Die Winterwartung der Gehwege ist Sache der Anlieger*innen. In Bornheim ist auf den Gehwegen zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden, am besten Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel – weil salzfrei“.
Streuen im Winter
Nur bei besonderen Gefahrensituationen wie Eisregen oder Strecken mit starkem Gefälle erlaubt die Straßenreinigungssatzung den Einsatz von auftauenden Mitteln, wie Streusalz, auf Gehwegen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nie mit Salz bestreut werden, da daurch Bäume und Sträucher geschädigt werden und es in die Kanalisation gelangen und Gewässer belasten kann.
Bei Schnee zwischen 7 und 20 Uhr, müssen die Anlieger*innen diesen unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen. Solbald Glätte entsteht, ist zu streuen. Bei Schnee und Glätte nach 20 Uhr, sind Maßnahmen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu ergreifen.
Die Fahrbahnen, die im Sommer in den meisten Straßen von den Anlieger*innen zu reinigen sind, werden im Winter von der Stadt gewartet. Wegen der erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherheit auf den Fahrbahnen ist dort noch der Einsatz von Salz zulässig. Dabei werden die Straßen, die für den Verkehr besonders wichtig sind, zuerst geräumt und gestreut, um sie verkehrssicher zu machen. Da die Stadt eine umweltfreundlichere Feuchtsalzanlage angeschafft hat, benötigt sie nur ein Drittel der früheren Salzmenge: Anstelle von Trockensalz wird eine hochkonzentrierte Salzlösung gesprüht, die besser haftet und wirkt. Für die übrigen Straßen besteht nur eingeschränkter Winterdienst: Dort werden die Fahrbahnen geräumt und der Umwelt zuliebe ebenfalls mit abstumpfenden Mittel gestreut.