Überblick

Der Bornheim-Ausweis berechtigt Menschen mit geringem Einkommen, Dienstleistungen im Bornheimer Stadtgebiet zu vergünstigten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Der Antrag zum Ausweis kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Leistungsempfänger von Hartz-IV Leistungen (SGB II),
  • Leistungsempfänger der Grundsicherung (SGB XII, 4 Kapitel),
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII),
  • Heimbewohner, die Hilfe nach dem SGB XII erhalten,
  • Empfänger laufender wirtschaftlicher Jugendhilfe (SGB VIII),
  • Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
  • Rentenempfänger, die eine geringe Rente beziehen (Maßstab ist die Einkommensgrenze nach dem Wohngeldgesetz).

Mit dem Bornheim-Ausweis können folgende Vergünstigungen wahrgenommen werden:

  • Ermäßigung im HallenFreizeitBad Bornheim,
  • Ermäßigung bei Kursen der Volkshochschule Bornheim/Alfter,
  • ermäßigte Nutzung des Internetzugangs in der Stadtbücherei Bornheim,
  • Ermäßigung für Eintrittskarten des Bornheimer Kulturforums,
  • Ermäßigung bei der Kleiderstube der Frauenunion Bornheim,
  • Rabatt auf den Einkauf bei der Hängematte der ev. Kirchengemeinde Bornheim,
  • Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt bei der Bornheimer Musikschule e. V.

Der Bornheim-Ausweis ist kein Mittel gegen Armut, mildert aber die Notlage. Herz der Aktion sind die Organisationen, die sich an dem Konzept beteiligen.

Für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die arm sind, ist es nicht einfach, dies nach außen zu zeigen. Es kommt deshalb auch darauf an, wie alle mit dem Ausweis umgehen. Er soll Hilfe geben, auf keinen Fall aber einen Makel darstellen. Deshalb zwei Bitten:

  • Nehmen Sie das Angebot an und nutzen oder unterstützen Sie die Leistungen des Ausweises,
  • Sehen Sie den Bornheim-Ausweis als Alltagshilfe.

 

Klicken Sie HIER, um den Antrag für den Bornheim-Ausweis herunterzuladen

 

Details

Voraussetzungen

Man muss anspruchsberechtigt sein (siehe Beschreibung der Dienstleistung), seinen Hauptwohnsitz in Bornheim haben und über 18 Jahre alt sein.

Ablauf

Antrag beim Amt für Soziales, Senioren und Integration im Rathaus der Stadt Bornheim stellen.

Erforderliche Unterlagen

Aktueller Originalbescheid der jeweiligen Leistungen zum Lebensunterhalt

Gebühren

Keine

Ansprechpartner

Boris Selzer
Bildung- und Teilhabeleistungen/Wohngeld
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-244
E-Mail

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