Fahren auf Bestellung

TaxiBusse und Anruf-Sammel-Taxis (AST) ergänzen oder ersetzen den Linienverkehr räumlich oder zeitlich. Fahrten erfolgen nur auf Bestellung; Fahrgäste werden bis vor die Haustür gebracht, sofern diese innerhalb des Bedienungsgebiets liegt. AST- Linien sind an den Haltestellen und im Fahrplan besonders gekennzeichnet. In Bornheim verkehrt die Linie 790. Zudem gibt es den TaxiBus auf den Linien 722 und 883.

So einfach geht‘s

Online buchen: Sie können den TaxiBus und das Anruf-Sammel-Taxi (AST) bequem online buchen – über den PC, das Smartphone oder ein Tablet mit der RVK-App. Online-Buchungen sind auch über die RVK-Homepage möglich unter www.rvk.de/taxibus-und-ast. Für die Registrierung müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben. Ihre Fahrten können Sie im persönlichen Bereich verwalten. Der Ticketkauf oder die Prüfung eines VRS-Abos erfolgen im Fahrzeug.

Telefonisch anmelden: Melden Sie Ihren Fahrtwunsch für das Anruf-Sammel-Taxi der Linie 790 und für den TaxiBus der Linie 883 bis mindestens 30 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeit bei der AST-Zentrale unter Telefon: 02441 99454545 an. Für den TaxiBus der Linie 722 gilt die Telefonnummer 02236 944246. Gruppen ab 5 Personen werden gebeten, sich 3 Tage vorher anzumelden. Für alle Anrufe gilt der Ortstarif.

Persönliche Angaben: Nennen Sie Ihren Namen, das Fahrtziel, die Abfahrtszeit, die gewünschte Abfahrtshaltestelle sowie die Anzahl der Personen und ggf. Gepäckstücken. Anhand Ihrer Angaben passt die AST-Zentrale die Fahrzeuggröße an Ihren Bedarf an.

Dauerbestellung möglich: Wenn Sie regelmäßig zur selben Uhrzeit fahren möchten, können Sie auch gerne eine Dauerbestellung aufgeben.

Ticketverkauf & Preise

Der Ticketverkauf erfolgt im Fahrzeug zu Beginn der Fahrt.

AST-Tarife innerhalb der Gemeinde ab 01.07.2023:

  • Erwachsene: 4,50 Euro
  • Kinder (6 Jahre bis einschl. 14 Jahre): 3,40 Euro
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes: frei
  • Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste: 3,40 Euro
  • PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform: 3,40 Euro
  • Freifahrtberechtigte Personen: 3,40 Euro
  • Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht wird: 3,40 Euro

Bitte beachten Sie

AST-Fahrausweise berechtigen zu einer Fahrt und sind nicht übertragbar. Fahrtunterbrechungen sind nicht möglich. Tiere werden im AST-Verkehr nicht befördert (Ausnahme: Führhunde in Begleitung anspruchsberechtigter Personen, z. B. Sehbehinderte oder Blinde.)

Online-Service