Checklisten für einen vollständigen Bauantrag (Bauvorlagen)

Eine umfassenste Checkliste stellt die Bauprüfverordnung dar. In dieser Verordnung ist geregelt, für welches Verfahren welche Bauvorlagen in welcher Qualität bzw. mit welchen Inhalten erforderlich sind. Nur ein vollständiger Bauantrag führt zu einer schnellen Baugenehmigung!

Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise zu den Anforderungen an prüffähige Bauvorlagen:

Hinweise zu Anforderungen an prüffähige Bauvorlagen

Grundregeln der Antragstellung

Grundregeln der Antragstellung

  • Nur kompletten Antrag abgeben
  • Lieber eine Bauvorlage zuviel als zu wenig
  • Bauvorlagen müssen in sich stimmig sein
  • Nur die amtlichen Formulare verwenden
  • Unterschriften auf Antrag und allen Bauvorlagen nicht vergessen
Der Lageplan

Der Lageplan

Wann ist ein „amtlicher“ Lageplan erforderlich?

Der Lageplan muss nur in 4 Fällen gem. § 3 (3) BauPrüfVO von einem Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt sein!

Nämlich, wenn:

  1. Das Grundstück keine festgestellten Grenzen hat,
  2. keine Ermittlung einheitlicher Koordinaten möglich ist,
  3. Grenzüberbauungen von oder zu Nachbargrundstücken existieren oder
  4. eine Baulast auf dem Grundstück oder dem Nachbargrundstück ruht.

Außerdem bei:

  • Teilungen und
  • Baulasteintragungen

Anforderungen an den Lageplan gem. § 3 BauPrüfVO

  • Maßstab mindestens 1: 500
  • Basis: Auszug aus der Flurkarte, nicht älter als 6 Monate
  • Muss alle sonstigen erforderlichen Inhalte gem. § 3 BauPrüfVO enthalten

Weitere Anforderungen an einen Lageplan

  • Breite der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche
  • Vorhandene sowie genehmigte oder nach § 63 BauO NRW zulässige, aber noch nicht ausgeführte bauliche Anlagen
  • Denkmäler und geschützte Baumbestände
  • Flächen mit Baulasten
  • Flächen mit Dienstbarkeiten (für öffentliche Träger)
  • Hydranten und Wasserentnahmestellen
  • Aufteilung der nicht überbauten Flächen auf dem Grundstück
  • Lage der Entwässerungsleitungen bis zum öffentlichen Kanal

Gebäude

  • Außenmaße
  • Ausrichtungen
  • Höhenmaße

Gelände

  • Straßenhöhe
  • Geländehöhen am Gebäude
  • Geländehöhen an den Grenzen
  • geplante Geländehöhen

Abstandsflächen

  • eigene
  • vom Nachbarn

Einfügen (§34 BauGB)

  • Maße der maßgeblichen Nachbarbebauung
Die Bauzeichnungen

Die Bauzeichnungen

Bauzeichnungen gem. § 4 BauPrüfVO

Geforderter Maßstab ist 1:100
Zeichen und Farben der Anlage zur BauPrüfVO sind zu verwenden

Es sind anzugeben:

  • Maßstab
  • Maße der Gebäude und der Öffnungen
  • Brandverhalten der Baustoffe /  Feuerwiderstandsdauer *
  • Bei Änderungen: zu beseitigende und neue Bauteile

In den Ansichten:

  • Vorhandenes und künftiges Gelände
  • Nachbargebäude (M 1:200 oder farbiges Lichtbild)

Im Grundriss (der für alle Geschosse zu fertigen ist):

  • Vorgesehene Raumnutzung
  • Treppen und Rampen mit Steigungsverhältnis
  • Art und Anordnung der Türen *
  • (an Rettungswegen auch lichte Durchgangsmaße)
  • Lage und Außenmaße der Abgasanlagen
  • Räume für Feuerstätten und Brennstofflagerung *
  • Aufzugsschächte mit nutzbarer Fahrkorbgrundfläche
  • Genehmigungspflichtige Lüftungsleitungen und Installationsschächte*
  • Feuermelde- u. Feuerlöscheinrichtungen (soweit vorgeschrieben)
  • Aufstellungsorte von Maschinen und Apparaten

Aus dem Schnitt muss insbesondere ersichtlich sein:

  • Höhenlage des Erdgeschossfußbodens über NN
  • Anschnitt der vorhandenen und geplanten Geländehöhe
  • Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes
  • Lichte Raumhöhen *
  • Firsthöhe (FH) und die Hauptgebäudehöhe (HGH)
  • Dachneigung

* Gilt nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3

Die Baubeschreibung

Die Baubeschreibung

Baubeschreibung gem. § 5 BauPrüfVO

Alles, was nicht bereits in den Plänen enthalten ist, ist in der Baubeschreibung (amtlicher Vordruck) darzulegen, soweit erforderlich:

  • Bauprodukte
  • Bauarten
  • äußere Gestaltung (Baustoffe, Farben)
  • Nutzung

Hinweise zu Besonderheiten der erforderlichen Bauvorlagen in den verschiedenen Verfahren nach Landesbauordnung

Bauvorlagen für Bauvoranfragen

Bauvorlagen für Bauvoranfragen

§ 16 Bauvorlagen beim Vorbescheid

Beim Vorbescheid werden exakt die gleichen Unterlagen benötigt wie bei einem Bauantrag, reduziert um die Einschränkungen bei der Fragestellung.

Sie müssen ebenfalls von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt sein, es sei denn, es wird nur die planungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt.

Bauvorlagen im einfachen Baugenehmigungsverfahren

Bauvorlagen im einfachen Baugenehmigungsverfahren

§ 10 BauPrüfVO Bauvorlagen im einfachen Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

  • Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB: ( 2-fach)
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte und
    • Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1: 5.000
  • Lageplan (2-fach)
  • Bauzeichnungen (2-fach)
  • Baubeschreibung (2-fach) und
  • bei Gewerbe und Landwirtschaft: Betriebsbeschreibung (2-fach)
  • Berechnungen / Angaben zur Kostenermittlung (2-fach)

§ 14 BauPrüfVO Bauvorlagen für Werbeanlagen

  • Auszug aus der Liegenschafts- / Flurkarte
  • Zeichnung und Beschreibung der Werbeanlage
    • Maßstab nicht kleiner als 1:50
    • Darstellung der geplanten Werbeanlage
    • Maße
    • Anbringungsort
    • Farbe mit RAL-Nummer und Hilfsbezeichnung
    • Art und Werkstoff
  • Farbiges Lichtbild / Lichtbildmontage
    • Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage
    • Darstellung der vorhandenen Werbeanlage auch auf den Nachbargrundstücken
    • Darstellung und Bezeichnung der zu beseitigenden Werbeanlagen
  • veranschlagte Herstellungskosten (inkl. Montage und MWSt)
Bauvorlagen für Sonderbauten

Bauvorlagen für Sonderbauten

§ 10 BauPrüfVO Bauvorlagen im einfachen Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

  • Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB: ( 2-fach)
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte und
    • Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1: 5.000
  • Lageplan (2-fach)
  • Bauzeichnungen (2-fach)
  • Baubeschreibung (2-fach) und
  • bei Gewerbe und Landwirtschaft: Betriebsbeschreibung (2-fach)
  • Berechnungen / Angaben zur Kostenermittlung (2-fach)

 

§ 11 BauPrüfVO Bauvorlagen für große Sonderbauten (§ 50 (2) BauO NRW)

Zusätzlich zu den Unterlagen nach § 10 BauPrüfVO:

  • Nachweis Standsicherheit, geprüft
  • Nachweis EnEV
  • Nachweis Schallschutz, geprüft
  • Brandschutzkonzept (2-fach)

Hinweis: Bei Verpflichtung des Antragstellers, die Unterlagen zu Standsicherheit und Schallschutz vor Baugenehmigung inkl. Prüfungsnachweis nachzureichen, kann dies gestattet werden.

§ 12 BauPrüfVO Bauvorlagen für besondere Vorhaben

  • Mittel- und Großgaragen
  • Versammlungsstätten (im Sinne § 1 SBauVO)
  • Verkaufsstätten (im Sinne § 60 SBauVO)
  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsstätten (im Sinne § 47 SBauVO)

§ 16 BauPrüfVO Bauvorlagen beim Vorbescheid

Beim Vorbescheid werden exakt die gleichen Unterlagen benötigt wie bei einem Bauantrag, reduziert um die Einschränkungen bei der Fragestellung.

Sie müssen ebenfalls von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt sein, es sei denn, es wird nur die planungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt.

 

Bauvorlagen in der Genehmigungsfreistellung

Bauvorlagen in der Genehmigungsfreistellung

§ 13 BauPrüfVO Bauvorlagen in der Freistellung (§ 63 BauO NRW)

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Vorhaben den Vorschriften an den Brandschutz entspricht

Alle Unterlagen sind 1-fach einzureichen.

Hat der Antragsteller bestimmt, dass die Vorlage in der Freistellung - falls die Stadt Bornheim es fordert - als Bauantrag weitergeführt werden soll, sind alle Unterlagen gemäß § 10 BauPrüfVO beizufügen (Baubeschreibung, Kostenermittlung). Alle Unterlagen sind dann 2-fach einzureichen.

Im Formular kann angekreuzt werden, ob eine Bescheinigung, dass die Stadt Bornheim kein Baugenehmigungsverfahren verlangt, gewünscht wird.

Bauvorlagen für die Anzeige der Beseitigung von Anlagen

Bauvorlagen für die Anzeige der Beseitigung von Anlagen

§ 15 BauPrüfVO Bauvorlagen für die Anzeige der Beseitigung von Anlagen

  • die Benennung des Grundstücks, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll,
  • die Angabe der Gebäudeklasse,
  • die Bezeichnung des Beseitigungsvorhabens,
  • ein Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (§ 2 (2) BauPrüfVO) mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens,
  • soweit erforderlich: die Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerksplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist.
Bauvorlagen für die Teilung von Grundstücken

Bauvorlagen für die Teilung von Grundstücken

§ 17 BauPrüfVO Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen

  • Lageplan (vom ÖbVI) mit
    • Maßstab und Lage des Grundstücks zur Nordrichtung
    • Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
    • Eigentümerangaben
    • Baulasten auf und für das Grundstück
    • vorhandenen bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück
    • Grenzabständen und Abstandsflächen
    • farbiger Teilungslinie
  • erforderliche Bauzeichnungen
Bauvorlagen zur Eintragung von Baulasten

Bauvorlagen zur Eintragung von Baulasten

§ 18 BauPrüfVO (flächige) Baulasten

Lageplan (vom ÖbVI) mit

  • Maßstab und Nordrichtung
  • Bezeichnung des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke
  • den rechtmäßigen Grenzen und deren Längen
  • der Fläche des Baugrundstücks
  • vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück
  • genehmigten und nach § 63 BauO NRW zulässigen baulichen Anlagen
  • Flächen, die von Baulasten betroffen sind
  • geplanten baulichen Anlagen mit all ihren Maßen

Die Darstellung der Grundstückflächen, die von der einzutragenden Baulast betroffen sind.


Besondere Hinweise zu Bauvorlagen bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Vorhaben

Bauvorlagen bei gewerblichen Vorhaben

Bauvorlagen bei gewerblichen Vorhaben

Wichtig bei gewerblichen Bauten („kleine Sonderbauten“)

  • Je besser die Betriebsbeschreibung, desto besser die Einordnungsmöglichkeiten für die Bauordnungs- und Fachbehörden.
  • Verschweigen von Informationen kann einerseits eine Genehmigungsmöglichkeit nicht offenbaren, andererseits zwar eine Genehmigung ermöglichen, aber eine Expansion ausschließen.
  • Je besser die Unterlagen insgesamt, desto reibungsloser der Behörden-durchlauf gerade bei den Fachbehörden.
Bauvorlagen bei landwirtschaftlichen Vorhaben

Bauvorlagen bei landwirtschaftlichen Vorhaben

Wichtig bei landwirtschaftlichen Vorhaben

  • Nachweis der Privilegierung muss sich zweifelsfrei aus den vorgelegten Unterlagen ergeben
  • Aus den Unterlagen muss sich die dienende Funktion für den landwirtschaftlichen Betrieb ergeben
  • Die erforderliche Eingriffs-/ Ausgleichsberechnung sollte von vorneherein Bestandteil des Antrags sein