Aktuelle Förderprogramme Kultur und kulturelle Bildung
Haben Sie Fragen, Ideen oder unfertige Vorhaben? Lassen Sie sich beraten!
Förder- und Projektberatung in der Kultursprechstunde bei der Stadt Bornheim:
Montag, 11. Mai, 8. Juni und 13. Juli 2026, jeweils 16:30 bis 17:30 Uhr im Rathaus oder nach Absprache sowie telefonische Termine.
Anmeldung und Infos bei: judith.steinig-lange(at)stadt-bornheim.de
Weitere Beratungsstellen finden Sie hier:
- Beratungsangebot der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW: Förderberatung - Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW
- Kulturförderung | Rhein-Sieg-Kreis
- Erstberatung » LaB K - Landesbüro für Bildende Kunst NRW : Für freiberufliche Künstler:innen, Kunstvermittler:innen und Akteur:innen der Kunstszene in NRW gibt es Tipps und Informationen zur Selbstorganisation und kostenfreie Weiterbildung rund um die Existenz als Soloselbständige/r.
Hier einige Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen, um Projektmittel für „Kultur und Bildung“ zu erhalten:
Kostenloses Seminar im Juni zu Marketing und Crowdfunding für gemeinnützige Organisationen Sparkasse Köln/Bonn
Anmeldung und Infos unter: Seminarreihe für Vereine
Wer Gutes tut, braucht Menschen, die mitmachen. Ob Crowdfunding-Kampagne, Spendenaktion oder langfristiger Unterstützeraufbau – der Erfolg steht und fällt damit, wie gut Sie Ihre Kanäle bespielen und die richtigen Werkzeuge nutzen.
In unserem praxisorientierten Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie mit KI-gestütztem Marketing Menschen erreichen, Reichweite aufbauen und Unterstützer gewinnen – auch mit kleinem Budget und ohne Marketing-Abteilung. Der Fokus: Direkt anwendbare Tipps und Werkzeuge, die Ihren Vereinsalltag sofort leichter machen.
- Do, 11.06.2026 – Sparkasse KölnBonn (Adolf-Grimme-Allee 1 • 50829 Köln)
- Fr, 12.06.2026 – Sparkasse KölnBonn (Adolf-Grimme-Allee 1 • 50829 Köln)
- Fr, 19.06.2026 – Sparkasse KölnBonn (Adolf-Grimme-Allee 1 • 50829 Köln)
- 2 Termine am Di, 23.06.2026 – die Wohngemeinschaft (Richard-Wagner-Straße 39 • 50674 Köln)
Bonn: - Mi, 24.06.2026 – Haus der Stiftungen (Budapester Straße 4 • 53111 Bonn)
- Di, 30.06.2026 – Haus der Stiftungen (Budapester Straße 4 • 53111 Bonn)
- 2 Termine am Mi, 01.07.2026 – Haus der Stiftungen (Budapester Straße 4 • 53111 Bonn)
Die Seminare finden jeweils von 17:00 bis 19:00 statt
Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum NRW
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft stellt Mikroförderungen á 500€ für kleinere Kulturprojekte im ländlichen Raum zur Vergüfung.
Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum | Land.NRW
Förderrichtlinien und Antragstellung wird am Juli 2026 auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht.
Ein Konzert beim Dorffest, eine Lesung für Kinder im örtlichen Kindergarten, eine Premiere des Seniorentheaters... Ein ansprechendes Kulturangebot schafft mehr Lebensqualität – besonders im ländlichen Raum. Ab Sommer 2026 unterstützt die Landesregierung mit Kultur-Schecks über je 500 Euro Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Gerade kleinere Projekte werden so bei minimalem bürokratischem Aufwand maximal unterstützt.
Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Das Antragsverfahren für die Kultur-Schecks soll bewusst einfach gehalten werden: Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Die Förderung erfolgt dann als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raumes // MLV NRW
Antragsstellung voraussichtlich wieder ab September 2026 möglich
Antragsteller können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der
Gemeinnützigkeit erfüllen und natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht oben genannte juristische
Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts sein. (innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum
Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohner*innen.)
Förderung je nach Projekt bei 50.000€ oder bei 250.000€. Der Fördersatz liegt je
nach Projekt zwischen 35% und 80% .
Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, und
Naturräume zu sichern und zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven
Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und
zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Straßen, & Freiflächen
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working
Spaces
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Freizeit- und
Naherholungseinrichtungen
- Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur
Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete
- Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer
und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im
Zusammenhang stehender Konzeptionen
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen
sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln
einschließlich damit in Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur
öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs- Museums- oder anderer
Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Städte- und Gemeinden-Stiftung Rhein-Sieg-Kreis - Kreissparkasse Köln
Städte- und Gemeinden-Stiftung | Kreissparkasse Köln
Gemeinnützige Institutionen aus dem Rhein-Sieg-Kreis können jederzeit Förderanträge stellen. Die Gremien der Stiftung entscheiden einmal jährlich – in der Regel bis Ende des 1. Halbjahres – über alle vorliegenden Anträge.
Förderung von Konzerten und Kunstausstellungen, Aktivitäten im Bereich Natur- und Umweltschutz bis hin zur Förderung des Breitensports und sozialen Projekten für Jung und Alt. Die Fördermittel bilden insbesondere für viele ehrenamtliche Aktivitäten, die das Zusammenleben im Rhein-Sieg-Kreis stärken, die finanzielle Basis.
Förderanträge im Bereich Kultur, Sport, Natur und Umwelt, Soziales aus Bornheim für die zweite Jahreshälfte werden jährlich zum 15.Januar entgegen genommen.
Baukosten und Karneval sind nicht förderfähig.
Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement, auch ohne finanziellen Eigenanteil
Es gibt laufend bis Ende 2027 pauschal 2.000 € (ohne Eigenanteil, auch für Initativen) für Vorhaben passend zur Heimatförderrichtline als Heimat-Scheck vom Ministerium NRW: Heimat-Scheck | MHKBD.NRW
„Bündnisse für Bildung“ bilden - Kultur macht stark!
Wer sich mit zwei Kooperationspartnern zusammentut, kann Gelder aus den Töpfen von „Kultur macht stark“ beantragen: http://www.buendnisse-fuer-bildung.de/
In der nächsten Förderrunde sind die Fristen aktuell voraussichtlich ab Mitte September 2026.
Ausgewählte Programme:
Naturnahe Kunst- und Kulturprojekte in der analogen und digitalen Welt
Wir fördern spannende bunte Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren. Das Programm richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachsen und hierdurch potenziell in ihren Bildungschancen benachteiligt sind. (Frist 15. November)
Leseclubs & media.labs
Um die Lesemotivation und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland zu
steigern, werden Leseclubs und media.labs in vielen verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen
aufgebaut und unterstützt. Im Vordergrund stehen dabei regelmäßig stattfindende Medienprojekte zur
Leseförderung von Kindern und Jugendlichen in dafür ausgestatteten Räumlichkeiten lokaler Einrichtungen
wie Bibliotheken, Familienzentren oder Ganztagsschulen.
Bewerbungsfrist für neue Leseclubs: 30. Juni 2026
www.leseclubs.de
Zirkus gestaltet Vielfalt: Zirkus Gestaltet Vielfalt | Home
Musik für alle: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle
Jung, engagiert, phantasiebegabt (JEP) – insbesondere im ländlichen Raum: https://www.jep-kultur.de/
JEP ist das Programm des Paritätischen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ und fördert kulturelle Bildungsprojekte für junge Menschen zwischen 12 und 18 Jahren. Ein Bündnis aus mindestens drei Partner*innen ermöglicht benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu kultureller Bildung. JEP fördert Projekte im Bereich von Kunst und Musik, insbesondere in ländlichen Räumen. Im Fokus stehen dabei auch die Themen Gender und Nachhaltigkeit.
Mein Land – Zeit für Zukunft:http://www.meinland.info/
ermöglicht Medienwerkstätten und Ausstellungen mit Jugendlichen und insbesondere Selbstorganisationen aus interkulturellen Kontexten im folgenden Jahr.
Eine Tabelle mit den weiteren Fristen der vielfältigen Programme von „Kultur macht stark“ findet sich unter: www.kulturellebildung-nrw.de/wp-content/uploads/2025/11/2025_11_19_KMS_Antragsfristen.pdf
MIXED UP: Wettbewerb und Kick-off-Förderung
Frist: 31. Juli 2026
Auszeichnung von Kooperationsprojekten
durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
Der MIXED UP Preis zeichnet erfolgreiche Kooperationen zwischen Schulen, Kindertagesstätten oder
Ganztagsträgern und Partnern der kulturellen Bildung aus. Das diesjährige Motto lautet „Für alle. Mit allen.
Ganztag kulturell gestalten“. Der Wettbewerb vergibt drei Preise in Höhe von je 5.000 €.
Die MIXED UP Kick-Off-Förderung unterstützt innovative Ideen und neue Kooperationen in der
Entwicklungsphase. Sie richtet sich an Gestalter*innen aus Schule, Kita sowie Ganztagsträgern und
außerschulischer kultureller Bildung, die bisher noch keine gemeinsamen kulturellen
Bildungspartnerschaften eingegangen sind. Die Förderung umfasst 5.000 € für die Umsetzung des
Modellkonzepts.
www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb
Förderung von Gedenkstättenfahrten
Antragsfrist: 30. Mai 2026
• Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen / Bildungspartner NRW
Viele Schulen kooperieren regelmäßig mit Gedenk- und Erinnerungsstätten und haben Exkursionen zu
diesen Lernorten in ihr Bildungsangebot aufgenommen. Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und
unabhängig von Dritten zu gestalten, stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von rund 2
Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Anträge für die Förderung von Fahrten können derzeit für das erste
Halbjahr des Schuljahres 2026/27 gestellt werden.
www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/foerderung/gedenkstaettenfahrten/gedenkstaettenfahrten.html
Künstlerische Bildung im Kleinkinderalter stärken - KuKita!
Mit dem Förderprogramm „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ des Landes NRW können Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft mit professionellen Künstler*innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen kooperieren und so neue Wege der kulturellen Bildung gehen. Finanziert werden Projekte von 40 Einheiten à 90 Minuten mit max. 4.100 € Förderung (mit 10 % Eigenanteil).
Nächste Antragsfrist wird im Herbst 2026 sein. Das Projekt wird für 6 Monate bewilligt.
KuKiTa http://www.mkw.nrw/kuenstlerInnen_Kita
Die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ bietet digitale Infoveranstaltungen zu KuKiTa-Anträgen an sowie patente Beratung bei Vorhaben zu kultureller Bildung in NRW:
kukita - Künstler*innen in die Kita - Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW
Start 2 Act - Schutzkonzepte für Jugendzentrum, Kita oder eine andere Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen!
https://www.bkj.de/projekte/start2act/foerderung
Förderung für Kinderschutzkonzepte und Präventionsprozesse
Förderung bis 2.000 €, die mindestens sechs Wochen vor Projektstart zu beantragen ist.
2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
• Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte
zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI im ehrenamtlichen Engagement gefördert. Eine Antragstellung
für die Förderperiode 2026 ist bis zum 01. November 2026 möglich.
www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
Lass mal lesen
Lehrerinnen und Lehrer aufgepasst: Bei #lassmalesen, einem Projekt von lit.kid.RUHR und lit.kid.COLOGNE litissimo gGmbH organisieren Schüler*innen eigenständig eine Autor*innen-Lesung. Die Teilnahme ist kostenfrei, das Projekt bietet einen Workshop und den Kontakt zu berühmten Schriftsteller*innen in NRW.
Anmeldung unter: http://www.lassmalesen.de/
Kulturelle Bildung auswärts für Schulklassen ermöglichen/ LVR
Mit dem LVR-Mobilitätsfonds freie Fahrt in die Museen des LVR und LWL | LVR
Tanzprojekte mit Geflüchteten organisieren
http://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-tanzprojekte-mit-gefluechteten
Die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz fördert mit max. 5.000 €.
Großes Gestalten: Regionales Kulturprogramm Rheinschiene
Das RKP – Regionales Kultur Programm NRWgeht in die nächste Runde: Künstler*innen und Kulturschaffende, Einrichtungen und Vereine aus Bornheim können im Folgejahr bis zum 30. September 2026 einen RKP-Projektantrag für das Förderjahr 2027 stellen. Gefördert werden Kooperationsvorhaben, die regionale Themen verhandeln und Kunst und Kultur in der Region erlebbar machen.
Mit dem RKP unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW regelmäßig die regionale Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen des Landes. Das Programm stärkt (neue) Modelle der Zusammenarbeit in Kunst und Kultur sowie mit anderen Handlungsfeldern.
Die Projektförderung ist spartenoffen, die wichtigsten Förderkriterien sind Kooperation und Vernetzung:
- Min. drei Partner*innen aus min. zwei Kommunen entwickeln gemeinsam ein Projekt,
- alle Partner*innen beteiligen sich an Marketingmaßnahmen,
- das Projekt nimmt Bezug zu regionalen Profilen
- und ermöglicht kulturelle Teilhabe.
Vor der Antragstellung in der Kulturregion Rheinscheine, muss eine Beratung durch das RKP-Kulturbüro im Region Köln Bonn e.V. in Anspruch genommen werden.
Kulturstiftung des Bundes Projektförderung
Bundesweite Projekte sind bis zum 31. Januar 2027 bei der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zu beantragen:
Allgemeine Projektförderung - Kulturstiftung des Bundes
Bornheimer Bürgerstiftung - „Unsere Kinder – Unsere Zukunft“
Projekte zur Förderung von Bornheimer Kindern und Jugendlichen können eine Anfrage auf Förderung bei der gemeinwesenorientierten Bornheimer Bürgerstiftung stellen.
METIS Stiftung zur Förderung der Naturwissenschaften und der bildenden Künste
Die METIS Stiftung mit Sitz in Bornheim hat zum Stiftungszweck die Förderung der Naturwissenschaften und der bildenden Künste; Förderung der Ausbildung, Lehre und Forschung in Naturwissenschaften und in bildenden Künsten.
Gefördert werden u.A. (Kunst-)Ausstellungen, Museums- und Forschungseinrichtungsbesuche, Stipendien und Preise, wissenschaftliche Vorträge, Sachmittel für die Forschung.
Anträge werden laufend angenommen.
Europa-Schecks
Landesinitiative Europa-Schecks | Bund.Europa.Internationales.Medien
für max. dreimonatige Aktivitäten in 2026.
Anträge auf Europa-Schecks bis zu 25.000€ (ein Eigenanteil ist nicht erforderlich ) können für Aktivitäten gestellt werden, die sich inhaltlich im Kern mit Europa beschäftigen, den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in Nordrhein-Westfalen entfalten müssen:
• Wissen über die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und die Europäische
Union vermitteln
• Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende
Verständigung in Europa fördern und so zur Akzeptanz und Wertschätzung der Vielfalt in
Europa beitragen
• neue, europaferne Zielgruppen ansprechen und die europäische Idee erlebbar machen
• Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen und
gemeinsame Strategien für die Zukunft der Partnerschaft entwickeln
• neue Partnerschaften oder Kooperationen mit Partnern aus Ländern des Europarates
nachhaltig aufbauen
• grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit Ländern des Europarates organisieren
• junge Menschen in einer europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen) Werdegangs
unterstützen und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung in Europa leisten
• im Sinne des European Green Deal einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation in
den Ländern des Europarates leisten
Antragsberechtigt sind
• rechtsfähige Vereine (e.V.), z.B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und
Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
• Städte, Kreise und Gemeinden,
• Schulen und Hochschulen,
• Kultur- und Sporteinrichtungen,
• Migrantenselbstorganisationen,
• außerschulische Bildungsstätten
Kunst- und Kulturgestaltende sowie deren Institutionen haben in Nordrhein-Westfalen weitere zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderungen der Landesregierung zu profitieren. Alle Förderprogramme, Stipendien und Preise der Landesregierung aus dem Kulturbereich finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Dr. Jürgen Rembold Stiftung zur Förderung ehrenamtlichen Engagements
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger übernehmen ehrenamtlich Verantwortung für Gesellschaft und Gemeinwesen. Diese Entwicklung zu ermutigen und zu fördern, ist Zweck der Stiftung. Gefördert werden Projekte, die gemeinwohlorientiertes Handeln anstoßen und unterstützen, Hilfe zur Selbsthilfe ist dabei das vorrangige Ziel.
Die Stiftung fördert gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement und gemeinwohlorientiertes Handeln anstoßen und unterstützen aus den unterschiedlichsten Bereichen wie z. B. Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe.
Kultur, Sport und Freizeit einfach barrierearm gestalten
Fördermittel für inklusive Projekte ab sofort möglich! - Stadt Bornheim Neue Einzelförderungen zwischen 1.000 und 10.000 Euro für Inklusion und Teilhabe
Auch bei der Förderung sozialer Projekte | Aktion Mensch können u.A. ohne Eigenanteil Förderung für Verdolmetschung in Gebärdensprache, Leichte Sprache und Audiodeskription und weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit beantragt werden.
Förderfonds Kunst und Kultur/ Kreativität entfesseln: kulturelle Bildung an Kita und Schule
Förderfonds Kunst und Kultur
• Stiftung Bildung
Durch den Förderfonds Kunst und Kultur unterstützt die Stiftung Bildung Projekte zu den Themen
künstlerische- und kulturelle Bildung an Kitas und Schulen mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
NRW-Gastspielförderung Tanz und Theater
Nächster Antragszeitraum: 01. bis 30. Juni 2026 (Gastspielzeitraum: September bis Dezember 2026)
nrw landesbuero tanz e. V. und NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e. V.
Professionelle freischaffende Künstler*innen, Ensembles, Kollektive im Bereich Tanz und Theater, die ihren
Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre bestehenden Produktionen in
Nordrhein-Westfalen außerhalb des Heimatortes präsentieren wollen, können beim nrw landesbuero tanz
einen Antrag auf NRW-Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen.
www.landesbuerotanz.de/tanz-foerdern/gastspielfoerderung
Wissen, Werkzeuge und Weiterbildung für Kulturakteure kostenfrei
Kultur: nachhaltig, divers und inklusiv
Praktische Werkzeuge, kollegialer Austausch und Wissen zu Kultur und...
Nachhaltigkeit:
Toolkit „Nachhaltiges produzieren“ des BFDK Der Bundesverband freie Darstellende Künste bietet einen ganzheitlichen Werkzeugkasten mit 200 praxisnahen Maßnahmen für nachhaltiges Produzieren.
Wissen – Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Medien Hier finden sich neben Konferenzen, Handlungsempfehlungen, Studien und Veröffentlichungen auch Tools wie ein Co2-Rechner und Klimabilanzierung für (Kultur)-institutionen.
Nicht alles muss neu angeschafft werden für Produktionen und Ausstellungen: Lokale Kostüm, Vitrinen und Materialbörsen, z.T. kostenfreie Leihe/Nutzung:
How2 - reuse - Vitrinenbörse und Tauschplattform für Museen
ressourcerie automatique Bochum | Initiativen für Materialkreisläufe
Inklusion/ Barrierefreiheit/ Teilhabe:
Weiterbildung • kubia Das Kompetenzzentrum Bildung Alter und Inklusion bietet Publikationen, Leitfäden und kostenfreie Online-Seminare zu Barrierefreiheit und kultureller Teilhabe.
Weiterbildung und Beratung | Un-Label
Creability Praxishandbuch | Un-Label Kreative und künstlerische Tools für die inklusive Kulturarbeit
Diversität:
Diversity Arts Culture | Diversity Arts Culture bietet Publikationen, Seminare und ein gut ausgebautes Glossar an zu Vielfalt, Diskriminierung und Teilhabe.
Diversitätskompass des 360 Grad-Programmes der Kulturstiftung des Bundes: