Bauvorlagen für Sonderbauten
§ 10 BauPrüfVO Bauvorlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
- Vorhaben nach § 34 und § 35 BauGB: ( 2-fach)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte und
- Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1: 5.000
- Lageplan (2-fach)
- Bauzeichnungen (2-fach)
- Baubeschreibung (2-fach) und
- bei Gewerbe und Landwirtschaft: Betriebsbeschreibung (2-fach)
- Berechnungen / Angaben zur Kostenermittlung (2-fach)
§ 11 BauPrüfVO Bauvorlagen für große Sonderbauten (§ 50 (2) BauO NRW)
Zusätzlich zu den Unterlagen nach § 10 BauPrüfVO:
- Nachweis Standsicherheit, geprüft
- Nachweis EnEV
- Nachweis Schallschutz, geprüft
- Brandschutzkonzept (2-fach)
- Barrierefrei-Konzept (2-fach)
Hinweis: Bei Verpflichtung des Antragstellers, die Unterlagen zu Standsicherheit und Schallschutz vor Baugenehmigung inkl. Prüfungsnachweis nachzureichen, kann dies gestattet werden.
§ 12 BauPrüfVO Bauvorlagen für besondere Vorhaben
- Mittel- und Großgaragen
- Versammlungsstätten (im Sinne § 1 SBauVO)
- Verkaufsstätten (im Sinne § 60 SBauVO)
- Krankenhäuser
- Beherbergungsstätten (im Sinne § 47 SBauVO)
§ 16 BauPrüfVO Bauvorlagen beim Vorbescheid
Beim Vorbescheid werden exakt die gleichen Unterlagen benötigt wie bei einem Bauantrag, reduziert um die Einschränkungen bei der Fragestellung.
Sie müssen ebenfalls von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt sein, es sei denn, es wird nur die planungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt.