Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Bornheim gilt in ganz Nordrhein-Westfalen.
Der Wohnberechtigungsschein behält seine Gültigkeit für zwölf Monate.
Grundsätzlich wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nur dann erteilt, wenn der Wohnungssuchende und die zum Haushalt gehörenden Personen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Beachtet werden sollte jedoch, dass je nach Bundesland und auch in einzelnen Fällen Abweichungen zur Einkommensgrenze möglich sein können. Zur genauen Ermittlung der Einkommensgrenze wird deswegen ein Beratungstermin empfohlen.
Zinssenkungsantrag
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung ist abhängig von der Einkommenssituation. Für die Prüfung und Erteilung der Bescheinigung ist die Stadt Bornheim zuständig.
Benötigte Unterlagen:
- Einkommensnachweise,
- Antragsformular (ist im Sozialamt erhältlich).