Überblick

Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wurde das ÖPNV-Angebot ausgeweitet und der Schülerverkehr integriert. Dazu wurde das ÖPNV-Angebot ausgeweitet. So verkehren die Linien 817 und 818 künftig im 30-Minuten-Takt, sodass kurze Übergangszeiten nach Unterrichtsende gewährleistet sind.

Hinzu kommt die neue Buslinie 753 „Schulverkehr Bornheim“, die das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Roisdorf, die Europaschule in Bornheim, die Heinrich-Böll-Sekundarschule in Merten, die Grundschule in Hersel, die Verbundschule in Uedorf und die Nikolausschule in Waldorf bedient.

Details

Fahrplanauskunft

In der Fahrplanauskunft des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) lassen sich alle für die Schülerbeförderung Bornheim relevanten Bus- und Bahnverbindungen anzeigen: www.vrs.de/fahren/fahrplanauskunft

Tagesaktuelle Fahrpläne der für die Schülerbeförderung Bornheim relevanten (und ergänzender) Linien finden sich hier zum Download: www.vrs.de/fahren/haltestelleninfo/infos-rund-um-die-haltestelle

Die Bus–Linien im Überblick:

  • Linie 604: Bonn – Hersel Stadtbahn
  • Linie 633: Bonn Duisdorf – Alfter – Roisdorf – Bornheim – Sechtem
  • Linie 745: Bornheimer Berghüpfer (Kleinbuslinie)
  • Linie 753: Schulverkehr Bornheim
  • Linie 817: Bonn Tannenbusch – Roisdorf – Bornheim – Heimerzheim – Rheinbach
  • Linie 818: Hersel Stadtbahn – Roisdorf – Bornheim – Merten – Sechtem
  • Linie 882: Alfter – Roisdorf (Kleinbuslinie)
  • Stadtbahn Linie 16: Bonn – Hersel – Wesseling – Köln
  • Stadtbahn Linie 18: Bonn – Alfter – Bornheim – Köln

Ticktes

Grundschulen

Die Eltern können über das Schulsekretariat ein PrimaTicket beantragen. Das PrimaTicket der Regionalverkehr Köln GmbH ist ein persönliches Ticket, das Schüler ausschließlich schulwegbezogen für Fahrten zwischen Wohn- und Schulort verwenden dürfen. Es gilt an Schultagen, montags bis freitags bis 18 Uhr und samstags bis 15 Uhr. Das PrimaTicket hat an Sonn- und Feiertagen und während der NRW-Schulferien keine Gültigkeit.

Weiterführende Schulen

Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen erhalten auf Antrag ein Schülerticket der Regionalverkehr Köln GmbH. Dieses Ticket berechtigt zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln im gesamten Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und gilt an allen Tagen im Jahr; auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien.

Antragsformulare für das VRS-Schüler-Ticket sind in den jeweiligen Schulsekretariaten, der Abteilung Schulen der Stadt Bornheim oder direkt bei der Regionalverkehr Köln GmbH (auch online) erhältlich und im zuständigen Schulsekretariat abzugeben.

Das Schülerticket gilt nur im Zusammenhang mit einem gültigen Schülerausweis, der vom zuständigen Schulsekretariat ausgestellt wird.

Für das VRS-Schüler-Ticket ist ein Eigenanteil der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu entrichten.

Voraussetzungen

Die Kosten sind in den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung einschließlich der zugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt. Die Stadt Bornheim übernimmt als Schulträger auf Antrag die Schülerfahrkosten, die für die Beförderung zur Schule und zurück notwendig entstehen.

Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg (Fußweg) in der einfachen Entfernung für die Schülerin/den Schüler

  • in der Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2 Kilometer
  • in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) mehr als 3,5 Kilometer
  • in der Sekundarstufe II (Jahrgang 11-13) mehr als 5 Kilometer

beträgt.

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grundschulen auch der gewählten Schulart (Gemeinschafts-, Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule).

Unabhängig von der Länge des Schulwegs entstehen Fahrkosten notwendig, wenn die Schülerin/der Schüler nicht nur vorübergehend (länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Der Nachweis wird durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses geführt. Die ärztliche Bescheinigung muss eindeutig Aufschluss über Dauer und Umfang der Behinderung geben, aus ihr muss ersichtlich sein, dass die Benutzung eines Verkehrsmittels zwingend  geboten ist.

Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

Ansprechpartner

Marita Schorn
Schülerbeförderung
Schul- und Sportamt
Telefon: 02222 9437-5473
E-Mail
Susanne Romauer
Schul- und Sportamt
Telefon: 02222 9437-5474
E-Mail