Grenzabstände von Bäumen und Hecken

Überblick

Auskunft über Festsetzungen von Bebauungsplänen für Bepflanzungen, Versand von Faltblatt zum Nachbarrecht

Mit Bäumen und Hecken sind laut Nachbarrechtsgesetz NRW bei der Anpflanzung bestimmte Abstände von der Grundstücksgrenze einzuhalten. Eventuell gelten diese jedoch nicht, wenn ein Bebauungsplan abweichende Festsetzungen enthält.

Wenn das Nachbarrecht gilt, handelt es sich bei Streitigkeiten wegen Grenzabständen um privatrechtliche Angelegenheiten, zu denen die Stadt keine Rechtsauskunft geben kann. Sie können jedoch ein Faltblatt des Landesjustizministeriums mit den wichtigsten Regelungen des Nachbarrechts erhalten.

Falls Sie mit einem nachbarrechtlichen Problem vor Gericht gehen wollen, müssen Sie vorher versucht haben, den Streit mit Hilfe einer Schiedsperson beizulegen.

 

 

Ansprechpartner

Irmgard Mohr
Umwelt
Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
Telefon: 02222 945-310
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