Ansprechpartner
Sozialhilfe und Asylleistungen, Bildung und Teilhabe
Finanzhilfen Soziales
Telefon: 02222 945-132
Der Bornheim-Ausweis berechtigt Menschen mit geringem Einkommen, Dienstleistungen im Bornheimer Stadtgebiet zu vergünstigten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Der Antrag zum Ausweis kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Anspruchsberechtigt sind:
Mit dem Bornheim-Ausweis können folgende Vergünstigungen wahrgenommen werden:
Der Bornheim-Ausweis ist kein Mittel gegen Armut, mildert aber die Notlage. Herz der Aktion sind die Organisationen, die sich an dem Konzept beteiligen.
Für viele Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, ist es nicht einfach, dies nach außen zu zeigen. Es kommt deshalb auch darauf an, wie alle mit dem Ausweis umgehen. Er soll Hilfe geben, auf keinen Fall aber einen Makel darstellen. Deshalb zwei Bitten:
Anspruchsberechtigung (siehe Beschreibung der Dienstleistung), Hauptwohnsitz in Bornheim und über 18 Jahre alt.
Antrag beim Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion im Rathaus der Stadt Bornheim stellen.
Aktueller Originalbescheid der jeweiligen sozialen Leistungen zum Lebensunterhalt
Keine
Rollinger, Biljana
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.: 8:30–12:30 Uhr
Di.: 8:30–12:30 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 8:30–12:30 Uhr und 15:00–17:30 Uhr
Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Telefon: 02222 945-151
Telefax: 02222 945-126