Inklusion

Was versteht man unter Inklusion?

Und wo finden Sie Unterstützung?

Inklusion ist das erklärte Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Initiative NRW inklusiv ins Leben gerufen.
Die Stadt Bornheim tritt ebenfalls dafür ein, aktiv ein gleichberechtigtes Leben für alle Menschen zu unterstützen: Bornheim inklusiv!

Der Rhein-Sieg-Kreis hat einen Ratgeber herausgebracht, der regelmäßig aktualisiert wird: Externe Homepage Ratgeber für Menschen mit Behinderung 

In vielen bereichen des Bornheimer Lebens ist Inklusion als Zielsetzung bereits gelebter Alltag, wie in Schulen und Kindergärten, beim integrierten Mobilitätskonzept sowie in Neubauten, bei denen das Konzept der Barrierefreiheit umgesetzt wird.

Aktuell laufen die Vorbereitungen, um "assistenzhundfreundliche Kommune" zu werden. Gefördert durch das Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Aktion Mensch entsteht in der Arbeit der Stiftung Assistenzhund "Pfotenpiloten" u.a. eine Landkarte, die sog. "Dog Map". Diese ist online oder alls App erhältlich. Darin werden von den Kommunen, die sich kostenfrei daran beteiligen können, sämtliche Einrichtungen, öffentlichen Gebäude, Geschäfte und sonstige Örtlichkeiten eingepflegt, wo ein Assistenzhund mitgebracht werden darf.

Eine weitere hilfreiche  Onlinekarte für rollstuhlgerechte Orte bietet die Wheelmap: Externe Homepage Wheelmap

Bornheim heißt Assistenzhunde in städtischen Gebäuden willkommen!

Assistenzhunde, beispielsweise Blindenführhunde, begleiten ihre Halterinnen und Halter in ihrem beruflichen und privaten Alltag. Mit der tierischen Hilfe können Menschen mit Einschränkungen am täglichen Leben teilhaben. Assistenzhunde werden ausgebildet, um beispielsweise Menschen mit Sehbehinderung, an Epilepsie oder Diabetes Leidenden oder Gehörlosen zu helfen.

Vor allem Menschen mit scheinbar unsichtbaren Behinderungen stehen immer wieder vor Problemen, wenn sie mit ihrem Assistenzhund zum Beispiel in eine Arztpraxis gehen oder ein Museum besichtigen wollen, da ihnen häufig der Zutritt mit Hund verweigert wird.

Daher unterstützt die Stadt Bornheim die Zutrittskampagne des Vereins Pfotenpiloten und möchte mit dieser Aktion auch die Privatwirtschaft und Gastronomie in Bornheim auffordern, es der Stadtverwaltung gleich zu tun und Assistenzhunde der Menschen mit Beeinträchtigung willkommen zu heißen.

Gesetzlich festgelegt ist dies auch in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit dem 26. März 2009 in Kraft ist. Sie schließt in Artikel 9 und 20 ganz explizit „tierische Hilfe“, also Assistenzhunde, als Mittel zur Teilhabe mit ein. 
Weiterhin hat das neue Teilhabestärkungsgesetz unter Artikel 9 „Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ den Paragraphen 12e „Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde“ dahingehend geändert, dass Menschen nicht der Zugang verweigert werden darf, weil sie von einem Assistenzhund begleitet werden. 

Alle städtischen Einrichtungen der Stadt Bornheim werden einen Aufkleber anbringen, um deutlich zu machen, dass Assistenzhunde selbstverständlich mitgeführt werden dürfen. 
Weiterhin werden nun alle Einrichtungen der Stadt Bornheim in der „Dog Map“ hinterlegt werden, die „assistenzhundfreundlich“ sind. Dies dient dazu, dass sich Menschen, die einen Assistenzhund mitführen, orientieren können, in welchen Einrichtungen der Zugang mit Assistenzhund möglich ist. 

Bei Fragen oder für den Erhalt der Aufkleber kann sich an die Behindertenbeauftragte der Stadt Bornheim, Frau Vogel, gewandt werden. Erreichbar ist sie per Telefon unter 02222 945450 oder per E-Mail an behindertenbeauftragte@stadt-bornheim.de.

Assistenzhund willkommen - hier und überall

Was macht der Hund im Bürgeramt, im Supermarkt oder in der Arztpraxis? 
Sehr wahrscheinlich einfach nur seinen Job als Assistenzhund.
Als tierische Assistenz darf er seinen Menschen auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind.
Verbrieft ist dieses Zutrittsrecht der tierischen Hilfsmittel seit dem 1.7.2021 in Artikel 3, §12e BGG, dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Die Zutrittskampagne und das Konzept “assistenzhundfreundliche Kommune”

Noch wissen nur wenige Menschen über die tierischen Helfer und ihre Zutrittsrechte Bescheid. Darum hat Pfotenpiloten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Zutrittskampagne “Assistenzhund willkommen” ins Leben gerufen. 
Nun erklären sich ganze Städte und Gemeinden zur “assistenzhundfreundlichen Kommune”, um sich aktiv für die Umsetzung des Zutrittsrechts einzusetzen - so jetzt auch Bornheim. Was genau bedeutet das?

“Assistenzhund willkommen”-Aufkleber machen (als gut sichtbare Ergänzung zum Hundeverbotsschild) an den Eingangstüren aller kommunalen Einrichtungen auf das Zutrittsrecht aufmerksam.

Die so gekennzeichneten Einrichtungen werden in die DogMap (s. dogMap.info) eingetragen, eine interaktive Onlinekarte, in der der Zutrittsstatus von Orten weltweit markiert und abgelesen werden kann.
Hundeverbote in Hausordnungen werden um den Zusatz “außer Assistenzhunde” ergänzt.

Die Stadt bekennt sich in einem Statement klar zu dieser Form der Inklusion und Barrierefreiheit.