Um spezifische Hilfen für behinderungsbedingte Bedarfe zu erhalten, können Sorgeberechtigte oder junge Menschen einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
Eingliederungshilfe wird in Form verschiedener Leistungen erbracht und soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung, Arbeit, Freizeit und sozialen Aktivitäten ermöglichen, Barrieren abbauen und Einschränkungen in der Teilhabe ausgleichen.
Menschen mit (drohender) Behinderung sollen durch Eingliederungshilfe unterstützt werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies kann bspw. durch persönliche Assistenz, Hilfsmittel oder spezielle Förderangebote geschehen.
Anlaufstellen für die Leistungsbeantragung von Eingliederungshilfen für junge Menschen aus Bornheim sind, abhängig von Lebensalter und Art der Behinderung, entweder die Stadt Bornheim, das Kreissozialamt des Rhein-Sieg-Kreises oder der Landschaftsverband Rheinland.
Beratung und Begleitung, um die richtige Behörde zu finden, Anträge zu stellen und Hilfen zu erhalten, können bei den jeweiligen Behörden sowie über den Verfahrenslotsen in Anspruch genommen werden.
Die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe ist freiwillig. Die Beratung zu möglichen Hilfen ist vertraulich und kostenfrei.