Aktuelle Förderprogramme Kultur und kulturelle Bildung

Haben Sie Fragen, Ideen oder unfertige Vorhaben? Lassen Sie sich beraten!

Förder- und Projektberatung in der Kultursprechstunde bei der Stadt Bornheim:

Montag, 11. Mai, 8. Juni und 13. Juli 2026, jeweils 16:30 bis 17:30 Uhr im Rathaus oder nach Absprache sowie telefonische Termine.

Anmeldung und Infos bei: judith.steinig-lange(at)stadt-bornheim.de

Weitere Beratungsstellen finden Sie hier:

 

Hier einige Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen, um Projektmittel für „Kultur und Bildung“ zu erhalten:

Kostenloses Seminar im Juni zu Marketing und Crowdfunding für gemeinnützige Organisationen Sparkasse Köln/Bonn

Kostenloses Seminar im Juni zu Marketing und Crowdfunding für gemeinnützige Organisationen Sparkasse Köln/Bonn

Anmeldung und Infos unter: Seminarreihe für Vereine

Wer Gutes tut, braucht Menschen, die mitmachen. Ob Crowdfunding-Kampagne, Spendenaktion oder langfristiger Unterstützeraufbau – der Erfolg steht und fällt damit, wie gut Sie Ihre Kanäle bespielen und die richtigen Werkzeuge nutzen.

In unserem praxisorientierten Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie mit KI-gestütztem Marketing Menschen erreichen, Reichweite aufbauen und Unterstützer gewinnen – auch mit kleinem Budget und ohne Marketing-Abteilung. Der Fokus: Direkt anwendbare Tipps und Werkzeuge, die Ihren Vereinsalltag sofort leichter machen.

 

  • Do, 11.06.2026 – Sparkasse KölnBonn (Adolf-Grimme-Allee 1 • 50829 Köln)
  • Fr, 12.06.2026 – Sparkasse KölnBonn (Adolf-Grimme-Allee 1 • 50829 Köln)
  • Fr, 19.06.2026 – Sparkasse KölnBonn (Adolf-Grimme-Allee 1 • 50829 Köln)
  • 2 Termine am Di, 23.06.2026 – die Wohngemeinschaft (Richard-Wagner-Straße 39 • 50674 Köln)

    Bonn:
  • Mi, 24.06.2026 – Haus der Stiftungen (Budapester Straße 4 • 53111 Bonn)
  • Di, 30.06.2026 – Haus der Stiftungen (Budapester Straße 4 • 53111 Bonn)
  • 2 Termine am Mi, 01.07.2026 – Haus der Stiftungen (Budapester Straße 4 • 53111 Bonn)
     


Die Seminare finden jeweils von 17:00 bis 19:00 statt

Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum NRW

Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum NRW

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft stellt Mikroförderungen á 500€ für kleinere Kulturprojekte im ländlichen Raum zur Vergüfung.

Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum | Land.NRW

Förderrichtlinien und Antragstellung wird am Juli 2026 auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht.

Ein Konzert beim Dorffest, eine Lesung für Kinder im örtlichen Kindergarten, eine Premiere des Seniorentheaters... Ein ansprechendes Kulturangebot schafft mehr Lebensqualität – besonders im ländlichen Raum. Ab Sommer 2026 unterstützt die Landesregierung mit Kultur-Schecks über je 500 Euro Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Gerade kleinere Projekte werden so bei minimalem bürokratischem Aufwand maximal unterstützt.

Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.

Das Antragsverfahren für die Kultur-Schecks soll bewusst einfach gehalten werden: Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Die Förderung erfolgt dann als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raumes // MLV NRW

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raumes // MLV NRW

Antragsstellung voraussichtlich wieder ab September 2026 möglich

Antragsteller können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der 
Gemeinnützigkeit erfüllen und natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht oben genannte juristische 
Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts sein. (innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 
Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohner*innen.)

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/foerderung-im-laendlichen-raum/struktur-und

 

Förderung je nach Projekt bei 50.000€ oder bei 250.000€. Der Fördersatz liegt je 
nach Projekt zwischen 35% und 80% .

Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, und 
Naturräume zu sichern und zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven 
Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und 
zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. 


Gefördert werden folgende Maßnahmen: 
- Maßnahmen zur Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Straßen, & Freiflächen 


- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, 
Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working 
Spaces 


- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Freizeit- und 
Naherholungseinrichtungen 


- Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur 
Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete 


- Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer 
und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im 
Zusammenhang stehender Konzeptionen 


- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen 
sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln 
einschließlich damit in Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und 
Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur 
öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs- Museums- oder anderer 
Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Städte- und Gemeinden-Stiftung Rhein-Sieg-Kreis - Kreissparkasse Köln

Städte- und Gemeinden-Stiftung Rhein-Sieg-Kreis - Kreissparkasse Köln

Städte- und Gemeinden-Stiftung | Kreissparkasse Köln

Gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Sieg-Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel bis Ende des 1. Halbjahres –  über alle vorliegenden Anträge.

Förderung von Konzerten und Kunstausstellungen, Aktivitäten im Bereich Natur- und Umweltschutz bis hin zur Förderung des Breitensports und sozialen Projekten für Jung und Alt. Die Fördermittel bilden insbesondere für viele ehrenamtliche Aktivitäten, die das Zusammenleben im Rhein-Sieg-Kreis stärken, die finanzielle Basis.

Förderanträge im Bereich Kultur, Sport, Natur und Umwelt, Soziales aus Bornheim für die zweite Jahreshälfte werden jährlich zum 15.Januar entgegen genommen.
Baukosten und Karneval sind nicht förderfähig.

Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement, auch ohne finanziellen Eigenanteil

Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement, auch ohne finanziellen Eigenanteil

 

Es gibt laufend bis Ende 2027 pauschal 2.000 € (ohne Eigenanteil, auch für Initativen) für Vorhaben passend zur Heimatförderrichtline als Heimat-Scheck vom Ministerium NRW: Heimat-Scheck | MHKBD.NRW

 

„Bündnisse für Bildung“ bilden - Kultur macht stark!

„Bündnisse für Bildung“ bilden - Kultur macht stark!

Wer sich mit zwei Kooperationspartnern zusammentut, kann Gelder aus den Töpfen von „Kultur macht stark“ beantragen: http://www.buendnisse-fuer-bildung.de/

In der nächsten Förderrunde sind die Fristen aktuell voraussichtlich ab Mitte September 2026.

Ausgewählte Programme:

Naturnahe Kunst- und Kulturprojekte in der analogen und digitalen Welt

Open-Air-Culture

Wir fördern spannende bunte Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren. Das Programm richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachsen und hierdurch potenziell in ihren Bildungschancen benachteiligt sind. (Frist  15. November)

Leseclubs & media.labs  


Um die Lesemotivation und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland zu 
steigern, werden Leseclubs und media.labs in vielen verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen 
aufgebaut und unterstützt. Im Vordergrund stehen dabei regelmäßig stattfindende Medienprojekte zur 
Leseförderung von Kindern und Jugendlichen in dafür ausgestatteten Räumlichkeiten lokaler Einrichtungen 
wie Bibliotheken, Familienzentren oder Ganztagsschulen. 
Bewerbungsfrist für neue Leseclubs: 30. Juni 2026  
www.leseclubs.de  

Zirkus gestaltet Vielfalt: Zirkus Gestaltet Vielfalt | Home

Musik für alle: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle

Jung, engagiert, phantasiebegabt (JEP) – insbesondere im ländlichen Raum: https://www.jep-kultur.de/

JEP ist das Programm des Paritätischen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ und fördert kulturelle Bildungsprojekte für junge Menschen zwischen 12 und 18 Jahren. Ein Bündnis aus mindestens drei Partner*innen ermöglicht benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu kultureller Bildung. JEP fördert Projekte im Bereich von Kunst und Musik, insbesondere in ländlichen Räumen. Im Fokus stehen dabei auch die Themen Gender und Nachhaltigkeit.

Mein Land – Zeit für Zukunft:http://www.meinland.info/
ermöglicht Medienwerkstätten und Ausstellungen mit Jugendlichen und insbesondere Selbstorganisationen aus interkulturellen Kontexten im folgenden Jahr.

Eine Tabelle mit den weiteren Fristen der vielfältigen Programme von „Kultur macht stark“ findet sich unter: www.kulturellebildung-nrw.de/wp-content/uploads/2025/11/2025_11_19_KMS_Antragsfristen.pdf  

MIXED UP: Wettbewerb und Kick-off-Förderung

MIXED UP: Wettbewerb und Kick-off-Förderung

Frist: 31. Juli 2026

Auszeichnung von Kooperationsprojekten 
durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. 
Der MIXED UP Preis zeichnet erfolgreiche Kooperationen zwischen Schulen, Kindertagesstätten oder 
Ganztagsträgern und Partnern der kulturellen Bildung aus. Das diesjährige Motto lautet „Für alle. Mit allen. 
Ganztag kulturell gestalten“. Der Wettbewerb vergibt drei Preise in Höhe von je 5.000 €.  
Die MIXED UP Kick-Off-Förderung unterstützt innovative Ideen und neue Kooperationen in der 
Entwicklungsphase. Sie richtet sich an Gestalter*innen aus Schule, Kita sowie Ganztagsträgern und 
außerschulischer kultureller Bildung, die bisher noch keine gemeinsamen kulturellen 
Bildungspartnerschaften eingegangen sind. Die Förderung umfasst 5.000 € für die Umsetzung des 
Modellkonzepts.  
 

www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb   
  

Förderung von Gedenkstättenfahrten

Förderung von Gedenkstättenfahrten

Antragsfrist: 30. Mai 2026 
• Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen / Bildungspartner NRW 


Viele Schulen kooperieren regelmäßig mit Gedenk- und Erinnerungsstätten und haben Exkursionen zu 
diesen Lernorten in ihr Bildungsangebot aufgenommen. Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und 
unabhängig von Dritten zu gestalten, stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von rund 2 
Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Anträge für die Förderung von Fahrten können derzeit für das erste 
Halbjahr des Schuljahres 2026/27 gestellt werden.  
 


www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/foerderung/gedenkstaettenfahrten/gedenkstaettenfahrten.html 

Künstlerische Bildung im Kleinkinderalter stärken - KuKita!

Künstlerische Bildung im Kleinkinderalter stärken - KuKita!

Mit dem Förderprogramm „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ des Landes NRW können Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft mit professionellen Künstler*innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen kooperieren und so neue Wege der kulturellen Bildung gehen. Finanziert werden Projekte von 40 Einheiten à 90 Minuten mit max. 4.100 € Förderung (mit 10 % Eigenanteil).

Nächste Antragsfrist wird im Herbst 2026 sein. Das Projekt wird für 6 Monate bewilligt.

KuKiTa  http://www.mkw.nrw/kuenstlerInnen_Kita

Die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ bietet digitale Infoveranstaltungen zu KuKiTa-Anträgen  an sowie patente Beratung bei Vorhaben zu kultureller Bildung in NRW:

kukita - Künstler*innen in die Kita - Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW

Start 2 Act - Schutzkonzepte für Jugendzentrum, Kita oder eine andere Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen!

Start 2 Act - Schutzkonzepte für Jugendzentrum, Kita oder eine andere Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen!

https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung

Förderung für Kinderschutzkonzepte und Präventionsprozesse

Förderung bis 2.000 €, die mindestens sechs Wochen vor Projektstart zu beantragen ist.

2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

2.000 x 1.000 Euro für das Engagement


• Landesregierung Nordrhein-Westfalen 
Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte 
zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI im ehrenamtlichen Engagement gefördert. Eine Antragstellung 
für die Förderperiode 2026 ist bis zum 01. November 2026 möglich. 


www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement 

Lass mal lesen

Lass mal lesen

 

Lehrerinnen und Lehrer aufgepasst: Bei #lassmalesen, einem Projekt von lit.kid.RUHR und lit.kid.COLOGNE litissimo gGmbH organisieren Schüler*innen eigenständig eine Autor*innen-Lesung. Die Teilnahme ist kostenfrei, das Projekt bietet einen Workshop und den Kontakt zu berühmten Schriftsteller*innen in NRW.

Anmeldung unter: http://www.lassmalesen.de/

Großes Gestalten: Regionales Kulturprogramm Rheinschiene

Großes Gestalten: Regionales Kulturprogramm Rheinschiene

Das RKP – Regionales Kultur Programm NRWgeht in die nächste Runde: Künstler*innen und Kulturschaffende, Einrichtungen und Vereine aus Bornheim können im Folgejahr bis zum 30. September 2026 einen RKP-Projektantrag für das Förderjahr 2027 stellen. Gefördert werden Kooperationsvorhaben, die regionale Themen verhandeln und Kunst und Kultur in der Region erlebbar machen.

Mit dem RKP unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW regelmäßig die regionale Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen des Landes. Das Programm stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.

Die Projektförderung ist spartenoffen, die wichtigsten Förderkriterien sind Kooperation und Vernetzung:

  • Min. drei Partner*innen aus min. zwei Kommunen entwickeln gemeinsam ein Projekt,
  • alle Partner*innen beteiligen sich an Marketingmaßnahmen,
  • das Projekt nimmt Bezug zu regionalen Profilen
  • und ermöglicht kulturelle Teilhabe.

Vor der Antragstellung in der Kulturregion Rheinscheine, muss eine Beratung durch das RKP-Kulturbüro im Region Köln Bonn e.V. in Anspruch genommen werden.

Bornheimer Bürgerstiftung - „Unsere Kinder – Unsere Zukunft“

Bornheimer Bürgerstiftung - „Unsere Kinder – Unsere Zukunft“

 

Projekte zur Förderung von Bornheimer Kindern und Jugendlichen können eine Anfrage auf Förderung bei der gemeinwesenorientierten Bornheimer Bürgerstiftung stellen.

METIS Stiftung zur Förderung der Naturwissenschaften und der bildenden Künste

METIS Stiftung zur Förderung der Naturwissenschaften und der bildenden Künste

 

Die METIS Stiftung mit Sitz in Bornheim hat zum Stiftungszweck die Förderung der Naturwissenschaften und der bildenden Künste; Förderung der Ausbildung, Lehre und Forschung in Naturwissenschaften und in bildenden Künsten.

Gefördert werden u.A. (Kunst-)Ausstellungen, Museums- und Forschungseinrichtungsbesuche, Stipendien und Preise, wissenschaftliche Vorträge, Sachmittel für die Forschung.

Anträge werden laufend angenommen.

 

Förderprogramm - metis-stiftung

Europa-Schecks

Europa-Schecks

Landesinitiative Europa-Schecks | Bund.Europa.Internationales.Medien

für max. dreimonatige Aktivitäten in 2026.

Anträge auf Europa-Schecks bis zu 25.000€ (ein Eigenanteil ist nicht erforderlich ) können für Aktivitäten gestellt werden, die sich inhaltlich im Kern mit Europa beschäftigen, den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:


• Wissen über die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und die Europäische 
Union vermitteln 
• Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende 
Verständigung in Europa fördern und so zur Akzeptanz und Wertschätzung der Vielfalt in 
Europa beitragen 
• neue, europaferne Zielgruppen ansprechen und die europäische Idee erlebbar machen 
• Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen und 
gemeinsame Strategien für die Zukunft der Partnerschaft entwickeln 
• neue Partnerschaften oder Kooperationen mit Partnern aus Ländern des Europarates 
nachhaltig aufbauen 
• grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit Ländern des Europarates organisieren 
• junge Menschen in einer europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen) Werdegangs 
unterstützen und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung in Europa leisten 
• im Sinne des European Green Deal einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation in 
den Ländern des Europarates leisten 

Antragsberechtigt sind 
• rechtsfähige Vereine (e.V.), z.B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und 
Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen, 
• Städte, Kreise und Gemeinden, 
• Schulen und Hochschulen, 
• Kultur- und Sporteinrichtungen, 
• Migrantenselbstorganisationen, 
• außerschulische Bildungsstätten 

Kunst- und Kulturgestaltende sowie deren Institutionen haben in Nordrhein-Westfalen weitere zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderungen der Landesregierung zu profitieren. Alle Förderprogramme, Stipendien und Preise der Landesregierung aus dem Kulturbereich finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.

Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung ehrenamtlichen Engagements

Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung ehrenamtlichen Engagements

Startseite - Rembold Stiftung

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger übernehmen ehrenamtlich Verantwortung für Gesellschaft und Gemeinwesen. Diese Entwicklung zu ermutigen und zu fördern, ist Zweck der Stiftung. Gefördert werden Projekte, die gemeinwohlorientiertes Handeln anstoßen und unterstützen, Hilfe zur Selbsthilfe ist dabei das vorrangige Ziel.

Die Stiftung fördert gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement und gemeinwohlorientiertes Handeln anstoßen und unterstützen aus den unterschiedlichsten Bereichen wie z. B. Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe.

Kultur, Sport und Freizeit einfach barrierearm gestalten

Kultur, Sport und Freizeit einfach barrierearm gestalten

 

Fördermittel für inklusive Projekte ab sofort möglich! - Stadt Bornheim  Neue Einzelförderungen zwischen 1.000 und 10.000 Euro für Inklusion und Teilhabe

Auch bei der Förderung sozialer Projekte | Aktion Mensch können u.A. ohne Eigenanteil Förderung für Verdolmetschung in Gebärdensprache, Leichte Sprache und Audiodeskription und weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit beantragt werden.

Förderfonds Kunst und Kultur/ Kreativität entfesseln: kulturelle Bildung an Kita und Schule

Förderfonds Kunst und Kultur/ Kreativität entfesseln: kulturelle Bildung an Kita und Schule

Förderfonds Kunst und Kultur 
• Stiftung Bildung 
Durch den Förderfonds Kunst und Kultur unterstützt die Stiftung Bildung Projekte zu den Themen 
künstlerische- und kulturelle Bildung an Kitas und Schulen mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro. 
Anträge können fortlaufend gestellt werden.  

Förderfonds Kunst und Kultur - Stiftung Bildung

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater

NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater



Nächster Antragszeitraum: 01. bis 30. Juni 2026 (Gastspielzeitraum: September bis Dezember 2026) 

nrw landesbuero tanz e. V. und  NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e. V. 


Professionelle freischaffende Künstler*innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren 
Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in 
Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz 
einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. 


www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung  

Wissen, Werkzeuge und Weiterbildung für Kulturakteure kostenfrei

Kultur: nachhaltig, divers und inklusiv

Praktische Werkzeuge, kollegialer Austausch und Wissen zu Kultur und...

Nachhaltigkeit:

Toolkit „Nachhaltiges produzieren“ des BFDK  Der Bundesverband freie Darstellende Künste bietet einen ganzheitlichen Werkzeugkasten mit 200 praxisnahen Maßnahmen für nachhaltiges Produzieren.

Wissen – Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Medien Hier finden sich neben Konferenzen, Handlungsempfehlungen, Studien und Veröffentlichungen auch Tools wie ein Co2-Rechner und Klimabilanzierung für (Kultur)-institutionen.

Nicht alles muss neu angeschafft werden für Produktionen und Ausstellungen: Lokale Kostüm, Vitrinen und Materialbörsen, z.T. kostenfreie Leihe/Nutzung: 

How2 - reuse - Vitrinenbörse und Tauschplattform für Museen

Digitaler Kostümfundus

ressourcerie automatique Bochum | Initiativen für Materialkreisläufe

Inklusion/ Barrierefreiheit/ Teilhabe:

Weiterbildung • kubia Das Kompetenzzentrum Bildung Alter und Inklusion bietet Publikationen, Leitfäden und kostenfreie Online-Seminare zu Barrierefreiheit und kultureller Teilhabe.

Weiterbildung und Beratung | Un-Label

Creability Praxishandbuch  | Un-Label  Kreative und künstlerische Tools für die inklusive Kulturarbeit

Diversität:  

Diversity Arts Culture | Diversity Arts Culture bietet Publikationen, Seminare und ein gut ausgebautes Glossar an zu Vielfalt, Diskriminierung und Teilhabe.

Diversitätskompass des 360 Grad-Programmes der Kulturstiftung des Bundes: 

 https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/fileadmin/user_upload/content_stage/360/360___Diversitaetskompass.pdf