Kindertagespflegepersonen gesucht

Sie interessieren sich dafür, Kindertagespflegeperson in Bornheim zu werden?

Dann sind Sie hier genau richtig.

Um Kinder im Rahmen der Kindertagespflege zu betreuen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Als erstes sollten Sie zum zuständigen Jugendamt Kontakt aufnehmen. Wenn Sie in Bornheim tätig werden möchten, ist dies das Jugendamt Bornheim. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gern zum Thema Kindertagespflege.

Rechtliches

Rechtliches

Um Kindertagespflegeperson zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist erforderlich, wenn Sie Kinder:

  • außerhalb des Elternhauses betreuen und
  • dies mehr als 15 Stunden wöchentlich und
  • gegen Entgelt und
  • länger als 3 Monate

betreuen möchten.

Wer ohne Erlaubnis zur Kindertagespflege eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnimmt bzw. ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 104 SGB VIII.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Durch das örtlich zuständige Jugendamt findet eine Eignungsprüfung  statt. Diese bezieht sich auf die persönliche, fachliche und räumliche Eignung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an:

Ansprechpartner

Nina Dammering
Fachberatung Kindertagespflege
Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
Telefon: 02222 9437-5467
E-Mail
Melanie Sessink
Fachberatung Kindertagespflege
Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
Telefon: 02222 9437-5451
E-Mail