit institutionellen Bauträgern kann das Bodenmanagement darauf hinwirken, dass der Bauträger bei größeren Bauvorhaben ein Energiekonzept vorlegt. Die Stadt kann generelle Mindestanforderungen an die Inhalte eines solchen Konzepts formulie- ren. Damit lässt sich sicherstellen, dass die energetische Qualität der geplanten Vorhaben die Vorgaben z.B. der EnEV und des EEWärmeG übertreffen. Bei allen Maßnahmen, die das städtische Bodenmanagement ins Auge fasst, muss das Quali- tätsargument des für Bornheim dann selbstverständlichen, energetisch hochwertigen Bauens im Vordergrund stehen und entsprechend aktiv vermarktet werden. Insbesondere sollte deut- lich gemacht werden, dass sich die Stadt bemüht allen Bauherren dabei zu helfen, heute nicht den 'energetischen Altbau' von morgen zu erstellen – dies insbesondere angesichts der EU- Perspektive, ab 2019 das Null-Energiehaus-Niveau zu erreichen. 6.3 Städtebauliche Verträge Um weitreichende, energieoptimierte Bauvorgaben zu vereinbaren und durchzusetzen, die sich im Regelungsinhalt von Bebauungsplänen (§ 9 BauGB) nicht festsetzen lassen, bietet sich das Instrument des städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB an. Nach gängiger Rechtsauffassung stellt das BauGB mit dem städtebaulichen Vertrag ein Umsetzungsinstru- ment bereit, mit dem der Klimaschutz als Leitgedanke der städtischen Bebauungsplanung Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 53 verankert werden kann (vgl. Krautzberger, M., Klimaschutz als Gegenstand städtebaulicher Verträge, Bonn/Berlin). Insbesondere kann der städtebauliche Vertrag zur Förderung und Sicherung der planerischen Ziele der Bauleitplanung und zur Nutzung von KWK- und Solaran- lagen eingesetzt werden (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 BauGB). Ein städtebaulicher Ver- trag, der Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen soll, sollte sich auf entsprechende Zwecke und Ziele sowohl im Bebauungsplan als auch in den siedlungs- und klimapolitischen Leitlinien der Kommune beziehen. Die Stadt Bornheim schafft eine klimapolitische Leitlinie für energieeffizientes Bauen u.a. mit dem vorliegenden Klimaschutzkonzept. Wenn diese Leitlinie durch die Formulierung von kon- kreten Zielen in einem Bebauungsplan räumlich fassbar gemacht wird, besteht die Möglich- keit, die Umsetzung dieser Ziele durch einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Derzeit gibt es noch nicht viele Beispiele, bei denen das Instrument des städtebaulichen Ver- trags für den Klimaschutz eingesetzt wurde. Die Stadt Vellmar in Hessen hat einen städtebau- lichen Vertrag genutzt, um eine verstärkte Nutzung von Solarwärme und Regenwasser zu ermöglichen. Die Städte Freiburg und Heidelberg denken ebenfalls über den Einsatz von städ- tebaulichen Verträgen zur Umsetzung von Klimaschutzzielen nach. Ein ähnlich konkretes Ziel wie die Solarnutzung in Vellmar – die seit dem 1.1.2009 bereits durch das EEWärmeG vorge- geben ist - kann z.B. die Vereinbarung zu einer Passivhaus-Bauweise in einem städtebauli- chen Vertrag darstellen. Im folgenden Formulierungsvorschlag werden wichtige fachliche Re- gelungen skizziert, wie sie bei einem Passivhaus-Vertrag vereinbart werden können (Bild 6- 2). Der Textvorschlag enthält Aussagen zur Zielsetzung des städtebaulichen Vertrags und seiner Verankerung im klimapolitischen Handlungsrahmen der Stadt, zur Bauqualität und damit den Leistungen des Bauträgers und zu den Leistungen des zweiten Vertragspartners, der Stadt Bornheim. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Textentwurf nicht nur Leistungen des Bauträgers nennt, sondern auch Leistungen, die die Stadt ihrerseits erbringen sollte (§ 3). Durch diese Zweiseitigkeit wird sich sicherlich ein besserer Konsens mit Bauträgern und spä- teren Hauskäufern erzielen lassen. Außerdem macht die Stadt Bornheim dadurch die Ernst- haftigkeit ihrer Klimaschutzbemühung und -verpflichtung deutlich, und das städtische Bo- denmanagement erhält ein zusätzliches Verhandlungsargument. Die Höhe des vorgeschlage- nen Bonus ist natürlich auch vom finanziellen Spielraum der Stadt abhängig. Der Vertragsentwurf im Bild 6-2 bedarf einer weiteren fachlichen, juristischen Prüfung und selbstverständlich der notwendigen formalen Ergänzungen und Vereinbarungen. Vertieft kann man vor allem die grundsätzliche Frage untersuchen, ob der im BauGB geforderte städtebau- liche Belang mit dem Vertragsinhalt der Passivhausbauweise gegeben ist. Die Stadt Bornheim kann prüfen, ob sie einen städtebaulichen Vertrag mit den vorgeschlagenen oder ähnlichen inhaltlichen Festsetzungen zum klimabewussten Bornheimer Baustandard entwickeln will. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 54 Bild 6-2 Fachliche Regelungen für einen städtebaulichen Vertrag zur Passivhausbauweise Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 55 Bild 6-2 Fachliche Regelungen für einen städtebaulichen Vertrag (Fortsetzung) 6.4 Zusammenfassung Handlungsmöglichkeiten, die sich für die Stadt Bornheim durch die Stadtentwicklung und die Bauplanung für den Klimaschutz bieten, sind im Bild 6-3 noch einmal zusammengefasst. Energieorientierte Bauleitpla- nung Anwendung der Regeln für eine energieorientierte Bauleitplanung als Praxis- standard, Darstellung der Ergebnisse in der Begründung des B-Plans (Dienst- anweisung) Städtisches Bodenmanagement Energetische Neubauqualität als hervorragendes Merkmal vermarkten; städte- bauliche Verträge initiieren (s.u.); Energiekonzepte vereinbaren, dafür Mindest- anforderungen formulieren Städtebauliche Verträge Nach Klärung von weiteren fachlichen und juristischen Fragen: Wo möglich städtebauliche Verträge für energiesparendes, klimaschonendes Bauen (Passiv- hausstandard) vereinbaren (und als Bornheimer Baustandard vermarkten) Bild 6-3 Handlungsmöglichkeiten bei Stadtentwicklung und Bauplanung Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 56 7 Energieberatung für Haushalte, Gebäudebesitzer, Bauherren Klimaschutz ist durch Energieeinsparung zu erreichen; und um effektiv einsparen zu können, bedarf es häufig der Beratung. Für den Sektor der privaten Haushalte, auf den fast 44 % des Endenergieverbrauchs in Bornheim entfällt (ohne Verkehr; vgl. Kapitel 1.4), gibt es im Stadt- gebiet keine eigene, unabhängige Energieberatung. Sicherlich lassen sich sehr viele Fragen über das Internet beantworten, z.B. solche nach energiesparenden Haushaltsgeräten. Dar- über hinaus gibt es aber Beratungsfragen gerade von Haus- und Wohnungsbesitzern und von Bauherren, die wirkungsvoll nur von einem Fachmann und teilweise auch nur "vor Ort" be- antwortet werden können. In diesem Kapitel werden Vorschläge für die Einrichtung einer E- nergieberatung für 'Endverbraucher' in Bornheim entwickelt. Dabei geht es sowohl um Bera- tungsinhalte und –umfang, um spezielle Beratungs- und Analyseangebote, als auch um die Organisationsform einer solchen Beratungsstelle. 7.1 Beratungsinhalte Grundsätzlich sollte die Energieberatung die ganze Breite der Energieanwendungen, der E- nergieeffizienz und der damit verbundenen Einsparmöglichkeiten abdecken. Dazu gehören • die Stromanwendungen mit den Bereichen Beleuchtung, Haushaltsgeräte ("weiße Ware") und Unterhaltungs- und Informationselektronik, • der Wärmebedarf bei der energetischen Sanierung und der Heizungsumstellung im Alt- baubestand, • die rationelle Energieverwendung im Neubaubereich, • die Einsatzmöglichkeiten bei der Verwendung von erneuerbaren Energieträgern, aber auch • die Energieeinsparung im Mobilitätsverhalten (der Verkehr macht fast 38 % des Energie- verbrauchs in Bornheim aus, vgl. Kapitel 1.4). Diese Themenbereiche brauchen an dieser Stelle nicht im Einzelnen ausgeführt werden; hier sollen lediglich einige spezielle Beratungsangebote kurz erläutert werden. 7.2 Thermografie Private Bauherren und Gebäudeeigentümer in Bornheim sollen bessere Beratungsmöglichkei- ten erhalten, wenn es um energiebewusstes Sanieren im Bestand geht. Für den Bereich des Baubestands kann z.B. die Thermografie Aufschlüsse über energetische Problemzonen eines Gebäudes und die Ansatzpunkte für Sanierungsmaßnahmen liefern. Bei der Thermografieauf- nahme stellt eine wärmeempfindliche Kamera warme Bereiche in Rot und Gelb dar, kalte in Grün und Blau (Bild 7-1). Schlecht isolierte Wände oder veraltete Fenster, aber auch kritische Bereiche wie Fensterstürze, Geschossdecken und Rollladenkästen, an denen bei den meisten Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 57 Häusern ungewollt Wärme verloren geht, lassen sich auf einem Thermografiebild leicht identi- fizieren. Die Energieberatung für Bornheim kann private Hauseigentümer bei deren Bemühungen zur Energieeinsparung unterstützen, indem sie über die Möglichkeiten der Thermografie infor- miert und eine Thermografieaktion vermittelt oder auch fördert. Ähnlich wie in anderen Städ- ten kann auch in Bornheim der örtliche Energieversorger, hier also die Regionalgas Euskir- chen, Partner und Sponsor der Aktion werden. In Zusammenarbeit auch mit der Stadt kann die Regionalgas günstige Konditionen mit örtli- chen Thermografieanbietern vereinbaren. Zu- sätzlich können Fördermittel aus der sog. 'Vor- Ort-Beratung' durch das Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wenn man dann ein Modell wählt, in dem sich die Stadt, Regionalgas und der Hauseigentümer die durch die BAFA-Förderung nicht abgedeckten Kosten zu gleichen Teilen aufteilen, können Stadt und Regionalgas ein Angebot für eine Thermografieuntersuchung machen, die für den Hauseigentümer rund 100 € kosten dürfte. 7.3 'Vor-Ort-Beratung' Das genannte Modell für die Thermografieuntersuchung kann auch auf die umfassendere 'Vor- Ort-Beratung' des BAFA ausgedehnt werden. Die 'Vor-Ort-Energieberatung' beinhaltet eine ausführliche Verbrauchsanalyse, die Ermittlung der Schwachstellen des Gebäudes und eine Darstellung von Einsparmaßnahmen, einschließlich der Wirtschaftlichkeit. Damit ist die Bera- tung eine wichtige Hilfe für Haus- und Wohnungseigentümer bei der Festlegung von Maßnah- men, die einen sparsamen Umgang mit Energie ermöglichen. Die Beratung wird von speziell ausgebildeten Energieberatern vorgenommen. Die Förderung beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser derzeit 350 € (einschließlich Hinweise zur Stromeinsparung), aber höchstens 50 % der (Netto-) Beratungskosten. Die Energiebera- tung kann – mit Hilfe der Stadt - eine Informationsaktion für Bornheimer Hausbesitzer star- ten, in der sie einerseits Vorteile und Nutzen der Beratung darstellt und andererseits – etwa mit Hilfe der Regionalgas Euskirchen - eine zusätzliche finanzielle Unterstützung anbietet, so dass der Eigenanteil der Beratungskosten für den einzelnen Hausbesitzer bei nur rund 100 € liegen kann (auf Förderunschädlichkeit muss dabei geachtet werden). Bild 7-1 Thermografiebild eines Hauses (Quelle: www.radio101.de/thermo- graphie/) Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 58 Bild 7-2 Beispiel: Baubroschüre des Rhein-Sieg-Kreises 7.4 Neubau-Energieberatung Im Neubaubereich ist eine Energieberatung für den "Endverbraucher" besonders effektiv, wenn sie frühzeitig erfolgt – möglichst schon beim Grundstückskauf, d.h. bevor sich ein Ge- bäudegrundriss auf dem Papier und im Kopf des Bauherren festgesetzt hat. Ein solches Bera- tungsangebot gibt es in der Stadt Bornheim derzeit nicht. Es könnte unter dem Dach einer allgemeinen Energieberatung angeboten werden. Für diese Beratung können Informationen aufbereitet werden, mit denen der Kenntnisstand von Bauherren und Eigentümern verbessert werden kann. Dabei kann einerseits an eine schriftliche Beratung z.B. in Form eines Bau- und Sanierungsleitfadens für die Bürger der Stadt Bornheim gedacht werden. Beispielhaft kann hier die auch bei der Stadt Bornheim aus- gegebene Baubroschüre des Rhein-Sieg-Kreises (Bild 7-2) oder die aktuell erschienene Bro- schüre der Stadt Rheinbach genannt werden (Bild 7-3). Andererseits können Informationen im Internet bereitgestellt bzw. verlinkt werden, wobei für den Rat- und Hilfesuchenden das Angebot auch im Portal der Stadt Bornheim bereitgestellt und ausgebaut werden soll. Gleich- zeitig kann hier auch der räumliche Bezug zu Informationsquellen, Angeboten und Leistungen von Anbietern aus der Region in den Vordergrund gerückt werden. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 59 Bild 7-3 Beispiel: Baubroschüre der Stadt Rheinbach Für die Neubau-Energieberatung muss eine Zusammenarbeit zwischen der Stadt als Geneh- migungsbehörde (und möglicherweise als Grundstücksverkäufer) aufgebaut werden. Die Stadt kann für alle Erwerber von Baugrundstücken eine Information, besser noch einen Gut- schein für eine Energie-Erstberatung anbieten, der unmittelbar nach Kaufabschluss bei der Energieberatung eingelöst werden kann. Ein solcher Gutschein, d.h. die Neubau- Fachberatung, kann pro Grundstück bzw. Haus etwa 200 bis 250 € kosten. Bei einer ange- nommenen Neubauentwicklung 2005 – 2020 für Bornheim zwischen knapp 3.000 und gut 5.000 Wohneinheiten, d.h. einem jährlichen Neubaubedarf von rund 100 bis 200 Wohnge- bäuden und unter der Annahme, dass wie bisher etwa die Hälfte der Gebäude von privaten Bauherren gebaut werden, errechnet sich ein Beratungsbedarf von 50 bis 100 Fällen pro Jahr. Wenn diese Beratung mit Gutschein gefördert wird, kann die Ausgestaltung der Förderung und ihre Finanzierung im Detail gestaltet werden; z.B. lassen sich die Kosten der Beratung in die Grundstückspreise einpreisen (bei städtischen Liegenschaften). 7.5 Dichtigkeitsprüfung Als spezielles Angebot der Neubau-Energieberatung für private Bauherren kann die Dichtig- keitsprüfung angeboten werden: In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz mit den Novellierungen der WärmeschutzV bzw. der EnEV stetig ge- stiegen. Durch verbesserte Wärmedämmung sind insbesondere die Transmissions-Wärmever- Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 60 luste, also die Verluste durch die Außenhaut der Gebäude, verringert worden. Gleichzeitig haben die Anteile der Lüftungs-Wärmeverluste eine größere Bedeutung erhalten. Es ist heute deshalb wichtiger denn je, eine qualitativ hochwertige Bauausführung sicherzustellen, mit der unerwünschte Wärmeverluste durch Lecks in der – gut gedämmten – Außenhaut verhindert werden. Dichtigkeit des Gebäudes und Mindestluftwechsel werden zwar auch in der EnEV ge- fordert. Bezüglich der Ausführung ist dort aber lediglich von "den anerkannten Regeln der Technik" die Rede (EnEV § 6 (1)). Eine Überprüfung der Dichtigkeit ist nur dann erforderlich, wenn bei der Wärmebedarfsberechnung eine Wärmerückgewinnung aus einer Lüftungsanlage oder eine verminderte Luftwechselrate angerechnet werden sollen. Undichtigkeiten in der Außenhaut durch nachlässige Arbeit der Handwerker entstehen beson- ders an den Anschlussstellen von verschiedenen Bauteilen. Vor allem zu nennen sind der Dachanschluss bei bewohnten und beheizten Dächern, die Laibungen von Fenstern und Tü- ren, dort besonders der Bereich der Fensterbänke, Durchbrüche von Bauteilen durch Leitun- gen, Kamine usw. An diesen kritischen Stellen muss auf eine qualitativ hochwertige, luftdichte Bauausführung geachtet werden. Eine Methode, die Luftdichtigkeit zu überprüfen und Schwachstellen ausfindig zu machen, bietet der "Blower-Door-Test" (Bild 7-4). Bei diesem Test wird in der Regel ein Fenster aus- gehängt und an seiner Stelle ein großer Ventilator luftdicht eingesetzt (früher wurde der Ven- tilator häufig an Stelle der Haustür eingesetzt, daher der Name des Tests). Alle verschließba- ren Öffnungen im Haus (Türen, Fenster, Kaminzüge, Zu- und Abluftöffnungen einer Lüftungsanlage) werden verschlossen. Mit dem Ventilator wird ein Unterdruck (von etwa 50 Pa) im Haus erzeugt. In diesem Zu- stand lassen sich Leckagen in der Außenhaut leicht erkennen. Größere Fehlstellen lassen sich bereits mit der Hand erfühlen, für kleinere benutzt man Rauch- spender oder Luftgeschwindigkeitsmesser. Bei der späteren Nutzung des Gebäudes sind die Leckagen diejenigen Stellen, an denen Luft und damit Wärme entweichen kann. Auf eine auch kostenmäßig aufwendige Messung und Protokollierung der Luftdichtigkeit kann beim norma- len Einfamilienhaus verzichtet werden, es sei denn, dass besondere Förderbestimmungen diesen Aufwand zur Bedingung machen. Wichtig ist es, die Dichtig- keitsprüfung zu einem Zeitpunkt vornehmen zu las- Bild 7-4 Blower-Door-Messung (hier an einer Haustür) (Quelle: www.bsm-strohmeier.de/html/ blower-door-test.html) Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 61 sen, an dem die Luftdichtungsebene noch zugänglich ist, also etwa, bevor die Innenschale im Dachbereich angebracht ist oder die Räume tapeziert sind. Dann lassen sich Nachbesserun- gen noch ohne größeren Aufwand durchführen. Allein die Ankündigung eines Bauherrn, bei seinem Neubau vor Fertigstellung des Innenaus- baus eine Dichtigkeitsprüfung vornehmen zu lassen, kann häufig die Qualität der Arbeiten am Bau verbessern, weil die Handwerker – je nach Vertragsgestaltung – gewärtigen oder be- fürchten müssen, dass Undichtigkeiten zu Nachbesserungsforderungen führen werden. Die Dichtigkeitsprüfung stellt deshalb ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument zur Quali- tätskontrolle und –sicherung am Neubau dar. Die Stadt Bornheim kann ihrerseits dieses Angebot zur Qualitätssicherung am Bau befördern und fördern, indem sie den Bauherren einen Gutschein für eine Dichtigkeitsprüfung zur Verfü- gung stellt. Dieses Angebot sollte auf private Bauherren abzielen; damit würden jährlich 50 bis 100 Neubaumaßnahmen erfasst (vgl. Kapitel 6); professionelle Bauträger sollten über ei- gene Maßnahmen zur Qualitätskontrolle verfügen. Mit dem Gutschein kann eine kurze Beschreibung über Sinn und Zweck der Prüfung sowie die praktische Durchführung des Verfahrens verbunden werden. Auf dem Gutschein können Fach- firmen aus dem Raum Bornheim verzeichnet werden, bei denen der Gutschein eingelöst wer- den kann. Mit diesen Firmen kann die Stadt vorab einen besonderen "Mengenrabatt" aushan- deln. Ein Blower-Door-Test ohne weitere Messung und Protokollierung sollte unter diesen Be- dingungen den Betrag von rund 200 € nicht überschreiten. Der Gutschein kann die gesamten Kosten abdecken, natürlich ist es aber auch denkbar, dass die Stadt die Kosten nur anteilig übernimmt und der Bauherr einen eigenen Beitrag leistet. 7.6 Beratung zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern Sowohl für den Altbau wie für den Neubau gibt es eine Fülle von Möglichkeiten, wie durch den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern – und in Verbindung mit Effizienzmaßnahmen – fos- siler Energieverbrauch zurückgedrängt und der CO2-Ausstoß verringert werden kann. Auch zu diesem Thema muss die Energieberatung Auskunft und Hilfestellung geben. Eine wichtige Grundlage für dieses Beratungsfeld und eine regionsbezogene Übersicht zum Thema stellt die Broschüre "Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Klimaschutz" dar, die die ILEK-Projekt- gruppe für die Region Rhein-Voreifel für die linksrheinischen Kommunen des Rhein-Sieg- Kreises im April 2009 vorgelegt hat (Bild 7-5). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 62 Bild 7-5 Broschüre der ILEK-Projektgruppe Region Rhein-Voreifel 7.7 Organisation der Beratung Eine Energieberatungsstelle für die Stadt Bornheim allein trägt sich vermutlich zunächst nicht. Der Beratungsbedarf dürfte zu gering sein, während die Kosten zu hoch sind. Hier bietet sich eine interkommunale Kooperation der linksrheinischen Rhein-Sieg-Gemeinden an. Durch Um- lage, Bereitstellung von Räumlichkeiten und evtl. Kofinanzierung kann ein Beratungszentrum mit einem oder zwei Fachberatern eingerichtet werden, die • fachlich umfassend, • hersteller- und produktneutral sowie • kompetent beraten können. Die Fachberater können z.B. jeweils an einem festen Tag an einem festen Ort (etwa im Rat- haus) in einer der Kommunen anwesend sein, vormittags Sprechstunden abhalten und nach- mittags vor Ort beraten. Zusätzliche schriftliche Informationen können in den Rathäusern und Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 63 auch in anderen öffentlichen Einrichtungen ausgelegt werden, außerdem müssen Informa- tionen über das Internetportal der Stadt Bornheim und der anderen Kommunen abrufbar sein. Eine enge Abstimmung mit der ILEK-Projektgruppe, die bereits spezifische Vorarbeiten für die interkommunale Zusammenarbeit geleistet hat, wäre für den Aufbau sinnvoll. Die dort vor- handenen Aktivitäten sollten perspektivisch in dieses Beratungszentrum einfließen. Von der Organisationsform her sollte es sich um eine direkte interkommunale Zusammenarbeit han- deln. Eine geeignete Organisationsform wäre zu finden, um auch potenzielle Kofinanzierer einbinden zu können. Für gewerbliche Bauträger und Investoren sind die genannten Beratungsvarianten für "End- verbraucher" auf städtischer Ebene nicht geeignet. Da mit diesen Bauherren städtebauliche Verträge vereinbart werden können (vgl. Kapitel 6), müsste hier eine Neubau-Energiebera- tung mit einer Beratung zur energieorientierten Bauleitplanung verknüpft werden. Eine Bera- tung von institutionellen Bauherren könnte z.B. auf Kreisebene erfolgen. Diese Beratung könnte die städtische Fachplanung dann ihrerseits für Fragestellungen bei eigenen B-Plan- Verfahren in Anspruch nehmen. Die Stadt Bornheim kann in diesem Sinn auf den Rhein-Sieg- Kreis zutreten. 7.8 Zusammenfassung Die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bornheim im Bereich der Energieberatung für Haushalte, Gebäudebesitzer und private Bauherren sind im Bild 7-6 noch einmal zusam- mengefasst. Konzeption einer städtischen Energieberatung Organisatorische und finanzielle Konzeption für eine unabhängige Beratungs- stelle, insbesondere in Kooperation mit den linksrheinischen Nachbargemeinden im Kreis und der ILEK-Projektgruppe Thermografie, Vor-Ort- Beratung Entwicklung (und ggfs. finanzielle Förderung) dieser speziellen Beratungs- und Untersuchungsangebote in Zusammenarbeit mit Regionalgas Euskirchen und dem regionalen Handwerk Neubau-Energieberatung (Mitarbeit bei der) Erstellung eines Leitfadens für Bauherren; Förderung einer Energie-Erstberatung; Entwicklung (und ggfs. finanzielle Förderung) einer Dich- tigkeitsprüfung (mit Regionalgas Euskirchen und dem regionalen Handwerk) Beratung für die Stadt, Inves- toren, Gewerbe Unterstützung bzw. Anregung von Beratungsaktivitäten auf der Kreisebene Bild 7-6 Handlungsmöglichkeiten bei der Energieberatung für 'Endverbraucher' Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 64 8 Erneuerbare Energieträger Im Rahmen der im Mai 2009 vorgelegten Studie "EnergieRegion Rhein-Sieg – Maßnahmen und Projekte" des Rhein-Sieg-Kreises ist die Situation bei der Nutzung von erneuerbaren E- nergien in Bornheim ausführlich dargestellt worden. Im vorliegenden Bericht werden die Er- gebnisse für die Stadt Bornheim nur kurz wiedergegeben. Im Übrigen kann für Details auf die Studie des Kreises verwiesen werden. 8.1 Vorhandene Aktivitäten, Anlagen und Technik Die vorhandenen Aktivitäten und die bestehenden Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, die einen Bezug zu städtischen Aufgabenfeldern haben, lassen sich wie folgt wiedergeben: • Die sechs linksrheinischen Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg haben sich als ILEK-Region zusammengeschlossen, um die Nutzung er- neuerbarer Energien und energieeffizientes Verhalten interkommunal voranzubringen. • Die Stadt Bornheim hat ihre eigenen Dachflächen auf die Eignung zur Solarenergiegewin- nung hin untersucht und die geeigneten Dächer ausgeschrieben. Bislang wird das Dach des städtischen Gymnasiums genutzt, dort wurde eine 120 kWp-Photovoltaikanlage instal- liert. Die Stadt überlässt die Fläche unentgeltlich, der PV-Betreiber muss im Gegenzug das Dach instand halten (Kosteneinsparung bis 3.000 € pro Jahr). Beim SBB geht im Juni 2009 eine 35 kWp-Photovoltaikanlage in Betrieb. Weitere städtische Dachflächen werden für die Photovoltaiknutzung zur Verfügung gestellt. • In drei städtischen Kindergärten sind Wärmepumpen und in einem eine thermische Solar- anlage installiert. • Derzeit sind in Bornheim mehr als 50 Erdsonden für den Anschluss an Wärmepumpen genehmigt, mit steigender Tendenz bei der Genehmigung von Neubauvorhaben. • Grünrückschnitt und Straßenbegleitgrün der Stadt (rund 1.000 m³ pro Jahr) werden derzeit auf dem Bauhof ohne energetische Nutzung kompostiert. • Nahe der Stadtgrenze zu Wesseling ist Ende 2007 eine Biogasanlage der 500 kW-Klasse in Betrieb genommen worden. Diese Biogasanlage arbeitet planmäßig. Allerdings gibt es, von der Deckung des Eigenbedarfs abgesehen, (noch) keine Wärmeverwertung. Eine Ver- wertung der anfallenden Wärme (aus der Verbrennung des Biogases im BHKW) im Bereich Hallenfreizeitbad/Europaschule ist wünschenswert (vgl. dazu Kapitel 4). • In Bornheim gibt es eine Windenergieanlage mit 600 kW Leistung. Zwei weitere WEA mit je 1,5 MW Leistung stehen unmittelbar hinter der Stadtgrenze auf Wesselinger Stadtge- biet. Eine Konzentrationsfläche mit einer Höhenbegrenzung von 100 m Rotorspitze ist im FNP ausgewiesen. Die Ausweisung wird aktuell überarbeitet mit dem Ziel, einen wirt- schaftlichen Betrieb von WEA zu ermöglichen, deren Gesamthöhe 150 m nicht übersteigt. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 65 Neben dem Status Quo der vorhandenen Anlagen und der eingesetzten Technik sind in der Studie "EnergieRegion Rhein-Sieg – Maßnahmen und Projekte" des Rhein-Sieg-Kreises nicht nur Ausbaumöglichkeiten und Planungen, sondern auch Vorschläge für weitere Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien aufgenommen worden. Diese Vorschläge richten sich teilweise an die Stadtverwaltung, teilweise aber auch an dritte Beteiligte in Bornheim. Auch sie werden im Folgenden kurz wiedergegeben. 8.2 Kurzfristige Maßnahmen Kurzfristig kann die Stadt Bornheim in den folgenden Bereichen aktiv werden: • Erneute Vermarktungsanstrengung für die städtischen Dachflächen: Nach den positiven Erfahrungen, die mit der Verpachtung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen bisher gemacht wurden, ist die weitere Verpachtung aktuell in Vorbereitung. Im Einzelfall sollte die Stadt allerdings abwägen, ob nicht die Nutzung einer Dachfläche durch eine thermi- sche Solaranlage Vorrang haben sollte. • Die Stadt kann eine Dienstanweisung erstellen, die die Prüfung der Verwendung von er- neuerbaren Energien bei allen städtischen Sanierungsmaßnahmen im Gebäude- und Hei- zungsbereich zur Regel macht. Die Prüfung sollte auch den Einsatz von Kraft-Wärme- Kopplung umfassen (Nutzung von Fördermitteln!) und die betrachteten Varianten nach fi- nanziellen, energetischen und klimarelevanten Aspekten darstellen und bewerten. • Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten kann die Stadt einzelne Bauabschnitte z.B. für eine Geothermie-Sammelversorgung vorsehen (vgl. auch Kapitel 6). 8.3 Mittel- und langfristige Maßnahmen Neben den kurzfristigen nennt die Studie des Rhein-Sieg-Kreises auch eine Anzahl von mittel- und langfristigen Maßnahmen, bei denen die Stadt zumindest mittelbar als Planungs- oder Genehmigungsbehörde oder als Vermittler aktiv werden kann: • Prüfung der energetischen Verwertung von Grünrückschnitt und Straßenbegleitgrün der Stadt (Stadtbetrieb Bornheim). • Prüfung der Möglichkeiten für Abwärmenutzung aus dem Abwasser bei anstehenden Hochbauvorhaben. • Hilfe bei der Akquisition für die Belegung der Wind-Konzentrationsflächen. • Anstoß für ein Energiekonzept für Unterglaskulturen (z.B. in Dersdorf, Walberberg), Ein- satz von BHKW: Einerseits sollte dazu der Wärmebedarf für die Unterglaskulturen ermit- telt werden, andererseits sollte abgeschätzt werden, welche Potenziale zur Biogaserzeu- gung zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis können Konzeptvarianten erstellt und Wirt- schaftlichkeitsrechnungen vorgenommen werden. • Energetische Nutzung der organischen Abfälle am Zentralmarkt, Verwendung in Biogas- anlage: Eine ähnliche Untersuchung wie für die genannten Unterglaskulturen sollte für den Zentralmarkt in Roisdorf angestellt werden. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 66 • Für die Unterglaskulturen und den Zentralmarkt, aber auch für die vorhandene Biogas- anlage kann auf dem Stadtgebiet eine Potenzialermittlung von Ernterückständen für die energetische Nutzung (Verwendung in Biogasanlagen) vorgenommen werden. • Für eine solche Biogasanlage sollten kooperative Organisationsformen geprüft werden, unter Beteiligung der Kommune als Substratlieferant. Der oder die Betreiber könnten auch eine internetbasierte Meldeeinrichtung für Substrate aufbauen und die Sammlung und Be- schickung der Anlage organisieren. Alle diese – und sicher auch weitere, vom ILEK der Region Rhein-Voreifel vorgeschlagene – Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern sind geeignet, den CO2-Ausstoß zu verringern und damit dem Klimaschutz in Bornheim zu dienen. Soweit die Stadtverwaltung selbst angesprochen ist, z.B. für die kurzfristigen Maßnahmen, kann sie unmittelbar tätig werden bzw. die notwendigen politischen Beschlüsse herbeiführen. Besonders hohe CO2- Entlastungen können bei den eigenen Gebäuden und Anlagen erreicht werden. Aktivitäten von Dritten kann die Stadt unterstützen, sei es, dass sie Planungsrecht schafft (Wind- Konzentrationsflächen), sei es, dass sie vermittelnd tätig wird (Biogasanlagen). 8.4 Zusammenfassung Die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten, bei denen die Stadt Bornheim für den Klimaschutz auf dem Feld der erneuerbaren Energieträger aktiv werden kann, sind im Bild 8-1 noch ein- mal zusammengefasst. Vermarktung von städtischen Dachflächen für Photovoltaik Läuft bereits für weitere Flächen Dienstanweisung erneuerbare Energien Erstellen für alle städtischen Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden und Anlagen Grünrückschnitt, Straßenbe- gleitgrün Prüfung der energetischen Verwertung durch den Stadtbetrieb Bornheim Windenergie Akquisitionshilfe für die Belegung der Konzentrationsflächen Bild 8-1 Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bornheim bei erneuerbaren Energieträgern Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 67 9 Energiebewusste Beschaffung Die energie- und kostenbewusste kommunale Beschaffung ist einerseits eine Selbstverständ- lichkeit in der alltäglichen Beschaffung und Bewirtschaftung der Stadt Bornheim, andererseits werden im Detail immer wieder Entscheidungen getroffen, die aus energetischer und auch aus Kostensicht nicht optimal sind, weil bei der Vielzahl der Kriterien, die zu berücksichtigen sind, nicht immer alle Bewertungsdimensionen überschaubar und ihre Auswirkungen abschätzbar sind. Deshalb soll in diesem Arbeitsschritt insbesondere eine Übersicht gegeben werden, in welchen Bereichen und auf welchem Weg energetische Kriterien bei der Beschaffung und Bewirtschaf- tung erkannt und berücksichtigt werden können, damit die Mitarbeiter abprüfen können, ob und in wie weit die Kriterien der effizienten Energieverwendung und der Umweltentlastung bei der Beschaffung berücksichtigt und eingehalten werden. Eine Studie für den BMU über öffentliche Beschaffung und Potenziale für Klimaschutz sieht einen erheblichen Beitrag der öffentlichen Hand, nennt aber auch Hürden bei der wirksamen Umsetzung wie • fehlende Transparenz und zu geringer Kenntnisstand; • fehlende Beschaffungsziele, keine verbindlichen und messbaren Vorgaben; • höhere Anfangsinvestitionen – die Einsparung stellt sich erst im Gebrauch ein; • fehlender Anreiz, wenn z.B. Investition und Einsparung verschiedene Haushaltstitel betrifft (Quelle: McKinsey, Potenziale der öffentlichen Beschaffung für ökologische Industriepolitik und Klimaschutz, o.O. November 2008). Diese allgemein festgestellte Situation wird zum guten Teil auch auf die Stadt Bornheim zu übertragen sein. Das Ziel, eine energiesparende und umweltfreundliche Beschaffung besser zu verankern, kann vor allem durch bessere Information und eindeutige Zielvorgaben erreicht werden. 9.1 Informationen, Zielvorgaben, Finanzierung Information, Kenntnisstand: Ein Informationsdefizit kann in der heutigen Zeit der Inter- net-Informationsflut schwerlich als Argument für einen unzureichenden Kenntnisstand ge- nannt werden. Ein für die Beschaffung Zuständiger, der sich auf fehlende Informationen be- ruft, hat entweder keine Zeit oder keinen Antrieb sich zu informieren. Unter der genannten Flut der Informationsmöglichkeiten zur energieeffizienten Beschaffung sei hier stellvertretend das Informationsangebot der Deutschen Energie-Agentur (dena) genannt. Die dena bietet in ihrem Internetauftritt (www.energieeffizienz-im-service.de) unter dem Motto "EnergieEffizienz im Dienstleistungssektor" ein Informations- und Serviceangebot u.a. für die Handlungsfelder Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 68 Bild 9-1 Screenshot von einer Seite aus "Office-TopTen" • IT-Geräte, • Beleuchtung, • Lüftung und Klimatisierung, • Gebäudehülle und Heizung, das sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen eine Fülle konkreter, aktueller Fakten bietet. Besonders hingewiesen sei auf das dort vorhan- dene Angebot "Office-TopTen", das eine detaillierte Übersicht über die Energieeffizienz einer Vielzahl von Bürogeräten gibt (Bild 9-1). Beschaffungsziele, Vorgaben: Bei der Anwendung von Zielen und Vorgaben für die Be- schaffung ist die Kreativität der Mitarbeiter gefragt, denn hier gibt es ein Dilemma: Wenn Beschaffungsziele eher allgemein und abstrakt formuliert sind – etwa, dass Geräte mit dem Umweltlabel "Blauer Engel" oder dem "Energy Star" ausgezeichnet sein müssen – ist kein messbares und damit eindeutiges Auswahlkriterium vorhanden. Wenn dagegen messbare Vorgaben gemacht werden – z.B. Leistungsaufnahme unter 100 W oder Stromverbrauch pro Woche unter 1 kWh – dann veralten diese Vorgabenwerte sehr schnell, so dass sie ständig aktualisiert werden müssen. In beiden Fällen wird der zuständige Mitarbeiter für eine sachlich fundierte Ausschreibung nicht umhin können, das Beschaffungsziel individuell zu überprüfen und gegebenenfalls (z.B. mit den aktuellen Werten aus Office-TopTen) neu zu formulieren. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 69 Das ist mit Mühe und Zeitaufwand verbunden und setzt ein Mindestmaß an Fachwissen vor- aus. Im Stress des Verwaltungsalltags und in der Konkurrenz mit vielen anderen, nicht ener- gierelevanten Ausschreibungskriterien mag es häufig zu suboptimalen Entscheidungen kom- men, die dann aber zu langfristig höheren Kosten und Klimabelastungen führen. Finanzierungsaspekt: Die Anschaffungskosten für Geräte und auch die für bauliche Maß- nahmen laufen über einen anderen Haushaltstitel als die Strom- oder Wärmekosten. In der Folge kommen die Kosteneinsparungen, die durch energieeffizientere Geräte erzielt werden, dann nicht derjenigen Kostenstelle zu Gute, die mit den häufig höheren Anschaffungskosten für diese Geräte belastet worden ist. In vielen Fällen wird dadurch der finanzielle Anreiz ge- nommen, mit einem energiesparenden Gerät über die Betriebszeit des Geräts auch einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Wieweit das neue kommunale Finanzmanagement (NKF) Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem bietet, kann an dieser Stelle nicht näher erörtert werden. 9.2 Leitfaden für die Beschaffung Um eine energieoptimierte Beschaffung und Bewirtschaftung auf ein systematisches Funda- ment zu stellen, kann eine Kommune Beschaffungsrichtlinien erlassen oder einen Beschaf- fungsleitfaden erstellen. Diese Richtlinien bzw. der Leitfaden können sich speziell auf ein Thema beschränken; ein Beispiel ist der "Leitlinienkatalog Büromaterialien" der Stadt Bonn, der sich auf Bürogeräte, aber auch Verbrauchsmittel konzentriert. Sie können auch umfas- send angelegt werden; u.a. enthalten sie dann Kriterien der Energieeffizienz und generell der Umweltentlastung. Beispiele hierfür sind etwa der "Leitfaden Beschaffung und Klimaschutz" (im Auftrag des BMU herausgegeben von der Berliner Energieagentur, Bild 9-2) oder der Leit- faden "Energieeffiziente Bürogeräte professionell beschaffen" (herausgegeben u.a. von der dena, mit Unterstützung des BMWi, Bild 9-3). Der Leitfaden richtet sich an öffentliche und private Beschaffungsstellen und bietet konkrete Hilfestellungen für die Berücksichtigung des Qualitätskriteriums Energieeffizienz bei der Ausschreibung und Beschaffung besonders wirt- schaftlicher Bürogeräte. Der Beschaffer wird vom Beschaffungsvorlauf über die Bedarfsanaly- se und –feststellung bis hin zur Zuschlagserteilung begleitet. Öffentliche Einrichtungen kön- nen drei Exemplare dieses Leitfadens kostenlos erhalten. Solche umfassend angelegten Beschaffungsleitfäden mit den darin enthaltenen Regelungen mögen für die Arbeit in großen Kommunen notwendig und praktikabel sein. Allerdings können sie für eine Stadt mit knapp 50.000 Einwohnern wie Bornheim als zu anspruchsvoll, zu auf- wendig und sachlich nicht notwendig erscheinen. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 70 Bild 9-2 Leitfaden Beschaffung und Klimaschutz (herausgegeben von der Berliner Ener- gieagentur) Bild 9-3 Energieeffiziente Bürogeräte professio- nell beschaffen (herausgegeben von der dena) 9.3 Mögliche Vorgehensweise in Bornheim Eine pragmatische Vorgehensweise für die Stadt Bornheim, die einerseits sicherstellt, dass energie- und umweltbezogene Kriterien bei der Beschaffung berücksichtigt werden und die andererseits den (zusätzlichen) Verwaltungsaufwand in Grenzen hält, könnte in der Arbeit mit einer Checkliste liegen. Die Liste soll insbesondere absichern, dass in der Routine des Tages- geschäfts kein wichtiger Aspekt für die Beschaffung "vergessen" wurde. Diese Checkliste soll- te für jeden Beschaffungsfall eine Reihe von Abfragen enthalten, wie sie beispielhaft im Bild 9-4 dargestellt sind. Kriterien für andere Beschaffungsaspekte können natürlich ergänzt wer- den. Am Schluss eines Beschaffungs- bzw. Ausschreibungsvorgangs sollte jedes Kriterium der Checkliste ein Häkchen in der Spalte "erfüllt" haben oder (und) eines in der Kommentarspal- te, wenn das Kriterium z.B. im speziellen Fall keinen Sinn macht oder wenn es nur mit unver- tretbarem Aufwand geprüft werden kann. Der Kommentar sollte (auf gesondertem Blatt) die Nicht-Erfüllung knapp begründen. Die Voraussetzung für die Arbeit mit dieser oder einer ähnlichen Checkliste zum Thema Ener- gie und Klimaschutz ist es, dass allgemeine Informationen wie die aus den genannten Leitfä- den bei den Beschaffern verfügbar sind und von ihnen aktuell gehalten werden. Das Ausfüllen der Checkliste sollte mit einer Dienstanweisung verbindlich gemacht werden um sicherzustel- len, dass die Arbeit mit der Checkliste und ihren Kriterien selbstverständlich wird. Die Dienst- anweisung kann ebenfalls regeln, ob und welche Ausnahmen ihrer Anwendung gegeben sind. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 71 Aufgabe erfüllt Kommentar Informationen über Verwendungszweck und mögliche Alternativ- produkte eingeholt (z.B. Laser- statt Tintenstrahldrucker) Informationen über mögliche Umweltbelastungen eingeholt und bewertet (Material, Entsorgung) Ergebnisse aus Office-TopTen berücksichtigt Beschaffungsziel formuliert bzw. aktualisiert (z.B. gefordertes Um- weltlabel, geforderte Verbrauchseigenschaften) Anschaffungskosten und Verbrauchskosten dargestellt ... (weitere Kriterien) Bild 9-4 Checkliste Beschaffung: Beispiele für Bewertungskriterien 9.4 Zusammenfassung Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bornheim beim Thema der energieoptimierten Be- schaffung sind im Bild 9-5 noch einmal zusammengefasst. Systematisierung der Vergabe Weitere Systematisierung durch die Verpflichtung, zur Vergabe aktuelle Infor- mationen einzuholen und eindeutige Beschaffungsziele vorzugeben; finanziellen Anreiz im NKF schaffen Beschaffungsleitfaden Orientierung der Beschaffungsstellen an vorhandenen Beschaffungsleitfäden – eigener Leitfaden erscheint verzichtbar Checkliste Beschaffung Erstellen einer Bornheimer Dienstanweisung zum Beachten der Checkliste in den anstehenden Beschaffungsfällen Bild 9-5 Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bornheim im Bereich energieoptimierte Beschaffung Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 72 10 Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzerverhalten "Zahlreiche Quellen (verweisen) darauf, dass allein durch das Nutzerverhalten beispielsweise in Bürogebäuden bis zu 15 % des Gesamtstromverbrauchs eingespart werden können." Diese Aussage findet sich in einem Aufsatz in der Ausgabe 2/2009 des Magazins 'innovation&ener- gie' der Energieagentur NRW. Dieser Aufsatz fasst die Situation kurz und sehr treffend zu- sammen: Der Mensch ist ein Gewohnheitstier; sein Verhalten besteht (auch am Arbeitsplatz) häufig aus routinemäßigen und unbewussten Handlungen; daraus entsteht oft (auch) ein er- höhter Energieverbrauch, sei es aus Unkenntnis oder aus Bequemlichkeit. Deshalb geht es nicht nur um Verhaltensänderungen, sondern um Bewusstseinsbildung, verbunden mit dem Auffüllen von Wissenslücken. Das geht nicht von heute auf morgen. Lernprozesse und Verhal- tensänderungen, so der Artikel, können mit Krisensituationen herbeigeführt werden oder das Lernen durch stetige Aufklärung, Reflexion und Einsicht. Da das Lernen durch Krisen (hier) kein geeigneter Weg ist, kann eine Änderung hin zu energiebewusstem Verhalten nur lang- sam durch Information, Motivation und Kommunikation erreicht werden. Diese Einschätzung gilt ganz allgemein und daher auch für Bornheim und das Nutzerverhalten der städtischen Mitarbeiter bzw. derjenigen, die die öffentlichen Einrichtungen in Bornheim nutzen. 10.1 Angebote der Energieagentur NRW Unter vielen Institutionen, die Aktions- und Weiterbildungsprogramme zum Nutzerverhalten anbieten, sei hier die oben genannte, neutrale und unabhängige Energieagentur NRW mit zwei Angeboten erwähnt. Aktionswoche E-fit: Dieses Angebot umfasst vielfältige Informationen und Aktionsmittel, mit denen Kommunen oder Verwaltungen Energiesparwochen selbst durchführen können. Die Nutzer werden während des Zeitraums von einer Woche informiert und motiviert, z.B. durch Bürorundgänge, Beratung am Infostand, Broschürenmaterial, Stromverbrauchsmessung, Messgeräteverleih - nicht nur für den Arbeitsbereich, sondern besonders auch für den priva- ten Nutzen zu Hause. Eine Broschüre im Taschenformat gibt Tipps zu den Energieverbrau- chern im Büro und zu Hause. Nähere Informationen über eine Durchführung der Aktionswo- che sind bei der Energieagentur NRW, Abteilung Stromeffizienz, zu erhalten. mission_E: Eine aufwändigere Aktion der Energieagentur ist die Energieeffizienzkampagne "mission_E", die ein umfangreiches und tiefgestaffeltes Informations- und Beratungspro- gramm umfasst. Wie weit eine Beteiligung an dieser Aktion für die Stadt Bornheim in Frage kommen kann, muss einer gesonderten Prüfung vorbehalten sein (Information und Kontakt: www.energieagentur.nrw.de/mission_E). Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 73 Solche Aktionen könnten auch von einem zusätzlichen städtischen Mitarbeiter durchgeführt werden, dessen Finanzierung derzeit über die Klimaschutzinitiative der Bundesregierung weit- gehend gefördert werden könnte. 10.2 Weitere Ansatzpunkte Neben den ausgearbeiteten, breit angelegten Kampagnen, wie sie z.B. die Energieagentur NRW anbietet, gibt es vielfältige Einzelmaßnahmen, die die Stadt Bornheim ergreifen kann, um energieeffizientes Nutzerverhalten zu stimulieren. Eine Reihe dieser Maßnahmen werden im Folgenden kurz angesprochen. Richtig Heizen und Lüften: Überhitzte Zonen in öffentlich zugänglichen Bereichen von öf- fentlichen Gebäuden müssen nicht sein. Auf eine bedarfsgerechte, mit einem programmierba- ren Thermostatventil auch zeitlich variable Beheizung kann geachtet werden. Dazu müssen eine eindeutige Zuständigkeit, ein klarer Auftrag und gegebenenfalls eine sachliche Einwei- sung gegeben sein. An die Beschäftigten in individuellen Arbeitsräumen und Büros können standardisierte Informationen und Einweisungen zum bedarfsgerechten Heizen und Lüften gegeben werden, die in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Hilfreich ist es, dabei über den Heizenergie- und Stromverbrauch seit der letzten Information oder in einem Ver- gleichszeitraum zu informieren. Um Wärmeverluste durch nicht sachgemäßes Dauerlüften zu verringern, können bei vielen Fenstern die Kipp-Einstellungen der Beschläge außer Funktion gesetzt werden. Standby Verbrauch: Um den unnötigen Standby Verbrauch von Bürogeräten zu verringern, können PCs, Drucker, Kopierer usw. generell über schaltbare Steckerleisten mit Strom ver- sorgt werden. Aufkleber oder Aufhänger für die Innenseite der Bürotüren mit den Fragen 'Licht aus? Stecker aus?' können von Zeit zu Zeit zur Unterstützung hilfreich sein. Checklisten zum energiesparenden Nutzerverhalten können (auch wiederholt) allen Büromitarbeitern über das Intranet zur Verfügung gestellt werden (Bild 10-1). Fifty-fifty-Programm für Schulen: In der Vergangenheit hat es für Schulen in der Stadt Bornheim das Angebot zur Teilnahme an einem sog. 'Fifty-fifty-Programm' gegeben, bei dem Schüler versuchen, vor allem durch verhaltensabhängige Maßnahmen Energie und Wasser in ihrer Schule einzusparen; das damit eingesparte Geld teilen sich Schule und Stadt. Das Pro- gramm lebt nicht nur von der Beteiligung der Schüler; es braucht auch die Mitarbeit von ei- nem Lehrer und dem Hausmeister. Das Programm, das neben dem finanziellen den noch wichtigeren pädagogischen Nutzen für ein klimabewusstes Verhalten hat, ist in Bornheim in den vergangenen Jahren eingeschlafen. Die Chance einer Neuauflage kann gesucht werden, besonders bei der Europaschule mit ihrem technisch orientierten Ausbildungszweig. Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 74 Bild 10-1 Checkliste Bürogeräte der Initiative Energieeffizienz. Ähnliche Checklisten gibt es bei der Deutschen Energie-Agentur auch für die Themen "Beleuchtung" und "Lüftung und Klimatisie- rung", siehe unter www.energieeffizienz-im-service.de/nutzermotivation/toolbox.html Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 75 Jobticket: Bornheim hat zwar ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz, aber Bornheim ist dennoch eine Flächengemeinde, die keinen ÖPNV anbieten kann, der bei der Bedienungsqualität und – quantität mit einem großstädtischen ÖPNV-Angebot vergleichbar ist. Trotz dieser einschrän- kenden Bemerkung kann die Stadt Bornheim sich darum bemühen, für ihre Mitarbeiter ein Jobticket mit dem VRS auszuhandeln. Aus der Sicht des Klimaschutzes und in der Vorbild- funktion, die die Stadt einnehmen sollte, erscheint die Teilnahme am Jobticket und damit der Anreiz für die Mitarbeiter, das Auto stehen zu lassen und öfter Bus oder Bahn zu benutzen, zwingend. Parkplatzbewirtschaftung: Eine flankierende Maßnahme zur Einführung des Jobtickets ist die Aufnahme einer Parkplatzbewirtschaftung, insbesondere für die Mitarbeiter im Rathaus. Das Jobticket wird für alle Teilnehmer attraktiver, wenn die bisher geübte Subventionierung des MIV durch kostenlose Parkplatzbereitstellung wegfällt. Diese Subventionierung ist nicht nur wegen ihrer Einseitigkeit – in ihren Genuss kommen nur die Autofahrer – sondern auch wegen ihrer Lenkungswirkung – verstärkter Anreiz zum Autofahren – mit dem Ziel des Klima- schutzes nicht zu vereinbaren. Eine Zwischenlösung wäre eine Parkraumbewirtschaftung der- gestalt, dass der Jobticketinhaber keine zusätzlichen Parkgebühren für den Rathausparkplatz zu zahlen hat. Er hätte dann jederzeit die freie Entscheidungsmöglichkeit, mit dem ÖPNV oder dem eigenen Fahrzeug zu fahren. Die kombinierte Einführung von Jobticket und Parkplatzbewirtschaftung ist sicherlich nicht problemlos und bringt organisatorische Fragen mit sich (Parksituation rund um das Rathaus, Anwohner- und Besucherparken, Jobticket als Parkausweis). Aus der Vorbildfunktion der Stadt gerade auch, was das Verkehrsverhalten der Mitarbeiter angeht, erscheint ein klima- schützendes Vorgehen aber notwendig. 10.3 Zusammenfassung Die sicherlich nicht unmittelbar wirksamen, sondern eher "weichen" Handlungsmöglichkeiten der Stadt Bornheim im Bereich des Nutzerverhaltens insbesondere in den eigenen, städti- schen Einrichtungen sind im Bild 10-2 noch einmal zusammengefasst. Teilnahme an Programmen z.B. der Energieagentur NRW Prüfung und evtl. Durchführung von Informations- und Weiterbildungspro- grammen wie "Aktionswoche E-fit", "misson_E", auch durch einen durch die Klimaschutzinitiative der Bundesregierung finanzierten Mitarbeiter Weitere Ansatzpunkte Beispiele für Einzelmaßnahmen, die die Stadt vornehmen kann, sind z.B. eine Informationskampagne zum Heizen und Lüften, Anschaffung von schaltbaren Steckerleisten für Bürogeräte, Wiedereinführung des Fifty-fifty-Programms für Schulen, Einführung von Jobticket und Parkplatzbewirtschaftung, ... Bild 10-2 Handlungsmöglichkeiten beim Thema Energieeffizienz durch Nutzerverhalten Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 76 11 Teilnahme am European Energy Award® Der European Energy Award® (eea) bezeichnet sich als ein 'Programm für umsetzungsorien- tierte Klimaschutzpolitik' in Kommunen. Er will den Kommunen helfen bei der Energieeinspa- rung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes von erneuerba- ren Energien. Er ist sowohl ein Qualitätsmanagementsystem als auch ein Zertifizierungsver- fahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der teilnehmenden Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klima- schutzes identifizieren und nutzen zu können. Der eea wurde auch mit Förderung des 5. Forschungsrahmenprogramms der EU entwickelt. Im Jahr 2003 wurde das "Europäische Forum European Energy Award e.V." gegründet. Die Bundesgeschäftsstelle Deutschland des eea sitzt in Berlin. In NRW ist das Wirtschaftsministe- rium der regionale Träger des eea, der die Teilnahme von Kommunen und Landkreisen am eea finanziell fördert. Die regionale Geschäftsstelle liegt bei der Energieagentur NRW. Das wichtigste Werkzeug des eea-Programms ist ein Excel-basierter Maßnahmenkatalog. Be- arbeitet wird das eea-Programm durch ein Energieteam der Kommune, das bei der Umset- zung durch einen eea-Berater unterstützt wird. Erfolge der kommunalen Energiearbeit wer- den nicht nur dokumentiert, sondern auch ausgezeichnet. Die Auszeichnung der Städte und Gemeinden mit dem European Energy Award® oder European Energy Award®Gold bietet die Anerkennung des bereits Erreichten. Das Qualitätsmanagement • führt eine prozessorientierte Energiepolitik und die fachübergreifende Energiearbeit in der Verwaltung ein, • gestattet die systematische Ist-Analyse und die Bewertung aller energierelevanten Maß- nahmen, • ermöglicht die Identifizierung der effektivsten Projekte und die konkrete Maßnahmenpla- nung, • führt zur Umsetzung von Projekten und kontinuierlichen Steigerung der Energie- und Kos- teneffizienz in der Kommune, • gewährleistet die regelmäßige interne Kontrolle des Erreichten und die Optimierung der Energiearbeit. Die Zertifizierung und Auszeichnung • liefert aussagekräftige Kennzahlen und eine fundierte Dokumentation und Berichterstat- tung der kommunalen Tätigkeiten, • gewährleistet die regelmäßige objektive Betrachtung des Erreichten und die Sicherung der europäischen Standards, • ist die Basis für den interkommunalen Know-how-Transfer und Leistungsvergleich (Bench- marking) mit anderen Kommunen, Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Bornheim 77 • liefert Kenntnisse von Good-Practice-Beispielen aus anderen Kommunen, • fördert die Bildung von Kooperationen und Gründung von Partnerschaften mit anderen Kommunen, • dient der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation von Erfolgen und dem Standortmarke- ting sowie dem Image der Kommune. Die vorstehenden Informationen sind aus der Selbstdarstellung des eea entnommen, weitere Details können unter http://www.european-energy-award.de/eea-Home nachgelesen werden. Die Teilnahme am eea-Prozess ist für die städtischen Mitarbeiter im Energieteam und insbe- sondere den Teamleiter sicherlich mit zusätzlicher Arbeit verbunden. Ein weiterer städtischer Mitarbeiter, dessen Einstellung die Stadt sich durch Mittel des BMU fördern lassen kann (vgl. Kapitel 2.4), fände hier ein sinnvolles Betätigungsfeld, mit dem er sich einen Überblick über die Situation in Bornheim beschaffen kann und das die Basis für die Einrichtung eines Ener- giecontrollings darstellen kann. Und die eea-Arbeit lohnt sich: Die energierelevanten Hand- lungsfelder der teilnehmenden Kommune werden systematisch und umfassend betrachtet, gewichtet und bewertet. Erfolge lassen sich darstellen, Schwachstellen werden deutlich und können bearbeitet werden. Und die Auszeichnung der Kommune stellt ein Gütesiegel dar, das für energie- und klimapolitisch engagierte Städte und Gemeinden besonders in Nordrhein- Westfalen zum selbstverständlichen Programm wird. Die Kosten für die Teilnahme am eea belaufen sich für eine Stadt von der Größe Bornheims je nach Bearbeitungsstand auf 10 – 15 T€ pro Jahr. Das Wirtschaftsministerium NRW als regio- naler Träger fördert die Teilnahme, die zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt ist, mit bis zu 70 % der Kosten. Zusammenfassend lässt sich der Stadt Bornheim empfehlen, bei überschaubarem Personal- und Kostenaufwand die Vorteile des eea – Systematisierung der Energiearbeit, Darstellung von Stärken und Schwächen, Auszeichnung und Marketing – zu nutzen und zukünftig am eea-Prozess teilzunehmen.

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