Landesinitiative Europa-Schecks | Bund.Europa.Internationales.Medien
Bis zum 01.12.2025 können Europa-Schecks für max. dreimonatige Aktivitäten in 2026 beantragt werden.
Anträge auf Europa-Schecks bis zu 25.000€ (ein Eigenanteil ist nicht erforderlich ) können für Aktivitäten gestellt werden, die sich inhaltlich im Kern mit Europa beschäftigen, den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:
• Wissen über die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und die Europäische
Union vermitteln
• Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende
Verständigung in Europa fördern und so zur Akzeptanz und Wertschätzung der Vielfalt in
Europa beitragen
• neue, europaferne Zielgruppen ansprechen und die europäische Idee erlebbar machen
• Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen und
gemeinsame Strategien für die Zukunft der Partnerschaft entwickeln
• neue Partnerschaften oder Kooperationen mit Partnern aus Ländern des Europarates
nachhaltig aufbauen
• grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit Ländern des Europarates organisieren
• junge Menschen in einer europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen) Werdegangs
unterstützen und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung in Europa leisten
• im Sinne des European Green Deal einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation in
den Ländern des Europarates leisten
Antragsberechtigt sind
• rechtsfähige Vereine (e.V.), z.B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und
Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
• Städte, Kreise und Gemeinden,
• Schulen und Hochschulen,
• Kultur- und Sporteinrichtungen,
• Migrantenselbstorganisationen,
• außerschulische Bildungsstätten
Kunst- und Kulturgestaltende sowie deren Institutionen haben in Nordrhein-Westfalen weitere zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderungen der Landesregierung zu profitieren. Alle Förderprogramme, Stipendien und Preise der Landesregierung aus dem Kulturbereich finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.