Ansprechpartner
Beistandschaft (L-Z), Urkundsperson / Unterhaltsvorschuss (A–K)
Verwaltung (Kinder- und Jugendhilfe)
Telefon: 02222 9437-5411
Im Bereich Beistandschaft hilft das Jugendamt bei:
Auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils wird die Beistandschaft eingerichtet, um die Vaterschaft eines Kindes zu klären oder/und die Unterhaltsansprüche des minderjährigen Kindes geltend zu machen.
Der Beistand vertritt das Kind hierbei als gesetzlicher Vertreter.
Das Sorgerecht des Elternteils wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Die Beistandschaft kann schon vor der Geburt eines Kindes beantragt werden.
Sie endet auf Erklärung des Elternteils oder der Volljährigkeit des Kindes.
Auch Volljährige können die Beratung und Unterstützung des Jugendamts in Unterhaltsfragen in Anspruch nehmen.
Buchstabengruppe A-K
Abteilungsleiterin: Kethe Lorasch
Buchstabengruppe L-Z
Sabine Hepenstrick
Stuch, Resi
Brunnenallee 31
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Telefon: 02222 9437-0
Telefax: 02222 9437-5454
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind wir gut erreichbar: DB-Haltestelle Roisdorf, S-Bahn Haltestelle "Roisdorf West" und Bus-Haltestelle Linie 633 "Friedrichstraße".