Streuen im Winter

Die Winterwartung der Gehwege ist Sache der Anlieger*innen. In Bornheim ist auf den Gehwegen zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden, am besten Produkte mit dem Umwelt­zeichen „Blauer Engel – weil salzfrei“.

Nur bei beson­deren Gefahrensituationen wie Eis­regen oder Strecken mit star­kem Gefälle erlaubt die Straßenreinigungssatzung den Einsatz von auftauenden Mitteln, wie Streusalz, auf Gehwegen. Baum­scheiben und begrünte Flächen dürfen nie mit Salz bestreut werden, da daurch Bäume und Sträucher geschädigt werden und es in die Kanali­sation gelangen und Ge­wässer belasten kann. 

Bei Schnee zwischen 7 und 20 Uhr, müssen die Anlieger*innen diesen un­verzüglich nach Ende des Schneefalls räumen. Solbald Glätte entsteht, ist zu streuen. Bei Schnee und Glätte nach 20 Uhr, sind Maßnahmen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu ergreifen.

Die Fahrbahnen, die im Sommer in den meisten Straßen von den Anlieger*innen zu reinigen sind, werden im Winter von der Stadt gewartet. Wegen der erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherheit auf den Fahrbahnen ist dort noch der Einsatz von Salz zulässig. Dabei werden die Straßen, die für den Verkehr besonders wichtig sind, zuerst geräumt und gestreut, um sie verkehrssicher zu machen. Da die Stadt eine umweltfreundlichere Feuchtsalzanlage angeschafft hat, benötigt sie nur ein Drittel der früheren Salzmenge: Anstelle von Trockensalz wird eine hochkonzentrierte Salzlösung gesprüht, die besser haftet und wirkt.  Für die übrigen Straßen besteht nur eingeschränkter Winterdienst: Dort werden die Fahrbahnen geräumt und der Umwelt zuliebe ebenfalls mit abstumpfenden Mittel gestreut.