Rheinufer und Insel: Landschafts- und Naturschutz

Schild: Geschützter Landschaftsbestandteil

Im "Landschaftsplan Nr. 2 - Bornheim" des Rhein-Sieg-Kreises ist das Rheinufer als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die zwischen Hersel und Bonn anschließende Rheinaue steht unter Landschaftsschutz. In geschützten Landschaftsbestandteilen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen für Landschaftsschutzgebiete noch weitere Regelungen. Den strengsten Schutzvorschriften unterliegt die Insel "Herseler Werth", die als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.

Für Erholungssuchende ist es wichtig zu wissen, dass es u.a. verboten ist, 

  • zu zelten, 
  • Feuer zu machen, 
  • Bäume zu beschädigen, 
  • Kraftfahrzeuge außerhalb von befestigten Fahrwegen, Park- und Stellplätzen abzustellen und 
  • mit Fahrrädern außerhalb von Wegen zu fahren, wobei Trampelpfade nicht als Wege gelten. 

Zudem darf das "Herseler Werth" nicht betreten werden, auch das Anlegen mit Booten ist untersagt.

Die vollständigen Bestimmungen finden Sie im Landschaftsplan auf den Seiten 34, 46 und 57.

Dass man keinen Müll hinterlässt, ist selbstverständlich und gilt nicht nur für besonders geschützte Gebiete.